BaFin warnt vor Omafin Corporation GmbH: Verdacht auf illegale Finanzgeschäfte über omafincorp.com

Last Updated: Mittwoch, 14.08.2024By Tags: ,

Die BaFin hat eine dringende Warnung in Bezug auf die Webseite omafincorp.com veröffentlicht. Es besteht der Verdacht, dass die dort als in Berlin ansässig vorgestellte Omafin Corporation GmbH ohne die erforderlichen Genehmigungen Bank- und Finanzdienstleistungen betreibt.

Das Angebot auf der Webseite umfasst Investitionen in Kryptowährungen, Aktienoptionen und Exchange Traded Funds (ETFs). Diese Finanzdienstleistungen bedürfen jedoch in Deutschland einer Erlaubnis durch die BaFin, welche im besagten Fall zu fehlen scheint.

Die BaFin hebt hervor, dass es nicht ungewöhnlich ist, dass Firmen versuchen, ohne entsprechende Erlaubnisse Finanzdienstleistungen auf dem Markt anzubieten. Ein solches Vorgehen stellt eine erhebliche Gefahr für Investoren dar, die dadurch möglicherweise nicht ausreichend geschützt sind.

Es wird empfohlen, vor einer Investition oder dem Eingehen einer Geschäftsbeziehung, die Unternehmensdatenbank der BaFin zu prüfen. Diese bietet eine zuverlässige Möglichkeit, um eventuelle Risiken rechtzeitig zu identifizieren.

Die gesetzliche Grundlage für die Warnung bildet § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes und zielt darauf ab, Anleger vor möglicherweise betrügerischen Aktivitäten zu schützen. Die BaFin rät daher, bei Angeboten der Omafin Corporation GmbH besondere Vorsicht walten zu lassen und vorschnelle finanzielle Entscheidungen zu vermeiden.

BaFin-Meldung:
Die BaFin warnt ausdrücklich vor der Webseite omafincorp.com. Diese wird von der angeblich in Berlin beheimateten Omafin Corporation GmbH genutzt, um ohne die nötige Erlaubnis Finanzgeschäfte und Dienstleistungen anzubieten. Das Angebot umfasst unter anderem Investitionsmöglichkeiten in Kryptowerte, Aktienoptionen und börsengehandelte Fonds (ETFs).

In Deutschland ist für das Anbieten von Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen eine Genehmigung der BaFin erforderlich. Informationen zu der Zulassung eines Unternehmens können in der Unternehmensdatenbank der BaFin eingesehen werden.

Die Unternehmenswarnung gründet sich auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes.

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