Axxion S.A. Grevenmacher – Geprüfter Jahresbericht zum 31. Dezember 2021 AIQUITY – I DE000A2QNF44

Last Updated: Samstag, 11.11.2023By

Grevenmacher

R.C.S. Luxembourg B 82 112

Verwaltungsgesellschaft

Geprüfter Jahresbericht
zum 31. Dezember 2021

AIQUITY

Inhaltsverzeichnis

Tätigkeitsbericht

Vermögensübersicht

Vermögensaufstellung

Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte

Ertrags- und Aufwandsrechnung

Entwicklung des Sondervermögens

Verwendung der Erträge des Sondervermögens

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre

Anhang zum Jahresbericht

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

Tätigkeitsbericht

Sehr geehrte Anlegerin, sehr geehrter Anleger,

der Fonds bildet weder einen Wertpapierindex ab, noch orientiert sich die Gesellschaft für den Fonds an einem festgelegten Vergleichsmaßstab. Das Fondsmanagement entscheidet nach eigenem Ermessen aktiv über die Auswahl der Vermögensgegenstände unter Berücksichtigung von Analysen und Bewertungen von Unternehmen sowie volkswirtschaftlichen und politischen Entwicklungen.

Der Fonds soll Anlegern eine Möglichkeit bieten, Geld gewinnbringend sowie sozial und ökologisch verantwortungsvoll im Aktienmarkt zu investieren – und das jederzeit.

Dieser Fonds ist ein Finanzprodukt, mit dem ökologische und soziale Merkmale beworben werden, und qualifiziert gemäß Art 8 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/​2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.

Im Vergleich zum globalen Aktienmarkt wird dazu eine möglichst wertstabile Entwicklung bei langfristig ähnlicher Renditeerwartung angestrebt. Das Kernanlagevermögen bildet ein weltweit gestreutes, an Nachhaltigkeitskriterien (ESG) ausgerichtetes Aktienportfolio.

Zur Umsetzung der Anlagestrategie ist beabsichtigt, vorzugsweise in Investmentfonds zu investieren. Die Zielfonds orientieren sich überwiegend an ESG (Environment, Social, Governance)-Kriterien und haben mindestens ein ESG Fund Rating von A eines namhaften Anbieters.

Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Zur Erreichung der Anlageziele wird ein dynamisches, regelbasiertes Sicherungskonzept eingesetzt. Durch dieses wird das Aktienkursrisiko flexibel an aktuelle Marktentwicklungen angepasst. So kann der Fonds marktähnlich, marktneutral oder marktgegenläufig positioniert werden, um eine Kursglättung zu erreichen. Die unvorhersehbaren und mitunter extremen Kursschwankungen des Aktienmarktes sollen dadurch deutlich begrenzt werden, ohne dabei die Renditeerwartung zu schmälern.

Die jüngsten Entwicklungen hinsichtlich des Konfliktes im Osten Europas führten auf den globalen Finanzmärkten teilweise zu signifikanten Abschlägen und starken Schwankungen. Mittelfristig werden die Rahmenbedingungen der globalen Wirtschaft und damit verbunden die Entwicklung an den Finanzmärkten von erhöhter Unsicherheit geprägt sein. Damit einher geht eine steigende Volatilität an den Finanzplätzen. Insofern unterliegt auch die zukünftige Wertentwicklung des Fonds erhöhten Schwankungsrisiken.

Struktur des Portfolios und wesentliche Veränderungen im Berichtszeitraum

Zusammensetzung des Fondsvermögens zum 31. Dezember 2021 in EUR

Kurswert
31.12.2021
%-Anteil zum
31.12.2021
Investmentanteile 2.470.130,78 62,12
Derivate 33.291,21 0,84
Bankguthaben 1.485.681,09 37,36
Verbindlichkeiten -12.651,80 -0,32
Fondsvermögen 3.976.451,28 100,00

Marktentwicklung im Berichtszeitraum

Auch im Jahr 2021 heißt das alles übergreifende Thema COVID-19. Auch wenn die Erholung von den Tiefpunkten aus dem Vorjahr weiterhin anhält, drückt das Virus den Kapitalmärkten weiterhin seinen Stempel auf.

Als die Winterwelle der Krankheitsverläufe nachgelassen hatte und die ersten Corona-Impfstoffe zugelassen wurden, atmeten die Aktienmärkte im Frühjahr deutlich auf und bescherten den Anlegern Kursgewinne. Insbesondere Titel, die durch die Coronabedingten Marktverwerfungen gelitten hatten, konnten sich wieder von ihren Abschlägen erholen. Demzufolge waren Value-Aktien sehr gefragt aber auch die Rally in den Tech-Titeln lief ungebremst weiter. Erst als sich gegen Herbst/​Winter eine erneute Welle von steigenden Infektionszahlen abzeichnete, wurden die Märkte wieder nervöser und reagierten mit steigender Volatilität.

Generell kann das Börsenjahr 2021 als sehr positiv und als die Rückkehr zu mehr Normalität gesehen werden. Der Deutsche Aktienindex (DAX) konnte weiter um 15,72% zulegen und der US-Index S&P 500 legte sogar um 28,79% zu. Im Fokus standen wieder einmal die Krisengewinner, die sich insbesondere im Technologie-Sektor tummeln. Trotz zwischenzeitlicher Rückschläge konnte der NASDAQ 100 28,56% hinzugewinnen.

Durch die aktuelle Lage in der Pandemie dürfte den Anlegern der Jahreswechsel 2021 auf 2022 wie ein Déjá vu aus dem Vorjahr vorkommen. Die Vorzeichen für die das nächste Börsenjahr sehen ähnlich aus wie vor zwölf Monaten. Alle warten gespannt auf eine finale Lösung in der Corona-Krise und eine Erholung der angespannten wirtschaftlichen Lage, die sich durch massiv steigende Preise sowie Liefer- und Liquiditätsengpässe einzelner Unternehmen ausdrückt. Darüber hinaus werden sich Investoren mit möglichen Zinssteigerungen auseinandersetzen müssen, da die Notenbanken als Reaktion auf die anziehende Inflation bereits die ersten Erhöhungen in Aussicht gestellt haben.

