Deka Immobilien Investment GmbH – Jahresbericht zum 31.03.2022 Deka-ImmobilienNordamerika DE000DK0LLA6

Last Updated: Samstag, 11.11.2023By

Deka Immobilien Investment GmbH

Taunusanlage 1
60329 Frankfurt a.M.

Jahresbericht
zum 31. März 2022.

Deka-ImmobilienNordamerika

Immobilien-Sondervermögen deutschen Rechts.

Fondswährung: US-Dollar.

Hinweise

Für das Sondervermögen Deka-ImmobilienNordamerika gilt das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) als gesetzliche Grundlage.

Zu den Grundlagen der Immobilienbewertung ist festzuhalten, dass nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) für die Immobilien der Sondervermögen zu jedem Bewertungsstichtag jeweils zwei Verkehrswertgutachten einzuholen sind.

Der ausgewiesene Verkehrswert entspricht dem arithmetischen Mittelwert der Verkehrswerte aus beiden Verkehrswertgutachten der Immobilie. Alle anderen Angaben erfolgen aus dem Verkehrswertgutachten, dessen Verkehrswert näher am Mittelwert der Verkehrswerte aus den beiden vorherigen Verkehrswertgutachten bzw. dem vorherigen Verkehrswert liegt.

Im Immobilienverzeichnis werden bei den Verkehrswerten neben dem arithmetischen Mittelwert zudem beide Gutachtenverkehrswerte ausgewiesen. Gleichfalls im Immobilienverzeichnis erfolgt der Ausweis beider Gutachtenwerte zu den Kriterien „Restnutzungsdauer in Jahren“ und „Marktübliche Miete“.

Die aktuelle Fassung des Verkaufsprospektes Deka-ImmobilienNordamerika (inklusive der Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen) ist über www.deka.de (Rubrik Immobilien) verfügbar.

Dieser Jahresbericht ist in Verbindung mit dem jeweils aktuellen Verkaufsprospekt und dem jeweils aktuellen Halbjahresbericht gültig bis zur Veröffentlichung des nächsten Jahresberichtes gegen Ende Juni 2023. Nach dem 30. September 2022 ist der anschließende Halbjahresbericht, sobald er veröffentlicht ist, beizufügen.

Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass es, insbesondere durch die jeweiligen aktuellen ökonomischen, politischen und rechtlichen Rahmendaten sowie die Corona-Pandemie und den Ukraine-Krieg, zu veränderten Bedingungen in der Zukunft kommen kann. Dies kann zu Abweichungen gegenüber aktuell prognostizierten Entwicklungen führen.

Dieser Bericht enthält folgende Gliederung: Die Vermögensübersicht wird als zusammengefasste Vermögensaufstellung verstanden, die in den dann folgenden Teilen I bis III detaillierter ausgeführt wird. In diesem Zusammenhang enthält das Immobilienverzeichnis als Teil I in komprimierter Form alle Daten, die auf Objektebene veröffentlicht werden, in einem Verzeichnis. Dazu sind immer auf je zwei Doppelseiten alle Einzelkriterien zu einem bestimmten Objekt aufgeführt.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir in diesem Jahresbericht vorrangig die männliche Form. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen meint die gewählte Formulierung stets alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten.

Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen Rundungsdifferenzen in Höhe von ± einer Einheit (USD*, % usw.) auftreten. Prozentwerte in Tabellen und Grafiken sind gerundet, daher können rechnerische Differenzen zum Gesamtwert (100 %) auftreten.

* USD = US-Dollar

Kennzahlen Deka-ImmobilienNordamerika

Kennzahlen zum Stichtag (Wertangaben in US-Dollar)

Fondsvermögen (netto) 492,5 Mio. USD
Immobilienvermögen gesamt (brutto) 488,4 Mio. USD
– davon über Immobilien-Gesellschaften gehalten 488,4 Mio. USD
Fondsobjekte gesamt 9
– davon über Immobilien-Gesellschaften gehalten 9
Vermietungsquote 31.03.2022 90,1%
– Durchschnitt im Berichtszeitraum 89,9%
Fremdkapitalquote 31.03.2022 24,6%
Ankäufe (Anzahl der Objekte) 1
Verkäufe (Anzahl der Objekte) 0
Netto-Mittelzufluss1) 41,7 Mio. USD
Ausschüttung am 02.07.2021 für das Geschäftsjahr 2020 /​ 2021 2) 4,9 Mio. USD
– Ausschüttung je Anteil per 02.07.2021 0,60 USD
Anlageerfolg (in USD) 01. April 2021 bis 31. März 2022 3) 2,0%
Anlageerfolg (in USD) seit Fondsauflage am 14. Juli 20163) 15,6%
Rücknahmepreis 55,27 USD
Ausgabepreis 57,34 USD

Stand: 31. März 2022

1) Inkl. Ertragsausgleich /​ Aufwandsausgleich i. H. v. 600.331 USD.
2) Inkl. Ausgleichsposten i.H.v. 584 USD für bis zum Ausschüttungstag ausgegebene bzw. zurückgegebene Anteile
3) Nach der Berechnungsmethode des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V., das heißt, der Anlageerfolg wurde auf Basis der veröffentlichten Anteilwerte (Rücknahmepreise) und bei kostenfreier Wiederanlage der Ertragsausschüttung ermittelt.

Tätigkeitsbericht der Geschäftsführung

Allgemeine Angaben

Die militärische Eskalation des Konflikts zwischen Russland und der Ukraine führt zu geopolitischen Spannungen, deren Auswirkungen derzeit noch nicht vollständig abgesehen werden können. Sofern sich diese Auswirkungen des Konflikts jedoch in nachhaltigen Konjunktur- und Kapitalmarktbelastungen niederschlagen und die aktuelle Situation länger anhält oder sich verschärft, kann es nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Ergebnis-, Risiko- und Kapitalsituation sowie die entsprechenden zentralen Steuerungsgrößen ungünstiger als dargestellt entwickeln könnten. Eine konjunkturelle Abkühlung könnte sich mit zeitlicher Verzögerung auch auf den Immobilienmärkten niederschlagen.

Auch die weltweiten Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Wirtschaft sind für das Jahr 2022 noch nicht abschließend abschätzbar. Somit besteht weiterhin auch eine Unsicherheit hinsichtlich der zukünftigen Marktentwicklungen. Zudem kann nicht ausgeschlossen werden, dass es insbesondere durch Virus-Mutationen zumindest kurzfristig zu Rückschlägen in der Pandemiebekämpfung kommen kann.

Die perspektivischen Auswirkungen beider genannter Ausnahmesituationen und die daraus resultierenden gesonderten Management-Herausforderungen auf bzw. für das Portfolio werden von Deka Immobilien intensiv überwacht, analysiert und professionell gemanagt – Ergebnis ist, dass der Deka-ImmobilienNordamerika in Zeiten erhöhter Unsicherheit solide aufgestellt ist.

Mit dem Deka-ImmobilienNordamerika bieten wir Anlegern ein Produkt für den mittel- bis langfristigen Anlagehorizont mit Immobilieninvestitionen auf US-Dollar-Basis. Der Fonds ermöglicht Ihnen im Rahmen der Vermögensanlage eine Währungsdiversifikation und /​ oder einen Regionen-Fokus abzubilden. Das Anlageziel ist die Erwirtschaftung regelmäßiger Erträge aufgrund zufließender Mieten und Zinsen sowie ein kontinuierlicher Wertzuwachs durch eine positive Entwicklung der Immobilienverkehrswerte. Dieser Anlageerfolg soll in US-Dollar (USD) erzielt werden, ebenso sämtliche Ausschüttungen und Rückzahlungen.

Der Fonds Deka-ImmobilienNordamerika besteht seit rund sechs Jahren und ist damit fester Bestandteil der Deka-Angebotspalette. Mit einer Investition in die nordamerikanischen Immobilienmärkte können Sie an den Wachstums- und Ertragsaussichten dieser Anlageregion partizipieren. Das Portfolio besteht aktuell aus neun attraktiven Objekten in Top-Lagen in den Bereichen Büro, Handel, Logistik und Hotel. Alle Objekte sind entweder neu erstellt oder sehr hochwertig modernisiert.

Gemäß unseren Nachhaltigkeitsbestrebungen haben wir den Deka-ImmobilienNordamerika im Januar 2022 nach Artikel 8 der Offenlegungsverordnung (sogenannte ESG-Strategie) klassifizieren lassen und beachten verstärkt ökologische Merkmale. Der Fonds verfolgt erfolgreich seit Jahren eine Zertifizierungsstrategie und derzeit sind zum Berichtsstichtag 20,4 % (gemessen an den Verkehrswerten) des Immobilienportfolios entsprechend ausgezeichnet.

Bei der Auswahl und der Bewirtschaftung der Immobilien sind hierbei insbesondere ökologische Merkmale zu berücksichtigen. Dazu zählen u. a. Kriterien, wie das Beachten des UN Global Compact* beim Anlegen der Fondsliquidität, ein Reduzieren des CO2-Ausstoßes, ein Optimieren des Energieverbrauchs und „grüne Mietvertragsklauseln“, wie zum Beispiel zum Austausch von Verbrauchsdaten für Strom, Wärme und Wasser, Abfallaufkommen und Emissionen. Damit kommen wir unserem Auftrag als Treuhänder nach, die Treuhandgelder unserer Anleger im Rahmen einer ökonomischen, ökologischen und gesellschaftlich nachhaltigen Geschäftsausrichtung zu verwalten.

* Der United Nations Global Compact ist die weltweit größte und wichtigste Initiative für verantwortungsvolle Unternehmensführung. Auf der Grundlage 10 universeller Prinzipien und der Sustainable Development Goals verfolgt er die Vision einer inklusiven und nachhaltigen Weltwirtschaft.

Struktur des Fondsvermögens

Das Fondsvermögen des Deka-ImmobilienNordamerika beträgt 492,5 Mio. USD zum Stichtag 31.03.2022. Das Immobilienvermögen hat ein Volumen von 488,4 Mio. USD und umfasst neun Immobilien, alle in den USA gelegen. Alle Objekte werden über Immobilien-Gesellschaften gehalten.

Das Immobilien-Portfolio besteht aus dem Hotel Hyatt Centric in Chicago, jeweils einer Büroimmobilie in Boston, Chicago, Portland (Oregon) und Washington D.C., ferner einer High-Street-RetailImmobilie im Stadtteil Georgetown in Washington D.C., einem Shopping-Center in Paramus, New Jersey und einer Logistikimmobilie in einem wichtigen US-Logistik-Hub bei Edwardsville in der Nähe von St. Louis. Damit ist das Portfolio über alle vier strategisch geplanten Assetklassen Büro, Einzelhandel, Logistik und Hotel diversifiziert und gleichzeitig regional breit aufgestellt. Im Berichtszeitraum wurde das Portfolio um eine Einzelhandelsimmobilie in Santa Monica, Los Angeles County, ergänzt.

Der Fonds verfügt über ein Liquiditätsvolumen von rund 96 Mio. USD, die Liquiditätsquote beträgt zum Stichtag 19,5 % des Fondsvermögens.

Wertentwicklung

Im Berichtszeitraum des Fondsgeschäftsjahres 2021/​2022 erzielte der Deka-ImmobilienNordamerika eine Wertentwicklung nach BVI-Methode* von 2,0 %. Seit der Auflegung im Juli 2016 erzielte der Fonds eine kumulierte Rendite von 15,6 %.

* Nach der Berechnungsmethode des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e. V., das heißt, der Anlageerfolg wurde auf Basis der veröffentlichten Anteilwerte (Rücknahmepreise) und bei kostenfreier Wiederanlage der Ertragsausschüttung ermittelt.

Ausschüttung

Am 02.07.2021 wurden den Anlegern 0,60 USD pro Anteil ausgeschüttet. Die an die Anteilseigner fließende Ertragsausschüttung ermäßigte den Anteilpreis um den Betrag der Ausschüttung. Von der Ausschüttung in Höhe von 0,60 USD pro Anteil ist bei den Anlegern ein Betrag in Höhe von 0,48 USD steuerfrei.

Am 01.07.2022 werden den Anlegern 0,75 USD pro Anteil ausgeschüttet. Die an die Anteilseigner fließende Ertragsausschüttung ermäßigt den Anteilpreis um den Betrag der Ausschüttung. Von der Ausschüttung in Höhe von 0,75 USD pro Anteil ist bei den Anlegern ein Betrag in Höhe von 0,60 USD steuerfrei.

Weitere Angaben zur steuerlichen Rechnungslegung entnehmen Sie bitte den „Steuerlichen Hinweisen“ für Anleger (Seite 61 bis 65).

Zur Situation an den Immobilienmärkten

USA

Das Jahr 2021 endete für den US-Büromarkt positiv. Die Nettoabsorption lag im vierten Quartal zum ersten Mal seit Beginn der Pandemie im Plus und die Mieten zeigten nach deutlichen Rückgängen in den Vorquartalen eine Stabilisierung an. Der pandemiebedingte Anpassungsprozess ist allerdings noch nicht abgeschlossen, denn die Erholung in zentralen Lagen verlief schleppender als in den Randlagen. Über das Gesamtjahr war die Nettoabsorption immerhin nicht mehr ganz so negativ wie noch im Vorjahr, die Mietrückgänge waren dafür aber größer. Insbesondere Midtown Manhattan und Seattle waren hiervon stark betroffen. Die Leerstandsquote im Gesamtmarkt legte weiter zu. Im ersten Quartal 2022 setzte sich die Stabilisierung am US-Büromarkt fort. Das Transaktionsvolumen für gewerbliche Immobilien in den USA summierte sich 2021 auf 772 Mrd. USD, rund 98 % mehr als im Vorjahr. Die Cap Rates** für Class A-Bürogebäude blieben für den Gesamtmarkt stabil. Anstiege gab es vor allem in Chicago und San Francisco, Rückgänge in Atlanta und Houston.

** Verhältnis Nettoertrag zu Kaufpreis

Kanada

In Kanada blieb die Nachfrage verhalten und die Nettoabsorption war auch im ersten Quartal 2022 noch deutlich negativ. Gleichzeitig stiegen die Mieten in Downtown-Lagen nach Zuwächsen von 2,7 % in 2021 nochmal deutlich um 4,8 %. Vor allem Toronto konnte einen guten Teil seiner Einbußen aus dem letzten Jahr wieder wettmachen. In Vancouver gaben die Mieten dagegen nach einem deutlichen Plus im letzten Jahr nach. Der landesweite Leerstand stieg nach 230 Basispunkten im Vorjahr nochmal um 120 im ersten Quartal auf 14,2 % an, leichte Rückgänge wurden nur in Calgary und Edmonton registriert. Das Transaktionsvolumen für gewerbliche Immobilien erhöhte sich 2021 um 60 % gegenüber dem Vorjahr auf 29 Mrd. USD, die Cap Rates für Büro blieben weitestgehend stabil.

Mexiko

Die Nachfrage nach Büroflächen in Mexiko-Stadt hat im vierten Quartal 2021 angezogen, blieb aber auf Jahressicht unter dem Niveau des Vorjahres. Die Leerstandsquote im Gesamtmarkt hat sich auf knapp 24 % erhöht und ist auch in zentralen Lagen weiter angestiegen. Die Spitzenmiete für Class A-Flächen hat sich verringert, insbesondere in Teilmärkten mit hohem Leerstand.

An- und Verkäufe

Im November 2021 konnte der Ankauf des Objekts „Whole Foods“ in Santa Monica, Los Angeles County, für den Deka-ImmobilienNordamerika final vollzogen werden.

Das 2017 sanierte Einzelhandelsobjekt mit angebauter Coffee-Shop-Einheit an der Kreuzung von Pico Blvd. und Cloverfield Blvd. dient der Bio-Supermarktkette Whole Foods als einer ihrer drei Filialstandorte im Stadtgebiet Santa Monicas. Es ist im Rahmen eines Triple-Net-Mietvertrages bis August 2037 vollständig an eine Tochtergesellschaft der Whole Foods Market Inc. vermietet. Whole Foods Market wurde 1980 gegründet und betreibt mittlerweile mehr als 500 Filialen in den USA, Kanada und Großbritannien. Das Unternehmen wirbt damit, dass es Bio-Lebensmittel und hochwertige Importkost ausschließlich ohne Zusatz künstlicher Inhaltsstoffe vertreibt. Im Jahr 2017 wurde die Whole Foods Inc. von Amazon übernommen, um Synergieeffekte mit dem Online-Lebensmittelvertrieb des Konzerns zu erzielen.

Die weitere Transaktionstätigkeit des Fonds wurde durch Corona deutlich ausgebremst.

Im Berichtszeitraum wurden keine Verkäufe getätigt.

Vermietungssituation

Die Objekte im Deka-ImmobilienNordamerika sind zum Stichtag 31.03.2022 zu 90,1 % vermietet. Die aktuellen Bestandsimmobilien verfügen insgesamt aber über eine gut diversifizierte Restlaufzeit der Mietverträge, die zu einem konstanten Ertragspotenzial des Immobilienbestandes beitragen. Rund 86 % der Mietverträge haben eine Laufzeit bis 2025 und länger.

Detaillierte Angaben zu Vermietungsquoten und auslaufenden Mietverträgen sind in der Vermietungsübersicht auf Seite 19 dargestellt. Die Leerstandsquoten der aktuellen Immobilien sind im Teil I zur Vermögensaufstellung, dem Immobilienverzeichnis, auf den Seiten 28 bis 36 angegeben.

Portfoliostruktur

Per 31.03.2022 verfügt der Deka-ImmobilienNordamerika über neun Objekte mit einem Immobilienvermögen von 488,4 Mio. USD und ist damit regional und sektoral solide diversifiziert. Die Nutzungsstruktur nach Jahresmieterträgen liegt bei rd. 49 % Büro, rd. 16 % Hotel, etwa 26 % Einzelhandel und ca. 9 % Logistik.

Ergebniskomponenten der Fondsrendite

Der Deka-ImmobilienNordamerika erzielte für das Geschäftsjahr 2021 /​ 2022 eine Performance von 2,0 % (nach BVI-Methode).

Im Geschäftsjahr liegt die Bruttomietrendite bei 5,0 %. Nach Abzug des Bewirtschaftungsaufwands in Höhe von -1,8 % ergibt sich eine Nettomietrendite von 3,3 %. Die Wertänderung lag bei 0,5 %.

Vor Darlehensaufwand ergibt sich nach Berücksichtigung von Wertänderungen und Ertragsteuern von -0,1 % sowie der latenten Gewinnsteuern von -0,3 % eine Immobilienrendite von 3,4 %.

Bezogen auf das eigenkapitalfinanzierte Immobilienvermögen ergibt sich nach Fremdkapitalkosten und dem Währungsergebnis ein Immobiliengesamtergebnis von 3,5 %. Die Liquiditätsrendite von 0,1 % spiegelt das niedrige Zinsniveau während des Geschäftsjahres wider. Der Deka-ImmobilienNordamerika verfolgt eine defensive Anlagestrategie in Werte mit angemessener Bonität und geringem Risiko. Die Zinsbindungsfristen liegen zwischen einem und fünf Jahren.

Im Geschäftsjahr lag das Gesamtergebnis des Fonds vor Abzug der Fondskosten bei 2,7 % und die BVI-Rendite (nach Abzug der Fondskosten) bei 2,0 %.

Kreditportfolio*

Währung Kreditvolumen
(gesamt)
in TUSD
in % des
Immobilien-
vermögens
(gesamt)
USD 119.955 24,6
Summe 119.955 24,6

* Immobilienvermögen gesamt: 488.390 TUSD

Detaillierte Angaben zu den Renditen sind auf den Seiten 20 bis 23 ersichtlich.

Währungs- und Kreditportfoliomanagement

Im Berichtszeitraum hielt der Deka-ImmobilienNordamerika Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften in USD. Das Fondsmanagement verfolgt eine risikoarme Währungsstrategie, bei der Wechselkursrisiken für Vermögenspositionen in Fremdwährung weitgehend gegen den US-Dollar abgesichert werden.

Grundsätzlich kann in einzelnen Währungen von der Strategie einer nahezu vollständigen Absicherung des in Fremdwährung gehaltenen Fondsvermögens abgewichen werden. Das Währungsrisiko des Fonds beschränkt sich hier in erster Linie auf kleinere in Fremdwährung gehaltene Barbestände bzw. Forderungen /​ Verbindlichkeiten in Landeswährung, die nicht gesichert werden.

Das Kreditportfolio (rd. 120 Mio. USD) beläuft sich zum 31.03.2022 auf 24,6 % des Immobilienvermögens (488,4 Mio. USD).

Risikoprofil

Corona-Pandemie: Im Zuge der Corona-Pandemie konnten viele Mieter auch 2021 aufgrund behördlich verordneter Schließungen ihren Geschäften nicht in gewohnter Art und Weise nachgehen. Seitens der Regierungen und der Notenbanken wurde und wird in allen relevanten Wirtschaftsregionen versucht, die Schäden in der Realwirtschaft so gering wie möglich zu halten. Es lässt sich eine schwierige Lage für die Hotellerie und den Einzelhandel feststellen. Die Situation eines teilweise „wirtschaftlichen Minimalbetriebes“ war und ist auch für unsere Mieter in unterschiedlicher Intensität belastend. Wenngleich die Pandemie rechtlich betrachtet zumeist keine Grundlage zur Reduzierung von Mieten darstellt, stehen wir mit unseren Mietern in engem Austausch. Ziel ist es, die Situation individuell und partnerschaftlich zu begleiten und für das Sondervermögen langfristig tragfähige Lösungen zu finden. Die Abarbeitung dieser Sonderthemen ist mittlerweile weitgehend erfolgreich abgeschlossen.

Ukraine-Situation: Seit Ende Februar 2022 finden kriegerische Auseinandersetzungen in der Ukraine statt. Da Deka Immobilien nicht in den relevanten Märkten investiert ist und lediglich über einen vernachlässigbaren Anteil an Mietern aus Russland verfügt, erwarten wir aktuell, dass die Auseinandersetzungen keine unmittelbaren Auswirkungen auf unsere Immobilienportfolien haben werden. Einzelne Mieter werden jedoch durch Sanktionen, die Unterbrechung von Geschäftsbeziehungen oder auch von Lieferketten betroffen sein. Weiterhin ist davon auszugehen, dass die Auseinandersetzungen negativen Einfluss auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung haben könnten. Eine konjunkturelle Abkühlung könnte sich mit zeitlicher Verzögerung auch auf den Immobilienmärkten niederschlagen.

Der Deka-ImmobilienNordamerika investiert nach dem Grundsatz der Risikostreuung in ein Immobilienportfolio mit nachhaltiger Wertentwicklung in den USA, Kanada und Mexiko. Bei der Auswahl der Immobilien für das Sondervermögen stehen deren nachhaltige Ertragskraft sowie die Streuung nach Lage, Größe, Alter und Nutzung im Vordergrund der Überlegungen. Der Immobilienbestand wird vom Fondsmanagement entsprechend den Markterfordernissen und Marktentwicklungen durch Gebäudemodernisierung, -umstrukturierung und -kauf /​-verkauf optimiert.

Durch eine defensive Vorgehensweise bei der Liquiditätsanlage ist der Fonds solide aufgestellt.

Wesentliche Risiken sind folgend genannt:

Adressenausfallrisiken: Dieser Fonds erzielt grundsätzlich ordentliche Erträge aus vereinnahmten und nicht zur Kostendeckung verwendeten Mieten aus Immobilien, aus Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften sowie Zinsen und Dividenden aus Liquiditätsanlagen. Diese werden periodengerecht abgegrenzt. Durch regelmäßiges Monitoring und aktives Management des Immobilienportfolios und der einzelnen Immobilien sowie durch Diversifikation werden diese Risiken eingegrenzt. Um die möglichen Auswirkungen von Mieterrisiken messen und fallbezogen steuern zu können, werden insbesondere Bonitätsanalysen für einen Großteil unserer Geschäftspartner regelmäßig durchgeführt. Zusätzlich werden bei besonderen Geschäftsvorfällen, wie z. B. Ankäufen oder großflächigen Vermietungen, besonders performancerelevante Geschäftspartner einer zusätzlichen Einzelfallprüfung unterzogen. Klumpenrisiken werden auf Basis der Erfassung und Messung von Branchenclustern bzw. Top-Mietern Rechnung getragen, um etwa den Anteil von Mietern an der Gesamtmiete des Fonds zu limitieren siehe auch Aufstellung der Top-Ten-Mieter auf Seite 17).

Im Zuge der Corona-Pandemie könnten verstärkt Adressenausfallrisiken bestehen. Maßnahmen wie beispielsweise Stundungen können diesen entgegenwirken, um auf längere Sicht die Mietverhältnisse zu stabilisieren.

Marktpreis- /​ Kurs- /​ Zinsänderungsrisiken: Die Anlageentscheidungen des Fondsmanagements können zu einer positiven oder negativen Abweichung der Anteilwertentwicklung führen. Darüber hinaus können Kurs- und Zinsänderungsrisiken aus der Liquiditätsanlage die Wertentwicklung beeinflussen. In der Regel werden die Liquiditätsanlagen als kurzfristige Anlage getätigt und bis zur Endfälligkeit gehalten. Diese beiden Faktoren begrenzen Kurs- und Zinsänderungsrisiken.

Fremdwährungsrisiko: Die Gesellschaft darf zur Währungskurssicherung von in Fremdwährung gehaltenen Vermögensgegenständen und Mietforderungen für Rechnung des Sondervermögens Derivatgeschäfte auf der Basis von Währungen oder Wechselkursen tätigen. Diese Währungskurssicherungsgeschäfte dienen dazu, Währungskursrisiken zu vermindern. Sie können aber nicht ausschließen, dass Währungskursänderungen trotz möglicher Kurssicherungsgeschäfte die Entwicklung des Sondervermögens negativ beeinflussen. Die bei Währungskurssicherungsgeschäften entstehenden Kosten und evtl. Verluste vermindern das Ergebnis des Sondervermögens. Dieser Investmentfonds kann in Währungen außerhalb der USD-Zone investieren, deren Wert sich mit der Entwicklung des Wechselkurses der jeweiligen Währung verändert.

