BaFin warnt vor unerlaubten Finanzdienstleistungen auf finflex.org durch FinFlex

Last Updated: Freitag, 09.08.2024By Tags: ,

Die Aufsichtsbehörde BaFin hat eine Warnung herausgegeben bezüglich der Dienstleistungen, die auf der Website finflex.org durch die Plattform FinFlex angeboten werden. Es besteht der ernsthafte Verdacht, dass diese Angebote ohne die notwendige Erlaubnis ausgeführt werden, was eine unerlaubte Bereitstellung von Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland darstellt.

Die Aufsichtsbehörde weist darauf hin, dass die Gestaltung und der Inhalt der Website stark anderen, bereits früher identifizierten und kritisierten Plattformen ähneln. Diese nutzen alle den gleichen Einleitungssatz „Optimieren Sie Ihr Trading mit…“ und folgen offenbar einem vergleichbaren Betriebsmuster.

In Deutschland ist die Erbringung von Bank-, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen ausschließlich Unternehmen gestattet, die über eine entsprechende Genehmigung der BaFin verfügen. Anbieter, die solche Dienstleistungen ohne die erforderliche Genehmigung betreiben, befinden sich im illegalen Bereich. Die BaFin bietet Verbrauchern die Möglichkeit, in ihrer Unternehmensdatenbank zu überprüfen, ob ein Anbieter über die erforderliche Erlaubnis verfügt.

Diese Warnung beruht auf den gesetzlichen Bestimmungen des § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG).

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