Rückblick

Das Sondervermögen AIQUITY wurde zu Beginn des vierten Quartals, am 6. Oktober 2021, aufgelegt. Der Fondsstart und die Entwicklung über die ersten drei Monate stimmen uns zufrieden. Das hat zwei Gründe: Zum einen passt die Wertentwicklung des Fonds mit den Ergebnissen unserer Fondssimulation zusammen, die wir vorab zur Fondsauflage gestartet haben und parallel zu Kontrollzwecken weiterführen. Das bedeutet, dass unsere rückwirkend berechnete Simulation der Fondswertentwicklung auf soliden Annahmen beruht. Ein weiterer Grund, weshalb wir den Fondsstart als gelungen bewerten, ist die positive Wertentwicklung. Auch wenn erst drei Monate seit der Fondsauflage vergangen sind, hat der Aktienmarkt in dieser Zeit bereits mehrere Marktphasen durchlaufen: direkt nach der Fondsauflage eine ruhige Aufwärtsphase, gefolgt von einem kleinen „Omikron-Schock“ Ende November und einer anschließenden volatilen Seitwärtsphase.

Wir wissen aus unserer Simulation über die vergangenen 30 Jahre, dass das Anlagekonzept des AIQUITY in Auf- und Seitwärtsphasen in aller Regel weniger Rendite im Vergleich zum globalen Aktienmarkt erwirtschaftet. So auch in der Realität – das ist der erwartete Preis der Absicherung. Der kurze Omikron-Schock lässt aber bereits erahnen, dass unsere Anlagestrategie aufgelaufene Gewinne durch heftige Abwärtsphasen hindurch sichern kann.

Mit dem AIQUITY streben wir an, über einen Marktzyklus eine Rendite vergleichbar zum globalen Aktienmarkt zu erzielen. Das maximale Wertminderungsrisiko soll nach Möglichkeit dabei auf 20% begrenzt werden. Außerdem wird der Kapitalerhalt auf Sicht von fünf Jahren angestrebt. Dabei möchten wir unabhängig vom Zinsniveau Gewinne erwirtschaften und diese dann in Abschwüngen sichern. Die bisherige Fondswertentwicklung ist damit absolut im Rahmen unserer Erwartungshaltung.

Ausblick

Unsere Anlagephilosophie stellt Marktmuster über Marktmeinung, daher verzichten wir konsequenterweise auf Marktausblicke.

Unsere Anlagestrategie sieht vor, das Fondsvermögen jederzeit emotions- und prognosefrei nach festgelegtem Regelwerk zu handeln. Dazu haben wir einen eigenen Algorithmus erstellt, der uns entsprechende Handelssignale liefert, um mittels Aktienindex-Futures die effektive Aktienquote des Fonds zu steuern. Unsere Anlagestrategie wird von diversen Sicherungshandlungen bei Abwärtsbewegungen in marktbreiten Aktienindizes geprägt. Die Chancen und Risiken unserer Anlagestrategie ergeben sich daher wesentlich aus den kurz- bis mittelfristigen Kursverläufen der von uns gehandelten Aktienindex-Futures.

Die Fondswertentwicklung lag im Jahr 2021 trotz Absicherung nah an der des Aktienmarktes. Zukünftig rechnen wir aufgrund unserer hochaktiven Sicherungsstrategie regelmäßig auch mit größeren Abweichungen der Wertentwicklung des Fonds im Vergleich zum Aktienmarkt.

Nachhaltigkeit

Alle Aktienpositionen im Fonds werden in Form von ETFs gehalten und im Rahmen eines Rebalancing- Ansatzes gleichgewichtet. Jeder ETF basiert dabei auf einem globalen MSCI-Aktienindex, der der MSCI-Nachhaltigkeitsmethodologie unterliegt. Die Methodik für die Zusammenstellung der Indizes ist auf der Website von MSCI verfügbar.1

Neben Ausschlüssen von Unternehmen mit nicht nachhaltigen Geschäftsmodellen wird dabei regelmäßig eine Nachhaltigkeitsbewertung im Rahmen eines best-in-class-Ansatz durchgeführt und aktuell kontroverse Geschäftspraktiken bewertet. Eine eigenständige Zielfonds-Durchschau erfolgt nicht von unserer Seite. An dieser Stelle gehen wir davon aus, dass die ESG-Ratings der Zielfonds ausreichen.

Mit diesem Ansatz möchten wir die Risiken vermeiden, die in einer nicht-nachhaltigen Unternehmensführung begründet liegen und die Chancen nutzen, die sich aus der notwendigen globalen Transformation zu nachhaltigeren Geschäftsmodellen ergeben.

Die beschriebene Nachhaltigkeitsstrategie wurde im Anlagezeitraum durchgängig umgesetzt. Alle gehaltenen Aktien-ETFs waren Artikel 8-Fonds nach der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR- Klassifizierung) und hatten ein durchschnittliches ESG-Rating von AA nach der MSCI ESG- Methodologie.

1 http:/​/​www.msci.com/​products/​indexes/​esg/​methodology.html

Wesentliche Risiken

Kontrahentenrisiken: Das Sondervermögen kann in wesentlichem Umfang außerbörsliche Geschäfte mit verschiedenen Vertragspartnern abschließen. Wenn ein Vertragspartner insolvent wird, kann er offene Forderungen des Sondervermögens nicht mehr oder nur noch teilweise begleichen.

Kreditrisiken: Bei Anlage in Staats- und Unternehmensanleihen sowie strukturierten Wertpapieren besteht die Gefahr, dass die jeweiligen Aussteller in Zahlungsschwierigkeiten kommen. Dadurch können die Anlagen teilweise oder gänzlich an Wert verlieren.

Operationelle Risiken und Verwahrrisiken: Das Sondervermögen kann Opfer von Betrug oder anderen kriminellen Handlungen werden. Es kann auch Verluste durch Missverständnisse oder Fehler von Mitarbeitern der Kapitalanlagegesellschaft oder einer (Unter-) Verwahrstelle oder externer Dritter erleiden. Schließlich kann seine Verwaltung oder die Verwahrung seiner Vermögensgegenstände durch äußere Ereignisse wie Brände, Naturkatastrophen o.ä. negativ beeinflusst werden.

Liquiditätsrisiken: Das Sondervermögen kann Verluste erleiden, wenn gehaltene Wertpapiere verkauft werden müssen, während keine ausreichend große Käuferschicht existiert. Ebenso kann das Risiko einer Aussetzung der Anteilrücknahme steigen.

