Deka Vermögensmanagement GmbH – Jahresbericht zum 30. September 2022 Deka-BasisAnlage ZielStruktur offensiv 2025 DE000DK0LPS9

Last Updated: Samstag, 11.11.2023By

Deka Vermögensmanagement GmbH

Deka-BasisAnlage ZielStruktur offensiv 2025

Jahresbericht zum 30. September 2022.

Ein OGAW-Sondervermögen deutschen Rechts.

Tätigkeitsbericht.

Das Anlageziel des am 1. Juni 2022 aufgelegten Investmentfonds Deka-BasisAnlage ZielStruktur offensiv 2025 ist der mittel- bis langfristige Kapitalzuwachs durch ein breit gestreutes Anlageportfolio sowie eine positive Entwicklung der Kurse der im Sondervermögen enthaltenen Vermögenswerte. Der Fonds kann unter anderem in Wertpapiere und Investmentanteile investieren, wobei der Anteil der Investmentanteile, d.h. Aktien-, Renten-, Geldmarkt- und sonstige Fonds, mindestens 75% des Fondsvermögens betragen muss. Nach Auflegung baut der Fonds über eine Dauer von drei Jahren seine Gewichtung insbesondere in Aktien und Aktienfonds aus. Danach wird angestrebt, mindestens 60% des Fondsvermögens in Aktien und Aktienfonds zu investieren. Darüber hinaus sind Investitionen in Bankguthaben, Derivate und Sonstige Anlageinstrumente zulässig.

Dem Fonds liegt ein aktiver Investmentansatz zugrunde. Der Investmentprozess basiert auf einer fundamental orientierten Kapitalmarkteinschätzung. Dabei werden die volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen bewertet. Weitere Auswahlkriterien (z.B. Bewertung, Liquidität, Gewinne, Sentiment) fließen in die Chance-Risiko-Analyse ein. Auch sind die Auswahlkriterien wie bspw. Bonität, Regionen und Sektoren bei der Portfoliokonstruktion maßgebend. Danach werden die erfolgversprechenden Investmentfonds ausgewählt. Im Rahmen des Investmentansatzes wird auf die Nutzung eines Referenzwertes (Index) verzichtet, da die Fondsallokation nicht mit einem Index vergleichbar ist.

Bei der Verwaltung des Sondervermögens wird eine dezidierte ESG-Strategie verfolgt, bei welcher mindestens 75% des Sondervermögens nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit angelegt werden. Hierfür erfolgt die Auswahl der Investmentanteile nach ökologischen, sozialen und die verantwortungsvolle Unternehmens- bzw. Staatsführung betreffenden Kriterien (sog. ESG-Kriterien). So werden beispielweise die Aspekte Umwelt- und Klimaschutz, Menschenrechte, Sicherheit und Gesundheit, Berichterstattung sowie Bekämpfung von Bestechung und Korruption beachtet.

Investition des Fondsvermögens

Die Situation an den Finanzmärkten hat sich in den vergangenen Monaten deutlich eingetrübt. Die anhaltend hohe Inflation, welche die Notenbanken weltweit zu einer deutlichen Straffung der Geldpolitik zwingt sowie geopolitische Risiken wie der Ukraine-Krieg, haben den Berichtszeitraum geprägt. Dies setzte alle Anlageklassen bis zuletzt deutlich unter Druck.

Nach Auflegung des Sondervermögens hat das Fondsmanagement die Portfoliostruktur entsprechend der Anlageziele aufgebaut. Zunächst lag die Quote an Geldmarkt- und Rentenfonds bei annähernd 90 Prozent des Fondsvolumens, auf das Aktienengagement entfielen im ersten Monat rund 10 Prozent. Im Zeitablauf reduzierte sich das aus zuletzt aus vier Geldmarkt- und zwei Rentenfonds bestehende Segment sukzessive auf 79,3 Prozent.

Wichtige Kennzahlen
Deka-BasisAnlage ZielStruktur offensiv 2025

*Berechnung nach BVI-Methode, die bisherige Wertentwicklung ist kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung.

Performance* 01.06.2022 – 30.09.2022
-1,5%
ISIN DE000DK0LPS9

 

Veräußerungsergebnisse im Berichtszeitraum
Deka-BasisAnlage ZielStruktur offensiv 2025

Realisierte Gewinne aus in Euro
Renten und Zertifikate 0,00
Aktien 0,00
Zielfonds und Investmentvermögen 41.423,15
Optionen 0,00
Futures 0,00
Swaps 0,00
Metallen und Rohstoffen 0,00
Devisentermingeschäften 6.034,77
Devisenkassageschäften 1.498,30
sonstigen Wertpapieren 0,00
Summe 48.956,22
Realisierte Verluste aus in Euro
Renten und Zertifikate 0,00
Aktien 0,00
Zielfonds und Investmentvermögen -19.229,45
Optionen 0,00
Futures 0,00
Swaps 0,00
Metallen und Rohstoffen 0,00
Devisentermingeschäften -1.367,21
Devisenkassageschäften -5.343,81
sonstigen Wertpapieren 0,00
Summe -25.940,47

Auf Aktienfonds mit unterschiedlichen regionalen und thematischen Ausrichtungen entfielen zum 30. September 2022 16,9 Prozent des Fondsvermögens. Unter Branchengesichtspunkten wurden insbesondere defensivere Sektoren präferiert. Hierzu zählten die Bereiche Telekommunikation und Gesundheitswesen. Diese vorsichtige Ausrichtung und der sukzessive Einstieg in den Aktienmarkt erwiesen sich bisher als vorteilhaft. Angesichts der breiten Korrekturbewegung über alle Assetklassen hinweg, konnte sich jedoch auch der Fonds dieser Entwicklung nicht gänzlich entziehen.

Unter übergeordneten Investitionsschwerpunkten dominierte währungsseitig die europäische Gemeinschaftswährung. US-Dollar, sowie japanischer Yen komplettierten das Portfolio.

Anteile an dem Sondervermögen sind Wertpapiere, deren Preise durch die börsentäglichen Kursschwankungen der im Fonds befindlichen Vermögensgegenstände bestimmt werden und deshalb steigen oder auch fallen können (Marktpreisrisiken).

