Immobiliencrowdfunding bei Exporo, Bergfürst, Zinsland, Zinsbaustein, EV-Capital, Grundag usw. alles mit Totalverlustrisiko

Seit Monaten machen wir auf  diese Tatsache immer wieder aufmerksam, um hier die Anleger zu sensibilisieren, b e v o r sie ein Investment mit dem Risiko des Totalverlustes vornehmen. Das scheint uns nun ein wenig gelungen zu sein, denn so langsam haben wir wohl die Aufmerksamkeit der Immobiliencrowdfundingbranche. Hier wehrt man sich gegen unser Argument „der angeblich miesen Besicherung der Anlegeransprüche“, gesteht uns aber zu, dass wir mit dem Hinweis auf ein Totalverlustrisiko natürlich recht haben. Hier versuche man aber Verbesserungen zu schaffen von Seiten so mancher Plattform. Aller ehrenwert, keine Frage, aber es ist aus unserer Sicht nur eine Augenwischerei, was dort an Sicherheiten angeboten wird. Dinge, die sich gut anhören, aber in der gelebten Praxis kaum Relevanz haben, um einen Verlust zu vermeiden.

Ich habe nichts gegen Crowdfunding. Ich habe nichts gegen Immobiliencrowdfunding an sich, sondern nur in der jetzigen Form. Ich wünsche mir ein ordentliches BaFin-gestattetes-Prospekt, mehr nicht.

Also. Wir sind uns ALLE EINIG, dass jedes Crowdinvestment ein Totalverlustrisiko in sich birgt. Das ist bei einem nachrangigen Darlehen ebenso!!

Nun kommt von Einigen von Ihnen das Argument der grundbuchrechtlichen Besicherung. Hier geht es immer um die zweite Rangstelle, wer das als „b(g)esichertes“ Darlehen ansieht, mit Verlaub, der hat da ezwas in seinem Immobilienleben nicht verstanden oder will die Anleger veralbern. Gerne erläutere ich Ihnen doch mal warum. Das will ich Ihnen nicht schuldig bleiben.

Unterstellt Sie kaufen ein Objekt mit einem Wert von drei Millionen Euro. Dann benötigen Sie heute immer noch um die 20% Eigenkapital. Nun kenne ich Unternehmen, die dieses Geld sich über Crowdfunding holen …….wollen………geholt haben. Alles GUT bis hier hin. Nun ist der Bankenanteil mit rund 70% finanziert und auf der ersten Rangstelle im Grundbuch eingetragen. Alles in Ordnung und üblich. Jetzt geht das Investment, warum auch immer, einfach mal schief und es kommt zu einer Zwangsverwertung. Wir, die Erfahrung mit Immobilien haben, wissen, dass der erste Termin bei einem Zwangsvollstreckungsverfahren der auch 7/10 genannte Termin ist. Gibt es ein Gebot in dieser Höhe, erfolgt im Regelfall dann auch der Zuschlag von der Hauptgläubigerseite, der Bank. Das bedeutet aber auch, dass dann ja erst 2,1 Millionen in der Kasse wären, also, Sie folgern richtig, genau der Betrag, den die Bank haben will. Nun haben wir dann aber noch die Anleger die an zweiter Rangstelle im Grundbuch stehen. Was machen wir dann mit denen?

Haben Sie da eine Idee???

Spannend was Sie dazu zu sagen hätten, meine Damen und Herren.

Das Ganze würde aufgehen, wenn es im ersten Termin drei Millionen geben würde, also nicht 7/10 sondern 10/10. Dann haben Sie recht, meine Damen und Herren, vollumfänglich sogar. Mal ehrlich, wie realistisch ist das?

Im Gesamtkaufpreis stecken ja auch noch oft die Erwerbsnebenkosten, Makler, Grunderwerbssteuer und Notar von rund 10% des Kaufpreises, auch das ist zu bedenken.

Meine Damen und Herren, ich habe 20 Jahre in Immobilien gemacht, ich weiß, worüber ich REDE. Einfach aus der gelebten Praxis.

Es geht aber ja noch weiter. Unterstellt der Anleger hat jetzt 1.000 Euro investiert und hat keine Chance, sein Geld wiederzubekommen. Es ärgert ihn aber, dass man so mit seinem Geld umgegangen ist und er geht nun zu einem Rechtsanwalt. Dann hat er doch ein weiteres Problem, die Kosten der Rechtsverfolgung sind teurer, als wenn er auf das eingesetzte Geld verzichtet. Was er also machen wird? Na, die Frage beantworten Sie sich doch bitte selber einmal.

Es mag sein, dass Ihnen meine Berichterstattung nicht gefällt. „Drauf gepfiffen“, der Anleger soll aber bitte sein Risiko genau kennen und dann entscheiden, ob er das machen will oder nicht.

Ich habe nun verlauten gehört, dass man mich verklagen möchte, um in die Berichterstattung Ruhe zu bekommen, weil man das Geschäftsmodell gefährdet sieht durch meine Berichterstattung. Gerne treffe ich mich mit Ihnen vor Gericht und diskutiere das mit Ihnen. Wenn Sie solche Plattformen betreiben wie ich, dann steht man oft im Feuer. Ich bezweifele allerdings, dass Sie mit einer Klage Erfolg haben werden. Aber Sie sagen sich: „Versuch macht klug“. Meine Seite hat ein Impressum mit einer ladungsfähigen Anschrift, also klagen Sie oder lassen Sie es.

Sie sollten aber auch einmal WERT auf Kommunikation legen. Zinsland zum Beispiel beantwortet nicht einmal eine ordentliche Presseanfrage. Die Antworten wären vielleicht zu peinlich gewesen oder sonst was.

Wer vernünftig miteinander redet, kann Lösungen findet. Wer nicht antwortet, hat kein Interesse an einer Lösung. So einfach ist meine Meinung.

https://www.test.de/Zwangsversteigerung-Hauskauf-mit-Herzklopfen-1151574-2151684/

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