Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH – Jahresbericht zum 31. März 2022 nordIX European Consumer Credit Fonds DE000A2P37M1

Last Updated: Samstag, 11.11.2023By

Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH

Köln

nordIX European Consumer Credit Fonds

Jahresbericht  zum 31. März 2022

Tätigkeitsbericht

Sehr geehrte Anlegerin,
sehr geehrter Anleger,

hiermit legen wir Ihnen den Jahresbericht des Fonds nordIX European Consumer Credit für das Rumpfgeschäftsjahr vom 15. April 2021 bis zum 31.März 2022 vor.

 

Das Portfoliomanagement des Fonds ist von der Kapitalverwaltungsgesellschaft seit Fondsauflegung an die nordIX AG, Hamburg, ausgelagert.

 

Der nordIX European Consumer Credit Fonds investiert insbesondere in Vermögenswerte aus dem Konsumentenbereich. Das Sondervermögen muss insgesamt mindestens 51 Prozent seines Wertes in europäische verzinsliche Wertpapiere investieren, die einen Bezug zu Konsumentenkrediten haben. Bis zu 95 Prozent des Fondsvolumens können in diese Wertpapiere investiert werden. Dadurch refinanziert der Fonds indirekt Konsumentenkredite, die von Kreditplattformen vergeben werden. Der Fonds hält mindestens 5 Prozent Liquidität. Ziel der Anlagepolitik des Fondsmanagements dieses Sondervermögens ist es, gleichmäßige, angemessene und nachhaltige Wertzuwächse zu erzielen. Hierzu werden je nach Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage und der Börsenaussichten im Rahmen der Anlagepolitik die nach dem KAGB und den Anlagebedingungen zugelassenen Vermögensgegenstände erworben und veräußert. Zulässige Vermögensgegenstände sind Wertpapiere (z.B. Aktien, Anleihen, Genussscheine und Zertifikate), Geldmarktinstrumente, Bankguthaben, Investmentanteile, Derivate und sonstige Anlageinstrumente. Derivate dürfen zu Absicherungszwecken erworben werden.

 

Der Fonds ist an keine Benchmark gebunden. Je nach Marktlage kann er sowohl zyklisch als auch antizyklisch handeln.

 

Zum Berichtsstichtag besteht folgende Asset Allocation:

Tageswert EUR Tageswert % FV
Renten in EUR 41.270.150,00 78,57 %
Renten in Währung 4.931.633,95 9,39 %
Derivate -100.290,80 -0,19 %
Kasse /​ Forder. u. Verbindl. 6.424.058,39 12,23 %
Summe 52.525.551,54 100,00 %

 

Die größten Einzelpositionen im Portfolio (gemessen am Tageswert in Euro) sind zum Berichtsstichtag:

 

Bezeichnung Tageswert % FV
OP.CH.IS.239 21/​28 36,33%
OP.CH.IS.345 21/​28 19,41%
OPUS.CH. 335 21/​28 9,49%
OP.CH.IS.299 21/​28 9,39%
OPUS-CHA.317 21/​28 7,55%

 

Der Fonds konnte im Geschäftsjahr eine Performance in Höhe von 2,01 % erzielen.

 

Übersicht über die Wertentwicklung * :

* Berechnung der Wertentwicklung nach BVI-Methode, d.h. ohne Berücksichtigung eines Ausgabeaufschlags bzw. Rücknahmeabschlags und unter der Annahme der Reinvestition aller Ausschüttungen. Individuelle Kosten wie beispielsweise Gebühren, Provisionen und andere Entgelte sind in der Darstellung nicht berücksichtigt und würden sich bei Berücksichtigung negativ auf die Wertentwicklung auswirken. Wertentwicklungen in der Vergangenheit sind kein verlässlicher Indikator für die zukünftige Wertentwicklung.

 

 

Performance im Fonds
April 2021 -0,06%
Mai 2021 -0,04%
Juni 2021 -0,04%
Juli 2021 0,26%
August 2021 0,00%
September 2021 0,23%
Oktober 2021 0,03%
November 2021 -0,23%
Dezember 2021 0,60%
Januar 2022 0,22%
Februar 2022 0,32%
März 2022 0,71%
Geschäftsjahr 2,01%

 

Die durchschnittliche Volatilität des Fonds lag im Geschäftsjahr bei 2,13 %.

 

Im Berichtszeitraum wurde ein saldiertes Veräußerungsergebnis in Höhe von -300.271,44 Euro realisiert. Das Veräußerungsergebnis ist im Wesentlichen auf die Veräußerungen von Devisenerfolg und Devisentermingeschäften zurückzuführen.

