KT Bank AG: BaFin ordnet aufsichtliche Maßnahmen an und bestellt Sonderbeauftragten

Last Updated: Freitag, 24.11.2023By Tags: ,

Die Finanzaufsicht BaFin hat angeordnet, dass die KT Bank AG ihre ordnungsgemäße Geschäftsorganisation sicherstellen muss. Dies beinhaltet die Gewährleistung der Wirksamkeit ihrer Sicherungssysteme zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Ein von der BaFin ernannter Sonderbeauftragter überwacht die Umsetzung der angeordneten Maßnahmen.

Die Maßnahme erfolgte aufgrund eines Verstoßes gegen § 325 des Handelsgesetzbuches (HGB). Die KT Bank AG hatte es versäumt, die Konzernrechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2022 vollständig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung einzureichen. Die rechtliche Grundlage für diese Sanktion ist § 335 HGB.

Zusätzlich zur Sicherung der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation hat die BaFin angeordnet, dass die KT Bank AG zusätzliche Eigenmittel vorhalten muss, bis die organisatorischen Mängel behoben sind.

Des Weiteren wurde gegen das Institut eine Geldbuße in Höhe von 7.500 Euro verhängt. Dies geschah aufgrund einer Aufsichtsperson des Instituts, die ihre Aufsichtspflicht verletzte. Die KT Bank hatte wiederholt fehlerhafte Meldungen zur Risikotragfähigkeit eingereicht, die durch erforderliche Aufsichtsmaßnahmen verhindert oder wesentlich erschwert hätten werden können.

Die Bescheide sind rechtskräftig.

Zum Hintergrund:

Eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation soll sicherstellen, dass Kreditinstitute die gesetzlichen Bestimmungen einhalten und betriebswirtschaftlich notwendige Maßnahmen ergreifen. Dies wird durch § 25a Absatz 1 des KWG geregelt. Wesentliche Bestandteile einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation sind wirksame Maßnahmen zur Geldwäscheprävention und ein angemessenes Risikomanagement, das die laufende Risikotragfähigkeit der Institute gewährleistet.

Die Anforderungen an das Risikomanagement sind in den „Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute“ (MaRisk) der BaFin formuliert. Darüber hinaus umfasst eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation die Aufbau- und Ablauforganisation im Kreditgeschäft sowie die Prozesse zur Steuerung und Überwachung von Adressenausfallrisiken.

Die BaFin kann Maßnahmen ergreifen, wenn sie feststellt, dass die Geschäftsorganisation eines Instituts Mängel aufweist. Dies erfolgt gemäß § 25a Absatz 2 Satz 2 des KWG. Die BaFin kann beispielsweise anordnen, dass das betroffene Institut die Mängel beseitigt und zusätzliche Eigenmittel vorhält, über die gesetzlichen Anforderungen hinaus.

Finanzdienstleister wie die KT Bank AG müssen jährlich eine Meldung zur Risikotragfähigkeit bei der Deutschen Bundesbank einreichen. Diese Meldung informiert die Aufsicht über die Risikotragfähigkeit des Instituts und dessen Fähigkeit, Verluste aufzufangen. Die fristgerechte und korrekte Einreichung dieser Meldung ist für die Aufsicht von großer Bedeutung. Verstöße können mit Geldbußen belegt werden. Wenn eine Aufsichtspflichtverletzung zu einem solchen Verstoß führt, kann dies ebenfalls mit einer Geldbuße geahndet werden.

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