DWS Investment GmbH – Jahresbericht 01.10.2020 bis 30.09.2021 Weltportfolio Dynamik
DWS Investment GmbH
Frankfurt am Main
Jahresbericht 01.10.2020 bis 30.09.2021
Weltportfolio Dynamik
ISIN Nr.: DE000DWS0PD9
Anlageziel und Anlageergebnis im Berichtszeitraum
Der Fonds Weltportfolio Dynamik strebt die Erwirtschaftung eines nachhaltigen Wertzuwachses an. Um dies zu erreichen, legt er variabel weltweit in Aktien, verzinsliche Wertpapiere, die von Staaten und Unternehmen emittiert wurden, und Wertpapierfonds an, wobei mindestens 51% des Fondsvermögens in Aktien oder Aktienfonds investiert sein müssen.
Das Anlageumfeld war im Berichtszeitraum von immer noch sehr niedrigen, teils negativen Zinsen in den Industrieländern, hoher Verschuldung weltweit, der Unsicherheit hinsichtlich der Geldpolitik der Zentralbanken sowie der COVID-19- Pandemie geprägt. Der Euro notierte unter Schwankungen gegenüber dem US-Dollar schwächer. Vor diesem Hintergrund erzielte der Fonds im zurückliegenden Geschäftsjahr bis Ende September 2021 einen Wertzuwachs von 14,3% je Anteil (nach BVI-Methode; in Euro).
WELTPORTFOLIO DYNAMIK
Wertentwicklung auf 5-Jahres-Sicht
Angaben auf Euro-Basis
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages. Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen keine Prognose für die Zukunft.
Stand: 30.9.2021
WELTPORTFOLIO DYNAMIK
Wertentwicklung der Anteilklassen (in Euro)
Anteilklasse | ISIN | 1 Jahr | 3 Jahre | 5 Jahre |
Klasse LC | DE000DWS0PD9 | 14,3% | 14,7% | 32,4% |
Klasse TFC | DE000DWS2815 | 14,8% | 15,9%1) | – |
1) Klasse TFC aufgelegt am 12.6.2020
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d.h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages.
Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen keine Prognose für die Zukunft.
Stand: 30.9.2021
Anlagepolitik im Berichtszeitraum
Ein wesentliches Risiko war nach Ansicht des Portfoliomanagements die Unsicherheit hinsichtlich des weiteren Verlaufs der Coronavirus-Pandemie, Mutationen des Virus, der Wirksamkeit von Impfstoffen und damit zusammenhängend der Auswirkungen auf die Weltwirtschaft und die Finanzmärkte. Als weitere wesentliche Risiken sah das Portfoliomanagement unter anderem das in den Industrieländern immer noch von Niedrigzinsen geprägte Anlageumfeld sowie die Unsicherheit über die weitere Entwicklung der Geldpolitik der Zentralbanken, die Sorge hinsichtlich der Folgewirkungen eines Ausstiegs des Vereinigten Königreiches (UK) aus der Europäischen Union („Brexit“) sowie den Handelsstreit zwischen den USA einerseits und China beziehungsweise Europa andererseits an.
Aktieninvestments in Form von Engagements in Aktienfonds bildeten nach wie vor den Anlageschwerpunkt. Anteile an gemischten Fonds rundeten das Portefeuille ab. Hinsichtlich seiner regionalen Allokation war der Fonds Weltportfolio Dynamik global aufgestellt.
Insgesamt war die Entwicklung an den internationalen Kapitalmärkten im zurückliegenden Geschäftsjahr – wenn auch unterschiedlich stark – von Schwankungen geprägt. Dabei wurde sie insbesondere durch die Coronavirus-Pandemie* und deren gesellschaftliche sowie ökonomische Folgen für die Weltgemeinschaft belastet. Demgegenüber unterstützte die – angesichts der abgeschwächten Weltkonjunktur – extrem lockere Geldpolitik der Zentralbanken der Industrieländer die Kursentwicklung an den Finanzmärkten. So hielten die Europäische Zentralbank und die Bank of Japan an ihrer Nullzinspolitik fest. Die US-Notenbank (Fed) hatte zuletzt Mitte März 2020 den Leitzins um einen Prozentpunkt auf einen Korridor von 0,00%-0,25% p.a. gesenkt. Seit Jahresanfang 2021 verbesserten sich die Konjunkturaussichten, begünstigt durch die von der internationalen Staatengemeinschaft unternommenen Anstrengungen und Maßnahmenpakete mit dem Ziel, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronakrise zu bewältigen, und durch die Zulassungsbeantragungen für COVID-19-Impfstoffe sowie die einsetzenden Impfkampagnen. In den ersten neun Monaten des Jahres 2021 kam bei den Investoren allerdings auch die Inflationsfrage auf, hervorgerufen u.a. durch Preissteigerungen an den Rohstoffmärkten, den Corona bedingten KonsumNachholbedarf sowie partielle Angebotsverknappung aufgrund von Lieferschwierigkeiten. Aber auch ein statistischer Effekt spielte eine Rolle, da die Preise von einem zuvor spürbar ermäßigtem Niveau her kommend während des Berichtszeitraums kräftig anzogen.
Die internationalen Aktienbörsen setzten – nach dem coronabedingten Kursabsturz im Februar/März 2020 – ihre kräftige Kurserholung im weiteren Verlauf fort und testeten während des zurückliegenden Geschäftsjahres bis Ende September 2021 zwischenzeitlich neue Höchststände. Allerdings waren die Kursverläufe uneinheitlich und unterschiedlich stark ausgeprägt. Während im Berichtszeitraum beispielsweise die Aktienmärkte in den USA, Europa und Japan per Saldo spürbare Kurszuwächse verbuchten, fiel das Kursplus an den Aktienbörsen der Emerging Markets im Vergleich dazu nicht ganz so hoch aus; Chinas Börse schloss auf Jahressicht per Ende September 2021 sogar im Minus.
Innerhalb des Fondsportefeuilles leisteten unter anderem die Zielaktienfonds AvH Emerging Markets Fonds UI, Ennismore European Small Co.Fund und Xtrackers MSCI World ESG UCITS ETF einen spürbar positiven Ergebnisbeitrag. Der Zielfonds iShares V S&P Gold Procedures Ucits ETF hingegen dämpfte – aufgrund des per Saldo gefallenen Goldpreises – den Wertzuwachs des Fonds Weltportfolio Dynamik.
Die über Zielfondsanlagen enthaltenen Währungspositionen in US-Dollar, der gegenüber dem Euro im Berichtszeitraum per Saldo fester notierte, trugen zum Anlageplus des Fonds mit bei. Die Währungsposition im Japanischen Yen, der gegenüber der Europäischen Gemeinschaftswährung nachgab, belastete die Wertentwicklung des Fonds Weltportfolio Dynamik nur leicht.
