HANSAINVEST Hanseatische Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Jahresbericht Sustainable Smaller Companies ESG Fund II;Sustainable Smaller Companies ESG Fund I DE000A2QDRY8; DE000A2QDRX0
HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH
Hamburg
Jahresbericht für das Sondervermögen gemäß der OGAW-Richtlinie Sustainable Smaller Companies ESG Fund
Tätigkeitsbericht Sustainable Smaller Companies ESG Fund für das Rumpfgeschäftsjahr vom 04.01.2021 bis 31.12.2021
Anlageziel und Anlagepolitik
Ziel des Fonds ist ein langfristiges Kapitalwachstum.
Zu diesem Zweck investiert der Fonds in ein diversifiziertes globales Aktienportfolio, welches zu mindestens 51 % aus Aktien von Unternehmen, deren Marktkapitalisierung bei Erwerb nicht größer als 10 Mrd. Euro ist (Small- und Midcaps), besteht. Im Fokus stehen Unternehmen mit einem soliden Geschäftsmodell und überdurchschnittlichen Wachstumsaussichten. Als Beimischung kann zusätzlich die Anlage in Unternehmensanleihen erfolgen.
Zudem investiert das Sondervermögen mindestens 51 % des Sondervermögens in Aktien und Aktien gleichwertige Wertpapiere, die unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien ausgewählt werden und von einem durch die Gesellschaft anerkannten Anbieter für Nachhaltigkeits-Research unter ökologischen und sozialen Kriterien analysiert und positiv bewertet worden sind.
Die positive Bewertung resultiert ausschließlich aus den unten aufgeführten Ausschlusskriterien.
Die maximalen Anlagegrenzen für die jeweiligen Vermögensgegenstände sind entsprechend der Besonderen Anlagebedingungen wie folgt ausgestaltet:
Aktien und Aktien gleichwertige Wertpapiere | mind. 51% |
Wertpapiere, die keine Aktien und Aktien gleichwertige Papiere sind | max. 49% |
Bankguthaben | max. 49% |
Geldmarktinstrumente | max. 49% |
Investmentvermögen | max. 10% |
Das Sondervermögen kann gem. § 15 der Allgemeinen Anlagebedingungen kurzfristig Kredite zu Investitionszwecken von bis zu 10 % seines Wertes aufnehmen. Eine vollständige Investition in eine Anlageklasse bedeutet daher, dass in diese kurzfristig mehr als 100 % des Sondervermögens, nämlich
bis maximal 110 % des Sondervermögens investiert werden kann.
Derivate dürfen zu Absicherungs- und Investitionszwecken erworben werden.
Die Anleger können von der Gesellschaft grundsätzlich börsentäglich die Rücknahme der Anteile verlangen. Die Gesellschaft kann jedoch die Rücknahme aussetzen, wenn außergewöhnliche Umstände dies unter Berücksichtigung der Anlegerinteressen erforderlich erscheinen lassen.
Dieser Fonds ist unter Umständen für Anleger nicht geeignet, die ihr Geld innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren aus dem Fonds wieder zurückziehen wollen.
Nachhaltige Ausschlusskriterien
Für das Sondervermögen gelten außerdem die folgenden ökologischen, sozialen und unternehmensethischen Ausschlusskriterien. Das Fondsmanagement nutzt für deren Prüfung und Überwachung Daten des externen Datenproviders ISS ESG.
Es werden nur Wertpapiere von Unternehmen oder Staaten erworben, die den Mindestausschlüssen des FNG-Siegels der Qualitätssicherungsgesellschaft nachhaltiger Geldanlagen mbH genügen. Die Erlangung dieses Siegels setzt unter anderem voraus, dass der Emittent
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nicht mehr als 30 % seines Umsatzes mit thermischer Kohleverstromung und/oder dem Abbau und Vertrieb von Kraftwerkskohle generiert; |
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keinen Umsatz aus der Herstellung und/oder dem Vertrieb von Waffen nach dem Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung („Ottawa-Konvention“), dem Übereinkommen über das Verbot von Streumunition (“Oslo Konvention“) sowie B- und C-Waffen nach den jeweiligen UN-Konventionen (UN BWC und UN CWC) generiert; |
• |
nicht mehr als 5 % seines Umsatzes mit der Herstellung und/ oder dem Vertrieb von Rüstungsgütern generiert; |
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Umsatz im Zusammenhang mit Fracking oder der Gewinnung und Verarbeitung von Ölsänden generieren; |
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nicht in schwerer Weise und ohne Aussicht auf Besserung gegen die 10 Prinzipien des UN Global Compact-Netzwerkes (https://www.unglobalcompact.org/what-is-gc/mission/principles) verstößt und |
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als Staat nicht nach dem Freedom House Index als „unfrei“ klassifiziert wird. |
Außerdem werden für das Sondervermögen keine Wertpapiere von Unternehmen erworben, die mehr als 5 % ihres Umsatzes in Verbindung mit Tabak generieren.
Das Sondervermögen darf bis zu 49 % des Fondsvermögens in Titel investieren, für welche (noch) keine Daten des Datenproviders vorhanden sind und damit aktuell nicht gesagt werden kann, ob gegen die oben genannten Ausschlusskriterien verstoßen wurde.
Sobald für solche Titel Daten vorhanden sind, werden die genannten Ausschlusskriterien eingehalten.
Sie gelten also für 100 % der Titel, die entsprechend gescreent werden können.
Die genaue Funktionsweise der Titelauswahl und die Voraussetzungen des FNG- Siegels unter Berücksichtigung von Ausschlusskriterien werden auf der Homepage der Gesellschaft unter https://www.hansainvest.com/deutsch/fondswelt/fondsuebersicht/ dargestellt.