Marktrisiken: Marktrisiken sind mögliche Verluste des Marktwertes offener Positionen, die aus Änderungen der zugrundeliegenden Bewertungsparameter resultieren. Diese Bewertungsparameter umfassen Kurse für Wertpapiere, Devisen, Edelmetalle, Rohstoffe oder Derivate sowie Zinskurven.

Währungsrisiko: Vermögenswerte des Fonds können in einer anderen Währung als der Fondswährung angelegt sein. Der Fonds erhält die Erträge, Rückzahlungen und Erlöse aus solchen Anlagen in der anderen Währung. Fällt der Wert dieser Währung gegenüber der Fondswährung, so reduziert sich der Wert solcher Anlagen und somit auch der Wert des Fondsvermögens.

Risiken im Zusammenhang mit der Investition in Investmentanteile: Die Risiken der Anteile an anderen Investmentvermögen, die für den Fonds erworben werden (sogenannte „Zielfonds“), stehen in engem Zusammenhang mit den Risiken der in diesen Zielfonds enthaltenen Vermögensgegenstände bzw. der von diesen verfolgten Anlagestrategien. Da die Manager der einzelnen Zielfonds voneinander unabhängig handeln, kann es aber auch vorkommen, dass mehrere Zielfonds gleiche oder einander entgegengesetzte Anlagestrategien verfolgen. Hierdurch können bestehende Risiken kumulieren, und eventuelle Chancen können sich gegeneinander aufheben. Es ist der Gesellschaft im Regelfall nicht möglich, das Management der Zielfonds zu kontrollieren. Deren Anlageentscheidungen müssen nicht zwingend mit den Annahmen oder Erwartungen der Gesellschaft übereinstimmen. Der Gesellschaft wird die aktuelle Zusammensetzung der Zielfonds oftmals nicht zeitnah bekannt sein. Entspricht die Zusammensetzung nicht ihren Annahmen oder Erwartungen, so kann sie gegebenenfalls erst deutlich verzögert reagieren, indem sie Zielfondsanteile zurückgibt.

Nachhaltigkeitsrisiko (ESG Risiko, Umwelt, Soziales, Unternehmensführung): Nachhaltigkeitsrisiken („ESG-Risiken“) werden als die potenziellen negativen Auswirkungen von Nachhaltigkeitsfaktoren auf den Wert einer Investition verstanden. Nachhaltigkeitsfaktoren sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines Unternehmens haben können. Nachhaltigkeitsfaktoren lassen sich neben ihrer makroökonomischen Natur auch im Zusammenhang mit der direkten Tätigkeit des Unternehmens beschreiben. In den Bereichen Klima und Umwelt lassen sich makroökonomische Nachhaltigkeitsfaktoren in physische Risiken und Transitionsrisiken unterteilen. Physische Risiken beschreiben beispielsweise Extremwetterereignisse oder die Klimaerwärmung. Transitionsrisiken äußern sich beispielsweise im Zusammenhang mit der Umstellung auf eine kohlenstoffarme Energiegewinnung. Im Zusammenhang mit der direkten Tätigkeit eines Unternehmens sind beispielsweise Nachhaltigkeitsfaktoren wie Einhaltung von zentralen Arbeitsrechten oder Maßnahmen bezogen auf die Verhinderung von Korruption sowie eine umweltverträgliche Produktion präsent. Nachhaltigkeitsrisiken einer Anlage, hervorgerufen durch die negativen Auswirkungen der genannten Faktoren, können zu einer wesentlichen Verschlechterung der Finanzlage oder der Reputation, sowie der Rentabilität des zugrundeliegenden Unternehmens führen und sich erheblich auf den Marktpreis der Anlage auswirken.

Eine Darstellung aller mit dem Fonds verbundenen Risiken, kann dem Verkaufsprospekt entnommen werden.

Fondsergebnis

Die wesentliche Quelle des negativen Veräußerungsergebnisses während des Berichtszeitraums waren realisierte Gewinne und Verluste aus dem Handel mit Derivaten.

Im Berichtszeitraum vom 6. Oktober 2021 (Datum der Fondsgründung) bis 31. Dezember 2021 lag die Wertentwicklung der Anteilklasse I des AIQUITY bei 5,84%.2

2 Berechnung erfolgte nach der BVI-Methode

Mögliche Auswirkungen der COVID-19-Pandemie

Die Entwicklungen in Bezug auf COVID-19 und die damit einhergehenden volatilen Märkte können sich entsprechend auf die Investitionen des Sondervermögens auswirken. Auswirkungen der Ereignisse sind derzeit nicht prognostizierbar.

Eine fortlaufende Überwachung der Wertentwicklung sowie der Risiken – insbesondere in Bezug auf die Markt- sowie Liquiditätsrisiken – erfolgt durch das Risikomanagement der Verwaltungsgesellschaft.

 

Grevenmacher, den 14. April 2022

Der Vorstand der Axxion S.A.

Die in diesem Bericht enthaltenen Zahlen und Angaben sind vergangenheitsbezogen und geben keine Hinweise auf zukünftige Entwicklungen.

Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2021

Tageswert
in EUR
% Anteil am
Fondsvermögen
I. Vermögensgegenstände 3.989.103,08 100,32
1. Investmentanteile 2.470.130,78 62,12
Euro 1.240.092,96 31,19
US-Dollar 1.230.037,82 30,93
2. Derivate 33.291,21 0,84
3. Bankguthaben 1.485.681,09 37,36
II. Verbindlichkeiten -12.651,80 -0,32
III. Fondsvermögen 3.976.451,28 100,00

Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2021

Gattungsbezeichnung
ISIN
Markt
Verpflichtung Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
Bestand
31.12.2021
Käufe/​
Zugänge
Verkäufe/​
Abgänge
Kurs Kurswert
in EUR
% des
Fonds-
vermögens
im Berichtszeitraum
Bestandspositionen EUR 2.470.130,78 62,12
Investmentanteile EUR 2.470.130,78 62,12
Gruppenfremde Investmentanteile AIS-AMUNDI MSCI WORLD SRI Act.Nom. UCITS ETF DR (C)o.N.
LU1861134382
ANT 6.992 6.992 EUR 88,5700 619.281,44 15,57
iShsIV-MSCI Wld.SRI UCITS ETF Registered Shs EUR Acc. o.N.
IE00BYX2JD69
ANT 61.760 61.760 EUR 10,0520 620.811,52 15,61
iShs IV-iShs MSCI EMIMI ES ETF Reg. Shares USD Acc. o.N.
IE00BFNM3P36
ANT 100.963 100.963 USD 6,8960 614.538,02 15,46
UBS(Irl)ETF-MSCI Wld Soc.Resp. Reg. Shs A USD Acc. oN
IE00BK72HJ67
ANT 35.130 35.130 USD 19,8500 615.499,80 15,48
Summe Wertpapiervermögen EUR 2.470.130,78 62,12
Derivate
(Bei den mit Minus gekennzeichneten Beständen handelt es sich um verkaufte Positionen.)
EUR 33.291,21 0,84 2)
Aktienindex-Derivate EUR 33.291,21 0,84
Aktienindex-Terminkontrakte SWISS MKT IX FUTR Mar22
EUREX
-497.471 STK -4 4 CHF 12.798,0000 -5.592,64 -0,14
DAX INDEX FUTURE Mar22
EUREX
794.243 STK 2 24 22 EUR 15.856,0000 -1.800,00 -0,05
DAX Mini Future Mar22
EUREX
238.273 STK 3 9 6 EUR 15.856,0000 6.270,00 0,16
FTSE 100 IDX FUT Mar22
XLON
-264.554 STK -3 9 12 GBP 7.348,5000 -500,31 -0,01
FTSE Taiwan Index Jan22
XCSE
-496.647 STK -9 9 USD 1.603,0000 1.120,97 0,03
NASDAQ 100 E-MINI Mar22
CME
580.047 STK 2 6 4 USD 16.430,2500 17.220,53 0,43
S&P500 EMINI FUT Mar22
CME
421.795 STK 2 6 4 USD 4.772,2500 15.711,19 0,40
SGX Nifty 50 Jan22
XCSE
-485.923 STK -16 16 USD 17.295,0000 861,47 0,02
Bankguthaben /​ Bankverbindlichkeiten EUR 1.485.681,09 37,36
Kassenbestände EUR 1.518.972,32 38,20
Verwahrstelle
CHF 2.319,00 2.239,95 0,06
EUR 1.065.729,52 1.065.729,52 26,80
GBP 74.138,99 88.314,32 2,22
USD 410.907,97 362.688,53 9,12
Marginkonten EUR -33.291,23 -0,84
Variation Margin für Future
CHF 5.790,00 5.592,64 0,14
EUR -4.470,00 -4.470,00 -0,11
GBP 420,00 500,30 0,01
USD -39.556,00 -34.914,17 -0,88
Sonstige Verbindlichkeiten EUR -12.651,80 -0,32
Verwaltungsvergütung EUR -4.188,36 -4.188,36 -0,11
Verwahrstellenvergütung EUR -329,01 -329,01 -0,01
Prüfungskosten EUR -8.134,43 -8.134,43 -0,20
Fondsvermögen EUR 3.976.451,28 100,00 1)
AIQUITY I
Anzahl Anteile STK 37.569
Anteilwert EUR 105,84

1) Durch Rundung der Prozent-Anteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
2) Maximales Marktexposure der Derivate unter Annahme eines Delta von 1.

Gesamtbetrag der Kurswerte der Wertpapiere, die Dritten als Sicherheit dienen: 2.470.130,78 EUR

Sofern das Sondervermögen im Berichtszeitraum andere Investmentanteile (Zielfonds) hielt, können weitere Kosten, Gebühren und Vergütungen auf Ebene der Zielfonds angefallen sein.

Wertpapierkurse bzw. Marktsätze

Devisenkurse (in Mengennotiz)

per 30.12.2021
Schweizer Franken (CHF) 1,0352900 = 1 Euro (EUR)
Britische Pfund (GBP) 0,8394900 = 1 Euro (EUR)
US-Dollar (USD) 1,1329500 = 1 Euro (EUR)

Marktschlüssel

Terminbörsen

EUREX Eurex Deutschland
CME Chicago Merc. Ex.
XLON London Stock Exchange
XCSE Singapore Exchange

Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen

– Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag):

Gattungsbezeichnung ISIN Stück bzw. Anteile
Whg. in 1.000
Käufe
bzw.
Zugänge
Verkäufe
bzw.
Abgänge
Volumen
in 1.000
Derivate
(In Opening-Transaktionen umgesetzte Optionsprämien bzw. Volumen der Optionsgeschäfte, bei Optionsscheinen Angabe der Käufe und Verkäufe)
Terminkontrakte
Aktienindex-Terminkontrakte
Verkaufte Kontrakte:
(Basiswert(e): ATX AUSTRIAN TRADED EUR, DAX PERFORMANCE-INDEX, FTSE 100, FTSE MIB, FTSE Taiwan RIC Capped Price Return TWD Index, MSCI SINGAPORE FREE SGD, NASDAQ-100, NIFTY 50, RUSSELL 2000 (CL.O), S+P 500) EUR 18.162,27
Gekaufte Kontrakte:
(Basiswert(e): DAX PERFORMANCE-INDEX, FTSE 100, NASDAQ-100, S+P 500) EUR 48.607,28

AIQUITY I

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)
für den Zeitraum vom 6. Oktober 2021 bis 31. Dezember 2021

I. Erträge
Summe der Erträge EUR 0,00
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen EUR -0,73
2. Verwaltungsvergütung EUR -11.731,35
3. Verwahrstellenvergütung EUR -812,60
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten EUR -8.531,88
5. Sonstige Aufwendungen EUR -4.796,18
Summe der Aufwendungen EUR -25.872,74
III. Ordentlicher Nettoertrag EUR -25.872,74
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne EUR 136.117,67
2. Realisierte Verluste EUR -155.543,80
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften EUR -19.426,13
V. Realisiertes Ergebnis des Rumpfgeschäftsjahres EUR -45.298,87
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne EUR 261.185,04
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste EUR -14.116,20
VI. Nettoveränderung des nicht realisierten Ergebnisses des Rumpfgeschäftsjahres EUR 247.068,84
VII. Ergebnis des Rumpfgeschäftsjahres EUR 201.769,97

Entwicklung des Sondervermögens

2021
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Rumpfgeschäftsjahres EUR 0,00
1. Mittelzufluss (netto) EUR 3.771.638,46
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen EUR 3.779.314,06
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen EUR -7.675,60
2. Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich EUR 3.042,85
3. Ergebnis des Rumpfgeschäftsjahres EUR 201.769,97
davon nicht realisierte Gewinne EUR 261.185,04
davon nicht realisierte Verluste EUR -14.116,20
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Rumpfgeschäftsjahres EUR 3.976.451,28

