HANSAINVEST Hanseatische Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Jahresbericht TBF JAPAN EUR I;TBF JAPAN JPY F;TBF JAPAN EUR R DE000A2H68C4; DE000A2PR0C1; DE000A1WZ3Y1

Last Updated: Samstag, 11.11.2023By

HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH

Hamburg

Jahresbericht für das Sondervermögen gemäß der OGAW-Richtlinie TBF JAPAN

TBF Japan

01.01.2021 bis 31.12.2021

Gliederung:

1) Anlageziel /​ Anlagepolitik

2) Sektorengewichtung /​ Veräußerungsergebnisse

3) Risikoberichterstattung

4) Darstellung des mit dem Portfoliomanagement betrauten Unternehmens

5) Sonstige Hinweise

6) Angaben gemäß Art. 11 Verordnung (EU) 2019/​2088 (Offenlegungsverordnung, OfflVO)

1) Anlageziel /​ Anlagepolitik

Das Investmentvermögen strebt als Anlageziel einen möglichst hohen Wertzuwachs an. Der Fonds investiert vorwiegend in Aktien und Aktien gleichwertige Papiere von Unternehmen mit Sitz in Japan. Im Mittelpunkt stehen dabei nach Ansicht des Fondsmanagements qualitativ hochwertige Titel, die langfristigen Kapitalzuwachs erwarten lassen. Der TBF Japan gehört zur Kategorie „Aktienfonds Japan“. Für das Investmentvermögen können zudem andere Wertpapiere (z.B. verzinsliche Wertpapiere, Schuldverschreibungen), Bankguthaben, Geldmarktinstrumente, Anteile an anderen Investmentvermögen, Derivate zu Investitions- und Absicherungszwecken sowie sonstige Anlageinstrumente erworben werden. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen entscheidet das Portfoliomanagement über den Kauf oder den Verkauf eines Vermögensgegenstandes. Gründe für den Kauf oder den Verkauf können dabei die aktuelle Marktsituation, eine veränderte Nachrichtenlage zu einem Unternehmen oder die Liquiditätssituation im Fonds sein. Im Rahmen der Entscheidung werden auch mögliche Risiken berücksichtigt. Risiken können eingegangen werden, wenn das Verhältnis zwischen Chance und Risiko als positiv angesehen wird. Der Fonds bildet keinen Index ab und seine Anlagestrategie beruht nicht auf der Nachbildung der Entwicklung eines oder mehrerer Indizes. Die Anlagestrategie orientiert sich auch nicht an einem festgelegten Vergleichsmaßstab. Der Fonds verwendet keinen Referenzwert, weil er eine marktunabhängige Wertentwicklung verfolgt.

Die maximalen Anlagegrenzen für die jeweiligen Vermögensgegenstände sind entsprechend der besonderen Anlagebedingungen wie folgt ausgestaltet:

Aktien und Aktien gleichwertige Wertpapiere mindestens 51%
Wertpapiere, die keine Aktien und Aktien gleichwertige Wertpapiere sind maximal 49%
Geldmarktinstrumente maximal 49%
Bankguthaben maximal 49%
Investmentanteile maximal 10%

Die Gesellschaft darf insgesamt maximal bis zu 10% des Wertes des OGAW-Investmentvermögens in Anteile an anderen Investmentvermögen anlegen.

Die Fondswährung lautet seit 15.04.2015 auf japanischen Yen.

2) Sektorgewichtung:

31.12.2020*)

31.12.2021*)

*) Durch Rundung bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen im Vergleich mit der Vermögensaufstellung gemäß Jahresbericht entstanden sein

Wesentliche Angaben über die Herkunft des Veräusserungsergebnisses

Die realisierten Gewinne resultieren im Wesentlichen aus der Veräußerung von Aktien. Für die realisierten Verluste sind im Wesentlichen die Verluste aus Aktien ursächlich.

3) Risikoberichterstattung

Das Investmentvermögen bestand ausschließlich aus börsengelisteten Wertpapieren. Die Marktpreisrisiken lagen im Mittel der normalen Börsenentwicklung. Das Marktpreisrisiko wurde im Berichtszeitraum zusätzlich über Aktienfutures gesteuert, um Risiken und Opportunitäten entsprechend zu berücksichtigen.

Adressenausfallrisiken sind grundsätzlich nur auf das Unternehmen bezogen und nicht auf andere Emittenten und Schuldner, da das Investmentvermögen nur in gelistete Aktien oder andere Investmentvermögen investiert. Das Adressenausfallrisiko ist auf das Risiko einer Zahlungsunfähigkeit eines der investierten Unternehmen beschränkt. Dieses Risiko wird durch eine breite Streuung und ausgewogene Gewichtung des Investitionsvermögens über viele Einzelpositionen minimiert. Die Gewichtung der Einzeltitel lag zwischen 2,41%-9,41%.

Zinsänderungsrisiken haben den normalen und gewöhnlichen Einfluss auf Aktienanlagen. Ein Risiko darüberhinausgehend ist nicht vorhanden, da das Investmentvermögen im Berichtszeitraum vorwiegend in börsengelisteten Aktien investiert war.

