HEP Kapitalverwaltung AG – Jahresbericht zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Last Updated: Samstag, 11.11.2023By

HEP Kapitalverwaltung AG

Güglingen

Jahresbericht zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020

1 Geschäftsmodell, Ziele und Strategie der Gesellschaft

Das Berichtsjahr 2020 stellt für die Gesellschaft das sechste volle Geschäftsjahr seit der Regulierung des Marktes für geschlossene Investmentvermögen dar.

Die Gesellschaft hat im April 2017 bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Betreiben einer AIF- Kapitalverwaltungsgesellschaft gemäß §§ 20,22 KAGB zur Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-AIF und ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung) gestellt. Die Gesellschaft hat am 24.01.2018 die Erlaubnis erhalten.

Die Gesellschaft ist eine 100- prozentige Tochter der hep global GmbH, Güglingen.

Die derzeitige operative Geschäftstätigkeit der Gesellschaft umfasst als externe AIF- Kapitalverwaltungsgesellschaft im Wesentlichen die Verwaltung von

a)

geschlossenen inländischen Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB mit dem Anlageschwerpunkt in Sachwerten (Erneuerbare Energien),

b)

geschlossenen inländischen Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB mit dem Anlageschwerpunkt in Sachwerten (Erneuerbare Energien)

Ferner umfasst der Unternehmensgegenstand gemäß BaFin-Zulassung die Verwaltung von AIF, die in Immobilien, in ÖPP-Projektgesellschaften, in Unternehmensbeteiligungen oder in mehrstöckigen Strukturen (auch über andere AIF) investieren sowie von AIF, die in Vermögenswerte nach §§ 193 ff. KAGB oder in Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 3 KAGB investieren. Der Fokus der Zielinvestitionen liegt dabei im Bereich Erneuerbare Energien. Der geplante satzungsmäßige Unternehmensgegenstand nennt ergänzend die Verwaltung von entsprechenden EU-AIF und ausländischen AIF.

Die Gesellschaft verwaltet insgesamt zwölf Investmentvermögen (davon vier Investmentvermögen nach § 353 Abs. 1 KAGB), von denen zum 31.12.2020 sechs bereits voll investiert sind. Ein Investmentvermögen nach § 353 Abs. 1 KAGB befindet sich in Liquidation.

Die Gesellschaft bedient mit zwei Publikums-AIF bzw. vier im Berichtsjahr im Vertrieb befindlichen Spezial-AIF alle gesetzlich definierten Anlegergruppen, also Privatkunden ebenso wie semiprofessionelle und professionelle Anleger, mit individuell an den Bedürfnissen dieser Anlegergruppen ausgerichteten Produkten.

Im Bereich Portfoliomanagement der Gesellschaft erfolgen Konzeption neuer Investmentvermögen, laufendes AIF-, Asset- und Objektmanagement sowie Liquiditätsmanagement für den verwalteten Bestand der Investmentvermögen und die Betreuung der ca. 2.000 Anleger. Zudem gehören die Bereiche Finanzen und interne Revision zum Bereich Portfoliomanagement. Im Bereich Risikomanagement erfolgen das Risikocontrolling und das Meldewesen. Ferner sind dort die Themen Compliance und Geldwäsche angesiedelt.

2 Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Das Jahr 2020 stand im Zeichen der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19- Pandemie). Die Pandemie hat die Weltwirtschaft hart getroffen und eine Vielzahl von Prognosen aus dem Jahr 2019 zur Entwicklung der Wirtschaft weltweit stark beeinträchtigt. Nach Schätzungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) vom Januar 2021 ist die Weltwirtschaft in 2020 um 3,5 % eingebrochen1. Dieser Wert liegt jedoch unter der Prognose vom Oktober 2020 mit 4,4 %. 2021 sieht der IWF trotz der Corona-Krise optimistisch und hat seine Prognose für das Wachstum der Weltwirtschaft in diesem Jahr um 0,3 Prozentpunkte auf 5,5 Prozent angehoben. Als Grund nannte der IWF die positive Wirkung der anlaufenden Impfkampagnen und die jüngst zusätzlich beschlossenen Konjunkturpakete in Europa, den USA und Japan. Allerdings sind diese Zahlen nach wie vor aufgrund der Pandemie und der Zunahme von Mutationen des Coronavirus mit großer Unsicherheit verbunden.

Relativ hart wurde die Eurozone von der Corona-Krise getroffen. So sank nach Schätzungen der europäischen Statistikbehörde Eurostat das Bruttoinlandsprodukt (BIP) im gemeinsamen Währungsraum in 2020 um 6,8 % im Vergleich zum Vorjahr2.

Die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland hat sich deutlich abgeschwächt. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im 4. Quartal 2020 gegenüber dem 3. Quartal 2020 – preis-, saison- und kalenderbereinigt – zwar nahezu unverändert (+0,1 %). Im Verlauf des Jahres hatte sich die deutsche Wirtschaft nach dem historischen Einbruch des BIP um 9,7 % im 2. Quartal 2020 im Sommer zunächst erholt (+8,5 % im 3. Quartal). Im 4. Quartal aber wurde diese Erholung durch die zweite Corona-Welle und den erneuten Lockdown zum Jahresende gebremst. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ergibt sich daraus für das gesamte Jahr 2020 ein Rückgang des BIP um 5,0 %. Die deutsche Wirtschaft ist somit nach einer zehnjährigen Wachstumsphase im Corona-Krisenjahr 2020 in eine tiefe Rezession geraten, ähnlich wie zuletzt während der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/​2009. Der konjunkturelle Einbruch fiel aber im Jahr 2020 den vorläufigen Berechnungen zufolge insgesamt weniger stark aus als 2009 mit -5,7 %3.

Die C0VID-19-Pandemie hinterließ im Jahr 2020 deutliche Spuren in nahezu allen Wirtschaftsbereichen. Die Produktion wurde sowohl in den Dienstleistungsbereichen als auch im produzierenden Gewerbe teilweise massiv eingeschränkt.