Verwendung der Erträge des Sondervermögens

Berechnung der Ausschüttung (insgesamt und je Anteil) 1)

insgesamt je Anteil
I. Für die Ausschütttung verfügbar EUR -45.298,87 -1,21
1. Vortrag aus dem Vorjahr EUR 0,00 0,00
2. Realisiertes Ergebnis des Rumpfgeschäftsjahres EUR -45.298,87 -1,21
3. Zuführung aus dem Sondervermögen EUR 0,00 0,00
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet EUR -45.298,87 -1,21
1. Der Wiederanlage zugeführt EUR 0,00 0,00
2. Vortrag auf neue Rechnung EUR -45.298,87 -1,21
III. Gesamtausschüttung EUR 0,00 0,00
1. Zwischenausschüttung EUR 0,00 0,00
2. Endausschüttung EUR 0,00 0,00

1) Bei der Verwendungsrechnung handelt es sich um eine Stichtagsbetrachtung zum Geschäftsjahresende. Die ausmachenden Beträge wurden auf Grundlage der Anzahl umlaufender Anteile zum 31.12.2021 berechnet.

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre

Rumpfgeschäftsjahr Umlaufende Anteile am
Ende des Rumpfgeschäftsjahres
Fondsvermögen am
Ende des Rumpfgeschäftsjahres
Anteilwert am
Ende des Rumpfgeschäftsjahres
31.12.2021 *) Stück EUR 37.569 3.976.451,28 EUR 105,84

*) Auflagedatum 06.10.2021

AIQUITY

Anhang zum Jahresbericht
zum 31. Dezember 2021

Erläuterung 1 – Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze

a)

Allgemeine Regeln für die Vermögensbewertung

Vermögensgegenstände, die zum Handel an einer Börse zugelassen sind oder an einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind sowie Bezugsrechte für den Fonds werden zum letzten verfügbaren handelbaren Kurs, der eine verlässliche Bewertung gewährleistet, bewertet, sofern im Abschnitt „Besondere Regeln für die Bewertung einzelner Vermögensgegenstände“ des Verkaufsprospekts nicht anders angegeben.

Vermögensgegenstände, die weder zum Handel an Börsen zugelassen sind noch in einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind oder für die kein handelbarer Kurs verfügbar ist, werden zu dem aktuellen Verkehrswert bewertet, der bei sorgfältiger Einschätzung nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten angemessen ist, sofern im Abschnitt „Besondere Regeln für die Bewertung einzelner Vermögensgegenstände“ des Verkaufsprospekts nicht anders angegeben.

Für die Bewertung von Schuldverschreibungen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder an einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind (z. B. nicht notierte Anleihen, Commercial Papers und Einlagenzertifikate), und für die Bewertung von Schuldscheindarlehen werden die für vergleichbare Schuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen vereinbarten Preise und gegebenenfalls die Kurswerte von Anleihen vergleichbarer Emittenten mit entsprechender Laufzeit und Verzinsung herangezogen, erforderlichenfalls mit einem Abschlag zum Ausgleich der geringeren Veräußerbarkeit.

Die zu dem Fonds gehörenden Optionsrechte und Verbindlichkeiten aus einem Dritten eingeräumten Optionsrechten, die zum Handel an einer Börse zugelassen oder an einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind, werden zu dem jeweils letzten verfügbaren handelbaren Kurs, der eine verlässliche Bewertung gewährleistet, bewertet.

Das gleiche gilt für Forderungen und Verbindlichkeiten aus für Rechnung des Fonds verkauften Terminkontrakten. Die zu Lasten des Fonds geleisteten Einschüsse werden unter Einbeziehung der am Börsentag festgestellten Bewertungsgewinne und Bewertungsverluste zum Wert des Fonds hinzugerechnet.

Bankguthaben werden grundsätzlich zu ihrem Nennwert zuzüglich zugeflossener Zinsen bewertet.

Festgelder werden zum Verkehrswert bewertet, sofern das Festgeld jederzeit kündbar ist und die Rückzahlung bei der Kündigung nicht zum Nennwert zuzüglich Zinsen erfolgt.

Anteile an Investmentvermögen werden grundsätzlich mit ihrem letzten festgestellten Rücknahmepreis angesetzt oder zum letzten verfügbaren handelbaren Kurs, der eine verlässliche Bewertung gewährleistet. Stehen diese Werte nicht zur Verfügung, werden Anteile an Investmentvermögen zu dem aktuellen Verkehrswert bewertet, der bei sorgfältiger Einschätzung nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten angemessen ist.

Für Rückerstattungsansprüche aus Darlehensgeschäften ist der jeweilige Kurswert der als Darlehen übertragenen Vermögensgegenstände maßgebend.

b)

Realisierte Nettogewinne/​-verluste aus Wertpapierverkäufen

Die aus dem Verkauf und der Veräußerung von Wertpapieren realisierten Gewinne und Verluste werden auf der Grundlage der Methode der Durchschnittskosten der verkauften Wertpapiere berechnet.

c)

Umrechnung von Fremdwährungen

Auf ausländische Währung lautende Vermögensgegenstände werden unter Zugrundelegung des Bloomberg Fixing Kurses der Währung von 17.00 Uhr des Vortages in Euro umgerechnet.

d)

Einstandswerte der Wertpapiere im Bestand

Für Wertpapiere, die auf andere Währungen als die Währung des Fonds lauten, wird der Einstandswert auf der Grundlage der am Kauftag gültigen Wechselkurse errechnet.

e)

Bewertung der Devisentermingeschäfte

Nicht realisierte Gewinne oder Verluste, welche sich zum Berichtsdatum aus der Bewertung von offenen Devisentermingeschäften ergeben, werden zum Berichtsdatum aufgrund der Terminkurse für die restliche Laufzeit bestimmt und sind in der Vermögensaufstellung ausgewiesen.

f)

Bewertung von Terminkontrakten

Die Terminkontrakte werden zum letzten verfügbaren Kurs bewertet. Die nicht realisierten Werterhöhungen oder -minderungen werden in der Vermögensaufstellung eingetragen.

g)

