BaFin warnt vor betrügerischen Websites: green ULTRA operiert ohne Erlaubnis

Last Updated: Freitag, 16.08.2024By Tags: ,

Die Aufsichtsbehörde für den Finanzdienstleistungssektor, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), hat eine ernste Warnmeldung bezüglich der Webseiten green-ultra.com und green-ultra.net veröffentlicht. Nach detaillierten Untersuchungen ist die BaFin zu dem Urteil gelangt, dass auf besagten Webseiten Finanz- und Wertpapierservices ohne die notwendige behördliche Zulassung angeboten werden.

Die Webseiten werben unter dem Namen green ULTRA, aber ohne eine angemessene Rechtsform für ihr Unternehmen zu spezifizieren. Mit Toronto in Kanada als vermeintlichem Firmensitz behaupten sie, von den nicht existierenden Behörden „CADFIRA“ und „European Financial Security“ beziehungsweise „FINA-EU“ in Kanada und Europa überwacht zu werden, ein Fakt, der auch von der Ontario Securities Commission, der Wertpapieraufsichtsbehörde der kanadischen Provinz Ontario, widerlegt wurde.

In Deutschland ist es ausschließlich unter Vorlage der entsprechenden Erlaubnis durch die BaFin gestattet, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen zu erbringen. Firmen, die ohne diese Lizenz operieren, gefährden ihre Kunden erheblich. Die BaFin rät daher nachdrücklich davon ab, auf Angebote von green ULTRA einzugehen und empfiehlt, die Zuverlässigkeit eines Dienstleisters immer in der BaFin-Unternehmensdatenbank zu überprüfen.

Dieser Warnhinweis orientiert sich an § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes und zielt darauf ab, Verbraucher vor betrügerischen Offerten zu schützen. Die BaFin appelliert an alle potenziellen Investoren, höchst vorsichtig zu sein und keine Geschäfte mit unseriösen Anbietern zu machen.

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