Sowohl die Immobilienverkehrswerte als auch die vorhandene Liquidität werden im Regelfall zu nahezu 100 % abgesichert.

Weitere Erläuterungen hierzu finden Sie im Abschnitt „Währungs- und Kreditportfoliomanagement“ auf Seite 14.

Die Corona-Pandemie könnte Risiken auf die Fremdwährungs-, Kurs- und Zinsentwicklungen entfalten.

Marktpreis- /​ Immobilienrisiken: Über den Erwerb der Fondsanteile ist der Anleger an der Wertentwicklung der in diesem Investmentfonds befindlichen Immobilien beteiligt. Damit besteht die Möglichkeit von Wertverlusten durch eine negative Entwicklung einzelner Immobilien sowie der Immobilienmärkte insgesamt. Auf Ebene der einzelnen Immobilien kann dies in Abhängigkeit von z. B. der Finanzierungsstruktur bis zum Totalverlust führen. Dieses Risiko wird auf der Ebene des Investmentfonds durch die Streuung auf verschiedene Immobilien und die Beschränkung der Kreditaufnahme insgesamt reduziert.

Im Zuge der Corona-Pandemie könnten entsprechende Immobilienrisiken eintreten.

Verfügbarkeit /​ Liquiditätsrisiken: Entsprechende Risiken werden durch das tägliche Monitoring der Liquiditätssituation, durch die tägliche Überwachung von Absatzbewegungen und das Vorhalten von liquiditätsverbessernden Gegenmaßnahmen (Verkaufslisten, Kreditrahmen etc.) sowie durch Stress-Szenarien und Risikobetrachtungen, auf denen regelmäßig aktualisierte Planungen aufbauen, Rechnung getragen. Bei vorübergehend hohen Mittelabflüssen kann die sonst börsentägliche Rücknahme der Fondsanteile zeitweise ausgesetzt werden. Weiterhin wirken die gesetzlichen Bestimmungen risikolimitierend (u. a. Mindesthalte- und Kündigungsfrist). Zu den Regelungen sind weitere Informationen unter www.deka.de erhältlich.

Unter den oben genannten Umständen könnte es im Zuge der Corona-Pandemie zu einem Aussetzen der Rücknahme der Anteile kommen.

Anbieterrisiko: Die durch den Deka-ImmobilienNordamerika erworbenen Vermögenswerte bilden ein vom Vermögen der Fondsgesellschaft getrenntes Sondervermögen, an dessen Wert der Anleger gemäß der Anzahl der erworbenen Fondsanteile beteiligt ist. Das bedeutet: Das Anlagekapital ist als Sondervermögen rechtlich vom Vermögen des Fondsanbieters getrennt und insoweit von den wirtschaftlichen Verhältnissen und dem Fortbestand des Anbieters unabhängig. Deshalb unterliegt dieser Investmentfonds nicht zusätzlich der Einlagensicherung.

Wertentwicklung: Die frühere Wertentwicklung ist kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung.

Im Zuge der Corona-Pandemie könnten Maßnahmen wie beispielsweise Stundungen oder politische Maßnahmen Auswirkungen auf die Ertragssituation des Sondervermögens oder auch auf die Wertentwicklung haben.

Eine gebündelte Darstellung der „Risikohinweise für das Sondervermögen“ finden Sie im Kapitel 4 des jeweils aktuellen Verkaufsprospektes (www.deka.de).

Weitere Ereignisse im Berichtszeitraum

Mit Zustimmung des Aufsichtsrates der Gesellschaft und mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als Aufsichtsbehörde wurden die Allgemeinen Anlagebedingungen (AAB) und die Besonderen Anlagebedingungen (BAB) für das von der Deka Immobilien Investment GmbH verwaltete Sondervermögen Deka-ImmobilienNordamerika (ISIN DE000DKOLLA6) im Zuge von Änderungen des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) aufgrund des Inkrafttretens wesentlicher Bestandteile des Fondsstandortgesetzes (FoStoG) am 2. August 2021 und anderer Vorschriften wie folgt geändert:

Es wurde die Möglichkeit zur Ausgabe elektronischer Anteilscheine aufgenommen.

Die Kapitalausstattung von Immobilien-Gesellschaften, die zu 100 % von der Gesellschaft für ein Sondervermögen gehalten werden, wird erleichtert.

Es erfolgte eine Anpassung an den geänderten Wortlaut des § 206 Absatz 1 Satz 2 KAGB in Verbindung mit § 230 Absatz 1 KAGB, um die Berücksichtigung bestimmter Zertifikatsformen in den Emittentengrenzen sicherzustellen.

Es erfolgte eine Anpassung an den Wortlaut des § 202 Satz 1 KAGB, der im Zuge der Umsetzung europarechtlicher Vorschriften hinsichtlich bestimmter Unternehmen für grenzüberschreitende Effektengeschäfte geändert wurde.

Bei Verschmelzungen gelten für Immobilien-Sondervermögen nunmehr die gleichen Anforderungen wie bei anderen Publikums-Sondervermögen, so dass ein Umtauschangebot nicht mehr zwingend erforderlich ist.

Es wurde klargestellt, dass die Gesellschaft nicht verpflichtet ist, ein Sondervermögen weiterzuführen, wenn es einen Nettoinventarwert von 150 Millionen Euro nicht erreicht.

Bei Änderungen der Anlagebedingungen gelten für Immobilien-Sondervermögen nunmehr die gleichen Anforderungen wie bei anderen Publikums-Sondervermögen (z. B. Wegfall eines zwingenden Umtauschangebots bei bestimmten Änderungen). Das Erfordernis eines dauerhaften Datenträgers, der hohe Kosten verursacht, wurde auf Änderungen beschränkt, die anlegerbenachteiligend sind. Anlagerbenachteiligend können Änderungen der Kostenregelungen oder wesentlicher Anlegerrechte sein. Bei Änderungen der bisherigen Anlagegrundsätze muss weiterhin jede Änderung per dauerhaftem Datenträger mitgeteilt werden; nur in diesem Fall bestehen die Rechte nach § 163 Absatz 3 KAGB. Die Frist für das Inkrafttreten von Änderungen der Anlagegrundsätze wurde auf vier Wochen verkürzt.

Die dem Anleger zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitbeilegung wurden im Vertragswerk verankert.

Im Hinblick auf die Verordnung (EU) 2019/​2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („Offenlegungsverordnung“) wurden die bisher verfolgten Anlageziele dahingehend konkretisiert, dass das Sondervermögen bei Auswahl und Verwaltung der Immobilien ökologische Merkmale im Sinne der Offenlegungsverordnung berücksichtigt (Art. 8). Nähere Erläuterungen zu den berücksichtigten ökologischen Merkmalen ergeben sich aus dem Verkaufsprospekt.

Daneben wurden redaktionelle und klarstellende Änderungen vorgenommen (u. a. Vollzug Brexit, Aufnahme Verweis auf InvStG).

Alle Änderungen traten mit Wirkung zum 15. Januar 2022 in Kraft. Ein Rückgabe- oder Umtauschrecht gemäß § 163 Absatz 3 KAGB besteht gemäß § 346 Absatz 7 KAGB nicht.

Ausblick

Die hohe Inflation insbesondere bei Energie- und Nahrungsmittelpreisen belastet den wirtschaftlichen Ausblick auch in den USA. Die Wachstumserwartungen bleiben zwar positiv, haben sich aber in den vergangenen Wochen abgeschwächt. Dies könnte den Erholungsprozess nach der Pandemie im Büromarkt etwas verlangsamen und Unternehmen vorsichtiger agieren lassen. Die Fed hat mittlerweile begonnen ihren Leitzins anzuheben und dürfte bis zum Jahresende in den restriktiven Bereich vorstoßen. Gleichzeitig zeigt sich der Arbeitsmarkt aber weiterhin solide und unterstützt somit die Nachfrage. Die Qualität der Flächen, mit besonderem Schwerpunkt auf ESG* und Flexibilität, dürfte ein wichtiges Kriterium für die Nachfrage bleiben.

* ESG = (Nachhaltige Anlagekriterien: Environment – Umwelt, Social – Soziales, Governance – Unternehmensführung)

Die Konjunkturaussichten für Kanada bleiben trotz globalen Gegenwinds gut: Nach der deutlichen Erholung 2021 wird für 2022/​23 nur eine moderate Abschwächung erwartet. Bei solidem Wachstumsausblick und anziehender Inflation hat die Bank of Canada die ersten Zinsanhebungen vorgenommen. Das neutrale Leitzinsniveau soll bis Ende des Jahres erreicht werden. Der Arbeitsmarkt hat sich gut erholt und die Beschäftigung lag bereits im September 2021 wieder auf dem Vorkrisenniveau. Ein weiterer Rückgang der Arbeitslosenquote wird für 2022/​23 prognostiziert, dies sollte die Nachfrage nach Büroflächen unterstützen. Angesicht der guten Performance in der Pandemie ist das Aufwärtspotenzial bei den Mieten insgesamt etwas begrenzter, ESG ist aber auch hier ein wichtiges Kriterium.

Aufgrund der schwächeren konjunkturellen Entwicklung in Mexiko dürfte die Nachfrage nach Büroflächen auch 2022 unter dem Vorkrisenniveau bleiben. Die vollständige Erholung des Marktes wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Der Leerstand dürfte noch weiter steigen, da das hohe Neubauvolumen der Vorjahre noch nicht vollständig vom Markt absorbiert werden konnte. Bei den Mieten ist im laufenden Jahr mit einer Seitwärtsbewegung zu rechnen. In den Folgejahren sollten die Mieten nur moderat steigen.

In der aktuellen zyklischen Position werden Ankäufe vermehrt dort geprüft, wo andere Effekte dem Druck der Anfangsrenditen – sinkende Kaufpreise – entgegenwirken können. Dies ist vor allem dort der Fall, wo bereits größere Abschläge frühzeitig eingepreist waren (bspw. Einzelhandel), oder aber wo Bestandsmietverträge unter Marktpreisen die Möglichkeit eröffnen, bei Neuabschluss Werte zu generieren. Eine Ausweitung des Portfolios auf Kanada ist bei entsprechenden Opportunitäten angedacht. Ankäufe in Mexiko werden nur im begrenzten Umfang und mit höchsten Qualitätsansprüchen an Lage-, Bau- und Mieterqualität zu höheren Mietrenditen durchgeführt.

Das Thema Nachhaltigkeit spielt für den Deka-Immobilien-Nordamerika seit der Auflage eine wichtige Rolle. Seit Januar 2022 ist der Fonds auch gemäß Artikel 8 der Offenlegungsverordnung als Fonds mit ökologischen Merkmalen klassifiziert, die sowohl bei den Investitionen als auch im Bestand Berücksichtigung finden. Ziel ist, auch weiterhin eine solide Zertifizierungsquote, die im März 2022 20,4 % beträgt. Die Nachhaltigkeitsbestrebungen werden sukzessive weiter ausgebaut. Es werden darüber hinaus stetig Verbesserungsmaßnahmen an den Objekten bzw. Mietflächen analysiert und im Fonds implementiert. Im Bestandsmanagement bleibt die Steigerung der Vermietungsquote für die Immobilienrendite im Fokus.

Grundsätzlich sieht die Strategie vor, in den wichtigsten Büro-Immobilienmärkten der USA und deren erweiterten Einzugsgebieten Immobilien mit langfristigem Potenzial zu erwerben. Im Retail-Bereich wird das Augenmerk weiterhin auf die einkommensstärksten Einzelhandelsregionen der USA gelegt und dabei stets überprüft, wie nachhaltig das Geschäftsmodell im Hinblick auf den Online-Handel ist. Umgekehrt soll der Logistik-Sektor, hier mit Schwerpunkt E-Commerce, Bestandteil des Portfolios werden. Die Ankaufsstrategie ist im Hinblick auf die zu erwartenden moderaten Anstiege der Anfangs- und Mietrenditen angepasst.

 

Frankfurt am Main, im Juni 2022

Deka Immobilien Investment GmbH

Geschäftsführung:

Ulrich Bäcker

Burkhard Dallosch

Esteban de Lope Fend

Victor Stoltenburg

Übersicht Vermietung zum 31. März 2022

Vermietungsinformationen

Direktinvestments
und Beteiligungen
USA Gesamt
Immobilien (Anzahl) 9 9
Immobilien (Bestand in Mio. USD) 488,4 488,4
Nutzungsarten nach Mietertrag1)
Jahresmietertrag Büro/​Praxis 49,4% 49,4%
Jahresmietertrag Handel/​Gastronomie 25,9% 25,9%
Jahresmietertrag Hotel 15,7% 15,7%
Jahresmietertrag Lager/​Hallen 8,9% 8,9%
Jahresmietertrag Kfz-Stellplätze 0,0% 0,0%
Jahresmietertrag Wohnen 0,0% 0,0%
Jahresmietertrag Freizeit 0,0% 0,0%
Jahresmietertrag Andere Nutzungen 0,1% 0,1%
Leerstand (stichtagsbezogen)2)
Leerstand Büro/​Praxis 9,2% 9,2%
Leerstand Handel/​Gastronomie 0,6% 0,6%
Leerstand Hotel 0,0% 0,0%
Leerstand Lager/​Hallen 0,1% 0,1%
Leerstand Kfz-Stellplätze 0,0% 0,0%
Leerstand Wohnen 0,0% 0,0%
Leerstand Freizeit 0,0% 0,0%
Leerstand Andere Nutzungen 0,0% 0,0%
Vermietungsquote 90,1% 90,1%
Restlaufzeiten der Mietverträge 2), 3)
unbefristet 0,0% 0,0%
2022 4,3% 4,3%
2023 6,2% 6,2%
2024 3,5% 3,5%
2025 8,3% 8,3%
2026 12,9% 12,9%
2027 1,0% 1,0%
2028 3,7% 3,7%
2029 3,9% 3,9%
2030 2,0% 2,0%
2031 3,6% 3,6%
2032+ 50,6% 50,6%

1) Inkl. bewerteter Leerstand und mietfreie Zeiten (Incentives) zum Stichtag.
2) Mieten inkl. bewertete mietfreie Zeiten (Incentives) zum Stichtag.
3) Vertragssituation zum Stichtag abgebildet; bereits abgeschlossene, aber zu einem späteren Zeitpunkt beginnende Verträge sind nicht dargestellt

Übersicht Renditekennzahlen /​ Wertänderungen

Renditekennzahlen /​ Wertänderungen

Direktinvestments und Beteiligungen
Renditekennzahlen in %
USA Gesamt
I. Immobilien
Bruttoertrag 5,0% 5,0%
Bewirtschaftungsaufwand -1,8% -1,8%
Nettoertrag 3,3% 3,3%
Wertänderungen 0,5% 0,5%
Ertragsteuern -0,1% -0,1%
Latente Steuern -0,3% -0,3%
Ergebnis vor Darlehensaufwand 3,4% 3,4%
Ergebnis nach Darlehensaufwand in Währung 3,5% 3,5%
Währungsänderung 0,0% 0,0%
Gesamtergebnis in Fondswährung 3,5% 3,5%
II. Liquidität 0,1% 0,1%
III. Ergebnis gesamter Fonds Ergebnis vor Fondskosten 2,7% 2,7%
Ergebnis nach Fondskosten (BVI-Methode) 2,0% 2,0%
Kapitalinformationen1)
(Durchschnittszahlen in Mio. USD)
Immobilien 458,7 458,7
Liquidität 108,0 108,0
Kreditvolumen -106,0 -106,0
Fondsvermögen (netto) 460,8 460,8
Informationen zu Wertänderungen 2)
(stichtagsbezogen in Mio. USD)
Gutachterliche Verkehrswerte 488,4 488,4
Gutachterliche Bewertungsmieten 30,1 30,1
Positive Wertänderungen laut Gutachten 3) 7,1 7,1
Sonstige positive Wertänderungen3) 0,0 0,0
Negative Wertänderungen laut Gutachten 3) -3,3 -3,3
Sonstige negative Wertänderungen3) -1,4 -1,4
Wertänderungen laut Gutachten insgesamt 3,8 3,8
Sonstige Wertänderungen insgesamt -1,4 -1,4

1) Die Angaben sind auf Basis von Monatsendwerten des Geschäftsjahres berechnet und auf das gesamte Fondsvermögen bezogen. Die Wertangaben der Immobilien beinhalten von daher an dieser Stelle auch sonstige Vermögensgegenstände /​ Verbindlichkeiten und Rückstellungen aus der Vermögensaufstellung der jeweiligen Länder.
2) In diese Übersicht fließen nur Daten von Immobilien ein, die sich zum Berichtsstichtag im Sondervermögen befinden. Im Laufe des Geschäftsjahres veräußerte Objekte werden hier nicht berücksichtigt.
3) ohne Verkäufe

Übersicht Renditen Gesamt im Jahresvergleich

Entwicklung der Renditen

Rendite-
Kennzahlen in %
Gesamt
2021/​2022
Gesamt
2020/​2021
Gesamt
2019/​2020
Gesamt
2018/​2019
I. Immobilien
Bruttoertrag 5,0% 5,4% 6,5% 6,4%
Bewirtschaftungsaufwand -1,8% -1,2% -1,0% -2,0%
Nettoertrag 3,3% 4,3% 5,4% 4,3%
Wertänderungen 0,5% -0,4% -0,9% -1,0%
Ertragsteuern -0,1% -0,4% -0,6% -0,1%
Latente Steuern -0,3% -0,2% -0,3% 0,4%
Ergebnis vor Darlehensaufwand 3,4% 3,3% 3,7% 3,6%
Ergebnis nach Darlehensaufwand in Währung 3,5% 3,4% 3,6% 3,8%
Währungsänderung 0,0% 0,0% 0,0% 0,0%
Gesamtergebnis in Fondswährung 3,5% 3,4% 3,6% 3,8%
II. Liquidität 0,1% 0,3% 1,9% 2,2%
III. Ergebnis gesamter Fonds nach Fondskosten (BVI-Methode) 2,0% 2,0% 3,0% 3,1%

Erläuterungen zu Übersichten Vermietung, Renditen, Kapitalinformationen und Bewertung

Vermietung

Die Daten in dieser Übersicht werden aufgeschlüsselt nach Ländern aufgeführt, sofern der Fonds in einem Land eine oder mehr Immobilien hält. Es werden grundsätzlich die direkt und indirekt gehaltenen Immobilien zusammengefasst und in einer Spalte je Land dargestellt. Im Bau befindliche Immobilien und unbebaute Grundstücke bleiben unberücksichtigt. Die Anzahl der Immobilien und die Angaben der Verkehrswerte orientieren sich am Immobilienverzeichnis.

Die Jahresmieterträge pro Nutzungsart werden in Prozent der Jahres-Nettosollmiete angegeben. Die Quoten pro Nutzungsart sind jeweils bezogen auf die gesamte Jahres-Nettosollmiete im einzelnen Land. Die Jahres-Nettosollmiete errechnet sich wie folgt: Die vertraglich vereinbarten Mieten aus allen zum Berichtsstichtag vermieteten Immobilien werden auf das gesamte Geschäftsjahr hochgerechnet. Bei leer stehenden Immobilien wird entweder die letzte Mietsollstellung an den letzten Mieter vor Beginn des Leerstandes auf das Geschäftsjahr hochgerechnet, oder es wird die gutachterliche Bewertungsmiete angesetzt.

Die Angabe von Leerstandsquoten wird auf der aufsichtsrechtlichen Grundlage der Jahres-Bruttosollmieten, das heißt inklusive aller Mietnebenkosten berechnet. Die Leerstände werden in Prozent der Jahres-Bruttosollmiete, aufgegliedert nach Ländern und Nutzungsarten, angegeben.

Ferner wird eine Vermietungsquote in Prozent angegeben. Die Vermietungsquote und die Leerstandsquoten sind bezogen auf die Jahres-Bruttosollmieten der gesamten Immobilien im einzelnen Land. Die in der Spalte „Gesamt“ genannten Zahlen beziehen sich auf die Jahres-Bruttosollmieten des gesamten Immobilienportfolios.

Die Angaben zur Restlaufzeit der Mietverträge erfolgen in Prozent der gesamten Jahres-Nettovertragsmieten im einzelnen Land. Optionen zur Mietvertragsverlängerung gelten – bis zur konkreten Ausübung – als nicht wahrgenommen.

Renditekennzahlen

Der Bruttoertrag ist bezogen auf das durchschnittliche Immobilienvermögen des Fonds (im jeweiligen Land). Das durchschnittliche Immobilienvermögen im Geschäftsjahr wird anhand von 13 Monatsendwerten berechnet. Bei Direktinvestments besteht der Bruttoertrag aus der Position „Erträge aus Immobilien“ der Ertrags- und Aufwandsrechnung.

Der Bewirtschaftungsaufwand beinhaltet die Positionen „Bewirtschaftungskosten“, „Erbbauzinsen, Leib- und Zeitrenten“ sowie bestimmte „sonstige Erträge“, wie z. B. aus der Auflösung von Rückstellungen, und bezieht sich ebenfalls auf das durchschnittliche Immobilienvermögen.

Die Kennzahl „Nettoertrag“ ergibt sich aus dem Bruttoertrag abzüglich Bewirtschaftungsaufwand.

Die Wertänderungen beziehen sich auf das durchschnittliche Immobilienvermögen des Fonds (im jeweiligen Land).

Die Ertragsteuern sind bezogen auf das durchschnittliche Immobilienvermögen des Fonds (im jeweiligen Land). Berücksichtigt werden hierbei tatsächlich angefallene ausländische Steuern sowie Ertragsteuerrückstellungen und sonstige Erträge aus Steuererstattungen und der Auflösung von Rückstellungen.

Latente Steuern beschreiben den Einfluß von Rückstellungen (sog. Capital Gains Taxes) auf die Immobilienrendite. Die Kennzahl ist bezogen auf das durchschnittliche Immobilienvermögen des Fonds (im jeweiligen Land).

Das Ergebnis vor Darlehensaufwand errechnet sich aus dem Nettoertrag plus /​ minus den Wertänderungen abzüglich den Ertragsteuern und den latenten Steuern. Das Ergebnis nach Darlehensaufwand leitet sich aus dem Ergebnis vor Darlehensaufwand ab, indem die Zinsaufwendungen der Ertrags- und Aufwandsrechnung berücksichtigt werden. Es ist bezogen auf das durchschnittliche eigenfinanzierte Immobilienvermögen.

Das Gesamtergebnis in Fondswährung errechnet sich aus dem Ergebnis nach Darlehensaufwand zzgl. Währungsänderungen.

Die Liquidität bezieht sich auf die durchschnittliche Liquidität des Fonds im Geschäftsjahr. Die durchschnittliche Liquidität wird anhand von 13 Monatsendwerten berechnet. Hierbei sind die Erträge aus Liquiditätsanlagen der Ertrags- und Aufwandsrechnung zu berücksichtigen sowie das Bewertungsergebnis der Wertpapieranlagen.

Kapitalinformationen

Bei den Kapitalinformationen werden Durchschnittszahlen angegeben. Sie sind anhand von 13 Monatsendwerten berechnet. Die Zahlen sind bezogen auf das gesamte Fondsvermögen.

Wertänderungsinformationen

Die Wertänderungsinformationen werden als geschäftsjahresbezogene Daten in absoluten Zahlen angegeben. Wertänderungen von Immobilien, die im Laufe des Geschäftsjahres veräußert wurden, sind nicht enthalten. Die Position Gutachterliche Bewertungsmieten Portfolio bezeichnet die Summe der in den Verkehrswertgutachten für die einzelnen Immobilien angegebenen nachhaltigen Roherträge. Immobilien im Bau sind hier nicht berücksichtigt.

In die Positionen positive /​ negative Wertänderungen lt. Gutachten und Wertänderungen lt. Gutachten insgesamt werden Wertänderungen der Vermögensaufstellung dargestellt, die aufgrund der Anpassung an ein neu anzusetzendes Verkehrswertgutachten entstehen.

Sonstige Wertänderungen beinhalten Änderungen des Fondsvermögens aufgrund von Buchwertänderungen der Immobilien (performancewirksame Änderungen von Anschaffungskosten /​ Herstellungskosten, wie z. B. die Auflösung von Restverbindlichkeiten), die Abschreibung von Anschaffungsnebenkosten und Verkaufsergebnisse. Letzteres bleibt in den „Informationen zu Wertänderungen“ allerdings unberücksichtigt, da an dieser Stelle nur Wertangaben für im Bestand befindliche Immobilien aufgeführt werden.

Wertänderungen lt. Gutachten insgesamt bezeichnet die positive oder negative Wertänderung, die für die zum Stichtag im Portfolio befindlichen Bestandsobjekte bei Gesamtbetrachtung aller Auf- und Abwertungen im Berichtszeitraum entstanden ist. Sonstige Wertänderungen insgesamt bezeichnet die positive oder negative Wertänderung, die im Portfolio bei Gesamtbetrachtung aller sonstigen positiven und negativen Wertänderungen im Berichtszeitraum entstanden ist.

Entwicklung des Fondsvermögens

USD USD
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres 01.04.2021 446.528.041,66
1. Ausschüttung für das Vorjahr -4.889.227,80
a) Ausschüttung lt. Jahresbericht des Vorjahres1) -4.888.644,00
b) Ausgleichsposten für bis zum Ausschüttungstag ausgegebene bzw. zurückgegebene Anteile2) -583,80
2. Mittelzufluss/​-abfluss3) 41.688.078,63
a) Mittelzuflüsse aus Anteilverkäufen 44.807.089,27
b) Mittelabflüsse aus Anteilrücknahmen -3.119.010,64
3. Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich4) -600.331,14
4. Ergebnis des Geschäftsjahres5) 9.729.838,21
a) davon ordentlicher Nettoertrag 5.772.054,17
b) davon Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich 600.331,14
c) davon realisierte Verluste -3.100,26
d) davon nicht realisierte Gewinne 3.802.447,35
e) davon nicht realisierte Verluste -435.591,99
f) davon Währungskursveränderungen -6.302,20
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres 31.03.2022 492.456.399,56

Erläuterungen zur Entwicklung des Fondsvermögens

Die Entwicklung des Fondsvermögens zeigt auf, welche Geschäftsvorfälle während der Berichtsperiode zu dem neuen, in der Vermögensübersicht des Fonds ausgewiesenen Vermögen geführt haben. Es handelt sich also um die Aufgliederung der Differenz zwischen dem Vermögen zu Beginn und am Ende des Geschäftsjahres.

