Valorum Vermögensverwaltung GmbH – wie viele geschädigte Anleger gibt es?

Last Updated: Samstag, 11.11.2023By

Es war wieder einmal eine dieser Warnmeldungen auf der Seite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen die da veröffentlicht wurde am heutigen Tage. Solche Warnmeldungen haben dann meistens nicht nur Folgen für das betoffene Unternehmen, sondern dann auch für investierte Anleger und natürlich auch für die Vermittler, die möglicherweise dann Produkte des Unternehmens, vermittelt haben.

Das könnte hier in der Tat genau so sein, denn es soll unseren Informationen nach rund 800 Anleger geben die an das Unternehmen vermittelt wurden. 800 Anleger die nun um das von ihnen einbezahlte Kapital bangen. Natürlich wurden diese Anleger auch von irgendjemand an das Unternehmen vermittelt, und genau diese Vermittler haben sicherlich jetzt auch „erhöhten Puls“, denn im Zuge dieses Meldung der BaFin, könnte der eine oder andere Anleger natürlich jetzt durchaus auf die Idee kommen, doch seinen Vermittler zu verklagen. Zumindest wird es sicherlich Rechtsanwälte von geschädigten Mandanten geben, die genau diesen Weg gehen werden.

Natürlich muss man das Unternehmen auch im Zusammenhang mit den Unternehmen Mehrwert Konzeptmanagement GmbH und der Fairpfand Deutschland GmbH sehen. Uns in der redaktion erinnert das alles ein wenig an den „Hamburger Pfandhausskandal“. Hier mit einem möglichen Schaden von 10 Millionen Euro.

Valorum Vermögensverwaltung GmbH: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an

Die BaFin hat der „Valorum Vermögensverwaltung GmbH“, Mannheim, mit Bescheid vom 5. September 2018 aufgegeben, das Einlagengeschäft einzustellen und abzuwickeln.

Das Unternehmen schloss Darlehensverträge unter der Bezeichnung „PARTIARISCHES (GEWINNABHÄNGIGES) DARLEHEN“ und versprach die unbedingte Rückzahlung der angenommenen Gelder. Hierdurch betreibt die Valorum Vermögensverwaltung GmbH das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Sie ist verpflichtet, die Gelder per Überweisung vollständig an die Geldgeber zurückzuzahlen.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

 

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