echoin.fund: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Webseite

Last Updated: Montag, 04.12.2023By Tags: ,

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor den Angeboten, die von der Website echoin.fund stammen. Nach den Erkenntnissen der BaFin bieten die unbekannten Betreiber ohne die erforderliche Genehmigung Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an, einschließlich des Handels mit Kryptowährungen.

In Deutschland müssen Unternehmen, die Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten, über die entsprechende Erlaubnis der BaFin verfügen. Dazu gehört auch der Handel mit Kryptowährungen. Leider bieten einige Unternehmen solche Dienstleistungen ohne die notwendige Genehmigung an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, können in der Unternehmensdatenbank abgerufen werden.

Die Warnung der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes und zeigt deren Entschlossenheit, die Einhaltung der Vorschriften im Finanzsektor sicherzustellen.

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