Karwendelbahn Aktiengesellschaft
Mittenwald
WKN 825760
ISIN DE0008257601
Ergänzung der Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung
Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 28.04.2022 wurde die ordentliche Hauptversammlung der Karwendelbahn AG, am Freitag, den 03. Juni 2022, um 15.30 Uhr im Internationales Handelszentrum (IHZ), Friedrichstraße 95, 10117 Berlin, Raum 0729, 7. Etage in Hochhaus, einberufen.
Die Tagesordnung wird auf der ordentlichen Hauptversammlung am 03.06.2022 unter Beibehaltung der bisherigen Tagesordnungspunkte um den Tagesordnungspunkt mit der Nummer 4 ergänzt und hiermit bekannt gemacht.
TOP 4
Anzeige eines Verlustes in Höhe der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG
Der Vorstand zeigt der Hauptversammlung gemäß § 92 Abs. 1 AktG an, dass bei der Gesellschaft ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals besteht.
Zu diesem Punkt der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen, da er sich entsprechend der gesetzlichen Regelungen auf die Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG beschränkt.
Heidenheim, 18. Mai 2022
Karwendelbahn AG
Der Vorstand
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