Neuer Akt im Fall Lombardium?

Last Updated: Dienstag, 17.01.2017By

Eine Untätigkeitsklage gegen die Hamburger Staatsanwaltschaft soll es geben. Diese Mitteilung bekamen wir heute in unsere Redaktion. So langsam haben dann auch einige Rechtsanwälte „die Nase gestrichen voll“ von der Untätigkeit der Hamburger Staatsanwaltschaft in Sachen Lombardium. Das Verhalten des mit dem Fall betrauten Staatsanwaltes soll sehr „ungewöhnlich“ sein. Es gibt so gut wie keine Kommunikation mit dem Herrn, so ein uns bekannter Rechtsanwalt, der einige Anleger im Hamburger Pfandhausskandal vertritt.

Da bleibt uns nur ein Ausweg: Wir müssen die Hamburger Staatsanwaltschaft dazu zwingen, endlich schneller und intensiver zu ermitteln. Es kann nicht angehen, dass ein Staatsanwalt in Hamburg meint, er könnte das aussitzen. So ein Verhalten wie von dem hier zuständigen Hamburger Staatsanwalt habe ich noch niemals erlebt. Hier wird nicht nur nicht ermittelt, sondern ganz klar zum Schaden der Anleger nicht ermittelt. Wir werden auch die Abberufung des jetzigen zuständigen Staatsanwaltes fordern, denn der scheint völlig überfordert zu sein von dem Vorgang.

Man kann regelrecht die Verärgerung bei dem Rechtsanwalt spüren, den wir telefonisch zu diesem Thema konsultiert haben. Recht hat er. Mitgeteilt hat man uns auch, dass so mancher Insolvenzverwalter wohl erhebliche Probleme hat, mit dem zuständigen Staatsanwalt überhaupt ins Gespräch zu kommen.

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