HANSAINVEST Hanseatische Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Jahresbericht TBF JAPAN EUR I;TBF JAPAN JPY F;TBF JAPAN EUR R DE000A2H68C4; DE000A2PR0C1; DE000A1WZ3Y1
HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH
Hamburg
Jahresbericht für das Sondervermögen gemäß der OGAW-Richtlinie TBF JAPAN
TBF Japan
01.01.2021 bis 31.12.2021
Gliederung:
1) Anlageziel / Anlagepolitik
2) Sektorengewichtung / Veräußerungsergebnisse
3) Risikoberichterstattung
4) Darstellung des mit dem Portfoliomanagement betrauten Unternehmens
5) Sonstige Hinweise
6) Angaben gemäß Art. 11 Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung, OfflVO)
1) Anlageziel / Anlagepolitik
Das Investmentvermögen strebt als Anlageziel einen möglichst hohen Wertzuwachs an. Der Fonds investiert vorwiegend in Aktien und Aktien gleichwertige Papiere von Unternehmen mit Sitz in Japan. Im Mittelpunkt stehen dabei nach Ansicht des Fondsmanagements qualitativ hochwertige Titel, die langfristigen Kapitalzuwachs erwarten lassen. Der TBF Japan gehört zur Kategorie „Aktienfonds Japan“. Für das Investmentvermögen können zudem andere Wertpapiere (z.B. verzinsliche Wertpapiere, Schuldverschreibungen), Bankguthaben, Geldmarktinstrumente, Anteile an anderen Investmentvermögen, Derivate zu Investitions- und Absicherungszwecken sowie sonstige Anlageinstrumente erworben werden. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen entscheidet das Portfoliomanagement über den Kauf oder den Verkauf eines Vermögensgegenstandes. Gründe für den Kauf oder den Verkauf können dabei die aktuelle Marktsituation, eine veränderte Nachrichtenlage zu einem Unternehmen oder die Liquiditätssituation im Fonds sein. Im Rahmen der Entscheidung werden auch mögliche Risiken berücksichtigt. Risiken können eingegangen werden, wenn das Verhältnis zwischen Chance und Risiko als positiv angesehen wird. Der Fonds bildet keinen Index ab und seine Anlagestrategie beruht nicht auf der Nachbildung der Entwicklung eines oder mehrerer Indizes. Die Anlagestrategie orientiert sich auch nicht an einem festgelegten Vergleichsmaßstab. Der Fonds verwendet keinen Referenzwert, weil er eine marktunabhängige Wertentwicklung verfolgt.
Die maximalen Anlagegrenzen für die jeweiligen Vermögensgegenstände sind entsprechend der besonderen Anlagebedingungen wie folgt ausgestaltet:
Aktien und Aktien gleichwertige Wertpapiere | mindestens 51% |
Wertpapiere, die keine Aktien und Aktien gleichwertige Wertpapiere sind | maximal 49% |
Geldmarktinstrumente | maximal 49% |
Bankguthaben | maximal 49% |
Investmentanteile | maximal 10% |
Die Gesellschaft darf insgesamt maximal bis zu 10% des Wertes des OGAW-Investmentvermögens in Anteile an anderen Investmentvermögen anlegen.
Die Fondswährung lautet seit 15.04.2015 auf japanischen Yen.
2) Sektorgewichtung:
31.12.2020*)
31.12.2021*)
*) Durch Rundung bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen im Vergleich mit der Vermögensaufstellung gemäß Jahresbericht entstanden sein
Wesentliche Angaben über die Herkunft des Veräusserungsergebnisses
Die realisierten Gewinne resultieren im Wesentlichen aus der Veräußerung von Aktien. Für die realisierten Verluste sind im Wesentlichen die Verluste aus Aktien ursächlich.
3) Risikoberichterstattung
Das Investmentvermögen bestand ausschließlich aus börsengelisteten Wertpapieren. Die Marktpreisrisiken lagen im Mittel der normalen Börsenentwicklung. Das Marktpreisrisiko wurde im Berichtszeitraum zusätzlich über Aktienfutures gesteuert, um Risiken und Opportunitäten entsprechend zu berücksichtigen.
Adressenausfallrisiken sind grundsätzlich nur auf das Unternehmen bezogen und nicht auf andere Emittenten und Schuldner, da das Investmentvermögen nur in gelistete Aktien oder andere Investmentvermögen investiert. Das Adressenausfallrisiko ist auf das Risiko einer Zahlungsunfähigkeit eines der investierten Unternehmen beschränkt. Dieses Risiko wird durch eine breite Streuung und ausgewogene Gewichtung des Investitionsvermögens über viele Einzelpositionen minimiert. Die Gewichtung der Einzeltitel lag zwischen 2,41%-9,41%.
Zinsänderungsrisiken haben den normalen und gewöhnlichen Einfluss auf Aktienanlagen. Ein Risiko darüberhinausgehend ist nicht vorhanden, da das Investmentvermögen im Berichtszeitraum vorwiegend in börsengelisteten Aktien investiert war.
Das Sondervermögen investiert in Vermögensgegenstände, welche auf Fremdwährung (Yen) lauten. Die daraus resultierenden Währungsrisiken gegenüber dem EURO wurden nicht abgesichert.
Die Anteilwerte der Währungsanteilklassen EUR I und EUR R wurden durch den Abschluss von Devisentermingeschäften gegen Währungskursverluste im Berichtszeitraum abgesichert.
Durch die konsequente Anlage in liquide Aktientitel konnten überdurchschnittliche Liquiditätsrisiken vermieden werden. Zum Stichtag ist das Portfolio innerhalb von 10 Tagen zu 100 Prozent liquidierbar.
