EU-Kommission prüft erneut Coronahilfen für Condor nach Gerichtsurteil

Last Updated: Montag, 29.07.2024By

Die EU-Kommission hat eine vertiefte Prüfung der millionenschweren deutschen Coronahilfe für die Fluggesellschaft Condor eingeleitet. Diese Entscheidung folgt auf ein Urteil des EU-Gerichts vom Anfang Mai, das die Beihilfe in Höhe von 321 Millionen Euro aus dem Jahr 2021 für rechtswidrig erklärte. Das Gericht in Luxemburg gab damit einer Klage des Condor-Konkurrenten Ryanair statt.

Die EU-Kommission prüft nun erneut, ob die deutsche Coronahilfe für Condor mit den geltenden Beihilfevorschriften vereinbar ist. Insbesondere wird untersucht, ob die Unterstützung den Wettbewerb im europäischen Luftverkehrsmarkt unverhältnismäßig beeinträchtigt hat. Die Prüfung umfasst eine detaillierte Analyse der wirtschaftlichen Lage von Condor und der Bedingungen, unter denen die Beihilfe gewährt wurde.

Die erneute Untersuchung könnte weitreichende Folgen für die zukünftige staatliche Unterstützung von Unternehmen in der EU haben. Branchenexperten beobachten den Fall genau, da er wichtige Präzedenzfälle für die Auslegung und Anwendung des EU-Beihilferechts setzen könnte. Condor selbst betont, dass die Unterstützung notwendig war, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie zu bewältigen und Arbeitsplätze zu sichern.

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