BaFin Meldungen aktuell

Last Updated: Samstag, 11.11.2023By

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website oleander.capital. Unbekannte Betreiber bieten darüber ohne Erlaubnis Geschäfte wie etwa „Finanzanalyse“ und „Vermögensverwaltung“ an.

Dabei erwecken sie den Anschein, es handele sich um eine Website der in Frankfurt am Main ansässigen Oleander Capital Management GmbH. Das ist nicht der Fall. Es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapier-dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, oh-ne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

 

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Swissinvestmentsolution.com: BaFin ermittelt gegen Swiss Investment Solution

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor dem Angebot der Swiss Investment Solution. Nach Informationen der BaFin treten die Verantwortlichen an Kundinnen und Kunden in Deutschland heran, um ihnen Festgeldangebote mit hoher Verzinsung zu unterbreiten. Zudem wirbt die Gesellschaft mit einem bevorstehenden Börsengang und bietet Kundinnen und Kunden den Kauf vorbörslicher Aktien an.

Die Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die „Swiss Investment Solution“ unerlaubt Bankgeschäfte und Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

arielsystem.pro: BaFin ermittelt gegen Ariel System

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Ariel System. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen über seine Website arielsystem.pro ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen auf an.

Finanz- und Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.