ECHOS Holding AG: BaFin setzt Geldbuße fest

Last Updated: Montag, 13.11.2023By Tags: ,

Die BaFin hat gegen die ECHOS Holding AG am 12. Oktober 2023 eine Geldstrafe in Höhe von 7.800 Euro verhängt. Das Unternehmen hatte gegen Bestimmungen des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen, indem es nicht angab, wann und wo der Jahresfinanzbericht für 2022 online zugänglich gemacht wurde.

Obwohl Jahresfinanzberichte prinzipiell im Unternehmensregister zu finden sind, sind Unternehmen verpflichtet, zusätzlich darauf hinzuweisen, wo und wann diese Berichte anderweitig veröffentlicht werden.

Als Hintergrundinformation: Ein Finanzbericht gibt Aufschluss über die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens, einschließlich seiner Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Diese Daten sind für Investoren von großer Bedeutung, um sachkundige Investitionsentscheidungen zu treffen. Firmen wie die ECHOS Holding AG, die in Deutschland ansässig sind und hier Wertpapiere ausgeben, müssen öffentlich bekannt geben, wann und wo sie ihre Jahresfinanzberichte über das Unternehmensregister hinaus veröffentlichen (sogenannte Hinweisbekanntmachung).

Diese Bekanntgabe muss innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des jeweiligen Geschäftsjahres und vor der ersten Veröffentlichung des Jahresfinanzberichts erfolgen.

Ein Unternehmen, das seine Hinweisbekanntmachungspflicht nicht erfüllt, handelt widerrechtlich nach dem WpHG. Bei solchen Verstößen kann die BaFin eine Geldstrafe verhängen, die im Höchstfall zehn Millionen Euro oder bis zu fünf Prozent des jährlichen Gesamtumsatzes des Unternehmens betragen kann.

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