Der Fonds bewirbt unter anderem ökologische oder soziale Merkmale oder eine Kombination aus diesen Merkmalen und ist damit als Fonds gem. Art. 8 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2019/2088 zu qualifizieren
Aktives Management
Die Anlagestrategie des Fonds beinhaltet einen aktiven Managementprozess. Der Fonds bildet weder einen Wertpapierindex ab, noch orientiert sich die Gesellschaft für den Fonds an einem festgelegten Vergleichsmaßstab. Dies bedeutet, dass der Fondsmanager die für den Fonds zu erwerbenden Vermögensgegenstände auf Basis eines festgelegten Investitionsprozesses aktiv identifiziert, im eigenen Ermessen auswählt und nicht passiv einen Referenzindex nachbildet.
Grundlage des Investitionsprozesses ist ein etablierter Research Prozess, bei dem der Fondsmanager potentiell interessante Unternehmen, Regionen, Staaten oder Wirtschaftszweige insbesondere auf Basis von Datenbankanalysen, Unternehmensberichten, Wirtschaftsprognosen, öffentlich verfügbaren Informationen und persönlichen Eindrücken und Gesprächen analysiert. Nach Durchführung dieses Prozesses entscheidet der Fondsmanager unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und Anlagebedingungen über den Kauf und Verkauf des konkreten Vermögensgegenstandes.
Gründe für An- oder Verkauf können hierbei insbesondere eine veränderte Einschätzung der zukünftigen Unternehmensentwicklung, die aktuelle Markt- oder Nachrichtenlage, die regionalen, globalen oder branchenspezifischen Konjunktur- und Wachstumsprognosen und die zum Zeitpunkt der Entscheidung bestehende Risikotragfähigkeit oder Liquidität des Fonds sein. Im Rahmen des Investitionsprozesses werden auch die mit dem An- oder Verkauf verbundenen möglichen Risiken berücksichtigt. Risiken können hierbei eingegangen werden, wenn der Fondsmanager das Verhältnis zwischen Chance und Risiko positiv einschätzt.
Der Fonds bildet keinen Index ab, und seine Anlagestrategie beruht auch nicht auf der Nachbildung der Entwicklung eines oder mehrerer Indizes. Der Fonds verwendet keinen Referenzwert, weil der Fonds eine benchmarkunabhängige Performance erreichen soll.
Portfoliostruktur
31.12.2021*
*) Durch Rundung bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen im Vergleich mit der Vermögensaufstellung gemäß Jahresbericht entstanden sein.
Sämtliche Investments sind Direktinvestments in Aktien. Auf Investments in Derivate oder Fonds wurde verzichtet. Wegen Neuauflage des Fonds im Januar 2021, wird nur eine Portfoliostruktur des Jahres 2021 aufgeführt.
Portfoliostruktur nach Ländern
31.12.2021*
*) Durch Rundung bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen im Vergleich mit der Vermögensaufstellung gemäß Jahresbericht entstanden sein.
Wesentliche Risiken des Sondervermögens im Berichtszeitraum
Marktpreisrisiken:
Die im Fonds enthaltenen Finanzinstrumente (Aktien) unterliegen dem allgemeinen Marktpreisrisiko (systematisches Risiko), welches aus allgemeinen Kursschwankungen an der Börse, in Abhängigkeit von Angebot und Nachfrage resultiert, das mit Hilfe von Diversifikation reduziert werden kann.
Währungsrisiken:
Währungsrisiken resultieren aus dem Bestand von auf fremder, das heißt nicht auf die Euro-Währung lautenden Aktienpositionen, wenn sich deren Wechselkurs negativ zum Euro entwickelt. Im Berichtszeitraum wurden keine Währungsabsicherungen vorgenommen.
Liquiditätsrisiken:
Liquiditätsrisiken resultieren insbesondere aus Positionen in Unternehmen, deren Handelsvolumina relativ niedrig sind oder mit einer relativ kleinen Marktkapitalisierung (Small-Caps).
Operationelle Risiken:
Unter operationellen Risiken wird die Gefahr von Verlusten verstanden, die durch die Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse verursacht werden. Beim operationellen Risiko differenziert die Gesellschaft zwischen technischen Risiken, Personalrisiken, Produktrisiken und Rechtsrisiken sowie Risiken aus Kunden- und Geschäftsbeziehungen und hat hierzu u.a. die folgenden Vorkehrungen getroffen:
Ex ante und ex post Kontrollen sind Bestandteil des Orderprozesses.
Rechts- und Personalrisiken werden durch Rechtsberatung und Schulungen der Mitarbeiter minimiert.
Darüber hinaus werden Geschäfte in Finanzinstrumenten ausschließlich über kompetente und erfahrene Kontrahenten abgeschlossen. Die Verwahrung der Finanzinstrumente erfolgt durch eine etablierte Verwahrstelle mit guter Bonität.
Die Ordnungsmäßigkeit der für das Sondervermögen relevanten Aktivitäten und Prozesse wird regelmäßig durch die Interne Revision überwacht.
Sonstige Risiken:
Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 hat weltweit zu massiven Einschnitten in das öffentliche Leben mit erheblichen Folgen u.a. für die Wirtschaft und deren Unternehmen geführt. In diesem Zusammenhang kam es zu hohen Kursschwankungen an den Kapitalmärkten. Die weiteren Auswirkungen von COVID-19 auf die Realwirtschaft bzw. die Finanzmärkte sind auch weiterhin mit Unsicherheiten behaftet.
Seit dem 24.2.2022 führt Russland Krieg gegen die Ukraine („Russland-Ukraine-Krieg“). Aufgrund des für die Fondsrechnungslegung maßgeblichen Stichtagsprinzips hat dieser Konflikt keine Auswirkungen auf Ansatz und Bewertung der Vermögensgegenstände zum Abschlussstichtag des Sondervermögens.