Unter operationelle Risiken wird die Gefahr von Verlusten verstanden, die durch die Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse verursacht werden. Beim operationellen Risiko differenziert die Gesellschaft demnach zwischen technischen Risiken, Personalrisiken, Produktrisiken und Rechtsrisiken sowie Risiken aus Kunden- und Geschäftsbeziehungen und hat hierzu folgende Vorkehrungen getroffen:
Ex ante und ex post Kontrollen sind Bestandteil des Orderprozesses.
Rechts- und Personalrisiken werden durch Rechtsberatung und Schulungen der Mitarbeiter minimiert. Darüber hinaus werden Geschäfte in Finanzinstrumenten ausschließlich über kompetente und erfahrene Kontrahenten abgeschlossen. Die Verwahrung der Finanzinstrumente erfolgt durch eine etablierte Verwahrstelle mit guter Bonität. Die Ordnungsmäßigkeit der für das Sondervermögen relevanten Aktivität und Prozesse wird regelmäßig durch die Interne Revision überwacht.
Sonstige Risiken:
Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 hat weltweit zu massiven Einschnitten in das öffentliche Leben mit erheblichen Folgen u.a. für die Wirtschaft und deren Unternehmen geführt. In diesem Zusammenhang kam es zu hohen Kursschwankungen an den Kapitalmärkten. Die weiteren Auswirkungen von COVID-19 auf die Realwirtschaft bzw. die Finanzmärkte sind auch weiterhin mit Unsicherheiten behaftet.
Seit dem 24.2.2022 führt Russland Krieg gegen die Ukraine („Russland-Ukraine-Krieg“). Aufgrund des für die Fondsrechnungslegung maßgeblichen Stichtagsprinzips hat dieser Konflikt keine Auswirkungen auf Ansatz und Bewertung der Vermögensgegenstände zum Abschlussstichtag des Sondervermögens.
Die Folgen des Russland-Ukraine-Krieges auf Volkswirtschaften und Kapitalmärkte lassen sich derzeit noch nicht abschätzen. Die Börsen sind infolge des Konfliktes von einer deutlich höheren Volatilität geprägt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die mit den Investitionen dieses Fonds verbundenen Risiken sich verstärken und negativ auf die weitere Entwicklung des Fonds auswirken.
4) Darstellung des mit dem Portfoliomanagement betrauten Unternehmens
TBF Global Asset Management GmbH wurde Anfang 2000 gegründet. Nach drei Jahren Aufbau und Entwicklung der Datenbank wurde im Oktober 2002 das erste Fondsmandat übernommen.
5) Sonstige Hinweise
Das Portfoliomanagement wurde an TBF Global Asset Management GmbH, Singen, ausgelagert.
Die mit der Verwaltung des Investmentvermögens betraute Kapitalverwaltungsgesellschaft ist die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg.
Weitere für den Anleger wesentliche Ereignisse haben sich nicht ergeben.
6) Angaben gemäß Art. 11 Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung, OfflVO)
Der Fonds qualifiziert seit dem Inkrafttreten der OfflVO zum 10. März 2021 als Finanzprodukt, mit dem unter anderem ökologische und/ oder soziale Merkmale i.S.v. Art. 8 Abs. 1 beworben werden. Die nachfolgenden Angaben beziehen sich nicht auf das gesamte Geschäftsjahr des Fonds, sondern lediglich auf den Zeitraum ab dem 10. März 2021 bis zum Geschäftsjahresende. Nachhaltige Investitionen i.S.v. Art. 2 Nr. 17 OfflVO und/ oder Anlagen, die die Anforderungen der Verordnung (EU) 2019/2088 (Taxonomieverordnung) an ökologisch nachhaltige Investitionen erfüllen, sind nicht Teil der Anlagestrategie des Fonds und nicht Teil der beworbenen Merkmale. Daher enthalten die folgenden Angaben keine Informationen gemäß Art. 11 Abs. 1 Buchst. d) OfflVO i.V. m. Art. 6 Taxonomieverordnung.
Da die in Art. 11 Abs. 4 OfflVO erwähnten technischen Regulierungsstandards noch nicht verabschiedet sind, orientiert sich die folgende Darstellung ausschließlich an den Vorgaben des Art. 11 OfflVO.
Die beworbenen Merkmale zählen zum ökologischen und zum sozialen Bereich und sind in den vorvertraglichen Informationen des Fonds wie folgt beschrieben:
Mindestens 51 % des Fondsvermögens müssen in Wertpapiere angelegt werden, die unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien ausgewählt werden und von einem durch die Gesellschaft anerkannten Anbieter für Nachhaltigkeits-Research unter ökologischen und sozialen Kriterien analysiert und positiv bewertet worden sind. Im Rahmen dieser Mindestquote von 51 % sind nur solche Titel erwerbbar, die ein ESG-Rating von B haben. Die diesbezüglichen Daten werden durch den Datenprovider MSCI ESG Research LLC zur Verfügung gestellt.