1)

Bei der Ausschüttung für das Vorjahr handelt es sich um den Ausschüttungsbetrag lt. Jahresbericht des Vorjahres (siehe dort unter der Verwendungsrechnung bei der Gesamtausschüttung).

2)

Der Ausgleichsposten dient der Berücksichtigung von Anteilaus- und -rückgaben zwischen Geschäftsjahresende und Ausschüttungstermin. Anleger, die zwischen diesen beiden Terminen Anteile erwerben, partizipieren an der Ausschüttung, obwohl ihre Anteilkäufe nicht als Mittelzufluss im Berichtszeitraum berücksichtigt wurden. Umgekehrt nehmen Anleger, die ihren Anteil zwischen diesen beiden Terminen verkaufen, nicht an der Ausschüttung teil, obwohl ihre Anteilrückgabe nicht als Abfluss im Berichtszeitraum berücksichtigt wurde.

3)

Die Mittelzuflüsse aus Anteilverkäufen und die Mittelabflüsse aus Anteilrücknahmen ergeben sich aus dem jeweiligen Rücknahmepreis multipliziert mit der Anzahl der verkauften bzw. der zurückgenommenen Anteile.

4)

Die Position Ertragsausgleich /​ Aufwandsausgleich stellt einen Korrekturposten dar, da sowohl die Position Mittelzufluss /​-abfluss als auch die Position Ergebnis des Geschäftsjahres Ertrags- und Aufwandsausgleichsbeträge enthalten.

5)

Das Ergebnis des Geschäftsjahres ist aus der Ertrags- und Aufwandsrechnung ersichtlich.

Entwicklung des Deka-ImmobilienNordamerika

Geschäftsjahresende
31.03.2022
USD
Geschäftsjahresende
31.03.2021
USD
Geschäftsjahresende
31.03.2020
USD
Geschäftsjahresende
31.03.2019
USD
Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften 256.743.915,06 231.784.117,01 199.629.395,04 183.725.905,27
Liquiditätsanlagen 95.981.815,68 85.107.179,82 41.275.713,08 26.697.157,41
Sonstige Vermögensgegenstände 144.608.366,40 133.178.573,34 123.510.702,48 79.410.994,35
./​. Verbindlichkeiten u. Rückstellungen 4.877.697,58 3.541.828,51 3.037.613,50 2.032.764,70
Fondsvermögen 492.456.399,56 446.528.041,66 361.378.197,10 287.801.292,33
Nettoabsatz 41.688.078,63 80.630.885,95 66.702.994,96 90.040.310,72
Anteilumlauf in Stück 8.909.433 8.147.740 6.661.714 5.418.000
Anteilwert 55,27 54,80 54,24 53,11
Ausschüttung je Anteil 0,75 0,60 0,50 0,45
Tag der Ausschüttung 01.07.2022 02.07.2021 03.07.2020 05.07.2019

Vermögensübersicht zum 31. März 2022

USD USD USD Anteil am
Fondsvermögen
in %
A. Vermögensgegenstände
I. Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften (ab Seite 28)
1. Mehrheitsbeteiligungen 256.743.915,06 52,14
(davon in Fremdwährung: 0,00)
Zwischensumme 256.743.915,06 52,14
(insgesamt in Fremdwährung: 0,00)
II. Liquiditätsanlagen (Seite 40)
1. Bankguthaben 92.579.129,68 18,80
(davon in Fremdwährung: 71.332,57)
2. Wertpapiere 3.402.686,00 0,69
(davon in Fremdwährung: 0,00)
Zwischensumme 95.981.815,68 19,49
(insgesamt in Fremdwährung: 71.332,57)
III. Sonstige Vermögensgegenstände (Seite 41)
1. Forderungen an Immobilien-Gesellschaften 144.150.000,00 29,27
(davon in Fremdwährung: 0,00)
2. Zinsansprüche 1.793,12 0,00
(davon in Fremdwährung: 0,00)
3. Andere 456.573,28 0,09
(davon in Fremdwährung: 0,00)
Zwischensumme 144.608.366,40 29,36
(insgesamt in Fremdwährung: 0,00)
Summe der Vermögensgegenstände 497.334.097,14 100,99
B. Schulden
I. Verbindlichkeiten aus (Seite 41)
1. Grundstücksbewirtschaftung 146,76 0,00
(davon in Fremdwährung: 0,00)
2. anderen Gründen 314.520,69 0,06
(davon in Fremdwährung: 0,00)
Zwischensumme 314.667,45 0,06
(insgesamt in Fremdwährung: 0,00)
II. Rückstellungen (Seite 41) 4.563.030,13 0,93
(davon in Fremdwährung: 0,00)
Summe der Schulden 4.877.697,58 0,99
C. Fondsvermögen 492.456.399,56 100,00
Umlaufende Anteile (Stück) 8.909.433
Anteilwert (USD) 55,27

Devisenkurs

Euro (EUR) 1 USD = 0,89863 EUR

Erläuterungen zur Vermögensübersicht

Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften

Zum Stichtag beträgt der Wert der Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften 256,7 Mio. USD.

Die Veränderungen haben sich aus den Wertfortschreibungen ergeben, resultierend aus den turnusmäßigen Bewertungen. Zusätzliche Angaben zu den einzelnen Immobilien-Gesellschaften können der Vermögensaufstellung Teil I: Immobilienverzeichnis (ab Seite 28) entnommen werden.

Liquiditätsanlagen

Die Bankguthaben betragen zum Stichtag 92,6 Mio. USD.

Zum Stichtag lag der Bestand an Wertpapieren bei 3,4 Mio. USD (Kurswert). Die liquiden Mittel enthalten die gesetzlich vorgeschriebene Mindestliquidität in Höhe von 24,6 Mio. USD, zweckgebundene Mittel für die Ausschüttung in Höhe von 6,7 Mio. USD und laufende Bewirtschaftungskosten in Höhe von 4,1 Mio. USD.

Sonstige Vermögensgegenstände

Die Position Forderungen an Immobilien-Gesellschaften beinhaltet USD-Darlehen an die Immobilien-Gesellschaften in Höhe von 144,2 Mio. USD.

Bei den Zinsansprüchen handelt es sich um abgegrenzte Zinsen aus Wertpapieren.

Die Position Andere Vermögensgegenstände beinhaltet im Wesentlichen Forderungen aus Anteilumsätzen in Höhe von 0,4 Mio. USD.

Verbindlichkeiten

Das Sondervermögen stellt den Kreditgebern Sicherheiten für Fremdkapitalaufnahmen der Immobilien-Gesellschaften im Gesamtvolumen von 51,0 Mio. USD zur Verfügung.

Die Verbindlichkeiten aus der Grundstücksbewirtschaftung enthalten Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten.

Die Verbindlichkeiten aus anderen Gründen resultieren im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten für Verwaltungs- und Verwahrstellenvergütung in Höhe von 0,3 Mio. USD.

Rückstellungen

Rückstellungen wurden unter anderem in Höhe von 4,5 Mio. USD für Capital Gains Tax (CGT) gebildet.

In den CGT-Rückstellungen sind Rückstellungen für potenzielle Veräußerungsgewinne bei im Bestand befindlichen Immobilien, welche über Immobilien-Gesellschaften gehalten werden, in Höhe von 4,5 Mio. USD enthalten.

Gemäß Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung sind bei Anteilpreisermittlungen für Immobilien Rückstellungen für künftige Veräußerungsgewinnsteuern (Capital Gains Tax) aus Immobilien in der Höhe zu bilden, in welcher sie voraussichtlich von dem Belegenheitsstaat bei einem realisierten Veräußerungsgewinn erhoben werden. Auch Immobilien, welche von Immobilien-Gesellschaften gehalten und von den Immobilien-Gesellschaften veräußert werden (Asset Deal), fallen unter diese Vorschrift. Der potenzielle Veräußerungsgewinn ergibt sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten bzw. dem aktuellen Verkehrswert der Immobilie und dem steuerlichen Buchwert nach dem jeweiligen Landesrecht. Veräußerungsnebenkosten, welche üblicherweise anfallen, können berücksichtigt werden.

Steuerminderungsmöglichkeiten nach dem Steuerrecht des Staates, in dem die Immobilie liegt, sind auf Grund vorliegender, steuerlich verrechenbarer Verluste bis zur Höhe der Steuerbelastung auf den Veräußerungsgewinn zu berücksichtigen.

Sofern der potenzielle Verkauf von Anteilen an Immobilien-Gesellschaften (Share Deal) wesentlich wahrscheinlicher erscheint als der Verkauf der Immobilie durch die Immobilien-Gesellschaft (Asset Deal), ist für eine zu erwartende Verkaufspreisminderung in Folge einer drohenden latenten Steuerlast eine entsprechende Rückstellung zu bilden.

Fondsvermögen

Das Fondsvermögen erhöhte sich im Berichtszeitraum von 446,5 Mio. USD per 31. März 2021 auf 492,5 Mio. USD per 31. März 2022. Im gleichen Zeitraum wurden 818.604 Anteile ausgegeben und 56.911 Anteile zurückgenommen. Das entspricht einem Netto-Mittelzufluss in Höhe von 41,7 Mio. USD inkl. Ertrags- /​ Aufwandsausgleich. Bei einem Anteilumlauf von 8.909.433 Stücken ergibt sich zum Stichtag ein Anteilwert in Höhe von 55,27 USD.

Vermögensaufstellung zum 31. März 2022
Teil I: Immobilienverzeichnis

Nr. Firma, Rechtsform,
Sitz der Immobilien-
Gesellschaft/​
Lage des Grundstücks
Beteili-
gungs-
quote
in %
Art des
Grund-
stücks1)
Entwick-
lungs-
stand2)
Art der
Nutzung3)
Erwerbs-
datum
Bau-/​
Umbau-
jahr
I. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit US-Dollar-Währung
keine
II. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung
keine
III. Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit US-Dollar-Währung
USA
Deka USA Franklin Street LP 100,0% Jul. 16
c/​o Paul Venokur, EA, Tarlow
& Co CPA, PC, 7 Penn Plaza
10001 New York, USA
1 Boston 02110 G F B/​P:85%; Ha: 14% Jul. 16 1874/​
70 Franklin Street 1989/​
2015
Beteiligte Gesellschaft12): Deka USA DINA GP,
c/​o Paul Venokur, EA, Tarlow & Co CPA,
PC, 7 Penn Plaza, 10001 New York, USA
Beteiligte Gesellschaft13): Deka USA Monroe Street LLC,
c/​o Paul Venokur, EA, Tarlow& Co CPA,
PC, 7 Penn Plaza, 10001 New York, USA
Deka USA Monroe Street LP 100,0% Aug. 17
c/​o Paul Venokur, EA, Tarlow
& Co CPA, PC, 7 Penn Plaza
10001 New York, USA
2 Chicago 60603 G F H:100% Aug. 17 1927/​
100 West Monroe Street 2015
„Hotel Hyatt Centric The Loop“
Deka USA Property Two LP 100,0% Okt. 16
c/​o Paul Venokur, EA, Tarlow
& Co CPA, PC, 7 Penn Plaza
10001 New York, USA
3 Chicago 60607 G F B/​P:71%; Mai 20 2019
W Fulton Market 905 Ha:29%
„905 W Fulton Market“
4 Edwardsville 62025 G F L:100% Nov. 16 2016
3050 Gateway
Commerce Center Drive
„Amazon Distribution Center“
5 Santa Monica 90404 G F Ha: 100% Nov. 21 2017
2121 Cloverfield Blvd.
6 Washington D.C. 20007 G F Ha: 100% Nov. 16 1900/​
3241 &3245 M Street 2016
Nutzfläche
Nr. Firma, Rechtsform,
Sitz der Immobilien-
Gesellschaft/​
Lage des Grundstücks
Grund-
stücks-
größe
m2
Gewerbe m2 Wohnen m2 Ausstattungs-
merkmale4)
Leerstands-
quote
in % (durch-
schnittlich)5)
Auslaufende
Mietverträge
der nächsten
12 Monate
in %6)
I. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit US-Dollar-Währung
keine
II. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung
keine
III. Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit US-Dollar-Währung
USA
Deka USA Franklin Street LP
c/​o Paul Venokur, EA, Tarlow
& Co CPA, PC, 7 Penn Plaza
10001 New York, USA
1 Boston 02110 1.139 8.139 0 K/​Pa 24,2 17,8
70 Franklin Street
Beteiligte Gesellschaft12): Deka USA DINA GP,
c/​o Paul Venokur, EA, Tarlow & Co CPA,
PC, 7 Penn Plaza, 10001 New York, USA
Beteiligte Gesellschaft13): Deka USA Monroe Street LLC,
c/​o Paul Venokur, EA, Tarlow& Co CPA,
PC, 7 Penn Plaza, 10001 New York, USA
Deka USA Monroe Street LP
c/​o Paul Venokur, EA, Tarlow
& Co CPA, PC, 7 Penn Plaza
10001 New York, USA
2 Chicago 60603 746 15.329 0 K/​La/​Pa 0,0 keine Angabe
100 West Monroe Street
„Hotel Hyatt Centric The Loop“
Deka USA Property Two LP
c/​o Paul Venokur, EA, Tarlow
& Co CPA, PC, 7 Penn Plaza
10001 New York, USA
3 Chicago 60607 1.940 10.281 0 K/​La/​Pa 4,4 keine Angabe
W Fulton Market 905
„905 W Fulton Market“
4 Edwardsville 62025 223.063 66.633 0 0,0 keine Angabe
3050 Gateway
Commerce Center Drive
„Amazon Distribution Center“
5 Santa Monica 90404 8.490 2.700 0 F/​K 0,0 keine Angabe
2121 Cloverfield Blvd.
6 Washington D.C. 20007 517 928 0 K/​Pa 0,0 keine Angabe
3241 &3245 M Street
Nr. Firma, Rechtsform,
Sitz der Immobilien-
Gesellschaft/​
Lage des Grundstücks
Durchschnitt-
liche Rest-
laufzeit der
Mietverträge
in Jahren6)
Mieteinnahmen
der letzten
12 Monate6)
Restnutzungs-
dauer
in Jahren
(Gutachten 1/​2)
Marktübliche
Miete
(Gutachten 1/​2)
in Währung7)
Verkehrswert/​
Kaufpreis8)
(Gutachten 1/​2)
in Währung
I. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit US-Dollar-Währung
keine
II. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung
keine
III. Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit US-Dollar-Währung
USA
Deka USA Franklin Street LP
c/​o Paul Venokur, EA, Tarlow
& Co CPA, PC, 7 Penn Plaza
10001 New York, USA
1 Boston 02110 4,1 3.727.294 58.055.000,00
70 Franklin Street
34 5.216.757,00 56.390.000,00
38 5.183.527,00 59.720.000,00
Beteiligte Gesellschaft12): Deka USA DINA GP,
c/​o Paul Venokur, EA, Tarlow & Co CPA,
PC, 7 Penn Plaza, 10001 New York, USA
Beteiligte Gesellschaft13): Deka USA Monroe Street LLC,
c/​o Paul Venokur, EA, Tarlow& Co CPA,
PC, 7 Penn Plaza, 10001 New York, USA
Deka USA Monroe Street LP
c/​o Paul Venokur, EA, Tarlow
& Co CPA, PC, 7 Penn Plaza
10001 New York, USA
2 Chicago 60603 keine Angabe keine Angabe 103.460.000,00
100 West Monroe Street
„Hotel Hyatt Centric The Loop“ 53 5.600.000,00 103.350.000,00
53 5.600.000,00 103.570.000,00
Deka USA Property Two LP
c/​o Paul Venokur, EA, Tarlow
& Co CPA, PC, 7 Penn Plaza
10001 New York, USA
3 Chicago 60607 keine Angabe keine Angabe 84.670.000,00
W Fulton Market 905
„905 W Fulton Market“ 58 4.436.371,00 84.250.000,00
58 4.294.106,00 85.090.000,00
4 Edwardsville 62025 keine Angabe keine Angabe 41.370.000,00
3050 Gateway
Commerce Center Drive 35 2.402.787,00 40.760.000,00
„Amazon Distribution Center“ 35 2.574.927,00 41.980.000,00
5 Santa Monica 90404 keine Angabe keine Angabe 54.310.000,00
2121 Cloverfield Blvd.
35 1.775.052,00 54.190.000,00
35 1.775.052,00 54.430.000,00
6 Washington D.C. 20007 keine Angabe keine Angabe 21.575.000,00
3241 &3245 M Street
50 984.015,00 22.060.000,00
50 850.000,00 21.090.000,00

 

Nr. Firma, Rechtsform,
Sitz der Immobilien-
Gesellschaft/​
Lage des Grundstücks
Kaufpreis der
Beteiligung9)
Gesellschafts-
kapital
Fremdfinan-
zierungsquote
in % des Ver-
kehrswertes/​
Kaufpreises
Kreditvolumen
I. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit US-Dollar-Währung
keine
II. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung
keine
III. Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit US-Dollar-Währung
USA
Deka USA Franklin Street LP 19.998,00 24.000.000,00
c/​o Paul Venokur, EA, Tarlow
& Co CPA, PC, 7 Penn Plaza
10001 New York, USA
1 Boston 02110 17,9 10.375.00011)
70 Franklin Street
Beteiligte Gesellschaft12): Deka USA DINA GP,
c/​o Paul Venokur, EA, Tarlow & Co CPA,
PC, 7 Penn Plaza, 10001 New York, USA
Beteiligte Gesellschaft13): Deka USA Monroe Street LLC,
c/​o Paul Venokur, EA, Tarlow & Co CPA,
PC, 7 Penn Plaza, 10001 New York, USA
Deka USA Monroe Street LP 19.998,00 58.350.000,00
c/​o Paul Venokur, EA, Tarlow
& Co CPA, PC, 7 Penn Plaza
10001 New York, USA
2 Chicago 60603 26,6 27.500.00011)
100 West Monroe Street
„Hotel Hyatt Centric The Loop“
Deka USA Property Two LP 19.998,00 84.273.525,00
c/​o Paul Venokur, EA, Tarlow
& Co CPA, PC, 7 Penn Plaza
10001 New York, USA
3 Chicago 60607 29,5 25.000.00011)
W Fulton Market 905
„905 W Fulton Market“
4 Edwardsville 62025 0,0 0,00
3050 Gateway
Commerce Center Drive
„Amazon Distribution Center“
5 Santa Monica 90404 47,9 26.000.00011)
2121 Cloverfield Blvd.
6 Washington D.C. 20007 0,0 0,00
3241 &3245 M Street
Nr. Firma, Rechtsform,
Sitz der Immobilien-
Gesellschaft/​
Lage des Grundstücks
Gesellschafter-
darlehen
Beteiligungs-
wert (Anteil
am Fondsver-
mögen
in %)
Anschaffungsnebenkosten
Gesamt für den Beteiligungs-
erwerb (in % des Kaufpreises
der Beteiligung)/​für den
Immobilienerwerb
(in % des Kaufpreises
der Immobilie)
davon
Gebühren
und
Steuern
davon
Sonstige
I. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit US-Dollar-Währung
keine
II. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung
keine
III. Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit US-Dollar-Währung
USA
Deka USA Franklin Street LP 11.000.000,00 39.080.952,96 0,00 0,00 0,00
c/​o Paul Venokur, EA, Tarlow (7,94) (= 0,0)
& Co CPA, PC, 7 Penn Plaza
10001 New York, USA
1 Boston 02110 1.234.686,03 95.988,00 1.138.698,03
70 Franklin Street (= 2,9)
Beteiligte Gesellschaft12): Deka USA DINA GP, 34.945,00)
c/​o Paul Venokur, EA, Tarlow & Co CPA, (0,01)
PC, 7 Penn Plaza, 10001 New York, USA
Beteiligte Gesellschaft13): Deka USA Monroe Street LLC, 0,00)
c/​o Paul Venokur, EA, Tarlow & Co CPA, (0,00)
PC, 7 Penn Plaza, 10001 New York, USA
Deka USA Monroe Street LP 27.500.000,00 59.767.227,92 0,00 0,00 0,00
c/​o Paul Venokur, EA, Tarlow (12,14) (= 0,0)
& Co CPA, PC, 7 Penn Plaza
10001 New York, USA
2 Chicago 60603 2.577.525,84 825.000,00 1.752.525,84
100 West Monroe Street (= 2,3)
„Hotel Hyatt Centric The Loop“
Deka USA Property Two LP 72.650.000,00 85.496.267,64 0,00 0,00 0,00
c/​o Paul Venokur, EA, Tarlow (17,36) (= 0,0)
& Co CPA, PC, 7 Penn Plaza
10001 New York, USA
3 Chicago 60607 3.436.091,67 648.751,00 2.787.340,67
W Fulton Market 905 (= 4,1)
„905 W Fulton Market“
4 Edwardsville 62025 1.316.488,09 153.337,50 1.163.150,59
3050 Gateway (= 3,1)
Commerce Center Drive
„Amazon Distribution Center“
5 Santa Monica 90404 1.897.568,00 388.068,00 1.509.500,00
2121 Cloverfield Blvd. (= 3,5)
6 Washington D.C. 20007 937.621,49 267.960,00 669.661,49
3241 &3245 M Street (= 4,1)
Nr. Firma, Rechtsform,
Sitz der Immobilien-
Gesellschaft/​
Lage des Grundstücks
Im Geschäfts(halb)jahr abgeschriebene Anschaffungs-
nebenkosten
für den Beteiligungs-
erwerb/​für den
Immobilienerwerb
Zur Abschreibung verbleibende Anschaffungs-
nebenkosten
für den
Beteiligungserwerb/​
für den Immobilien-
erwerb10)
(Anteil am
Fondsvermögen
in %)
Voraussichtlich
verbleibender
Abschreibungs-
zeitraum
in Jahren
Währung
I. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit US-Dollar-Währung
keine
II. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung
keine
III. Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit US-Dollar-Währung
USA
Deka USA Franklin Street LP 0,00 0,00 USD
c/​o Paul Venokur, EA, Tarlow (0,00)
& Co CPA, PC, 7 Penn Plaza
10001 New York, USA
1 Boston 02110 128.792,16 547.366,58 4,3 USD
70 Franklin Street
Beteiligte Gesellschaft12): Deka USA DINA GP, USD
c/​o Paul Venokur, EA, Tarlow & Co CPA,
PC, 7 Penn Plaza, 10001 New York, USA
Beteiligte Gesellschaft13): Deka USA Monroe Street LLC, USD
c/​o Paul Venokur, EA, Tarlow & Co CPA,
PC, 7 Penn Plaza, 10001 New York, USA
Deka USA Monroe Street LP 0,00 0,00 USD
c/​o Paul Venokur, EA, Tarlow (0,00)
& Co CPA, PC, 7 Penn Plaza
10001 New York, USA
2 Chicago 60603 265.848,08 1.417.856,32 5,4 USD
100 West Monroe Street
„Hotel Hyatt Centric The Loop“
Deka USA Property Two LP 0,00 0,00 USD
c/​o Paul Venokur, EA, Tarlow (0,00)
& Co CPA, PC, 7 Penn Plaza
10001 New York, USA
3 Chicago 60607 345.486,15 2.789.648,29 8,1 USD
W Fulton Market 905
„905 W Fulton Market“
4 Edwardsville 62025 134.064,16 614.460,82 4,7 USD
3050 Gateway
Commerce Center Drive
„Amazon Distribution Center“
5 Santa Monica 90404 49.767,63 1.847.800,37 9,6 USD
2121 Cloverfield Blvd.
6 Washington D.C. 20007 0,01 0,00 0,0 USD
3241 &3245 M Street

Vermögensaufstellung zum 31. März 2022
Teil I: Immobilienverzeichnis

Nr. Firma, Rechtsform,
Sitz der Immobilien-
Gesellschaft/​
Lage des
Grundstücks
Beteili-
gungs-
quote
in %
Art des
Grund-
stücks1)
Entwick-
lungs-
stand2)
Art der
Nutzung3)
Erwerbs-
datum
Bau-/​
Umbau-
jahr
Deka USA Property Four LP 100,0% Okt. 18
c/​o Paul Venokur, EA, Tarlow
& Co CPA, PC, 7 Penn Plaza
10001 New York, USA
7 Paramus 07652 G F Ha: 100% Dez. 18 1992/​
60 North Route 17 2017
„Paramus Junction Retail“
8 Portland 97204 G F B/​P: 99%; Ha/​L: 1% Jul. 19 1956
811 SW 6th Avenue
„6Y“
9 Washington 20005 G F B/​P:91%; Ha: 8%; Nov. 18 1961/​
1100 Vermont Kfz:1% 2014
Beteiligte Gesellschaft14): Deka USA Property Four LLC,
c/​o Paul Venokur, EA, Tarlow& Co CPA, PC, 7 Penn Plaza,
10001 York, USA New
IV. Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung
keine
Summe Beteiligungen
(Anteil am Fondsvermögen)
Summe Direktinvestments
(Anteil am Fondsvermögen)
Nutzfläche
Nr. Firma, Rechtsform,
Sitz der Immobilien-
Gesellschaft/​
Lage des
Grundstücks
Grund-
stücks-
größe
m2
Gewerbe
m2
Wohnen
m2
Ausstattungs-
merkmale4)
Leerstands-
quote
in % (durch-
schnittlich)5)
Auslaufende
Mietverträge
der nächsten
12 Monate
in % 6)
Deka USA Property Four LP
c/​o Paul Venokur, EA, Tarlow
& Co CPA, PC, 7 Penn Plaza
10001 New York, USA
7 Paramus 07652 29.938 6.958 0 K 0,0 0,0
60 North Route 17
„Paramus Junction Retail“
8 Portland 97204 929 10.603 0 K/​Pa 22,9 0,1
811 SW 6th Avenue
„6Y“
9 Washington 20005 648 6.333 0 K/​Pa 15,3 15,1
1100 Vermont
Beteiligte Gesellschaft14): Deka USA Property Four LLC,
c/​o Paul Venokur, EA, Tarlow& Co CPA, PC, 7 Penn Plaza,
10001 York, USA New
IV. Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung
keine
Summe Beteiligungen
(Anteil am Fondsvermögen)
Summe Direktinvestments
(Anteil am Fondsvermögen)
Nr. Firma, Rechtsform,
Sitz der Immobilien-
Gesellschaft/​
Lage des
Grundstücks
Durchschnitt-
liche Rest-
laufzeit der
Mietverträge
in Jahren6)
Mieteinnahmen
der letzten
12 Monate6)
Restnutzungs-
dauer
in Jahren
(Gutachten 1/​2)
Marktübliche
Miete
(Gutachten 1/​2)
in Währung7)
Verkehrswert/​
Kaufpreis8)
(Gutachten 1/​2)
in Währung
Deka USA Property Four LP
c/​o Paul Venokur, EA, Tarlow
& Co CPA, PC, 7 Penn Plaza
10001 New York, USA
7 Paramus 07652 8,6 2.406.020 36.625.000,00
60 North Route 17
„Paramus Junction Retail“ 37 2.350.551,00 37.760.000,00
37 2.300.651,00 35.490.000,00
8 Portland 97204 6,6 2.437.291 46.170.000,00
811 SW 6th Avenue
„6Y“ 47 3.757.882,00 45.700.000,00
47 3.798.105,00 46.640.000,00
9 Washington 20005 2,6 2.857.175 42.155.000,00
1100 Vermont
51 3.856.366,00 41.620.000,00
51 3.812.131,00 42.690.000,00
Beteiligte Gesellschaft14): Deka USA Property Four LLC,
c/​o Paul Venokur, EA, Tarlow& Co CPA, PC, 7 Penn Plaza,
10001 York, USA New
IV. Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung
keine
Summe Beteiligungen
(Anteil am Fondsvermögen)
Summe Direktinvestments 0,00
(Anteil am Fondsvermögen) (= 0,00)

