Rechtsanwalt Daniel Blazek von der Kanzlei BEMK- Natürlich ist nicht derVvertrieb am Desaster der Deutschen Lichtmiete schuld

Last Updated: Samstag, 11.11.2023By

Natürlich ist das dann auch ein ungeschriebenes Gesetz solcher Insolvenzen, das natürlich jeder Anlegerschutzanwalt jetzt mit dem Hinweis auf das Verschulden des Vertriebs versuchen wird ein Mandat zu bekommen.

Leider sind dann viele Anleger auch geneigt, dem „bange machen Anwalt“ solch ein Mandatsverhältnis zu erteilen, Zu spät stellen diese Anleger dann leider fest, dass man hier nur gutes Geld schlechtem Geld hinterhergeworfen hat. Eine weitere traurige Erfahrung.

Rechtsanwalt Daniel Blazek von der Kanzlei BEMK vertritt seit fast 15 Jahren immer wieder Vertriebsmitarbeiter, die natürlich von möglichen kriminellen Machenschaften nichts gewusst haben. Ist doch ganz klar, das ein Emittent der „kriminell Handelt“ dann das seinem Vertrieb eben nicht erzählt.

Würde er das tun, dann würde doch keine Vertriebler das Produkt an seine Kunden anbieten. Nun sollten sich betroffene Vertriebsmitarbeiter, sich natürlich auch einen Rechtsrat einholen, um für den Zeitpunkt gerüstet zu sein, wenn ein erstes Schreiben eines Rechtsanwaltes eingeht das die Frage nach der Beraterhaftung stellt.

Ich, so Daniel Blazek, sehe es hier als schwierig an einen Vertriebspartner in die Haftung zu bekommen, zumal es hier ja auch BaFin gestattete Prospekte gab, und auch ganz klar bei dem Sachwertinvestment, gab es die Leuchten natürlich auch.

Sollte sich nun im Insolvenzverfahren herausstellen, dass es diese Sachwerte nicht geben sollte bzw. wesentlich weniger als verkauft wurden, dann wird auch das nicht zur Haftung des Vertriebs führen, denn auch das wird der Vertrieb sicherlich nicht gewusst haben.

Nun schauen wir mal, was sich da in den nächsten Tagen so tun wird, sie diebewertung.de schon richtig geschrieben hat, wir stehen am Anfang des Verfahrens.

https://www.rae-bemk.de/