Eine für Alle: BaFin-Info-Seite zu DORA ist online

Last Updated: Montag, 13.11.2023By Tags: ,

Ab Januar 2025 tritt die EU-Verordnung DORA in Kraft, die für zahlreiche Unternehmen im Finanzsektor und darüber hinaus von Relevanz ist. Umfassende Informationen zu dieser Verordnung sind nun unter www.bafin.de/dora verfügbar, und die Finanzaufsicht BaFin wird dafür sorgen, dass die Inhalte regelmäßig auf den neuesten Stand gebracht werden.

DORA, der Digital Operational Resilience Act, zielt darauf ab, den europäischen Finanzmarkt im Hinblick auf Cyberrisiken und Vorfälle im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie zu schützen. Nahezu alle regulierten Institute und Unternehmen des europäischen Finanzsektors sind von DORA betroffen. Aber auch viele andere Firmen, wie IT-Dienstleister, müssen die Vorgaben dieser Verordnung beachten.

Die BaFin hat bei der Implementierung von DORA in Deutschland eine zentrale Rolle. Auf der neu eingerichteten Informationsseite werden alle wesentlichen Details zu DORA und seiner Anwendung präsentiert.

Zu den Hauptthemen der Webseite gehören die rechtlichen Aspekte der Verordnung, ihr Geltungsbereich und laufende Konsultationen. Zudem können Besucher der Seite Einblicke in die zusätzlichen Verantwortlichkeiten der BaFin im Rahmen von DORA gewinnen. Für eine schnelle Übersicht bietet die BaFin einen Abschnitt mit „Häufig gestellten Fragen“, in dem kompakte Informationen angeboten werden. Es ist geplant, den Inhalt der Webseite kontinuierlich zu aktualisieren und zu erweitern.

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