Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 21. August 2023 ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000 Euro gegen die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft verhängt.

Diese Maßnahme wurde aufgrund eines Verstoßes gegen § 325 des Handelsgesetzbuches (HGB) ergriffen. Die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft hatte es versäumt, die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2022 vollständig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung einzureichen. Die rechtliche Grundlage für diese Sanktion findet sich in § 335 HGB.

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