Kein Vertrauen des Rostocker Insolvenzgerichts gegenüber dem Insolvenzverwalter der ADCADA GmbH?

Die Frage wurde mit Absicht etwas provozierend formuliert. Diese stellen wir uns nämlich, nachdem ein neuer Insolvenzeröffnungsbeschluss vom Rostocker Insolvenzgericht veröffentlicht wurde.

In diesem steht:

„Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans,

Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 02.02.2021, 10:30 Uhr,
Landgericht Rostock, August-Bebel-Straße 15, 18055 Rostock, Großer Saal 2.002″

Dieser Hinweiß in solch einem Beschluss ist eher ungewöhnlich. Auch wir selber wie man weiß, sind sehr kritisch gegenüber dem Insolvenzverwalter. Aber wenn wir kennen, dass er seinen Job richtig macht, stehen wir voll und ganz hinter ihm. Allerdings kennt sich der Insolvenzverwalter nicht mit Kriminalinsolvenzen aus und das macht er ganz klar deutlich.

Das konzernleitende Muttergesellschaft des ganzen ADCADA Konstrukts war die adcada Marketing GmbH & Co. KG. Von dieser aus, wurde das gesamte Marketing gesteuert, um Geld von Anlegern einzusammeln. Mit diesem Geld hat man versucht weitere Branchen zu erschließen, um noch mehr Geld einzusammeln. Man hatte aber nicht vor im Interesse der Anleger zu handeln.

Das Resultat war, dass viele Anleger ihr Geld verloren haben!

 

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