Mit der Investition in festverzinsliche Wertpapiere ist die Möglichkeit verbunden, dass sich das Marktzinsniveau ändern kann. Steigen die Marktzinsen gegenüber den Zinsen zum Zeitpunkt der Emission, so fallen i.d.R. die Kurse der festverzinslichen Wertpapiere.

Durch die Investition des Fonds in Anleihen können bei Ausfall eines Emittenten Verluste für den Fonds entstehen. Aufgrund der Investitionen in fremde Währungen unterlag der Fonds Fremdwährungsrisiken.

Die Risiken von Investmentanteilen, die für einen Fonds erworben werden (so genannte „Zielfonds“), stehen in engem Zusammenhang mit den Risiken der in diesen Zielfonds enthaltene Vermögensgegenständen. Da die Manager der einzelnen Zielfonds voneinander unabhängig handeln, kann es vorkommen, dass mehrere Zielfonds gleiche Engagements tätigen.

Dieses Sondervermögen enthält Anteile an anderen Fonds, die in Aktien und Renten investieren. Insofern unterliegt der Fonds mittelbar spezifischen Risiken wie dem Zinsänderungs- und Adressenausfallrisiko sowie Aktienkursrisiken.

Die Einschätzung der im Berichtsjahr eingegangenen Liquiditätsrisiken orientiert sich an der Veräußerbarkeit von Vermögenswerten, die potenziell eingeschränkt sein kann. Der Fonds verzeichnete im Berichtszeitraum keine wesentlichen Liquiditätsrisiken.

Zur Bewertung und Vermeidung operationeller Risiken führt die Gesellschaft detaillierte Risikoüberprüfungen durch. Das Sondervermögen unterlag im Berichtszeitraum keinen besonderen operationellen Risiken.

Der Fonds Deka-BasisAnlage ZielStruktur offensiv 2025 verzeichnete im Berichtszeitraum vom 1. Juni 2022 bis zum 30. September 2022 eine Wertminderung um 1,5 Prozent.

Fondsstruktur
Deka-BasisAnlage ZielStruktur offensiv 2025

Geringfügige Abweichungen zur Vermögensaufstellung des Berichts resultieren aus der Zuordnung von Zins- und Dividendenansprüchen zu den jeweiligen Wertpapieren sowie aus rundungsbedingten Differenzen.

Geldmarktfonds 62,9%
Aktienfonds 16,9%
Rentenfonds 16,4%
Barreserve, Sonstiges 3,8%

Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten

Das Vermögen des Fonds wurde im Berichtsjahr überwiegend in Investmentanteile (im Folgenden „Zielfonds“) angelegt, die systematisch nach ökologischen, sozialen oder die verantwortungsvolle Unternehmensführung betreffenden Kriterien (ESG-Kriterien) ausgewählt wurden. Diese ökologischen und sozialen Merkmale wurden durch die Anwendung eines dezidierten Selektionsprozesses bei der Zielfondsauswahl (ESG-Strategie) im Berichtszeitraum erfüllt.

Im Rahmen der ESG-Strategie wurden diejenigen Zielfonds aus dem Investitionsprozess ausgeschlossen, bei denen die Kapitalverwaltungsgesellschaften oder die Fondsmanager, welche die Zielfonds verwalten, die Prinzipien für nachhaltiges Investieren (PRI) nicht berücksichtigten. Im Zuge des weiteren Selektionsprozesses wurden im Berichtszeitraum Zielfonds ausgeschlossen, bei denen mehr als 10 % des Sondervermögens in die Energiegewinnung oder den sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas) oder Atomstrom investiert wurde. Zusätzlich wurden Zielfonds aus dem Anlageuniversum ausgeschlossen, bei denen mehr als 5 % des Sondervermögens in die Förderung von Kohle und Erdöl oder den Anbau, die Exploration und Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer investiert wurde. Zudem wurden Zielfonds ausgeschlossen, welche ein niedrigeres ESG-Rating als BBB von MSCI ESG Research LLC oder eine vergleichbare ESG-Bewertung bei einem anderen Anbieter aufwiesen1). Schließlich erfolgten nur Investitionen in Zielfonds, welche bezüglich ihrer aggregierten Principal-Adverse-Impact-Kennzahlen (PAI-Kennzahlen) zu den besten 50 % aus ihrer Vergleichsgruppe gehörten (sog. Best-in-Class-Ansatz). Die Einhaltung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit dieser ESG-Strategie wurde im Berichtszeitraum durch standardisierte interne Kontrollsysteme sichergestellt. Somit wurde nur in Zielfonds investiert, welche die gemäß der ESG-Strategie definierten Standards erfüllten.

1) Die Bewertung des MSCI ESG Ratings umfasst dabei eine siebenstufige Skala mit den Kategorien AAA, AA, A, BBB, BB, B und CCC, wobei CCC die niedrigste Bewertung und AAA die höchste Bewertung darstellt.

Die ökologischen und sozialen Merkmale der vereinbarten Anlagestrategie wurden durch die kontinuierliche Anwendung der ESG-Strategie über den gesamten Berichtszeitraum sowie bei allen Anlageentscheidungen im Hinblick auf Zielfonds erfüllt.

Weitere Informationen zur Anlagepolitik finden Sie in den nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungen auf den produktspezifischen Internetseiten (https:/​/​www.deka.de/​privatkunden/​fondsprofil?id=DE000DK0LPS9).

Offenlegung gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2020/​852 (Taxonomieverordnung)

Der Fonds berücksichtigte im Berichtszeitraum ökologische und soziale („E“ und „S“) Merkmale. Es war jedoch nicht das primäre Anlageziel, in ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten zu investieren, die zur Erreichung eines der in der Verordnung (EU) 2020/​852 (Taxonomieverordnung) genannten Umweltziele beitragen. Die diesem Fonds zugrundeliegenden Investitionen berücksichtigten demnach nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Der Anteil taxonomiekonformer Investitionen des Fonds betrug daher zum Stichtag 0%.

Vermögensübersicht zum 30. September 2022.