2.2 Branchenbezogene Rahmenbedingungen

Das Potential für die Auflage und Verwaltung alternativer Investmentfonds (Spezial-AIF und Publikums-AIF) mit dem Schwerpunkt der Erneuerbaren Energien wird als hoch eingeschätzt. Hierfür spricht einerseits die bislang geringe Quote entsprechender Produkte in den Portfolios der Zielkunden. Auf der anderen Seite ist der Ausbau der Erneuerbaren Energien in einigen Ländern der Welt erklärtes politisches Ziel und wird durch staatliche Förderungen flankiert. Hierzu gehören die Länder, in denen die Gesellschaft unseres Erachtens über ausgezeichnete lokale Netzwerke verfügt, wie beispielsweise Deutschland, Japan und insbesondere die USA. So präsentierte die Regierung der USA etwa im April 2021 auf dem von ihr einberufenen Weltklimagipfel ein Infrastrukturprogramm in der Höhe von 1,3 Billionen US-Dollar, von denen allein 100 Milliarden US-Dollar für den Austausch defekter und den Bau neuer Stromtrassen vorgesehen sind.

1 BMWK – Weltwirtschaft (bmwi.de)
2 Wirtschaft der Eurozone schrumpft | Wirtschaft | DW | 02.02.2021
3 Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2020 um 5.0 % gesunken – Statistisches Bundesamt (destatis.de)

Basierend auf den Ergebnissen eigener Markterhebungen der Ratingagentur Scope Analysis GmbH vom 04.02.2021 lassen sich folgende Kernaussagen zum Markt geschlossener Publikums-AIF ableiten:

Im Jahr 2020 wurden 32 geschlossene Publikums-AIF (alternative Investmentfonds) und 41 Vermögensanlagen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zum Vertrieb zugelassen. Das geplante Eigenkapitalvolumen der Publikums-AIF sank dabei gegenüber dem Vorjahr um rund 32%. Bei den Vermögensanlagen war der Rückgang in etwa gleich stark: Das zu platzierende Kapital sank um rund 35% auf nunmehr noch rund 438 Mio. EUR.

Der Rückgang des Angebotsvolumens resultiert laut Scope vor allem aus zwei Gründen: Zum einen ist diese Entwicklung der COVID-19-Pandemie geschuldet. Geplante bzw. bereits strukturierte AIF wurden teilweise nicht zum Vertrieb angemeldet und Produkte mit bereits erhaltener Vertriebszulassung haben ihren Vertrieb nie gestartet. Ursächlich ist hierbei die geringere Nachfrage nach langfristigen Investmentprodukten in einem zunehmend von Unsicherheiten geprägten Marktsegment. Im Immobilienbereich sind hiervon besonders der Hotel- und Non-Food-Einzelhandelssektor betroffen, während die Nutzungsarten Wohnen und Lebensmittel- Einzelhandel als unkritisch und damit krisenresistenter einzuschätzen sind. Zum anderen fehlen Fonds mit hohen Emissionsvolumina, im Jahr 2020 kam kein Publikums-AIF auf den Markt, dessen prospektiertes Eigenkapital über der 100 Mio. EUR-Marke lag, wohingegen im Jahr 2019 vier Publikums-AIF diese Schwelle überschritten.

Risikogemischte Konzepte überwiegen auch 2020. 27 der zugelassenen 32 Publikums-AIF und damit rund 84% sind risikogemischt konzipiert. Das heißt, sie erfüllen die Vorgaben des KAGBs in Bezug auf Risikomischung und profitieren im Gegenzug von reduzierten Anforderungen im Vertrieb, zum Beispiel in Bezug auf die Höhe der Mindestanlagesumme. Von diesen 27 risikogemischten AIF sind 23 Fonds Blindpool- bzw. Semi-Blindpool-Konstruktionen, bei denen zwar die Investitionskriterien feststehen, aber die Investitionsobjekte noch nicht bzw. nur zum Teil.

Immobilien sind weiter die dominierende Assetklasse

Von den 32 im vergangenen Jahr zugelassenen Publikums-AIF investieren 22 in Immobilien. Diese 22 Fonds vereinen ein prospektiertes Eigenkapitalvolumen in Höhe von 590 Mio. EUR auf sich, was rund 70% des gesamten Neuangebotes des Jahres 2020 entspricht. Zum Vergleich: Im Jahr 2019 waren es 67% des prospektierten Eigenkapitals bzw. 15 von 24 der zugelassenen Publikums-AIF.

Die Anlageklassen erneuerbare Energien und Multi-Asset bilden mit einem prospektiertem Eigenkapital in Höhe von 52,5 Mio. EUR (zwei AIF) und 3,2 Mio. EUR (ein AIF) bzw. 6,3 % und 0,4 % des Gesamtangebots eine Nische. Zu den zwei AIF aus der Assetklasse erneuerbare Energien zählen der „HEP – Solar Portfolio 2″ und der „ÖKORENTA Erneuerbare Energien 11″. Der „BVT Concentio Vermögensstrukturfonds III“ ist der einzige Fonds aus der Assetklasse Multi-Asset.

Ausblick 2021

Hauptverantwortlich für das Unterschreiten der Eine-Milliarde-Euro-Schwelle des prospektierten Emissionsvolumens im letzten Jahr war die COVID-19-Pandemie. Geplante bzw. bereits strukturierte AIF wurden nicht in den Genehmigungsprozess gegeben und bei Produkten mit bereits erhaltener Vertriebszulassung erfolgte z.T. kein Vertriebsstart. Entscheidend für die künftige Entwicklung sind die Folgen der COVID-19-Krise. In Summe erwartet Scope für das Jahr 2021 noch keine Zunahme der Emissionsaktivitäten der geschlossenen Publikums-AIF, sondern eher ein Niveau leicht unterhalb des Vorjahres. Hinsichtlich der Assetklassen rechnet Scope ähnlich wie im Jahr 2020 mit einer Dominanz der Immobilienfonds und einem Anteil der Assetklasse Private Equity in etwa auf Höhe des Niveaus von 2020.

2.3 Marktstellung

Die HEP KVG hat sich in den letzten Jahren am Markt als aktiver Spieler etabliert. Insbesondere im Bereich Erneuerbare Energien im Publikums-AIF-Sektor konnte die Gesellschaft Marktanteile gewinnen und ist unter den führenden Emissionshäusern zu finden. Diese Marktstellung soll verteidigt und weiter ausgebaut werden. In den nächsten Jahren soll die Stellung im institutionellen Markt kontinuierlich verbessert werden, um auch hier zu den Top-Playern in Deutschland zu gehören.

