Bundeskartellamt: Mangelhafte Bonitätsprüfungen bei Onlinehändlern und Zahlungsdienstleistern

Last Updated: Donnerstag, 20.06.2024By

Onlinehändler, Auskunfteien und Zahlungsdienstleister halten sich bei Bonitätsprüfungen häufig nicht an die Vorgaben des Verbraucherrechts. Dies geht aus einer Untersuchung des Bundeskartellamts hervor. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, stellte fest, dass es bei den Prüfungen oft an Transparenz und Information mangele.

Beim Online-Shopping führen die Händler oder beauftragte Zahlungsdienstleister Bonitätsprüfungen der Kunden durch, um das Risiko möglicher Zahlungsausfälle zu verringern. Diese Prüfungen sollen sicherstellen, dass Kunden finanziell in der Lage sind, ihre Einkäufe zu bezahlen. Allerdings kritisiert das Bundeskartellamt, dass Verbraucher nicht immer ausreichend über die durchgeführten Prüfungen informiert werden und die Kriterien, nach denen ihre Bonität bewertet wird, oft unklar bleiben.

Die mangelnde Transparenz kann dazu führen, dass Verbraucher ungerechtfertigt abgelehnt oder benachteiligt werden, ohne genau zu wissen, warum. Das Bundeskartellamt fordert daher strengere Kontrollen und eine bessere Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, um die Rechte der Verbraucher zu schützen und faire Bonitätsprüfungen sicherzustellen.

Zusätzlich sollen Maßnahmen ergriffen werden, um die Informationspflichten der Händler und Dienstleister zu verstärken, damit Verbraucher besser nachvollziehen können, wie ihre Bonität bewertet wird und welche Daten dafür herangezogen werden. Dies soll dazu beitragen, das Vertrauen der Verbraucher in den Online-Handel und die damit verbundenen Bonitätsprüfungen zu stärken.

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