Für den Fonds werden vorbehaltlich verfügbarer Daten zu den Emittenten (siehe dazu näher unten) keine Aktien oder Anleihen von Unternehmen erworben, die
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mehr als 10 % ihres Umsatzes mit der Herstellung und/ oder dem Vertrieb von Rüstungsgütern generieren; |
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Umsatz aus der Herstellung und/oder dem Vertrieb von Waffen nach dem Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung („Ottawa-Konvention“), dem Übereinkommen über das Verbot von Streumunition (“Oslo-Konvention“) sowie B- und C-Waffen nach den jeweiligen UN-Konventionen (UN BWC und UN CWC) generieren; |
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mehr als 5 % ihres Umsatzes in Verbindung mit Tabak generieren; |
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mehr als 30 % ihres Umsatzes mit thermischer Kohleverstromung und/oder dem Abbau und Vertrieb von Kraftwerkskohle generieren; |
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nach Auffassung des Fondsmanagements in schwerer Weise und ohne Aussicht auf Besserung gegen die 10 Prinzipien des UN Global Compact-Netzwerkes (https://www.unglobalcompact.org/what-isgc/mission/principles) verstoßen; |
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gegen sonstige Kontroversen verstoßen, wobei der MSCI Bewertungsrahmen so konzipiert ist, dass dieser mit internationalen Normen übereinstimmt, die in zahlreichen weithin akzeptierten globalen Konventionen vertreten sind, darunter die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (Universal Declaration of Human Rights), die ILO-Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und der UN Global Compact. |
Ferner werden keine Anleihen von Staaten erworben, die nach dem Freedom House Index in Bezug auf politische Rechte und bürgerliche Freiheiten als „unfrei“ klassifiziert werden.
Der Fonds darf bis zu 49 % des Fondsvermögens in Titel investieren, für welche (noch) keine Daten des Datenproviders vorhanden sind und damit aktuell nicht gesagt werden kann, ob gegen die oben genannten Ausschlusskriterien verstoßen wurde. Sobald für solche Titel Daten vorhanden sind, werden die genannten Ausschlusskriterien eingehalten. Die entsprechende Datenkontrolle für jene Wertpapiere, für die Daten bereits vorhanden sind, wird durch die Gesellschaft laufend vorgenommen. Die Kontrolle gilt also für 100 % der Titel, die entsprechend gescreent werden können.
Die genaue Funktionsweise der Titelauswahl wird auf der Homepage der Gesellschaft unter https://www.hansainvest.com/deutsch/fondswelt/fondsuebersicht/ dargestellt.
Die Ausrichtung an den vorgegebenen ESG-Faktoren wurde ordnungsgemäß in den Anlageprozess implementiert. Die beworbenen Merkmale wurden im Laufe des Berichtszeitraumes durchgehend beachtet. Es wurden keine Verstöße gegen die dargestellten Ausschlusskriterien oder Anlagegrenzen festgestellt.
Sofern Daten des Datenproviders für die Bewertung vorhanden waren, erfolgte die Anlage in Wertpapieren im Einklang mit den beworbenen ökologischen und/oder sozialen Kriterien.
Vermögensübersicht zum 31.12.2021
Fondsvermögen: | JPY | 419.726.276,71 | (1.174.157.218,31) |
Umlaufende Anteile: | EUR I-Klasse | 17.941 | (37.845) |
EUR R-Klasse | 14.491 | (15.128) | |
JPY F-Klasse | 13 | (579) |
Vermögensaufteilung in TJPY/%
Kurswert in Fondswährung |
% des Fonds- vermögens |
% des Fondsvermögens per 31.12.2020 |
|
I. Vermögensgegenstände | |||
1. Aktien | 398.567 | 94,97 | (68,37) |
2. Derivate | -4.144 | -0,99 | (1,00) |
3. Bankguthaben | 26.565 | 6,33 | (30,66) |
4. Sonstige Vermögensgegenstände | 690 | 0,16 | (0,16) |
II. Verbindlichkeiten | -1.952 | -0,47 | (-0,19) |
III. Fondsvermögen | 419.726 | 100,00 |
Vermögensaufstellung zum 31.12.2021
Gattungsbezeichnung ISIN Markt |
Stücke bzw. Anteile bzw. Whg. in 1.000 |
Bestand 31.12.2021 |
Käufe/ Zugänge |
Verkäufe/ Abgänge |
Kurs | Kurswert in JPY |
% des Fonds- vermögens |
|
im Berichtszeitraum | ||||||||
Börsengehandelte Wertpapiere | ||||||||
Aktien | ||||||||
Asahi Group Holdings Ltd JP3116000005 |
STK | 2.800 | 0 | 3.200 | JPY | 4.474,000000 | 12.527.200,00 | 2,98 |
Asahi Kasei JP3111200006 |
STK | 11.900 | 0 | 14.100 | JPY | 1.081,000000 | 12.863.900,00 | 3,06 |
Canon JP3242800005 |
STK | 5.000 | 5.000 | 0 | JPY | 2.801,000000 | 14.005.000,00 | 3,34 |
Daifuku JP3497400006 |
STK | 1.300 | 1.300 | 0 | JPY | 9.400,000000 | 12.220.000,00 | 2,91 |