2.4 Finanzielle Leistungsindikatoren

Ein finanzieller Leistungsindikator sind einerseits die Provisionserträge. Sie umfassen die Erlöse aus dem Assetmanagement, dem Objektmanagement sowie Initialvergütungen für Konzeption und Marketing und für Rechts- und Steuerberatung. Die Provisionserträge betrugen TEUR 6.699 (Vorjahr TEUR 3.753). Der andere wesentliche Leistungsindikator ist die Summe der Nettoinventarwerte des verwalteten Portfolios (Assets under Management). Ende 2020 betrug der Nettoinventarwert des verwalteten Portfolios TEUR 148.800 (Vorjahr TEUR 79.529).

2.5 Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft

2.5.1 Geschäftsverlauf

Das Geschäftsjahr 2020 verlief im Neugeschäft positiv. Der im Dezember 2018 in den Vertrieb gegangene HEP-Solar Portfolio 1 (Publikums-AIF) konnte mit einem Kommanditkapital von EUR 40,0 Mio. zum Jahresende geschlossen werden. Der Projektentwicklungsfonds HEP-Solar Projektentwicklung VII (Spezial-AIF) konnte bis zum Jahresende EUR 32,5 Mio. Kommanditkapital einsammeln. Zudem waren zwei weitere Spezial-AIF im Vertrieb, der HEP-Solar Japan 2 und der HEP-Solar USA 1. Dies sind Länder-Zielfonds, welche Investitionen durch den HEP-Solar Portfolio 1 und weitere Investoren in Höhe von über 43 Mio. EUR für sich verbuchen konnten. Konzeptionell stand die Erstellung des Spezial-AIF HEP-Solar Global I und die Konzeption des Nachfolgeproduktes zum HEP-Solar Portfolio 1, des HEP-Solar Portfolio 2 (Publikums-AIF), im Fokus.

Übersicht neu aufgelegter Investmentvermögen 2020

Im Jahr 2020 wurden folgende Investmentvermögen neu aufgelegt (Status zum 31.12.2020):

Gesellschaft Art des Fonds Objekte konzipierte Investition exkl. Agio konzipiertes Eigenkapital exkl. Agio davon platziert
Stück EUR Mio. EUR Mio. EUR Mio.
HEP-Solar Global I GmbH & Co. geschlossene Investment KG Spezial-AIF 0 395 100 0
HEP-Solar Portfolio 2 GmbH & Co. geschlossene Investment KG Publikums-AIF 0 40 40 0

Bei dem HEP-Solar Global I handelt es sich um einen institutionellen AIF, der in der späten Phase (Late-Stage) von Solarpark-Entwicklungen beginnt zu investieren. Der HEP-Solar Portfolio 2 ist ein weiterer Dachfonds.

Verwaltetes Portfolio

Die folgende Übersicht stellt das Portfolio dar, das von der KVG zum 31.12.2020 verwaltet wird.

Gesellschaft Art des Fonds Objekte Nettoinventarwert
Stück TEUR
HEP – Projektentwicklung VI GmbH & Co. geschlossene Investment KG Spezial-AIF 8 5.506
HEP-Solar Projektentwicklung VII GmbH & Co. geschlossene Investment KG Spezial-AIF 12 22.785
HEP – Solar Japan 1 GmbH & Co. geschlossene Investment KG Publikums-AIF 8 20.994
HEP-Solar Portfolio 1 GmbH & Co. geschlossene Investment KG Publikums-AIF Dachfonds 39.467
HEP-Solar Japan 2 GmbH & Co. geschlossene Investment KG Spezial-AIF 2 24.832
HEP-Solar USA 1 GmbH & Co. geschlossene Investment KG Spezial-AIF 2 25.552
HEP-Solar Global I GmbH & Co. geschlossene Investment KG Spezial-AIF 0 -1.260
HEP-Solar Portfolio 2 GmbH & Co. geschlossene Investment KG Publikums-AIF Dachfonds -1.736
HEP – Solar Spremberg GmbH & Co. KG Altfonds 1 2.408
HEP – Solar Nordendorf GmbH & Co. KG Altfonds 1 3.721
HEP – Solar England 1 GmbH & Co. KG Altfonds 1 6.531
35 148.800

Personal und Vergütungsrichtlinie

Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2020 neben den Vorständen unverändert fünf Mitarbeitende. Im September 2020 begannen zudem zwei dual Studierende ihr Studium.

Die vom Aufsichtsrat der Gesellschaft in Abstimmung mit dem Vorstand in Kraft gesetzte Vergütungsrichtlinie wurde am 01.02.2020 aktualisiert.

2.5.2 Ertragslage

Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2020 – aufgestellt nach der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (kurz: RechKredV) – schließt mit einem Jahresüberschuss von TEUR 1.156 deutlich besser als im Geschäftsjahr 2019 (Jahresüberschuss TEUR 499) ab. Hierfür waren die aus der hohen Platzierungsleistung resultierenden Provisionserträge maßgeblich.

Die Provisionserträge betragen TEUR 6.699 (Vorjahr TEUR 3.753) liegen damit um TEUR 2.946 über dem Vorjahreswert. Sie resultieren in Höhe von TEUR 5.075 (Vorjahr TEUR 2.233) aus Initialvergütungen für Konzeption und Marketing sowie für Rechts- und Steuerberatung aus der Platzierung der Anteile des HEP-Solar Portfolio 1, des HEP-Solar Projektentwicklung VII, des HEP-Solar Japan 2 und des HEP-Solar USA 1. Des Weiteren resultieren sie in Höhe von TEUR 1.624 (Vorjahr TEUR 1.520) aus laufenden Vergütungen für Asset- und Objektmanagement sämtlicher verwalteten Fonds.

Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen im Jahr 2020 TEUR 154 (Vorjahr: TEUR 436). Diese setzen sich im Wesentlichen aus Personal- und anderen Weiterbelastungen an verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 104 (Vorjahr TEUR 318), Verrechnung von Sachbezügen des Personals in Höhe von TEUR 39 (Vorjahr TEUR 42) und Erträgen aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 10 (Vorjahr TEUR 47) zusammen.