 

Aus der im Anhang gem. § 7 Nr. 9 KARBV genannten Verwaltungsvergütung der KVG zahlt die KVG eine Basisvergütung in Höhe von 170.382,00 EUR an den Asset Manager.

 

Erklärungen gemäß der Offenlegungs-Verordnung

Gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2019/​2088 (sog. Offenlegungs-Verordnung) im Zusammenhang mit Artikel 7 der Verordnung (EU) 2020/​852 (sog. Taxonomie-Verordnung) gilt für dieses Sondervermögen das Folgende:

Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

 

Die Wertentwicklung des Fonds kann durch folgende Risiken und Unsicherheiten beeinträchtigt werden:

 

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie treten immer mehr in den Hintergrund, da zum einen die „Durchimpfung“ der Bevölkerungen gut voran gekommen ist und zum anderen die aktuellen Corona Mutationen (Omikron BA1 und BA2) zwar sehr ansteckend, aber für die Gesundheitssysteme deutlich weniger belastend sind. In der Folge führt dies weltweit zu Lockerungen der Pandemie-Regime. Risiken im Hinblick auf weitere Mutationen bestehen natürlich weiter, können allerdings derzeit im Hinblick auf Marktpreisrisiken nicht spezifiziert werden.

Der Angriff Russlands gegen die Ukraine im Februar 2022 wirkt sich auch auf das Kapitalmarktumfeld aus. Weitere negative Effekte auf die Preise der Kapitalmarktinstrumente sind nicht auszuschließen. Die mit dem Krieg einhergehenden Sanktionen gegen Russland und Belarus sowie die drastisch verringerte Produktion in der Ukraine bewirken bereits erhebliche Preissteigerungen relevanter (Vor)-Produkte wie zum Beispiel diverser Rohstoffe. In Kombination mit den Lieferengpässen erhöhen sich der Druck auf weiterhin steigende bzw. hohe Inflation sowie die Abschwächung des wirtschaftlichen Wachstums. Die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Sondervermögens hängen somit auch an Verlauf und Dauer des Krieges und den Handlungen der weiteren (geld-)politischen und wirtschaftlichen Akteure. Insofern unterliegt auch die zukünftige Wertentwicklung des Sondervermögens erhöhten Schwankungsrisiken.

 

Im Folgenden werden die Risiken dargestellt, die mit einer Anlage in einen Investmentvermögen typischerweise verbunden sind. Diese Risiken können sich nachteilig auf den Anteilwert, auf das vom Anleger investierte Kapital sowie auf die vom Anleger geplante Haltedauer der Fondsanlage auswirken. Diese Risiken umfassen auch die in der aktuellen Marktlage gegeben Auswirkungen i. Z. m. der Covid-19 Pandemie und dem Ukraine-Russland Konflikt (siehe Ereignis nach Berichtsstichtag), wobei deren unklare noch nicht absehbare ökonomische Folgen diese Risiken zusätzlich negativ beeinflussen können:

 

Zinsänderungsrisiko

Mit der Investition in festverzinsliche Wertpapiere ist die Möglichkeit verbunden, dass sich das Marktzinsniveau, das im Zeitpunkt der Begebung eines Wertpapiers besteht, ändern kann. Steigen die Marktzinsen gegenüber den Zinsen zum Zeitpunkt der Emission, so fallen i.d.R. die Kurse der festverzinslichen Wertpapiere. Fällt dagegen der Marktzins, so steigt der Kurs festverzinslicher Wertpapiere. Diese Kursentwicklung führt dazu, dass die aktuelle Rendite des festverzinslichen Wertpapiers in etwa dem aktuellen Marktzins entspricht. Diese Kursschwankungen fallen jedoch je nach (Rest-)Laufzeit der festverzinslichen Wertpapiere unterschiedlich aus. Festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten haben geringere Kursrisiken als festverzinsliche Wertpapiere mit längeren Laufzeiten. Festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten haben demgegenüber in der Regel geringere Renditen als festverzinsliche Wertpapiere mit längeren Laufzeiten. Geldmarktinstrumente besitzen aufgrund ihrer kurzen Laufzeit von maximal 397 Tagen tendenziell geringere Kursrisiken. Daneben können sich die Zinssätze verschiedener, auf die gleiche Währung lautender zinsbezogener Finanzinstrumente mit vergleichbarer Restlaufzeit unterschiedlich entwickeln.