Die Folgen des Russland-Ukraine-Krieges auf Volkswirtschaften und Kapitalmärkte lassen sich derzeit noch nicht abschätzen. Die Börsen sind infolge des Konfliktes von einer deutlich höheren Volatilität geprägt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die mit den Investitionen dieses Fonds verbundenen Risiken sich verstärken und negativ auf die weitere Entwicklung des Fonds auswirken.
Veräußerungsergebnis
Das Veräußerungsergebnis wurde im Wesentlichen durch die Veräußerung von Aktien erzielt.
Sonstige Hinweise
Das Fondsmanagement ist ausgelagert auf die Erste Finanz- und Vermögensberater efv GmbH, München-Unterföhring und wird von der Perspektive Asset Management AG, München, beraten.
Die mit der Verwaltung des Investmentvermögens betraute Kapitalverwaltungsgesellschaft ist die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH in Hamburg.
Der Fonds wurde zum 04. Januar 2021 neu aufgelegt.
Übersicht über die Wertentwicklung während des Berichtszeitraumes
Sustainable Smaller Companies ESG Fund I – Wertentwicklung + 30,03%
Sustainable Smaller Companies ESG Fund II – Wertentwicklung + 26,87%
Angaben gemäß Art. 11 Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung, OfflVO)
Der Fonds qualifiziert seit dem Inkrafttreten der OfflVO zum 10. März 2021 als Finanzprodukt, mit dem unter anderem ökologische und/ oder soziale Merkmale i.S.v. Art. 8 Abs. 1 beworben werden. Die nachfolgenden Angaben beziehen sich nicht auf das gesamte Geschäftsjahr des Fonds, sondern lediglich auf den Zeitraum ab dem 10. März 2021 bis zum Geschäftsjahresende. Nachhaltige Investitionen i.S.v. Art. 2 Nr. 17 OfflVO und/ oder Anlagen, die die Anforderungen der Verordnung (EU) 2019/2088 (Taxonomieverordnung) an ökologisch nachhaltige Investitionen erfüllen, sind nicht Teil der Anlagestrategie des Fonds und nicht Teil der beworbenen Merkmale. Daher enthalten die folgenden Angaben keine Informationen gemäß Art. 11 Abs. 1 Buchst. d) OfflVO i.V. m. Art. 6 Taxonomieverordnung.
Da die in Art. 11 Abs. 4 OfflVO erwähnten technischen Regulierungsstandards noch nicht verabschiedet sind, orientiert sich die folgende Darstellung ausschließlich an den Vorgaben des Art. 11 OfflVO.
Die beworbenen Merkmale zählen zum ökologischen und zum sozialen Bereich und sind in den vorvertraglichen Informationen des Fonds wie folgt beschrieben:
Für das Sondervermögen gelten außerdem die folgenden ökologischen, sozialen und unternehmensethischen Ausschlusskriterien. Das Fondsmanagement nutzt für deren Prüfung und Überwachung Daten des externen Datenproviders ISS ESG.
Es werden nur Wertpapiere von Unternehmen oder Staaten erworben, die den Mindestausschlüssen des FNG-Siegels der Qualitätssicherungsgesellschaft nachhaltiger Geldanlagen mbH genügen. Die Erlangung dieses Siegels setzt unter anderem voraus, dass der Emittent
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nicht mehr als 30 % seines Umsatzes mit thermischer Kohleverstromung und/oder dem Abbau |
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keinen Umsatz aus der Herstellung und/oder dem Vertrieb von Waffen nach dem Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung („Ottawa-Konvention“), dem Übereinkommen über das Verbot von Streumunition (“Oslo Konvention“) sowie B- und C-Waffen nach den jeweiligen UN-Konventionen (UN BWC und UN CWC) generiert; |
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nicht mehr als 5 % seines Umsatzes mit der Herstellung und/ oder dem Vertrieb von Rüstungsgütern generiert; |
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Umsatz im Zusammenhang mit Fracking oder der Gewinnung und Verarbeitung von Ölsänden generieren; |
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mehr als 10 % ihres Umsatzes mit der Herstellung und/ oder dem Vertrieb von Rüstungsgütern generieren; |
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nicht in schwerer Weise und ohne Aussicht auf Besserung gegen die 10 Prinzipien des UN Global Compact-Netzwerkes (https://www.unglobalcompact.org/what-is-gc/mission/ principles) verstößt. |
Außerdem werden für das Sondervermögen keine Wertpapiere von Unternehmen erworben, die mehr als 5 % ihres Umsatzes in Verbindung mit Tabak generieren.
Ferner werden keine Anleihen von Staaten erworben, die nach dem Freedom House Index in Bezug auf politische Rechte und bürgerliche Freiheiten als „unfrei“ klassifiziert werden.
Der Fonds darf bis zu 49 % des Fondsvermögens in Titel investieren, für welche (noch) keine Daten des Datenproviders vorhanden sind und damit aktuell nicht gesagt werden kann, ob gegen die oben genannten Ausschlusskriterien verstoßen wurde. Sobald für solche Titel Daten vorhanden sind, werden die genannten Ausschlusskriterien eingehalten. Die entsprechende Datenkontrolle für jene Wertpapiere, für die Daten bereits vorhanden sind, wird durch die Gesellschaft laufend vorgenommen. Die Kontrolle gilt also für 100 % der Titel, die entsprechend gescreent werden können.
Die genaue Funktionsweise der Titelauswahl wird auf der Homepage der Gesellschaft unter https://www.hansainvest.com/deutsch/fondswelt/fondsuebersicht/ dargestellt.