 

Nr. Firma, Rechtsform,
Sitz der Immobilien-
Gesellschaft/​
Lage des
Grundstücks
Kaufpreis der
Beteiligung9)
Gesellschafts-
kapital
Fremdfinan-
zierungsquote
in % des Ver-
kehrswertes/​
Kaufpreises
Kreditvolumen
Deka USA Property Four LP 19.998,00 68.520.000,00
c/​o Paul Venokur, EA, Tarlow
& Co CPA, PC, 7 Penn Plaza
10001 New York, USA
7 Paramus 07652 0,0 0,00
60 North Route 17
„Paramus Junction Retail“
8 Portland 97204 67,3 31.080.00011)
811 SW 6th Avenue
„6Y“
9 Washington 20005 0,0 0,00
1100 Vermont
Beteiligte Gesellschaft14): Deka USA Property Four LLC,
c/​o Paul Venokur, EA, Tarlow & Co CPA, PC, 7 Penn Plaza,
10001 New York, USA
IV. Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung
keine
Summe Beteiligungen
(Anteil am Fondsvermögen)
Summe Direktinvestments 0,00
(Anteil am Fondsvermögen) (= 0,00)
Nr. Firma, Rechtsform,
Sitz der Immobilien-
Gesellschaft/​
Lage des
Grundstücks
Gesellschafter-
darlehen
Beteiligungs-
wert (Anteil
am Fondsver-
mögen
in %)
Anschaffungsnebenkosten
Gesamt für den Beteiligungs-
erwerb (in % des Kaufpreises
der Beteiligung)/​für den
Immobilienerwerb
(in % des Kaufpreises
der Immobilie)
davon
Gebühren
und
Steuern
davon
Sonstige
Deka USA Property Four LP 33.000.000,00 72.364.521,54 0,00 0,00 0,00
c/​o Paul Venokur, EA, Tarlow (14,69) (= 0,0)
& Co CPA, PC, 7 Penn Plaza
10001 New York, USA
7 Paramus 07652 1.440.777,16 365.400,00 1.075.377,16
60 North Route 17 (= 3,9)
„Paramus Junction Retail“
8 Portland 97204 1.383.860,32 0,00 1.383.860,32
811 SW 6th Avenue (= 2,9)
„6Y“
9 Washington 20005 1.651.305,39 594.500,00 1.056.805,39
1100 Vermont (= 4,0)
Beteiligte Gesellschaft14): Deka USA Property Four LLC,
c/​o Paul Venokur, EA, Tarlow & Co CPA, PC, 7 Penn Plaza,
10001 New York, USA
IV. Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung
keine
Summe Beteiligungen 144.150.000,00 256.743.915,06
(Anteil am Fondsvermögen) (= 29,27) (= 52,14)
Summe Direktinvestments
(Anteil am Fondsvermögen)
Nr. Firma, Rechtsform,
Sitz der Immobilien-
Gesellschaft/​
Lage des
Grundstücks
Im Geschäfts(halb)-
jahr abgeschrie-
bene Anschaffungs-
nebenkosten
für den Beteiligungs-
erwerb/​für den
Immobilienerwerb
Zur Abschreibung verbleibende Anschaffungs-
nebenkosten
für den Beteiligungserwerb/​ für den
Immobilien-
erwerb10)
(Anteil am
Fondsvermögen
in %)
Voraussichtlich
verbleibender
Abschreibungs-
zeitraum
in Jahren
Währung
Deka USA Property Four LP 0,00 0,00 USD
c/​o Paul Venokur, EA, Tarlow (0,00)
& Co CPA, PC, 7 Penn Plaza
10001 New York, USA
7 Paramus 07652 145.436,39 962.984,98 6,7 USD
60 North Route 17
„Paramus Junction Retail“
8 Portland 97204 139.481,16 1.011.238,35 7,3 USD
811 SW 6th Avenue
„6Y“
9 Washington 20005 166.844,52 1.098.393,24 6,7 USD
1100 Vermont
Beteiligte Gesellschaft14): Deka USA Property Four LLC,
c/​o Paul Venokur, EA, Tarlow & Co CPA, PC, 7 Penn Plaza,
10001 New York, USA
IV. Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung
keine
Summe Beteiligungen 0,00 USD
(Anteil am Fondsvermögen) (= 0,00)
Summe Direktinvestments 0,00 USD
(Anteil am Fondsvermögen) (= 0,00)

Anmerkungen zum Immobilienverzeichnis:

1) Grundstücksart: G = Gewerbeobjekt, W = Wohnobjekt, W /​ G = gemischt genutztes Objekt
2) Entwicklungsstand: B = im Bau, F = fertiges Objekt, R = Bestandsentwicklung
3) Nutzungsart: B /​ P = Büro und Praxen, H = Hotel, L = Lager, Hallen und Logistik, Ha = Einzelhandel und Gastronomie, S = Sonstiges, W = Wohnen, Kfz = offene Stellplätze, Tiefgaragenstellplätze und Parkhäuser, (Angaben in % sind auf die Erträge bezogen)
4) Ausstattung: F = Fernwärme, K = Klimaanlage (Voll- bzw. Teilklimatisierung), La = Lastenaufzug, Pa = Personenaufzug, R = Rolltreppe
5) Leerstand nach BVI-Methode (Projekte werden bis zwölf Monate nach Fertigstellung nicht berücksichtigt). Durchschnittlicher Leerstand im Geschäftsjahr /​ Geschäftshalbjahr, sofern eine ertragsbezogene Quote von 33 % erreicht oder überschritten wurde.
6) Die Mietverträge, die in den auf den Berichtszeitraum folgenden zwölf Monaten auslaufen, werden insgesamt in % der gesamten Vertragsmieten angegeben. Basis für die Gewichtung ist der Anteil der einzelnen Mietverträge an der gesamten Vertragsmiete aus dem Objekt. Unbefristete Verträge werden hier nicht berücksichtigt.
Es handelt sich um die tatsächlichen Mieterträge im Geschäfts(halb)jahr, bei neu angekauften Objekten um die vereinnahmten Mieten vom Kaufzeitpunkt an bis zum Ende des Geschäfts(halb)jahres.
Zum Schutz der Mieter erfolgt keine Angabe, sofern weniger als zwei Mieter /​ Objekt, oder wenn die Mieteinnahmen aus der Immobilie zu 75 % oder mehr von einem einzigen Mieter stammen.
Keine Angaben zu unbebauten Grundstücken und im Bau befindlichen Immobilien.
7) Marktübliche Miete laut aktuellem Bewertungsgutachten, diese Mieten können von den gegenwärtigen tatsächlichen Mieten abweichen.
8) Die Verkehrswertermittlung erfolgt zu verschiedenen Bewertungsstichtagen viermal innerhalb des Geschäftsjahres für jede einzelne Immobilie; Immobilien im Zustand der Bebauung sind mit ihren aktivierten Baukosten (entspricht dem Verkehrswert des Projektes zum Stichtag) angegeben. Im Berichtszeitraum erworbene Objekte werden bis zu maximal drei Monate mit dem Kaufpreis exklusive Anschaffungsnebenkosten angegeben. Anteil am Fondsvermögen nur für direkt gehaltene Immobilien.
9) Kaufpreis exklusive Nebenkosten
10) Zum Berichtsstichtag noch nicht abgeschriebene Nebenkosten.
11) Fremdfinanzierung wurde von der Immobilien-Gesellschaft aufgenommen.
12) An den Immobilien-Gesellschaften „Deka USA Franklin Street LP“ und „Deka USA Property Two LP“ beteiligte Gesellschaft, die zu 100 % im Eigentum des Fonds ist. Ferner ist die Gesellschaft 100%ige Gesellschafterin der Deka USA Monroe Street LLC und Deka USA Property Four LLC.
13) An der Immobilien-Gesellschaft „Deka USA Monroe Street LP“ beteiligte Gesellschaft, die zu 100 % im Eigentum des Fonds ist.
14) An der Immobilien-Gesellschaft „Deka USA Property Four LP“ beteiligte Gesellschaft, die zu 100 % im Eigentum des Fonds ist.

Hinweis

Die Rubriken Restnutzungsdauer, Marktübliche Miete und Verkehrswerte weisen im Immobilienverzeichnis beide Gutachtenwerte der externen Bewerter aus. Die Rubrik Verkehrswerte weist darüber hinaus auch den arithmetischen Mittelwert der beiden Gutachtenwerte aus. Weitere Informationen in diesem Jahresbericht finden Sie auf Seite 2 „Hinweise“ sowie im Anhang ab Seite 51.

Verzeichnis der An- und Verkäufe zum 31. März 2022

Firma,
Rechtsform,
Sitz der Immobilien-
Gesellschaft/​ Lage
des Grundstücks
Verkäufer/​
Käufer
Beteili-
gungs-
quote
in %
Entwick-
lungs-
stand2)
Erwerbs-/​
Verkaufs-
datum
Kauf-/​
Verkaufs-
preis der
Immobilie3)
Kauf-/​
Verkaufs-
preis der
Beteiligung3)
Nebenkosten der Beteiligungs-
transaktion
(in % des Kauf-/​
Verkaufs-
preises der Beteiligung) /​ der Immobilien-
transaktion (in % des Kauf-/​
Verkaufs-
preises-
der Immobilie)4)
Voraus-
sichtliche
Abschreibungs-
dauer
der Anschaffungs-
nebenkosten
in Jahren
Währung
I. Ankäufe1)
Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit US-Dollar-Währung
USA
Santa Monica 90404 Tooley Interests F Nov. 21 1.897.568,00 10 USD
2121 Cloverfield Blvd.5) 54.250.000,00 (= 3,5)
II. Verkäufe1)
keine

Hinweis

Der Umfang der Immobilientransaktionen, die im Berichtszeitraum ausgeführt wurden, belief sich auf insgesamt 54,3 Mio. USD.

Anmerkungen:

1) Übersicht der im Fondsgeschäftsjahr 2021 /​ 2022 in das Fondsvermögen übergegangenen bzw. aus dem Fondsvermögen abgegangenen Objekte.
2) Entwicklungsstand: B = im Bau, F = fertiges Objekt, R = Bestandsentwicklung
3) Kauf- /​ Verkaufspreis exklusive Nebenkosten. USD-Angaben basieren auf Umrechnungskursen zum Stichtag des Übergangs /​ Abgangs „Nutzen /​ Lasten“ im Fondsvermögen bzw. auf Umrechnungskursen zum Buchungstag. Immobilien im Zustand der Bebauung sind mit ihrer Projektschätzung angegeben.
4) USD-Angaben basieren auf Umrechnungskursen zum Stichtag des Übergangs /​Abgangs „Nutzen /​ Lasten“ im Fondsvermögen bzw. auf Umrechnungskursen zum Buchungstag.
5) Der Ankauf ist durch die Immobiliengesellschaft „Deka USA Property Two LP“ erfolgt.

Vermögensaufstellung zum 31. März 2022
Teil II: Bestand der Liquiditätsanlagen

Käufe
nominal
USD
Verkäufe
nominal
USD
Bestand
nominal
USD
Kurswert
USD
Anteil am
Fonds-
vermögen
in %
I. Bankguthaben 92.579.129,68 18,80
II. Wertpapiere
1. Börsengehandelte Wertpapiere
Verzinsliche Wertpapiere
0,2473% BNG Bank N.V. FLR MTN 18/​22 Reg.S (XS1805532311) 0,00 3.600.000,00 0,00 0,00 0,00
0,3425% LBBW-Förderbank FLR MTN R.5587 18/​23 (XS1789451652) 0,00 0,00 3.400.000,00 3.402.686,00 0,69
Wertpapiere gesamt 0,00 3.600.000,00 3.400.000,00 3.402.686,00 0,69
davon Wertpapiere, die nicht als Sicherheit für geldpolitische Operationen im Eurosystem von der EZB oder der Deutschen Bundesbank zugelassen sind: 0,00

Hinweis

Im Berichtszeitraum fanden keine Transaktionen in Wertpapieren oder Derivaten mit eng verbundenen Unternehmen statt.

Vermögensaufstellung zum 31. März 2022
Teil III: Sonstige Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rückstellungen

USD USD USD Anteil am
Fonds-
vermögen
in %
I. Sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen an Immobilien-Gesellschaften 144.150.000,00 29,27
2. Zinsansprüche 1.793,12 0,00
(davon in Fremdwährung: 0,00)
3. Andere 456.573,28 0,09
(davon in Fremdwährung: 0,00)
davon Forderungen aus Anteilumsatz 425.869,70
davon Forderungen aus Cash Collateral 0,00
davon Forderungen aus Sicherungsgeschäften 0,00
II. Verbindlichkeiten aus
1. Grundstücksbewirtschaftung 146,76 0,00
(davon in Fremdwährung: 0,00)
2. anderen Gründen 314.520,69 0,06
(davon in Fremdwährung: 0,00)
davon aus Anteilumsatz 22.432,40
davon aus Cash Collateral 0,00
davon aus Sicherungsgeschäften 0,00
III. Rückstellungen 4.563.030,13 0,93
(davon in Fremdwährung: 0,00)
Fondsvermögen (USD) 492.456.399,56 100,00

Erläuterungen zu den angewendeten Bewertungsverfahren finden Sie im Anhang ab der Seite 51.

Ertrags- und Aufwandsrechnung für den Zeitraum
vom 01. April 2021 bis 31. März 2022

USD USD USD USD
I. Erträge
1. Zinsen aus inländischen Wertpapieren 19.639,43
2. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 83.744,26
3. Sonstige Erträge 7.889.834,66
4. Erträge aus Immobilien-Gesellschaften 1.857.492,23
(davon in Fremdwährung: 0,00)
Summe der Erträge 9.850.710,58
II. Aufwendungen
1. Bewirtschaftungskosten 658.235,53
a) davon Kosten der Immobilienverwaltung 522.472,76
(davon in Fremdwährung: 0,00)
b) davon sonstige Kosten 135.762,77
(davon in Fremdwährung: 0,00)
2. Ausländische Steuern 92.874,62
(davon in Fremdwährung: 0,00)
3. Verwaltungsvergütung 3.025.265,15
4. Verwahrstellenvergütung 232.712,32
5. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten 61.534,29
6. Sonstige Aufwendungen 8.034,50
davon Kosten der externen Bewerter 0,00
Summe der Aufwendungen 4.078.656,41
III. Ordentlicher Nettoertrag 5.772.054,17
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Verluste
a) aus Liquiditätsanlagen -3.100,26
(davon in Fremdwährung: 0,00)
Zwischensumme -3.100,26
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften -3.100,26
Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich 600.331,14
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 6.369.285,05
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne
1.1 aus Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften 3.800.679,09
a) aus Wertfortschreibungen und Veränderungen der Buchwerte 5.142.733,04
(davon in Fremdwährung: 0,00)
b) aus Zuführung von Rückstellungen für Capital Gains Tax -1.342.053,95
(davon in Fremdwährung: 0,00)
1.2 aus Liquiditätsanlagen 1.768,26
a) aus Veräußerungsgeschäften aus den Vorjahren 1.768,26
Zwischensumme 3.802.447,35
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste
2.1 aus Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften -431.409,99
a) aus Wertfortschreibungen und Veränderungen der Buchwerte -431.409,99
(davon in Fremdwährung: 0,00)
2.2 aus Liquiditätsanlagen -4.182,00
a) aus Kurswertveränderungen -4.182,00
(davon in Fremdwährung: 0,00)
Zwischensumme -435.591,99
3. Währungskursveränderung -6.302,20
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 3.360.553,16
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres 9.729.838,21

Verwendungsrechnung zum 31. März 2022

Insgesamt
(USD)
Je Anteil
(USD)
I. Für die Ausschüttung verfügbar 10.240.763,49 1,15
1. Vortrag aus dem Vorjahr 3.871.478,44 0,43
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 6.369.285,05 0,71
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet 3.558.688,74 0,40
1. Einbehalt gemäß § 252 KAGB 200.000,00 0,02
2. Vortrag auf neue Rechnung 3.358.688,74 0,38
III. Gesamtausschüttung1) 6.682.074,75 0,75

1) Der Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag erfolgt gemäß § 44 Abs. 1 Satz 3 EStG unter Berücksichtigung der Teilfreistellung gemäß § 43a Abs. 2 Satz 1 EStG i.V.m. § 20 Abs. 3 InvStG 2018 über die depotführende Stelle bzw. über die letzte inländische auszahlende Stelle als Entrichtungsverpflichtete.

Erläuterungen zur Ertrags- und Aufwandsrechnung

Die Zinsen aus Wertpapieren und Liquiditätsanlagen verringerten sich gegenüber dem vergangenen Geschäftsjahr von 0,2 Mio. USD auf 0,1 Mio. USD.

Die Position Sonstige Erträge enthält unter anderem Zinsen aus Gesellschafterdarlehen in Höhe von 7,9 Mio. USD.

Bei der Position Erträge aus Immobilien-Gesellschaften in Höhe von 1,9 Mio. USD handelt es sich um Ausschüttungen von Immobilien-Gesellschaften.

Die Bewirtschaftungskosten sind im Vergleich zum vergangenen Geschäftsjahr von 0,6 Mio. USD auf 0,7 Mio. USD gestiegen. Sie enthalten von der Kapitalverwaltungsgesellschaft weiterberechnete Aufwendungen für die Immobilienverwaltung in Höhe von 0,5 Mio. USD. In den sonstigen Kosten sind unter anderem Rechts- und Beratungskosten in Höhe von 0,1 Mio. USD enthalten.

Die Position Ausländische Steuern enthält Steuern auf im Ausland erzielte Einkünfte und realisierte Veräußerungsgewinne aus Verkäufen von Vermögensgegenständen.

Die Kosten für die Verwaltungs- und Verwahrstellenvergütung erhöhten sich gegenüber dem vergangenen Geschäftsjahr von 3,1 Mio. USD auf 3,3 Mio. USD.

Die Prüfungs- und Veröffentlichungskosten beinhalten unter anderem die Kosten der Prüfungsgesellschaft.

Die Sonstigen Aufwendungen enthalten hauptsächlich Aufwendungen für gescheiterte Immobilientransaktionen.

Die realisierten Gewinne und Verluste aus Liquiditätsanlagen und Devisentermingeschäften bilden den Unterschied zwischen Ankaufskursen und den Kursen bei Verkauf bzw. Fälligkeit.

Der Ertragsausgleich /​ Aufwandsausgleich ergibt sich aus den vom Anteilerwerber im Ausgabepreis zu entrichtenden, aufgelaufenen Fondserträgen, saldiert mit den bei der Rücknahme von Anteilen im Rücknahmepreis zu erstattenden Ertragsanteilen.

Die Netto-Wertveränderung der nicht realisierten Gewinne ergibt sich bei den Immobilien und den Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften aus Wertfortschreibungen und Veränderungen der Buchwerte im Geschäftsjahr. Erfasst werden Verkehrswertänderungen aufgrund von erstmaligen Bewertungen durch die externen Bewerter oder Neubewertungen sowie alle sonstigen Änderungen im Buchwert der Immobilien/​Beteiligungen. Diese können z. B. aus der Bildung oder Auflösung von bestimmten Rückstellungen stammen, aus nachträglichen Kaufpreisanpassungen, dem Erwerb von Zusatzkleinflächen oder Kostenerstattungen. Ebenfalls in dieser Position ist die Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne aus Veräußerungsgeschäften der Vorjahre sowie der Rückstellungen für Steuern auf voraussichtliche künftige Veräußerungsgewinne (Capital Gains Tax) enthalten.

Die Netto-Wertveränderung der nicht realisierten Gewinne ergibt sich bei den Liquiditätsanlagen aus den Kurswertveränderungen der im Bestand befindlichen Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Investmentanteile im Geschäftsjahr. Ebenfalls in dieser Position ist die Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne aus Veräußerungsgeschäften der Vorjahre enthalten.

Die Netto-Wertveränderung der nicht realisierten Verluste ergibt sich bei den Immobilien und den Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften aus Wertfortschreibungen und Veränderungen der Buchwerte im Geschäftsjahr. Das oben zu den Wertveränderungen der nicht realisierten Gewinne Gesagte gilt entsprechend.

Die Netto-Wertveränderung der nicht realisierten Verluste ergibt sich bei den Liquiditätsanlagen aus den Kurswertveränderungen der im Bestand befindlichen Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Investmentanteile im Geschäftsjahr. Ebenfalls in dieser Position ist die Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste aus Veräußerungsgeschäften der Vorjahre enthalten.

Bei Währungskursveränderungen ist die Differenz der Bewertung der Vermögensgegenstände in Fremdwährung zum Kurs zu Beginn und zum Kurs am Ende der Berichtsperiode anzugeben. Des Weiteren werden hier Gewinne und Verluste aus der Abwicklung laufender Transaktionen über Fremdwährungsverrechnungskonten berücksichtigt sowie Wertschwankungen bei Derivatgeschäften auf Währungen, die zum Berichtsstichtag noch nicht realisiert wurden.

Unter Fremdwährung sind sämtliche Nicht-USD-Positionen zu verstehen. Sie setzen sich aus EURO-Positionen zusammen.

Es findet eine Endausschüttung in Höhe von 6,7 Mio. USD statt. Diese beinhaltet als Basis das realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres in Höhe von 6,4 Mio. USD. Hinzu kommt der Vortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 3,9 Mio. USD. Davon abgezogen wird der Einbehalt gemäß § 252 KAGB in Höhe von 0,2 Mio. USD und der Vortrag auf neue Rechnung in Höhe von 3,4 Mio. USD.

Das entspricht einer Gesamtausschüttung von 0,75 USD pro Anteil bei einem Anteilumlauf von 8.909.433 Anteilen.

Die Berücksichtigung ökologischer Merkmale im Deka-ImmobilienNordamerika

Nachhaltigkeit ist bereits seit vielen Jahren ein wichtiger Faktor für Investitionen des Deka-ImmobilienNordamerika. Dieser Weg wurde konsequent weiter gegangen, so dass zum 15.01.2022 neue ökologische Merkmale in den Investitionsprozess aufgenommen wurden, um damit einen größeren Fokus auf die Einhaltung der Klimaziele legen zu können. Somit soll in zukünftigen Investitionsentscheidungen auch deren Wirkung auf die Entwicklungen beim Klimawandel berücksichtigt werden.

Der Fonds wird die Berichterstattung um ökologische Merkmale sowie um die wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen erweitern und als festen Bestandteil in die Entwicklungsdokumentation des Sondervermögens aufnehmen und sukzessive ausbauen.

Finanzprodukte, die ökologische Merkmale bewerben

Neben der Berücksichtigung von relevanten Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne der Verordnung (EU) 2019/​2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (nachfolgend „Offenlegungs-Verordnung“) in den Investitionsentscheidungsprozessen, bewirbt dieses Sondervermögen ökologische Merkmale (nachhaltigkeitsbezogene Kriterien) gemäß Artikel 8.

Die Transparenzangaben zur Erfüllung dieser ökologischen Merkmale, sowie gegebenenfalls zur Vereinbarung dieser Merkmale mit einem Index, der als Referenzwert dient, sowie der Methodik zur Bewertung, Messung und Überwachung der zu Grunde liegenden Vermögenswerte, wurden zum Stichtag 15.01.2022 in den vorvertraglichen Informationen sowie auf der relevanten Produktwebsite unter www.deka.de veröffentlicht.

Die nachhaltigkeitsbezogenen Kriterien wurden im Rahmen der Investitionsentscheidungen zugrunde gelegt und das Portfoliomanagement entsprechend ausgerichtet. Die Auswahl der Vermögensgegenstände erfolgt überwiegend im Einklang mit den beworbenen ökologischen Kriterien nach der Offenlegungsverordnung sowie unter Berücksichtigung der jeweiligen Effekte der Investitionsentscheidungen auf die wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen.

Die entsprechenden Ausweise, wie diese Nachhaltigkeitsmerkmale erfüllt werden, unterliegen gemäß Artikel 11, Abs. 4 der Offenlegungs-Verordnung der Ausarbeitung und Umsetzung entsprechender technischer Regulierungsstandards, in denen die Einzelheiten zu Inhalt und Darstellung festgelegt werden. Diese technischen Regulierungsstandards kommen entsprechend ab dem Anwendungszeitpunkt zum Einsatz. Derzeit können die vom Sondervermögen beworbenen ökologischen Merkmale den vorvertraglichen Informationen sowie der relevanten Produktwebsite unter www.deka.de entnommen werden.

