BaFin Warnungen aktuell

Last Updated: Samstag, 11.11.2023By

blackfort.exchange: BaFin ermittelt gegen Blackfort Tech Estonia OÜ

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Blackfort Tech Estonia OÜ. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unter-nehmen über seine Website blackfort.exchange ohne Erlaubnis Bankgeschäfte oder Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen an.

Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen je-doch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

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Kepler Capital bietet angebliche vorbörsliche Aktien der Nucera AG ohne Erlaubnis an

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der „Kepler Capital“. Sie kontaktiert potentielle Opfer unaufgefordert telefonisch („Cold Calling“) und bietet ihnen angebliche vorbörsliche Aktien der „Nucera AG“ zum Kauf an. Die „Kepler Capital“ erweckt gezielt den Eindruck, zur Kepler Cheuvreux-Gruppe zu gehören. Das ist nicht der Fall, es besteht keinerlei Zusammenhang.

Seit einiger Zeit häufen sich die Meldungen von Betrugsversuchen, bei denen Aktien bekannter Gesellschaften zur Zeichnung angeboten werden. Nachdem Käuferinnen und Käufer die Aktien bezahlt haben, werden sie jedoch nicht geliefert und die Anbieter sind nicht mehr erreichbar. Die BaFin hat bereits mehrfach ausführlich vor solchen unrechtmäßigen Angeboten gewarnt, unter anderem in ihren Beiträgen „Vorbörsliche Aktien: BaFin warnt vor unseriösen Angeboten“ und „Tatort Internet: Wie die BaFin illegale Finanzgeschäfte bekämpft“.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Zum Hintergrund: Was ist Cold Calling?

Ruft Sie jemand unaufgefordert an, um Ihnen beispielsweise vorbörsliche Aktien eines bekannten Unternehmens anzubieten? Gehen Sie auf keinen Fall darauf ein! Solche ungebetenen Anrufe sind verboten. Wertpapierdienstleistungsunternehmen und anderen Unternehmen ist es ausdrücklich untersagt, das sogenannte Cold Calling zu betreiben.

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prive.finance: BaFin ermittelt gegen unbekannte Betreiber der Website

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website prive.finance. Unbekannte Betreiber bieten darüber ohne Erlaubnis eine Handelsplattform für Kryptowerte an.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

 

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

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