Das Sondervermögen investiert in Vermögensgegenstände, welche auf Fremdwährung (Yen) lauten. Die daraus resultierenden Währungsrisiken gegenüber dem EURO wurden nicht abgesichert.

Die Anteilwerte der Währungsanteilklassen EUR I und EUR R wurden durch den Abschluss von Devisentermingeschäften gegen Währungskursverluste im Berichtszeitraum abgesichert.

Durch die konsequente Anlage in liquide Aktientitel konnten überdurchschnittliche Liquiditätsrisiken vermieden werden. Zum Stichtag ist das Portfolio innerhalb von 10 Tagen zu 100 Prozent liquidierbar.

Unter operationelle Risiken wird die Gefahr von Verlusten verstanden, die durch die Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse verursacht werden. Beim operationellen Risiko differenziert die Gesellschaft demnach zwischen technischen Risiken, Personalrisiken, Produktrisiken und Rechtsrisiken sowie Risiken aus Kunden- und Geschäftsbeziehungen und hat hierzu folgende Vorkehrungen getroffen:

Ex ante und ex post Kontrollen sind Bestandteil des Orderprozesses.

Rechts- und Personalrisiken werden durch Rechtsberatung und Schulungen der Mitarbeiter minimiert. Darüber hinaus werden Geschäfte in Finanzinstrumenten ausschließlich über kompetente und erfahrene Kontrahenten abgeschlossen. Die Verwahrung der Finanzinstrumente erfolgt durch eine etablierte Verwahrstelle mit guter Bonität. Die Ordnungsmäßigkeit der für das Sondervermögen relevanten Aktivität und Prozesse wird regelmäßig durch die Interne Revision überwacht.

Sonstige Risiken:

Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 hat weltweit zu massiven Einschnitten in das öffentliche Leben mit erheblichen Folgen u.a. für die Wirtschaft und deren Unternehmen geführt. In diesem Zusammenhang kam es zu hohen Kursschwankungen an den Kapitalmärkten. Die weiteren Auswirkungen von COVID-19 auf die Realwirtschaft bzw. die Finanzmärkte sind auch weiterhin mit Unsicherheiten behaftet.

Seit dem 24.2.2022 führt Russland Krieg gegen die Ukraine („Russland-Ukraine-Krieg“). Aufgrund des für die Fondsrechnungslegung maßgeblichen Stichtagsprinzips hat dieser Konflikt keine Auswirkungen auf Ansatz und Bewertung der Vermögensgegenstände zum Abschlussstichtag des Sondervermögens.

Die Folgen des Russland-Ukraine-Krieges auf Volkswirtschaften und Kapitalmärkte lassen sich derzeit noch nicht abschätzen. Die Börsen sind infolge des Konfliktes von einer deutlich höheren Volatilität geprägt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die mit den Investitionen dieses Fonds verbundenen Risiken sich verstärken und negativ auf die weitere Entwicklung des Fonds auswirken.

4) Darstellung des mit dem Portfoliomanagement betrauten Unternehmens

TBF Global Asset Management GmbH wurde Anfang 2000 gegründet. Nach drei Jahren Aufbau und Entwicklung der Datenbank wurde im Oktober 2002 das erste Fondsmandat übernommen.

5) Sonstige Hinweise

Das Portfoliomanagement wurde an TBF Global Asset Management GmbH, Singen, ausgelagert.

Die mit der Verwaltung des Investmentvermögens betraute Kapitalverwaltungsgesellschaft ist die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg.

Weitere für den Anleger wesentliche Ereignisse haben sich nicht ergeben.

6) Angaben gemäß Art. 11 Verordnung (EU) 2019/​2088 (Offenlegungsverordnung, OfflVO)

Der Fonds qualifiziert seit dem Inkrafttreten der OfflVO zum 10. März 2021 als Finanzprodukt, mit dem unter anderem ökologische und/​ oder soziale Merkmale i.S.v. Art. 8 Abs. 1 beworben werden. Die nachfolgenden Angaben beziehen sich nicht auf das gesamte Geschäftsjahr des Fonds, sondern lediglich auf den Zeitraum ab dem 10. März 2021 bis zum Geschäftsjahresende. Nachhaltige Investitionen i.S.v. Art. 2 Nr. 17 OfflVO und/​ oder Anlagen, die die Anforderungen der Verordnung (EU) 2019/​2088 (Taxonomieverordnung) an ökologisch nachhaltige Investitionen erfüllen, sind nicht Teil der Anlagestrategie des Fonds und nicht Teil der beworbenen Merkmale. Daher enthalten die folgenden Angaben keine Informationen gemäß Art. 11 Abs. 1 Buchst. d) OfflVO i.V. m. Art. 6 Taxonomieverordnung.

Da die in Art. 11 Abs. 4 OfflVO erwähnten technischen Regulierungsstandards noch nicht verabschiedet sind, orientiert sich die folgende Darstellung ausschließlich an den Vorgaben des Art. 11 OfflVO.