Die Provisionsaufwendungen betrugen im Jahr 2020 TEUR 869 (Vorjahr TEUR 1.139). Sie beinhalten im Wesentlichen Fremdleistungen für Rechts- und Beratungskosten betreffend den HEP-Solar Global I in Höhe von TEUR 417 (Vorjahr TEUR 0), den HEP-Solar USA 1 in Höhe von TEUR 129 (Vorjahr TEUR 156) sowie den HEP – Solar Projektentwicklung VII in Höhe von TEUR 80 (Vorjahr TEUR 401). In ihnen sind auch Fremdleistungen für Rechts- und Beratungskosten im Zusammenhang mit der Vorbereitung eines Spezial-AIF Taiwan in Höhe von TEUR 138 ausgewiesen.

Die Allgemeinen Verwaltungsaufwendungen setzen sich aus Personalaufwendungen von TEUR 1.071 (Vorjahr TEUR 1.108) sowie anderen Verwaltungsaufwendungen von insgesamt TEUR 3.408 (Vorjahr TEUR 1.296) zusammen. Diese Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Kosten für die Inanspruchnahme konzerninterner Dienstleistungen in Höhe von TEUR 1.435 (Vorjahr TEUR 636), Rechts- und Beratungskosten in Höhe von TEUR 1.110 (Vorjahr TEUR 108), Softwarepflegeaufwendungen in Höhe von TEUR 255 (Vorjahr TEUR 21), Kosten für Werbung und Reisen in Höhe von TEUR 164 (Vorjahr TEUR 79), Miete und Raumkosten in Höhe von TEUR 81 (Vorjahr TEUR 77) und Kfz-Kosten in Höhe von TEUR 80 (Vorjahr TEUR 71).

Die Ertragslage des sechsten vollen Geschäftsjahres nach offizieller Aufnahme des Geschäftsbetriebes war sehr zufriedenstellend.

2.5.3 Vermögens- und Finanzlage

Das Gesamtvermögen (Bilanzsumme) ist um TEUR 1.545 auf TEUR 6.269 gestiegen. Die Erhöhung ist im Wesentlichen auf die um TEUR 1.964 gestiegenen Forderungen an Kunden (TEUR 5.008, Vorjahr TEUR 3.044) zurückzuführen, hierfür ist im Wesentlichen die Geschäftsausweitung durch die neu aufgelegten Fonds HEP-Solar Global I und HEP-Solar Portfolio 2 ursächlich. Die sonstigen Vermögensgegenstände betragen TEUR 1.125 (Vorjahr TEUR 1.537) und beinhalten hauptsächlich Forderungen aus Cash-Pooling in Höhe von TEUR 992 (Vorjahr TEUR 0), Steuerforderungen von TEUR 82 (Vorjahr TEUR 169) sowie Forderungen aus Weiterberechnungen an verbundene Unternehmen von TEUR 27 (Vorjahr TEUR 615).

Der Anstieg des Gesamtkapitals um TEUR 1.545 ist im Wesentlichen auf höhere Rückstellungen und das durch das Jahresergebnis gestiegene Eigenkapital zurückzuführen.

Der Anstieg der Rückstellungen um insgesamt TEUR 299 betrifft Steuerrückstellungen mit TEUR 179 und sonstige Rückstellungen mit TEUR 120.

Die sonstigen Verbindlichkeiten betrugen im Jahr 2020 TEUR 2.927 (Vorjahr TEUR 2.785). Von ihnen entfallen TEUR 2.550 (Vorjahr TEUR 1.112) auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und TEUR 375 (Vorjahr TEUR 448) auf Steuern. Im vergangenen Jahr waren zudem kurzfristige Darlehensverbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 1.224 ausgewiesen, sie wurden im Zuge des Cash-Poolings 2020 ausgeglichen.

Das Eigenkapital beträgt Ende 2020 insgesamt TEUR 2.979. Die Eigenkapitalquote am Bilanzstichtag beträgt 47,5 % und liegt damit über Vorjahresniveau (Vorjahr 38,6 %). Die Gesellschaft war im Geschäftsjahr jederzeit in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.

Die Eigenkapitalausstattung und die Deckungsverhältnisse der Gesellschaft sind damit komfortabel. Im Unternehmen gibt es keine wesentlichen langfristig gebundenen Vermögenswerte. Langfristige Vermögensgegenstände (Finanzanlagen, immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen) von insgesamt TEUR 100 sind vollständig durch Eigenkapital gedeckt.

2.6 Gesamtaussage

Die Ertragslage der Gesellschaft hat sich im Geschäftsjahr gut entwickelt. Die Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft wird vom Vorstand als stabil angesehen.

Es wurden wie prognostiziert ein Spezial-AIF für institutionelle Investoren sowie das Nachfolgeprodukt für den HEP-Solar Portfolio 1 konzipiert und von der BaFin genehmigt. Es konnten in den verwalteten Investmentvermögen im Geschäftsjahr TEUR 74.945 platziert werden.

Die nachhaltig laufenden Erträge aus dem Asset- und Objektmanagement dienten zur Deckung eines Teils der fixen Kosten. Zusätzlich wurden durch die erfolgreiche Platzierung neuer geschlossener Investmentvermögen sowohl einmalige Konzeptionserträge als auch laufende Erträge aus der Verwaltung der neuen AIF erwirtschaftet, die die wirtschaftliche Ertrags- und Vermögenssituation der Gesellschaft auch in Zukunft sukzessive weiter stärken werden.

3 Prognosebericht

Die Gesellschaft hat 2021 vier weitere Spezial-AIF für die Länder USA und Japan konzipiert und aufgelegt. Für die beiden 2020 aufgelegten Fonds HEP-Solar Global I und HEP-Solar Portfolio 2 wurde der Vertrieb 2021 aufgenommen. Somit stehen durch das verwaltete Portfolio für private Anleger, für semi-professionelle und für professionelle Anleger im Geschäftsjahr 2021 entsprechende Platzierungsvolumina zur Verfügung. Die Planung sieht einen Anstieg der Assets under Management zwischen 60 und 80 % vor.