Gliederung nach Anlageart – Land Kurswert % des Fonds-
in EUR vermögens *)
I. Vermögensgegenstände
1. Investmentanteile 9.211.698,53 33,32
Deutschland 603.140,75 2,18
Irland 1.119.171,80 4,05
Luxemburg 7.489.385,98 27,09
2. Bankguthaben, Geldmarktpapiere und Geldmarktfonds 18.252.243,94 66,05
3. Sonstige Vermögensgegenstände 197.598,75 0,71
II. Verbindlichkeiten -22.229,25 -0,08
III. Fondsvermögen 27.639.311,97 100,00

 

Gliederung nach Anlageart – Währung Kurswert % des Fonds-
in EUR vermögens *)
*) Rundungsbedingte Differenzen bei den Prozent-Anteilen sind möglich.
I. Vermögensgegenstände
1. Investmentanteile 9.211.698,53 33,32
EUR 7.221.526,78 26,12
JPY 466.446,39 1,69
USD 1.523.725,36 5,51
2. Bankguthaben, Geldmarktpapiere und Geldmarktfonds 18.252.243,94 66,05
3. Sonstige Vermögensgegenstände 197.598,75 0,71
II. Verbindlichkeiten -22.229,25 -0,08
III. Fondsvermögen 27.639.311,97 100,00

Vermögensaufstellung zum 30. September 2022.

ISIN Gattungsbezeichnung Markt Stück bzw. Bestand Käufe/​ Verkäufe/​ Kurs Kurswert % des
Anteile bzw. 30.09.2022 Zugänge Abgänge in EUR Fondsver-
Whg. Im Berichtszeitraum mögens *)
*) Rundungsbedingte Differenzen bei den Prozent-Anteilen sind möglich.
Wertpapier-Investmentanteile 9.211.698,53 33,32
Gruppeneigene Wertpapier-Investmentanteile 603.140,75 2,18
EUR 603.140,75 2,18
DE000ETFL573 Deka MSCI USA Climate Change ESG UCITS ETF ANT 18.050 18.050 0 EUR 33,415 603.140,75 2,18
Gruppenfremde Wertpapier-Investmentanteile 8.608.557,78 31,14
EUR 6.618.386,03 23,94
LU0840619489 AGIF-Allianz German Equity W ANT 169 169 0 EUR 1.530,940 258.728,86 0,94
LU0325598752 BNP Paribas Enhanced Bond 6M Act. Nom. Cap.I ANT 7.396 7.396 0 EUR 109,740 811.637,04 2,94
LU1534073041 DWS Floating Rate Notes IC ANT 44.793 44.793 0 EUR 83,110 3.722.746,23 13,47
LU1400167562 Fidelity Fds-Sust.Asia Eq.Fund Reg.Shares I Acc. ANT 20.859 20.859 0 EUR 17,820 371.707,38 1,34
IE00BJ5JNZ06 iShs V-MSCI W.H.C.S.ESG U.ETF Reg.Shs Dis. ANT 17.657 24.571 6.914 EUR 6,428 113.499,20 0,41
LU2051469976 JPM.Fds-Em. Mkts Sust. Equ. Fd Act. Nom. S2 ANT 5.867 5.867 0 EUR 106,210 623.134,07 2,25
LU1529809490 JPM.Fds-Europe Sustainable Eq. Act. Nom. S2(acc) ANT 8.217 8.217 0 EUR 87,250 716.933,25 2,59
JPY 466.446,39 1,69
LU1013116519 Alma C.I.F.-A.Ei.J.L.Cap Eq Fd Nam.-An.I Cap. ANT 3.275 3.275 0 JPY 20.216,000 466.446,39 1,69
USD 1.523.725,36 5,51
LU1955039745 AAF Parnassus US Sust.Equities Namens-Ant. X1 Acc. ANT 3.871 3.871 0 USD 131,621 518.052,76 1,87
IE00BZ1BLN67 LMGF-LM CB US Eq.Sust.Leaders S Acc. ANT 4.653 4.653 0 USD 156,920 742.398,33 2,69
IE00BNGWY190 Majedie A.M.Intl I.Fd-US Equi. Reg.Acc.Shs Z ANT 134.126 134.126 0 USD 1,931 263.274,27 0,95
Summe Wertpapiervermögen EUR 9.211.698,53 33,32
Bankguthaben, Geldmarktpapiere und Geldmarktfonds
Bankguthaben
EUR-Guthaben bei der Verwahrstelle
DekaBank Deutsche Girozentrale EUR 850.706,50 % 100,000 850.706,50 3,08
Guthaben in Nicht-EU/​EWR-Währungen
DekaBank Deutsche Girozentrale JPY 968.264,00 % 100,000 6.821,64 0,02
DekaBank Deutsche Girozentrale USD 1.868,65 % 100,000 1.900,00 0,01
Summe Bankguthaben EUR 859.428,14 3,11
Geldmarktfonds
Gruppeneigene Geldmarktfonds 2.863.936,52 10,36
DE000ETFL227 Deka Deutsche Börse EUROGOV Germany Money Market UCITS ETF ANT 41.827,00 41.827 0 EUR 68,471 2.863.936,52 10,36
Gruppenfremde Geldmarktfonds 14.528.879,28 52,58
LU0225880524 DWS ESG Euro Money Market Fund ANT 50.040,00 50.040 0 EUR 99,010 4.954.460,40 17,93
LU0006344922 UBS (Lux) Mon.Mkt-Fd EUR Sust. Nam.-An. P-acc ANT 6.372,00 6.847 475 EUR 809,450 5.157.815,40 18,67
LU0142661270 UBS(Lux)Money Market-EUR Sust. P-acc ANT 38.196,00 38.196 0 EUR 115,630 4.416.603,48 15,98
Summe Geldmarktfonds EUR 17.392.815,80 62,94
Summe der Bankguthaben, Geldmarktpapiere und Geldmarktfonds EUR 18.252.243,94 66,05
Sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen aus Anteilscheingeschäften EUR 197.598,75 197.598,75 0,71
Summe Sonstige Vermögensgegenstände EUR 197.598,75 0,71
Sonstige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Anteilscheingeschäften EUR -2.172,50 -2.172,50 -0,01
Allgemeine Fondsverwaltungsverbindlichkeiten EUR -20.056,75 -20.056,75 -0,07
Summe Sonstige Verbindlichkeiten EUR -22.229,25 -0,08
Fondsvermögen EUR 27.639.311,97 100,00
Umlaufende Anteile STK 280.480,000
Anteilwert EUR 98,54