EN-JAPAN INC. Registered Shares o.N. JP3168700007 |
STK | 3.500 | 0 | 9.500 | JPY | 3.250,000000 | 11.375.000,00 | 2,71 |
Fanuc JP3802400006 |
STK | 600 | 600 | 0 | JPY | 24.380,000000 | 14.628.000,00 | 3,49 |
Fast Retailing JP3802300008 |
STK | 200 | 200 | 0 | JPY | 65.310,000000 | 13.062.000,00 | 3,11 |
Fuji Electric Holdings JP3820000002 |
STK | 3.000 | 0 | 11.000 | JPY | 6.280,000000 | 18.840.000,00 | 4,49 |
Hitachi JP3788600009 |
STK | 3.000 | 3.000 | 0 | JPY | 6.230,000000 | 18.690.000,00 | 4,45 |
Kao JP3205800000 |
STK | 2.000 | 2.000 | 0 | JPY | 6.019,000000 | 12.038.000,00 | 2,87 |
Keisei Electric Railway JP3278600006 |
STK | 12.700 | 3.000 | 11.300 | JPY | 3.110,000000 | 39.497.000,00 | 9,41 |
M3 Inc. JP3435750009 |
STK | 2.000 | 2.000 | 0 | JPY | 5.793,000000 | 11.586.000,00 | 2,76 |
Minebea JP3906000009 |
STK | 6.900 | 0 | 8.100 | JPY | 3.265,000000 | 22.528.500,00 | 5,37 |
Mitsubishi JP3898400001 |
STK | 5.500 | 0 | 6.500 | JPY | 3.652,000000 | 20.086.000,00 | 4,79 |
Mitsubishi Electric JP3902400005 |
STK | 12.400 | 0 | 14.600 | JPY | 1.458,500000 | 18.085.400,00 | 4,31 |
Murata Manufacturing JP3914400001 |
STK | 1.600 | 1.600 | 0 | JPY | 9.157,000000 | 14.651.200,00 | 3,50 |
Nidec JP3734800000 |
STK | 1.000 | 1.000 | 0 | JPY | 13.520,000000 | 13.520.000,00 | 3,23 |
Nippon Telegraph and Telephone JP3735400008 |
STK | 5.500 | 0 | 18.500 | JPY | 3.150,000000 | 17.325.000,00 | 4,13 |
Osaka Gas JP3180400008 |
STK | 7.000 | 7.000 | 0 | JPY | 1.901,000000 | 13.307.000,00 | 3,17 |
Osaka Titanium Technol. JP3407200009 |
STK | 20.000 | 20.000 | 0 | JPY | 790,000000 | 15.800.000,00 | 3,76 |
Panasonic JP3866800000 |
STK | 8.000 | 8.000 | 0 | JPY | 1.265,000000 | 10.120.000,00 | 2,41 |
Recruit Holdings Co. Ltd. Registered Shares o.N. JP3970300004 |
STK | 2.000 | 0 | 4.000 | JPY | 6.972,000000 | 13.944.000,00 | 3,32 |
Shin-Etsu Chemical JP3371200001 |
STK | 700 | 700 | 0 | JPY | 19.920,000000 | 13.944.000,00 | 3,32 |
Sony JP3435000009 |
STK | 1.000 | 1.000 | 0 | JPY | 14.475,000000 | 14.475.000,00 | 3,45 |
Tokai Carbon JP3560800009 |
STK | 16.100 | 0 | 18.900 | JPY | 1.208,000000 | 19.448.800,00 | 4,63 |
Summe der börsengehandelten Wertpapiere | JPY | 398.567.000,00 | 94,97 | |||||
Derivate (Bei den mit Minus gekennzeichneten Beständen handelt es sich um verkaufte Positionen) |
||||||||
Summe Wertpapiervermögen | JPY | 398.567.000,00 | 94,97 | |||||
Devisen-Derivate | ||||||||
Forderungen/Verbindlichkeiten | ||||||||
Devisenterminkontrakte (Kauf) | ||||||||
Offene Positionen | ||||||||
EUR/JPY 2,21 Mio. OTC |
-2.082.817,95 | -0,50 | ||||||
EUR/JPY 0,88 Mio. OTC |
-829.174,41 | -0,20 | ||||||
Geschlossene Positionen | ||||||||
EUR/JPY 0,13 Mio. OTC |
-435.045,00 | -0,10 | ||||||
EUR/JPY 0,25 Mio. OTC |
-797.162,44 | -0,19 | ||||||
Summe der Devisen-Derivate | JPY | -4.144.199,80 | -0,99 | |||||
Bankguthaben | ||||||||
EUR – Guthaben bei: | ||||||||
Verwahrstelle: Donner & Reuschel AG | EUR | 932,80 | 121.711,90 | 0,03 | ||||
Guthaben in Nicht-EU/EWR-Währungen: | ||||||||
Verwahrstelle: Donner & Reuschel AG | JPY | 26.444.056,00 | 26.444.056,00 | 6,30 | ||||
Summe der Bankguthaben | JPY | 26.565.767,90 | 6,33 | |||||
Sonstige Vermögensgegenstände | ||||||||
Dividendenansprüche | JPY | 689.759,33 | 689.759,33 | 0,16 | ||||
Summe sonstige Vermögensgegenstände | JPY | 689.759,33 | 0,16 | |||||
Sonstige Verbindlichkeiten 1) | JPY | -1.952.050,72 | JPY | -1.952.050,72 | -0,47 | |||
Fondsvermögen | JPY | 419.726.276,71 | 100 2) | |||||
TBF JAPAN EUR I | ||||||||
Anteilwert | EUR | 49,32 | ||||||
Umlaufende Anteile | STK | 17.941 | ||||||
TBF JAPAN EUR R | ||||||||
Anteilwert | EUR | 152,22 | ||||||
Umlaufende Anteile | STK | 14.491 | ||||||
TBF JAPAN JPY F | ||||||||
Anteilwert | JPY | 1.265.639,72 | ||||||
Umlaufende Anteile | STK | 13 |
1) noch nicht abgeführte Prüfungskosten, Veröffentlichungskosten, Verwahrstellenvergütung, Verwaltungsvergütung
2) Durch Rundung der Prozent-Anteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
Abwicklung von Transaktionen durch verbundene Unternehmen. Der Anteil der Transaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Sondervermögens über Broker ausgeführt wurden, die verbundene Unternehmen und Personen sind, betrug 81,48%. Ihr Umfang belief sich hierbei auf insgesamt 4.061.924.910,60 JPY.
Wertpapierkurse bzw. Marktsätze
Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf Grundlage der zuletzt festgestellten Kurse/Marktsätze bewertet.
