ADCADA bezieht Stellung

Last Updated: Samstag, 11.11.2023By

Auch darauf wollen wir natürlich hier gerne hinweisen, das gehört sich dann auch zu einer seriösen Berichterstattung. In wie weit die Inhalte der adcada der Stellungnahme entsprechen, ist für uns nicht nachprüfbar. www.adcada.de

Bereits am gestrigen Tage hatten wir ja gemeldet, dass auch wir einen Artikel so sicherlich nicht veröffentlicht hätten, denn wenn man von einem System spricht, dann muss eben nicht Benjamin Kühn nachweisen, dass er das nicht betreibt sondern die Ostsee Zeitung in dem Fall, dass sie dafür Nachweise hat. Bloße Vermutungen reichen da nicht.

So richtig nachvollziehen können wir dann aber die Stellungnahme nicht.

Mal ehrlich Herr Kühn, es ist für mich nicht vorstellbar, dass die Redakteurin der Ostsee Zeitung von Kontakten zu Ihrer Pressesprecherin, um einen persönlichen Termin zu vereinbaren, berichtet, den aber wohl dann eben möglicherweise nicht bekommen hat.

Nun berichten Sie dann: „Das zugleich formulierte Angebot seitens ADCADA an die Redaktion, sich persönlich ein Bild von der laufenden Produktion im ADCADA Park in Bentwisch zu verschaffen, wurde seitens der Redaktion bislang nicht angenommen.“

Warum haben Sie denn vorher eben genau dieses Angebot nicht gemacht?

Auch das mit dem

Gegen die verantwortliche Redakteurin und die Redaktion wurde parallel zu dieser Stellungnahme Strafanzeige im Sinne des Presserechts gestellt sowie ein Antrag auf einstweilige Verfügung eingebracht.“ Was bitte ist eine Strafanzeige im Sinne des Presserechtes? Zitat Ende

Das müssen Sie dann mal erklären, wenn Sie mit solchen Äußerungen um sich werfen. Da könnte ich dann noch etwas von Ihnen lernen.

Auch das mit der einstweiligen Verfügung ist nicht so einfach, denn selbst adcada.law sollte doch das Prozedere kennen. Man muss doch erst einmal die Zeitung abmahnen und die Abgabe einer Unterlassungserklärung fordern. Gibt die Zeitung diese nicht ab, dann können Sie den nächsten Schritt in der Sache gehen.

Auch hier wird es dann möglicherweise zu einer öffentlichen Verhandlung in Rostock, Hamburg oder wo auch immer kommen. Das dürfte dann sicherlich interessant sein für die Medien.

Das mit dem Rechtsanwalt ist ja auch schon eine Behauptung, die Sie dann konkretisieren sollten, denn Sie sollten dem geneigten Leser Ihrer Stellungnahme dann auch mal sagen, dass eben das Landgericht Rostock Ihrem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eben NICHT stattgegeben hat, sondern dazu einen Verhandlungstermin am 16. Juli 2020 in Rostock anberaumt hat. Das ist die Wahrheit.

Auch, dass Sie den Namen der Zeitung dann nicht veröffentlichen, macht doch eigentlich nachdenklich Herr Kühn, denn genau mit dieser Zeitung hatten Sie doch über Jahre versucht, Ihr „erfolgreiches Image“ aufzupolieren bzw. auszubauen. Das schmerzt dann natürlich doppelt.

Nun würde ich den Vorgang einmal ganz entspannt sehen, mich mit der Zeitung an einen Tisch setzen, alle Bilanzen hervorholen, auch die, die Sie nicht veröffentlicht haben, obwohl Sie das nach den gesetzlichen Vorgaben eigentlich müssten.

Dann den Sachverhalt diskutieren und schauen, ob sich an der Einschätzung etwas verändert. Keine Zeitung ist dann sicherlich beratungsresistent.

 

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