WELTPORTFOLIO DYNAMIK
Überblick über die Anteilklassen
ISIN-Code | LC | DE000DWS0PD9 |
TFC | DE000DWS2815 | |
Wertpapierkennnummer (WKN) | LC | DWS0PD |
TFC | DWS281 | |
Fondswährung | EUR | |
Anteilklassenwährung | LC | EUR |
TFC | EUR | |
Erstzeichnungs- und Auflegungsdatum | LC | 15.10.2007 (ab 4.5.2020 als Anteilklasse LC) |
TFC | 12.06.2020 | |
Ausgabeaufschlag | LC | 5% |
TFC | Keiner | |
Verwendung der Erträge | LC | Thesaurierung |
TFC | Thesaurierung | |
Kostenpauschale | LC | 1,6% p.a. |
TFC | 0,95% p.a. | |
Mindestanlagesumme | LC | Keine |
TFC | Keine | |
Erstausgabepreis | LC | EUR 100 |
TFC | EUR 100 |
Wesentliche Quellen des Veräußerungsergebnisses
Die wesentlichen Quellen des Veräußerungsergebnisses waren realisierte Gewinne bei inländischen Investmentanteilen.
Informationen zu ökologischen und/oder sozialen Merkmalen
Das Sondervermögen ist ein Produkt im Sinne des Artikels 6 der Verordnung (EU) 2019/2088 (Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor).
Hinweis gemäß Artikel 7 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie):
Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.
* Die Coronakrise (COVID-19) stellt(e) auch für die Wirtschaft weltweit eine bedeutende Herausforderung und somit ein wesentliches Ereignis im Berichtszeitraum dar. Unsicherheiten hinsichtlich der Auswirkungen von COVID-19 sind für das Verständnis des Jahresabschlusses von Bedeutung. Weitere Details hierzu können den Ausführungen im Abschnitt „Hinweise“ entnommen werden.
Jahresbericht
Vermögensübersicht zum 30.09.2021
Bestand in EUR | %-Anteil am Fondsvermögen | |
I. Vermögensgegenstände | ||
1. Zertifikate | 3 376 004,20 | 10,47 |
2. Investmentanteile: | ||
Indexfonds | 15 057 927,20 | 46,67 |
Aktienfonds | 7 503 282,77 | 23,26 |
Sonstige Fonds | 762 850,00 | 2,36 |
Summe Investmentanteile: | 23 324 059,97 | 72,29 |
3. Derivate | 268 474,71 | 0,83 |
4. Bankguthaben | 5 819 004,02 | 18,04 |
II. Verbindlichkeiten | ||
1. Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahme | -116,64 | 0,00 |
2. Sonstige Verbindlichkeiten | -495 823,41 | -1,54 |
3. Verbindlichkeiten aus Anteilscheingeschäften | -28 642,60 | -0,09 |
III. Fondsvermögen | 32 262 960,25 | 100,00 |
Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
Vermögensaufstellung zum 30.09.2021
Wertpapier- bezeichnung |
Stück bzw. Whg. in 1000 |
Bestand | Käufe/ Zugänge |
Verkäufe/ Abgänge |
Kurs | Kurswert in EUR |
%-Anteil am Fonds- vermögen |
|
im Berichtszeitraum | ||||||||
Börsengehandelte Wertpapiere | 3 376 004,20 | 10,47 | ||||||
Zertifikate | ||||||||
DB ETC/Gold 27.08.60 ETC (DE000A1E0HR8) |
Stück | 11 700 | EUR | 144,4500 | 1 690 065,00 | 5,24 | ||
Deutsche Börse/Gold 07/und. Tracker (DE000A0S9GB0) |
Stück | 35 200 | EUR | 47,8960 | 1 685 939,20 | 5,23 | ||
Investmentanteile | 23 324 059,97 | 72,29 | ||||||
Gruppeneigene Investmentanteile (inkl. KVG-eigene Investmentanteile) | 2 159 250,00 | 6,69 | ||||||
Xtrackers MSCI World ESG UCITS ETF 1C (IE00BZ02LR44) (0,100%) |
Stück | 75 000 | 75 000 | EUR | 28,7900 | 2 159 250,00 | 6,69 | |
Gruppenfremde Investmentanteile | 21 164 809,97 | 65,60 | ||||||
AvH Emerging Markets Fonds UI (DE000A2AQZF6) (0,550%+) |
Stück | 5 500 | EUR | 138,7000 | 762 850,00 | 2,36 | ||
Ennismore European Small Co.Fund GBP (IE0004515239) (2,000%+) |
Stück | 6 800 | EUR | 178,9400 | 1 216 792,00 | 3,77 | ||
Immobilien Werte Deutschland AI (DE000A2PE1F7) (0,000%) |
Stück | 500 | EUR | 1 177,4000 | 588 700,00 | 1,82 | ||
iShare MSCI World ESG Screened UCIST ETF USD Acc (IE00BFNM3J75) (0,200%) |
Stück | 325 000 | 325 000 | EUR | 6,7630 | 2 197 975,00 | 6,81 | |
iShares IV – iShares MSCI Europe ESG (IE00BFNM3D14) (0,120%) |
Stück | 300 000 | 300 000 | EUR | 6,8320 | 2 049 600,00 | 6,35 | |
iShares IV – MSCI EM IMI ESG S. UCITS ETF USD Acc (IE00BFNM3P36) (0,180%) |
Stück | 410 000 | 410 000 | EUR | 6,0310 | 2 472 710,00 | 7,66 | |
iShares VI Edge MSCI Eur.Min. Volatility ESG Acc (IE00BKVL7D31) (0,250%) |
Stück | 350 000 | EUR | 6,5900 | 2 306 500,00 | 7,15 | ||
iShares VI- Edge S&P 500 Min.Volatility USD (IE00B6SPMN59) (0,200%) |
Stück | 33 800 | EUR | 65,7700 | 2 223 026,00 | 6,89 | ||
MEDICAL – MEDICAL BioHealth EUR I H (LU0295354772) (1,900%+) |
Stück | 2 375 | 325 | EUR | 688,9700 | 1 636 303,75 | 5,07 | |
Vanguard Funds – Vanguard S&P 500 UCITS ETF USD (IE00B3XXRP09) (0,070%) |
Stück | 46 000 | 21 000 | EUR | 71,6980 | 3 298 108,00 | 10,22 | |
Coupland Cardiff Funds CC Japan Alpha I JPY (IE00BLD2FW69) (1,000%+) |
Stück | 82 000 | 34 000 | JPY | 2 952,3030 | 1 863 512,02 | 5,78 | |
iShares V S&P Gold Procedures Ucits ETF USD Acc (IE00B6R52036) (0,550%) |
Stück | 50 000 | 50 000 | USD | 12,7350 | 548 733,20 | 1,70 | |
Summe Wertpapiervermögen |
26 700 064,17 | 82,76 | ||||||
Derivate | ||||||||
Bei den mit Minus gekennzeichneten Beständen handelt es sich um verkaufte Positionen | ||||||||
Aktienindex-Derivate | 268 474,71 | 0,83 | ||||||
(Forderungen / Verbindlichkeiten) | ||||||||
Aktienindex-Terminkontrakte | ||||||||
DAX INDEX DEC 21 (EURX) EUR |
Stück | -625 | 120 275,00 | 0,37 | ||||
S&P500 EMINI DEC 21 (CME) USD |
Stück | -2 500 | 148 199,71 | 0,46 | ||||
Bankguthaben und nicht verbriefte Geldmarktinstrumente | 5 819 004,02 | 18,04 | ||||||
Bankguthaben | 5 819 004,02 | 18,04 | ||||||
Verwahrstelle (täglich fällig) | ||||||||
EUR – Guthaben | EUR | 5 809 352,18 | % | 100 | 5 809 352,18 | 18,01 | ||
Guthaben in Nicht-EU/ EWR-Währungen |
||||||||
Japanische Yen | JPY | 1 253 871,00 | % | 100 | 9 651,84 | 0,03 | ||
Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahme | -116,64 | 0,00 | ||||||
Kredite in Nicht-EU/EWR-Währungen | ||||||||
US Dollar | USD | -135,35 | % | 100 | -116,64 | 0,00 | ||
Sonstige Verbindlichkeiten | -495 823,41 | -1,54 | ||||||
Verbindlichkeiten aus Kostenpositionen |
EUR | -495 324,71 | % | 100 | -495 324,71 | -1,54 | ||
Andere sonstige Verbindlichkeiten |
EUR | -498,70 | % | 100 | -498,70 | 0,00 | ||
Verbindlichkeiten aus Anteilscheingeschäften |
EUR | -28 642,60 | % | 100 | -28 642,60 | -0,09 | ||
Fondsvermögen | 32 262 960,25 | 100,00 |
Anteilwert bzw. umlaufende Anteile |
Stück bzw. Whg. |
Anteilwert in der jeweiligen Whg. |
Anteilwert | ||
Klasse LC | EUR | 174,61 |
Klasse TFC | EUR | 115,89 |
Umlaufende Anteile | ||
Klasse LC | Stück | 184 704,000 |
Klasse TFC | Stück | 100,000 |
Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
Marktschlüssel
Terminbörsen