 

Risiken im Zusammenhang mit Derivatgeschäften

Die Gesellschaft darf für den Fonds Derivatgeschäfte abschließen. Der Kauf und Verkauf von Optionen sowie der Abschluss von Terminkontrakten oder Swaps sind mit folgenden Risiken verbunden:

 

Kursänderungen des Basiswertes können den Wert eines Optionsrechts oder Terminkontraktes vermindern. Vermindert sich der Wert bis zur Wertlosigkeit, kann die Gesellschaft gezwungen sein, die erworbenen Rechte verfallen zu lassen. Durch Wertänderungen des einem Swap zugrunde liegenden Vermögenswertes kann der Fonds ebenfalls Verluste erleiden.

Durch die Hebelwirkung von Optionen kann der Wert des Fondsvermögens stärker beeinflusst werden, als dies beim unmittelbaren Erwerb der Basiswerte der Fall ist. Das Verlustrisiko kann bei Abschluss des Geschäfts nicht bestimmbar sein.

Ein liquider Sekundärmarkt für ein bestimmtes Instrument zu einem gegebenen Zeitpunkt kann fehlen. Eine Position in Derivaten kann dann unter Umständen nicht wirtschaftlich neutralisiert (geschlossen) werden.

Der Kauf von Optionen birgt das Risiko, dass die Option nicht ausgeübt wird, weil sich die Preise der Basiswerte nicht wie erwartet entwickeln, so dass die vom Fonds gezahlte Optionsprämie verfällt. Beim Verkauf von Optionen besteht die Gefahr, dass der Fonds zur Abnahme von Vermögenswerten zu einem höheren als dem aktuellen Marktpreis, oder zur Lieferung von Vermögenswerten zu einem niedrigeren als dem aktuellen Marktpreis verpflichtet. Der Fonds erleidet dann einen Verlust in Höhe der Preisdifferenz minus der eingenommenen Optionsprämie.

Bei Terminkontrakten besteht das Risiko, dass die Gesellschaft für Rechnung des Fonds verpflichtet ist, die Differenz zwischen dem bei Abschluss zugrunde gelegten Kurs und dem Marktkurs zum Zeitpunkt der Glattstellung bzw. Fälligkeit des Geschäftes zu tragen. Damit würde der Fonds Verluste erleiden. Das Risiko des Verlusts ist bei Abschluss des Terminkontrakts nicht bestimmbar.

Der gegebenenfalls erforderliche Abschluss eines Gegengeschäfts (Glattstellung) ist mit Kosten verbunden.

Die von der Gesellschaft getroffenen Prognosen über die künftige Entwicklung von zugrunde liegenden Vermögensgegenständen, Zinssätzen, Kursen und Devisenmärkten können sich im Nachhinein als unrichtig erweisen.

Die den Derivaten zugrunde liegenden Vermögensgegenstände können zu einem an sich günstigen Zeitpunkt nicht gekauft bzw. verkauft werden bzw. müssen zu einem ungünstigen Zeitpunkt gekauft oder verkauft werden.

Durch die Verwendung von Derivaten können potenzielle Verluste entstehen, die unter Umständen nicht vorhersehbar sind und sogar die Einschusszahlungen überschreiten können. Bei außerbörslichen Geschäften, sogenannten over-the-counter (OTC)–Geschäften, können folgende Risiken auftreten:

Es kann ein organisierter Markt fehlen, so dass die Gesellschaft die für Rechnung des Fonds am OTC-Markt erworbenen Finanzinstrumente schwer oder gar nicht veräußern kann.

Der Abschluss eines Gegengeschäfts (Glattstellung) kann aufgrund der individuellen Vereinbarung schwierig, nicht möglich oder mit erheblichen Kosten verbunden sein.

 

Währungsrisiko

 

Sofern Vermögenswerte eines Fonds in anderen Währungen als der jeweiligen Fondswährung angelegt sind, erhält der Fonds die Erträge, Rückzahlungen und Erlöse aus solchen Anlagen in der jeweiligen Währung. Fällt der Wert dieser Währung gegenüber der Fondswährung, so reduziert sich der Wert des Fonds.

 

Eine Vermögensaufstellung über das Portfolio zum 31. März 2022 sowie eine Übersicht über während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen, finden Sie auf den Folgeseiten dieses Berichts.

 

Anmerkungen

 

Die Berechnung der Wertentwicklung erfolgt nach der BVI-Methode ohne Berücksichtigung von Ausgabeaufschlägen oder Rücknahmeabschlägen.

 

WIR WEISEN DARAUF HIN, DASS DIE HISTORISCHE WERTENTWICKLUNG DES FONDS KEINE PROGNOSE FÜR DIE ZUKUNFT ERMÖGLICHT.

 

Im Berichtszeitraum wurden keine Transaktionen für Rechnung des Fonds über Broker ausgeführt, die eng verbundene Unternehmen und Personen sind.

