Delivery Hero SE: BaFin setzt Geldbuße fest

Last Updated: Montag, 13.11.2023By Tags: ,

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Delivery Hero SE, ein in Deutschland ansässiges Unternehmen, das im organisierten Markt mit Wertpapieren und anderen Finanzinstrumenten handelt, mit einer Geldstrafe von 630.000 Euro belegt. Diese Strafe, datiert auf den 25. Oktober 2023, resultiert aus einem Verstoß gegen die Marktmissbrauchsverordnung (MAR), insbesondere wegen des Versäumnisses, eine Insiderinformation öffentlich zu machen.

Delivery Hero SE hat die Möglichkeit, Widerspruch gegen diesen Strafbescheid einzulegen.

Hintergrundinformation

Firmen wie Delivery Hero SE, die in Deutschland ansässig sind und auf dem organisierten Markt agieren, sind zur Ad-hoc-Publizität verpflichtet. Das bedeutet, sie müssen Insiderinformationen unverzüglich offenlegen. Als Insiderinformationen gelten jene Daten, die noch nicht öffentlich sind, aber bei Bekanntwerden den Preis eines Finanzinstruments erheblich beeinflussen könnten. Diese Verpflichtung ist in der MAR festgeschrieben.

Die sofortige Veröffentlichung von Insiderinformationen ist aus mehreren Gründen essenziell. Sie soll verhindern, dass Insider durch ihren Informationsvorsprung ungerechte Handelsvorteile erlangen. Außerdem soll sie sicherstellen, dass Anleger bei ihren Investitionsentscheidungen nicht in die Irre geführt werden.

Ein Verstoß gegen die Verpflichtung zur Veröffentlichung von Insiderinformationen, wie in Artikel 17 Absatz 1 Unterabsatz 1 der MAR festgelegt, kann von der BaFin mit einer Geldbuße geahndet werden. Die Höchststrafe kann bis zu 2,5 Millionen Euro oder bis zu zwei Prozent des Gesamtumsatzes des Unternehmens betragen.

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