Abmahnung wegen unlauterer Werbung für Wärmepumpen: Wettbewerbszentrale greift ein
Die Wettbewerbszentrale hat eingegriffen und unlautere Werbung im Zusammenhang mit Wärmepumpen gestoppt. Zwei Hersteller wurden von der Selbstkontrollinstitution der deutschen Wirtschaft abgemahnt, weil sie ihren Kunden ein „Cashback“ von 1.000 Euro angeboten hatten, ohne deutlich darauf hinzuweisen, dass diese Rückzahlung beim Antrag für Fördermittel angegeben oder nachgemeldet werden muss. Beide Unternehmen haben mittlerweile eine Unterlassungserklärung abgegeben.
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