 

Ergänzende Angaben nach der Aktionärsrichtlinie:

Portfolioumschlagsrate in Prozent 0,0000

 

Nähere Angaben hinsichtlich unseres Umgangs mit Stimmrechten, Interessenkonflikten sowie der mittel- und langfristigen Entwicklung der Investments bei der Anlageentscheidung finden Sie auf unserer Internetpräsens unter www.monega.de/​mitwirkungspolitik

Vermögensübersicht

Kurswert % des
in EUR Fondsver-
mögens
*) Durch Rundung der Prozent-Anteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
I. Vermögensgegenstände 52.559.836,88 100,07
1. Aktien 0,00 0,00
2. Anleihen 46.201.783,95 87,96
Asset Backed 46.201.783,95 87,96
3. Derivate -100.290,80 -0,19
Devisen-Derivate -100.290,80 -0,19
4. Forderungen 771.676,01 1,47
5. Kurzfristig liquidierbare Anlagen 0,00 0,00
6. Bankguthaben 5.686.667,72 10,83
7. Sonstige Vermögensgegenstände 0,00 0,00
II. Verbindlichkeiten -34.285,34 -0,07
Sonstige Verbindlichkeiten -34.285,34 -0,07
III. Fondsvermögen 52.525.551,54 100,00 *)

Vermögensaufstellung

Gattungsbezeichnung
ISIN
Markt
Stück bzw. Bestand Käufe/​ Verkäufe/​ Kurs Kurswert % des
Anteile 31.03.2022 Zugänge Abgänge in EUR Fondsver-
bzw. Whg. im Berichtszeitraum mögens
*) Durch Rundung der Prozent-Anteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
1) Bei diesen Wertpapieren handelt es sich um Poolfaktoranleihen, deren Kurswert auch durch Teilrückzahlung oder Teilzinskapitalisierung beeinflusst wird.
An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere 41.270.150,00 78,57
Andere Wertpapiere
Euro 41.270.150,00 78,57
3​,​0​0​0​0 ​% ​O​P​U​S​-​C​H​A​R​T​E​R​.​I​.​C​.​3​5 ​1​6​-​2​4 ​A​B​S1)
DE000A3KZPM1
EUR 10.200.000 10.200.000 % 99,950 10.194.900,00 19,41
4​,​0​0​0​0 ​% ​O​P​U​S​-​C​H​A​R​T​E​R​.​I​.​C​.​2​3​9 ​2​1​-​2​8 ​A​B​S1)
DE000A3KPTW3
EUR 18.500.000 18.500.000 % 103,150 19.082.750,00 36,33
4​,​0​0​0​0 ​% ​O​P​U​S​-​C​H​A​R​T​E​R​.​I​.​C​.​3​1​7 ​2​1​-​2​8 ​A​B​S1)
DE000A3KS559
EUR 4.000.000 4.000.000 % 99,130 3.965.200,00 7,55
4​,​0​0​0​0 ​% ​O​P​U​S​-​C​H​A​R​T​E​R​.​I​.​C​.​3​3​5 ​2​1​-​2​8 ​A​B​S1)
DE000A3KWK58
EUR 5.000.000 5.000.000 % 99,700 4.985.000,00 9,49
4​,​0​0​0​0 ​% ​O​P​U​S​-​C​H​A​R​T​E​R​.​I​.​C​.​3​7​0 ​V​.​2​1​-​2​81)
DE000A3GV106
EUR 3.000.000 3.000.000 % 101,410 3.042.300,00 5,79
Neuemissionen 4.931.633,95 9,39
Zulassung oder Einbeziehung in organisierte Märkte vorgesehen
Andere Wertpapiere
Schweizer Franken 4.931.633,95 9,39
4​,​0​0​0​0 ​% ​O​P​U​S​-​C​H​A​R​T​E​R​.​I​.​C​.​2​9​9 ​2​1​-​2​8 ​A​B​S1)
DE000A3KPTV5
CHF 5.000.000 5.000.000 % 100,990 4.931.633,95 9,39
Summe Wertpapiervermögen 46.201.783,95 87,96
Derivate -100.290,80 -0,19
Devisen-Derivate
Devisenterminkontrakte -100.290,80 -0,19
C​H​F​/​​E​U​R ​5​.​1​5​0​.​0​0​0​,​0​0
OTC
-72.200,15 -0,14
C​H​F​/​​E​U​R ​5​.​2​0​0​.​0​0​0​,​0​0
OTC
-28.090,65 -0,05
Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds 5.686.667,72 10,83
Bankguthaben 5.686.667,72 10,83
EUR-Guthaben bei:
Verwahrstelle
D​Z ​B​A​N​K ​A​G ​D​E​U​T​S​C​H​E ​Z​E​N​T​R​A​L​-​G​E​N​O​S​S​E​N​S​C​H​A​F​T​S​B​A​N​K​,​F EUR 5.686.187,28 % 100,000 5.686.187,28 10,83
Guthaben in Nicht-EU/​EWR-Währungen
D​Z ​B​A​N​K ​A​G ​D​E​U​T​S​C​H​E ​Z​E​N​T​R​A​L​-​G​E​N​O​S​S​E​N​S​C​H​A​F​T​S​B​A​N​K​,​F CHF 491,92 % 100,000 480,44 0,00
Sonstige Vermögensgegenstände 771.676,01 1,47
Z​I​N​S​A​N​S​P​R​Ü​C​H​E EUR 744.316,30 744.316,30 1,42
F​O​R​D​E​R​U​N​G​E​N ​A​U​S ​F​X​-​S​P​O​T​-​G​E​S​C​H​Ä​F​T​E​N EUR 27.359,71 27.359,71 0,05
Sonstige Verbindlichkeiten -34.285,34 -0,07
K​O​S​T​E​N​A​B​G​R​E​N​Z​U​N​G​E​N EUR -34.285,34 -34.285,34 -0,07
Fondsvermögen EUR 52.525.551,54 100,00*)
Anteilwert EUR 102,01
Umlaufende Anteile STK 514.919,00