EURX | = Eurex (Eurex Frankfurt/Eurex Zürich) |
CME | = Chicago Mercantile Exchange (CME) – Index and Options Market Division (IOM) |
Devisenkurse (in Mengennotiz)
per 30.09.2021 | |||
Japanische Yen | JPY | 129,910000 | = EUR 1 |
US Dollar | USD | 1,160400 | = EUR 1 |
Während des Berichtszeitraums abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen
Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag)
Wertpapierbezeichnung | Stück bzw. Whg. in 1000 |
Käufe bzw. Zugänge |
Verkäufe bzw. Abgänge |
Investmentanteile | |||
Gruppenfremde Investmentanteile | |||
AIS – Amundi Index MSCI World UCITS ETF DR D (LU1737652237) (0,180%) | Stück | 50 000 | 50 000 |
i Shares VI MSCI World Minimum Volatility USD Acc (IE00BKVL7778) (0,300%) | Stück | 385 000 | |
IShares Edge MSCI World Minimum Vol. ETF (IE00B8FHGS14) (0,300%) | Stück | 40 000 | |
iShares IV – USD Treasury Bond 20 years (IE00BSKRJZ44) (0,200%) | Stück | 320 000 | |
iShares VI Edge MSCI EM Minimum Volatility USD (IE00B8KGV557) (0,400%) | Stück | 69 500 | |
iShares VI Edge MSCI Europe Minimum Vola. ETF (IE00B86MWN23) (0,250%) | Stück | 39 000 | |
SSEE II-SPDR Tho.Reu.Glo.Con.Bond UCIT EUR Hed.Acc (IE00BDT6FP91) (0,550%) | Stück | 45 000 | 45 000 |
Vanguard Global Minimum Volatility UCITS ETF USD (IE00BYYR0C64) (0,220%) | Stück | 56 000 |
Anteilklasse LC
Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)
für den Zeitraum vom 01.10.2020 bis 30.09.2021
I. Erträge | ||||
1. Erträge aus Investmentzertifikaten | EUR | 149 523,91 | ||
2. Sonstige Erträge | EUR | 16 107,50 | ||
Summe der Erträge | EUR | 165 631,41 | ||
II. Aufwendungen | ||||
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen 1) | EUR | -7 840,23 | ||
davon: | ||||
Bereitstellungszinsen | EUR | -216,85 | ||
2. Verwaltungsvergütung | EUR | -908 615,06 | ||
davon: | ||||
Kostenpauschale | EUR | -487 508,66 | ||
erfolgsabhängige Vergütung | EUR | -421 106,40 | ||
Summe der Aufwendungen | EUR | -916 455,29 | ||
III. Ordentlicher Nettoertrag | EUR | -750 823,88 | ||
IV. Veräußerungsgeschäfte | ||||
1. Realisierte Gewinne | EUR | 1 791 458,04 | ||
2. Realisierte Verluste | EUR | -492 793,17 | ||
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften | EUR | 1 298 664,87 | ||
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | EUR | 547 840,99 | ||
1. Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne | EUR | 2 576 888,05 | ||
2. Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste | EUR | 1 253 380,09 | ||
VI. Nichtrealisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | EUR | 3 830 268,14 | ||
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres | EUR | 4 378 109,13 |
Hinweis: Die Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) errechnet sich aus Gegenüberstellung der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zum Ende des Geschäftsjahres und der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zu Beginn des Geschäftsjahres. In die Summe der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) fließen die positiven (negativen) Differenzen ein, die aus dem Vergleich der Wertansätze der einzelnen Vermögensgegenstände zum Berichtsstichtag mit den Anschaffungskosten resultieren.
Die nichtrealisierten Ergebnisse werden ohne Ertragsausgleich ausgewiesen.
1) Enthalten sind negative Zinsen auf Bankguthaben.
Entwicklungsrechnung für das Sondervermögen
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres | EUR | 32 887 625,41 |
1. Mittelzufluss (netto) | EUR | -4 967 726,96 |
a) Mittelzuflüsse aus Anteilscheinverkäufen | EUR | 294 497,50 |
b) Mittelabflüsse aus Anteilscheinrücknahmen | EUR | -5 262 224,46 |
2. Ertrags- und Aufwandsausgleich | EUR | -46 636,02 |
3. Ergebnis des Geschäftsjahres | EUR | 4 378 109,13 |
davon: | ||
Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne | EUR | 2 576 888,05 |
Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste | EUR | 1 253 380,09 |
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres | EUR | 32 251 371,56 |
Verwendungsrechnung für das Sondervermögen
Berechnung der Wiederanlage | Insgesamt | Je Anteil | |
I. Für die Wiederanlage verfügbar | |||
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | EUR | 547 840,99 | 2,97 |
2. Zuführung aus dem Sondervermögen | EUR | 0,00 | 0,00 |
3. Zur Verfügung gestellter Steuerabzugsbetrag | EUR | 0,00 | 0,00 |
II. Wiederanlage | EUR | 547 840,99 | 2,97 |
Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre
Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres EUR | Anteilwert EUR | |
2021 | 32 251 371,56 | 174,61 |
2020 | 32 887 625,41 | 152,79 |
2019 | 36 465 391,30 | 155,21 |
2018 | 35 513 051,61 | 152,24 |
Anteilklasse TFC
Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)
für den Zeitraum vom 01.10.2020 bis 30.09.2021
I. Erträge | ||||
1. Erträge aus Investmentzertifikaten | EUR | 53,59 | ||
2. Sonstige Erträge | EUR | 5,78 | ||
Summe der Erträge | EUR | 59,37 | ||
II. Aufwendungen | ||||
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen 1) | EUR | -2,25 | ||
davon: | ||||
Bereitstellungszinsen | EUR | -0,08 | ||
2. Verwaltungsvergütung | EUR | -271,33 | ||
davon: | ||||
Kostenpauschale | EUR | -103,61 | ||
erfolgsabhängige Vergütung | EUR | -167,72 | ||
Summe der Aufwendungen | EUR | -273,58 | ||
III. Ordentlicher Nettoertrag | EUR | -214,21 | ||
IV. Veräußerungsgeschäfte | ||||
1. Realisierte Gewinne | EUR | 642,71 | ||
2. Realisierte Verluste | EUR | -176,30 | ||
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften | EUR | 466,41 | ||
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | EUR | 252,20 | ||
1. Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne | EUR | 845,52 | ||
2. Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste | EUR | 400,27 | ||
VI. Nichtrealisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | EUR | 1 245,79 | ||
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres | EUR | 1 497,99 |
Hinweis: Die Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) errechnet sich aus Gegenüberstellung der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zum Ende des Geschäftsjahres und der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zu Beginn des Geschäftsjahres. In die Summe der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) fließen die positiven (negativen) Differenzen ein, die aus dem Vergleich der Wertansätze der einzelnen Vermögensgegenstände zum Berichtsstichtag mit den Anschaffungskosten resultieren.