Dividendenerträge

Dividenden werden am Ex-Datum gebucht. Dividendenerträge werden vor Abzug von Quellensteuer ausgewiesen.

h)

Bewertung der Verbindlichkeiten

Die zum Berichtsstichtag bestehenden Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

i)

Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste

Die Ermittlung der Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste erfolgt dadurch, dass in jedem Geschäftsjahr die in den Anteilpreis einfließenden Wertansätze der Vermögensgegenstände mit den jeweiligen historischen Anschaffungskosten verglichen werden, die Höhe der positiven Differenzen in die Summe der nicht realisierten Gewinne einfließt, die Höhe der negativen Differenzen in die Summe der nicht realisierten Verluste einfließt und aus dem Vergleich der Summenpositionen zum Ende des Geschäftsjahres mit den Summenpositionen zum Anfang des Geschäftsjahres die Nettoveränderungen ermittelt werden.

j)

Zusätzliche Informationen zum Bericht

Dieser Bericht wurde auf Basis des Nettoinventarwertes zum 30. Dezember 2021 mit den letzten verfügbaren Kursen zum 30. Dezember 2021 und unter Berücksichtigung aller Ereignisse, die sich auf die Rechnungslegung zum Berichtsstichtag am 31. Dezember 2021 beziehen, erstellt.

Erläuterung 2 – Gebühren und Aufwendungen

Angaben zu Gebühren und Aufwendungen können dem aktuellen Verkaufsprospekt sowie den wesentlichen Anlegerinformationen („Key Investor Information Document“) entnommen werden.

Eine Übersicht der wesentlichen sonstigen Erträge und Aufwendungen kann der Erläuterung 8 entnommen werden.

Erläuterung 3 – Verwaltungsvergütung

Die Gesellschaft erhält für die Verwaltung des OGAW-Sondervermögens eine jährliche Vergütung in Höhe von bis zu 1,70% des Durchschnittswertes des OGAW-Sondervermögens. Der Durchschnittswert des OGAW-Sondervermögens wird börsentäglich errechnet. Die Vergütung wird monatlich anteilig erhoben.

Die Gesellschaft erhält für die Anbahnung, Vorbereitung und Durchführung von Wertpapierdarlehensgeschäften und Wertpapierpensionsgeschäften für Rechnung des OGAW- Sondervermögens eine marktübliche Vergütung in Höhe von maximal einem Drittel der Bruttoerträge aus diesen Geschäften. Die im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung von solchen Geschäften entstandenen Kosten einschließlich der an Dritte zu zahlenden Vergütungen trägt die Gesellschaft.

Die Gesellschaft kann sich bei der Umsetzung des Anlagekonzeptes einer Beratungs- oder Asset Management Gesellschaft bedienen. Die Vergütung der Beratungs- oder Asset Management Gesellschaft wird von der Verwaltungsvergütung gemäß Absatz 1 abgedeckt.

Diese Vergütungen verstehen sich zuzüglich einer etwaigen Mehrwertsteuer.

Erläuterung 4 – Verwahrstellenvergütung

Die Verwahrstelle erhält für ihre Tätigkeit eine jährliche Vergütung von bis zu 0,08% des Durchschnittswertes des OGAW-Sondervermögens, der börsentäglich errechnet wird. Die Vergütung wird monatlich anteilig erhoben.

Diese Vergütung versteht sich zuzüglich einer etwaigen Mehrwertsteuer.

Erläuterung 5 – Performance Fee

Die Gesellschaft kann für die Verwaltung des Sondervermögens zusätzlich zu den Vergütungen gemäß Erläuterung 3 je ausgegebenen Anteil eine erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von bis zu 20% des Betrages erhalten, um den der Anteilwert am Ende einer Abrechnungsperiode den Höchststand des Anteilwertes am Ende der fünf vorangegangenen Abrechnungsperioden übersteigt („High Water Mark“), jedoch insgesamt höchstens bis zu 10% des durchschnittlichen Nettoinventarwertes des Sondervermögens in der Abrechnungsperiode, der aus den bewertungstäglichen Werten innerhalb der Abrechnungsperiode errechnet wird. Existieren für das Sondervermögen weniger als fünf vorangegangene Abrechnungsperioden, so werden bei der Berechnung des Vergütungsanspruchs alle vorangegangenen Abrechnungsperioden berücksichtigt. In der ersten Abrechnungsperiode nach Auflegung des Sondervermögens tritt an die Stelle der High Water Mark der Anteilwert zu Beginn der ersten Abrechnungsperiode.

Die Abrechnungsperiode beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember eines Kalenderjahres. Die erste Abrechnungsperiode beginnt mit der Auflegung des Sondervermögens und endet erst am zweiten 31. Dezember, der der Auflegung folgt.

Die Anteilwertentwicklung ist nach der BVI Methode3 zu berechnen.

Entsprechend dem Ergebnis einer täglichen Berechnung wird eine rechnerisch angefallene erfolgsabhängige Vergütung im Sondervermögen je ausgegebenen Anteil zurückgestellt oder eine bereits gebuchte Rückstellung entsprechend aufgelöst.

Aufgelöste Rückstellungen fallen dem Sondervermögen zu. Eine erfolgsabhängige Vergütung kann nur entnommen werden, soweit entsprechende Rückstellungen gebildet wurden.

Zur Zeit wird für das Sondervermögen keine erfolgsabhängige Vergütung erhoben.

3 Eine Erläuterung der BVI-Methode wird auf der Homepage des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. veröffentlicht (www.bvi.de).

Erläuterung 6 – Ertragsverwendung

Bei ausschüttenden Anteilklassen schüttet die Gesellschaft grundsätzlich die während des Geschäftsjahres für Rechnung des Fonds angefallenen und nicht zur Kostendeckung verwendeten Zinsen, Dividenden und Erträge aus Investmentanteilen und Optionsprämien, sowie Entgelte aus Darlehens- und Pensionsgeschäften innerhalb von vier Monaten nach Schluss des Geschäftsjahres – unter Berücksichtigung des zugehörigen Ertragsausgleichs – an die Anleger aus. Realisierte Veräußerungsgewinne und sonstige Erträge – unter Berücksichtigung des zugehörigen Ertragsausgleichs – können ebenfalls zur Ausschüttung herangezogen werden. Zwischenausschüttungen sind daneben jederzeit möglich. Bei der Gutschrift von Ausschüttungen können zusätzliche Kosten entstehen.

