Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen SLEEPZ AG
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 25. September 2019 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der SLEEPZ AG festgesetzt.
Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die SLEEPZ AG hatte die Konzernrechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2018 nicht beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.
Die Gesellschaft hatte gegen die Ordnungsgeldentscheidung Beschwerde eingelegt. Diese Beschwerde wurde zurückgenommen. Die Ordnungsgeldentscheidung ist bestandskräftig.
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