 

Devisenkurs(e) bzw. Konversionsfaktor(en) (in Mengennotiz) per 30.09.2022
Vereinigte Staaten, Dollar (USD) 0,98350 = 1 Euro (EUR)
Japan, Yen (JPY) 141,94000 = 1 Euro (EUR)

 

Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen:
– Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag):

 

ISIN Gattungsbezeichnung Stück bzw. Käufe/​ Verkäufe/​
Anteile bzw. Zugänge Abgänge
Nominal in Whg.
Wertpapier-Investmentanteile
Gruppenfremde Wertpapier-Investmentanteile
EUR
DE000A0H08R2 iShares STOXX Europe 600 Telecommunications UCITS ETF (DE) ANT 5.382 5.382
USD
IE000COQKPO9 I.M.II-NASDAQ-100 ESG ETF Reg.Shs Acc. ANT 2.560 2.560
LU2016064037 Schroder ISF – Gl.Ener.Trans. Act. Nom. IZ Acc. ANT 654 654
LU2099993318 UBS (Lux) Eq.-USA Gr.Sus. DL Act. Nom. s.I-A3 Acc. ANT 2.624 2.624

 

Gattungsbezeichnung Stück bzw. Volumen
Anteile bzw. Whg. in 1.000
Derivate (In Opening-Transaktionen umgesetzte Optionsprämien bzw. Volumen der Optionsgeschäfte, bei Optionsscheinen Angabe der Käufe und Verkäufe.)
Devisentermingeschäfte
Devisenterminkontrakte (Kauf)
Kauf von Devisen auf Termin:
JPY/​EUR EUR 97
USD/​EUR EUR 364
Der Anteil der Wertpapiertransaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Sondervermögens über Broker ausgeführt wurden, die eng verbundene Unternehmen und Personen sind, betrug 87,48 Prozent. Ihr Umfang belief sich hierbei auf insgesamt 25.478.191 Euro.

 

Entwicklung des Sondervermögens
EUR
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Rumpfgeschäftsjahres -.- –
1 Ausschüttung bzw. Steuerabschlag für das Vorjahr -.–
2 Zwischenausschüttung(en) -.–
3 Mittelzufluss (netto) 28.001.126,19
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen EUR 28.023.522,02
davon aus Anteilschein-Verkäufen EUR 28.023.522,02
davon aus Verschmelzung EUR 0,00
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen EUR -22.395,83
4 Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich 29.324,12
5 Ergebnis des Rumpfgeschäftsjahres -391.138,34
davon Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 2.750,60
davon Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste -337.364,61
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Rumpfgeschäftsjahres 27.639.311,97

 

Vergleichende Übersicht der letzten drei Geschäftsjahre
Wert des Sondervermögens am Ende des Rumpfgeschäftsjahres Anteilwert
EUR EUR
30.09.2019 0,00 0,00
30.09.2020 0,00 0,00
30.09.2021 0,00 0,00
30.09.2022 27.639.311,97 98,54

 

*) Rundungsbedingte Differenzen bei den je Anteil-Werten sind möglich
Ertrags- und Aufwandsrechnung
für den Zeitraum vom 01.06.2022 – 30.09.2022
(einschließlich Ertragsausgleich)
EUR EUR
I. Erträge insgesamt je Anteil *)
1. Dividenden inländischer Aussteller (vor Körperschaftsteuer) 0,00 0,00
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) 0,00 0,00
3. Zinsen aus inländischen Wertpapieren 0,00 0,00
4. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) 0,00 0,00
5. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland -643,30 -0,00
davon Negative Einlagezinsen -760,98 -0,00
davon Positive Einlagezinsen 117,68 0,00
6. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Ausland (vor Quellensteuer) 0,00 0,00
7. Erträge aus Investmentanteilen 7.913,71 0,03
8. Erträge aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften 0,00 0,00
9a. Abzug inländischer Körperschaftsteuer 0,00 0,00
9b. Abzug ausländischer Quellensteuer 0,00 0,00
10. Sonstige Erträge 0,00 0,00
Summe der Erträge 7.270,41 0,03
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen -144,20 -0,00
2. Verwaltungsvergütung -77.543,49 -0,28
3. Verwahrstellenvergütung 0,00 0,00
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten 0,00 0,00
5. Sonstige Aufwendungen -9.122,80 -0,03
davon Kostenpauschale -9.122,80 -0,03
Summe der Aufwendungen -86.810,49 -0,31
III. Ordentlicher Nettoertrag -79.540,08 -0,28
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 48.956,22 0,17
2. Realisierte Verluste -25.940,47 -0,09
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften 23.015,75 0,08
V. Realisiertes Ergebnis des Rumpfgeschäftsjahres -56.524,33 -0,20
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 2.750,60 0,01
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste -337.364,61 -1,20
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Rumpfgeschäftsjahres -334.614,01 -1,19
VII. Ergebnis des Rumpfgeschäftsjahres -391.138,34 -1,39

 

*) Rundungsbedingte Differenzen bei den je Anteil-Werten sind möglich.
Verwendung der Erträge des Sondervermögens
Berechnung der Ausschüttung
EUR EUR
I. Für die Ausschüttung verfügbar insgesamt je Anteil*)
1 Vortrag aus dem Vorjahr 0,00 0,00
2 Realisiertes Ergebnis des Rumpfgeschäftsjahres -56.524,33 -0,20
3 Zuführung aus dem Sondervermögen 0,00 0,00
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet
1 Der Wiederanlage zugeführt 0,00 0,00
2 Vortrag auf neue Rechnung -56.524,33 -0,20
III. Gesamtausschüttung 0,00 0,00
1 Zwischenausschüttung 0,00 0,00
2 Endausschüttung 0,00 0,00
Umlaufende Anteile: Stück 280.480

Anhang.

Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotenzial wurde für dieses Sondervermögen gemäß der DerivateV nach dem qualifizierten Ansatz anhand eines Vergleichsvermögens ermittelt (relativer Value-at-Risk gem. § 8 DerivateV).

Zusammensetzung des Vergleichsvermögens (§ 37 Abs. 5 DerivateV i. V. m. § 9 DerivateV)
100% MSCI World NR in EUR

Dem Sondervermögen wird ein derivatefreies Vergleichsvermögen gegenübergestellt. Es handelt sich dabei um eine Art virtuelles Sondervermögen, dem keine realen Positionen oder Geschäfte zugrunde liegen. Die Grundidee besteht darin, eine plausible Vorstellung zu entwickeln, wie das Sondervermögen ohne Derivate oder derivative Komponenten zusammengesetzt wäre. Das Vergleichsvermögen muss den Anlagebedingungen, den Angaben im Verkaufsprospekt und den wesentlichen Anlegerinformationen des Sondervermögens im Wesentlichen entsprechen, ein derivatefreier Vergleichsmaßstab wird möglichst genau nachgebildet. In Ausnahmefällen kann von der Forderung des derivatefreien Vergleichsvermögens abgewichen werden, sofern das Sondervermögen Long/​Short-Strategien nutzt oder zur Abbildung von z.B. Rohstoffexposure oder Währungsabsicherungen.

Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko (§ 37 Abs. 4 Satz 1 und 2 DerivateV i. V. m. § 10 DerivateV)
kleinster potenzieller Risikobetrag 0,21%
größter potenzieller Risikobetrag 1,16%
durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag 0,87%

Der potenzielle Risikobetrag für das Marktrisiko des Sondervermögens wird über die Risikokennzahl Value-at-Risk (VaR) dargestellt. Zum Ausdruck gebracht wird durch diese Kennzahl der potenzielle Verlust des Sondervermögens, der unter normalen Marktbedingungen mit einem Wahrscheinlichkeitsniveau von 99% (Konfidenzniveau) bei einer angenommenen Haltedauer von 10 Arbeitstagen auf Basis eines effektiven historischen Betrachtungszeitraumes von einem Jahr nicht überschritten wird. Wenn zum Beispiel ein Sondervermögen einen VaR-Wert von 2,5% aufwiese, dann würde unter normalen Marktbedingungen der potenzielle Verlust des Sondervermögens mit einer Wahrscheinlichkeit von 99% nicht mehr als 2,5% des Wertes des Sondervermögens innerhalb von 10 Arbeitstagen betragen. Im Bericht wird die maximale, minimale und durchschnittliche Ausprägung dieser Kennzahl auf Basis einer Beobachtungszeitreihe von maximal einem Jahr oder ab Umstellungsdatum veröffentlicht. Der VaR-Wert des Sondervermögens darf das Zweifache des VaR-Werts des derivatefreien Vergleichsvermögens nicht übersteigen. Hierdurch wird das Marktrisiko des Sondervermögens klar limitiert.

Risikomodell (§ 37 Abs. 4 Satz 3 DerivateV i. V. m. § 10 DerivateV)
Varianz-Kovarianz Ansatz

Im Berichtszeitraum genutzter Umfang des Leverage gemäß der Brutto-Methode (§ 37 Abs. 4 Satz 4 DerivateV i. V. m. § 5 Abs. 2 DerivateV)
100,36%

Emittenten oder Garanten, deren Sicherheiten mehr als 20% des Wertes des Fonds ausgemacht haben (§ 37 Abs. 6 DerivateV):
Im Berichtszeitraum wiesen keine Sicherheiten eine erhöhte Emittentenkonzentration nach § 27 Abs. 7 Satz 4 DerivateV auf.

Erträge aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften EUR 0,00
Aufwendungen aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften EUR 0,00
Umlaufende Anteile STK 280.480
Anteilwert EUR 98,54

Angaben zu Bewertungsverfahren
Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgt durch die Verwaltungsgesellschaft auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen im Kapitalanlagegesetzbuch (§ 168) und der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und -Bewertungsverordnung (KARBV).
Aktien /​ aktienähnliche Genussscheine /​ Beteiligungen
Aktien und aktienähnliche Genussscheine werden grundsätzlich mit dem zuletzt verfügbaren Kurs ihrer Heimatbörse bewertet, sofern die Umsatzvolumina an einer anderen Börse mit gleicher Kursnotierungswährung nicht höher sind. Für Aktien, aktienähnliche Genussscheine und Unternehmensbeteiligungen, welche nicht an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt notiert oder gehandelt werden oder deren Börsenkurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, werden die Verkehrswerte zugrunde gelegt, die sich nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten ergeben.
Renten /​ rentenähnliche Genussscheine /​ Zertifikate /​ Schuldscheindarlehen
Für die Bewertung von Renten, rentenähnlichen Genussscheinen und Zertifikaten, die zum Handel an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt zugelassen sind, wird grundsätzlich der letzte verfügbare handelbare Kurs zugrunde gelegt. Renten, rentenähnliche Genussscheine und Zertifikate, welche nicht an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt notiert oder gehandelt werden oder deren Börsenkurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, werden mit marktnahen Kursstellungen (in der Regel Brokerquotes, alternativ mit sonstigen Preisquellen) bewertet, welche auf Basis geeigneter Verfahren validiert werden. Die Bewertung von Schuldscheindarlehen erfolgt in der Regel mit Modellbewertungen, die von externen Dienstleistern bezogen und auf Basis geeigneter Verfahren validiert werden.
Investmentanteile
Investmentanteile werden zum letzten von der Investmentgesellschaft festgestellten Rücknahmepreis bewertet, sofern dieser aktuell und verlässlich ist. Exchange-traded funds (ETFs) werden mit dem zuletzt verfügbaren Börsenkurs bewertet.
Derivate
Die Bewertung von Futures und Optionen, die an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt gehandelt werden, erfolgt grundsätzlich anhand des letzten verfügbaren handelbaren Kurses. Futures und Optionen, welche nicht an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt notiert oder gehandelt werden oder deren Börsenkurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, werden mit Verkehrswerten bewertet, welche mittels marktgängiger Verfahren (z.B. Black-Scholes-Merton) ermittelt werden. Die Bewertung von Swaps erfolgt anhand von Fair Values, welche mittels marktgängiger Verfahren (z.B. Discounted-Cash-Flow-Verfahren) ermittelt werden. Devisentermingeschäfte werden nach der Forward Point Methode bewertet.
Bankguthaben
Bankguthaben wird zum Nennwert bewertet.
Sonstiges
Der Wert aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, welche nicht in der Währung des Fonds geführt werden, wird in diese Währung zu den jeweiligen Devisenkursen (i.d.R. Reuters-Fixing) umgerechnet.

