BGH – Hotel-Stornierungen wegen Corona

Last Updated: Mittwoch, 07.02.2024By

Heute befasst sich der Bundesgerichtshof erneut mit einem Fall, der aus den Einschränkungen der Coronapandemie resultiert. Im Mittelpunkt steht die Frage der Erstattung von Hotelkosten für eine Reise, die aufgrund der Pandemie nicht angetreten werden konnte. Die Klägerin hatte im Jahr 2020 drei Doppelzimmer in einem Hotel in Lüneburg für einen nicht erstattungsfähigen Tarif reserviert. Als sie die Buchung kurz vor dem geplanten Reiseantritt aufgrund eines von der niedersächsischen Landesregierung erlassenen Verbots touristischer Übernachtungen stornierte, forderte sie die Rückerstattung der Kosten.

Das Landgericht Hannover hatte der Klägerin bereits in weiten Teilen zugestimmt und ihre Forderung nach einer Rückerstattung unterstützt. Der Fall am Bundesgerichtshof wird nun darüber entscheiden, inwieweit Verbraucher bei staatlich angeordneten Beschränkungen im Zuge der Coronapandemie Anspruch auf Erstattung haben. Dieses Urteil könnte richtungsweisend für ähnliche Fälle sein und die Rechtslage bezüglich der finanziellen Verantwortung bei pandemiebedingten Stornierungen klären.

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