Die Ausrichtung an den vorgegebenen ESG-Faktoren wurde ordnungsgemäß in den Anlageprozess implementiert. Die beworbenen Merkmale wurden im Laufe des Berichtszeitraumes durchgehend beachtet. Es wurden keine Verstöße gegen die dargestellten Ausschlusskriterien oder Anlagegrenzen festgestellt.
Sofern Daten des Datenproviders für die Bewertung vorhanden waren, erfolgte die Anlage in Wertpapieren im Einklang mit den beworbenen ökologischen und/oder sozialen Kriterien.
Vermögensübersicht zum 31.12.2021
Fondsvermögen: | EUR | 5.584.621,77*) |
Umlaufende Anteile: | I-Klasse | 6.765 |
II-Klasse | 37.084 |
Vermögensaufteilung in TEUR/%
Kurswert in Fondswährung |
% des Fonds- vermögens |
|
I. Vermögensgegenstände | ||
1. Aktien | 5.410 | 96,86 |
2. Bankguthaben | 293 | 5,26 |
3. Sonstige Vermögensgegenstände | 0 | 0,00 |
II. Verbindlichkeiten | -118 | -2,12 |
III. Fondsvermögen | 5.585 | 100,00 |
*) Der Fonds wurde zum 04.01.2021 aufgelegt.
Vermögensaufstellung zum 31.12.2021
Gattungsbezeichnung ISIN Markt |
Stücke bzw. Anteile bzw. Whg. in 1.000 |
Bestand 31.12.2021 |
Käufe/ Zugänge |
Verkäufe/ Abgänge |
Kurs | Kurswert in EUR |
% des Fonds- vermögens |
|
im Berichtszeitraum | ||||||||
Börsengehandelte Wertpapiere | ||||||||
Aktien | ||||||||
Aalberts Industries NL0000852564 |
STK | 2.450 | 2.450 | 0 | EUR | 57,940000 | 141.953,00 | 2,54 |
Elis S.A. Actions au Porteur EO 10 FR0012435121 |
STK | 16.550 | 16.550 | 0 | EUR | 15,020000 | 248.581,00 | 4,45 |
Gruppo MutuiOnline S.p.A. IT0004195308 |
STK | 3.300 | 3.300 | 0 | EUR | 44,000000 | 145.200,00 | 2,60 |
Masch. Berth. Hermle DE0006052830 |
STK | 625 | 625 | 0 | EUR | 242,000000 | 151.250,00 | 2,71 |
Nemetschek DE0006452907 |
STK | 2.995 | 2.995 | 0 | EUR | 111,000000 | 332.445,00 | 5,95 |
Recordati – Ind.Chim.Farm. IT0003828271 |
STK | 2.090 | 2.090 | 0 | EUR | 56,540000 | 118.168,60 | 2,12 |
Cochlear Ltd. Registered Shares o.N. AU000000COH5 |
STK | 820 | 820 | 0 | AUD | 218,540000 | 114.612,77 | 2,05 |
Technology One Ltd. Registered Shares o.N. AU000000TNE8 |
STK | 16.200 | 16.200 | 0 | AUD | 13,030000 | 135.004,32 | 2,42 |
Geberit AG CH0030170408 |
STK | 138 | 138 | 0 | CHF | 753,200000 | 100.257,15 | 1,80 |
Temenos Group CH0012453913 |
STK | 2.155 | 2.155 | 0 | CHF | 123,300000 | 256.292,74 | 4,59 |
Ambu A/S Navne-Aktier B DK -,50 DK0060946788 |
STK | 4.710 | 4.710 | 0 | DKK | 171,550000 | 108.636,53 | 1,95 |
Christian Hansen DK0060227585 |
STK | 1.930 | 1.930 | 0 | DKK | 515,600000 | 133.793,34 | 2,40 |
Diploma PLC Registered Shares LS -,05 GB0001826634 |
STK | 4.150 | 4.150 | 0 | GBP | 34,000000 | 167.656,84 | 3,00 |
Intertek Group GB0031638363 |
STK | 3.900 | 3.900 | 0 | GBP | 56,540000 | 262.008,08 | 4,69 |
Medica Group PLC GB00BYV24996 |
STK | 140.000 | 140.000 | 0 | GBP | 1,615000 | 268.654,94 | 4,81 |
Rightmove PLC GB00BGDT3G23 |
STK | 19.200 | 19.200 | 0 | GBP | 7,990000 | 182.281,37 | 3,26 |
Bakkafrost P/F Navne-Aktier DK 1,- FO0000000179 |
STK | 1.050 | 1.050 | 0 | NOK | 583,400000 | 61.478,01 | 1,10 |
Choice Hotels Intl Inc. Registered Shares DL -,01 US1699051066 |
STK | 1.450 | 1.450 | 0 | USD | 155,630000 | 198.839,99 | 3,56 |
Frontdoor Inc. Registered Shares DL -,01 US35905A1097 |
STK | 2.600 | 2.600 | 0 | USD | 36,600000 | 83.848,80 | 1,50 |
Graco US3841091040 |
STK | 3.130 | 3.130 | 0 | USD | 80,600000 | 222.290,95 | 3,98 |
Markel Corp. US5705351048 |
STK | 86 | 86 | 0 | USD | 1.239,640000 | 93.936,95 | 1,68 |