Devisenkurse (in Mengennotiz)
per 30.12.2021 | |||
Euro | EUR | 0,007664 | = 1 Japanischer Yen (JPY) |
Marktschlüssel
c) OTC | Over-the-Counter |
Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen
Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag)
Gattungsbezeichnung | ISIN | Stücke bzw. Anteile bzw. Whg. in 1.000 |
Käufe/ Zugänge |
Verkäufe/ Abgänge |
Volumen in 1.000 |
Börsengehandelte Wertpapiere | |||||
Aktien | |||||
East Japan Railway | JP3783600004 | STK | – | 6.600 | |
Furukawa Electric | JP3827200001 | STK | 4.000 | 4.000 | |
Japan Airport Terminal | JP3699400002 | STK | 3.000 | 3.000 | |
KDDI | JP3496400007 | STK | – | 12.000 | |
Kirin Hldgs. | JP3258000003 | STK | – | 13.600 | |
Nabtesco | JP3651210001 | STK | – | 7.600 | |
Otsuka | JP3188200004 | STK | – | 4.500 | |
Secom | JP3421800008 | STK | – | 3.600 | |
SoftBank Corp. Registered Shares o.N. | JP3732000009 | STK | – | 26.000 | |
Sohgo Security Services Co.Ltd | JP3431900004 | STK | – | 5.500 | |
TechnoPro Holdings Inc. Registered Shares o.N. | JP3545240008 | STK | – | 4.000 | |
Toray Industries | JP3621000003 | STK | – | 67.000 | |
Derivate (in Opening-Transaktionen umgesetzte Optionsprämien bzw. Volumen der Optionsgeschäfte, bei Optionsscheinen Angabe der Käufe und Verkäufe) |
|||||
Terminkontrakte | |||||
Devisenterminkontrakte (Kauf) | |||||
Kauf von Devisen auf Termin: | |||||
EUR/JPY | JPY | 1.527.132,48 |
Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertrags- und Aufwandsausgleich)
für den Zeitraum vom 01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021
TBF JAPAN EUR I | TBF JAPAN EUR R | TBF JAPAN JPY F | |||||
I. Erträge | |||||||
1. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) | JPY | 2.027.167,58 | 5.079.181,51 | 291.919,48 | |||
2. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland | JPY | -2.024,84 | -4.388,55 | -274,72 | |||
davon negative Habenzinsen | JPY | -2.024,84 | -4.388,55 | -274,72 | |||
3. Abzug ausländischer Quellensteuer | JPY | -310.459,57 | -777.875,46 | -44.707,63 | |||
4. Sonstige Erträge | JPY | 9.222,08 | 24.967,18 | 1.514,49 | |||
Summe der Erträge | JPY | 1.723.905,25 | 4.321.884,68 | 248.451,62 | |||
II. Aufwendungen | |||||||
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen | JPY | -21.303,12 | -42.893,18 | -4.696,17 | |||
2. Verwaltungsvergütung | JPY | -2.027.416,17 | -4.834.701,24 | -41.767,26 | |||
3. Verwahrstellenvergütung | JPY | -73.566,07 | -121.049,06 | -17.998,33 | |||
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten | JPY | -656.168,91 | -1.091.783,26 | -133.842,40 | |||
5. Sonstige Aufwendungen | JPY | -171.544,66 | -273.232,88 | -19.118,46 | |||
6. Aufwandsausgleich | JPY | 1.066.013,65 | 259.755,98 | 65.391,44 | |||
Summe der Aufwendungen | JPY | -1.883.985,28 | -6.103.903,64 | -152.031,18 | |||
III. Ordentlicher Nettoertrag | JPY | -160.080,03 | -1.782.018,96 | 96.420,44 | |||
IV. Veräußerungsgeschäfte | |||||||
1. Realisierte Gewinne | JPY | 20.491.786,23 | 49.187.408,29 | 2.003.679,26 | |||
2. Realisierte Verluste | JPY | -3.960.213,53 | -9.164.999,90 | -520.898,93 | |||
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften | JPY | 16.531.572,70 | 40.022.408,39 | 1.482.780,33 | |||
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | JPY | 16.371.492,67 | 38.240.389,43 | 1.579.200,77 | |||
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne | JPY | -4.391.841,59 | -5.923.571,58 | -21.724.260,85 | |||
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste | JPY | -509.384,12 | -7.341.273,26 | 17.866.372,39 | |||
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | JPY | -4.901.225,71 | -13.264.844,84 | -3.857.888,46 | |||
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres | JPY | 11.470.266,96 | 24.975.544,59 | -2.278.687,69 |
Entwicklung des Sondervermögens
2021 TBF JAPAN EUR I |
||||
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres | JPY | 221.650.127,80 | ||
1. Mittelzufluss / -abfluss (netto) | JPY | -127.629.171,56 | ||
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen: | JPY | 4.163.980,08 | ||
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen: | JPY | -131.793.151,64 | ||
2. Ertragsausgleich/Aufwandsausgleich | JPY | 9.966.908,46 | ||
3. Ergebnis des Geschäftsjahres | JPY | 11.470.266,96 | ||
davon nicht realisierte Gewinne: | JPY | -4.391.841,59 | ||
davon nicht realisierte Verluste: | JPY | -509.384,12 | ||
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres | JPY | 115.458.131,66 |
