Einfach und direkt in Immobilien investieren so wirbt EXPORO, aber stimmt das auch?

Wir sagen NEIN, denn der Kunde investiert nur über einen Umweg in eine Immobilie, und zwar über das Finanzinstrument eines Darlehens. Wenn Jemand hört, „er würde einfach und direkt in Immobilien investieren“, dann kann man auch auf die Idee kommen, dass das eine sichere Investition in einen Sachwert sein könnte. Genau das ist aber hier nicht der Fall, denn letztlich geben sie dem Unternehmen nur ein nachrangiges Darlehen.

Letztlich kann der Kunde mit dem nachrangigen Darlehen, dass er vom EXPORO-Anleger erhält, machen, „was er will“. Die ganze Seite des Unternehmens EXPORO halten wir für überarbeitenswert, denn auch so manche andere Aussage ist sicherlich zu hinterfragen. Hier zum Beispiel der Vergleich mit dem Tagesgeld, Festgeld und den Zinsen bei EXPORO. Meine Herren, was soll das? Ähnliches haben wir gerade beim Hamburger Pfandhausskandal durch. Hier ist aber auch nichts mit EXPORO vergleichbar, denn Tagesgeld (das sagt der Name) ist täglich verfügbar. Das Geld von EXPORO-Kunden sicherlich nicht. Festgeld, angelegt über eine Bank, ist durch den Einlagensicherungsfonds abgesichert. Das Geld an EXPORO-Kunden kann man auch beruhigt als Venture Capital bezeichnen. Nennen wir es einfach ein Hoffnungsinvestment für Anleger, die hoffen, dass es gut geht. Merkwürdig ist auch der Vergleich bei den Zinszahlungen. Wo ist da der Hinweis aus Quellensteuer usw.?

Wir halten das Immobiliencrowdfunding für das gefährlichste Investment, was derzeit auf dem Markt ist, ganz in der Tradition des grauen Kapitalmarktes mit den Nachrangdarlehen, die auch nicht BaFin gestattet waren. Hier haben wir aus unserer Sicht das Gleiche. Wir sind auch sicher, dass es Unternehmen geben wird, die ihre Zusagen nicht einhalten werden können; dann geht das Jammern los bei den Anlegern.

Wo wollen sie sich als geschädigter Anleger dann Schadensersatz holen? Beim Anbieter? Der verweist auf sein nachrangiges Darlehen! Beim Vermittler? Welchem Vermittler bitte? Lohnt es sich dann für Geschädigte überhaupt, zum Rechtsanwalt zu gehen? Nein, und das wissen die jetzigen Emittenten ganz genau. Die Kosten eines Anwaltes und eines Prozesses wären ungleich höher als der schon eingetretene Schaden. Wer aber schmeißt schon gutes Geld schlechtem hinterher.

So mancher Emittent könnte damit sogar kalkulieren.

 

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