Die nichtrealisierten Ergebnisse werden ohne Ertragsausgleich ausgewiesen.
1) Enthalten sind negative Zinsen auf Bankguthaben.
Entwicklungsrechnung für das Sondervermögen
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres | EUR | 10 090,70 |
1. Ergebnis des Geschäftsjahres | EUR | 1 497,99 |
davon: | ||
Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne | EUR | 845,52 |
Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste | EUR | 400,27 |
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres | EUR | 11 588,69 |
Verwendungsrechnung für das Sondervermögen
Berechnung der Wiederanlage | Insgesamt | Je Anteil | |
I. Für die Wiederanlage verfügbar | |||
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | EUR | 252,20 | 2,52 |
2. Zuführung aus dem Sondervermögen | EUR | 0,00 | 0,00 |
3. Zur Verfügung gestellter Steuerabzugsbetrag | EUR | 0,00 | 0,00 |
II. Wiederanlage | EUR | 252,20 | 2,52 |
Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre
Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres EUR | Anteilwert EUR | |
2021 | 11 588,69 | 115,89 |
2020 | 10 090,70 | 100,91 |
2019 | – | – |
2018 | – | – |
Anhang gemäß § 7 Nr. 9 KARBV
Angaben nach der Derivateverordnung
Das durch Derivate erzielte zu Grunde liegende Exposure:
EUR 18 829 830,71
Angaben nach dem qualifizierten Ansatz:
Zusammensetzung des Vergleichsvermögens
MSCI World Index in EUR
Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko
kleinster potenzieller Risikobetrag | % | 27,016 |
größter potenzieller Risikobetrag | % | 80,278 |
durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag | % | 67,497 |
Die Risikokennzahlen wurden für den Zeitraum vom 01.10.2020 bis 30.09.2021 auf Basis der VaR-Methode der historischen Simulation mit den Parametern 99% Konfidenzniveau, 10 Tage Haltedauer unter Verwendung eines effektiven, historischen Beobachtungszeitraumes von einem Jahr berechnet. Als Bewertungsmaßstab wird das Risiko eines derivatefreien Vergleichsvermögens herangezogen. Unter dem Marktrisiko versteht man das Risiko, das sich aus der ungünstigsten Entwicklung von Marktpreisen für das Sondervermögen ergibt. Bei der Ermittlung des Marktrisikopotenzials wendet die Gesellschaft den qualifizierten Ansatz im Sinne der Derivate-Verordnung an.
Die durchschnittliche Hebelwirkung aus der Nutzung von Derivaten betrug im Berichtszeitraum 1,0, wobei zur Berechnung der Hebelwirkung die Bruttomethode verwendet wurde.
Sonstige Angaben
Anteilwert Klasse LC: EUR 174,61
Anteilwert Klasse TFC: EUR 115,89
Umlaufende Anteile Klasse LC: 184 704,000
Umlaufende Anteile Klasse TFC: 100,000
Angabe zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände:
Die Bewertung erfolgt durch die Verwahrstelle unter Mitwirkung der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die Verwahrstelle stützt sich hierbei grundsätzlich auf externe Quellen.
Sofern keine handelbaren Kurse vorliegen, werden Bewertungsmodelle zur Preisermittlung (abgeleitete Verkehrswerte) genutzt, die zwischen Verwahrstelle und Kapitalverwaltungsgesellschaft abgestimmt sind und sich so weit als möglich auf Marktparameter stützen. Diese Vorgehensweise unterliegt einem permanenten Kontrollprozess. Preisauskünfte Dritter werden durch andere Preisquellen, modellhafte Rechnungen oder durch andere geeignete Verfahren auf Plausibilität geprüft.
Die in diesem Bericht ausgewiesenen Anlagen werden nicht zu abgeleiteten Verkehrswerten bewertet.
Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote:
Die Gesamtkostenquote belief sich auf:
Klasse LC 1,90% p.a. | Klasse TFC 1,25% p.a. |
Die Gesamtkostenquote drückt die Summe der Kosten und Gebühren (ohne Transaktionskosten) einschließlich eventueller Bereitstellungszinsen als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvolumens innerhalb eines Geschäftsjahres aus.
Zudem fiel aufgrund der Outperformance gegenüber seiner vorgegebenen Orientierungsgröße eine erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von
Klasse LC 1,40% | Klasse TFC 1,54% |
des durchschnittlichen Fondsvermögens an.
Für das Sondervermögen ist gemäß den Anlagebedingungen eine an die Kapitalverwaltungsgesellschaft abzuführende Pauschalgebühr von
Klasse LC 1,60% p.a. | Klasse TFC 0,95% p.a. |
vereinbart. Davon entfallen auf die Verwahrstelle bis zu
Klasse LC 0,08% p.a. | Klasse TFC 12,01% p.a.1) |
und auf Dritte (Druck- und Veröffentlichungskosten, Abschlussprüfung sowie Sonstige) bis zu
Klasse LC 0,02% p.a. | Klasse TFC 0,02% p.a. |
1) Grund hierfür ist das geringe Fondsvermögen der Klasse TFC
Im Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2020 bis 30. September 2021 erhielt die Kapitalverwaltungsgesellschaft DWS Investment GmbH für das Investmentvermögen Weltportfolio Dynamik keine Rückvergütung der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle oder an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwendungserstattungen, bis auf von Brokern zur Verfügung gestellte Finanzinformationen für Research-Zwecke.
Die Gesellschaft zahlt von dem auf sie entfallenden Teil der Kostenpauschale
Klasse LC mehr als 10% | Klasse TFC weniger als 10% |
an Vermittler von Anteilen des Sondervermögens auf den Bestand von vermittelten Anteilen.