Smith, A.O. US8318652091 |
STK | 1.400 | 1.400 | 0 | USD | 85,810000 | 105.854,26 | 1,90 |
CTS Eventim AG & Co. KGaA DE0005470306 |
STK | 1.560 | 1.560 | 0 | EUR | 64,340000 | 100.370,40 | 1,80 |
Edenred FR0010908533 |
STK | 2.890 | 2.890 | 0 | EUR | 40,260000 | 116.351,40 | 2,08 |
Domino’s Pizza Group PLC GB00BYN59130 |
STK | 62.800 | 62.800 | 0 | GBP | 4,626000 | 345.191,06 | 6,18 |
Ryman Healthcare Ltd. NZRYME0001S4 |
STK | 40.060 | 40.060 | 0 | NZD | 12,210000 | 294.596,08 | 5,28 |
Blackbaud Inc. Registered Shares DL -,001 US09227Q1004 |
STK | 2.800 | 2.800 | 0 | USD | 81,010000 | 199.866,07 | 3,58 |
Karooooo Ltd. Registered Shares o.N. SGXZ19450089 |
STK | 6.750 | 6.750 | 0 | USD | 35,120000 | 208.881,84 | 3,74 |
Masimo Corp. Registered Shares DL -,001 US5747951003 |
STK | 440 | 440 | 0 | USD | 293,000000 | 113.595,91 | 2,03 |
Qualys Inc. Registered Shares DL -,001 US74758T3032 |
STK | 1.665 | 1.665 | 0 | USD | 140,980000 | 206.830,29 | 3,69 |
Summe der börsengehandelten Wertpapiere | EUR | 5.218.727,69 | 93,44 | |||||
An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere | ||||||||
Aktien | ||||||||
Abcam PLC Registered Shares LS -,002 GB00B6774699 |
STK | 5.390 | 5.390 | 0 | GBP | 17,140000 | 109.772,58 | 1,97 |
Focusrite PLC GB00BSBMW716 |
STK | 4.650 | 4.650 | 0 | GBP | 14,700000 | 81.220,29 | 1,45 |
Summe der an organisierten Märkten zugelassenen oder in diese einbezogenen Wertpapiere | EUR | 190.992,87 | 3,42 | |||||
Summe Wertpapiervermögen | EUR | 5.409.720,56 | 96,86 | |||||
Bankguthaben | ||||||||
EUR – Guthaben bei: | ||||||||
Verwahrstelle: UBS Europe SE | EUR | 218.179,17 | 218.179,17 | 3,91 | ||||
Guthaben in sonstigen EU/EWR-Währungen: | ||||||||
Verwahrstelle: UBS Europe SE | DKK | 400.881,14 | 53.898,90 | 0,97 | ||||
Verwahrstelle: UBS Europe SE | NOK | 11.266,96 | 1.130,76 | 0,02 | ||||
Verwahrstelle: UBS Europe SE | SEK | 60.202,42 | 5.866,97 | 0,11 | ||||
Guthaben in Nicht-EU/EWR-Währungen: | ||||||||
Verwahrstelle: UBS Europe SE | GBP | 4.409,03 | 5.238,87 | 0,09 | ||||
Verwahrstelle: UBS Europe SE | USD | 1.418,43 | 1.249,83 | 0,02 | ||||
Verwahrstelle: UBS Europe SE | CHF | 2.111,62 | 2.036,77 | 0,04 | ||||
Verwahrstelle: UBS Europe SE | AUD | 5.844,91 | 3.738,23 | 0,07 | ||||
Verwahrstelle: UBS Europe SE | NZD | 3.219,14 | 1.938,83 | 0,03 | ||||
Summe der Bankguthaben | EUR | 293.278,33 | 5,26 | |||||
Sonstige Verbindlichkeiten 1) | EUR | -118.377,12 | EUR | -118.377,12 | -2,12 | |||
Fondsvermögen | EUR | 5.584.621,77 | 100 2) | |||||
Sustainable Smaller Companies ESG Fund I | ||||||||
Anteilwert | EUR | 130,03 | ||||||
Umlaufende Anteile | STK | 6.765 | ||||||
Sustainable Smaller Companies ESG Fund II | ||||||||
Anteilwert | EUR | 126,87 | ||||||
Umlaufende Anteile | STK | 37.084 |
1) noch nicht abgeführte Prüfungskosten, Veröffentlichungskosten, Verwahrstellenvergütung, Verwaltungsvergütung, Performance Fee
2) Durch Rundung der Prozent-Anteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
Abwicklung von Transaktionen durch verbundene Unternehmen. Der Anteil der Transaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Sondervermögens über Broker ausgeführt wurden, die verbundene Unternehmen und Personen sind, betrug 0,00 %. Ihr Umfang belief sich hierbei auf insgesamt 0,00 EUR.
Wertpapierkurse bzw. Marktsätze
Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf Grundlage der zuletzt festgestellten Kurse/Marktsätze bewertet.
