Rechtsanwältin Kerstin Bontschev aus Dresden hilft

Last Updated: Sonntag, 26.06.2022By

Handelsplattform miller-vc.com: BaFin ermittelt gegen die Andolantra Sl.

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass Andolantra SI., Spanien, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Die Inhalte auf der Website miller-vc.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden. Den auf der Website veröffentlichten Geschäftsbedingungen zufolge wird die Geschäftsbeziehung der Kundinnen und Kunden zu dem spanischen Unternehmen estnischem Recht unterworfen. Darüber hinaus fallen Parallelen zwischen den Internetpräsenzen miller-vc.com und baronsvc.com auf. Zu letzterer Website hatte die BaFin bereits am 6. Juli 2021 eine Meldung veröffentlicht.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

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