Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen die Singulus Technologies Aktiengesellschaft

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) verhängte am 29. Juni 2023 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro gegen die Singulus Technologies Aktiengesellschaft.

Der Grund für diese Maßnahme war ein Verstoß gegen § 325 des Handelsgesetzbuches (HGB). Die Singulus Technologies Aktiengesellschaft hat ihre Unterlagen zur Konzernrechnungslegung für das Jahr 2021 nicht fristgerecht beim Betreiber des Bundesanzeigers zur Veröffentlichung eingereicht. Die Basis für diese Strafzahlung findet sich in § 335 HGB.

Das Unternehmen hat die Entscheidung des BfJ akzeptiert und keine Einwände gegen das Ordnungsgeld vorgebracht.

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