Die Vorgehensweise bei der Ermittlung des Immobilienenergieverbrauchs

Zunehmende CO2-Emissionen sind nach aktuellem Stand der Forschung ein wesentlicher Faktor für das Fortschreiten des Klimawandels. Durch die sich immer stärker ändernden klimatischen Bedingungen ändern sich auch die Risiken für Immobilien. Um diesem Effekt entgegenzusteuern, empfiehlt es sich Maßnahmen umzusetzen, die geeignet sind, die CO2-Emissionen zu reduzieren.

Ziel ist es, durch aktive Steuerung den Energieverbrauch und somit die CO2-Emissionen zu verringern. Zur Orientierung inwiefern sich die aktuellen Verbräuche und Emissionen innerhalb der Zielrichtung des Pariser Klimaabkommens befinden, benötigt es einen Vergleichsmaßstab. Für den Deka-ImmobilienNordamerika wurde zum Abgleich das Ergebnis eines Forschungsprojektes mehrerer Universitäten gewählt, der „Carbon Risk Real Estate Monitor“ (CRREM). Dieser Pfad leitet die Anforderungen des Pariser Klimaabkommens auf die Immobilienwirtschaft für viele Länder her. Über dieses wissenschaftsgestützte Tool werden für verschiedene Immobilienarten (Nutzungsarten, Standorte) Empfehlungen gegeben, wieviel Energieverbrauch oder Kohlendioxid zu welchem Zeitpunkt maximal noch ausgestoßen werden darf, um gemäß dem Übereinkommen von Paris die globale Erwärmung auf unter 2 °C bzw. 1,5 °C zu begrenzen. Die CRREM-Zielpfade werden vom Forschungsprojekt laufend an aktuelle Entwicklungen und verbesserte Datengrundlagen angepasst, wobei das Klimaziel gleichbleibt.

Ein erster Schritt zu einer zielgerichteten Reduktion ist die Transparenz über die Emissionen, basierend auf einer validen Datenbasis. Bei Bestandsimmobilien vorhandene CO2-Emissionen entstehen durch die Verbrennung von fossilen Brennstoffen, wie Gas, aber auch durch den Verbrauch von Strom. Der hinzugekaufte Strom wird grundsätzlich sowohl aus fossilen Brennstoffen als auch aus regenerativen Energien erzeugt. Somit ist es erforderlich in einem ersten Schritt alle Verbräuche der Immobilien zu erfassen. Anschließend werden die CO2-Emissionen über Umrechnungsfaktoren aus den Energieverbräuchen berechnet. Aufgrund der unterschiedlichen Ablesezeitpunkte in den Immobilien, erfolgt die Erfassung der Energieverbräuche naturgemäß mit einem zeitlichen Versatz. Vor diesem Hintergrund werden die Verbrauchs- und Emissionsdaten bereits seit einigen Jahren systematisch gesammelt und für das vorangegangene Jahr zusammengeführt.

Die Erfassung der Verbrauchsdaten erfolgt über eine standardisierte Abfrage und wird in eine zentrale Datenbank übernommen, wodurch zielgerichtete Auswertungen ermöglicht werden. Anschließend werden diese Zahlen durch ein erfahrenes Energieberatungsunternehmen validiert. Nicht plausible Daten und Datenlücken werden dabei identifiziert und durch branchenübliche Benchmarkwerte ersetzt.

Anhand öffentlich verfügbarer landesüblicher Umrechnungsfaktoren werden die Energieverbräuche anschließend in CO2-Emissionen umgerechnet. Bei der Verwendung von Ökostrom kommt ein deutlich reduzierter Umrechnungsfaktor zur Anwendung. Anschließend erfolgt die Korrektur zum Ausgleich von klima- und leerstandsbedingten Einflüssen. Diese Bereinigung ist notwendig, um außergewöhnlich hohe, ebenso wie außergewöhnlich niedrige Verbräuche etwa aufgrund von außerordentlich milden oder extremen Wetterperioden oder aufgrund von Leerständen auszugleichen. So wird eine bessere Vergleichbarkeit über den Zeitablauf gewährleistet.

Für den Deka-ImmobilienNordamerika wurden auf Basis der dargestellten Vorgehensweise die folgenden ökologischen Merkmale definiert und bewertet:

1. Ankäufe mit CO2-Emissionen unterhalb des CRREM-Zielpfades

Im Fondsgeschäftsjahr 2021 /​ 2022 wurde für den Deka-ImmobilienNordamerika ein Immobilienankauf mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 54,3 Mio. USD getätigt. Der Ankauf wurde während der Ankaufsprüfung in Bezug auf ESG-Konformität geprüft. Da seitens des Verkäufers keine tatsächlichen Verbrauchswerte bereitgestellt werden konnten, erfolgte die Analyse anhand von angenommenen Verbrauchswerten aus ähnlichen Gebäudeklassen /​ -nutzungen. Der Ankauf „Santa Monica Whole Foods“ ist aufgrund der Energieeffizienz des Gebäudes (hocheffiziente Heiz- /​ Kühltechnik) voraussichtlich ESG-konform. Eine Zertifizierung ist beauftragt.

2. Bestandsimmobilienanteil mit CO2-Emissionen unterhalb des CRREM-Zielpfades

Als weiteres ökologisches Merkmal wurde für den Deka-ImmobilienNordamerika festgelegt, dass Bestandsimmobilien, die mit ihren CO2-Emissionen nicht unterhalb der CRREM-Pfad-Vorgabe liegen, genauer untersucht werden sollen. Aus dieser Untersuchung sollen geeignete Energie- oder CO2-reduzierende Maßnahmen abgeleitet werden. Bei Bestandsimmobilien deren CO2-Emissionen dauerhaft oberhalb des CRREM-Pfades liegen und keine geeigneten Maßnahmen zur Reduzierung des CO2-Fußabdrucks ableitbar sind, kann in Abhängigkeit von Marktentwicklung, Performance- und Portfolioauswirkung auch ein Verkaufsprozess ausgelöst werden. Deshalb wurde mit Übernahme von diesem ökologischen Kriterium in die Fondstrategie im Januar 2022 ein Abgleich mit dem CRREM-Pfad unter der Annahme des 2-Grad-Zieles durchgeführt.

3. Energieverbrauch der Immobilien

Die Höhe des Energieverbrauchs der im Investmentvermögen gehaltenen Immobilien steht im direkten Zusammenhang mit den daraus entstehenden CO2-Emissionen. Aus diesem Grund ist es ein wesentlicher Bestandteil der ökologischen Merkmale des Deka-ImmobilienNordamerika den Energieverbrauch zu messen, zu analysieren und kontinuierlich eine Reduzierung anzustreben. Zu Beginn dieses Prozesses steht der Aufbau einer validen Datenbasis der Energieverbräuche. Wie dies erfolgt ist, wurde vorab unter „Die Vorgehensweise bei der Ermittlung des Immobilienenergieverbrauchs“ beschrieben. Weitere Informationen finden Sie unter www.deka.de.

4. Bei Modernisierungen oder anderen Baumaßnahmen wird eine positive Auswirkung auf den Energieverbrauch der Immobilie angestrebt

Im Fondsgeschäftsjahr wurden keine umfangreichen Baumaßnahmen durchgeführt. Neben grundsätzlich möglichen größeren bautechnischen Maßnahmen, besteht zur Optimierung der Energieverbräuche und damit auch zur Senkung der CO2-Emissionen u. a. auch eine Kooperation mit dem PropTech-Anbieter MeteoViva. PropTech-Unternehmen sind innovative Unternehmen, die meist durch digitalisierte Produkte und Dienstleistungen Prozesse in der Immobilienwirtschaft optimieren. MeteoViva verknüpft über ein intelligentes Gebäudesteuerungssystem meteorologische Daten mit Daten der Gebäudetechnik und des aktuellen Raumklimas. Daraus ermittelt ein digitales Modell die idealen Betriebsinformationen für das Gebäude. Diese Kooperation befindet sich weiterhin im Ausbau. Zum Ende des Geschäftsjahres wurde bei einem Objekt des Deka-ImmobilienNordamerika die Umsetzung dieser Technik geprüft und eine Umsetzung verworfen. Weitere Objekte sollen auf deren Optimierungsmöglichkeiten hin untersucht werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.deka.de.

Viele Modernisierungsempfehlungen werden zudem bei Vergabe der Zertifizierungen in den Zertifizierungsberichten erteilt. Diese objektiven Bewertungen der Qualität der Immobilien sowie die dazugehörenden Empfehlungen für weitere Verbesserungen sind ein wichtiger Faktor im Immobilienmanagement, auch wenn eine Zertifizierungsquote unmittelbar kein ökologisches Merkmal darstellt. Das bedeutet, dass die Investitionsentscheidungen des Deka-ImmobilienNordamerika nicht allein auf das Vorhandensein eines Zertifikates ausgerichtet sind.

Zum Geschäftsjahresende weist der Deka-ImmobilienNordamerika eine Zertifizierungsquote von 20,4 % aus.

5. Mietvertragsverhandlungen zielen verstärkt auf den Abschluss von Green Leases

Für eine dauerhafte Sicherstellung der Qualität des Immobilienportfolios sieht die Deka Immobilien Investment GmbH die breite Anwendung von grünen Mietverträgen (Green Leases) als festen Bestandteil ihrer Asset Management-Aktivitäten an. Zu diesem Zweck wurden intern Regelungsinhalte entwickelt, die zu unserer übergeordneten Nachhaltigkeitsstrategie passen und gleichzeitig eine höhere Qualität für unsere Mieter in unseren Gebäuden gewährleisten sollen. Um ein Verständnis über die Inhalte eines grünen Mietvertrags und damit letztlich auch den aktiven Dialog mit den Mietern zu fördern wurde eine Green Lease-Broschüre erarbeitet. Diese kann unter: www.deka.de/​immobilien/​nachhaltigkeit/​einblick-praxis/​green-lease eingesehen werden. Es werden zudem grundsätzlich in den Vertragsgesprächen mit Mietern Nachhaltigkeitsinhalte adressiert. In ökologischer Hinsicht dient ein „Green Lease“ insbesondere der Reduktion von Emissionen und Abfall, zur Einsparung von Wasser und Energie, zur Förderung und Nutzung erneuerbarer Energiequellen sowie zur Verwendung ökologisch unbedenklicher Baumaterialien.

6. Liquiditätsanlage

Das Investmentvermögen hält zum Geschäftsjahresende (31.03.2022) rd. 96 Mio. USD als Liquiditätsanlage. Die Selektion der Anlagemöglichkeiten für diese Liquiditätsanlagen erfolgt mit Hilfe eines Nachhaltigkeitsfilters der Firma Vigeo Eiris. Durch Nutzung dieses Filters wurde sichergestellt, dass keine Verstöße der Geschäftspartner gegen den UN Global Compact* stattgefunden haben. Auch wurden keine Anlagen bei Emittenten getätigt, die mehr als 10 % ihres Umsatzes aus der Kohleverstromung generieren.

* Der United Nations Global Compact ist die weltweit größte und wichtigste Initiative für verantwortungsvolle Unternehmensführung. Auf der Grundlage 10 universeller Prinzipien und der Sustainable Development Goals verfolgt er die Vision einer inklusiven und nachhaltigen Weltwirtschaft.

7. Verantwortungsvolle Unternehmensführung auf Grundlage des UN Global Compact

Die Gesellschaft erkennt nationale und internationale Standards, wie den UN Global Compact, die Principles for Responsible Investment (PRI), den Deutschen Nachhaltigkeitskodex sowie die BVI-Leitlinien für nachhaltiges Immobilienportfoliomanagement an und richtet ihr Handeln danach aus. Diese werden ergänzt durch einen verbindlichen internen Ethikkodex für alle Mitarbeitenden und Dritte, die im Namen der Gesellschaft agieren, sowie durch Immobilien-Compliance-Regeln der Gesellschaft. Zudem ist die Deka Immobilien Investment GmbH Mitglied des Instituts für Corporate Governance (ICG), das sich mit der Weiterentwicklung nachhaltiger Governance-Strukturen in Immobilienunternehmen beschäftigt. Im Berichtsjahr wurde das Compliance-Management der Deka Immobilien Investment GmbH durch das ICG rezertifiziert.

Der Deka-ImmobilienNordamerika berücksichtigt in seinen Investitionsentscheidungen die wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts, PAI)

1. Anteil an Immobilien mit fossiler Beeinträchtigung

Um das Fortschreiten des Klimawandels einzudämmen, ist es von entscheidender Bedeutung die CO2-Emissionen und damit auch die Nutzung fossiler Brennstoffe zu senken. Deswegen hat der Regulator entschieden, Immobilien, deren Zweck der Gewinnung, der Lagerung, des Transports oder der Herstellung von fossilen Brennstoffen dienen, eine der wichtigsten negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen zuzuschreiben. Dementsprechend ist die Quote solcher Immobilien am Gesamtportfolio auszuweisen und bei den Investitionsentscheidungen zu berücksichtigen.

Gemessen wird die Quote als prozentualer Anteil der Summe aller Verkehrswerte von Immobilien des Sondervermögens, die in den Abbau, die Lagerung (abgesehen von Eigenbedarf des Gebäudes, z. B. für Notstromaggregate), den Transport oder die Produktion fossiler Brennstoffe involviert sind, an der Summe der Verkehrswerte aller Immobilien des Sondervermögens. Hierbei bleiben Aktivitäten der Nutzer, die außerhalb der Immobilie stattfinden, außer Betracht (z. B. bei Büronutzung durch einen Mieter, dessen Unternehmen an Kohleabbau beteiligt ist).

Mit der Anerkennung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen wurde das gesamte Portfolio unter Einbindung der Assetmanager analysiert, welche Immobilien Merkmale einer fossilen Nutzung /​ Auswirkung aufweisen.

Im nächsten Schritt wird evaluiert werden, wie hoch der Anteil am Gesamtverkehrswert der betroffenen Immobilien ist. Zudem wird seit dem 15.01.2022 im Ankaufsprozess grundsätzlich eine eventuelle fossile Beeinträchtigung überprüft. Grundsätzlich sollen solche Immobilien nur erworben werden, wenn entsprechende Aktivitäten üblicherweise mit der erworbenen Art von Immobilien verbunden sind und aus diesen Aktivitäten nur ein untergeordneter Teil des Ertrags aus der Immobilie erzielt wird (z. B. Tankstellen als Teil eines Einkaufszentrums).

Der Gesamtanteil von Immobilien, die in den Abbau, die Lagerung (abgesehen von Eigenbedarf des Gebäudes, z. B. für Notstromaggregate), den Transport oder die Produktion fossiler Brennstoffe involviert sind, darf einen Anteil von 5 % an der Summe der Verkehrswerte aller Immobilien des Sondervermögens nicht überschreiten (Ausschlusskriterium). Im Deka-ImmobilienNordamerika erfüllt keine Immobilie dieses Merkmal (0 %).

2. Auswirkungen auf die Quote energieineffizienter Immobilien

Ein besonderer Anteil der CO2-Emissionen des Portfolios wird durch energieineffiziente Immobilien verursacht, da diese bei einer Regelnutzung mehr Energie verbrauchen als effiziente Immobilien. Als ineffizient gelten nach der aktuellen Gesetzgebung in der Europäischen Union Immobilien, die, wenn sie vor dem 31.12.2020 errichtet wurden, über einen Energieausweis der Klasse „C“ oder schlechter verfügen, oder wenn sie nach dem 31.12.2020 errichtet wurden, einen höheren Primärenergiebedarf als ein Niedrigstenergiegebäude aufweisen. Der Deka-ImmobilienNordamerika hält im Berichtszeitraum nur Immobilien in den Vereinigten Staaten von Amerika. Hier gibt es keine Verpflichtung Energieausweise zu erstellen. Um dennoch die Energieeffizienz der Immobilien zu beurteilen, wird auf das Label des Energy Stars zurückgegriffen. Der Energy Star* ist ein US-amerikanisches Umweltzeichen für energiesparende Geräte, Baustoffe, öffentliche /​ gewerbliche Gebäude oder Wohnbauten.

* https:/​/​www.energystar.gov/​

Die Verkehrswerte dieser Immobilien werden ins Verhältnis aller Verkehrswerte des Investmentvermögens gesetzt, welche valide Vorgaben zur Erstellung von Energieausweisen haben.

Im Ankaufsprozess wird die aktuelle Energieeffizienzklasse und weitere Gebäudemerkmale evaluiert, sowie die Auswirkung eines eventuellen Ankaufs auf die Gesamtportfolioquote ausgewiesen. Die jeweilige Quote energieineffizienter Immobilien wird ab dem ersten vollen Fondsgeschäftsjahr nach Berücksichtigung der PAI jeweils zum Berichtsstichtag ausgewiesen werden.

3. Veränderungen der Energieverbrauchsintensität

Dieses PAI – Kriterium entspricht einem ökologischen Merkmal des Fonds. Dieses wurde vorab beschrieben. Weitere Informationen sind daher unter „3. Energieverbrauch der Immobilien“ sowie unter „Die Vorgehensweise bei der Ermittlung des Immobilienenergieverbrauchs“ zu finden (siehe Seiten 47 und 48).

4. Liquiditätsanlage

Auch im Management der Liquiditätsanlagen, welche teilweise durch die Deka Investment GmbH umgesetzt werden, werden die wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen in den Investitionsentscheidungen berücksichtigt. Die Deka Investment GmbH berücksichtigt ebenso wie die Deka Immobilien Investment GmbH die wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen (PAI) in ihren Investitionsentscheidungen. Diese PAI der Liquiditätsanlagen unterscheiden sich von den oben dargestellten PAI der Immobilien. Es werden 14 verpflichtende Faktoren, gemäß der technischen Regulierungsstandards zur Offenlegungsverordnung berücksichtigt, z. B.:

Aktivitäten mit negativer Wirkung auf die Biodiversität,

Diversität auf den Führungsebenen,

Anteil an kontroversen Waffen,

Investitionsländer mit Verletzung sozialer Rahmenbedingungen etc.

sowie zwei freiwillige Kriterien berichtet. Diese sind:

Engagements in Gebieten mit hohem Wasserstress, die keine Wasserbewirtschaftungsmaßnahmen umsetzen sowie

die Anzahl der Fälle von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen und sonstigen Vorfällen.

Mögliche Anlagen werden zudem mit Hilfe eines Nachhaltigkeits-Liquiditätsfilters vorselektiert.

Anhang gem. § 7 Nr. 9 KARBV*

* Siehe Seite 58.

Anhang gem. § 7 Nr. 9 KARBV

Angaben nach der Derivateverordnung

Das durch Derivate erzielte zugrundeliegende Exposure per 31.03.2022 in USD: 0,00

Die Vertragspartner der Derivate-Geschäfte:

BNP Paribas, 16 Boulevard des Italiens, F-75009 Paris
Commerzbank AG, Kaiserplatz, 60311 Frankfurt am Main
DekaBank Deutsche Girozentrale, Mainzer Landstr. 16, 60325 Frankfurt am Main

Gesamtbetrag der i.Z.m. Derivaten von Dritten gewährten Sicherheiten: USD 0,00

Es wurden keine Sicherheiten gewährt.

Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotenzial wurde für dieses Sondervermögen gemäß der Derivateverordnung nach dem einfachen Ansatz ermittelt.

Es sind demnach keine weiteren Angaben nach dem qualifizierten Ansatz zu berichten.

Die Gesellschaft kann im Rahmen der Verwaltung des Sondervermögens Derivate einsetzen. Sie darf – der Art und dem Umfang der eingesetzten Derivate entsprechend – zur Ermittlung der Auslastung der nach § 197 Absatz 2 KAGB festgesetzten Marktrisikoobergrenze für den Einsatz von Derivaten entweder den einfachen oder den qualifizierten Ansatz im Sinne der Derivate-Verordnung (DerivateV) nutzen.

Bei der Ermittlung der Marktrisikogrenze für den Einsatz der Derivate wendet die Kapitalverwaltungsgesellschaft derzeit den einfachen Ansatz im Sinne der Derivate-Verordnung an.

Sofern und solange die Gesellschaft den einfachen Ansatz nutzt, darf sie regelmäßig nur in Grundformen von Derivaten investieren, die abgeleitet sind von

Vermögensgegenständen, die gemäß § 6 Abs. 2 Buchstaben b) bis f) der „Allgemeinen Anlagebedingungen” erworben werden dürfen,

Immobilien, die gemäß § 1 Absatz 1 der „Besonderen Anlagebedingungen“ erworben werden dürfen,

Zinssätzen,

Wechselkursen oder

Währungen.

Komplexe Derivate, die von den vorgenannten Basiswerten abgeleitet sind, werden nicht eingesetzt.

Da die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotenzial für dieses Sondervermögen gemäß Derivateverordnung nach dem einfachen Ansatz ermittelt wurde, sind kein Risikomodell und keine Parameter gemäß der §§ 10 und 11 der Derivateverordnung zu verwenden. Ebenso entfällt in diesem Zusammenhang eine Angabe zur Zusammensetzung von Vergleichsvermögen.

Das durch Wertpapierdarlehen und Pensionsgeschäfte erzielte Exposure USD 0,00

Geschäfte in Wertpapier-Darlehen oder Pensionsgeschäfte wurden nicht getätigt.

Gesamtbetrag der bei Wertpapier-Darlehen von Dritten gewährten Sicherheiten: USD 0,00

Geschäfte in Wertpapier-Darlehen oder Pensionsgeschäfte wurden nicht getätigt.

Erträge aus Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften einschließlich der angefallenen direkten und indirekten Kosten und Gebühren USD 0,00

Sonstige Angaben

Anteilwert USD 55,27
Umlaufende Anteile Stück 8.909.433

Angaben zu den angewendeten Bewertungsverfahren gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 2 KARBV

Die Bewertung der Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rückstellungen des Sondervermögens erfolgt gemäß den Grundsätzen für die Kurs- und Preisfeststellung, die im Kapitalanlagegesetzbuch („KAGB“) und der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und -Bewertungsverordnung („KARBV“) genannt sind, sowie den folgenden Grundsätzen:

I. Immobilien

1. Grundlagen der Immobilienbewertung

Für die Bewertung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und vergleichbaren Rechten nach dem Recht anderer Staaten („Immobilien“) oder Immobilien, die für Rechnung des Sondervermögens erworben wurden, bestellt die Kapitalverwaltungsgesellschaft („Gesellschaft“) externe Bewerter („Bewerter“) in ausreichender Zahl. Ein Bewerter hat die nach dem KAGB und den Anlagebedingungen für das Sondervermögen vorgesehenen Bewertungen durchzuführen.

Vermögensgegenstände gemäß § 231 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 KAGB („Immobilien“) werden grundsätzlich zum Verkehrswert bewertet.

Der Verkehrswert einer Immobilie ist der Preis, der zum Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, nach der sonstigen Beschaffenheit und der Lage der Immobilie ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Im Regelfall wird zur Ermittlung des Verkehrswertes einer Immobilie der Ertragswert der Immobilie anhand des allgemeinen Ertragswertverfahrens in Anlehnung an die Immobilienwertermittlungsverordnung bestimmt. Bei diesem Verfahren kommt es auf die marktüblich erzielbaren Mieterträge an, die um die Bewirtschaftungskosten einschließlich der Instandhaltungs- sowie der Verwaltungskosten und das kalkulatorische Mietausfallwagnis gekürzt werden. Der Ertragswert ergibt sich aus der so errechneten Nettomiete, die mit einem Faktor (Barwertfaktor) multipliziert wird, der eine marktübliche Verzinsung für die zu bewertende Immobilie unter Einbeziehung von Lage, Gebäudezustand und Restnutzungsdauer berücksichtigt. Besonderen, den Wert einer Immobilie beeinflussenden Faktoren kann durch Zu- oder Abschläge Rechnung getragen werden.

Wenn die Bewertung durch zwei voneinander unabhängige Bewerter durchgeführt wird, ist im Sondervermögen für die Ermittlung des Nettoinventarwerts je Anteil das arithmetische Mittel der Bewertungsergebnisse zu berücksichtigen.

2. Ankaufsbewertungen

Die Ankaufsbewertung von Immobilien wird bis zu einer Größe von 50 Mio. EUR von einem Bewerter und ab einer Größe von mehr als 50 Mio. EUR von zwei voneinander unabhängigen Bewertern, die nicht zugleich regelmäßige Bewertungen nach §§ 249 und 251 Satz 1 KAGB für die Gesellschaft durchführen, vorgenommen. Dies gilt auch für Vermögensgegenstände nach § 231 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 KAGB, die von einer Immobilien-Gesellschaft erworben werden.

Entsprechendes gilt für Vereinbarungen über die Bemessung des Erbbauzinses und über dessen etwaige spätere Änderung. Immobilien werden im Zeitpunkt des Übergangs von Nutzen und Lasten mit dem Kaufpreis angesetzt.

3. Regelbewertungen und außerplanmäßige Bewertungen

Die Regelbewertung sowie außerplanmäßige Bewertungen von Immobilien werden stets von zwei voneinander unabhängigen Bewertern durchgeführt.

Der Wert der Vermögensgegenstände im Sinne des § 231 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 KAGB wird innerhalb eines Zeitraums, der in den Anlagebedingungen des Sondervermögens festgelegt ist, ermittelt. Dies gilt auch für Vermögensgegenstände nach § 231 Abs. 1 bis 5 KAGB, die von einer Immobilien-Gesellschaft gehalten werden.

4. Grundstücke im Zustand der Bebauung

Bei im Bau befindlichen Liegenschaften ist während der Bauphase grundsätzlich auch ein Verkehrs- /​ Marktwert zu ermitteln.

Bauleistungen werden, soweit sie bei der Bewertung der Immobilien nicht erfasst wurden, zu Buchwerten angesetzt.

II. Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften

Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften werden bei Erwerb und danach nicht länger als drei Monate mit dem Kaufpreis angesetzt. Anschließend werden der Bewertung in der Regel monatliche Vermögensaufstellungen der Immobilien-Gesellschaft zugrunde gelegt.

Spätestens nach jeweils drei Monaten wird der Wert der Beteiligung von einem Abschlussprüfer im Sinne des § 319 Handelsgesetzbuch ermittelt.