Gesamtkostenquote (laufende Kosten) *) 1,19%

*) diese Quote wurde aufgrund des Rumpfgeschäftsjahres annualisiert.

Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus.
Die anteiligen laufenden Kosten für die Zielfondsbestände sind auf Basis der zum Geschäftsjahresende des Dachfonds verfügbaren Daten ermittelt.

Für das Sondervermögen ist gemäß den Anlagebedingungen eine an die Kapitalverwaltungsgesellschaft abzuführende Kostenpauschale von insgesamt 0,10% p.a. vereinbart. Davon entfallen bis zu 0,10% p.a. auf die Verwahrstelle und bis zu 0,10% p.a. auf Dritte. Die Kostenpauschale deckt die in den Besonderen Anlagebedingungen und im Verkaufsprospekt aufgeführten Vergütungen und Kosten ab, die dem Sondervermögen nicht separat belastet werden. Die Verwaltungsvergütung ist nicht Bestandteil der Kostenpauschale und wird dem Sondervermögen gesondert belastet.

Der Gesellschaft fließen keine Rückvergütungen der aus dem Fonds an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen zu.

Die Gesellschaft gewährt an Vermittler, z.B. Kreditinstitute, wiederkehrend – meist jährlich – Vermittlungsentgelte als so genannte „Vermittlungsprovisionen“ bzw. „Vermittlungsfolgeprovisionen“.

Für den Erwerb und die Veräußerung der Investmentanteile sind keine Ausgabeaufschläge und keine Rücknahmeabschläge berechnet worden.
Für die Investmentanteile wurden von der verwaltenden Gesellschaft auf Basis des Zielfonds folgende Verwaltungsvergütungen in % p.a. erhoben:

AAF Parnassus US Sust.Equities Namens-Ant. X1 Acc. n.v.
AGIF-Allianz German Equity W 0,45
Alma C.I.F.-A.Ei.J.L.Cap Eq Fd Nam.-An.I Cap. 0,90
BNP Paribas Enhanced Bond 6M Act. Nom. Cap.I 0,12
BNP Paribas Enhanced Bond 6M Act. Nom. Cap.I 0,12
Deka Deutsche Börse EUROGOV Germany Money Market UCITS ETF 0,12
Deka MSCI USA Climate Change ESG UCITS ETF 0,25
DWS ESG Euro Money Market Fund 0,15
DWS Floating Rate Notes IC n.v.
Fidelity Fds-Sust.Asia Eq.Fund Reg.Shares I Acc. 0,80
I.M.II-NASDAQ-100 ESG ETF Reg.Shs Acc. 0,25
iSh.ST.Eu.600 Telecom.U.ETF DE Inhaber-Anlageakt. 0,45
iShs V-MSCI W.H.C.S.ESG U.ETF Reg.Shs Dis. 0,25
JPM.Fds-Em. Mkts Sust. Equ. Fd Act. Nom. S2 0,43
JPM.Fds-Europe Sustainable Eq. Act. Nom. S2(acc) 0,33
LMGF-LM CB US Eq.Sust.Leaders S Acc. 0,40
Majedie A.M.Intl I.Fd-US Equi. Reg.Acc.Shs Z 0,75
Schroder ISF – Gl.Ener.Trans. Act. Nom. IZ Acc. n.v.
UBS (Lux) Eq.-USA Gr.Sus. DL Act. Nom. s.I-A3 Acc. 0,50
UBS(Lux)Money Market-EUR Sust. P-acc 0,04
UBS (Lux) Mon.Mkt-Fd EUR Sust. Nam.-An. P-acc 0,00

 

Wesentliche sonstige Aufwendungen
Kostenpauschale EUR 9.122,80
Transaktionskosten im Rumpfgeschäftsjahr gesamt EUR 11.252,95

Vergütungssystem der Kapitalverwaltungsgesellschaft

Die Deka Vermögensmanagement GmbH unterliegt den für Kapitalverwaltungsgesellschaften geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihrer Vergütungssysteme. Zudem gilt die für alle Unternehmen der Deka-Gruppe verbindliche Vergütungsrichtlinie, die gruppenweite Standards für die Ausgestaltung der Vergütungssysteme definiert. Sie enthält die Grundsätze zur Vergütung und die maßgeblichen Vergütungsparameter.
Das Vergütungssystem der Kapitalverwaltungsgesellschaft wird mindestens einmal jährlich durch einen unabhängigen Vergütungsausschuss, das „Managementkomitee Vergütung“ (MKV) der Deka-Gruppe, auf seine Angemessenheit und die Einhaltung aller aufsichtsrechtlichen Vorgaben zur Vergütung überprüft.

Vergütungskomponenten
Das Vergütungssystem der Deka Vermögensmanagement GmbH umfasst fixe und variable Vergütungselemente sowie Nebenleistungen.
Für die Mitarbeiter und Geschäftsführung der Deka Vermögensmanagement GmbH findet eine maximale Obergrenze für den Gesamtbetrag der variablen Vergütung in Höhe von 200 Prozent der fixen Vergütung Anwendung.
Weitere sonstige Zuwendungen im Sinne von Vergütung, wie z.B. Anlageerfolgsprämien, werden bei der Deka Vermögensmanagement GmbH nicht gewährt.