2021 TBF JAPAN EUR R |
||||
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres | JPY | 275.028.400,10 | ||
1. Mittelzufluss / -abfluss (netto) | JPY | -13.460.668,25 | ||
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen: | JPY | 20.080.704,56 | ||
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen: | JPY | -33.541.372,81 | ||
2. Ertragsausgleich/Aufwandsausgleich | JPY | 1.271.552,26 | ||
3. Ergebnis des Geschäftsjahres | JPY | 24.975.544,59 | ||
davon nicht realisierte Gewinne: | JPY | -5.923.571,58 | ||
davon nicht realisierte Verluste: | JPY | -7.341.273,26 | ||
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres | JPY | 287.814.828,70 |
2021 TBF JAPAN JPY F |
||||
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres | JPY | 677.478.685,94 | ||
1. Mittelzufluss / -abfluss (netto) | JPY | -681.277.395,00 | ||
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen: | JPY | 0,00 | ||
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen: | JPY | -681.277.395,00 | ||
2. Ertragsausgleich/Aufwandsausgleich | JPY | 22.530.713,10 | ||
3. Ergebnis des Geschäftsjahres | JPY | -2.278.687,69 | ||
davon nicht realisierte Gewinne: | JPY | -21.724.260,85 | ||
davon nicht realisierte Verluste: | JPY | 17.866.372,39 | ||
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres | JPY | 16.453.316,35 |
Verwendung der Erträge des Sondervermögens
Berechnung der Ausschüttung
insgesamt | je Anteil | ||
TBF JAPAN EUR R | |||
I. Für die Ausschüttung verfügbar | |||
1. Vortrag aus dem Vorjahr | JPY | 39.517.152,43 | 2.727,01 |
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | JPY | 38.240.389,43 | 2.638,91 |
3. Zuführung aus dem Sondervermögen 3) | JPY | 9.164.999,90 | 632,46 |
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet | |||
1. Der Wiederanlage zugeführt | JPY | -43.861.673,02 | -3.026,82 |
2. Vortrag auf neue Rechnung | JPY | -43.060.868,74 | -2.971,56 |
III. Gesamtausschüttung | JPY | 0,00 | 0,00 |
1. Endausschüttung | |||
a) Barausschüttung | JPY | 0,00 | 0,00 |
3) Die Zuführung aus dem Sondervermögen resultiert aus der Berücksichtigung von realisierten Verlusten (für die Ausschüttung notwendig wäre eine Zuführung i.H.v. EUR 0,00)
Verwendung der Erträge des Sondervermögens
Berechnung der Wiederanlage
insgesamt | je Anteil | ||
TBF JAPAN EUR I | |||
I. Für die Wiederanlage verfügbar | |||
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | JPY | 16.371.492,67 | 912,52 |
2. Zuführung aus dem Sondervermögen 4) | JPY | 3.960.213,53 | 220,74 |
II. Wiederanlage | JPY | 20.331.706,20 | 1.133,25 |
TBF JAPAN JPY F | |||
I. Für die Wiederanlage verfügbar | |||
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | JPY | 1.579.200,77 | 121.476,98 |
2. Zuführung aus dem Sondervermögen 4) | JPY | 520.898,93 | 40.069,15 |
II. Wiederanlage | JPY | 2.100.099,70 | 161.546,13 |
4) Die Zuführung aus dem Sondervermögen resultiert aus der Berücksichtigung von realisierten Verlusten
Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre
TBF JAPAN EUR I
Geschäftsjahr | Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres |
Anteilwert | ||
2018 | EUR | 2.219.406,38 | EUR | 38,73 |
2019 | EUR | 2.324.123,84 | EUR | 40,26 |
2020 | EUR | 1.745.051,46 | EUR | 46,11 |
2021 | EUR | 884.871,12 | EUR | 49,32 |
TBF JAPAN EUR R
Geschäftsjahr | Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres |
Anteilwert | ||
2018 | EUR | 6.454.314,99 | EUR | 122,10 |
2019 | EUR | 3.241.449,41 | EUR | 126,45 |
2020 | EUR | 2.165.298,59 | EUR | 143,13 |
2021 | EUR | 2.205.812,85 | EUR | 152,22 |
TBF JAPAN JPY F
Geschäftsjahr | Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres |
Anteilwert | ||
Auflegung 03.02.2020 | JPY | 10.000.000,00 | JPY | 1.000.000,00 |
2020 | JPY | 677.478.685,94 | JPY | 1.170.084,09 |
2021 | JPY | 16.453.316,35 | JPY | 1.265.639,72 |
Anhang gem. § 7 Nr. 9 KARBV
Angaben nach der Derivateverordnung
Das durch Derivate erzielte zugrundeliegende Exposure | JPY | 403.811.015,40 |
Der Wert ergibt sich unter Berücksichtigung von Netting- und Hedgingeffekten, der zugrundeliegenden Derivate im Sondervermögen
Die Vertragspartner der Derivate-Geschäfte
Donner & Reuschel
Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) | 94,97 |
Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %) | -0,99 |
Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotential wurde für dieses Sondervermögen gemäß der Derivateverordnung nach dem qualifizierten Ansatz anhand eines Vergleichsvermögens ermittelt.