Der durch den Abschlussprüfer ermittelte Wert wird anschließend von der Gesellschaft bis zum nächsten Wertermittlungstermin fortgeschrieben. Die Bewertung von Vermögen und Schulden des Sondervermögens und der Immobilien-Gesellschaft erfolgt grundsätzlich nach denselben Bewertungsverfahren.

Die Ausführungen im vorangehenden Abschnitt gelten entsprechend für die Bewertung von Immobilien, die im Rahmen einer Beteiligung an einer Immobilien-Gesellschaft gehalten werden.

Der Wert der Immobilien-Gesellschaft ergibt sich durch Summierung der bewerteten Einzelpositionen der Vermögensaufstellung. Er wird entsprechend der Höhe der Beteiligung unter Berücksichtigung sonstiger wertbeeinflussender Faktoren in das Sondervermögen eingestellt.

III. Sonstige Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rückstellungen

1. Bankguthaben

Bankguthaben werden zu ihrem Nennwert bewertet.

2. Wertpapiere, Investmentanteile und Geldmarktpapiere

An einer Börse zugelassene oder in organisierten Märkten gehandelte Vermögensgegenstände

Vermögensgegenstände, die zum Handel an Börsen zugelassen sind oder in einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind, sowie Bezugsrechte für das Sondervermögen werden zum letzten verfügbaren, handelbaren Kurs, der eine verlässliche Bewertung gewährleistet, bewertet.

Nicht an Börsen oder in organisierten Märkten gehandelte Vermögensgegenstände oder Vermögensgegenstände ohne handelbaren Kurs

Vermögensgegenstände, die weder zum Handel an Börsen zugelassen sind noch in einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind oder für die kein handelbarer Kurs verfügbar ist, werden zu dem aktuellen Verkehrswert bewertet, der bei sorgfältiger Einschätzung nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten angemessen ist.

Investmentanteile

Investmentanteile werden grundsätzlich mit ihrem letzten festgestellten Rücknahmepreis angesetzt oder zum letzten verfügbaren handelbaren Kurs, der eine verlässliche Bewertung gewährleistet. Stehen diese Werte nicht zur Verfügung, werden Investmentanteile zu dem aktuellen Verkehrswert bewertet, der bei sorgfältiger Einschätzung nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten angemessen ist.

Geldmarktinstrumente

Für die Bewertung von Geldmarktinstrumenten, die nicht an der Börse oder in einem organisierten Markt gehandelt werden (z. B. nicht notierte Anleihen, Commercial Papers und Einlagenzertifikate), werden die für vergleichbare Geldmarktinstrumente vereinbarten Preise und gegebenenfalls die Kurswerte von Geldmarktinstrumenten vergleichbarer Aussteller mit entsprechender Laufzeit und Verzinsung, erforderlichenfalls mit einem Abschlag zum Ausgleich der geringeren Veräußerbarkeit, herangezogen.

3. Derivate

Die zu einem Sondervermögen gehörenden Optionsrechte und die Verbindlichkeiten aus einem Dritten eingeräumten Optionsrechten, die zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen anderen organisierten Markt einbezogen sind, werden zu dem jeweils letzten verfügbaren handelbaren Kurs, der eine verlässliche Bewertung gewährleistet, bewertet.

Das gleiche gilt für Forderungen und Verbindlichkeiten aus für Rechnung des Sondervermögens erworbenen und verkauften Terminkontrakten. Die zu Lasten des Sondervermögens geleisteten Einschüsse werden unter Einbeziehung der am Börsentag festgestellten Bewertungsgewinne und Bewertungsverluste im Wert des Sondervermögens berücksichtigt.

Werden für Rechnung des Sondervermögens Wertpapiere im Rahmen der Erfüllung der bilateralen Besicherungspflicht nach EMIR (European Market Infrastructure Regulation) an den Kontrahenten eines Derivatgeschäfts als Sicherheit überstellt, so sind diese weiterhin bei der Bewertung zu berücksichtigen.

Werden für Rechnung des Sondervermögens Wertpapiere im Rahmen der Erfüllung der bilateralen Besicherungspflicht nach EMIR (European Market Infrastructure Regulation) vom Kontrahenten eines Derivatgeschäfts an das Sondervermögen als Sicherheit überstellt, so sind diese bei der Bewertung nicht zu berücksichtigen.

4. Wertpapier-Darlehen

Für die Rückerstattungsansprüche aus Wertpapier-Darlehensgeschäften ist der jeweilige Kurswert der als Darlehen übertragenen Wertpapiere maßgebend. Die verliehenen Wertpapiere werden in der Vermögensaufstellung des Sondervermögens erfasst.

5. Wertpapier-Pensionsgeschäfte

Werden Wertpapiere für Rechnung des Sondervermögens in Pension gegeben, so werden diese weiterhin bei der Bewertung berücksichtigt. Daneben wird der im Rahmen des Pensionsgeschäftes für Rechnung des Sondervermögens empfangene Betrag im Rahmen der liquiden Mittel (Bankguthaben) ausgewiesen. Darüber hinaus wird bei der Bewertung eine Verbindlichkeit aus Pensionsgeschäften in Höhe der Rückzahlungsverpflichtungen ausgewiesen.

Werden für Rechnung des Sondervermögens Wertpapiere in Pension genommen, so werden diese bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Aufgrund der vom Sondervermögen geleisteten Zahlung wird bei der Bewertung eine Forderung an den Pensionsgeber in Höhe der Rückzahlungsansprüche berücksichtigt.

6. Forderungen

Forderungen aus der Grundstücksbewirtschaftung, Forderungen an Immobilien-Gesellschaften, Zinsansprüche und andere Forderungen werden grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Die Werthaltigkeit von Forderungen wird regelmäßig überprüft. Dem Ausfallrisiko wird in Form von Wertberichtigungen und Abschreibungen auf Forderungen Rechnung getragen.

7. Anschaffungsnebenkosten

Nebenkosten, die beim Erwerb einer Immobilie oder Beteiligung an einer Immobilien-Gesellschaft für das Sondervermögen anfallen, werden über die voraussichtliche Haltedauer der Immobilie, längstens jedoch über zehn Jahre in gleichen Jahresbeträgen abgeschrieben. Sie mindern das Fondskapital und werden nicht in der Ertrags- und Aufwandsrechnung berücksichtigt. Wird die Immobilie innerhalb der Abschreibungsfrist wieder veräußert, sind die Anschaffungsnebenkosten in voller Höhe abzuschreiben.

Anschaffungsnebenkosten werden auch bei Transaktionen aktiviert, bei denen der Verkäufer oder ein Dritter die Immobilie in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko fertig stellt und das Sondervermögen insofern keine typischen Bauherrenrisiken trägt.

8. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

9. Rückstellungen

Ansatz und Bewertung von Rückstellungen

Rückstellungen werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Besonderheiten bei der Ermittlung von Rückstellungen für passive latente Steuern

Bei einer direkt gehaltenen Immobilie werden Rückstellungen für die Steuern berücksichtigt, die der Staat, in dem die Immobilie liegt, bei einem Veräußerungsgewinn voraussichtlich erhebt. Der potenzielle Veräußerungsgewinn ergibt sich grundsätzlich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten bzw. dem aktuellen Verkehrswert der Immobilie und dem steuerlichen Buchwert nach dem jeweiligen Steuerrecht des Staates. Veräußerungsnebenkosten, die üblicherweise anfallen, werden berücksichtigt.

Steuerminderungsmöglichkeiten nach dem Steuerrecht des Staates, in dem die Immobilie gelegen ist, werden auf Grund vorliegender, steuerlich verrechenbarer Verluste bis zur Höhe der Steuerbelastung auf den Veräußerungsgewinn berücksichtigt. Sofern die Verluste die passiven latenten Steuern übersteigen, erfolgt kein darüber hinausgehender Wertansatz. Dies gilt grundsätzlich auch bei durch Immobilien-Gesellschaften gehaltenen, im In- und Ausland gelegenen Immobilien. Falls jedoch eine Veräußerung der Immobilien-Gesellschaft einschließlich der Immobilie als wesentlich wahrscheinlicher erachtet wird, erfolgt bei der Bewertung der Beteiligung ggf. ein Abschlag für latente Steuerlasten.

Positive und negative Wertveränderungen, die vor dem 1. Januar 2018 eingetreten sind, sind steuerfrei, sofern die Immobilien im Inland gelegen sind, sich länger als zehn Jahre im Bestand des Fonds befinden und direkt oder durch eine inländische Personengesellschaft gehalten werden. Diese Wertänderungen sind folglich nicht bei Ermittlung der Rückstellungen für passive latente Steuern zu berücksichtigen.

10. Zusammengesetzte Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten

Aus verschiedenen Bestandteilen bestehende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sind jeweils anteilig nach den vorgenannten Regelungen zu bewerten.

11. Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

Bei Ansatz und Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rückstellungen beachtet die Gesellschaft den Grundsatz der intertemporalen Anlegergerechtigkeit. Die Anwendung dieses Grundsatzes soll die Gleichbehandlung der Anleger unabhängig von deren Ein- bzw. Austrittszeitpunkt sicherstellen. Die Gesellschaft wird in diesem Zusammenhang z. B. die Bildung von Rückstellungen für latente Steuern und die lineare Abschreibung von Anschaffungsnebenkosten vorsehen.

Die Gesellschaft wendet die formellen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung an, soweit sich aus dem KAGB, der KARBV und der Verordnung (EU) Nr. 231/​2013 nichts anderes ergibt.

Insbesondere wendet sie den Grundsatz der periodengerechten Erfolgsermittlung an. Danach werden Aufwendungen und Erträge grundsätzlich über die Zuführung zu den Verbindlichkeiten bzw. Forderungen periodengerecht abgegrenzt und im Rechnungswesen des Sondervermögens im Geschäftsjahr der wirtschaftlichen Verursachung und unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Aufwands- und Ertragszahlung erfasst. Erfolgsabgrenzungen erfolgen dabei für wesentliche Aufwendungen und Erträge.

Die Gesellschaft beachtet den Grundsatz der Bewertungsstetigkeit. Danach werden die auf den vorhergehenden Jahresbericht angewandten Bewertungsmethoden beibehalten.

Überdies wendet die Gesellschaft den Grundsatz der Einzelbewertung an, wonach alle Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rückstellungen unabhängig voneinander zu bewerten sind; es erfolgt keine Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden und keine Bildung von Bewertungseinheiten. Gleichartige Vermögensgegenstände der Liquiditätsanlage, wie z. B. Wertpapiere, dürfen zu einer Gruppe zusammengefasst und mit dem gewogenen Durchschnittswert angesetzt werden.

IV. Auf Fremdwährung lautende Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rückstellungen

Auf Fremdwährung lautende Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rückstellungen werden grundsätzlich zu dem unter Zugrundelegung des von Bloomberg L.P. veröffentlichten Devisenkurses der Währung in die Währung der Vereinigten Staaten von Amerika (US-Dollar) umgerechnet.

V. Berechnung des Nettoinventarwerts je Anteil

Der Wert des Sondervermögens und der Nettoinventarwert je Anteil werden von der Gesellschaft unter Kontrolle der Verwahrstelle grundsätzlich bei jeder Möglichkeit zur Ausgabe und Rücknahme von Anteilen ermittelt. Soweit in den Anlagebedingungen nichts weiteres bestimmt ist, können die Gesellschaft und die Verwahrstelle an gesetzlichen Feiertagen, die Börsentage sind, sowie am 24. und 31. Dezember jeden Jahres von einer Ermittlung des Anteilwerts absehen.

Der Wert des Sondervermögens wird auf Grund der jeweiligen Verkehrswerte der zu ihm gehörenden Vermögensgegenstände abzüglich der Verbindlichkeiten und Rückstellungen ermittelt. Die Gesellschaft ermittelt den Nettoinventarwert je Anteil durch Teilung des Werts des Sondervermögens durch die Zahl der in den Verkehr gelangten Anteile. Der Anteilwert wird auf zwei Nachkommastellen abgerundet.

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 und 3 KARBV

Gesamtkostenquote in % des durchschnittlichen Nettoinventarwertes: 0,72

Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus. Diese setzt sich zusammen aus der Vergütung für die Verwaltung des Sondervermögens, der Vergütung der Verwahrstelle sowie den Aufwendungen, die dem Sondervermögen zusätzlich belastet werden können. Nicht enthalten sind die Kosten und Aufwände, die direkt oder indirekt bei der Unterhaltung und Bewirtschaftung der Immobilien bzw. Immobilien-Gesellschaften entstehen.

Erfolgsabhängige Vergütung in % des durchschnittlichen Nettoinventarwerts: 0,00

An die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) oder Dritte wurden keine Pauschalvergütungen gezahlt.

Die KVG erhält keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütung und Aufwandserstattungen.

Die KVG gewährt sogenannte Vermittlungsfolgeprovisionen an Vermittler in wesentlichem Umfang aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung.

Zusätzliche Verwaltungsvergütung für den Erwerb, die Veräußerung oder die Verwaltung von Vermögensgegenständen (insbesondere transaktionsabhängige Vergütung) in % des durchschnittlichen Nettoinventarwerts: 0,12

 

Ausgabeauf- und Rücknahmeabschläge, die dem Sondervermögen für den Erwerb und die Rücknahme von Investmentanteilen berechnet wurden: USD 0,00
Verwaltungsvergütungssatz für im Sondervermögen gehaltene Investmentanteile USD 0,00

Wesentliche sonstige Erträge und sonstige Aufwendungen1):

Die weitere Zusammensetzung kann den Erläuterungen zur Ertrags- und Aufwandsrechnung entnommen werden.

Transaktionskosten (Summe der Nebenkosten des Erwerbs (Anschaffungsnebenkosten) und der Kosten der Veräußerung der Vermögensgegenstände)2): USD 1.897.568,00

1) Wesentliche sonstige Erträge (und sonstige Aufwendungen) i.S.v. § 16 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e) KARBV sind solche Erträge (Aufwendungen), die mindestens 50 % der Position „sonstige“ Erträge („sonstige“ Aufwendungen) ausmachen. Diese sind nachvollziehbar aufzuschlüsseln und zu erläutern.
2) Aufgrund § 16 Abs. 1 Nr. 3 f) KARBV erfolgt die Angabe der Transaktionskosten

Angaben zur Mitarbeitervergütung (Alle Angaben beziehen sich auf das Kalenderjahr 2021)

Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr der Deka Immobilien Investment GmbH4) gezahlten Mitarbeitervergütung3) EUR 52.884.846,12
davon feste Vergütung EUR 46.022.152,16
davon variable Vergütung EUR 6.862.693,96
Zahl der Mitarbeiter der KVG 569
Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr der Deka Immobilien Investment GmbH4) gezahlten Vergütung an Risktaker EUR 3.097.817,20
davon Geschäftsführer EUR 738.887,11
davon andere Risktaker EUR 2.358.930,09

3) § 101 Abs. 3 Nr. 1 KAGB Angabe für Publikums- und Spezialfonds
4) Mitarbeiterwechsel innerhalb der Deka-Gruppe werden einheitlich gemäß gruppenweitem Vergütungsbericht dargestellt.

Vergütungssystem der Kapitalverwaltungsgesellschaft

Die Deka Immobilien Investment GmbH unterliegt den für Kapitalverwaltungsgesellschaften geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihrer Vergütungssysteme. Zudem gilt die für alle Unternehmen der Deka-Gruppe verbindliche Vergütungsrichtlinie, die gruppenweite Standards für die Ausgestaltung der Vergütungssysteme definiert. Sie enthält die Grundsätze zur Vergütung und die maßgeblichen Vergütungsparameter.

Das Vergütungssystem der Kapitalverwaltungsgesellschaft wird mindestens einmal jährlich durch einen unabhängigen Vergütungsausschuss, das „Managementkomitee Vergütung“ (MKV) der Deka-Gruppe, auf seine Angemessenheit und die Einhaltung aller aufsichtsrechtlichen Vorgaben zur Vergütung überprüft.

Vergütungskomponenten

Das Vergütungssystem der Deka Immobilien Investment GmbH umfasst fixe und variable Vergütungselemente sowie Nebenleistungen.

Für die Mitarbeiter und Geschäftsführung der Deka Immobilien Investment GmbH findet eine maximale Obergrenze für den Gesamtbetrag der variablen Vergütung in Höhe von 200 % der fixen Vergütung Anwendung.

Weitere sonstige Zuwendungen im Sinne von Vergütung, wie z. B. Anlageerfolgsprämien, werden bei der Deka Immobilien Investment GmbH nicht gewährt.

Bemessung des Bonuspools

Der Bonuspool leitet sich – unter Berücksichtigung der finanziellen Lage der Deka Immobilien Investment GmbH – aus dem vom Konzernvorstand der DekaBank Deutsche Girozentrale nach Maßgabe von § 45 Abs. 2 Nr. 5a KWG festgelegten Bonuspool der Deka-Gruppe ab und kann nach pflichtgemäßem Ermessen auch reduziert oder gestrichen werden.

Bei der Bemessung der variablen Vergütung sind grundsätzlich der individuelle Erfolgsbeitrag des Mitarbeiters, der Erfolgsbeitrag der Organisationseinheit des Mitarbeiters, der Erfolgsbeitrag der Deka Immobilien Investment GmbH bzw. die Wertentwicklung der von dieser verwalteten Investmentvermögen sowie der Gesamterfolg der Deka-Gruppe zu berücksichtigen. Zur Bemessung des individuellen Erfolgsbeitrags des Mitarbeiters werden sowohl quantitative als auch qualitative Kriterien verwendet, wie z. B. Qualifikationen, Kundenzufriedenheit. Negative Erfolgsbeiträge verringern die Höhe der variablen Vergütung. Die Erfolgsbeiträge werden anhand der Erfüllung von Zielvorgaben ermittelt.

Für Mitarbeiter im Unternehmenserfolgsmodell wird zur Bemessung der variablen Vergütung ausschließlich der Unternehmenserfolg der Deka-Gruppe (ohne individuelle Zielvorgaben) herangezogen.

Die Bemessung und Verteilung der Vergütung an die Mitarbeiter erfolgt durch die Geschäftsführung. Die Vergütung der Geschäftsführung wird durch den Aufsichtsrat festgelegt.

Variable Vergütung bei risikorelevanten Mitarbeitern

Die variable Vergütung der Geschäftsführung der Kapitalverwaltungsgesellschaften und von Mitarbeitern, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil der Kapitalverwaltungsgesellschaft und der von ihr verwalteten Investmentvermögen haben, sowie bestimmten weiteren Mitarbeitern (zusammen als „risikorelevante Mitarbeiter“) unterliegt folgenden Regelungen:

Die variable Vergütung der risikorelevanten Mitarbeiter ist grundsätzlich erfolgsabhängig, d. h. ihre Höhe wird nach Maßgabe von individuellen Erfolgsbeiträgen des Mitarbeiters sowie den Erfolgsbeiträgen des Geschäftsbereichs und der Deka-Gruppe ermittelt.

Für die Geschäftsführung der Kapitalverwaltungsgesellschaften wird zwingend ein Anteil von 60 % der variablen Vergütung über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren aufgeschoben. Bei risikorelevanten Mitarbeitern unterhalb der Geschäftsführungs-Ebene beträgt der aufgeschobene Anteil 40 % der variablen Vergütung und wird über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren aufgeschoben.

Jeweils 50 % der sofort zahlbaren und der aufgeschobenen Vergütung werden in Form von Instrumenten gewährt, deren Wertentwicklung von der nachhaltigen Wertentwicklung der Kapitalverwaltungsgesellschaft und der Unternehmenswertentwicklung der Deka-Gruppe abhängt. Diese nachhaltigen Instrumente unterliegen nach Eintritt der Unverfallbarkeit einer Sperrfrist von einem Jahr.

Der aufgeschobene Anteil der Vergütung ist während der Wartezeit risikoabhängig, d. h. er kann im Fall von negativen Erfolgsbeiträgen des Mitarbeiters, der Kapitalverwaltungsgesellschaft bzw. der von dieser verwalteten Investmentvermögen oder der Deka-Gruppe gekürzt werden oder komplett entfallen. Jeweils am Ende eines Jahres der Wartezeit wird der aufgeschobene Vergütungsanteil anteilig unverfallbar. Der unverfallbar gewordene Baranteil wird zum jeweiligen Zahlungstermin ausgezahlt, die unverfallbar gewordenen nachhaltigen Instrumente werden erst nach Ablauf der Sperrfrist ausgezahlt.

Risikorelevante Mitarbeiter, deren variable Vergütung für das jeweilige Geschäftsjahr einen Schwellenwert von 75 TEUR nicht überschreitet, erhalten die variable Vergütung vollständig in Form einer Barleistung ausgezahlt.

Überprüfung der Angemessenheit des Vergütungssystems

Die Überprüfung des Vergütungssystems gemäß der geltenden regulatorischen Vorgaben für das Geschäftsjahr 2021 fand im Rahmen der jährlichen zentralen und unabhängigen internen Angemessenheitsprüfung des MKV statt. Dabei konnte zusammenfassend festgestellt werden, dass die Grundsätze der Vergütungsrichtlinie und aufsichtsrechtlichen Vorgaben an Vergütungssysteme von Kapitalverwaltungsgesellschaften eingehalten wurden. Das Vergütungssystem der Deka Immobilien Investment GmbH war im Geschäftsjahr 2021 angemessen ausgestaltet. Es konnten keine Unregelmäßigkeiten festgestellt werden.

Angaben zu wesentlichen Änderungen gem. § 101 Abs. 3 Nr. 3 KAGB

Für das Publikums-Sondervermögen „Deka-ImmobilienNordamerika“ sind im Abschnitt „Weitere zum Verständnis des Berichts erforderliche Angaben“ die eingetretenen

Änderungen im Verkaufsprospekt benannt.

Zusätzliche Informationen:

a) prozentualer Anteil der schwer liquidierbaren Vermögensgegenstände für die besondere Regelungen gelten: 0%
Gemäß Art. 1 Abs. 5 AIFM-VO müssen sich derartige besondere Regelungen auf bestimmte illiquide Vermögensgegenstände des Fonds beziehen und sich auf die Anleger des AIF auswirken. Gesetzliche Rücknahmeaussetzungen (unter normalen und außergewöhnlichen Umständen), die mit dem Anleger in den Anlagebedingungen vereinbart sind, sind hiervon nicht erfasst. Auch allein die Qualifizierung als schwer liquidierbarer Vermögensgegenstand (z. B. Immobilie) genügt für einen Ausweis nicht.
b) Angaben zu neuen Regelungen zum Liquiditätsmanagement gem. § 300 Abs. 1 Nr. 2 KAGB
siehe ab dieser Seite und folgend
c) Angaben zum Risikoprofil nach § 300 Abs. 1 Nr. 3 KAGB
siehe ab Folgeseite 57
d) Angaben zur Änderung des max. Umfangs des Leverage § 300 Abs. 2 Nr. 1 KAGB
Der maximale Umfang des Leverage, den die AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft für Rechnung des AIF einsetzen kann, hat sich im Berichtszeitraum nicht verändert.
e) Leverage-Umfang nach Bruttomethode bezüglich ursprünglich festgelegtem Höchstmaß 5,0
(derzeit: 2,5)
f) tatsächlicher Leverage-Umfang nach Bruttomethode 0,8
g) Leverage-Umfang nach Commitmentmethode bezüglich ursprünglich festgelegtem Höchstmaß 2,0
h) tatsächlicher Leverage-Umfang nach Commitmentmethode 0,8

Zu b) der zusätzlichen Informationen:

Angaben zu neuen Regelungen zum Liquiditätsmanagement gem. § 300 Abs. 1 Nr. 2 KAGB

Die Gesellschaft verfügt über ein Liquiditäts-Managementsystem.

Die Gesellschaft hat für das Sondervermögen schriftliche Grundsätze und Verfahren festgelegt, die es ihr ermöglichen, die Liquiditätsrisiken des Sondervermögens zu überwachen und zu gewährleisten, dass sich das Liquiditätsprofil der Anlagen des Sondervermögens mit den zugrundeliegenden Verbindlichkeiten des Sondervermögens deckt. Unter Berücksichtigung der Anlagestrategie ergibt sich folgendes Liquiditätsprofil des Sondervermögens: Risikoarme Liquiditätsanlagen mit kurz- und mittelfristigen Laufzeiten in vorwiegend liquiden Produkten.

Die Grundsätze und Verfahren umfassen:

Die Gesellschaft überwacht die Liquiditätsrisiken, die sich auf Ebene des Sondervermögens oder der Vermögensgegenstände ergeben können. Sie nimmt dabei eine Einschätzung der Liquidität der im Sondervermögen gehaltenen Vermögensgegenstände in Relation zum Fondsvermögen vor und legt hierfür eine Liquiditätsquote fest. Die Beurteilung der Liquidität beinhaltet beispielsweise eine Analyse des Handelsvolumens, der Komplexität des Vermögensgegenstandes, die Anzahl der Handelstage, die zur Veräußerung des jeweiligen Vermögensgegenstandes benötigt werden, ohne Einfluss auf den Marktpreis zu nehmen. Die Gesellschaft überwacht hierbei auch die Anlagen in Zielfonds und deren Rücknahmegrundsätze und daraus resultierende etwaige Auswirkungen auf die Liquidität des Fonds.

Die Gesellschaft überwacht die Liquiditätsrisiken, die sich durch erhöhte Rückgabeverlangen der Anleger ergeben können. Hierbei bilden sich Erwartungen über Nettomittelveränderungen unter Berücksichtigung von verfügbaren Informationen über die Anlegerstruktur und Erfahrungswerte aus historischen Nettomittelveränderungen heraus. Sie berücksichtigt die Auswirkungen von Großabrufrisiken und anderen Risiken (z. B. Reputationsrisiken).

Die Gesellschaft hat für das Sondervermögen adäquate Limits für die Liquiditätsrisiken festgelegt. Sie überwacht die Einhaltung dieser Limits und hat Verfahren für eine Überschreitung oder drohende Überschreitung der Limits festgelegt.

Die von der Gesellschaft eingerichteten Verfahren gewährleisten eine Konsistenz zwischen Liquiditätsquote, den Liquiditäts-Risikolimits und den zu erwarteten Nettomittelveränderungen.

