ECHOS Holding AG: BaFin setzt Geldbuße fest

Last Updated: Montag, 13.11.2023By Tags: ,

Die ECHOS Holding AG wurde von der Finanzaufsichtsbehörde BaFin mit einem Bußgeld belegt. Am 20. September 2023 setzte die BaFin eine Strafzahlung von 32.500 Euro gegen das Unternehmen fest. Der Grund für diese Maßnahme war ein Verstoß der ECHOS Holding AG gegen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Das Unternehmen hatte versäumt, den Halbjahresfinanzbericht für 2022 öffentlich zugänglich zu machen und darüber hinaus nicht angegeben, wo und wann dieser Bericht online eingesehen werden kann.

Auch wenn solche Halbjahresberichte grundsätzlich im Unternehmensregister einsehbar sind, sind Unternehmen verpflichtet, die Öffentlichkeit über zusätzliche Veröffentlichungsorte ihrer Finanzberichte zu informieren.

Als Kontext dazu: Finanzberichte bieten einen Einblick in die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens. Sie sind essenziell für Investoren, um fundierte Entscheidungen über Investitionen zu treffen. Firmen wie die ECHOS Holding AG, die in Deutschland ansässig sind und Wertpapiere am organisierten Markt ausgeben, müssen ihren Halbjahresfinanzbericht spätestens drei Monate nach Ende des Berichtszeitraums veröffentlichen. Zudem müssen sie öffentlich bekanntgeben, wann und wo diese Berichte außerhalb des Unternehmensregisters zugänglich sind.

Unternehmen, die diese Berichte und Hinweise nicht fristgemäß oder überhaupt nicht veröffentlichen, verstoßen gegen das WpHG. Die BaFin kann solche Verstöße mit einem Bußgeld bestrafen, das bis zu zehn Millionen Euro oder bis zu fünf Prozent des Gesamtumsatzes des Unternehmens betragen kann.

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