Wertpapierkurse bzw. Marktsätze

Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf der Grundlage nachstehender Kurse/​Marktsätze bewertet:
Alle Vermögenswerte: Kurse bzw. Marktsätze per 31.03.2022 oder letztbekannte.

Devisenkurs(e) bzw. Konversionsfaktor(en) (in Mengennotiz) per 31.03.2022
Schweizer Franken (CHF) 1,02390 = 1 (EUR)

Marktschlüssel

c) OTC Over-the-Counter

Im Berichtszeitraum haben gegebenenfalls Kapitalmaßnahmen und eventuelle unterjährige Änderungen der Stammdaten eines Wertpapiers stattgefunden. Diese Kapitalmaßnahmen und die Umbuchungen aufgrund von Stammdatenänderungen sind ohne Umsatzzahlen in der „Vermögensaufstellung“ und in den „Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen“ enthalten.

Derivate (In Opening-Transaktionen umgesetzte Optionsprämien bzw. Volumen der Optionsgeschäfte, bei Optionsscheinen Angabe der Käufe und Verkäufe)
Gattungsbezeichnung Stück bzw. Volumen in
Anteile 1.000
bzw. Whg.
Terminkontrakte
Devisenterminkontrakte (Verkauf) EUR 18.927
CHF/​EUR EUR 18.927

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)

EUR
insgesamt
Anteile im Umlauf 514.919,00
I. Erträge
1. Dividenden inländischer Aussteller 0,00
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) 0,00
3. Zinsen aus inländischen Wertpapieren 0,00
4. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) 993.933,75
5. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland -143.805,92
6. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Ausland (vor Quellensteuer) 0,00
7. Erträge aus Investmentanteilen 0,00
8. Erträge aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften 0,00
9. Abzug ausländischer Quellensteuer 0,00
10. Sonstige Erträge 0,01
Summe der Erträge 850.127,84
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen -2,34
2. Verwaltungsvergütung -369.000,14
3. Verwahrstellenvergütung -40.840,47
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -4.131,54
5. Sonstige Aufwendungen -130.564,23
Summe der Aufwendungen -544.538,72
III. Ordentlicher Nettoertrag 305.589,12
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 70.073,76
2. Realisierte Verluste -370.345,20
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften -300.271,44
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 5.317,68
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 995.244,80
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste -155.476,40
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 839.768,40
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres 845.086,08

Entwicklungsrechnung

EUR
insgesamt
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres 0,00
1. Ausschüttung für das Vorjahr 0,00
2. Zwischenausschüttungen 0,00
3. Mittelzufluss/​-abfluss (netto) 51.564.416,89
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen 51.582.053,35
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen -17.636,46
4. Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich 116.048,57
5. Ergebnis des Geschäftsjahres 845.086,08
davon nicht realisierte Gewinne 995.244,80
davon nicht realisierte Verluste -155.476,40
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres 52.525.551,54

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre

Die Entwicklungsrechnung im Jahresvergleich entfällt.
Das Sondervermögen wurde am 15.04.2021 aufgelegt.