Für die Investmentanteile sind in der Vermögensaufstellung in Klammern die aktuellen Verwaltungsvergütungs-/Kostenpauschalsätze zum Berichtsstichtag für die im Wertpapiervermögen enthaltenen Sondervermögen aufgeführt. Das Zeichen + bedeutet, dass darüber hinaus ggf. eine erfolgsabhängige Vergütung berechnet werden kann. Da das Sondervermögen im Berichtszeitraum andere Investmentanteile („Zielfonds“) hielt, können weitere Kosten, Gebühren und Vergütungen auf Ebene des Zielfonds angefallen sein.
Die wesentlichen sonstigen Erträge und sonstigen Aufwendungen sind in der Ertrags- und Aufwandsrechnung pro Anteilklasse dargestellt.
Die im Berichtszeitraum gezahlten Transaktionskosten beliefen sich auf EUR 327,75. Die Transaktionskosten berücksichtigen sämtliche Kosten, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Fonds separat ausgewiesen bzw. abgerechnet wurden und in direktem Zusammenhang mit einem Kauf oder Verkauf von Vermögensgegenständen stehen. Eventuell gezahlte Finanztransaktionssteuern werden in die Berechnung einbezogen.
Der Anteil der Transaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Fondsvermögens über Broker ausgeführt wurden, die eng verbundene Unternehmen und Personen (Anteil von fünf Prozent und mehr) sind, betrug 0,00 Prozent der Gesamttransaktionen. Ihr Umfang belief sich hierbei auf insgesamt 0,00 EUR.
Angaben zur Mitarbeitervergütung
Die DWS Investment GmbH („die Gesellschaft“) ist eine Tochtergesellschaft der DWS Group GmbH & Co. KGaA („DWS KGaA“), Frankfurt am Main, einem der weltweit führenden Vermögensverwalter mit einer breiten Palette an Investmentprodukten und -dienstleistungen über alle wichtigen Anlageklassen sowie auf Wachstumstrends zugeschnittenen Lösungen.
Die DWS KGaA, an der die Deutsche Bank AG eine Mehrheitsbeteiligung hält, ist an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert.
Infolge einer branchenspezifischen Regulierung gemäß OGAW V (fünfte Richtlinie betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) sowie gemäß § 1 und § 27 der deutschen Institutsvergütungsverordnung („InstVV“) findet die Vergütungspolitik und -strategie des Deutsche Bank Konzerns („DB Konzern“) keine Anwendung auf die Gesellschaft. Die DWS KGaA und ihre Tochterunternehmen („DWS Konzern“ oder nur „Konzern“) verfügen über eigene vergütungsbezogene Governance-Regeln, Richtlinien und Strukturen, unter anderem einen konzerninternen DWS-Leitfaden zur Ermittlung von Mitarbeitern mit wesentlichem Einfluss auf Ebene der Gesellschaft sowie auf Ebene des DWS Konzerns im Einklang mit den in der OGAW V und den Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde für solide Vergütungspolitiken („ESMA-Leitlinien“) aufgeführten Kriterien.
Governance-Struktur
Das Management des DWS Konzerns erfolgt durch ihre Komplementärin, DWS Management GmbH. Die Komplementärin hat im Juni 2020 ihre Zuständigkeitsbereiche überarbeitet und nunmehr sechs Managing Directors, die die Geschäftsführung („GF“) des Konzerns bilden. Die durch das DWS Compensation Committee („DCC“) unterstützte Geschäftsführung ist für die Einführung und Umsetzung des Vergütungssystems für Mitarbeiter verantwortlich. Dabei wird sie vom Aufsichtsrat der DWS KGaA kontrolliert, der ein Remuneration Committee („RC“) eingerichtet hat. Das RC unterstützt den Aufsichtsrat bei der Überwachung der angemessenen Ausgestaltung der Vergütungssysteme für die Konzernmitarbeiter. Dies erfolgt unter Berücksichtigung der Auswirkung des Vergütungssystems auf das konzernweite Risiko-, Kapital- und Liquiditätsmanagement sowie die Übereinstimmung der Vergütungsstrategie mit der Geschäfts- und Risikostrategie des DWS Konzerns.
Aufgabe des DCC ist die Entwicklung und Gestaltung von nachhaltigen Vergütungsrahmenwerken und Grundsätzen der Unternehmenstätigkeit, die Aufstellung von Empfehlungen zur Gesamtvergütung sowie die Sicherstellung einer angemessenen Governance und Kontrolle im Hinblick auf Vergütung und Zusatzleistungen für den Konzern. Das DCC legt quantitative und qualitative Faktoren zur Leistungsbeurteilung als Basis für vergütungsbezogene Entscheidungen fest und gibt Empfehlungen für die Geschäftsführung bezüglich des jährlichen Pools der variablen Vergütung und dessen Zuteilung zu verschiedenen Geschäftsbereichen und Infrastrukturfunktionen ab. Stimmberechtigte Mitglieder des DCC sind der Chief Executive Officer („CEO“), Chief Financial Officer („CFO“), Chief Operating Officer („COO“) und Global Head of HR. Der Head of Reward & Analytics ist nicht stimmberechtigtes Mitglied. Kontrollfunktionen wie Compliance, Anti-Financial Crime und Risk Management werden durch den CFO und den COO im DCC vertreten und sind im Hinblick auf ihre jeweiligen Aufgaben und Funktionen bei der Ausgestaltung und Umsetzung der Vergütungssysteme des Konzerns angemessen einbezogen. Damit soll einerseits sichergestellt werden, dass es durch die Vergütungssysteme nicht zu Interessenkonflikten kommt und andererseits die Auswirkungen auf das Risikoprofil des Konzerns überprüft werden. Das DCC überprüft das Vergütungsrahmenwerk des Konzerns mindestens einmal jährlich. Dazu gehört die Überprüfung der für die Gesellschaft geltenden Grundsätze sowie eine Beurteilung, ob aufgrund von Unregelmäßigkeiten wesentliche Änderungen oder Ergänzungen vorzunehmen sind.
Das DCC wird von zwei Unter-Ausschüssen unterstützt: Dem DWS Compensation Operating Committee („COC“), das implementiert wurde, um das DCC bei der Überprüfung der technischen Gültigkeit, der Operationalisierung und der Genehmigung von neuen oder bestehenden Vergütungsplänen zu unterstützen. Dem Integrity Review Committee („IRC“), das eingerichtet wurde, um Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Aussetzung und dem Verfall von aufgeschobenen DWS-Vergütungselementen zu prüfen und darüber zu entscheiden.
Im Rahmen der jährlichen internen Überprüfung auf Ebene des DWS Konzerns wurde festgestellt, dass die Ausgestaltung des Vergütungssystems angemessen ist und keine wesentlichen Unregelmäßigkeiten vorliegen.
Vergütungsstruktur
Für die Mitarbeiter der Gesellschaft gelten die Vergütungsstandards und -grundsätze der DWS-Vergütungspolitik, die jährlich überprüft wird. Im Rahmen der Vergütungspolitik verwendet der Konzern, einschließlich der Gesellschaft, einen Gesamtvergütungsansatz („GV“), der Komponenten für eine fixe („FV“) und variable Vergütung („VV“) umfasst.