Die beworbenen Merkmale zählen zum ökologischen und zum sozialen Bereich und sind in den vorvertraglichen Informationen des Fonds wie folgt beschrieben:

Mindestens 51 % des Fondsvermögens müssen in Wertpapiere angelegt werden, die unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien ausgewählt werden und von einem durch die Gesellschaft anerkannten Anbieter für Nachhaltigkeits-Research unter ökologischen und sozialen Kriterien analysiert und positiv bewertet worden sind. Im Rahmen dieser Mindestquote von 51 % sind nur solche Titel erwerbbar, die ein ESG-Rating von B haben. Die diesbezüglichen Daten werden durch den Datenprovider MSCI ESG Research LLC zur Verfügung gestellt.

Für den Fonds werden vorbehaltlich verfügbarer Daten zu den Emittenten (siehe dazu näher unten) keine Aktien oder Anleihen von Unternehmen erworben, die

mehr als 10 % ihres Umsatzes mit der Herstellung und/​ oder dem Vertrieb von Rüstungsgütern generieren;

Umsatz aus der Herstellung und/​oder dem Vertrieb von Waffen nach dem Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung („Ottawa-Konvention“), dem Übereinkommen über das Verbot von Streumunition (“Oslo-Konvention“) sowie B- und C-Waffen nach den jeweiligen UN-Konventionen (UN BWC und UN CWC) generieren;

mehr als 5 % ihres Umsatzes in Verbindung mit Tabak generieren;

mehr als 30 % ihres Umsatzes mit thermischer Kohleverstromung und/​oder dem Abbau und Vertrieb von Kraftwerkskohle generieren;

nach Auffassung des Fondsmanagements in schwerer Weise und ohne Aussicht auf Besserung gegen die 10 Prinzipien des UN Global Compact-Netzwerkes (https:/​/​www.unglobalcompact.org/​what-isgc/​mission/​principles) verstoßen;

gegen sonstige Kontroversen verstoßen, wobei der MSCI Bewertungsrahmen so konzipiert ist, dass dieser mit internationalen Normen übereinstimmt, die in zahlreichen weithin akzeptierten globalen Konventionen vertreten sind, darunter die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (Universal Declaration of Human Rights), die ILO-Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und der UN Global Compact.

Ferner werden keine Anleihen von Staaten erworben, die nach dem Freedom House Index in Bezug auf politische Rechte und bürgerliche Freiheiten als „unfrei“ klassifiziert werden.

Der Fonds darf bis zu 49 % des Fondsvermögens in Titel investieren, für welche (noch) keine Daten des Datenproviders vorhanden sind und damit aktuell nicht gesagt werden kann, ob gegen die oben genannten Ausschlusskriterien verstoßen wurde. Sobald für solche Titel Daten vorhanden sind, werden die genannten Ausschlusskriterien eingehalten. Die entsprechende Datenkontrolle für jene Wertpapiere, für die Daten bereits vorhanden sind, wird durch die Gesellschaft laufend vorgenommen. Die Kontrolle gilt also für 100 % der Titel, die entsprechend gescreent werden können.

Die genaue Funktionsweise der Titelauswahl wird auf der Homepage der Gesellschaft unter https:/​/​www.hansainvest.com/​deutsch/​fondswelt/​fondsuebersicht/​ dargestellt.

Die Ausrichtung an den vorgegebenen ESG-Faktoren wurde ordnungsgemäß in den Anlageprozess implementiert. Die beworbenen Merkmale wurden im Laufe des Berichtszeitraumes durchgehend beachtet. Es wurden keine Verstöße gegen die dargestellten Ausschlusskriterien oder Anlagegrenzen festgestellt.

Sofern Daten des Datenproviders für die Bewertung vorhanden waren, erfolgte die Anlage in Wertpapieren im Einklang mit den beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Kriterien.

Vermögensübersicht zum 31.12.2021

Fondsvermögen: JPY 419.726.276,71 (1.174.157.218,31)
Umlaufende Anteile: EUR I-Klasse 17.941 (37.845)
EUR R-Klasse 14.491 (15.128)
JPY F-Klasse 13 (579)

Vermögensaufteilung in TJPY/​%

Kurswert
in Fondswährung
%
des Fonds-
vermögens
%
des Fondsvermögens
per 31.12.2020
I. Vermögensgegenstände
1. Aktien 398.567 94,97 (68,37)
2. Derivate -4.144 -0,99 (1,00)
3. Bankguthaben 26.565 6,33 (30,66)
4. Sonstige Vermögensgegenstände 690 0,16 (0,16)
II. Verbindlichkeiten -1.952 -0,47 (-0,19)
III. Fondsvermögen 419.726 100,00