Verwendungsrechnung

EUR EUR
insgesamt pro Anteil
*) Die Zuführung aus dem Sondervermögen entspricht dem Betrag, um den die Gesamtausschüttung das realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres und den Vortrag aus dem Vorjahr übersteigt.
Anteile im Umlauf 514.919,00
I. Für die Ausschüttung verfügbar 772.378,50 1,50
1. Vortrag aus dem Vorjahr 0,00 0,00
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 5.317,68 0,01
3. Zuführung aus dem Sondervermögen *) 767.060,82 1,49
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet 0,00 0,00
1. Der Wiederanlage zugeführt 0,00 0,00
2. Vortrag auf neue Rechnung 0,00 0,00
III. Gesamtausschüttung 772.378,50 1,50
1. Zwischenausschüttung 0,00 0,00
2. Endausschüttung 772.378,50 1,50

Anhang gem. § 7 Nr. 9 KARBV

Angaben nach der Derivateverordnung

Das durch Derivate erzielte
zugrundeliegende Exposure EUR 10.108.409,02
Die Vertragspartner der Derivate-Geschäfte, sofern außerbörslich
DZ BANK AG DEUTSCHE ZENTRAL GENOSSENSCHAFTSBANK
Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen 87,96 %
Bestand der Derivate am Fondsvermögen -0,19 %

Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotential wurde für dieses Sondervermögen gemäß der Derivateverordnung nach dem einfachen Ansatz ermittelt.

Sonstige Angaben

Anteilwert (EUR) 102,01
Umlaufende Anteile (STK) 514.919,00

Angaben zum Bewertungsverfahren gemäß §§ 26-31 und 34 KARBV

Das im Folgenden dargestellte Vorgehen bei der Bewertung der Vermögensgegenstände des Sondervermögens findet auch in Zeiten ggf. auftretender Marktverwerfungen i.Z.m. den Auswirkungen der Covid-19 Pandemie Anwendung. Darüber hinausgehende Bewertungsanpassungen waren nicht erforderlich.

Alle Vermögensgegenstände, die zum Handel an einer Börse oder einem anderem organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind, werden mit dem zuletzt verfügbaren Preis bewertet, der aufgrund von fest definierten Kriterien als handelbar eingestuft werden kann und der eine verlässliche Bewertung sicherstellt (§§ 27, 34 KARBV).

Die verwendeten Preise sind Börsenpreise, Notierungen auf anerkannten Informationssystemen oder Kurse aus emittentenunabhängigen Bewertungssystemen (§§ 28, 34 KARBV). Anteile an Investmentvermögen werden mit ihrem zuletzt verfügbaren veröffentlichten Rücknahmekurs der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft bewertet.

Bankguthaben werden zum Nennwert zuzüglich zugeflossener Zinsen, kündbare Festgelder zum Verkehrswert und Verbindlichkeiten zum Rückzahlungsbetrag bewertet (§§ 29, 34 KARBV). Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zum letzten gehandelten Preis gemäß festgelegtem Bewertungszeitpunkt (Vortag oder gleichtägig).

Vermögensgegenstände, die nicht zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind oder für die keine handelbaren Kurse festgestellt werden können, werden mit Hilfe von anerkannten Bewertungsmodellen auf Basis beobachtbarer Marktdaten bewertet. Ist keine Bewertung auf Basis von Modellen möglich, erfolgt eine Bewertung durch andere geeignete Verfahren zur Preisfeststellung (§§ 28, 34 KARBV). Andere geeignete Verfahren kann die Verwendung eines von einem Dritten ermittelten Preises sein und unterliegt einer Plausibilitätsprüfung durch die KVG.

Optionen und Futures, die zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einem organisierten Markt einbezogen sind, werden zu dem jeweils verfügbaren handelbaren Kurs (Settlementpreis der jeweiligen Börse), der eine verlässliche Bewertung gewährleistet, bewertet.

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote

Die KVG erhält keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütung und Aufwandserstattungen.

Die KVG gewährt sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung in wesentlichem Umfang (mehr als 10 %).

Transaktionskosten EUR 749,67

Die Transaktionskosten berücksichtigen sämtliche Kosten, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Sondervermögens separat ausgewiesen bzw. abgerechnet wurden und in direktem Zusammenhang mit einem Kauf oder Verkauf von Vermögensgegenständen stehen.

Gesamtkostenquote (ohne Performancefee und Transaktionskosten) 1,05 %

Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus.

Bei der an dieser Stelle ausgewiesenen Gesamtkostenquote handelt es sich um eine auf der Basis eines Geschäftsjahres vorgenommene Kostenschätzung.

