BaFin ordnet Stopp an: Meier + Partner Vermögensverwaltung AG muss Anlagevermittlung und -beratung einstellen

Last Updated: Mittwoch, 14.08.2024By Tags: ,

Die Deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt), besser bekannt als BaFin, hat am 17. Juni 2024 eine deutliche Warnung an die Meier + Partner Vermögensverwaltung AG herausgegeben. Das in Wängi, Schweiz, basierte Unternehmen muss die Durchführung seiner nicht genehmigten Anlageberatungs- und Vermittlungsaktivitäten in Deutschland unverzüglich einstellen.

Diese Maßnahme erfolgte als Antwort auf die Aufdeckung, dass Meier + Partner Vermögensverwaltung AG ohne die notwendige Zulassung der BaFin in Deutschland operierte. Insbesondere hat die Firma ihren Kundinnen und Kunden nicht nur den Kauf spezifischer Aktien nahegelegt, sondern auch Angebote gemacht, im Laufe der Zeit Empfehlungen für lukrative Verkaufszeitpunkte auszusprechen. In Deutschland ist es allerdings gesetzlich vorgeschrieben, dass solche Finanzdienstleistungen ausschließlich mit einer offiziellen Genehmigung der BaFin durchgeführt werden dürfen.

Obwohl die Anordnung noch nicht endgültig rechtswirksam ist, besitzt sie dennoch sofortige Gültigkeit. Dies verdeutlicht das feste Bestreben der Aufsichtsbehörde, den Anlegerschutz zu fördern und illegale Finanzpraktiken zu verhindern.

Zusätzlich macht die BaFin darauf aufmerksam, dass alle Unternehmen, die in Deutschland im Bereich der Bank-, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen tätig sein möchten, eine entsprechende Zulassung erwerben müssen. Anleger werden dringend dazu angehalten, vor dem Eingehen einer Geschäftsbeziehung zu prüfen, ob das betreffende Unternehmen eine BaFin-Erlaubnis besitzt. Diesbezügliche Informationen können in der Unternehmensdatenbank der BaFin eingesehen werden. Dies bietet eine wesentliche Hilfe, um sich vor unseriösen Geschäftsangeboten zu schützen.

BaFin-Mitteilung:
Anhaltung an Meier + Partner Vermögensverwaltung AG zur Einstellung nicht autorisierter Finanzberatung und -vermittlung

Die BaFin hat der in Wängi, Schweiz, beheimateten Meier + Partner Vermögensverwaltung AG die Weisung erteilt, ihre nicht lizenzierte Anlageberatung und -vermittlung in Deutschland unverzüglich zu stoppen. Das Unternehmen hat ohne entsprechende Genehmigung gehandelt.

Es empfahl seinen Kunden den Erwerb ausgewählter Aktien und plante, sie auch über profitable Verkaufschancen zu beraten.
Die Verfügung der BaFin tritt sofort in Kraft, ist jedoch rechtlich noch nicht abschließend geklärt.

Jeder Anbieter von Bank-, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland muss eine BaFin-Genehmigung besitzen. Manche Unternehmen gehen jedoch ohne diese notwendige Erlaubnis vor. Überprüfen Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin die Zulassung jedes Anbieters.

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