Gemäß Planung der Gesellschaft geht der Vorstand für das Jahr 2021 von etwa gleich hohen Provisionserträgen und einem nahezu stabilen Jahresüberschuss aus. Die prognostizierten Provisionserträge resultierten aus höheren Erträgen aus der Verwaltungstätigkeit sowie im Vergleich zum Vorjahr geringeren Initialvergütungen.

Seit Januar 2020 breitet sich das Coronavirus SARS-CoV-2 weltweit aus (COVID-19-Pandemie). Die Auswirkungen auf die Weltwirtschaft sind derzeit schwer abzuschätzen, allerdings sind spürbare negative Auswirkungen zu erwarten. Die Anfälligkeit des Geschäftsmodells der HEP Kapitalverwaltung AG ist nach Auffassung des Vorstands in dieser Hinsicht vergleichsweise gering. Die Auswirkungen könnten in möglichen Verzögerungen bei der Umsetzung von Solarprojekten in den verwalteten Investmentvermögen und Änderungen in den Fremdfinanzierungsmöglichkeiten der Investmentvermögen liegen. Es bestehen weiterhin Prognoseunsicherheiten für die Folgejahre.

4 Risikomanagement, Risiko- und Chancenbericht

4.1 Risikomanagement

4.1.1 Aufbauorganisation

Die Gesellschaft führt als externe KVG nach dem KAGB sowohl für KVG-bezogene als auch für AIF- bezogene Risiken ein permanentes Risikocontrolling durch. Das Risikocontrolling wurde im Berichtsjahr durch eigene Mitarbeiter durchgeführt. Eine hierarchische und funktionelle Trennung dieser Personen von Mitarbeitern aus den operativen Geschäftsbereichen war im Berichtszeitraum jederzeit gegeben.

4.1.2 Ablauforganisation

Die Prozesse der KVG zur Durchführung des Risikocontrollings sind im elektronischen Organisationshandbuch dokumentiert und werden, sofern erforderlich, angepasst.

Das AlF-bezogene Risikocontrolling orientiert sich am Lebenszyklus eines Solarfonds und wird in die Phasen (i) Konzeption, (ii) Vertrieb, (iii) Transaktion (bestehend aus den Subphasen Due Diligence sowie Erwerb und Finanzierung), (iv) Bewirtschaftung und (v) Liquidation (Veräußerung) gegliedert.

Beim KVG-bezogenen Risikocontrolling werden u.a. die Ertragslage und die Einhaltung der gesetzlichen Eigenmittelanforderungen der Gesellschaft regelmäßig kontrolliert. Ein weiterer Schwerpunkt der KVG liegt auf dem Management von operationellen Risiken.

4.1.3 Risikocontrolling

Die Kernaufgabe des Risikocontrollings ist es, die bedeutsamen Risiken jederzeit und frühzeitig zu identifizieren, zu bewerten, zu steuern und die Steuerung zu überwachen und zu berichten, um ggf. weitere Steuerungsmaßnahmen einzuleiten.

Entsprechend überwachte die Gesellschaft im Berichtszeitraum sowohl für sich selbst als auch hinsichtlich der AIF die von ihr identifizierten Einzelrisiken, die sich (in Übereinstimmung mit § 5 Abs. 3 KAVerOV) den Risikoarten Marktrisiko, Adressenausfallrisiko, Liquiditätsrisiko sowie operationelles Risiko zuordnen lassen.

Eine Adhoc-Berichterstattung aller operativen Abteilungen und Auslagerungsunternehmen an das Risikocontrolling sowie turnusmäßige Gespräche mit den maßgeblichen Risk-Ownern, die quartalsmäßigen Berichte an den Vorstand, die jährliche Geschäftsstrategiesitzung sowie der jährliche Bericht zur Überprüfung des Risikomanagementsystems gewährleisten eine umfassende Ergänzung des permanenten Risikocontrollings.

Die identifizierten Risiken werden entweder quantitativ (d.h. auf Grundlage von Zahlen und Einheiten) oder qualitativ (d.h. auf Grundlage einer eigenen wertenden Einschätzung) vom Risikocontrolling bewertet. Die Bewertung dient der Feststellung, ob beispielsweise vorab definierte interne Grenzen (Risikolimite) überschritten werden. Im Fall von Überschreitungen werden ggf. Steuerungsmaßnahmen seitens des Risikocontrollings entweder initiiert oder überwacht.

Mit Hilfe von Risikostresstests wurden bei den AIF Stressszenarien simuliert und die Sensitivität der AIF in Bezug auf die Szenarien festgestellt.

4.1.4 Liquiditätsmanagement

Die Gesellschaft hat im Berichtszeitraum für sich und ihre AIF die jeweiligen Liquiditätsrisiken kontrolliert. Die AIF wurden im Rahmen ihres Liquiditätsprofils so konzipiert, dass laufende (insbesondere monatliche) Einnahmen die laufenden Ausgaben und die Ausschüttungen an die Anleger decken und zugleich eine Liquiditätsreserve aufgebaut wird.

Für die Einnahmen- und Ausgabenseite der Gesellschaft als auch der AIF wurden Plan-Ist-Kontrollen durchgeführt, um bei negativen Abweichungen rechtzeitig Steuerungsmaßnahmen einleiten zu können.

4.1.5 Internes Kontrollsystem (IKS) und Revision

Die KVG verfügt über umfangreiche Regelungen zur Steuerung der Unternehmensaktivitäten, die aus verbindlichen, im Organisationshandbuch fixierten Handlungsanweisungen, organisatorischen Vorkehrungen und sonstigen im Organisationshandbuch niedergelegten Prozessen bestehen (Internes Steuerungssystem).

Daneben hat die KVG Maßnahmen zur Überwachung der Einhaltung dieser Regelungen schriftlich eingeführt (Internes Überwachungssystem). Diese sind organisatorischer Art (z.B. Vieraugenprinzip, Funktionstrennung, Zustimmungserfordernis) oder sie werden durch laufende bzw. stichprobenartige Kontrollen im Rahmen interner Revisionsprüfungen durchgeführt.

Die Revisionsprüfungen wurden im Berichtszeitraum von Personen vorgenommen, die funktional und hierarchisch unabhängig von operativen Einheiten sind. Die Prüfungen richteten sich nach einem jahresübergreifenden Prüfungsplan und wurden regelmäßig stichprobenhaft nach risikoorientierten Prüfungsansätzen durchgeführt. Ziel ist es, eine Aussage über die Wirksamkeit, Angemessenheit und Einhaltung der internen Prozesse treffen zu können.