Angaben nach dem qualifizierten Ansatz
Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko gem. § 37 Abs. 4 DerivateV
kleinster potentieller Risikobetrag | 1,32 % |
größter potentieller Risikobetrag | 3,27 % |
durchschnittlicher potentieller Risikobetrag | 2,66 % |
Risikomodell, das gemäß § 10 DerivateV verwendet wurde
Full-Monte-Carlo
Parameter, die gemäß § 11 DerivateV verwendet wurden
99% Konfidenzintervall, 1 Tag Haltedauer bei einem effektiven historischen Beobachtungszeitraum von einem Jahr
Im Geschäftsjahr erreichter durchschnittlicher Umfang des Leverage durch Derivategeschäfte
Mittelwert | 1,75 |
Zusammensetzung des Vergleichsvermögens § 37 Abs. 5 DerivateV
Nikkei 225 | 100,00 % |
Sonstige Angaben
TBF JAPAN EUR I
Anteilwert | EUR | 49,32 |
Umlaufende Anteile | STK | 17.941 |
TBF JAPAN EUR R
Anteilwert | EUR | 152,22 |
Umlaufende Anteile | STK | 14.491 |
TBF JAPAN JPY F
Anteilwert | JPY | 1.265.639,72 |
Umlaufende Anteile | STK | 13 |
TBF JAPAN EUR I | TBF JAPAN EUR R | TBF JAPAN JPY F | |
Währung | EUR | EUR | JPY |
Verwaltungsvergütung | 1,10% p.a. | 1,60% p.a. | 0,10%p.a. |
Ausgabeaufschlag | – | 5% | – |
Ertragsverwendung | thesaurierend | ausschüttend | thesaurierend |
Mindestanlagevolumen | EUR 10.000 | EUR 100 | JPY 59.000.000.000 |
Angabe zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände
Der Anteilwert wird durch die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH ermittelt. Die Bewertung von Vermögenswerten, die an einer Börse zum Handel zugelassen bzw. in einen anderen organisierten Markt einbezogen sind, erfolgt zu den handelbaren Tagesschlusskursen des betroffenen Börsentages gem. § 27 KARBV. Investmentanteile werden zu den letzten veröffentlichten Rücknahmepreisen angesetzt.
Vermögenswerte, die weder an einer Börse zugelassen noch in einen organisierten Markt einbezogen sind oder für die ein handelbarer Kurs nicht verfügbar ist, werden mit von anerkannten Kursversorgern zur Verfügung gestellten Kursen bewertet. Sollten die ermittelten Kurse nicht belastbar sein, wird auf den mit geeigneten Bewertungsmodellen ermittelten Verkehrswert abgestellt (§ 28 KARBV).
Die bezogenen Kurse werden täglich durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft.
Bankguthaben und Festgelder werden mit dem Nominalbetrag und Verbindlichkeiten zum Rückzahlungsbetrag bewertet. Die Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zu ihrem Markt- bzw. Nominalbetrag.
Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote
Gesamtkostenquote
TBF JAPAN EUR I | 1,55 % |
TBF JAPAN EUR R | 2,06 % |
TBF JAPAN JPY F | 0,49 % |
Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus
Transaktionskosten | JPY | 8.200,71 |
Summe der Nebenkosten des Erwerbs (Anschaffungsnebenkosten) und der Kosten der Veräußerung der Vermögensgegenstände.
Erfolgsabhängige Vergütung in % des durchschnittlichen Nettoinventarwertes
TBF JAPAN EUR I | 0,00 % |
TBF JAPAN EUR R | 0,00 % |
An die Verwaltungsgesellschaft oder Dritte gezahlte Pauschalvergütungen
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine Pauschalvergütungen gezahlt.
Die KVG erhält keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütung und Aufwandserstattungen.
Die KVG gewährt für die Anteilklasse EUR I sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler in wesentlichem Umfang aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung.
Die KVG gewährt für die Anteilklasse EUR R sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler in wesentlichem Umfang aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung.
Die KVG gewährt für die Anteilklasse JPY F keine sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler in wesentlichem Umfang aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung.
Wesentliche sonstige Erträge und sonstige Aufwendungen:
Wesentliche sonstige Erträge:
TBF JAPAN EUR I: JPY 9.222,08 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
TBF JAPAN EUR R: JPY 24.967,18 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
TBF JAPAN JPY F: JPY 1.514,49 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
Wesentliche sonstige Aufwendungen:
TBF JAPAN EUR I: JPY 95.111,62 Kosten für die Marktrisikomessung
TBF JAPAN EUR R: JPY 160.362,75 Kosten für Marktrisikomessung
TBF JAPAN JPY F: JPY 8.617,868 Kosten für die Marktrisikomessung; JPY 3.841,39 Ratingkosten
Sonstige Informationen
Die Ermittlung der Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste erfolgt dadurch, dass in jedem Geschäftsjahr die in den Anteilspreis einfließenden Wertansätze der Vermögensgegenstände mit den jeweiligen historischen Anschaffungskosten verglichen werden, die Höhe der positiven Differenzen in die Summe der nicht realisierten Gewinne einfließen, die Höhe der negativen Differenzen in die Summe der nicht realisierten Verluste einfließen und aus dem Vergleich der Summenpositionen zum Ende des Geschäftsjahres mit den Summenpositionen zum Anfang des Geschäftsjahres die Nettoveränderungen ermittelt werden.
Angaben zur Mitarbeitervergütung der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH (KVG) für das Geschäftsjahr 2021
Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der KVG gezahlten Mitarbeitervergütung (inklusive Geschäftsführer) | EUR | 19.375.238,71 |
davon feste Vergütung | EUR | 15.834.735,40 |
davon variable Vergütung | EUR | 3.540.503,31 |
Direkt aus dem Fonds gezahlte Vergütungen | EUR | 0,00 |
Zahl der Mitarbeiter der KVG (inkl. Geschäftsführung) | 263 | |
Höhe des gezahlten Carried Interest | EUR | 0,00 |
Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr 2021 der KVG gezahlten Vergütung an Geschäftsleiter (Risikoträger) | 1.273.466,81 |
Die Angaben zur Mitarbeitervergütung beziehen sich auf den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 und betreffen ausschließlich die in diesem Zeitraum bei der Gesellschaft beschäftigen Mitarbeiter.