Devisenkurse (in Mengennotiz)
per 30.12.2021 | |||
Australischer Dollar | AUD | 1,563550 | = 1 Euro (EUR) |
Schweizer Franken | CHF | 1,036750 | = 1 Euro (EUR) |
Dänische Krone | DKK | 7,437650 | = 1 Euro (EUR) |
Britisches Pfund | GBP | 0,841600 | = 1 Euro (EUR) |
Norwegische Krone | NOK | 9,964050 | = 1 Euro (EUR) |
Neuseeland-Dollar | NZD | 1,660350 | = 1 Euro (EUR) |
Schwedische Krone | SEK | 10,261250 | = 1 Euro (EUR) |
US-Dollar | USD | 1,134900 | = 1 Euro (EUR) |
Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen
Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag)
Gattungsbezeichnung | ISIN | Stücke bzw. Anteile bzw. Whg. in 1.000 |
Käufe/ Zugänge |
Verkäufe/ Abgänge |
Volumen in 1.000 |
Börsengehandelte Wertpapiere | |||||
Aktien | |||||
a2 Milk Co. Ltd., The Registered Shares o.N. | NZATME0002S8 | STK | 3.500 | 3.500 | |
zooplus AG Inhaber-Aktien o.N. | DE0005111702 | STK | 873 | 873 | |
a2 Milk Co. Ltd., The Registered Shares o.N. | NZATME0002S8 | STK | 15.600 | 15.600 | |
Vitrolife AB Namn-Aktier SK 0,20 | SE0011205202 | STK | 940 | 940 |
Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertrags- und Aufwandsausgleich)
für den Zeitraum vom 04. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021
Sustainable Smaller Companies ESG Fund I | Sustainable Smaller Companies ESG Fund II | ||||
I. Erträge | |||||
1. Dividenden inländischer Aussteller | EUR | 172,29 | 855,85 | ||
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) | EUR | 6.409,76 | 34.803,25 | ||
3. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland | EUR | -5,47 | -24,48 | ||
davon negative Habenzinsen | EUR | -8,64 | -48,17 | ||
4. Abzug ausländischer Quellensteuer | EUR | -936,17 | -5.090,36 | ||
Summe der Erträge | EUR | 5.640,41 | 30.544,26 | ||
II. Aufwendungen | |||||
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen | EUR | -8,50 | -53,26 | ||
2. Verwaltungsvergütung | |||||
a) fix | EUR | -10.217,60 | -25.913,68 | ||
b) performanceabhängig | EUR | 0,00 | -105.080,80 | ||
3. Verwahrstellenvergütung | EUR | -539,83 | -2.742,71 | ||
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten | EUR | -1.948,23 | -6.994,70 | ||
5. Sonstige Aufwendungen | EUR | -648,16 | -2.676,86 | ||
6. Aufwandsausgleich | EUR | -3.878,12 | -60.501,16 | ||
Summe der Aufwendungen | EUR | -17.240,44 | -203.963,17 | ||
III. Ordentlicher Nettoertrag | EUR | -11.600,03 | -173.418,91 | ||
IV. Veräußerungsgeschäfte | |||||
1. Realisierte Gewinne | EUR | 36.937,36 | 189.054,62 | ||
2. Realisierte Verluste | EUR | -11.946,24 | -55.208,37 | ||
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften | EUR | 24.991,12 | 133.846,25 | ||
V. Realisiertes Ergebnis des Rumpfgeschäftsjahres | EUR | 13.391,09 | -39.572,66 | ||
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne | EUR | 150.533,64 | 792.006,17 | ||
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste | EUR | -18.830,72 | -100.716,20 | ||
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Rumpfgeschäftsjahres | EUR | 131.702,92 | 691.289,97 | ||
VII. Ergebnis des Rumpfgeschäftsjahres | EUR | 145.094,01 | 651.717,31 |
Entwicklung des Sondervermögens
2021 | 2021 | |||||||
Sustainable Smaller Companies ESG Fund I | Sustainable Smaller Companies ESG Fund II | |||||||
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Rumpfgeschäftsjahres | EUR | 0,00 | EUR | 0,00 | ||||
1. Mittelzufluss / -abfluss (netto) | EUR | 732.715,69 | EUR | 4.019.947,04 | ||||
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen: | EUR | 754.405,51 | EUR | 4.158.558,71 | ||||
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen: | EUR | -21.689,82 | EUR | -138.611,67 | ||||
2. Ertragsausgleich/Aufwandsausgleich | EUR | 1.865,62 | EUR | 33.282,10 | ||||
3. Ergebnis des Rumpfgeschäftsjahres | EUR | 145.094,01 | EUR | 651.717,31 | ||||
davon nicht realisierte Gewinne: | EUR | 150.533,64 | EUR | 792.006,17 | ||||
davon nicht realisierte Verluste: | EUR | -18.830,72 | EUR | -100.716,20 | ||||
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Rumpfgeschäftsjahres | EUR | 879.675,32 | EUR | 4.704.946,45 |
Verwendung der Erträge des Sondervermögens
Berechnung der Wiederanlage
insgesamt | je Anteil | ||
Sustainable Smaller Companies ESG Fund I | |||
I. Für die Wiederanlage verfügbar | |||
1. Realisiertes Ergebnis des Rumpfgeschäftsjahres | EUR | 13.391,09 | 1,98 |
2. Zuführung aus dem Sondervermögen 3) | EUR | 11.946,24 | 1,77 |
II. Wiederanlage | EUR | 25.337,33 | 3,75 |
Sustainable Smaller Companies ESG Fund II | |||
I. Für die Wiederanlage verfügbar | |||
1. Realisiertes Ergebnis des Rumpfgeschäftsjahres | EUR | -39.572,66 | -1,07 |
2. Zuführung aus dem Sondervermögen 3) | EUR | 55.208,37 | 1,49 |
II. Wiederanlage | EUR | 15.635,71 | 0,42 |
3) Die Zuführung aus dem Sondervermögen resultiert aus der Berücksichtigung von realisierten Verlusten
Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre
Sustainable Smaller Companies ESG Fund I
Geschäftsjahr | Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres |
Anteilwert | ||
Auflegung 04.01.2021 | EUR | 26.000,00 | EUR | 100,00 |
2021 | EUR | 879.675,32 | EUR | 130,03 |
Sustainable Smaller Companies ESG Fund II
Geschäftsjahr | Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres |
Anteilwert | ||
Auflegung 04.01.2021 | EUR | 341.300,00 | EUR | 100,00 |
2021 | EUR | 4.704.946,45 | EUR | 126,87 |
Anhang gem. § 7 Nr. 9 KARBV
Angaben nach der Derivateverordnung
Das durch Derivate erzielte zugrundeliegende Exposure | EUR | 0,00 |
Der Wert ergibt sich unter Berücksichtigung von Netting- und Hedgingeffekten, der zugrundeliegenden Derivate im Sondervermögen
Die Vertragspartner der Derivate-Geschäfte
Fehlanzeige
Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) | 96,86 |
Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %) | 0,00 |
Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotential wurde für dieses Sondervermögen gemäß der Derivateverordnung nach dem einfachen Ansatz ermittelt.