Vermögensaufstellung zum 31.12.2021

Gattungsbezeichnung
ISIN
Markt
Stücke bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
Bestand
31.12.2021
Käufe/​
Zugänge
Verkäufe/​
Abgänge
Kurs Kurswert
in JPY
%
des Fonds-
vermögens
im Berichtszeitraum
Börsengehandelte Wertpapiere
Aktien
Asahi Group Holdings Ltd
JP3116000005
STK 2.800 0 3.200 JPY 4.474,000000 12.527.200,00 2,98
Asahi Kasei
JP3111200006
STK 11.900 0 14.100 JPY 1.081,000000 12.863.900,00 3,06
Canon
JP3242800005
STK 5.000 5.000 0 JPY 2.801,000000 14.005.000,00 3,34
Daifuku
JP3497400006
STK 1.300 1.300 0 JPY 9.400,000000 12.220.000,00 2,91
EN-JAPAN INC. Registered Shares o.N.
JP3168700007
STK 3.500 0 9.500 JPY 3.250,000000 11.375.000,00 2,71
Fanuc
JP3802400006
STK 600 600 0 JPY 24.380,000000 14.628.000,00 3,49
Fast Retailing
JP3802300008
STK 200 200 0 JPY 65.310,000000 13.062.000,00 3,11
Fuji Electric Holdings
JP3820000002
STK 3.000 0 11.000 JPY 6.280,000000 18.840.000,00 4,49
Hitachi
JP3788600009
STK 3.000 3.000 0 JPY 6.230,000000 18.690.000,00 4,45
Kao
JP3205800000
STK 2.000 2.000 0 JPY 6.019,000000 12.038.000,00 2,87
Keisei Electric Railway
JP3278600006
STK 12.700 3.000 11.300 JPY 3.110,000000 39.497.000,00 9,41
M3 Inc.
JP3435750009
STK 2.000 2.000 0 JPY 5.793,000000 11.586.000,00 2,76
Minebea
JP3906000009
STK 6.900 0 8.100 JPY 3.265,000000 22.528.500,00 5,37
Mitsubishi
JP3898400001
STK 5.500 0 6.500 JPY 3.652,000000 20.086.000,00 4,79
Mitsubishi Electric
JP3902400005
STK 12.400 0 14.600 JPY 1.458,500000 18.085.400,00 4,31
Murata Manufacturing
JP3914400001
STK 1.600 1.600 0 JPY 9.157,000000 14.651.200,00 3,50
Nidec
JP3734800000
STK 1.000 1.000 0 JPY 13.520,000000 13.520.000,00 3,23
Nippon Telegraph and Telephone
JP3735400008
STK 5.500 0 18.500 JPY 3.150,000000 17.325.000,00 4,13
Osaka Gas
JP3180400008
STK 7.000 7.000 0 JPY 1.901,000000 13.307.000,00 3,17
Osaka Titanium Technol.
JP3407200009
STK 20.000 20.000 0 JPY 790,000000 15.800.000,00 3,76
Panasonic
JP3866800000
STK 8.000 8.000 0 JPY 1.265,000000 10.120.000,00 2,41
Recruit Holdings Co. Ltd. Registered Shares o.N.
JP3970300004
STK 2.000 0 4.000 JPY 6.972,000000 13.944.000,00 3,32
Shin-Etsu Chemical
JP3371200001
STK 700 700 0 JPY 19.920,000000 13.944.000,00 3,32
Sony
JP3435000009
STK 1.000 1.000 0 JPY 14.475,000000 14.475.000,00 3,45
Tokai Carbon
JP3560800009
STK 16.100 0 18.900 JPY 1.208,000000 19.448.800,00 4,63
Summe der börsengehandelten Wertpapiere JPY 398.567.000,00 94,97
Derivate
(Bei den mit Minus gekennzeichneten Beständen handelt es sich um verkaufte Positionen)
Summe Wertpapiervermögen JPY 398.567.000,00 94,97
Devisen-Derivate
Forderungen/​Verbindlichkeiten
Devisenterminkontrakte (Kauf)
Offene Positionen
EUR/​JPY 2,21 Mio.
OTC
-2.082.817,95 -0,50
EUR/​JPY 0,88 Mio.
OTC
-829.174,41 -0,20
Geschlossene Positionen
EUR/​JPY 0,13 Mio.
OTC
-435.045,00 -0,10
EUR/​JPY 0,25 Mio.
OTC
-797.162,44 -0,19
Summe der Devisen-Derivate JPY -4.144.199,80 -0,99
Bankguthaben
EUR – Guthaben bei:
Verwahrstelle: Donner & Reuschel AG EUR 932,80 121.711,90 0,03
Guthaben in Nicht-EU/​EWR-Währungen:
Verwahrstelle: Donner & Reuschel AG JPY 26.444.056,00 26.444.056,00 6,30
Summe der Bankguthaben JPY 26.565.767,90 6,33
Sonstige Vermögensgegenstände
Dividendenansprüche JPY 689.759,33 689.759,33 0,16
Summe sonstige Vermögensgegenstände JPY 689.759,33 0,16
Sonstige Verbindlichkeiten 1) JPY -1.952.050,72 JPY -1.952.050,72 -0,47
Fondsvermögen JPY 419.726.276,71 100 2)
TBF JAPAN EUR I
Anteilwert EUR 49,32
Umlaufende Anteile STK 17.941
TBF JAPAN EUR R
Anteilwert EUR 152,22
Umlaufende Anteile STK 14.491
TBF JAPAN JPY F
Anteilwert JPY 1.265.639,72
Umlaufende Anteile STK 13

1) noch nicht abgeführte Prüfungskosten, Veröffentlichungskosten, Verwahrstellenvergütung, Verwaltungsvergütung
2) Durch Rundung der Prozent-Anteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

Abwicklung von Transaktionen durch verbundene Unternehmen. Der Anteil der Transaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Sondervermögens über Broker ausgeführt wurden, die verbundene Unternehmen und Personen sind, betrug 81,48%. Ihr Umfang belief sich hierbei auf insgesamt 4.061.924.910,60 JPY.

