Arthur’s Food Company Deutschland AG: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an

Last Updated: Freitag, 24.11.2023By Tags: ,

Die Finanzaufsicht BaFin hat mit Bescheid vom 4. Juli 2023 angeordnet, dass die in Lichtenstein ansässige Arthur’s Food Company Deutschland AG ihr ohne Erlaubnis betriebenes Einlagengeschäft sofort einstellen und unverzüglich abwickeln muss. Das Unternehmen nahm insbesondere auf Grundlage eines „Vertrags über ein Nachrangdarlehen Arthur’s Food Company“ Anlegergelder mit unbedingtem Rückzahlungsversprechen entgegen.

Damit betreibt die Arthur’s Food Company Deutschland AG das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Sie ist verpflichtet, die bislang angenommenen Gelder per Überweisung vollständig an die Geldgeberinnen und Geldgeber zurückzuzahlen.

Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

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