Bemessung des Bonuspools
Der Bonuspool leitet sich – unter Berücksichtigung der finanziellen Lage der Deka Vermögensmanagement GmbH – aus dem vom Konzernvorstand der DekaBank Deutsche Girozentrale nach Maßgabe von § 45 Abs. 2 Nr. 5a KWG festgelegten Bonuspool der Deka-Gruppe ab und kann nach pflichtgemäßem Ermessen auch reduziert oder gestrichen werden.
Bei der Bemessung der variablen Vergütung sind grundsätzlich der individuelle Erfolgsbeitrag des Mitarbeiters, der Erfolgsbeitrag der Organisationseinheit des Mitarbeiters, der Erfolgsbeitrag der Deka Vermögensmanagement GmbH bzw. die Wertentwicklung der von dieser verwalteten Investmentvermögen sowie der Gesamterfolg der Deka-Gruppe zu berücksichtigen. Zur Bemessung des individuellen Erfolgsbeitrags des Mitarbeiters werden sowohl quantitative als auch qualitative Kriterien verwendet, wie z.B. Qualifikationen, Kundenzufriedenheit. Negative Erfolgsbeiträge verringern die Höhe der variablen Vergütung. Die Erfolgsbeiträge werden anhand der Erfüllung von Zielvorgaben ermittelt.
Die Bemessung und Verteilung der Vergütung an die Mitarbeiter erfolgt durch die Geschäftsführung. Die Vergütung der Geschäftsführung wird durch den Aufsichtsrat festgelegt.

Variable Vergütung bei risikorelevanten Mitarbeitern
Die variable Vergütung der Geschäftsführung der Kapitalverwaltungsgesellschaft und von Mitarbeitern, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil der Kapitalverwaltungsgesellschaft und der von ihr verwalteten Investmentvermögen haben, sowie bestimmten weiteren Mitarbeitern (zusammen als „risikorelevante Mitarbeiter“) unterliegt folgenden Regelungen:

Die variable Vergütung der risikorelevanten Mitarbeiter ist grundsätzlich erfolgsabhängig, d.h. ihre Höhe wird nach Maßgabe von individuellen Erfolgsbeiträgen des Mitarbeiters sowie den Erfolgsbeiträgen des Geschäftsbereichs und der Deka-Gruppe ermittelt.

Für die Geschäftsführung der Kapitalverwaltungsgesellschaft wird zwingend ein Anteil von 60 Prozent der variablen Vergütung über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren aufgeschoben. Bei risikorelevanten Mitarbeitern unterhalb der Geschäftsführungs-Ebene beträgt der aufgeschobene Anteil 40 Prozent der variablen Vergütung und wird über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren aufgeschoben.

Jeweils 50 Prozent der sofort zahlbaren und der aufgeschobenen Vergütung werden in Form von Instrumenten gewährt, deren Wertentwicklung von der nachhaltigen Wertentwicklung der Kapitalverwaltungsgesellschaft und der Unternehmenswertentwicklung der Deka-Gruppe abhängt. Diese nachhaltigen Instrumente unterliegen nach Eintritt der Unverfallbarkeit einer Sperrfrist von einem Jahr.

Der aufgeschobene Anteil der Vergütung ist während der Wartezeit risikoabhängig, d.h. er kann im Fall von negativen Erfolgsbeiträgen des Mitarbeiters, der Kapitalverwaltungsgesellschaft bzw. der von dieser verwalteten Investmentvermögen oder der Deka-Gruppe gekürzt werden oder komplett entfallen. Jeweils am Ende eines Jahres der Wartezeit wird der aufgeschobene Vergütungsanteil anteilig unverfallbar. Der unverfallbar gewordene Baranteil wird zum jeweiligen Zahlungstermin ausgezahlt, die unverfallbar gewordenen nachhaltigen Instrumente werden erst nach Ablauf der Sperrfrist ausgezahlt.

Risikorelevante Mitarbeiter, deren variable Vergütung für das jeweilige Geschäftsjahr einen Schwellenwert von 75 TEUR nicht überschreitet, erhalten die variable Vergütung vollständig in Form einer Barleistung ausgezahlt.

Überprüfung der Angemessenheit des Vergütungssystems

Die Überprüfung des Vergütungssystems gemäß den geltenden regulatorischen Vorgaben für das Geschäftsjahr 2021 fand im Rahmen der jährlichen zentralen und unabhängigen internen Angemessenheitsprüfung des MKV statt. Dabei konnte zusammenfassend festgestellt werden, dass die Grundsätze der Vergütungsrichtlinie und aufsichtsrechtlichen Vorgaben an Vergütungssysteme von Kapitalverwaltungsgesellschaften eingehalten wurden. Das Vergütungssystem der Deka Vermögensmanagement GmbH war im Geschäftsjahr 2021 angemessen ausgestaltet. Es konnten keine Unregelmäßigkeiten festgestellt werden.

Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr der

Deka Vermögensmanagement GmbH* gezahlten Mitarbeitervergütung EUR 11.022.961,23
davon feste Vergütung EUR 9.410.384,47
davon variable Vergütung EUR 1.612.576,76
Zahl der Mitarbeiter der KVG 112

 

Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr der
Deka Vermögensmanagement GmbH* gezahlten Vergütung an bestimmte Mitarbeitergruppen** EUR 1.389.872,78
Geschäftsführer EUR 797.028,42
weitere Risk Taker EUR 280.108,00
Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen EUR 0,00
Mitarbeiter in gleicher Einkommensstufe wie Geschäftsführer und Risk Taker EUR 312.736,36

* Mitarbeiterwechsel innerhalb der Deka-Gruppe werden einheitlich gemäß gruppenweitem Vergütungsbericht dargestellt.

** weitere Risk Taker: alle sonstigen Risk Taker, die nicht Geschäftsführer oder Risk Taker mit Kontrollfunktionen sind. Mitarbeiter in Kontrollfunktionen: Mitarbeiter in Kontrollfunktionen, die als Risk Taker identifiziert wurden oder sich auf derselben Einkommensstufe wie Risk Taker oder Geschäftsführer befinden.