Wertpapierkurse bzw. Marktsätze

Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf Grundlage der zuletzt festgestellten Kurse/​Marktsätze bewertet.

Devisenkurse (in Mengennotiz)

per 30.12.2021
Euro EUR 0,007664 = 1 Japanischer Yen (JPY)

Marktschlüssel

c) OTC Over-the-Counter

Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen

Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag)

Gattungsbezeichnung ISIN Stücke bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
Käufe/​
Zugänge
Verkäufe/​
Abgänge
Volumen
in 1.000
Börsengehandelte Wertpapiere
Aktien
East Japan Railway JP3783600004 STK 6.600
Furukawa Electric JP3827200001 STK 4.000 4.000
Japan Airport Terminal JP3699400002 STK 3.000 3.000
KDDI JP3496400007 STK 12.000
Kirin Hldgs. JP3258000003 STK 13.600
Nabtesco JP3651210001 STK 7.600
Otsuka JP3188200004 STK 4.500
Secom JP3421800008 STK 3.600
SoftBank Corp. Registered Shares o.N. JP3732000009 STK 26.000
Sohgo Security Services Co.Ltd JP3431900004 STK 5.500
TechnoPro Holdings Inc. Registered Shares o.N. JP3545240008 STK 4.000
Toray Industries JP3621000003 STK 67.000
Derivate
(in Opening-Transaktionen umgesetzte Optionsprämien bzw. Volumen der Optionsgeschäfte, bei Optionsscheinen Angabe der Käufe und Verkäufe)
Terminkontrakte
Devisenterminkontrakte (Kauf)
Kauf von Devisen auf Termin:
EUR/​JPY JPY 1.527.132,48

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertrags- und Aufwandsausgleich)
für den Zeitraum vom 01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021

TBF JAPAN EUR I TBF JAPAN EUR R TBF JAPAN JPY F
I. Erträge
1. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) JPY 2.027.167,58 5.079.181,51 291.919,48
2. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland JPY -2.024,84 -4.388,55 -274,72
davon negative Habenzinsen JPY -2.024,84 -4.388,55 -274,72
3. Abzug ausländischer Quellensteuer JPY -310.459,57 -777.875,46 -44.707,63
4. Sonstige Erträge JPY 9.222,08 24.967,18 1.514,49
Summe der Erträge JPY 1.723.905,25 4.321.884,68 248.451,62
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen JPY -21.303,12 -42.893,18 -4.696,17
2. Verwaltungsvergütung JPY -2.027.416,17 -4.834.701,24 -41.767,26
3. Verwahrstellenvergütung JPY -73.566,07 -121.049,06 -17.998,33
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten JPY -656.168,91 -1.091.783,26 -133.842,40
5. Sonstige Aufwendungen JPY -171.544,66 -273.232,88 -19.118,46
6. Aufwandsausgleich JPY 1.066.013,65 259.755,98 65.391,44
Summe der Aufwendungen JPY -1.883.985,28 -6.103.903,64 -152.031,18
III. Ordentlicher Nettoertrag JPY -160.080,03 -1.782.018,96 96.420,44
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne JPY 20.491.786,23 49.187.408,29 2.003.679,26
2. Realisierte Verluste JPY -3.960.213,53 -9.164.999,90 -520.898,93
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften JPY 16.531.572,70 40.022.408,39 1.482.780,33
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres JPY 16.371.492,67 38.240.389,43 1.579.200,77
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne JPY -4.391.841,59 -5.923.571,58 -21.724.260,85
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste JPY -509.384,12 -7.341.273,26 17.866.372,39
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres JPY -4.901.225,71 -13.264.844,84 -3.857.888,46
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres JPY 11.470.266,96 24.975.544,59 -2.278.687,69

Entwicklung des Sondervermögens

2021
TBF JAPAN EUR I
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres JPY 221.650.127,80
1. Mittelzufluss /​ -abfluss (netto) JPY -127.629.171,56
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen: JPY 4.163.980,08
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen: JPY -131.793.151,64
2. Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich JPY 9.966.908,46
3. Ergebnis des Geschäftsjahres JPY 11.470.266,96
davon nicht realisierte Gewinne: JPY -4.391.841,59
davon nicht realisierte Verluste: JPY -509.384,12
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres JPY 115.458.131,66
2021
TBF JAPAN EUR R
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres JPY 275.028.400,10
1. Mittelzufluss /​ -abfluss (netto) JPY -13.460.668,25
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen: JPY 20.080.704,56
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen: JPY -33.541.372,81
2. Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich JPY 1.271.552,26
3. Ergebnis des Geschäftsjahres JPY 24.975.544,59
davon nicht realisierte Gewinne: JPY -5.923.571,58
davon nicht realisierte Verluste: JPY -7.341.273,26
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres JPY 287.814.828,70
2021
TBF JAPAN JPY F
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres JPY 677.478.685,94
1. Mittelzufluss /​ -abfluss (netto) JPY -681.277.395,00
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen: JPY 0,00
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen: JPY -681.277.395,00
2. Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich JPY 22.530.713,10
3. Ergebnis des Geschäftsjahres JPY -2.278.687,69
davon nicht realisierte Gewinne: JPY -21.724.260,85
davon nicht realisierte Verluste: JPY 17.866.372,39
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres JPY 16.453.316,35