Sonstige Angaben
Sustainable Smaller Companies ESG Fund I
Anteilwert | EUR | 130,03 |
Umlaufende Anteile | STK | 6.765 |
Sustainable Smaller Companies ESG Fund II
Anteilwert | EUR | 126,87 |
Umlaufende Anteile | STK | 37.084 |
Sustainable Smaller Companies ESG Fund I | Sustainable Smaller Companies ESG Fund II | |
Währung | EUR | EUR |
Verwaltungsvergütung | 1,80%p.a. | 0,90%p.a. |
Ausgabeaufschlag | 5,00% | 5,00% |
Ertragsverwendung | thesaurierend | thesaurierend |
Mindestanlagevolumen | – | – |
Angabe zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände
Der Anteilwert wird durch die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH ermittelt. Die Bewertung von Vermögenswerten, die an einer Börse zum Handel zugelassen bzw. in einen anderen organisierten Markt einbezogen sind, erfolgt zu den handelbaren Schlusskursen des vorhergehenden Börsentages gem. § 27 KARBV. Investmentanteile werden zu den letzten veröffentlichten Rücknahmepreisen angesetzt.
Vermögenswerte, die weder an einer Börse zugelassen noch in einen organisierten Markt einbezogen sind oder für die ein handelbarer Kurs nicht verfügbar ist, werden mit von anerkannten Kursversorgern zur Verfügung gestellten Kursen bewertet. Sollten die ermittelten Kurse nicht belastbar sein, wird auf den mit geeigneten Bewertungsmodellen ermittelten Verkehrswert abgestellt (§ 28 KARBV).
Die bezogenen Kurse werden täglich durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft.
Bankguthaben und Festgelder werden mit dem Nominalbetrag und Verbindlichkeiten zum Rückzahlungsbetrag bewertet. Die Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zu ihrem Markt- bzw. Nominalbetrag.
Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote
Gesamtkostenquote
Sustainable Smaller Companies ESG Fund I | 2,33 % |
Sustainable Smaller Companies ESG Fund II | 1,32 % |
Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus
Transaktionskosten | EUR | 10.143,89 |
Summe der Nebenkosten des Erwerbs (Anschaffungsnebenkosten) und der Kosten der Veräußerung der Vermögensgegenstände.
Erfolgsabhängige Vergütung in % des durchschnittlichen Nettoinventarwertes
Sustainable Smaller Companies ESG Fund I | 0,00 % |
Sustainable Smaller Companies ESG Fund II | 3,63 % |
An die Verwaltungsgesellschaft oder Dritte gezahlte Pauschalvergütungen
Im abgelaufenen Rumpfgeschäftsjahr wurden keine Pauschalvergütungen gezahlt.
Die KVG erhält keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütung und Aufwandserstattungen.
Die KVG gewährt für die Anteilscheinklasse Sustainable Smaller Companies ESG Fund I sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler in wesentlichem Umfang aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung.
Die KVG gewährt für die Anteilscheinklasse Sustainable Smaller Companies ESG Fund II sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler in wesentlichem Umfang aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung.
Wesentliche sonstige Erträge und sonstige Aufwendungen:
Wesentliche sonstige Erträge:
Sustainable Smaller Companies ESG Fund I: EUR 0,00 Erträge
Sustainable Smaller Companies ESG Fund II: EUR 0,00 Erträge
Wesentliche sonstige Aufwendungen:
Sustainable Smaller Companies ESG Fund I: EUR 599,65 Kosten BaFin
Sustainable Smaller Companies ESG Fund II: EUR 2.460,35 Kosten BaFin
Sonstige Informationen
Die Ermittlung der Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste erfolgt dadurch, dass in jedem Geschäftsjahr die in den Anteilspreis einfließenden Wertansätze der Vermögensgegenstände mit den jeweiligen historischen Anschaffungskosten verglichen werden, die Höhe der positiven Differenzen in die Summe der nicht realisierten Gewinne einfließen, die Höhe der negativen Differenzen in die Summe der nicht realisierten Verluste einfließen und aus dem Vergleich der Summenpositionen zum Ende des Geschäftsjahres mit den Summenpositionen zum Anfang des Geschäftsjahres die Nettoveränderungen ermittelt werden.
Angaben zur Mitarbeitervergütung der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH (KVG) für das Geschäftsjahr 2021
Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der KVG gezahlten Mitarbeitervergütung (inklusive Geschäftsführer) | EUR | 19.375.238,71 |
davon feste Vergütung | EUR | 15.834.735,40 |
davon variable Vergütung | EUR | 3.540.503,31 |
Direkt aus dem Fonds gezahlte Vergütungen | EUR | 0,00 |
Zahl der Mitarbeiter der KVG (inkl. Geschäftsführung) | 263 | |
Höhe des gezahlten Carried Interest | EUR | 0,00 |
Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr 2021 der KVG gezahlten Vergütung an Geschäftsleiter (Risikoträger) | 1.273.466,81 |
Die Angaben zur Mitarbeitervergütung beziehen sich auf den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 und betreffen ausschließlich die in diesem Zeitraum bei der Gesellschaft beschäftigen Mitarbeiter.
Beschreibung, wie die Vergütungen und ggf. sonstige Zuwendungen berechnet wurden
Die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH unterliegt den für Kapitalverwaltungsgesellschaften geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihres Vergütungssystems. Die Ausgestaltung des Vergütungssystems hat die Gesellschaft in einer internen Richtlinie über die Vergütungspolitik und Vergütungspraxis geregelt. Ziel ist es, ein Vergütungssystem sicherzustellen, das Fehlanreize zur Eingehung übermäßiger Risiken verhindert. Das Vergütungssystem der HANSAINVEST wird unter Einbeziehung des Risikomanagements und der Compliance Beauftragten mindestens jährlich auf seine Angemessenheit und die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben überprüft. Eine Erörterung des Vergütungssystems mit dem Aufsichtsrat findet ebenfalls jährlich statt.
