unverkaufte Kleidungsstücke

Last Updated: Dienstag, 05.12.2023By Tags: , ,

Die Europäische Union hat eine wichtige Einigung erzielt, wonach größere Einzelhändler zukünftig unverkaufte Kleidungsstücke nicht mehr vernichten dürfen. Diese Vereinbarung wurde zwischen Unterhändlern des Europäischen Parlaments und den EU-Staaten getroffen. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass die EU-Kommission dieses Verbot in Zukunft auf weitere Produktkategorien ausdehnt. Das Hauptziel dieser Regelung ist es, die Langlebigkeit von Produkten zu fördern und deren Wiederverwendung, Reparatur und Recycling zu erleichtern. Obwohl die Zustimmung der EU-Staaten noch aussteht, wird dies als reine Formalität angesehen. Anna Cavazzini, Vorsitzende des Binnenmarktausschusses im EU-Parlament, kündigte darüber hinaus die Einführung eines Reparaturindex an. Dieser soll Verbrauchern ermöglichen, bereits beim Kauf die Reparaturfreundlichkeit eines Produkts zu erkennen.

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