Der Konzern stellt sicher, dass FV und VV für alle Kategorien und Gruppen von Mitarbeitern angemessen aufeinander abgestimmt werden. Die Strukturen und Ebenen des GV entsprechenden subdivisionalen und regionalen Vergütungsstrukturen, internen Zusammenhängen sowie Marktdaten und tragen zu einer einheitlichen Gestaltung innerhalb des Konzerns bei. Eines der Hauptziele der Konzernstrategie besteht darin, nachhaltige Leistung über alle Ebenen einheitlich anzuwenden und die Transparenz bei Vergütungsentscheidungen und deren Auswirkung auf Aktionäre und Mitarbeiter im Hinblick auf die Geschäftsentwicklung des DWS Konzerns sowie – soweit zutreffend – des DB Konzerns zu erhöhen. Ein wesentlicher Aspekt der Konzern-Vergütungsstrategie ist die Schaffung eines langfristigen Gleichgewichts zwischen den Interessen von Mitarbeitern, Aktionären und Kunden.
Die fixe Vergütung entlohnt die Mitarbeiter entsprechend ihren Qualifikationen, Erfahrungen und Kompetenzen sowie den Anforderungen, der Bedeutung und dem Umfang ihrer Funktionen. Bei der Festlegung eines angemessenen Betrags für die fixe Vergütung werden das marktübliche Vergütungsniveau für jede Rolle sowie interne Vergleiche und geltende regulatorische Vorgaben herangezogen.
Mit der variablen Vergütung hat der Konzern ein diskretionäres Instrument an der Hand, mit dem er Mitarbeiter für ihre Leistungen und Verhaltensweisen zusätzlich entlohnen kann, ohne eine zu hohe Risikotoleranz zu fördern. Bei der Festlegung der VV werden solide Risikomaßstäbe durch Einbeziehung der Risikotoleranz des Konzerns, dessen Tragfähigkeit und Finanzlage sowie durch eine völlig flexible Politik im Hinblick auf die Gewährung bzw. „Nicht-Gewährung“ der VV angesetzt. Die VV besteht generell aus zwei Bestandteilen: Der „Gruppenkomponente“ und der „individuellen Komponente“. Es gibt weiterhin keine Garantien für eine VV im laufenden Beschäftigungsverhältnis.
Für das Geschäftsjahr 2020 wird die Gruppenkomponente überwiegend anhand von drei Erfolgskennzahlen („Key Performance Indicators“ – „KPIs“) auf Ebene des DWS Konzerns bestimmt: Bereinigte Aufwands-Ertrags-Relation („Adjusted Cost Income Ratio“ – „CIR“), Nettomittelzuflüsse und Dividendenausschüttung. Diese drei KPI’s stellen wichtige Gradmesser für die Finanzziele des DWS Konzerns dar und bilden dessen nachhaltige Leistung ab.
Für Mitarbeiter auf Managementebene berücksichtigt die Gruppenkomponente zusätzlich vier gleich gewichtete KPIs auf Ebene des DB Konzerns.1)
Je nach Anspruch wird die „individuelle Komponente“ entweder als individuelle VV („IVV“) oder als Anerkennungsprämie („Recognition Award“) gewährt. Die IVV berücksichtigt zahlreiche finanzielle und nichtfinanzielle Faktoren. Dazu gehören der Vergleich mit der Referenzgruppe des Mitarbeiters und Überlegungen zur Mitarbeiterbindung. Der Recognition Award bietet die Möglichkeit, außergewöhnliche Beiträge von Mitarbeitern, die keinen Anspruch auf eine IVV haben (das sind generell Mitarbeiter der unteren Hierarchieebenen), anzuerkennen und zu belohnen. Pro Jahr gibt es zwei Nominierungsprozesse.
Sowohl die Gruppen- als auch die individuelle Komponente der VV kann in bar oder in Form von aktienbasierten oder fondsbasierten Instrumenten im Rahmen der Konzern-Vereinbarungen in Bezug auf die aufgeschobene Vergütung ausgezahlt bzw. gewährt werden. Der Konzern behält sich das Recht vor, den Gesamtbetrag der VV, einschließlich der Gruppenkomponente, auf null zu reduzieren, wenn gemäß geltendem lokalen Recht ein erhebliches Fehlverhalten, leistungsbezogene Maßnahmen, Disziplinarmaßnahmen oder ein nicht zufriedenstellendes Verhalten seitens eines Mitarbeiters vorliegen.
1) DB Konzern KPIs: Harte Kernkapitalquote („CET1-Quote“), Verschuldungsquote, bereinigte zinsunabhängige Aufwendungen sowie Eigenkapitalrendite nach Steuern, basierend auf dem materiellen Eigenkapital („RoTE“)
Festlegung der VV und angemessene Risikoadjustierung
Die VV-Pools des Konzerns werden einer angemessenen Anpassung der Risiken unterzogen, die die Adjustierung ex ante als auch ex post umfasst. Die angewandte robuste Methode soll sicherstellen, dass bei der Festlegung der VV sowohl der risikoadjustierten Leistung als auch der Kapital- und Liquiditätsausstattung des Konzerns Rechnung getragen wird. Die Ermittlung des Gesamtbetrags der VV orientiert sich primär an (i) der Tragfähigkeit des Konzerns (das heißt, was „kann“ der DWS Konzern langfristig an VV im Einklang mit regulatorischen Anforderungen gewähren) und (ii) der Leistung (das heißt, was „sollte“ der Konzern an VV gewähren, um für eine angemessene leistungsbezogene Vergütung zu sorgen und gleichzeitig den langfristigen Erfolg des Unternehmens zu sichern).
Der Konzern hat für die Festlegung der VV auf Ebene der individuellen Mitarbeiter die „Grundsätze für die Festlegung der variablen Vergütung“ eingeführt. Diese enthalten Informationen über die Faktoren und Messgrößen, die bei Entscheidungen zur IVV berücksichtigt werden müssen. Dazu zählen beispielsweise Investmentperformance, Kundenbindung, Erwägungen zur Unternehmenskultur sowie Zielvereinbarungen und Leistungsbeurteilungen im Rahmen des „Ganzheitliche Leistung“-Ansatzes. Zudem werden Hinweise der Kontrollfunktionen und Disziplinarmaßnahmen sowie deren Einfluss auf die VV einbezogen.
Das DWS DCC verwendet im Rahmen eines diskretionären Entscheidungsprozesses finanzielle und nichtfinanzielle Kennzahlen zur Ermittlung differenzierter und leistungsbezogener VV-Pools für die Geschäfts- und Infrastrukturbereiche.
Vergütung für das Jahr 2020
Trotz der anhaltenden Pandemie trugen das vielfältige Angebot an Anlageprodukten und -lösungen sowie die sich wieder stabilisierenden Märkte zu erheblichen Nettomittelzuflüssen im Jahr 2020 bei und ermöglichten es dem DWS Konzern, seine strategischen Ziele erfolgreich umzusetzen. Der verstärkte Fokus auf die Anlageperformance und die erhöhte Nachfrage der Anleger nach anvisierten Anlageklassen waren wesentliche Treiber für diesen Erfolg.
Vor diesem Hintergrund hat das DCC die Tragfähigkeit der VV für das Jahr 2020 kontrolliert und festgestellt, dass die Kapital- und Liquiditätsausstattung des Konzerns über den regulatorisch vorgeschriebenen Mindestanforderungen und dem internen Schwellenwert für die Risikotoleranz liegt.