Zusätzliche Angaben gemäß der Verordnung (EU) 2015/​2365 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften
(Angaben pro Art des Wertpapierfinanzierungsgeschäfts/​Total Return Swaps)

Das Sondervermögen hat im Berichtszeitraum keine Wertpapier-Darlehen-, Pensions- oder Total Return Swap-Geschäfte getätigt. Zusätzliche Angaben gemäß Verordnung (EU) 2015/​2365 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften sind daher nicht erforderlich.

Angaben gemäß § 101 Abs. 2 Nr. 5 KAGB

Basierend auf dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) macht die Kapitalverwaltungsgesellschaft zu § 134c Abs. 4 AktG folgende Angaben:

Wesentliche mittel- bis langfristige Risiken
Informationen zu den wesentlichen allgemeinen mittel- bis langfristigen Risiken des Sondervermögens sind im Verkaufsprospekt unter dem Abschnitt „Risikohinweise“ aufgeführt. Für die konkreten wesentlichen Risiken im Rumpfgeschäftsjahr verweisen wir auf den Tätigkeitsbericht.

Zusammensetzung des Portfolios, die Portfolioumsätze und die Portfolioumsatzkosten
Die Zusammensetzung des Portfolios und die Portfolioumsätze können der Vermögensaufstellung bzw. den Angaben zu den während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäften, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen, entnommen werden. Die Portfolioumsatzkosten werden im Anhang des vorliegenden Jahresberichts ausgewiesen (Transaktionskosten).

Berücksichtigung der mittel- bis langfristigen Entwicklung der Gesellschaft bei der Anlageentscheidung
Die Anlageziele und Anlagepolitik des Fonds werden im Tätigkeitsbericht dargestellt. Bei den Anlageentscheidungen werden die mittel- bis langfristigen Entwicklungen der Portfoliogesellschaften berücksichtigt. Dabei soll ein Einklang zwischen den Anlagezielen und Risiken sichergestellt werden.

Einsatz von Stimmrechtsberatern
Zum Einsatz von Stimmrechtsberatern informieren der Mitwirkungsbericht sowie der Stewardship Code der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die Dokumente stehen auf folgender Internetseite zur Verfügung: https:/​/​www.deka.de/​privatkunden/​ueber-uns/​deka-vermoegensmanagement-im-profil (Corporate Governance).

Handhabung der Wertpapierleihe und Umgang mit Interessenkonflikten im Rahmen der Mitwirkung in den Gesellschaften, insbesondere durch Ausübung von Aktionärsrechten
Auf inländischen Hauptversammlungen von börsennotierten Aktiengesellschaften übt die Kapitalverwaltungsgesellschaft das Stimmrecht entweder selbst oder über Stimmrechtsvertreter aus. Verliehene Aktien werden rechtzeitig an die Kapitalverwaltungsgesellschaft zurückübertragen, sodass diese das Stimmrecht auf Hauptversammlungen wahrnehmen kann. Für die in den Sondervermögen befindlichen ausländischen Aktien erfolgt die Ausübung des Stimmrechts insbesondere bei Gesellschaften, die im EURO STOXX 50® oder STOXX Europe 50® vertreten sind, sowie für US-amerikanische und japanische Gesellschaften mit signifikantem Bestand, falls diese Aktien zum Hauptversammlungstermin nicht verliehen sind. Zum Umgang mit Interessenkonflikten im Rahmen der Mitwirkung in den Gesellschaften informieren der Stewardship Code und der Mitwirkungsbericht der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die entsprechenden Dokumente stehen Ihnen auf folgender Internetseite zur Verfügung: https:/​/​www.deka.de/​privatkunden/​ueber-uns/​deka-vermoegensmanagement-im-profil (Corporate Governance).

Weitere zum Verständnis des Berichts erforderliche Angaben

Ermittlung Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste:
Die Ermittlung der Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste erfolgt dadurch, dass in jedem Berichtszeitraum die in den Anteilpreis einfließenden Wertansätze der im Bestand befindlichen Vermögensgegenstände mit den jeweiligen historischen Anschaffungskosten verglichen werden, die Höhe der positiven Differenzen in die Summe der nicht realisierten Gewinne einfließen, die Höhe der negativen Differenzen in die Summe der nicht realisierten Verluste einfließen und aus dem Vergleich der Summenpositionen zum Ende des Berichtszeitraumes mit den Summenpositionen zum Anfang des Berichtszeitraumes die Nettoveränderungen ermittelt werden.

Bei den unter der Kategorie „Nichtnotierte Wertpapiere“ ausgewiesenen unterjährigen Transaktionen kann es sich um börsengehandelte bzw. in den organisierten Markt einbezogene Wertpapiere handeln, deren Fälligkeit mittlerweile erreicht ist und die aus diesem Grund der Kategorie nichtnotierte Wertpapiere zugeordnet wurden.

Die Klassifizierung von Geldmarktinstrumenten erfolgt gemäß Einstufung des Informationsdienstleisters WM Datenservice und kann in Einzelfällen von der Definition in § 194 KAGB abweichen. Insofern können Vermögensgegenstände, die gemäß § 194 KAGB unter Geldmarktinstrumente fallen, in der Vermögensaufstellung außerhalb der Kategorie „Geldmarktpapiere“ ausgewiesen sein.

 

Frankfurt am Main, den 8. Dezember 2022

Deka Vermögensmanagement GmbH

Die Geschäftsführung

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers.

An die Deka Vermögensmanagement GmbH,
Frankfurt am Main

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens Deka-BasisAnlage ZielStruktur offensiv 2025 – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juni 2022 bis zum 30. September 2022, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 30. September 2022, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juni 2022 bis zum 30. September 2022 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Deka Vermögensmanagement GmbH unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht

Die gesetzlichen Vertreter der Deka Vermögensmanagement GmbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung des Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Investmentvermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u.a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die Deka Vermögensmanagement GmbH zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Deka Vermögensmanagement GmbH abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der Deka Vermögensmanagement GmbH bei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die Deka Vermögensmanagement GmbH aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die Deka Vermögensmanagement GmbH nicht fortgeführt wird.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresberichts, einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Frankfurt am Main, den 12. Dezember 2022

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Kühn
Wirtschaftsprüfer
Steinbrenner
Wirtschaftsprüfer

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