ZurichSwift GmbH: BaFin warnt vor Websites zurichswift.net und zurichswift.com

Last Updated: Mittwoch, 07.08.2024By Tags: ,

Überschrift: BaFin warnt vor nicht autorisierten Aktivitäten der ZurichSwift GmbH

Die deutsche Finanzaufsichtsbehörde, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), hat eine öffentliche Warnung bezüglich der Praktiken der ZurichSwift GmbH ausgesprochen. Nach Informationen der Behörde bietet das Unternehmen über die Website zurichswift.net Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an, ohne die hierfür gesetzlich vorgeschriebene Genehmigung zu besitzen. Früher unter dem Namen ZurichSwift AG bekannt, nutzte das Unternehmen die Domain zurichswift.com für seine Angebote.

Aufsichtswarnungen

Die FINMA, die Finanzaufsicht der Schweiz, hat ebenfalls vor den Aktivitäten der ZurichSwift AG Warnungen herausgegeben. Diese Warnungen weisen darauf hin, dass die Dienstleistungen der ZurichSwift GmbH wahrscheinlich ohne die notwendige Erlaubnis angeboten werden.

Verdächtige Webpräsenzen

Die BaFin macht darauf aufmerksam, dass die Domains zurichswift.net und zurichswift.com eventuell Teil eines umfangreicheren Netzwerks von Websites sind, die inhaltlich und optisch ähnlich gestaltet sind. Neben diesen werden ausdrücklich auch die Websites mib40.org und tridentfm.com von der Behörde als verdächtig eingestuft.

Erfordernis einer Erlaubnis in Deutschland

In Deutschland ist es gesetzlich festgelegt, dass das Angebot von Bankgeschäften sowie Finanz- und Wertpapierdienstleistungen einer Genehmigung durch die BaFin bedarf. Trotzdem gibt es Unternehmen, die derartige Dienste ohne diese benötigte Erlaubnis anbieten. Ob ein Unternehmen die Genehmigung der BaFin besitzt, lässt sich in deren Unternehmensdatenbank überprüfen.

Rechtsgrundlage der Warnung

Die von der BaFin ausgesprochene Warnung stützt sich auf den § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG), welches die Überwachung und Regulierung von Finanzdienstleistungen in Deutschland umfasst. Verbraucher werden daher aufgefordert, besondere Vorsicht walten zu lassen und die Glaubwürdigkeit von Finanzdienstleistern eingehend zu prüfen, bevor sie deren Angebote in Anspruch nehmen.

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