Als Teil der im März 2021 für das Performance-Jahr 2020 gewährten VV wurde die Gruppenkomponente allen berechtigten Mitarbeitern auf Basis der Bewertung der festgelegten Leistungskennzahlen gewährt. Die Geschäftsführung des DWS Konzerns hat für 2020 unter Berücksichtigung der beträchtlichen Leistung der Mitarbeiter und in ihrem Ermessen einen Zielerreichungsgrad von 98,50% festgelegt.
Unter Berücksichtigung der vom Vorstand der Deutsche Bank AG festgelegten Zielerreichung des DB Konzerns wurde der hybride Zielerreichungsgrad für Mitarbeiter der Managementebene mit 85,50 % für das Jahr 2020 festgelegt.
Identifizierung von Risikoträgern
Gemäß Gesetz vom 17. Dezember 2010 über die Organismen für gemeinsame Anlagen (in seiner jeweils gültigen Fassung) sowie den ESMA-Leitlinien unter Berücksichtigung der OGAW-Richtlinie hat die Gesellschaft Mitarbeiter mit wesentlichem Einfluss auf das Risikoprofil der Gesellschaft ermittelt („Risikoträger“). Das Identifizierungsverfahren basiert auf der Bewertung des Einflusses folgender Kategorien von Mitarbeitern auf das Risikoprofil der Gesellschaft oder einen von ihr verwalteten Fonds: (a) Geschäftsführung/Senior Management, (b) Portfolio-/Investmentmanager, (c) Kontrollfunktionen, (d) Mitarbeiter mit Leitungsfunktionen in Verwaltung, Marketing und Human Resources, (e) sonstige Mitarbeiter (Risikoträger) mit wesentlichem Einfluss, (f) sonstige Mitarbeiter in der gleichen Vergütungsstufe wie sonstige Risikoträger, deren Tätigkeit einen Einfluss auf das Risikoprofil der Gesellschaft oder des Konzerns hat. Mindestens 40% der VV für Risikoträger werden aufgeschoben vergeben. Des Weiteren werden für wichtige Anlageexperten mindestens 50% sowohl des direkt ausgezahlten als auch des aufgeschobenen Teils in Form von aktienbasierten oder fondsbasierten Instrumenten des DWS Konzerns gewährt. Alle aufgeschobenen Komponenten sind bestimmten Leistungs- und Verfallbedingungen unterworfen, um eine angemessene nachträgliche Risikoadjustierung zu gewährleisten. Bei einem VV-Betrag von weniger als EUR 50.000 erhalten Risikoträger ihre gesamte VV in bar und ohne Aufschub.
Zusammenfassung der Informationen zur Vergütung für die Gesellschaft für 20202)
Jahresdurchschnitt der Mitarbeiterzahl | 495 |
Gesamtvergütung | EUR 72 263 920 |
Fixe Vergütung | EUR 49 892 007 |
Variable Vergütung | EUR 22 371 913 |
davon: Carried Interest | EUR 0 |
Gesamtvergütung für Senior Management3) | EUR 6 927 072 |
Gesamtvergütung für sonstige Risikoträger4) | EUR 15 008 666 |
Gesamtvergütung für Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen | EUR 2 473 707 |
2) Vergütungsdaten für Delegierte, an die die Gesellschaft Portfolio- oder Risikomanagementaufgaben übertragen hat, sind nicht in der Tabelle erfasst.
3) „Senior Management“ umfasst nur den Vorstand der Gesellschaft. Der Vorstand erfüllt die Definition als Führungskräfte der Gesellschaft. Über den Vorstand hinaus wurden keine weiteren Führungskräfte identifiziert.
4) Identifizierte sonstige Risikoträger mit Kontrollfunktion werden in der Zeile „Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen“ ausgewiesen.
Angaben gemäß Verordnung (EU) 2015/2365 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften (WpFinGesch.) und der Weiterverwendung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 – Ausweis nach Abschnitt A
Im Berichtszeitraum lagen keine Wertpapierfinanzierungsgeschäfte gemäß der o.g. rechtlichen Bestimmung vor.
Hinweise
Wertentwicklung
Der Erfolg einer Investmentfondsanlage wird an der Wertentwicklung der Anteile gemessen. Als Basis für die Wertberechnung werden die Anteilwerte (=Rücknahmepreise) herangezogen, unter Hinzurechnung zwischenzeitlicher Ausschüttungen, die z.B. im Rahmen der Investmentkonten bei der DWS Investment GmbH kostenfrei reinvestiert werden; bei inländischen thesaurierenden Fonds wird die – nach etwaiger Anrechnung ausländischer Quellensteuer – vom Fonds erhobene inländische Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag hinzugerechnet. Die Berechnung der Wertentwicklung erfolgt nach der BVI-Methode. Angaben zur bisherigen Wertentwicklung erlauben keine Prognosen für die Zukunft.
Darüber hinaus sind in den Berichten auch die entsprechenden Vergleichsindizes – soweit vorhanden – dargestellt. Alle Grafik- und Zahlenangaben geben den Stand vom 30. September 2021 wieder (sofern nichts anderes angegeben ist).
Verkaufsprospekte
Alleinverbindliche Grundlage des Kaufs ist der aktuelle Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen sowie das Dokument „Wesentliche Anlegerinformationen“, die Sie bei der DWS Investment GmbH oder den Geschäftsstellen der Deutsche Bank AG und weiteren Zahlstellen erhalten.
Angaben zur Kostenpauschale
In der Kostenpauschale sind folgende Aufwendungen nicht enthalten:
a) im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen entstehende Kosten;
b) im Zusammenhang mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung evtl. entstehende Steuern;
c) Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen des Sondervermögens.
Details zur Vergütungsstruktur sind im aktuellen Verkaufsprospekt geregelt.
Ausgabe- und Rücknahmepreise
Börsentäglich im Internet
www.dws.de
Gesonderter Hinweis für betriebliche Anleger:
Anpassung des Aktiengewinns wegen des EuGH-Urteils in der Rs. STEKO Industriemontage GmbH und der Rechtsprechung des BFH zu § 40a KAGG
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in der Rs. STEKO Industriemontage GmbH (C-377/07) entschieden, dass die Regelung im KStG für den Übergang vom körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren in 2001 europarechtswidrig ist. Das Verbot für Körperschaften, Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften nach § 8b Absatz 3 KStG steuerwirksam geltend zu machen, galt nach § 34 KStG bereits in 2001, während dies für Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Beteiligungen an inländischen Gesellschaften erst in 2002 galt. Dies widerspricht nach Auffassung des EuGH der Kapitalverkehrsfreiheit.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 28. Oktober 2009 (Az. I R 27/08) entschieden, dass die Rs. STEKO grundsätzlich Wirkungen auf die Fondsanlage entfaltet. Mit BMF- Schreiben vom 01.02.2011 „Anwendung des BFH-Urteils vom 28. Oktober 2009 – I R 27/08 beim Aktiengewinn („STEKO-Rechtsprechung“)“ hat die Finanzverwaltung insbesondere dargelegt, unter welchen Voraussetzungen nach ihrer Auffassung eine Anpassung eines Aktiengewinns aufgrund der Rs. STEKO möglich ist.
