Ella Media und das Thema KI und das Risiko für die Anleger

Last Updated: Samstag, 11.11.2023By

Nun, wenn ein Startup eine tolle idee hat, dann sagen wir „Super macht mal“, aber das was Michael Keusgen da vor hat, das hat uns von Beginn an nicht überzeugen können. Michael Keusgen ist ein „guter Redner“, aber den braucht man bei dem Projekt nicht. Hier braucht man eine Person die mit Herzblut dabei ist, und weiss wovon er redet, und das nicht nur „theoretisch“.

Kritisch shen wir eben auch, das sich Michael Kesugen KI Kompetenz kaufen muss um überhaupt zum Erfolg zu kommen, was ers elber auch vom Risiko her sehr git im Prospekt beschreibt.

Kritisch finden wir dann ganz klar, wenn sich der „Erfinder“ sofort erstmal 1,75 Millionen Euro von den Anlegergeldern herausnimmt. Nun wäre doch einmal zu klären, was ar denn da genau diese Summe von 1,75 Millionen Eur WERT? Wer hat denn dazu ein Gutachten gemacht? Das würde uns einmal brennend interessieren, denn ganz klar Michael Keusgen hat uns immer gesagt „da stehen wir ganz am Anfang“ Was war denn da eben genau 1,75 Millionen Euro Wert? Mir sind keine Softwarepatente usw. bekannt die man hätte verkaufen können.

Hier die Risiken aus dem Prospekt:

Risiken im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit und der Branche der Emittentin
1) Die Emittentin ist ein Start-up-Unternehmen, das im Dezember 2020 gegründet wurde und daher eine begrenzte operative Geschäftstätigkeit aufweist und noch über keinen Jahresabschluss für ein volles Geschäftsjahr verfügt.
2) Die Geschäftsstrategie der Emittentin wird erhebliche Ausgaben erfordern und es ist zu erwarten, dass auch nach erfolgreichem Verkauf aller unter dem aktuellen Prospekt angebotenen Partizipationsscheine zusätzliche Partizipationsscheine ausgegeben werden.
3) Der tatsächliche Markt für die Leistungen der Software der Emittentin könnte deutlich kleiner sein als erwartet.
4) Die Leistungsfähigkeit der von der Emittentin entwickelten Software ist noch nicht absehbar und könnte mit einem wesentlich längeren Entwicklungsaufwand und Entwicklungskosten verbunden sein als derzeit erwartet.
5) Die Entwicklung von Software, die die Konzepte der künstlichen Intelligenz anwenden soll, ist von der Verfügbarkeit hochqualifizierter und erfahrener Softwareprogrammierer abhängig, die auf dem Markt nur sehr selten zu finden und schwer zu rekrutieren und zu halten sind.
6) Heutzutage veraltet die Technologie aufgrund des weltweiten Wettbewerbs und der Innovation in Bezug auf Hard- und Software innerhalb kurzer Zeit und die Emittentin kann nicht ausschliessen, dass die Software in Zukunft veraltet sein könnte.
7) Obwohl sich die Emittentin nach besten Kräften bemüht, Patente und/oder andere Urheberrechte für die Software zu erhalten, besteht bei Software generell das Risiko, dass sie trotz eines solchen Schutzes kopiert und modifiziert wird, was dazu führen könnte, dass der erlangte Schutz des geistigen Eigentums nicht verteidigt werden kann.

Rechtliche und regulatorische Risiken
8) Vertraulichkeitsvereinbarungen mit Mitarbeitern und anderen Personen verhindern möglicherweise nicht ausreichend die Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen und anderen geschützten Informationen.
9) Möglichkeit der Abhängigkeit von Geschäftspartnern hinsichtlich Geheimhaltungs- und Exklusivitätsvereinbarungen bezüglich der Entwicklung der Software.
10) Trotz aller Bemühungen der Emittentin kann die Software Produkte generieren, die potentiell geistige Eigentumsrechte Dritter verletzen.
11) Die von der Software erzeugten Produkte wie Texte, Audio, Bilder, Videos oder Kombinationen davon können strafrechtliche Verbrechen oder Vergehen darstellen.
12) Es besteht das Risiko, dass die Emittentin nicht in der Lage ist, die in der Datenschutzverordnung festgelegten Massnahmen und Anforderungen einzuhalten, und eine solche Nicht-Einhaltung könnte zu hohen Verwaltungsstrafen führen, die sich erheblich negativ auf die Finanzlage der Emittentin auswirken könnten.
13) Die Rechte der Aktionäre einer Schweizer Gesellschaft können sich von den Rechten der Aktionäre einer ausländischen Gesellschaft unterscheiden. Zudem kann sich die Gesetzgebung, Auslegung und Anwendung von Rechtsakten in der Schweiz von denjenigen in anderen Ländern unterscheiden.