Bitfastfx.com: BaFin ermittelt gegen den Betreiber der Website

Last Updated: Samstag, 11.11.2023By Tags: ,

Die BaFin warnt vor der Webseite bitfastfx.com. Die Betreiber dieser Seite offerieren, ohne die notwendige Genehmigung, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen. Verbraucher werden hierbei telefonisch angesprochen und ihnen werden vermeintliche Gewinne versprochen. Doch um an diese zu gelangen, sollen sie zuerst eine „Vorauszahlungssteuer“ entrichten und sich an einem „Verifizierungsverfahren“ beteiligen. Angeblich rühren die versprochenen Gewinne von Investitionen auf anderen Plattformen her. Doch die in Aussicht gestellten Auszahlungen werden nicht getätigt.

Wichtig zu wissen: Jeder, der in Deutschland Finanz- und Wertpapierdienstleistungen oder Bankgeschäfte offerieren möchte, benötigt eine Genehmigung der BaFin. Es gibt jedoch Unternehmen, die solche Services ohne die nötige Erlaubnis bereitstellen. Ob ein Unternehmen eine BaFin-Genehmigung besitzt, kann in der Unternehmensdatenbank überprüft werden.

Die Mitteilung der BaFin stützt sich auf § 37 Abs. 4 des Kreditwesengesetzes.

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