Bei thesaurierenden Anteilklassen werden die auf diese Anteilklassen entfallenden Erträge nicht ausgeschüttet, sondern im Fonds wiederangelegt (Thesaurierung).

Nach Maßgabe der Gesellschaft werden die Erträge der Anteilklasse I grundsätzlich ausgeschüttet.

Erläuterung 7 – Angaben nach der Derivateverordnung

Das durch Derivate erzielte Exposure: 3.793.648,54 EUR
Vertragspartner für derivative Geschäfte: Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG

 

Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %): 62,12%
Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %): 0,84%

Zur Ermittlung der Auslastung der Marktrisikogrenze wendet die Gesellschaft den sogenannten „qualifizierten Ansatz“ im Sinne der Derivateverordnung an.

Angaben nach dem qualifizierten Ansatz

durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag 82,42%
größter potenzieller Risikobetrag 103,50%
kleinster potenzieller Risikobetrag 0,00%

 

Maximale Hebelwirkung (Leverage) aus der Nutzung von Derivaten: 3,00
Hebel nach Committment-Methode:
Hebel nach Brutto-Methode: 1,95

Zusammensetzung des Vergleichsvermögens:

100% MSCI World

Parameter, die zur „Value at Risk”-Berechnung herangezogen wurden

Kalkulationsmodell Historische Simulation
Konfidenzniveau 99%
Unterstellte Haltedauer 20 Tage
Länge der historischen Zeitreihe 1 Jahr

Erläuterung 8 – Angaben zur Transparenz und zur Gesamtkostenquote gemäß §16 KARBV

Umlaufende Anteile und Anteilwert

Anzahl Anteile Anteilwert
AIQUITY I 37.569 105,84 EUR

Gesamtkostenquote (in %) gemäß §101 (2) Nr. 1 KAGB

Gesamtkostenquote (TER) Performance Fee
AIQUITY I 2,70%* 0,00%

* annualisiert

Die Gesamtkostenquote drückt die Summe der Kosten und Gebühren als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvolumens innerhalb eines Geschäftsjahres aus. Sie beinhaltet keine Nebenkosten und Kosten, die beim Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen entstehen (Transaktionskosten). Die Gesamtkostenquote wird in den „Wesentlichen Anlegerinformationen“ („Key Investor Information Document“) als sogenannte „laufende Kosten“ veröffentlicht.

Pauschalgebühren gemäß §101 (2) Nr. 2 KAGB

An die Gesellschaft oder Dritte gezahlte Pauschalgebühren: EUR 0,00

Rückvergütungen

Der Verwaltungsgesellschaft fließen keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle oder an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen zu.

Vermittlerprovisionen

Die Gesellschaft gewährt an Vermittler, z.B. Kreditinstitute, wiederkehrend – meist jährlich – Vermittlungsentgelte als so genannte „Vermittlungsfolgeprovisionen“.

Kosten aus Investmentanteilen

Sofern der Fonds in Anteile eines anderen Investmentfonds (Zielfonds) investiert, können für die erworbenen Zielfondsanteile zusätzliche Verwaltungsgebühren anfallen.

Im Berichtszeitraum war das Sondervermögen in folgende Investmentfonds (Zielfonds) investiert, deren maximale jährliche Verwaltungsvergütungssätze aus der nachfolgenden Aufstellung ersichtlich sind.

Gehaltene Investmentanteile Verwaltungs-
vergütungssatz
Angefallener Ausgabeaufschlag Angefallener Rücknahmeabschlag
AIS-AMUNDI MSCI WORLD SRI Act.Nom. UCITS ETF DR (C)o.N. 0,18% 0,00 EUR 0,00 EUR
iShsIV-MSCI Wld.SRI UCITS ETF Registered Shs EUR Acc. o.N. 0,20% 0,00 EUR 0,00 EUR
iShs IV-iShs MSCI EMIMI ES ETF Reg. Shares USD Acc. o.N. 0,18% 0,00 EUR 0,00 EUR
UBS(Irl)ETF-MSCI Wld Soc.Resp. Reg. Shs A USD Acc. oN 0,22% 0,00 EUR 0,00 EUR

Wesentliche sonstige Erträge und Aufwendungen

AIQUITY I

Wesentliche sonstige Erträge
Wesentliche sonstige Aufwendungen
Aufsichtsrechtliche Gebühren -2.470,23 EUR
Zinsaufwand Bankkonten (negative Habenzinsen) -2.144,71 EUR

Transaktionskosten

Für das Rumpfgeschäftsjahr vom 6. Oktober 2021 (Datum der Fondsgründung) bis zum 31. Dezember 2021 belaufen sich diese Kosten auf:

Transaktionskosten
AIQUITY I 5.658,92 EUR

Bei Transaktionen, welche nicht direkt mit der Verwahrstelle abgeschlossen werden, werden die Abwicklungskosten dem Fonds monatlich gebündelt belastet. Diese Kosten sind in dem Konto „Sonstige Aufwendungen“ enthalten.

Jedoch enthalten die Transaktionspreise der Wertpapiere separat in Rechnung gestellte Kosten, die in den realisierten und nicht realisierten Werterhöhungen oder -minderungen inbegriffen sind.

Erläuterung 9 – Angaben zur Mitarbeitervergütung der EU-Verwaltungsgesellschaft

Die Verwaltungsgesellschaft verfügt über ein Vergütungssystem, das sowohl die regulatorischen Anforderungen erfüllt, als auch das verantwortungsvolle und risikobewusste Verhalten der Mitarbeiter fördert. Das System ist so gestaltet, dass es mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement vereinbar ist und nicht zur Übernahme von Risiken ermutigt. Das Vergütungssystem wird mindestens einmal jährlich durch einen Vergütungsausschuss auf seine Angemessenheit und die Einhaltung aller rechtlichen und regulatorischen Vorgaben überprüft.