Verwendung der Erträge des Sondervermögens

Berechnung der Ausschüttung

insgesamt je Anteil
TBF JAPAN EUR R
I. Für die Ausschüttung verfügbar
1. Vortrag aus dem Vorjahr JPY 39.517.152,43 2.727,01
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres JPY 38.240.389,43 2.638,91
3. Zuführung aus dem Sondervermögen 3) JPY 9.164.999,90 632,46
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet
1. Der Wiederanlage zugeführt JPY -43.861.673,02 -3.026,82
2. Vortrag auf neue Rechnung JPY -43.060.868,74 -2.971,56
III. Gesamtausschüttung JPY 0,00 0,00
1. Endausschüttung
a) Barausschüttung JPY 0,00 0,00

3) Die Zuführung aus dem Sondervermögen resultiert aus der Berücksichtigung von realisierten Verlusten (für die Ausschüttung notwendig wäre eine Zuführung i.H.v. EUR 0,00)

Verwendung der Erträge des Sondervermögens

Berechnung der Wiederanlage

insgesamt je Anteil
TBF JAPAN EUR I
I. Für die Wiederanlage verfügbar
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres JPY 16.371.492,67 912,52
2. Zuführung aus dem Sondervermögen 4) JPY 3.960.213,53 220,74
II. Wiederanlage JPY 20.331.706,20 1.133,25
TBF JAPAN JPY F
I. Für die Wiederanlage verfügbar
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres JPY 1.579.200,77 121.476,98
2. Zuführung aus dem Sondervermögen 4) JPY 520.898,93 40.069,15
II. Wiederanlage JPY 2.100.099,70 161.546,13

4) Die Zuführung aus dem Sondervermögen resultiert aus der Berücksichtigung von realisierten Verlusten

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre

TBF JAPAN EUR I

Geschäftsjahr Fondsvermögen am
Ende des Geschäftsjahres
Anteilwert
2018 EUR 2.219.406,38 EUR 38,73
2019 EUR 2.324.123,84 EUR 40,26
2020 EUR 1.745.051,46 EUR 46,11
2021 EUR 884.871,12 EUR 49,32

TBF JAPAN EUR R

Geschäftsjahr Fondsvermögen am
Ende des Geschäftsjahres
Anteilwert
2018 EUR 6.454.314,99 EUR 122,10
2019 EUR 3.241.449,41 EUR 126,45
2020 EUR 2.165.298,59 EUR 143,13
2021 EUR 2.205.812,85 EUR 152,22

TBF JAPAN JPY F

Geschäftsjahr Fondsvermögen am
Ende des Geschäftsjahres
Anteilwert
Auflegung 03.02.2020 JPY 10.000.000,00 JPY 1.000.000,00
2020 JPY 677.478.685,94 JPY 1.170.084,09
2021 JPY 16.453.316,35 JPY 1.265.639,72

Anhang gem. § 7 Nr. 9 KARBV

Angaben nach der Derivateverordnung

Das durch Derivate erzielte zugrundeliegende Exposure JPY 403.811.015,40

Der Wert ergibt sich unter Berücksichtigung von Netting- und Hedgingeffekten, der zugrundeliegenden Derivate im Sondervermögen

Die Vertragspartner der Derivate-Geschäfte

Donner & Reuschel

Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) 94,97
Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %) -0,99

Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotential wurde für dieses Sondervermögen gemäß der Derivateverordnung nach dem qualifizierten Ansatz anhand eines Vergleichsvermögens ermittelt.

Angaben nach dem qualifizierten Ansatz

Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko gem. § 37 Abs. 4 DerivateV

kleinster potentieller Risikobetrag 1,32 %
größter potentieller Risikobetrag 3,27 %
durchschnittlicher potentieller Risikobetrag 2,66 %

Risikomodell, das gemäß § 10 DerivateV verwendet wurde

Full-Monte-Carlo

Parameter, die gemäß § 11 DerivateV verwendet wurden

99% Konfidenzintervall, 1 Tag Haltedauer bei einem effektiven historischen Beobachtungszeitraum von einem Jahr

Im Geschäftsjahr erreichter durchschnittlicher Umfang des Leverage durch Derivategeschäfte

Mittelwert 1,75

Zusammensetzung des Vergleichsvermögens § 37 Abs. 5 DerivateV

Nikkei 225 100,00 %

Sonstige Angaben

TBF JAPAN EUR I

Anteilwert EUR 49,32
Umlaufende Anteile STK 17.941

TBF JAPAN EUR R

Anteilwert EUR 152,22
Umlaufende Anteile STK 14.491

TBF JAPAN JPY F

Anteilwert JPY 1.265.639,72
Umlaufende Anteile STK 13

 

TBF JAPAN EUR I TBF JAPAN EUR R TBF JAPAN JPY F
Währung EUR EUR JPY
Verwaltungsvergütung 1,10% p.a. 1,60% p.a. 0,10%p.a.
Ausgabeaufschlag 5%
Ertragsverwendung thesaurierend ausschüttend thesaurierend
Mindestanlagevolumen EUR 10.000 EUR 100 JPY 59.000.000.000

Angabe zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände

Der Anteilwert wird durch die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH ermittelt. Die Bewertung von Vermögenswerten, die an einer Börse zum Handel zugelassen bzw. in einen anderen organisierten Markt einbezogen sind, erfolgt zu den handelbaren Tagesschlusskursen des betroffenen Börsentages gem. § 27 KARBV. Investmentanteile werden zu den letzten veröffentlichten Rücknahmepreisen angesetzt.