Die Vergütung der Mitarbeiter richtet sich grundsätzlich nach dem Manteltarifvertrag für das Versicherungswesen. Je nach Tätigkeit und Verantwortung erfolgt die Vergütung gemäß der entsprechenden Tarifgruppe. Die Ausgestaltung und Vergütungshöhen der Tarifgruppen werden zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden bzw. der Konzernmutter und den Betriebsräten verhandelt, die HANSAINVEST hat hierauf keinen Einfluss. Nur mit wenigen Mitarbeitern inkl. der leitenden Angestellten sind finanzielle Anreizsysteme für variable Vergütungen und Tantiemen vereinbart. Der Anteil der variablen Vergütung darf dabei maximal 30% der Gesamtvergütung ausmachen. Ein Anreiz, ein unverhältnismäßig großes Risiko für die Gesellschaft einzugehen, resultiert aus der variablen Vergütung nicht.
Die Vergütung für die Geschäftsführer der HANSAINVEST erfolgt auf einzelvertraglicher Basis. Sie setzt sich zusammen aus einer monatlichen festen Vergütung und einer jährlichen Tantieme.
Die Höhe der Tantieme wird im gesamten Aufsichtsrat erörtert und festgelegt und orientiert sich nicht am Erfolg der einzelnen Fonds.
Derzeit sind nur die Geschäftsführung als Risikoträger der Gesellschaft eingestuft. Die Gesellschaft überprüft die Vergütungssysteme jährlich. Die Vergütungspolitik der HANSAINVEST erfüllt die Anforderungen des § 37 KAGB, als auch die Leitlinien für solide Vergütungspolitiken unter Berücksichtigung der AIFMD (ESMA/2013/232).
Ergebnisse der jährlichen Überprüfung der Vergütungspolitik
Im Rahmen der internen jährlichen Überprüfung der Einhaltung der Vergütungspolitik ergaben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass die Ausgestaltung von fixen und / oder variablen Vergütungen sich nicht an den Regelungen der Richtlinie über die Vergütungspolitik und Vergütungspraxis orientieren.
Angaben zu wesentlichen Änderungen der festgelegten Vergütungspolitik
Keine Änderung im Berichtszeitraum.
Angaben zur Mitarbeitervergütung im Auslagerungsfall für das Geschäftsjahr 2020 (Portfoliomanagement Erste Finanz- und Vermögensberater efv GmbH)
Die KVG zahlt keine direkten Vergütungen an Mitarbeiter des Auslagerungsunternehmens.
Das Auslagerungsunternehmen hat folgende Informationen selbst veröffentlicht (im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichter Jahresabschluss):
Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr des Auslagerungsunternehmens gezahlten Mitarbeitervergütung: | EUR | 116.379 |
davon feste Vergütung: | EUR | 0 |
davon variable Vergütung: | EUR | 0 |
Direkt aus dem Fonds gezahlte Vergütungen: | EUR | 0 |
Zahl der Mitarbeiter des Auslagerungsunternehmens: | 2 |
Angaben für institutionelle Anleger gemäß § 101 Abs. 2 Nr. 5 KAGB i.V.m. § 134c Abs. 4 AktG
Anforderung | Verweis |
Angaben zu den mittel- bis langfristigen Risiken: | Informationen zu den mittel- bis langfristigen Risiken des Sondervermögens werden im Tätigkeitsbericht aufgeführt. |
Zusammensetzung des Portfolios, Portfolioumsätze und Portfolioumsatzkosten: | Informationen über die Zusammensetzung des Portfolios, die Portfolioumsätze und die „Portfolioumsatzkosten sind im Jahresbericht in den Abschnitten „Vermögensaufstellung“, „Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der“ „Vermögensaufstellung erscheinen“ und „Angaben zur Transparenz und zur Gesamtkostenquote“ verfügbar. |
Berücksichtigung der mittel- bis langfristigen Entwicklung der Gesellschaft bei der Anlageentscheidung: | Aktien, die auf einem geregelten Markt gehandelt werden, unterliegen verschiedenen mittel- und langfristigen Risiken. Die Einschätzung dieser Risiken ist ein grundlegender Bestandteil der Anlagestrategie und -politik. |
Einsatz von Stimmrechtsberatern: | Informationen zur Stimmrechtsausübung sind auf der Internetseite der HANSAINVEST erhältlich. |
Handhabung der Wertpapierleihe und zum Umgang mit Interessenkonflikten im Rahmen der Mitwirkung in den Gesellschaften, insbesondere durch Ausnutzung von Aktionärsrechten: | Für das Sondervermögen sind im Berichtszeitraum keine Wertpapierleihegeschäfte abgeschlossen worden. Auf der Internetseite der HANSAINVEST sind Informationen zum Umgang mit Interessenkonflikten verfügbar. |
Hamburg, 06. April 2022
HANSAINVEST
Hanseatische Investment-GmbH
Geschäftsführung
Dr. Jörg W. Stotz
Ludger Wibbeke
Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens Sustainable Smaller Companies ESG Fund – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Rumpfgeschäftsjahr vom 4. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2021, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 4. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021, sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht
Die gesetzlichen Vertreter der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung des Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Investmentvermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u.a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
― |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
― |
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH abzugeben. |
― |
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH bei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
― |
ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH nicht fortgeführt wird. |
― |
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresberichts, einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, den 07. April 2022
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Werner, Wirtschaftsprüfer
Lüning, Wirtschaftsprüfer
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