Bilanz: Schiffahrts-Gesellschaft MS „BOSUN“ mbH & Co. KG – Am Ende nur Schulden

Last Updated: Donnerstag, 25.02.2016By Tags: ,

Für die Anleger wird bei dieser Beteiligung am Ende nicht viel übrig bleiben. Das kann man auch an dieser Bilanz wieder schön sehen – außer Schulden nichts und die Bank hat dann nochmal einen Besserungsschein . . . wenn da noch mal etwas Geld in die Gesellschaft kommen sollte. Hat schon irgendjemand mal einen Besserungsschein in einer Bilanz für die Kommanditisten gesehen? Wäre super einmal solch eine Bilanz zu sehen, aber allein der Glaube fehlt das es solch eine Bilanz dann wirklich gibt. Kommanditkapital zumindest ist hier keines mehr da. Geht die Gesellschaft dann möglicherweise einmal in Insolvenz, dann wird der Insolvenzverwalter sicherlich auch erhaltene Ausschüttungen zurückfordern. Wetten?!

Die Bewertung erfolgte unter dem Aspekt der Fortführung der Unternehmenstätigkeit der Gesellschaft (Going-Concern-Prinzip). In 2013 wurden die Schiffshypothekendarlehen neu strukturiert und seitens der finanzierenden Bank auf einen Teil der Darlehen verzichtet. In Verbindung mit der Restrukturierungsvereinbarung wurde in 2014 ein geänderter Darlehensvertrag geschlossen. Bis Ende 2014 waren keine Tilgungen vorgesehen, ab 2015 ist auf Basis von PAY-AS-YOU-EARN eine jährliche Mindesttilgung von TUSD 1.000 vereinbart. Für die weitere Fortführung der Unternehmenstätigkeit wurden von der Bank Tilgungsstundungen für 2015 sowie die Erhöhung der Betriebsmittellinie von TEUR 500 auf TEUR 1.000 genehmigt. Im Jahr 2016 ist geplant, die Mindesttilgung von TUSD 1.000 zu leisten. Das Sachanlagevermögen (Seeschiff) war bereits im Jahr 2013 bis auf den Schrottwert in Höhe von TEUR 1.128 abgeschrieben. Die Vorräte werden zu den letzten Einkaufspreisen bewertet. Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nominalwerten bewertet.

Die Rückstellungen umfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Sie sind unter Berücksichtigung des § 253 Abs. 2 HGB in Höhe des Erfüllungsbetrages passiviert, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Abzinsung der Gewerbesteuerrückstellung für die zukünftige Belastung aus der Auflösung der Unterschiedsbeträge Seeschiff und Fremdwährungsdarlehen wurde anhand des von der Bundesbank veröffentlichten maßgeblichen Zinssatz von 3,78 % (Vorjahr: 4,63 %) bzw. zwischen 2,80 % und 3,26 % (Vorjahr: zwischen 3,34 % und 3,93 %) ermittelt.

Mit der finanzierenden Bank wurde ein Besserungsschein vereinbart, aus dem sich eine finanzielle Verpflichtung von rd. TUSD 2.237 ergeben kann (Eventualverbindlichkeit).

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