Die Gesellschaft überprüft diese Grundsätze mindestens jährlich und bei Bedarf und aktualisiert diese entsprechend.

Die Gesellschaft führt quartärliche Stresstests durch, mit denen sie die Liquiditätsrisiken des Fonds bewerten kann. Die Gesellschaft führt die Stresstests auf der Grundlage zuverlässiger und aktueller quantitativer oder, falls dies nicht angemessen ist, qualitativer Informationen durch. Hierbei werden Anlagestrategie, Rücknahmefristen, Zahlungsverpflichtungen und Fristen, innerhalb derer die Vermögensgegenstände veräußert werden können, sowie Informationen in Bezug auf allgemeines Anlegerverhalten, Marktentwicklungen, weitere Angaben einbezogen. Die Stresstests simulieren gegebenenfalls mangelnde Liquidität der Vermögensgegenstände des Sondervermögens sowie in Anzahl und Umfang atypische Verlangen von Rücknahmen. Sie decken Marktrisiken und deren Auswirkungen ab, einschließlich auf Nachschussforderungen, Anforderungen der Besicherungen oder Kreditlinien. Sie tragen Bewertungssensitivitäten unter Stressbedingungen Rechnung. Sie werden unter Berücksichtigung der Anlagestrategie, des Liquiditätsprofils, der Anlegerart und der Rücknahmegrundsätze des Sondervermögens in einer der Art des Sondervermögens angemessenen Häufigkeit durchgeführt.

Zu c) der zusätzlichen Informationen:

Angaben zum Risikoprofil nach § 300 Abs. 1 Nr. 3 KAGB

Die Rückgaberechte unter normalen und außergewöhnlichen Umständen sowie die Aussetzung der Rücknahme sind im Verkaufsprospekt im Abschnitt 8.5 „Ausgabe und Rücknahme der Anteile“ sowie Abschnitt 8.12. „Rücknahmeaussetzung und Beschlüsse der Anleger“ dargestellt. Die hiermit verbundenen Risiken sind unter Abschnitt 4.1 „Risiken einer Fondsanlage“ sowie 4.3 „Risiken der eingeschränkten oder erhöhten Liquidität des Fonds (Liquiditätsrisiko)“ erläutert.

Risikoprofil

In diesem Jahresbericht finden Sie im „Tätigkeitsbericht der Geschäftsführung“ eine Darstellung zum „Risikoprofil“ mit den wesentlichen Risiken und entsprechenden risikomindernden Maßnahmen. Ergänzend einige zusätzliche Informationen zur weiteren Erläuterung der Risikothematik:

Sondervermögen

Das Sondervermögen wurde am 14. Juli 2016 für unbegrenzte Dauer aufgelegt.

Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Kapital im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger nach dem Grundsatz der Risikomischung in den nach dem KAGB zugelassenen Vermögensgegenständen gesondert vom eigenen Vermögen in Form von Sondervermögen an. Die zum Sondervermögen gehörenden Vermögensgegenstände stehen im Eigentum der Kapitalverwaltungsgesellschaft, die sie treuhänderisch für die Anleger verwaltet. Das Sondervermögen gehört nicht zur Insolvenzmasse der Gesellschaft.

In welche Vermögensgegenstände die Gesellschaft die Gelder der Anleger anlegen darf und welche Bestimmungen sie dabei zu beachten hat, ergibt sich aus dem KAGB, den dazugehörigen Verordnungen und den Anlagebedingungen, die das Rechtsverhältnis zwischen den Anlegern und der Gesellschaft regeln. Die Anlagebedingungen umfassen einen Allgemeinen und einen Besonderen Teil („Allgemeine Anlagebedingungen” und „Besondere Anlagebedingungen”). Anlagebedingungen für ein Investmentvermögen müssen vor deren Verwendung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) genehmigt werden.

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft legt die Mittel des Sondervermögens mit dem Ziel der Erzielung regelmäßiger Erträge aufgrund zufließender Mieten und Zinsen sowie eines kontinuierlichen Wertzuwachses in Immobilien an. Die erzielten Erträge werden grundsätzlich ausgeschüttet. Dazu wird in nachhaltig attraktive Immobilien in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada und Mexiko investiert. Die Wertschwankungen der Anteile sind im Vergleich zu Aktien- oder Rentenfonds zumeist deutlich geringer. Bei der Anlage in Anteile dieses Sondervermögens sind vor allem immobilientypische Risiken (z. B. Mietausfall, Leerstand und Wertminderung der Gebäude), Auslandsrisiken (z. B. Währungskursschwankungen, Änderungen des Rechts- und/​oder Steuerrechtsrahmens), eingeschränkte Liquidität der Anteile (Mindesthaltedauer, Rücknahmeankündigungsfristen und Risiko der Rücknahmeaussetzung) sowie sonstige Marktrisiken (z. B. Zinsänderungsrisiko, Fremdfinanzierungsrisiko) zu bedenken.

Profil des typischen Anlegers

Die Anteile des Sondervermögens sind in erster Linie für den Vermögensaufbau sowie die Vermögensoptimierung bestimmt. Das Sondervermögen richtet sich grundsätzlich an alle Anleger, auch an solche, die mit einer Kapitalanlage in Immobilienwerte nicht vertraut sind und die es als einfach zugängliches Anlageprodukt in Grundstückswerte nutzen möchten. Für solche Anleger, die in US-Dollar anlegen möchten oder bereits in US-Dollar angelegt sind und diese Anlagen durch eine Investition in den nordamerikanischen Immobilienmarkt erweitern wollen, eignet sich die Anlage auch bei geringer bis mittlerer Wertpapiererfahrung und Risikobereitschaft. Der Anleger muss sich bewusst sein, dass der Fonds in US-Dollar notiert und dementsprechend der Anlageerfolg in US-Dollar zu beurteilen ist. Sofern die Basiswährung des Anlegers beispielsweise der Euro ist, ist seine Anlage einem Währungsrisiko ausgesetzt, welches auf Ebene des Sondervermögens nicht abgesichert wird.

Der Preis der Anteile und die daraus erzielten Erträge können sowohl fallen als auch steigen. Anleger können unter Umständen angelegte Beträge nicht zurückerhalten oder keine Rendite auf ihre Kapitalanlage erzielen. Eine Anlage in Anteilen dieses Sondervermögens sollte dementsprechend – auch im Hinblick auf die mit dem Erwerb der Anteile verbundenen Kosten – als mittel- bis langfristige Investition angesehen werden. Im Hinblick auf die Risiken, denen die Vermögensgegenstände des Sondervermögens ausgesetzt sein können, empfiehlt es sich nicht, Anteile auf Kredit zu erwerben.

Der Anleger muss in der Lage sein, die eingeschränkte Verfügbarkeit der Anteile hinzunehmen. Bitte beachten Sie hierzu die Risikohinweise der Ziff. 4 unter dem Abschnitt „Aussetzung der Anteilrücknahme“ im Verkaufsprospekt.

Interessierten Anlegern wird geraten, sich über die entsprechenden rechtlichen Erfordernisse, Devisenbestimmungen und Steuern nach dem Recht des Landes ihrer Staatsangehörigkeit, ihres gewöhnlichen Aufenthaltes oder Wohnsitzes zu informieren, die sich auf den Besitz oder die Veräußerung von Anteilen auswirken können.

Risikohinweise für das Sondervermögen

Vor der Entscheidung über den Kauf von Anteilen an dem Sondervermögen sollten Anleger die Risikohinweise zusammen mit den anderen im Verkaufsprospekt enthaltenen Informationen sorgfältig lesen und diese bei ihrer Anlageentscheidung berücksichtigen. Der Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken kann für sich genommen oder zusammen mit anderen Umständen die Wertentwicklung des Sondervermögens bzw. der im Sondervermögen gehaltenen Vermögensgegenstände nachteilig beeinflussen und sich damit auch nachteilig auf den Anteilwert auswirken.

Veräußert der Anleger Anteile an dem Sondervermögen zu einem Zeitpunkt, in dem die Kurse der in dem Sondervermögen befindlichen Vermögensgegenstände gegenüber dem Zeitpunkt seines Anteilerwerbs gefallen sind, so erhält er das von ihm in das Sondervermögen investierte Kapital nicht oder nicht vollständig zurück. Der Anleger könnte sein in das Sondervermögen investiertes Kapital teilweise oder in Einzelfällen sogar ganz verlieren. Wertzuwächse können nicht garantiert werden. Das Risiko des Anlegers ist auf die angelegte Summe beschränkt. Eine Nachschusspflicht über das vom Anleger investierte Kapital hinaus besteht nicht.

Neben den hier und im Verkaufsprospekt beschriebenen Risiken und Unsicherheiten kann die Wertentwicklung des Sondervermögens durch verschiedene weitere Risiken und Unsicherheiten beeinträchtigt werden, die derzeit nicht bekannt sind. Die Reihenfolge, in der die Risiken im Verkaufsprospekt aufgeführt werden, enthält weder eine Aussage über die Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts noch über das Ausmaß oder die Bedeutung bei Eintritt einzelner Risiken.

Risiken einer Fondsanlage

Die Risiken können sich nachteilig auf den Anteilwert, auf das vom Anleger investierte Kapital sowie auf die vom Anleger geplante Haltedauer der Fondsanlage auswirken und sind ausführlich im Verkaufsprospekt des Deka-ImmobilienNordamerika im Kapital 4 „Risikohinweise für das Sondervermögen“ im Einzelnen erläutert.

Weitere zum Verständnis des Berichts erforderliche Angaben

Es ist davon auszugehen, dass sich die Coronavirus-Pandemie auf die Wertentwicklung bzw. auf verschiedene Risiken (u. a. Marktpreis-, Adressenausfall- oder Liquiditätsrisiken) der Offenen Immobilienfonds weiterhin auswirken kann.

Mit Zustimmung des Aufsichtsrates der Gesellschaft und mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als Aufsichtsbehörde wurden die Allgemeinen Anlagebedingungen (AAB) und die Besonderen Anlagebedingungen (BAB) für das von der Deka Immobilien Investment GmbH verwaltete Sondervermögen Deka-Immobilien-Nordamerika (ISIN DE000DKOLLA6) im Zuge von Änderungen des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) aufgrund des Inkrafttretens wesentlicher Bestandteile des Fondsstandortgesetzes (FoStoG) am 2. August 2021 und anderer Vorschriften wie folgt geändert:

Es wurde die Möglichkeit zur Ausgabe elektronischer Anteilscheine aufgenommen.

Die Kapitalausstattung von Immobilien-Gesellschaften, die zu 100 % von der Gesellschaft für ein Sondervermögen gehalten werden, wird erleichtert.

Es erfolgte eine Anpassung an den geänderten Wortlaut des § 206 Absatz 1 Satz 2 KAGB in Verbindung mit § 230 Absatz 1 KAGB, um die Berücksichtigung bestimmter Zertifikatsformen in den Emittentengrenzen sicherzustellen.

Es erfolgte eine Anpassung an den Wortlaut des § 202 Satz 1 KAGB, der im Zuge der Umsetzung europarechtlicher Vorschriften hinsichtlich bestimmter Unternehmen für grenzüberschreitende Effektengeschäfte geändert wurde.

Bei Verschmelzungen gelten für Immobilien-Sondervermögen nunmehr die gleichen Anforderungen wie bei anderen Publikums-Sondervermögen, so dass ein Umtauschangebot nicht mehr zwingend erforderlich ist.

Es wurde klargestellt, dass die Gesellschaft nicht verpflichtet ist, ein Sondervermögen weiterzuführen, wenn es einen Nettoinventarwert von 150 Millionen Euro nicht erreicht.

Bei Änderungen der Anlagebedingungen gelten für Immobilien-Sondervermögen nunmehr die gleichen Anforderungen wie bei anderen Publikums-Sondervermögen (z. B. Wegfall eines zwingenden Umtauschangebots bei bestimmten Änderungen). Das Erfordernis eines dauerhaften Datenträgers, der hohe Kosten verursacht, wurde auf Änderungen beschränkt, die anlegerbenachteiligend sind. Anlagerbenachteiligend können Änderungen der Kostenregelungen oder wesentlicher Anlegerrechte sein. Bei Änderungen der bisherigen Anlagegrundsätze muss weiterhin jede Änderung per dauerhaftem Datenträger mitgeteilt werden; nur in diesem Fall bestehen die Rechte nach § 163 Absatz 3 KAGB. Die Frist für das Inkrafttreten von Änderungen der Anlagegrundsätze wurde auf vier Wochen verkürzt.

Die dem Anleger zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitbeilegung wurden im Vertragswerk verankert.

Im Hinblick auf die Verordnung (EU) 2019/​2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („Offenlegungsverordnung“) wurden die bisher verfolgten Anlageziele dahingehend konkretisiert, dass das Sondervermögen bei Auswahl und Verwaltung der Immobilien ökologische Merkmale im Sinne der Offenlegungsverordnung berücksichtigt (Art. 8 Offenlegungsverordnung). Nähere Erläuterungen zu den berücksichtigten ökologischen Merkmalen ergeben sich aus dem Verkaufsprospekt.

Daneben wurden redaktionelle und klarstellende Änderungen vorgenommen (u. a. Vollzug Brexit, Aufnahme Verweis auf InvStG).

Alle Änderungen traten mit Wirkung zum 15. Januar 2022 in Kraft. Ein Rückgabe- oder Umtauschrecht gemäß § 163 Absatz 3 KAGB besteht gemäß § 346 Absatz 7 KAGB nicht.

* KARBV = Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und -Bewertungsverordnung; Verordnung über Inhalt, Umfang und Darstellung der Rechnungslegung von Sondervermögen, Investmentaktiengesellschaften und Investmentkommanditgesellschaften sowie über die Bewertung der zu dem Investmentvermögen gehörenden Vermögensgegenstände.

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Deka Immobilien Investment GmbH, Frankfurt am Main

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens Deka-ImmobilienNordamerika – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. April 2021 bis zum 31. März 2022, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 31. März 2022, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2021 bis zum 31. März 2022 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Deka Immobilien Investment GmbH unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die übrigen Darstellungen und Ausführungen zum Sondervermögen im Jahresbericht, mit Ausnahme des geprüften Jahresberichts sowie unseres Vermerks.

Unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresbericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht

Die gesetzlichen Vertreter der Deka Immobilien Investment GmbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung des Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Investmentvermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u. a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die Deka Immobilien Investment GmbH zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Deka Immobilien Investment GmbH abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der Deka Immobilien Investment GmbH bei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die Deka Immobilien Investment GmbH aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die Deka Immobilien Investment GmbH nicht fortgeführt wird.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresberichts, einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u. a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, den 30. Juni 2022

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Schobel, Wirtschaftsprüfer

Kühn, Wirtschaftsprüfer

Steuerliche Hinweise für Anteilsinhaber 1)

Die Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2021 /​ 2022 in Höhe von 0,75 USD je Anteil erfolgt am 01.07.2022. 2) Für das Geschäftsjahr 2020 /​ 2021 betrug die Ausschüttung insgesamt 0,60 USD je Anteil.

1) Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Richtigkeit und Vollständigkeit der steuerlichen Angaben nicht überprüft.
2) Endausschüttung am 01.07.2022 mit Beschlussfassung vom 21.06.2022.

ALLGEMEINE BESTEUERUNGSSYSTEMATIK

Die Aussagen zu den steuerlichen Vorschriften gelten nur für Anleger, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Unbeschränkt steuerpflichtige Anleger werden nachfolgend auch als Steuerinländer bezeichnet. Dem ausländischen Anleger empfehlen wir, sich vor Erwerb von Anteilen an dem in diesem Jahresbericht beschriebenen Sondervermögen mit seinem Steuerberater in Verbindung zu setzen und mögliche steuerliche Konsequenzen aus dem Anteilerwerb in seinem Heimatland individuell zu klären. Ausländische Anleger sind Anleger, die nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind. Diese werden nachfolgend auch als Steuerausländer bezeichnet.

Die hier enthaltenen Aussagen beziehen sich auf die Rechtslage seit 01.01.2018. Sofern Fondsanteile vor dem 01.01.2018 erworben wurden, können sich weitere, hier nicht näher beschriebene Besonderheiten im Zusammenhang mit der Fondsanlage ergeben.

Darstellung der Rechtslage seit dem 01.01.2018

Der Fonds ist als Zweckvermögen grundsätzlich von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. Er ist jedoch partiell körperschaftsteuerpflichtig mit seinen inländischen Immobilienerträgen, d. h. inländischen Mieterträgen und Gewinnen aus der Veräußerung inländischer Immobilien (der Gewinn aus dem Verkauf inländischer Immobilien ist hinsichtlich der bis zum 31.12.2017 entstandenen stillen Reserven steuerfrei, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und der Veräußerung mehr als zehn Jahre beträgt), inländischen Beteiligungseinnahmen und sonstigen inländischen Einkünften im Sinne der beschränkten Einkommensteuerpflicht mit Ausnahme von Gewinnen aus dem Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften. Der Steuersatz beträgt 15 %. Soweit die steuerpflichtigen Einkünfte im Wege des Kapitalertragsteuerabzugs erhoben werden, umfasst der Steuersatz von 15 % bereits den Solidaritätszuschlag.

Die Investmenterträge werden jedoch beim Privatanleger als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Einkommensteuer unterworfen, soweit diese zusammen mit sonstigen Kapitalerträgen den Sparer-Pauschbetrag von jährlich 801,– EUR (für Alleinstehende oder getrennt veranlagte Ehegatten) bzw. 1.602,– EUR (für zusammen veranlagte Ehegatten) übersteigen.

Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen grundsätzlich einem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer). Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören auch die Erträge aus Investmentfonds (Investmenterträge), d. h. die Ausschüttungen des Fonds, die Vorabpauschalen und die Gewinne aus der Veräußerung der Anteile. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Anleger einen pauschalen Teil dieser Investmenterträge steuerfrei erhalten (sog. Teilfreistellung).

Der Steuerabzug hat für den Privatanleger grundsätzlich Abgeltungswirkung (sog. Abgeltungsteuer), so dass die Einkünfte aus Kapitalvermögen regelmäßig nicht in der Einkommensteuererklärung anzugeben sind. Bei der Vornahme des Steuerabzugs werden durch die depotführende Stelle grundsätzlich bereits Verlustverrechnungen vorgenommen und aus der Direktanlage stammende ausländische Quellensteuern angerechnet.

Der Steuerabzug hat u. a. aber dann keine Abgeltungswirkung, wenn der persönliche Steuersatz geringer ist als der Abgeltungssatz von 25 %. In diesem Fall können die Einkünfte aus Kapitalvermögen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Das Finanzamt setzt dann den niedrigeren persönlichen Steuersatz an und rechnet auf die persönliche Steuerschuld den vorgenommenen Steuerabzug an (sog. Günstigerprüfung).

Sofern Einkünfte aus Kapitalvermögen keinem Steuerabzug unterlegen haben (weil z. B. ein Gewinn aus der Veräußerung von Fondsanteilen in einem ausländischen Depot erzielt wird), sind diese in der Steuererklärung anzugeben. Im Rahmen der Veranlagung unterliegen die Einkünfte aus Kapitalvermögen dann ebenfalls dem Abgeltungssatz von 25 % oder dem niedrigeren persönlichen Steuersatz.

Sofern sich die Anteile im Betriebsvermögen befinden, werden die Erträge als Betriebseinnahmen steuerlich erfasst.

ANTEILE IM PRIVATVERMÖGEN (STEUERINLÄNDER)

Ausschüttungen

Ausschüttungen des Fonds sind grundsätzlich steuerpflichtig.

Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Immobilienfonds mit Auslandsschwerpunkt, daher sind 80 % der Ausschüttungen steuerfrei.

Die steuerpflichtigen Ausschüttungen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer).

Vom Steuerabzug kann Abstand genommen werden, wenn der Anleger Steuerinländer ist und einen Freistellungsauftrag vorlegt, sofern die steuerpflichtigen Ertragsteile 801,– EUR bei Einzelveranlagung bzw. 1.602,– EUR bei Zusammenveranlagung von Ehegatten nicht übersteigen.

Entsprechendes gilt auch bei Vorlage einer Bescheinigung für Personen, die voraussichtlich nicht zur Einkommenssteuer veranlagt werden (sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung, nachfolgend „NV-Bescheinigung“).

Verwahrt der inländische Anleger die Anteile in einem inländischen Depot, so nimmt die depotführende Stelle als Zahlstelle vom Steuerabzug Abstand, wenn ihr vor dem festgelegten Ausschüttungstermin ein in ausreichender Höhe ausgestellter Freistellungsauftrag nach amtlichem Muster oder eine NV-Bescheinigung, die vom Finanzamt für die Dauer von maximal drei Jahren erteilt wird, vorgelegt wird. In diesem Fall erhält der Anleger die gesamte Ausschüttung ungekürzt gutgeschrieben.

Vorabpauschalen

Die Vorabpauschale ist der Betrag, um den die Ausschüttungen des Fonds innerhalb eines Kalenderjahres den Basisertrag für dieses Kalenderjahr unterschreiten. Der Basisertrag wird durch Multiplikation des Rücknahmepreises des Anteils zu Beginn eines Kalenderjahres mit 70 % des Basiszinses, der aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet wird, ermittelt. Der Basisertrag ist auf den Mehrbetrag begrenzt, der sich zwischen dem ersten und dem letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis zuzüglich der Ausschüttungen innerhalb des Kalenderjahres ergibt. Im Jahr des Erwerbs der Anteile vermindert sich die Vorabpauschale um ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Monat des Erwerbs vorangeht. Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres als zugeflossen.

Vorabpauschalen sind grundsätzlich steuerpflichtig.

Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Immobilienfonds mit Auslandsschwerpunkt, daher sind 80 % der Vorabpauschalen steuerfrei.

Die steuerpflichtigen Vorabpauschalen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer).

Vom Steuerabzug kann Abstand genommen werden, wenn der Anleger Steuerinländer ist und einen Freistellungsauftrag vorlegt, sofern die steuerpflichtigen Ertragsteile 801,– EUR bei Einzelveranlagung bzw. 1.602,– EUR bei Zusammenveranlagung von Ehegatten nicht übersteigen.

Entsprechendes gilt auch bei Vorlage einer NV-Bescheinigung.

Verwahrt der inländische Anleger die Anteile in einem inländischen Depot, so nimmt die depotführende Stelle als Zahlstelle vom Steuerabzug Abstand, wenn ihr vor dem Zuflusszeitpunkt ein in ausreichender Höhe ausgestellter Freistellungsauftrag nach amtlichem Muster oder eine NV-Bescheinigung, die vom Finanzamt für die Dauer von maximal drei Jahren erteilt wird, vorgelegt wird. In diesem Fall wird keine Steuer abgeführt. Andernfalls hat der Anleger der inländischen depotführenden Stelle den Betrag der abzuführenden Steuer zur Verfügung zu stellen. Zu diesem Zweck darf die depotführende Stelle den Betrag der abzuführenden Steuer von einem bei ihr unterhaltenen und auf den Namen des Anlegers lautenden Kontos ohne Einwilligung des Anlegers einziehen. Soweit der Anleger nicht vor Zufluss der Vorabpauschale widerspricht, darf die depotführende Stelle auch insoweit den Betrag der abzuführenden Steuer von einem auf den Namen des Anlegers lautenden Konto einziehen, wie ein mit dem Anleger vereinbarter Kontokorrentkredit für dieses Konto nicht in Anspruch genommen wurde. Soweit der Anleger seiner Verpflichtung, den Betrag der abzuführenden Steuer der inländischen depotführenden Stelle zur Verfügung zu stellen, nicht nachkommt, hat die depotführende Stelle dies dem für sie zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Der Anleger muss in diesem Fall die Vorabpauschale insoweit in seiner Einkommensteuererklärung angeben.

Aufgrund der ausreichenden Ausschüttungshöhe wird für das Kalenderjahr 2022 keine Vorabpauschale anfallen.

Veräußerungsgewinne auf Anlegerebene

Werden Anteile an dem Fonds veräußert, unterliegt der Veräußerungsgewinn dem Abgeltungssatz von 25 %.

Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Immobilienfonds mit Auslandsschwerpunkt, daher sind 80 % der Veräußerungsgewinne steuerfrei.

Sofern die Anteile in einem inländischen Depot verwahrt werden, nimmt die depotführende Stelle den Steuerabzug unter Berücksichtigung etwaiger Teilfreistellungen vor. Der Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) kann durch die Vorlage eines ausreichenden Freistellungsauftrags bzw. einer NV-Bescheinigung vermieden werden. Werden solche Anteile von einem Privatanleger mit Verlust veräußert, dann ist der Verlust – ggf. reduziert aufgrund einer Teilfreistellung – mit anderen positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechenbar. Sofern die Anteile in einem inländischen Depot verwahrt werden und bei derselben depotführenden Stelle im selben Kalenderjahr positive Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt wurden, nimmt die depotführende Stelle die Verlustverrechnung vor.

Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns ist der Gewinn um die während der Besitzzeit angesetzten Vorabpauschalen zu mindern.

ANTEILE IM BETRIEBSVERMÖGEN (STEUERINLÄNDER)

Erstattung der Körperschaftsteuer des Fonds

Die auf Fondsebene angefallene Körperschaftsteuer kann erstattet werden, soweit ein Anleger eine inländische Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse ist, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dient oder eine Stiftung des öffentlichen Rechts ist, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dient, oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, die ausschließlich und unmittelbar kirchlichen Zwecken dient; dies gilt nicht, wenn die Anteile in einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gehalten werden. Dasselbe gilt für vergleichbare ausländische Anleger mit Sitz und Geschäftsleitung in einem Amts- und Beitreibungshilfe leistenden ausländischen Staat.

Voraussetzung hierfür ist, dass ein solcher Anleger einen entsprechenden Antrag stellt und die angefallene Körperschaftsteuer anteilig auf seine Besitzzeit entfällt. Zudem muss der Anleger seit mindestens drei Monaten vor dem Zufluss der körperschaftsteuerpflichtigen Erträge des Fonds zivilrechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer der Anteile sein, ohne dass eine Verpflichtung zur Übertragung der Anteile auf eine andere Person besteht. Ferner setzt die Erstattung im Hinblick auf die auf der Fondsebene angefallene Körperschaftsteuer auf deutsche Dividenden und Erträge aus deutschen eigenkapitalähnlichen Genussrechten im Wesentlichen voraus, dass deutsche Aktien und deutsche eigenkapitalähnliche Genussrechte vom Fonds als wirtschaftlichem Eigentümer ununterbrochen 45 Tage innerhalb von 45 Tagen vor und nach dem Fälligkeitszeitpunkt der Kapitalerträge gehalten wurden und in diesen 45 Tagen ununterbrochen Mindestwertänderungsrisiken i.H.v. 70 % bestanden (sog. 45-Tage-Regelung).