Wesentliche sonstige Erträge und sonstige Aufwendungen sowie Zusammensetzung der Verwaltungsvergütung

Die Verwaltungsvergütung setzt sich wie folgt zusammen:
Verwaltungsvergütung KVG EUR -369.000,14
Performanceabhängige Vergütung Asset Manager EUR 0,00
Wesentliche sonstige Aufwendungen:
Gebühren externer Dienstleister, z.B. V&R, S&P EUR -85.831,56

Angaben zur Vergütung gemäß § 101 KAGB

Die nachfolgenden Informationen – insbesondere die Vergütung und deren Aufteilung sowie die Bestimmung der Anzahl der Mitarbeiter – basieren auf dem Jahresabschluss der Gesellschaft vom 31. Dezember 2020 betreffend das Geschäftsjahr 2020.

Die Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 gezahlten Vergütungen beträgt 3,92 Mio. EUR (nachfolgend „Gesamtsumme“) und verteilt sich auf 35 Mitarbeiter.

Hiervon entfallen 3,13 Mio. EUR auf feste und 0,79 Mio. EUR auf variable Vergütungen. Die Grundlage der ermittelten Vergütungen bildet der in der Gewinn- und Verlustrechnung niedergelegte Personalaufwand. Die Vergütungsangaben beinhalten dabei neben den an die Mitarbeiter ausgezahlten fixen und variablen Vergütungen individuell versteuerte Sachzuwendungen wie z.B. Dienstwagen. Aus dem Sondervermögen wurden keine direkten Beträge, auch nicht als Carried Interest, an Mitarbeiter gezahlt.

Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschafts-
jahr der KVG gezahlten Vergütung an Mitarbeiter
(in Mio. EUR) EUR 3,92
davon fix EUR 3,13
davon variabel EUR 0,79
Zahl der begünstigten Mitarbeiter inkl. Geschäftsführer: 35
Summe der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr 2020
von der KVG gezahlten Vergütung an Risktaker
(in Mio. EUR) EUR 2,89
davon an Geschäftsführer EUR 0,98
davon an sonstige Führungskräfte EUR 1,04
davon an Mitarbeiter mit Kontrollfunktion* EUR 1,56
davon an übrige Risktaker EUR 0,72

*Hinweis: Soweit zwischen Führungskräften und Mitarbeitern mit Kontrollfunktion Personenidentität besteht, werden die entsprechenden Vergütungen in beiden Positionen und damit doppelt ausgewiesen.

Summe der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr 2020 von der KVG gezahlten Vergütungen an Mitarbeiter in der gleichen Einkommensstufe wie Risktaker (in Mio. EUR): 0,62

Die Vergütungen der Mitarbeiter folgen einer festgelegten Vergütungspolitik, deren Grundsätze als Zusammenfassung auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht werden. Sie besteht aus einer festen Vergütung, die sich bei Tarifangestellten nach dem Tarifvertrag und bei außertariflichen Mitarbeitern nach dem jeweiligen Arbeitsvertrag richtet. Darüber hinaus ist für alle Mitarbeiter grundsätzlich eine variable Vergütung vorgesehen, die sich an dem Gesamtergebnis des Unternehmens und dem individuellen Leistungsbeitrag des einzelnen Mitarbeiters orientiert. Je nach Geschäftsergebnis bzw. individuellem Leistungsbeitrag kann die variable Vergütung jedoch auch komplett entfallen. Der Prozess zur Bestimmung der individuellen variablen Vergütung folgt einem einheitlich vorgegebenen Prozess in einer jährlich stattfindenden Beurteilung mit festen Beurteilungskriterien. Zusätzlich werden allen Mitarbeitern einheitlich Förderungen im Hinblick auf vermögenswirksame Leistungen, Altersvorsorge, Versicherungsschutz, Kantinennutzung, öffentlichen Nahverkehr etc. angeboten. Mitarbeiter ab einer bestimmten Karrierestufe haben zudem einen Anspruch auf Gestellung eines Dienstwagens gemäß der geltenden CarPolicy der Gesellschaft.

Die Vergütungspolitik wurde im Rahmen eines jährlichen Reviews überprüft.

Angaben zur Vergütung im Auslagerungsfall

Die KVG zahlt keine direkten Vergütungen aus dem Fonds an Mitarbeiter des Auslagerungsunternehmens.

Die Auslagerungsunternehmen haben folgende Informationen veröffentlicht bzw. bereitgestellt:

nordIX AG
Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der Auslagerungsunternehmen gezahlten Mitarbeitervergütung (EUR) 1.708.278,00
davon feste Vergütung (EUR) 1.439.913,00
davon variable Vergütung (EUR) 268.365,00
Direkt aus dem Fonds gezahlte Vergütungen (EUR) 0,00
Zahl der Mitarbeiter des Auslagerungsunternehmens 18,00

Zusätzliche Informationen

Prozentualer Anteil der schwer liquidierbaren Vermögensgegenstände für die besondere Regelungen gelten 0,00 %

Angaben zu neuen Regelungen zum Liquiditätsmanagement gem. § 300 Abs. 1 Nr. 2 KAGB

Im Geschäftsjahr haben sich keine wesentlichen Änderungen ergeben.

