ADCADA Insolvenzverwalter auf Abruf?

Last Updated: Samstag, 11.11.2023By

Natürlich eine provokative Frage, die wir hier mit unserem Artikel in den Raum stellen. Warum wir diese Frage überhaupt stellen? Ganz einfach, diese Fragestellung ergibt sich aus unserer Sicht aus dem jetzt veröffentlichten Insolvenzeröffnungsbeschluss. Hier heißt es:

Zitat:

Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans,

Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 02.02.2021, 10:30 Uhr,
Landgericht Rostock, August-Bebel-Straße 15, 18055 Rostock, Großer Saal 2.002

ZItat Ende

Es ist ein aus unserer Sicht dann doch eher ungewöhnlicher Hinweis in solch einem Beschluss. Auch wir, und dies ist bekannt, stehen dem jetzigen Insolvenzverwalter der adcada GmbH sehr kritisch gegenüber, aber sagen auch, er sollte eine faire Chance haben einen guten Job im Sinne der Anleger zu machen.

Sobald wir erkennen das er genau das macht, werden wir einer seiner glühensten Befürworter sein. Derzeit wissen wir aber nicht einmal, ob der aktuelle Insolvenzverwalter vrstanden hat, das es hier um eine Kriminalinsolven geht, nicht nur um ein „normales Insolvenzverafhren“ wie es der Inselvenzverwalter wohl aus seiner bisherigen Tätigkeit kennt.

Kopfunternehmen des gesamten adcada Konstruktes ist die adcada Marketing GmbH & Co. KG, denn die hat nach unserer Einschätzung das gesamte Marketing gesteuert. Marketing um so viel Kapital von Anlegern zu bekommen wie möglich.Die adcada GmbH hat als konzernleitende Muttergesellschaft das Geld „vereinnahmt“ und an adere Gesellschaften weitergeleitet.

Alle Tätigkeiten die die adcada nach Außen propagiert haben, waren Tätigkeiten als „Mittel zum Zweck des Geldeinsammelns“ mehr nicht. Genau das ist dann auch eine Erklärung für uns, warum man innerhalb kürzester Zeit soviele unterschiedliche Branchen angepackt hat, denn immer wieder frisches Geld für ein und die gleiche Geschäftsidee zu bekommen ist dann sicherlich wohl eher schwierig.

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