LS INVEST AG: Fehlerbekanntmachung für den gebilligten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020

Last Updated: Dienstag, 28.11.2023By Tags: ,

Die Finanzaufsicht BaFin hat bei ihrer Prüfung festgestellt, dass der Konzernabschluss der LS INVEST AG zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2020 fehlerhaft ist. Die LS INVEST AG firmierte bis zum 15. Februar 2021 unter der Bezeichnung IFA Hotel & Touristik AG.

Konkret geht es um zwei Unternehmensbeteiligungen der LS INVEST AG. Diese hätten bei dem nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellten und gebilligten Konzernabschluss als finanzielle Vermögenswerte mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet werden müssen. Die Gesellschaft bewertete die Unternehmensbeteiligungen stattdessen mit den Anschaffungskosten. Sie berücksichtigte nicht, dass Indikatoren vorlagen, wonach eine Bewertung zu Anschaffungskosten nicht mehr zulässig war.

Ferner hat die LS INVEST AG es unterlassen, vorgeschriebene Angaben zu machen. Diese betreffen die wesentlichen langfristigen Vermögenswerte in ihren geographisch organisierten Teilbereichen, den sogenannten Segmenten.

Zudem hätten Finanzierungsaufwendungen bzw. -erträge, die aus Währungsumrechnungen eines US-Dollar-Darlehens resultierten, in das Finanzergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung fließen müssen. Stattdessen wurden sie als Teil der sonstigen betrieblichen Erträge angegeben.
Rechtsgrundlagen der BaFin

Die BaFin ist seit 1. Januar 2022 allein für die Überwachung der Bilanzen kapitalmarktorientierter Unternehmen zuständig. Rechtsgrundlage hierfür ist Abschnitt 16 Unterabschnitt 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG).

In Bilanzkontrollverfahren prüft die BaFin die Rechtmäßigkeit von Jahresabschlüssen oder Konzernabschlüssen und den zugehörigen (Konzern-) Lageberichten. Mit der Bekanntmachung nach § 109 Absatz 2 WpHG macht sie den festgestellten Fehler dem Kapitalmarkt bekannt. Damit soll dieser über aufgetretene Rechnungslegungsverstöße informiert und so das Vertrauen von Anlegerinnen und Anlegern gestärkt werden.
Hintergrundinformationen

IFRS: Die International Financial Reporting Standards (IFRS) sind die vom International Accounting Standards Board (IASB) verabschiedeten Standards und umfassen neben den IFRS auch die älteren International Accounting Standards (IAS). Unternehmen, deren Wertpapiere an einem organisierten Markt zugelassen sind, haben ihre Konzernabschlüsse nach IFRS zu erstellen.

Beizulegender Zeitwert: Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der zwischen Vertragspartnern bei einem Verkauf marktüblich vereinbart würde.

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