BaFin warnt vor Website stargos.co: Unerlaubte Finanzdienstleistungen und gefälschte Dokumente

Last Updated: Freitag, 16.08.2024By Tags: ,

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine offizielle Warnung bezüglich der Website „stargos.co“ herausgegeben. Es wurde festgestellt, dass auf der Website Finanzdienstleistungen und Wertpapiergeschäfte angeboten werden, ohne dass eine dafür notwendige Lizenz vorliegt. „Stargos“, so die Bezeichnung des Betreibers, macht keine Angaben zu seiner Rechtsform und führt eine Adresse in London, Vereinigtes Königreich, an.

Die Website zeigt inhaltliche Übereinstimmungen mit anderen Websites, vor denen die BaFin bereits in der Vergangenheit gewarnt hat. Diese ähnlichen Plattformen lockten Nutzer üblicherweise mit dem Versprechen in die „Handelsarena“ ein. Bei stargos.co lautet der Slogan jedoch: „Maßgeschneiderte Strategien für Ihren Erfolg“.

Ein weiterer kritischer Punkt ist, dass die Plattform stargos.co ihren Kunden gefälschte „Lizenzen“ ausstellt, die vermeintlich von der „Anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht“ für „Handelsmakler“ ausgestellt wurden. Diese Fälschungen tragen das Logo der BaFin und nennen die britische Finanzaufsicht FCA (Financial Conduct Authority) als ausstellende Behörde. Die BaFin stellt klar, dass diese Dokumente keine Gültigkeit besitzen und weder von ihr noch von der FCA lizenziert wurden.

In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Unternehmen eine Genehmigung der BaFin besitzen müssen, um Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anzubieten. Verbraucherinnen und Verbraucher werden daher aufgerufen, vor der Durchführung von Finanzgeschäften stets zu prüfen, ob ein Unternehmen entsprechend zugelassen ist. Informationen über lizenzierte Unternehmen können in der Unternehmensdatenbank der BaFin eingesehen werden.

Diese Warnung vor potenziellen betrügerischen Aktivitäten erfolgt auf Grundlage des § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes und dient dem Schutz der Öffentlichkeit.

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