Amtsgericht Rostock und die merk-würdige Bestellung des Insolvenzverwalters ECOVIS zu den adcada Gesellschaften

Last Updated: Samstag, 11.11.2023By

Da sind wir aber schon ein wenig irritiert, wie wenig Fingerspitzengefühl das Amtsgericht Rostock bei der Wahl des Insolvenzverwalters für die adcada Gesellschaften gezeigt hat. Kritisch finden wir, dass Professor Tobias Schulze bei allen neuen nun in Insolvenz gegangenen Gesellschaften auch der vom Amtsgericht Rostock bestellte Insolvenzverwalter ist.

Das kann und wird aus unserer Sicht nicht GUT gehen können.

Kritisch deshalb, weil es sich ja rechtlich gesehen immer um eigenständige Gesellschaften handelt, die ja auch untereinander dann gegenseitig Ansprüche haben könnten.

Aus unserer Sicht wäre es deutlich klüger gewesen, für die anderen adcada Gesellschaften auch andere Insolvenzverwalter zu bestellen, um hier auch eine interne Kontrolle zu haben, wenn es um Forderungen der einzelnen Gesellschaften geht.

So, in der jetzigen Konstellation ist eine vernünftige Kontrolle nicht möglich. Professor Schulze kontrolliert sich hier dann möglicherweise selber. Ob das im Sinne der Anleger ist?

Gespannt sind wir natürlich darauf, wie Professor Schulze das gesamte Verfahren überhaupt angehen will, denn unserer Überzeugung nach hat Professor Schulze möglicherweise nicht den Hauch einer Ahnung, dass diese Insolvenz sicherlich nicht vergnügungssteuerpflichtig ist. Warten wir es einmal ab.

In der Sache der Bestellung des Insolvenzverwalters haben wir auch das Justizministerium in Schwerin eingeschaltet. Wir wollen wissen, wie man dort das „von uns gesehene Problem“ sieht.

Wir wissen, dass das Unternehmen adcada mit unterschiedlichen Gesellschaften Gelder von Anlegern angenommen hat. Wir vermuten nun (wissen), dass es dann untereinander auch finanzielle Bewegungen gab. Ein Insolvenzverwalter, der für alle Gesellschaften zuständig ist, kann doch dann bitteschön nicht jede Gesellschaft und deren Forderungen gegen sich selber vertreten. Wie soll das bitte dann in der Praxis gehen? Es geht ganz klar nicht, denn das wird zu großen Diskussionen mit den Anlegeranwälten führen, die dann Anleger aus den einzelnen anderen Gesellschaften vertreten.

Wie der zuständige Insolvenzrichter so eine stümperhafte und einfach nur dumme Entscheidung treffen kann, das ist für uns nur dann zu erklären, wenn sich das Amtsgericht Rostock vorher nicht mit den Unternehmen ordentlich befasst hat. Das wiederum wäre dann aus unserer Sicht fatal in der Folge nicht nur für das Insolvenzgericht beim Amtsgericht Rostock.

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