Ziel der Gesellschaft ist es, mit einer markt- und leistungsgerechten Vergütung die Interessen des Unternehmens, der Gesellschafter und der Mitarbeiter gleichermaßen zu berücksichtigen und die nachhaltige und positive Entwicklung der Gesellschaft zu unterstützen. Die Vergütung der Mitarbeiter setzt sich aus einem angemessenen Jahresfestgehalt sowie einer möglichen variablen leistungs- und ergebnisorientierten Vergütung zusammen. Der Pool der variablen Vergütung wird durch den Aufsichtsrat unter Berücksichtigung der finanziellen Lage der Gesellschaft festgelegt, er kann nach pflichtgemäßem Ermessen auch reduziert oder gestrichen werden. Bei der Bemessung der variablen Vergütung werden u. a. die individuelle Leistung und das Risikobewusstsein berücksichtigt. Die Bemessung und Verteilung der Vergütung an die Mitarbeiter erfolgt durch den Vorstand. Die Vergütung der Vorstände und Risk Taker mit Kontrollfunktionen in leitender Funktion werden durch den Aufsichtsrat festgelegt. Für die Vorstände und Mitarbeiter, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil der Gesellschaft und der von ihr verwalteten Investmentvermögen haben, gelten darüber hinaus besondere Regelungen.

Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr 2021 (Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021) der Axxion S.A. gezahlten Mitarbeitervergütung:

davon feste Vergütung: TEUR 3.796
davon variable Vergütung: TEUR 450
Gesamtsumme: TEUR 4.246

 

Durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter der Verwaltungsgesellschaft: 50 (inkl. Vorstände)

Summe der im abgelaufenen Geschäftsjahr 2021 der Axxion S.A. gezahlten Vergütungen an bestimmte Mitarbeitergruppen anteilig auf Basis der Fondsvermögen zum Geschäftsjahresende für das Sondervermögen AIQUITY:

Vorstand: EUR 301
weitere Risk Taker: EUR 255
Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen: EUR 121
Mitarbeiter in gleicher Einkommensstufe wie Vorstand und Risk Taker: n.a.
Gesamtsumme: EUR 677

Überprüfung der Angemessenheit des Vergütungssystems

Die Überprüfung des Vergütungssystems für das Geschäftsjahr 2021 fand im Rahmen der jährlichen Sitzung des Vergütungsausschusses statt. Dabei konnte zusammenfassend festgestellt werden, dass die Grundsätze der Vergütungsrichtlinie und aufsichtsrechtlichen Vorgaben an Vergütungssysteme eingehalten wurden. Zudem konnten keine Unregelmäßigkeiten festgestellt werden.

Die Vergütungsrichtlinie der Gesellschaft wurde im Jahr 2021 aktualisiert, weitere Einzelheiten der aktuellen Vergütungsrichtlinie können kostenlos auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft www.axxion.lu unter der Rubrik Anlegerinformationen abgerufen werden.

Erläuterung 10 – Angaben zu den Wertpapierfinanzierungsgeschäften gemäß der Verordnung (EU) 2015/​2365

Zum Berichtszeitpunkt und während der Berichtsperiode hat das Sondervermögen keine Wertpapierfinanzierungsgeschäfte entsprechend der Verordnung (EU) 2015/​2365 des europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und der Weiterverwendung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/​2012 abgeschlossen.

Erläuterung 11 – Weitere Informationen

Änderung in den Gesellschaftsgremien der Verwaltungsgesellschaft Axxion S.A.

Mit Wirkung zum 1. Januar 2022 ist der bisherige Vorstandsvorsitzende Herr Thomas Amend aus dem Vorstand der Verwaltungsgesellschaft Axxion S.A. ausgeschieden und in den Aufsichtsrat der Axxion S.A. gewechselt. Der Vorstand der Axxion S.A. setzt sich seither zusammen aus Herrn Stefan Schneider (Vorsitzender des Vorstands), Herrn Pierre Girardet und Herrn Armin Clemens, der zum 1. Januar 2022 in den Vorstand aufgerückt ist. Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft gehören neben Herrn Thomas Amend auch weiterhin die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder Herr Dr. Burkhard Wittek, Herr Martin Stürner und Frau Constanze Hintze an.

Mögliche Auswirkungen der COVID-19-Pandemie

Angesichts der Entwicklungen in Bezug auf COVID-19 sind die Mitglieder des Vorstands der Verwaltungsgesellschaft davon überzeugt, dass die Pläne zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs die laufenden operationellen Risiken berücksichtigen. Der Vorstand hat dafür gesorgt, dass alle erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um sicherzustellen, dass die Aktivitäten der Gesellschaft nicht gestört werden.

Auf Basis der aktuellen Entwicklungen in Bezug auf COVID-19 geht die Gesellschaft davon aus, dass die Unternehmensfortführung sowohl finanziell als auch personell sichergestellt ist.

Eine fortlaufende Überwachung der Wertentwicklung, sowie der Risiken – insbesondere in Bezug auf die Markt- sowie Liquiditätsrisiken – erfolgt durch das Risikomanagement der Verwaltungsgesellschaft.

Die aktuellen Entwicklungen und damit einhergehenden volatilen Märkte können sich entsprechend der Investitionen auf das Sondervermögen AIQUITY auswirken.

Auswirkungen der Ereignisse sind derzeit nicht prognostizierbar.

Auf Basis der aktuellen Entwicklungen in Bezug auf COVID-19 geht die Gesellschaft davon aus, dass die Fortführung des AIQUITY sichergestellt ist.

 

Grevenmacher, den 14. April 2022

Der Vorstand der Axxion S.A

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Axxion S.A., Grevenmacher

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht nach § 7 KARBV des Sondervermögens AIQUITY – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Rumpfgeschäftsjahr vom 6. Oktober 2021 bis zum 31. Dezember 2021, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2021, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 6. Oktober 2021 bis zum 31. Dezember 2021, sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht nach § 7 KARBV in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Axxion S.A. (im Folgenden die „Kapitalverwaltungsgesellschaft“) unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht nach § 7 KARBV

Die gesetzlichen Vertreter der Kapitalverwaltungsgesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht nach § 7 KARBV es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts nach § 7 KARBV zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Investmentvermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet unter anderem, dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV die Fortführung des Sondervermögens durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht nach § 7 KARBV als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts nach § 7 KARBV getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresbericht nach § 7 KARBV, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Kapitalverwaltungsgesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der Kapitalverwaltungsgesellschaft bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht nach § 7 KARBV aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft nicht fortgeführt wird.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresberichts nach § 7 KARBV einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht nach § 7 KARBV die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht nach § 7 KARBV es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, den 14. April 2022

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Fatih Agirman, Wirtschaftsprüfer

ppa. Birgit Rimmelspacher, Wirtschaftsprüferin

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