Beschreibung, wie die Vergütungen und ggf. sonstige Zuwendungen berechnet wurden
Die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH unterliegt den für Kapitalverwaltungsgesellschaften geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihres Vergütungssystems. Die Ausgestaltung des Vergütungssystems hat die Gesellschaft in einer internen Richtlinie über die Vergütungspolitik und Vergütungspraxis geregelt. Ziel ist es, ein Vergütungssystem sicherzustellen, das Fehlanreize zur Eingehung übermäßiger Risiken verhindert. Das Vergütungssystem der HANSAINVEST wird unter Einbeziehung des Risikomanagements und der Compliance Beauftragten mindestens jährlich auf seine Angemessenheit und die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben überprüft. Eine Erörterung des Vergütungssystems mit dem Aufsichtsrat findet ebenfalls jährlich statt.
Die Vergütung der Mitarbeiter richtet sich grundsätzlich nach dem Manteltarifvertrag für das Versicherungswesen. Je nach Tätigkeit und Verantwortung erfolgt die Vergütung gemäß der entsprechenden Tarifgruppe. Die Ausgestaltung und Vergütungshöhen der Tarifgruppen werden zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden bzw. der Konzernmutter und den Betriebsräten verhandelt, die HANSAINVEST hat hierauf keinen Einfluss. Nur mit wenigen Mitarbeitern inkl. der leitenden Angestellten sind finanzielle Anreizsysteme für variable Vergütungen und Tantiemen vereinbart. Der Anteil der variablen Vergütung darf dabei maximal 30% der Gesamtvergütung ausmachen. Ein Anreiz, ein unverhältnismäßig großes Risiko für die Gesellschaft einzugehen, resultiert aus der variablen Vergütung nicht.
Die Vergütung für die Geschäftsführer der HANSAINVEST erfolgt auf einzelvertraglicher Basis. Sie setzt sich zusammen aus einer monatlichen festen Vergütung und einer jährlichen Tantieme. Die Höhe der Tantieme wird im gesamten Aufsichtsrat erörtert und festgelegt und orientiert sich nicht am Erfolg der einzelnen Fonds.
Derzeit sind nur die Geschäftsführung als Risikoträger der Gesellschaft eingestuft. Die Gesellschaft überprüft die Vergütungssysteme jährlich. Die Vergütungspolitik der HANSAINVEST erfüllt die Anforderungen des § 37 KAGB, als auch die Leitlinien für solide Vergütungspolitiken unter Berücksichtigung der AIFMD (ESMA/2013/232).
Ergebnisse der jährlichen Überprüfung der Vergütungspolitik
Im Rahmen der internen jährlichen Überprüfung der Einhaltung der Vergütungspolitik ergaben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass die Ausgestaltung von fixen und / oder variablen Vergütungen sich nicht an den Regelungen der Richtlinie über die Vergütungspolitik und Vergütungspraxis orientieren.
Angaben zu wesentlichen Änderungen der festgelegten Vergütungspolitik
Keine Änderung im Berichtszeitraum
Angaben zur Mitarbeitervergütung im Auslagerungsfall für das Geschäftsjahr 2020 (Portfoliomanagement TBF Global Asset Management GmbH)
Die KVG zahlt keine direkten Vergütungen an Mitarbeiter des Auslagerungsunternehmens.
Das Auslagerungsunternehmen TBF Global Asset Management GmbH, Singen, beschäftigte im Geschäftsjahr 2020 keine Mitarbeiter, da die Personalgestellung durch die Muttergesellschaft TBF GmbH, Singen, erfolgt. Daher entfallen die Angaben zur Mitarbeitervergütung im Auslagerungsfall.
Angaben für institutionelle Anleger gemäß § 101 Abs. 2 Nr. 5 KAGB i.V.m. § 134c Abs. 4 AktG
Anforderung | Verweis |
Angaben zu den mittel- bis langfristigen Risiken: | Informationen zu den mittel- bis langfristigen Risiken des Sondervermögens werden im Tätigkeitsbericht aufgeführt. |
Zusammensetzung des Portfolios, Portfolioumsätze und Portfolioumsatzkosten: | Informationen über die Zusammensetzung des Portfolios, die Portfolioumsätze und die Portfolioumsatzkosten sind im Jahresbericht in den Abschnitten „Vermögensaufstellung“, „Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen“ und „Angaben zur Transparenz und zur Gesamtkostenquote“ verfügbar. |
Berücksichtigung der mittel- bis langfristigen Entwicklung der Gesellschaft bei der Anlageentscheidung: | Aktien, die auf einem geregelten Markt gehandelt werden, unterliegen verschiedenen mittel- und langfristigen Risiken. Die Einschätzung dieser Risiken ist ein grundlegender Bestandteil der Anlagestrategie und -politik. |
Einsatz von Stimmrechtsberatern: | Informationen zur Stimmrechtsausübung sind auf der Internetseite der HANSAINVEST erhältlich. |
Handhabung der Wertpapierleihe und zum Umgang mit Interessenkonflikten im Rahmen der Mitwirkung in den Gesellschaften, insbesondere durch Ausnutzung von Aktionärsrechten: | Für das Sondervermögen sind im Berichtszeitraum keine Wertpapierleihegeschäfte abgeschlossen worden. Auf der Internetseite der HANSAINVEST sind Informationen zum Umgang mit Interessenkonflikten verfügbar. |
Hamburg, 06. April 2022
HANSAINVEST
Hanseatische Investment-GmbH
Geschäftsführung
Dr. Jörg W. Stotz
Ludger Wibbeke
Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens TBF JAPAN – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2021, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021, sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht
Die gesetzlichen Vertreter der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung des Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Investmentvermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u.a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
― |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
― |
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH abzugeben. |
― |
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH bei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
― |
ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH nicht fortgeführt wird. |
― |
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresberichts, einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, den 07. April 2022
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Werner, Wirtschaftsprüfer
Lüning, Wirtschaftsprüfer
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