Vermögenswerte, die weder an einer Börse zugelassen noch in einen organisierten Markt einbezogen sind oder für die ein handelbarer Kurs nicht verfügbar ist, werden mit von anerkannten Kursversorgern zur Verfügung gestellten Kursen bewertet. Sollten die ermittelten Kurse nicht belastbar sein, wird auf den mit geeigneten Bewertungsmodellen ermittelten Verkehrswert abgestellt (§ 28 KARBV).

Die bezogenen Kurse werden täglich durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft.

Bankguthaben und Festgelder werden mit dem Nominalbetrag und Verbindlichkeiten zum Rückzahlungsbetrag bewertet. Die Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zu ihrem Markt- bzw. Nominalbetrag.

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote

Gesamtkostenquote

TBF JAPAN EUR I 1,55 %
TBF JAPAN EUR R 2,06 %
TBF JAPAN JPY F 0,49 %

Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus

Transaktionskosten JPY 8.200,71

Summe der Nebenkosten des Erwerbs (Anschaffungsnebenkosten) und der Kosten der Veräußerung der Vermögensgegenstände.

Erfolgsabhängige Vergütung in % des durchschnittlichen Nettoinventarwertes

TBF JAPAN EUR I 0,00 %
TBF JAPAN EUR R 0,00 %

An die Verwaltungsgesellschaft oder Dritte gezahlte Pauschalvergütungen

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine Pauschalvergütungen gezahlt.

Die KVG erhält keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütung und Aufwandserstattungen.

Die KVG gewährt für die Anteilklasse EUR I sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler in wesentlichem Umfang aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung.

Die KVG gewährt für die Anteilklasse EUR R sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler in wesentlichem Umfang aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung.

Die KVG gewährt für die Anteilklasse JPY F keine sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler in wesentlichem Umfang aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung.

Wesentliche sonstige Erträge und sonstige Aufwendungen:

Wesentliche sonstige Erträge:

TBF JAPAN EUR I: JPY 9.222,08 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen

TBF JAPAN EUR R: JPY 24.967,18 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen

TBF JAPAN JPY F: JPY 1.514,49 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen

Wesentliche sonstige Aufwendungen:

TBF JAPAN EUR I: JPY 95.111,62 Kosten für die Marktrisikomessung

TBF JAPAN EUR R: JPY 160.362,75 Kosten für Marktrisikomessung

TBF JAPAN JPY F: JPY 8.617,868 Kosten für die Marktrisikomessung; JPY 3.841,39 Ratingkosten

Sonstige Informationen

Die Ermittlung der Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste erfolgt dadurch, dass in jedem Geschäftsjahr die in den Anteilspreis einfließenden Wertansätze der Vermögensgegenstände mit den jeweiligen historischen Anschaffungskosten verglichen werden, die Höhe der positiven Differenzen in die Summe der nicht realisierten Gewinne einfließen, die Höhe der negativen Differenzen in die Summe der nicht realisierten Verluste einfließen und aus dem Vergleich der Summenpositionen zum Ende des Geschäftsjahres mit den Summenpositionen zum Anfang des Geschäftsjahres die Nettoveränderungen ermittelt werden.

Angaben zur Mitarbeitervergütung der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH (KVG) für das Geschäftsjahr 2021

Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der KVG gezahlten Mitarbeitervergütung (inklusive Geschäftsführer) EUR 19.375.238,71
davon feste Vergütung EUR 15.834.735,40
davon variable Vergütung EUR 3.540.503,31
Direkt aus dem Fonds gezahlte Vergütungen EUR 0,00
Zahl der Mitarbeiter der KVG (inkl. Geschäftsführung) 263
Höhe des gezahlten Carried Interest EUR 0,00
Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr 2021 der KVG gezahlten Vergütung an Geschäftsleiter (Risikoträger) 1.273.466,81

Die Angaben zur Mitarbeitervergütung beziehen sich auf den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 und betreffen ausschließlich die in diesem Zeitraum bei der Gesellschaft beschäftigen Mitarbeiter.

Beschreibung, wie die Vergütungen und ggf. sonstige Zuwendungen berechnet wurden

Die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH unterliegt den für Kapitalverwaltungsgesellschaften geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihres Vergütungssystems. Die Ausgestaltung des Vergütungssystems hat die Gesellschaft in einer internen Richtlinie über die Vergütungspolitik und Vergütungspraxis geregelt. Ziel ist es, ein Vergütungssystem sicherzustellen, das Fehlanreize zur Eingehung übermäßiger Risiken verhindert. Das Vergütungssystem der HANSAINVEST wird unter Einbeziehung des Risikomanagements und der Compliance Beauftragten mindestens jährlich auf seine Angemessenheit und die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben überprüft. Eine Erörterung des Vergütungssystems mit dem Aufsichtsrat findet ebenfalls jährlich statt.