Entsprechendes gilt beschränkt auf die Körperschaftsteuer, die auf inländische Immobilienerträge des Fonds entfällt, wenn der Anleger eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts ist, soweit die Investmentanteile nicht einem nicht von der Körperschaftsteuer befreiten Betrieb gewerblicher Art zuzurechnen sind, oder der Anleger eine von der Körperschaftsteuer befreite inländische Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse ist, der nicht die Körperschaftsteuer des Fonds auf sämtliche steuerpflichtigen Einkünfte zu erstatten ist.

Dem Antrag sind Nachweise über die Steuerbefreiung und ein von der depotführenden Stelle ausgestellter Investmentanteil-Bestandsnachweis beizufügen. Der Investmentanteil-Bestandsnachweis ist eine nach amtlichem Muster erstellte Bescheinigung über den Umfang der durchgehend während des Kalenderjahres vom Anleger gehaltenen Anteile sowie den Zeitpunkt und Umfang des Erwerbs und der Veräußerung von Anteilen während des Kalenderjahres.

Die auf Fondsebene angefallene Körperschaftsteuer kann ebenfalls erstattet werden, soweit die Anteile an dem Fonds im Rahmen von Altersvorsorge- oder Basisrentenverträgen gehalten werden, die nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz zertifiziert wurden. Dies setzt voraus, dass der Anbieter eines Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrags dem Fonds innerhalb eines Monats nach dessen Geschäftsjahresende mitteilt, zu welchen Zeitpunkten und in welchem Umfang Anteile erworben oder veräußert wurden. Zudem ist die o.g. 45-Tage-Regelung zu berücksichtigen.

Eine Verpflichtung des Fonds bzw. der Gesellschaft, das Erstattungsverfahren durchzuführen, besteht nicht. Der Fonds führt das Erstattungsverfahren für dieses Geschäftsjahr nicht durch.

Aufgrund der hohen Komplexität der Regelung erscheint die Hinzuziehung eines steuerlichen Beraters sinnvoll.

Ausschüttungen

Ausschüttungen des Fonds sind grundsätzlich einkommen- bzw. körperschaftsteuer- und gewerbesteuerpflichtig.

Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Immobilienfonds mit Auslandsschwerpunkt, daher sind 80 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer und 40 % für Zwecke der Gewerbesteuer.

Die Ausschüttungen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Beim Steuerabzug wird die Teilfreistellung berücksichtigt.

Vorabpauschalen

Die Vorabpauschale ist der Betrag, um den die Ausschüttungen des Fonds innerhalb eines Kalenderjahres den Basisertrag für dieses Kalenderjahr unterschreiten. Der Basisertrag wird durch Multiplikation des Rücknahmepreises des Anteils zu Beginn eines Kalenderjahres mit 70 % des Basiszinses, der aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet wird, ermittelt. Der Basisertrag ist auf den Mehrbetrag begrenzt, der sich zwischen dem ersten und dem letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis zuzüglich der Ausschüttungen innerhalb des Kalenderjahres ergibt. Im Jahr des Erwerbs der Anteile vermindert sich die Vorabpauschale um ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Monat des Erwerbs vorangeht. Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres als zugeflossen.

Vorabpauschalen sind grundsätzlich einkommen- bzw. körperschaftsteuer- und gewerbesteuerpflichtig.

Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Immobilienfonds mit Auslandsschwerpunkt, daher sind 80 % der Vorabpauschalen steuerfrei für Zwecke der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer und 40 % für Zwecke der Gewerbesteuer.

Die Vorabpauschalen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Beim Steuerabzug wird die Teilfreistellung berücksichtigt.

Aufgrund der ausreichenden Ausschüttungshöhe wird für das Kalenderjahr 2022 keine Vorabpauschale anfallen.

Veräußerungsgewinne auf Anlegerebene

Gewinne aus der Veräußerung der Anteile unterliegen grundsätzlich der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer. Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns ist der Gewinn um die während der Besitzzeit angesetzten Vorabpauschalen zu mindern.

Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Immobilienfonds mit Auslandsschwerpunkt, daher sind 80 % der Veräußerungsgewinne steuerfrei für Zwecke der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer und 40 % für Zwecke der Gewerbesteuer.

Im Falle eines Veräußerungsverlustes ist der Verlust in Höhe der jeweils anzuwendenden Teilfreistellung auf Anlegerebene nicht abzugsfähig.

Die Gewinne aus der Veräußerung der Anteile unterliegen i.d.R. keinem Kapitalertragsteuerabzug.

NEGATIVE STEUERLICHE ERTRÄGE

Eine Zurechnung negativer steuerlicher Erträge auf den Anleger ist nicht möglich.

ABWICKLUNGSBESTEUERUNG

Während der Abwicklung des Fonds gelten Ausschüttungen insoweit als steuerfreie Kapitalrückzahlung, wie der letzte in diesem Kalenderjahr festgesetzte Rücknahmepreis die fortgeführten Anschaffungskosten unterschreitet.

STEUERAUSLÄNDER

Verwahrt ein Steuerausländer die Fondsanteile im Depot bei einer inländischen depotführenden Stelle, wird vom Steuerabzug auf Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Gewinne aus der Veräußerung der Anteile Abstand genommen, sofern er seine steuerliche Ausländereigenschaft nachweist. Sofern die Ausländereigenschaft der depotführenden Stelle nicht bekannt bzw. nicht rechtzeitig nachgewiesen wird, ist der ausländische Anleger gezwungen, die Erstattung des Steuerabzugs entsprechend der Abgabenordnung3) zu beantragen. Zuständig ist das für die depotführende Stelle zuständige Finanzamt.

3) § 37 Abs. 2 AO.

SOLIDARITÄTSZUSCHLAG

Auf den auf Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen abzuführenden Steuerabzug ist ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % zu erheben.

KIRCHENSTEUER

Soweit die Einkommensteuer bereits von einer inländischen depotführenden Stelle (Abzugsverpflichteter) durch den Steuerabzug erhoben wird, wird die darauf entfallende Kirchensteuer nach dem Kirchensteuersatz der Religionsgemeinschaft, der der Kirchensteuerpflichtige angehört, regelmäßig als Zuschlag zum Steuerabzug erhoben. Die Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer als Sonderausgabe wird bereits beim Steuerabzug mindernd berücksichtigt.

AUSLÄNDISCHE QUELLENSTEUER

Auf die ausländischen Erträge des Fonds wird teilweise in den Herkunftsländern Quellensteuer einbehalten. Diese Quellensteuer kann bei den Anlegern nicht steuermindernd berücksichtigt werden.

FOLGEN DER VERSCHMELZUNG VON SONDERVERMÖGEN

In den Fällen der Verschmelzung eines inländischen Sondervermögens auf ein anderes inländisches Sondervermögen, bei denen derselbe Teilfreistellungssatz zur Anwendung kommt, kommt es weder auf der Ebene der Anleger noch auf der Ebene der beteiligten Sondervermögen zu einer Aufdeckung von stillen Reserven, d. h. dieser Vorgang ist steuerneutral. Erhalten die Anleger des übertragenden Sondervermögens eine im Verschmelzungsplan vorgesehene Barzahlung,4) ist diese wie eine Ausschüttung zu behandeln.

4) § 190 Abs. 2 Nr. 2 KAGB.

Weicht der anzuwendende Teilfreistellungssatz des übertragenden von demjenigen des übernehmenden Sondervermögens ab, dann gilt der Investmentanteil des übertragenden Sondervermögens als veräußert und der Investmentanteil des übernehmenden Sondervermögens als angeschafft. Der Gewinn aus der fiktiven Veräußerung gilt erst als zugeflossen, sobald der Investmentanteil des übernehmenden Sondervermögens tatsächlich veräußert wird.

AUTOMATISCHER INFORMATIONSAUSTAUSCH VON STEUERSACHEN

Die Bedeutung des automatischen Austauschs von Informationen zur Bekämpfung von grenzüberschreitendem Steuerbetrug und grenzüberschreitender Steuerhinterziehung hat auf internationaler Ebene in den letzten Jahren stark zugenommen. Die OECD hat hierfür unter anderem einen globalen Standard für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten in Steuersachen veröffentlicht (Common Reporting Standard, im Folgenden „CRS“). Der CRS wurde Ende 2014 mit der Richtlinie 2014/​107/​EU des Rates vom 09.12.2014 in die Richtlinie 2011/​16/​EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung integriert. Die teilnehmenden Staaten (alle Mitgliedstaaten der EU sowie etliche Drittstaaten) wenden den CRS mittlerweile an. Deutschland hat den CRS mit dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz vom 21.12.2015 in deutsches Recht umgesetzt.

Mit dem CRS werden meldende Finanzinstitute (im Wesentlichen Kreditinstitute) dazu verpflichtet, bestimmte Informationen über ihre Kunden einzuholen. Handelt es sich bei den Kunden (natürliche Personen oder Rechtsträger) um in anderen teilnehmenden Staaten ansässige meldepflichtige Personen (dazu zählen nicht z. B. börsennotierte Kapitalgesellschaften oder Finanzinstitute), werden deren Konten und Depots als meldepflichtige Konten eingestuft. Die meldenden Finanzinstitute werden dann für jedes meldepflichtige Konto bestimmte Informationen an ihre Heimatsteuerbehörde übermitteln. Diese übermittelt die Informationen dann an die Heimatsteuerbehörde des Kunden.

Bei den zu übermittelnden Informationen handelt es sich im Wesentlichen um die persönlichen Daten des meldepflichtigen Kunden (Name; Anschrift; Steueridentifikationsnummer; Geburtsdatum und Geburtsort (bei natürlichen Personen); Ansässigkeitsstaat) sowie um Informationen zu den Konten und Depots (z. B. Kontonummer; Kontosaldo oder Kontowert; Gesamtbruttobetrag der Erträge wie Zinsen, Dividenden oder Ausschüttungen von Investmentfonds); Gesamtbruttoerlöse aus der Veräußerung oder Rückgabe von Finanzvermögen (einschließlich Fondsanteilen).

Konkret betroffen sind folglich meldepflichtige Anleger, die ein Konto und/​oder Depot bei einem Kreditinstitut unterhalten, das in einem teilnehmenden Staat ansässig ist. Daher werden deutsche Kreditinstitute Informationen über Anleger, die in anderen teilnehmenden Staaten ansässig sind, an das Bundeszentralamt für Steuern melden, das die Informationen an die jeweiligen Steuerbehörden der Ansässigkeitsstaaten der Anleger weiterleiten. Entsprechend werden Kreditinstitute in anderen teilnehmenden Staaten Informationen über Anleger, die in Deutschland ansässig sind, an ihre jeweilige Heimatsteuerbehörde melden, die die Informationen an das Bundeszentralamt für Steuern weiterleiten. Zuletzt ist es denkbar, dass in anderen teilnehmenden Staaten ansässige Kreditinstitute Informationen über Anleger, die in wiederum anderen teilnehmenden Staaten ansässig sind, an ihre jeweilige Heimatsteuerbehörde melden, die die Informationen an die jeweiligen Steuerbehörden der Ansässigkeitsstaaten der Anleger weiterleiten.

GRUNDERWERBSTEUER

Der Verkauf von Anteilen an dem Sondervermögen löst keine Grunderwerbsteuer aus.

ALLGEMEINER HINWEIS

Die steuerlichen Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage aus. Sie richten sich an in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtige oder unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige Personen. Es kann jedoch keine Gewähr dafür übernommen werden, dass sich die steuerliche Beurteilung durch Gesetzgebung, Rechtsprechung oder Erlasse der Finanzverwaltung nicht ändert.

Weitere Fondsdaten zum Deka-ImmobilienNordamerika auf einen Blick

ISIN /​ WKN DE000DK0LLA6/​DK0LLA
Auflegungsdatum 14. Juli 2016
Laufzeit des Sondervermögens unbefristet
Ausgabeaufschlag
– maximal 6,00 % des Anteilwertes
– derzeit 3,75 % des Anteilwertes
Erstausgabepreis 50 US-Dollar zzgl. Ausgabeaufschlag
Verwaltungsvergütung p.a. maximal 1,1 % des durchschnittlichen Nettoinventarwertes des Sondervermögens im Geschäftsjahr*
Verwahrstellenvergütung p. a. Die Verwahrstelle erhält für ihre Tätigkeit eine jährliche Vergütung bis zur Höhe von höchstens 0,10 % des durchschnittlichen Nettoinventarwertes des Sondervermögens, der aus den Monatsendwerten errechnet wird. Die Vergütung wird monatlich anteilig erhoben. (derzeit 0,05 % des durchschnittlichen Nettoinventarwertes)
Ankaufs-/​Verkaufs-/​ Baugebühr
– maximal 1 % des Kauf- /​ Verkaufspreises bzw. der Baukosten **
– derzeit 1 % des Kauf- /​ Verkaufspreises bzw. der Baukosten **
Projektentwicklungsgebühr
– maximal 3 % der Baukosten
– derzeit 3 % der Baukosten
Verbriefung der Anteile Globalurkunde, keine effektiven Stücke
Auftrags- und Abrechnungspraxis Die an einem Bewertungstag bis 12.00 Uhr bei der Gesellschaft eingegangenen Aufträge werden zum Preis des nächsten Bewertungstages abgerechnet. An Börsentagen, die auf die in Hessen gesetzlichen Feiertage Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Maifeiertag, Pfingstmontag, Fronleichnam und Tag der Deutschen Einheit, 1. und 2. Weihnachtstag fallen, sowie 24. und 31. Dezember, wird von einer Ermittlung des Inventarwertes und des Anteilswertes abgesehen.
Ertragsausschüttung i. d. R. Anfang Juli eines jeden Jahres
Geschäftsjahr 1. April bis 31. März
Berichterstattung
– Jahresbericht zum 31. März, erscheint spätestens sechs Monate nach dem Stichtag
– Halbjahresbericht zum 30. September, erscheint spätestens zwei Monate nach dem Stichtag

* aus den Monatsendwerten
** Im Falle des Erwerbs, der Veräußerung, des Umbaus, des Neubaus oder der Projektentwicklung einer Immobilie durch eine Immobilien-Gesellschaft ist der Kaufpreis bzw. sind die Baukosten der Immobilie anzusetzen. Im Falle des Erwerbs oder der Veräußerung einer Immobilien-Gesellschaft ist der Verkehrswert der in der Gesellschaft enthaltenen Immobilien anzusetzen.

Informationen zur Kapitalverwaltungsgesellschaft (u. a. Gremien)

Kapitalverwaltungsgesellschaft

Deka Immobilien Investment GmbH
Taunusanlage 1
60329 Frankfurt am Main

Rechtsform

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gründungsdatum

29. November 1966

Eigenkapital

(Stand: 31. Dezember 2020)

gezeichnet und eingezahlt 10,2 Mio. EUR

 

Eigenmittel nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 KAGB 70,0 Mio. EUR

Geschäftsführung

Ulrich Bäcker*
Mömbris

Burkhard Dallosch*
Bad Nauheim

Esteban de Lope Fend*
Frankfurt am Main

Victor Stoltenburg
Oberursel (Taunus)

* Gleichzeitig Geschäftsführer der WestInvest Gesellschaft für Investmentfonds mbH

Gesellschafter

DekaBank Deutsche Girozentrale
Berlin und Frankfurt am Main

Aufsichtsrat

Vorsitzender

Dr. Matthias Danne,
Mitglied des Vorstandes der DekaBank Deutsche Girozentrale,
Berlin und Frankfurt am Main

Stellvertretende Vorsitzende

Birgit Dietl – Benzin
Mitglied des Vorstandes der DekaBank Deutsche Girozentrale,
Berlin und Frankfurt am Main

Mitglieder

Dr. Frank Pörschke (bis 31.08.2021)
Assessor des Rechts /​ Volljurist
Hamburg

Prof. Dr. Wolfgang Schäfers
Professor der Universität Regensburg,
Lehrstuhl für Immobilienmanagement, Bad Abbach

Thomas Schmengler (ab 01.09.2021)
Nackenheim

Dirk Schleif
Referent Fondsmanagement Deka Immobilien Domus Fonds
der Deka Immobilien Investment GmbH
Frankfurt am Main

Magnus Schmidt
Referent Meldewesen Immobilienfonds der Deka Immobilien
Investment GmbH, Düsseldorf

(Hauptsitz ist unterstrichen)

Niederlassungen

Frankreich

Deka Immobilien Investment GmbH
34, rue Tronchet, 75009 Paris

Italien

Deka Immobilien Investment GmbH
Via Broletto 46, 20121 Milano (Mailand)

Neuseeland

Deka Immobilien Investment GmbH
New Zealand Branch LC, Shortland Street 88, 1140 Auckland

Polen

Deka Immobilien Investment GmbH
ul. AL. Jerozolimskie, nr 56C, 00-803 Warszawa (Warschau)

Spanien

Deka Immobilien Investment GmbH
Palacio de Miraflores, Carrera de San Jerónimo 15 – 2°
28014 Madrid

Externe Ankaufsbewerter Immobilien

Bernd Astl
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, München

Marcus Braun
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, Frankfurt am Main

Florian Dietrich
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, Riedstadt

Christoph Leonhard Engel
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, Düsseldorf

Carsten Fritsch
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, Frankfurt am Main

Reinhard Möller
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, München

Michael Schlarb
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, Essen

Mark Kipp-Thomas
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, Hamburg

CBRE GmbH
Hausvogteiplatz 10, 10117 Berlin

Australien:

Troy Craig, Certified Practising Valuer (FAPI)
Ryan Korda, Certified Practising Valuer (AAPI)
Andrew Lett, Certified Practising Valuer (AAPI)

Michael Pisano,
Certified Practising Valuer (FAPI), Member of the Royal
Institution of Chartered Surveyors (MRICS)

Stephen Thomas,
Certified Practising Valuer (AAPI)

Chile:

Francisco Traverso,
Member of the Royal Institution of Chartered Surveyors
(MRICS)

Deutschland:

Meike Opfermann,
Member of the Royal Institution of Chartered Surveyors
(MRICS), RICS Registered Valuer, CIS HypZert (F) für finanzwirtschaftliche
Zwecke auf Grundlage der ISO/​IEC 17024

Irland:

Aidan Reynolds,
Member of the Royal Institution of Chartered Surveyors
(MRICS, Registered Valuer)

Japan:

Hiroko Minowa,
Member of Appraisal Institute (MAI), Member of the Royal
Institution of Chartered Surveyors (MRICS, Registered Valuer)

Eiji Nishio,
Member of the Royal Institution of Chartered Surveyors
(MRICS, Registered Valuer)

Taku Ozora,
Member of the Royal Institution of Chartered Surveyors
(MRICS, Registered Valuer)

Kanada:

Clive Bradley, Certified Practising Valuer (AACI)

Eric Kushner, Certified Practising Valuer (AACI)

Chris Marlyn, Certified Practising Valuer (AACI)

Paul Morassutti, Certified Practising Valuer (AACI)

Jean Rioux, Certified Practising Valuer (AACI)

Andy Zhuang, Certified Practising Valuer (AACI)

Mexiko:

Chris Maugeri,
Member of the Royal Institution of Chartered Surveyors
(MRICS), Certified Practising Valuer (AACI)

Neuseeland:

Campbell Stewart,
Member of the Royal Institution of Chartered Surveyors
(MRICS)

Singapur:

Rachel Lim,
Licensed Appraiser for „Lands and Buildings“ by Inland Revenue
Authority of Singapore, Member of
Singapore Institute of Surveyors and Valuers

Südkorea:

Alex Chan,
Member of the Royal Institution of Chartered Surveyors
(MRICS)

USA (Chicago):

Scott Patrick,
Member of Appraisal Institute (MAI)

USA (Los Angeles):

Andrew Power,
Member of Appraisal Institute (MAI)

USA (NY):

Mark Godfrey,
Member of Appraisal Institute (MAI)

USA (Phoenix):

Jolene Dance,
Member of Appraisal Institute (MAI)

USA (Seattle Portland):

Whitney Haucke,
Member of Appraisal Institute (MAI), Member of the Royal
Institution of Chartered Surveyors (MRICS)

USA (Virginia):

Casey Burns,
Member of Appraisal Institute (MAI)

Jones Lang LaSalle SE,
Bockenheimer Landstraße 55, 60325 Frankfurt am Main

Australien:

Martin Reynolds,
Certified Practising Valuer (AAPI), Member of the Royal
Institution of Chartered Surveyors (MRICS, Registered Valuer)

Deutschland:

Andreas Röhr,
CIS HypZert (F) und CIS HypZert (M) für finanzwirtschaftliche
Zwecke auf Grundlage der ISO/​IEC 17024, Member of the Royal
Institution of Chartered Surveyors (MRICS, Registered Valuer)

Doreen Süssemilch,
Member of the Royal Institution of Chartered Surveyors
(MRICS)

Japan:

Shigekazu Kamiyama,
Member of the royal institution of chartered surveyors (MRICS)

USA (Chicago):

Joseph M. Miller,
Member of the royal institution of chartered surveyors (MRICS)

KROLL REAG GmbH (vormals Duff & Phelps REAG GmbH),
Mainzer Landstrasse 36, 60325 Frankfurt am Main

Deutschland:

Dirk Holzem,
Member of the Royal Institution of Chartered Surveyors
(MRICS)

Henning Thelosen,
CIS HypZert (F) für finanzwirtschaftliche Zwecke auf Grundlage
der ISO/​IEC 17024, Member of the Royal Institution of
Chartered Surveyors (MRICS, Registered Valuer)

Thorsten Wölfl,
CIS HypZert (F) für finanzwirtschaftliche Zwecke auf Grundlage
der ISO/​IEC 17024

Großbritannien:

Mark Whittingham,
Member of the royal institution of chartered surveyors (MRICS)

Irland:

Mark Synnott,
Member of the royal institution of chartered surveyors (MRICS)

Japan:

Junya Igarashi,
Member of Appraisal Institute (MAI)

Kanada:

Michael Parsons,
Certified Practising Valuer (AACI)

Mexiko:

Jorge Yanez,
Member of the Royal Institution of Chartered Surveyors
(MRICS, Registered Valuer)

USA (Atlanta):

Michael Gibbs,
Member of Appraisal Institute (MAI), Accredited Senior
Appraiser (ASA)

USA (Illinois):

Ross Prindle,
Member of Appraisal Institute (MAI), Fellow of the Royal
Institution of Chartered Surveyors (FRICS), Member of the
Conselors of Real Estate (CRE)

USA (San Francisco):

James Gavin,
Member of Appraisal Institute (MAI), Fellow of the Royal
Institution of Chartered Surveyors (FRICS), Member of the
Conselors of Real Estate (CRE)

Externe Bestandsbewerter Immobilien

Carsten Ackermann
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, Hagen

Jörg Ackermann
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, Hagen

Detlev Brauweiler
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, Offenbach

Michael Buschmann
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, Düsseldorf

Dr. Detlef Giebelen
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, Tönisvorst

Matthias Heide
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, Essen

Peter Hihn
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, Tübingen

Thomas Kraft
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, Stuttgart

Prof. Dr. Andreas Link
Fellow of the Royal Institution of Chartered Surveyors
Professional Member of the Royal Institution of Chartered Surveyors, Köln

Markus Obermeier
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, München

Anke Stoll
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, Hamburg

Carsten Scheer
CIS HypZert (F) für finanzwirtschaftliche Zwecke auf Grundlage
der ISO/​IEC 17024, DIAZert unter Einhaltung der Anforderung
der DIN EN ISO/​IEC 17024, München

Verwahrstelle

DekaBank Deutsche Girozentrale
Mainzer Landstraße 16
60325 Frankfurt am Main

Rechtsform

Anstalt des öffentlichen Rechts

Sitz

Berlin und Frankfurt am Main

(Hauptsitz ist unterstrichen)

Eigenkapital

(Stand: 31. Dezember 2021)

gezeichnet und eingezahlt DekaBank * 191,7 Mio. EUR
Eigenmittel der Deka-Gruppe ** nach CRR /​ CRD IV (mit Übergangsregelung) 6.075,0 Mio. EUR***

* HGB Einzelabschluss
** Siehe Erläuterung Geschäftsbericht 2021 (Notes 75 Seite 231): Seit dem 01. Januar 2014 wird die Berechnung der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel sowie die Angemessenheit der Eigenmittelausstattung auf Basis der Verordnung über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (Capital Requirements Regulation – CRR) und der Richtlinie über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (Capital Requirements Directive IV – CRD IV) durchgeführt.
*** Siehe Geschäftsbericht Deka-Gruppe 2021 Seite 231.

Haupttätigkeit

Geld- und Devisenhandel, Wertpapier- und Kreditgeschäft
(auch Realkredit), Investmentfondsgeschäft

Zahl- und Verwahrstelle in Luxembourg

DekaBank Deutsche Girozentrale
Succursale de Luxembourg
6, rue Lou Hemmer
1748 Luxembourg-Findel, Luxembourg

Abschlussprüfer der Gesellschaft und der von ihr verwalteten Sondervermögen

KPMG Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
THE SQUAIRE
Am Flughafen
60549 Frankfurt am Main

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet 21 Sondervermögen, davon vier Publikumsfonds, (Deka-ImmobilienEuropa, Deka-ImmobilienGlobal, Deka-ImmobilienNordamerika und Deka-ImmobilienMetropolen) und 17 Spezialfonds sowie darüber hinaus zwei individuelle Immobilienfonds. Des Weiteren wird die Fremdverwaltung für eine Investment AG durchgeführt.

Stand: Juni 2022

 

Frankfurt am Main, im Juni 2022

Deka Immobilien Investment GmbH

Geschäftsführung:

Ulrich Bäcker

Burkhard Dallosch

Esteban de Lope Fend

Victor Stoltenburg

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