Angaben zur Änderung des max. Umfangs des Leverage § 300 Abs. 2 Nr. 1 KAGB

keine Änderung

Leverage-Umfang nach Bruttomethode bezüglich ursprünglich festgelegtem Höchstmaß 2,00
Tatsächlicher Leverage-Umfang nach Bruttomethode 0,56
Leverage-Umfang nach Commitmentmethode bezüglich ursprünglich festgelegtem Höchstmaß 2,00
Tatsächlicher Leverage-Umfang nach Commitmentmethode 0,47

Angaben zum Risikoprofil nach § 300 Abs. 1 Nr. 3 KAGB

Im Folgenden werden die Risiken dargestellt, die mit einer Anlage in einen AIF typischerweise verbunden sind. Diese Risiken können sich nachteilig auf den Anteilwert, auf das vom Anleger investierte Kapital sowie auf die vom Anleger geplante Haltedauer der Fondsanlage auswirken. Diese Risiken umfassen auch die in der aktuellen Marktlage gegebenen Auswirkungen i. Z. m. der Covid-19 Pandemie:

Kapitalmarktrisiko: Die Ertragsentwicklung des Fonds hängt insbesondere von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab, die wiederum von der Lage der Weltwirtschaft und von den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen der jeweiligen Länder beeinflusst werden.

Aktienanteil: Aktien unterliegen erfahrungsgemäß starken Kursschwankungen und somit auch dem Risiko von Kursrückgängen.

Zinsänderungsrisiko: Mit der Investition in festverzinsliche Wertpapiere ist das Risiko verbunden, dass sich das Marktzinsniveau während der Haltezeit der Papiere verändert. Bei steigendem Marktzins fällt der Kurs des Papiers, bei fallendem Marktzins steigt er umgekehrt an.

Kreditrisiken: Der Fonds legt einen wesentlichen Teil seines Vermögens in Anleihen an. Deren Aussteller können insolvent werden, wodurch die Anleihen ihren Wert ganz oder zum Großteil verlieren.

Währungsrisiko: Basiswährung des Fonds ist EUR. Der Fonds investiert auch in Instrumente, die in anderen Währungen denominiert sind. Hieraus folgt ein Wechselkursrisiko. Ist die Heimatwährung des Anlegers nicht EUR, kann für ihn hieraus ein zusätzliches Wechselkursrisiko resultieren.

Liquiditätsrisiken: Der Fonds legt einen wesentlichen Teil seines Vermögens in Papieren an, die nicht an einer Börse oder einem ähnlichen Markt gehandelt werden. Es kann schwierig werden, kurzfristig einen Käufer für diese Papiere zu finden. Dadurch kann das Risiko einer Aussetzung der Anteilrücknahme steigen. Der Fonds enthält Anteile an offenen Immobilienfonds, die sich in Abwicklung befinden.

Risiken aus Derivateeinsatz: Der Fonds setzt Derivategeschäfte ein, um höhere Wertzuwächse zu erzielen. Die erhöhten Chancen gehen mit erhöhten Verlustrisiken einher.

Da der Fonds zu einem maßgeblichen Teil auch in börsennotierte Wertpapiere investiert, entsteht aus der operativen Tätigkeit des Fonds grundsätzlich zudem ein allgemeines Kapitalmarktrisiko.

Die Anlagestrategie des Fonds kann sich innerhalb der vertraglich und gesetzlich zulässigen Grenzen jederzeit ändern. Es kann keine Zusicherung gegeben werden, dass die Ziele der Anlagepolitik tatsächlich erreicht werden.

Zur Steuerung dieser Risiken setzt die Gesellschaft im Rahmen ihrer Risikomanagementsysteme den einfachen Ansatz im Sinne der Derivateverordnung ein.

 

Köln, den 19.09.2022

Monega
Kapitalanlagegesellschaft mbH

Die Geschäftsführung

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH, Köln:

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens nordIX European Consumer Credit Fonds – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 15. April 2021 bis zum 31. März 2022, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 31. März 2022, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 15. April 2021 bis zum 31. März 2022 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht

Die gesetzlichen Vertreter der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung des Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Investmentvermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u.a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH bei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH nicht fortgeführt wird.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresberichts, einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Düsseldorf, den 19. September 2022

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Schobel Wirtschaftsprüfer

Möllenkamp Wirtschaftsprüfer

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