Die Vergütung der Mitarbeiter richtet sich grundsätzlich nach dem Manteltarifvertrag für das Versicherungswesen. Je nach Tätigkeit und Verantwortung erfolgt die Vergütung gemäß der entsprechenden Tarifgruppe. Die Ausgestaltung und Vergütungshöhen der Tarifgruppen werden zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden bzw. der Konzernmutter und den Betriebsräten verhandelt, die HANSAINVEST hat hierauf keinen Einfluss. Nur mit wenigen Mitarbeitern inkl. der leitenden Angestellten sind finanzielle Anreizsysteme für variable Vergütungen und Tantiemen vereinbart. Der Anteil der variablen Vergütung darf dabei maximal 30% der Gesamtvergütung ausmachen. Ein Anreiz, ein unverhältnismäßig großes Risiko für die Gesellschaft einzugehen, resultiert aus der variablen Vergütung nicht.

Die Vergütung für die Geschäftsführer der HANSAINVEST erfolgt auf einzelvertraglicher Basis. Sie setzt sich zusammen aus einer monatlichen festen Vergütung und einer jährlichen Tantieme. Die Höhe der Tantieme wird im gesamten Aufsichtsrat erörtert und festgelegt und orientiert sich nicht am Erfolg der einzelnen Fonds.

Derzeit sind nur die Geschäftsführung als Risikoträger der Gesellschaft eingestuft. Die Gesellschaft überprüft die Vergütungssysteme jährlich. Die Vergütungspolitik der HANSAINVEST erfüllt die Anforderungen des § 37 KAGB, als auch die Leitlinien für solide Vergütungspolitiken unter Berücksichtigung der AIFMD (ESMA/​2013/​232).

Ergebnisse der jährlichen Überprüfung der Vergütungspolitik

Im Rahmen der internen jährlichen Überprüfung der Einhaltung der Vergütungspolitik ergaben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass die Ausgestaltung von fixen und /​ oder variablen Vergütungen sich nicht an den Regelungen der Richtlinie über die Vergütungspolitik und Vergütungspraxis orientieren.

Angaben zu wesentlichen Änderungen der festgelegten Vergütungspolitik

Keine Änderung im Berichtszeitraum

Angaben zur Mitarbeitervergütung im Auslagerungsfall für das Geschäftsjahr 2020 (Portfoliomanagement TBF Global Asset Management GmbH)

Die KVG zahlt keine direkten Vergütungen an Mitarbeiter des Auslagerungsunternehmens.

Das Auslagerungsunternehmen TBF Global Asset Management GmbH, Singen, beschäftigte im Geschäftsjahr 2020 keine Mitarbeiter, da die Personalgestellung durch die Muttergesellschaft TBF GmbH, Singen, erfolgt. Daher entfallen die Angaben zur Mitarbeitervergütung im Auslagerungsfall.

Angaben für institutionelle Anleger gemäß § 101 Abs. 2 Nr. 5 KAGB i.V.m. § 134c Abs. 4 AktG

Anforderung Verweis
Angaben zu den mittel- bis langfristigen Risiken: Informationen zu den mittel- bis langfristigen Risiken des Sondervermögens werden im Tätigkeitsbericht aufgeführt.
Zusammensetzung des Portfolios, Portfolioumsätze und Portfolioumsatzkosten: Informationen über die Zusammensetzung des Portfolios, die Portfolioumsätze und die Portfolioumsatzkosten sind im Jahresbericht in den Abschnitten „Vermögensaufstellung“, „Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen“ und „Angaben zur Transparenz und zur Gesamtkostenquote“ verfügbar.
Berücksichtigung der mittel- bis langfristigen Entwicklung der Gesellschaft bei der Anlageentscheidung: Aktien, die auf einem geregelten Markt gehandelt werden, unterliegen verschiedenen mittel- und langfristigen Risiken.
Die Einschätzung dieser Risiken ist ein grundlegender Bestandteil der Anlagestrategie und -politik.
Einsatz von Stimmrechtsberatern: Informationen zur Stimmrechtsausübung sind auf der Internetseite der HANSAINVEST erhältlich.
Handhabung der Wertpapierleihe und zum Umgang mit Interessenkonflikten im Rahmen der Mitwirkung in den Gesellschaften, insbesondere durch Ausnutzung von Aktionärsrechten: Für das Sondervermögen sind im Berichtszeitraum keine Wertpapierleihegeschäfte abgeschlossen worden.
Auf der Internetseite der HANSAINVEST sind Informationen zum Umgang mit Interessenkonflikten verfügbar.

 

Hamburg, 06. April 2022

HANSAINVEST
Hanseatische Investment-GmbH

Geschäftsführung

Dr. Jörg W. Stotz

Ludger Wibbeke

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens TBF JAPAN – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2021, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021, sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht

Die gesetzlichen Vertreter der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung des Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Investmentvermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u.a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH bei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH nicht fortgeführt wird.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresberichts, einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Hamburg, den 07. April 2022

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Werner, Wirtschaftsprüfer

Lüning, Wirtschaftsprüfer

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