Nicht einmal Bilanzvorschriften hät man ordentlich ein: MBEquity UG (haftungsbeschränkt) auch ein Unternehmen aus dem Umfeld von adcada Insolvenzverwalter Tobias Schulze
Natürlich schaut man sich den Insolvenzverwalter der mit einem Insolvenzverfahren betraut wird dann auch einmal genauer an, denn man will ihn ja auch kennenlernen. Tobias Schulze ist dann scheinbar eher nicht der „kennenlernen wollen Typ“.
Nun, es gibt ja auch öffentliche Quellem auf dei man zurückgreifen kann, wie zum Beispiel auf Bilanzen von Unternehmen die man dann dem Umfeld des Insolvenzverwlaters zurechnen kann. Genau das ist bei dieser Gesellschaft der Fall. Hier hat das Unternehmen nicht einmal seine Hinterlegungspflicht für Bilanzen erfüllt, denn die letzte Bilanz die man hier hinterlegt hat ais aus dem Jahre 2017. 2018 wäre schon zur HInterlegung fällig. Nicht erfüllt meine Herern.
Aich dei Bilanz ist dann eher eine „mickrige Bilanz“, vom Umfang her.
Eine weitere Geselschaft ist die Gläubigerpool Flemming Verwaltungs UG. Auch hier fehlt die 2018 Bilanz die eigentlich zur Hinterlegung fällig wäre. Ach das nicht erfüllt. Auch diese Gesellschaft eine UG mit kleinem Eigenkapital. Immerhin aber 200 Euro!
Bedeutender ist aber die eigentliche Unternehmensbilanz der Gesellschaft, die man mit der Abwicklung der adcada GmbH Insolvenz beauftragt hat.
Ecovis Grieger Mallison & Partner Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte, Bentwisch ist mittlerweile eine AG, aber beid eiser AG hat man nicht einmal das volle Stammkapital einbezahlt laut 2018 Bilanz. Was will man mit solch einem Insolvenzverwalter.
ECOVIS Insolvenz und Sanierungs AG Rechtsanwaltsgesellschaft (vormals: ECOVIS Grieger Mallison Insolvenz und Sanierungs AG Rechtsanwaltsgesellschaft)
Bentwisch
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva |
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31.12.2018 EUR |
31.12.2017 EUR |
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A. Anlagevermögen | 16.342,00 | 13.254,00 |
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 213,00 | 364,00 |
II. Sachanlagen | 15.364,00 | 12.125,00 |
III. Finanzanlagen | 765,00 | 765,00 |
B. Umlaufvermögen | 461.793,16 | 466.838,07 |
I. Vorräte | 256.823,02 | 195.561,01 |
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 160.837,76 | 242.591,13 |
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 44.132,38 | 28.685,93 |
C. Rechnungsabgrenzungsposten | 2.449,00 | 10.423,94 |
Summe Aktiva | 480.584,16 | 490.516,01 |
Passiva |
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31.12.2018 EUR |
31.12.2017 EUR |
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A. Eigenkapital | 144.091,19 | 145.375,72 |
I. gezeichnetes Kapital | 50.000,00 | 50.000,00 |
II. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen | -37.500,00 | -37.500,00 |
III. eingefordertes Kapital | 12.500,00 | 12.500,00 |
IV. Gewinnrücklagen/Ergebnisrücklagen | 7.198,46 | 7.198,46 |
V. Gewinnvortrag | 125.677,26 | 135.710,87 |
VI. Jahresfehlbetrag | 1.284,53 | 10.033,61 |
B. Rückstellungen | 30.061,00 | 36.238,32 |
C. Verbindlichkeiten | 306.431,97 | 308.409,26 |
D. Rechnungsabgrenzungsposten | 0,00 | 492,71 |
Summe Passiva | 480.584,16 | 490.516,01 |
Anhang
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr wurde gemäß den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für Kaufleute (§§ 242 ff. HGB) und den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des Aktiengesetzes (AktG) beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses (§§ 266 Abs. 1, 274a, 276, 288 HGB) wurden in Anspruch genommen. Darüber hinaus wurden Offenlegungserleichterungen nach § 326 HGB in Anspruch genommen.
ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 238 bis 263 HGB) und den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages. Darüber hinaus hat die Gesellschaft die ergänzenden Vorschriften zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für Kapitalgesellschaften beachtet.
Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 800 wurden im Jahre des Zugangs voll abgeschrieben.
Beteiligungen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.
Die unfertigen Leistungen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt.
Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Die liquiden Mittel wurden zum Nennwert angesetzt.
Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von 65 TEUR sonstige finanzielle Verpflichtungen.
SONSTIGE ANGABEN
Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 16.
UNTERZEICHNUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2018
Bentwisch, den 14.01.2020 gez. Vorstand Prof. Dr. Tobias Schulze
Vorstand Michael Busching
Vorstand Nils Krause
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