4.1.6 Eigenmittel

Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften über die Kapitalanforderungen regelmäßig überwacht und verfügte während des gesamten Geschäftsjahres über die gesetzlich erforderlichen Eigenmittel i.S.d. § 25 KAGB.

4.1.7 Compliance Beauftragter

Der Compliance Beauftragte überprüfte im Berichtszeitraum Einhaltung gesetzlicher und regulatorischer Vorschriften durch die Gesellschaft und die von ihr verwalteten AIF. Insbesondere erstreckten sich die Prüfungen auf intern erlassene Richtlinien und Prozesse, um die gesetzeskonforme Umsetzung der gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben zu gewährleisten.

Mit Hilfe von Schulungen und internen Bekanntmachungen wurden im Berichtszeitraum die Mitarbeiter auf aktuelle Compliance-Regelungen hingewiesen.

4.1.8 Aufsichtsrechtliches Meldewesen

Im Berichtszeitraum wurden alle wesentlichen Änderungen in der Organisation der Gesellschaft der BaFin angezeigt. Im Rahmen des elektronischen Meldewesens hat die KVG monatlich ihre Investmentvermögen für die Statistik über Investmentvermögen der Bundesbank gemeldet. Ferner hat sie die Meldungen im Rahmen des AIFMD-Meldewesens für sich und für die von ihr verwalteten AIF fristgerecht abgegeben. Die AIF-Meldung wurde am 02.02.2021 korrigiert. Da die KVG im Berichtszeitraum AIF-Investmentvermögen (Eigenkapital) im Wert von weniger als EUR 100 Mio. verwaltete, erfolgten die Meldungen entsprechend im jährlichen Turnus.

4.2 Risikobericht

4.2.1 Umfeld- und Branchenrisiken

Risiken hinsichtlich regulatorischer Veränderungen

Das Risiko regulatorischer Veränderungen bezieht sich auf die Regulierungsvorschriften von Kapitalverwaltungsgesellschaften und der von ihnen verwalteten AIF sowie deren Auslegung. Insbesondere können sich Anforderungen, die durch den Gesetzgeber oder die Regulierungsbehörden gestellt werden, verändern bzw. erhöhen, und so zu zeitlichem und finanziellem Mehraufwand bei der Gesellschaft führen.

Die Gesellschaft überwacht die Verlautbarungen der Regulierungsbehörden und verfolgt unter Einbindung externer Berater die Entwicklung des rechtlichen Umfelds. Hiermit sollen neue Anforderungen frühzeitig und zügig erkannt und umgesetzt werden, um Zeit- und Kostenaufwand zu minimieren.

Allgemeine volkswirtschaftliche Risiken und individuelle Risiken der Solarbranche

Die von der Gesellschaft verwalteten Fonds sowie indirekt die HEP Kapitalverwaltung AG, unterliegen volkswirtschaftlichen Risiken (z.B. Solarmarktentwicklung) und individuellen Risiken dieser Branche (z.B. Gesetzesänderung hinsichtlich Subventionen), da die Fonds ausschließlich in diese Assetklasse investieren.

Risikomindernd wirkt sich der Umstand aus, dass der Betrieb von Solaranlagen konjunkturunabhängig ist.

Währungsrisiken

Die Gesellschaft erwirtschaftet teilweise Erlöse in Fremdwährung, denen i.d.R. Kosten in derselben Währung gegenüberstehen. Da die Entwicklung von Kosten und Erlösen nicht verlässlich prognostizierbar ist, wird keine Währungsabsicherung vorgenommen.

4.2.2 Abhängigkeitsrisiken /​ Partnerrisiken

Risiken für die Gesellschaft können mittelbar aus Abhängigkeiten von einzelnen Geschäftspartnern im Bereich Projektentwicklung, Bau oder Betrieb entstehen. Die verwalteten Fonds sind in Bezug auf ihre Partnerstrukturen diversifiziert aufgestellt und das Risikomanagement beugt der Überschreitung von Risikolimiten vor, indem es vor jeder Transaktion die Geschäftspartnerstruktur prüft.

Hinsichtlich der Auslagerungsverhältnisse besteht das Risiko, dass die Gesellschaft gem. § 36 Abs. IV KAGB ein Verschulden ihres Auslagerungsunternehmens in gleichem Umfang wie eigenes Verschulden zu vertreten hat und es zu unvorhergesehen Zahlungsverpflichtungen für die HEP Kapitalverwaltung AG kommt.

4.2.3 Risiken im Zusammenhang mit der weltweiten COVID-19-Pandemie

Die aktuelle Pandemie stellt für die Gesellschaft eine Ausnahmesituation dar. Die Geschäftsleitung hat Maßnahmen ergriffen, um den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig hat sie sich vom Schutz der Mitarbeiter leiten lassen. Die Gesellschaft ist voll arbeitsfähig.

Die Geschäftsleitung setzt hierbei auf Digitalisierung, sowohl im internen als auch im externen Bereich. Einige Mitarbeiter sind aber regelmäßig im Büro, um nicht digitalisierte Prozess abzuarbeiten. Der größte Teil des Geschäftsbetriebes in Deutschland lässt sich dezentral erledigen. Insbesondere im Bereich Kommunikation mit Geschäftspartnern und im Bereich Projektentwicklung sind nicht alle Abläufe digitalisierbar. Gleichzeitig erwachsen aus der Krise Risiken, die wir weder beeinflussen noch steuern können. Hier ist besonders die Auswirkung auf die Gesamtwirtschaft zu nennen, die die Nachfrageseite bestimmt.