Der BFH hat zudem mit den Urteilen vom 25.6.2014 (I R 33/09) und 30.7.2014 (I R 74/12) im Nachgang zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2013 (1 BvL 5/08, BGBl I 2014, 255) entschieden, dass Hinzurechnungen von negativen Aktiengewinnen aufgrund des § 40a KAGG i. d. F. des StSenkG vom 23. Oktober 2000 in den Jahren 2001 und 2002 nicht zu erfolgen hatten und dass steuerfreie positive Aktiengewinne nicht mit negativen Aktiengewinnen zu saldieren waren. Soweit also nicht bereits durch die STEKO-Rechtsprechung eine Anpassung des Anleger-Aktiengewinns erfolgt ist, kann ggf. nach der BFH-Rechtsprechung eine entsprechende Anpassung erfolgen. Die Finanzverwaltung hat sich hierzu bislang nicht geäußert.
Im Hinblick auf mögliche Maßnahmen aufgrund der BFH-Rechtsprechung empfehlen wir Anlegern mit Anteilen im Betriebsvermögen, einen Steuerberater zu konsultieren.
Zweite Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)
Bezüglich der gemäß § 101 Abs. 2 Satz 5 des Kapitalanlagegesetzbuches erforderlichen Angaben nach § 134c Abs. 4 des Aktiengesetzes verweisen wir auf die Informationen, die auf der DWS-Homepage unter „Rechtliche Hinweise“ (www.dws.de/footer/rechtliche-hinweise) gegeben werden.
Die Angaben zur Umschlagsrate des betreffenden Fondsportfolios werden auf der Website „dws.de“ bzw. „dws.com“ unter „Fonds-Fakten“ veröffentlicht. Sie finden diese auch unter folgender Adresse:
Weltportfolio Dynamik (https://www.dws.de/gemischte-fonds/de000dws0pd9-weltportfolio-dynamik-lc) Weltportfolio Stabilität (https://www.dws.de/gemischte-fonds/de000dws0pc1-weltportfolio-stabilitaet-lc)
Coronakrise
Seit Januar 2020 hat sich das Coronavirus ausgebreitet und in der Folgezeit zu einer ernsten, wirtschaftlichen Krise geführt. Die dynamische Ausbreitung des Virus schlug sich mitunter in erheblichen Marktverwerfungen bei zugleich deutlich gestiegenen Volatilitäten nieder. Beschränkungen der Bewegungsfreiheit, wiederholte Lockdown-Maßnahmen, Produktionsstopps sowie unterbrochene Lieferketten übten großen Druck auf nachgelagerte wirtschaftliche Prozesse aus, so dass sich die weltweiten Konjunkturperspektiven erheblich eintrübten. An den Märkten waren zwischenzeitlich – u.a. durch Hilfsprogramme im Rahmen der Geld- und Fiskalpolitik sowie umfassende Impf- und Testkampagnen – zwar spürbare Erholungen und teils neue Höchststände zu beobachten. Dennoch sind die konkreten bzw. möglichen mittel- bis langfristigen Auswirkungen der Krise auf die Konjunktur, einzelne Märkte und Branchen sowie die sozialen Implikationen angesichts der Dynamik der globalen Ausbreitung des Virus bzw. des Auftretens diverser Mutationen und des damit einhergehenden hohen Grads an Unsicherheit zum Zeitpunkt der Aufstellung des vorliegenden Berichts nicht verlässlich beurteilbar. Somit kann es weiterhin zu einer wesentlichen Beeinflussung des jeweiligen Sondervermögens kommen. Ein bedeutendes Maß an Unsicherheit besteht hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Pandemie, da diese von externen Faktoren wie etwa der Verbreitung des Virus sowie dessen Varianten und den von den einzelnen Regierungen und Zentralbanken ergriffenen Maßnahmen, der erfolgreichen Eindämmung der Entwicklung der Infektionsraten in Verbindung mit den Impfquoten und dem zügigen und nachhaltigen Wiederanlaufen der Konjunktur abhängig sind.
Die Kapitalverwaltungsgesellschaft des Sondervermögens setzt deshalb ihre Bemühungen im Rahmen ihres Risikomanagements fort, um diese Unsicherheiten bewerten und ihren möglichen Auswirkungen auf die Aktivitäten, die Liquidität und die Wertentwicklung des Sondervermögens begegnen zu können. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft ergreift alle als angemessen erachteten Maßnahmen, um die Anlegerinteressen bestmöglich zu schützen. In Abstimmung mit den Dienstleistern hat die Kapitalverwaltungsgesellschaft die Folgen der Coronakrise beobachtet und deren Auswirkungen auf das Sondervermögen und die Märkte, in denen dieses investiert, angemessen in ihre Entscheidungsfindung einbezogen. Zum Datum des vorliegenden Berichts wurden dem Sondervermögen gegenüber keine bedeutenden Rücknahmeanträge gestellt; Auswirkungen auf dessen Anteilscheingeschäft werden von der Kapitalverwaltungsgesellschaft kontinuierlich überwacht; die Leistungsfähigkeit der wichtigsten Dienstleister hat keine wesentlichen Beeinträchtigungen erfahren. In diesem Zusammenhang hat sich die Kapitalverwaltungsgesellschaft des Sondervermögens im Einklang mit zahlreichen nationalen Leitlinien nach Gesprächen mit den wichtigsten Dienstleistern (insbesondere hinsichtlich Verwahrstelle, Portfoliomanagement und Fondsadministration) davon überzeugt, dass die getroffenen Maßnahmen und Pläne zur Sicherstellung der Fortführung des Geschäftsbetriebs (u.a. umfangreiche Hygienemaßnahmen in den Räumlichkeiten, Einschränkungen bei Geschäftsreisen und Veranstaltungen, Vorkehrungen zur Gewährleistung eines verlässlichen und reibungslosen Ablaufs der Geschäftsprozesse bei Verdachtsfall auf eine Coronavirus-Infektion, Ausweitung der technischen Möglichkeiten zum mobilen Arbeiten) die derzeit absehbaren bzw. laufenden operativen Risiken eindämmen und gewährleisten, dass die Tätigkeiten des Sondervermögens nicht unterbrochen werden.
Zum Zeitpunkt der Aufstellung des vorliegenden Berichts liegen nach Auffassung der Kapitalverwaltungsgesellschaft weder Anzeichen vor, die gegen die Fortführung des Sondervermögens sprechen, noch ergaben sich für das Sondervermögen Liquiditätsprobleme.
Frankfurt am Main, den 22. Dezember 2021
DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main
Die Geschäftsführung
Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens Weltportfolio Dynamik – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 30. September 2021, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der DWS Investment GmbH unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht
Die gesetzlichen Vertreter der DWS Investment GmbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung des Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Investmentvermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u.a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die DWS Investment GmbH zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus
― |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der DWS Investment GmbH abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der DWS Investment GmbH bei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die DWS Investment GmbH aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die DWS Investment GmbH nicht fortgeführt wird. |
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beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresberichts, einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 22. Dezember 2021
KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Kuppler | Neuf |
Wirtschaftsprüfer | Wirtschaftsprüfer |
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