4.2.4 Risiken im Zusammenhang mit kriegerischen Auseinandersetzungen

Der Beginn des Russland-Ukraine-Krieges stellt eine tiefe Zäsur in der europäischen Nachkriegsgeschichte dar. Massive Sanktionen gegenüber Russland, die von sehr vielen Staaten verhängt wurden, werden spürbare und weitreichende Folgen für die Weltwirtschaft haben. Die Energieversorgung Europas und die Versorgung mit anderen wichtigen Rohstoffen unterliegen wachsenden Risiken. Derzeit nur sehr schwer einschätzbar sind zudem die langfristigen Folgen für die Sicherheitslage in Europa. Wir erwarten auch einschneidende Auswirkungen auf die Energiearchitektur für Europa mit globalen Ausstrahlwirkungen. Bei einer weiteren Eskalation des Krieges drohen weitere Turbulenzen. Mittelfristig werden die Rahmenbedingungen der globalen Wirtschaft von erhöhter Unsicherheit geprägt sein. Insofern unterliegt auch die zukünftige Geschäftsentwicklung der HEP Kapitalverwaltung AG erhöhten Risiken z.B. durch Störung von Lieferketten, preisinduzierten Verwerfungen und abnehmenden Investitionsneigungen. Demgegenüber steht die weitgehende Resilienz unseres Geschäftsmodells, das im weitesten Sinne auf Solarenergie aufbaut.

4.2.5 Leistungswirtschaftliche Risiken

Beschaffungsrisiko

Ein wesentliches leistungswirtschaftliches Risiko besteht darin, dass sich das Investitionsvolumen neuer AIF aufgrund nicht am Markt verfügbarer und geeigneter Investitionsobjekte negativ entwickelt. Hierdurch kann die Ertragslage der Gesellschaft beeinträchtigt werden, da die Umsatzerlöse aus neuen AIF-Emissionen sowohl in der Investitionsphase durch Einmalerlöse als auch in der Betriebsphase durch Verwaltungsentgelte den wesentlichen Deckungsbeitrag für das Unternehmen darstellen.

Platzierungsrisiko

AIF unterliegen während der Platzierungsphase einem Platzierungsrisiko, wenn das zu platzierende Eigenkapital nicht bis zum vorgesehenen Schließungstermin eingeworben werden kann. Die erfolgreiche Platzierung von Eigenkapital ist wesentliche Voraussetzung für eine prognosekonforme Ertragslage der Gesellschaft.

Entsprechend überwacht die Gesellschaft bei jedem AIF die Platzierungsgeschwindigkeit, um bei unbefriedigendem Platzierungsverlauf Steuerungsmaßnahmen einleiten zu können.

Darüber hinaus bleibt eine gute Leistungsbilanz des Fondsportfolios ein wesentlicher Faktor für eine hohe Akzeptanz bei Anlegern und Vertriebspartnern und somit für eine erfolgreiche Platzierung. Von den Fondskalkulationen, die auf langjährigen Branchenerfahrungen beruhen, bis hin zum Portfolio- und Risikomanagement der AIF, wird von der Gesellschaft der Fokus daraufgelegt, dass die prognostizierten und prospektierten Werte eines Fonds erfüllt werden können.

4.2.6 Finanzwirtschaftliche Risiken

Adressenausfallrisiken

Das Risiko für die Gesellschaft besteht darin, dass Geschäftspartner ihre geschuldeten Leistungen mangels Leistungsfähigkeit oder Leistungswilligkeit nicht vertragsgerecht erbringen. Dies könnte die Forderungen der HEP KVG gegen ihre verwalteten Investmentvermögen betreffen.

Prospekthaftungsrisiken

Ein grundsätzliches Risiko für die Gesellschaft ist eine Prospekthaftung gegenüber den Anlegern für Fehler in den Verkaufsunterlagen.

Hinsichtlich der von der Gesellschaft im Berichtsjahr emittierten AIF überwachte sie laufend die Gesetzgebung, Verwaltungsvorschriften und Rechtsprechung zu prospekthaftungsrechtlichen Fragestellungen. Darüber hinaus wird vor der Emission von Publikums-AIF ein externes Prospektprüfungsgutachten in Auftrag gegeben, um Haftungsrisiken zu minimieren.

Risiko des Absinkens der Verwaltungsentgelte

Erträge aus den Bestandsfonds (Verwaltungsentgelte) können geringer ausfallen als geplant und sich somit unmittelbar auf die Ertragslage der Gesellschaft negativ auswirken. Dieser Fall könnte eintreten, wenn sich die Nettoinventarwerte negativ verändern.

Das Risikocontrolling der Gesellschaft überwacht laufend die Zahlungen, um bei einer Leistungsstörung Steuerungsmaßnahmen zügig ergreifen zu können.

Risiken aus der Verwendung von Finanzinstrumenten und sonstigen Haftungsverhältnissen

Die Gesellschaft setzte zum Bilanzstichtag keine Finanzinstrumente ein, und es bestanden auch keine sonstigen Haftungsverhältnisse, so dass sich hieraus kein Haftungspotential ergibt.

Zinsänderungs- und Liquiditätsrisiko

Die Gesellschaft ist dem Zinsänderungsrisiko insoweit nicht unterlegen, da sie zum Bilanzstichtag ausschließlich Darlehensverbindlichkeiten (bedingt durch Cash-Pooling-Vereinbarungen) mit verbundenen Unternehmen aufweist, deren Zinssätze stabil sind.

Dem Liquiditätsrisiko ist die Gesellschaft grundsätzlich unterlegen, beispielsweise im Falle von Zahlungsverzögerungen von Investmentvermögen. Die Gesellschaft begegnet dem Risiko durchlaufende Überwachung ihrer Zahlungsströme und -fristigkeiten, um ihre Liquidität jederzeit sicherstellen zu können.

Weitere Risiken, die über das allgemeine wirtschaftliche Risiko einer unternehmerischen Betätigung hinausgehen, waren im Berichtsjahr nicht erkennbar.

4.2.7 Gesamtbewertung der Risikolage

Auf der Grundlage der vorangestellten Darstellung ist kein wesentliches Risiko zum Berichtszeitpunkt in einem Ausmaß erkennbar, dass geeignet wäre, den Fortbestand der Gesellschaft zu gefährden. Das in der Gesellschaft implementierte Risiko- und Liquiditätsmanagementsystem sowie das interne Kontrollsystem sind darauf ausgelegt, Risiken zu minimieren bzw. diese bei der Identifizierung zügig einzuschätzen und ggf. gegenzusteuern, um bei ihrer Verwirklichung das Schadenspotential möglichst gering zu halten.

4.3 Chancenbericht

Die Chancen für eine positive Unternehmensentwicklung sind in den kommenden Geschäftsjahren nach eigener Einschätzung weiterhin sehr gut. Das Fraunhofer Institut für Solare Energiesysteme (ISE) zeigt in seinem Jahresreport 2019, wie sich technischer Fortschritt und Ausweitung der Fertigung gegenseitig voranbringen. Tritt ein, was viele Experten erwarten, kann Solarstrom in nicht allzu ferner Zukunft in großem Umfang für Elektromobilität und zum Heizen eingesetzt werden, ebenso wie in der Chemieindustrie und für die Erzeugung synthetischer Kraftstoffe. Die Gesellschaft rechnet nicht mit sich verschlechternden Investitions- und Finanzierungsbedingungen. In den kommenden Jahren soll in erster Linie der Ausbau des verwalteten AIF-Bestandes durch neu emittierte Publikums- und Spezial-AIFs für Investitionsvorhaben in den bereits erschlossenen Solarmärkten der Vereinigen Staaten von Amerika, Kanada, Deutschland und Japan erfolgen. Die Gesellschaft erwartet ein deutliches Wachstum an Investitionen im Bereich der Photovoltaik.

4.4 Gesamtaussage

Die Umsetzung des Geschäftsmodells im Laufe der vergangenen Jahre, u.a. mit der regelmäßigen Konzeption und anschließender Platzierung neuer AIF, ist als erfolgreich zu bewerten.

5 Erklärung zum Abhängigkeitsbericht

Der Vorstand hat einen Abhängigkeitsbericht für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2020 für das Geschäftsjahr 2020 gem. § 312 AktG erstellt.

Zum Abhängigkeitsbericht wurde folgende Schlusserklärung abgegeben: Der Vorstand erklärt, dass die Gesellschaft nach den Umständen, die ihm in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem das Rechtsgeschäft vorgenommen wurde, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt. Andere Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse unserer Muttergesellschaft oder anderer verbundener Unternehmen wurden im Geschäftsjahr 2020 weder getroffen noch unterlassen.

 

Güglingen, den 04. März 2022

HEP Kapitalverwaltung AG

Thorsten Eitle, Vorstand

Ingo Burkhardt, Vorstand

Prof. Dr. Arnd Verleger, Vorstand

Holger Pfleger, Vorstand

Bilanz zum 31. Dezember 2020

Aktiva

31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR
1. Forderungen an Kunden 5.008.381,79 3.044.218,73
2. Anteile an verbundenen Unternehmen 600,00 600,00
3. Immaterielle Anlagewerte
a) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 36.156,00 25.704,00
4. Sachanlagen 63.387,00 63.266,00
5. Sonstige Vermögensgegenstände 1.125.459,95 1.537.129,09
6. Rechnungsabgrenzungsposten 35.194,48 53.710,72
6.269.179,22 4.724.628,54

Passiva

31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR EUR EUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 53,12 1.039,00
2. Sonstige Verbindlichkeiten 2.926.773,87 2.785.484,91
3. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 50.816,83
4. Rückstellungen
a) Steuerrückstellungen 193.386,10 14.750,00
b) andere Rückstellungen 169.780,00 363.166,10 49.400,00 64.150,00
5. Eigenkapital
a) Gezeichnetes Kapital 1.125.000,00 1.125.000,00
b) Kapitalrücklage 75.000,00 75.000,00
c) Gesetzliche Rücklage 91.143,00 33.340,59
d) Bilanzgewinn 1.688.043,13 2.979.186,13 589.797,21 1.823.137,80
6.269.179,22 4.724.628,54

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020

2020 2019
EUR EUR EUR EUR
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften
aa) Kredit- und Geldmarktgeschäften mit positiven Zinssätzen 3.272,37 964,23
2. Zinsaufwendungen
a) Zinsaufwendungen aus Geschäften mit positiven Zinssätzen -3.227,86 -6.344,21
3. Provisionserträge 6.699.445,73 3.753.311,86
4. Provisionsaufwendungen -869.352,42 -1.139.184,38
5. Sonstige betriebliche Erträge 153.918,29 435.731,98
6. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter -984.341,09 -1.031.344,79
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung
– darunter für Altersversorgung: EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 10.846,48) – -86.812,60 -1.071.153,69 -76.742,52 -1.108.087,31
b) andere Verwaltungsaufwendungen -3.408.285,98 -1.295.991,42
7. Abschreibungen und Werberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen -25.758,88 -27.704,96
8. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführung zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 0,00 -32.568,09
9. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 1.478.857,56 580.127,70
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -322.809,23 -80.730,70
11. Jahresüberschuss 1.156.048,33 499.397,00
12. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 589.797,21 117.553,76
13. Einstellungen in die gesetzliche Rücklage -57.802,41 -27.153,55
14. Bilanzgewinn 1.688.043,13 589.797,21

Anhang für das Geschäftsjahr 2020

HEP Kapitalverwaltung AG, Güglingen

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die HEP Kapitalverwaltung AG ist eine externe AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne der §§ 20 und 22 Kapitalanlagegesetzbuchs mit Sitz in Güglingen. Die Gesellschaft wurde in das Handelsregister unter HRB Nr. 759988 des Amtsgerichts Stuttgart eingetragen.

Die Erlaubnis, inländische Investmentvermögen zu verwalten, wurde durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Jahr 2018 erteilt.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des Aktiengesetzes beachtet. Gemäß § 38 Abs. 1 KAGB sind die §§ 340a bis 340o des Handelsgesetzbuches entsprechend anzuwenden. Hieraus ergibt sich die Aufstellung des Jahresabschlusses in Verbindung mit der für Kreditinstitute erlassenen Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV).

Die Gliederungen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen gemäß § 2 Abs. 1 RechKredV dem Formblatt 1 und dem Formblatt 3.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Täglich fällige Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden werden mit dem Nennwert angesetzt. Bei der Bewertung der Forderungen an Kunden wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Anteile an verbundenen Unternehmen sind mit den Anschaffungskosten angesetzt und, sofern erforderlich, auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer, angesetzt. Geringwertige Anlagegüter bis EUR 800,00 werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.

Sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bilanziert.

Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Die Verbindlichkeiten sind in Höhe ihres Erfüllungsbetrages passiviert.

Die Rückstellungen enthalten alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und berücksichtigen alle bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken. Sie werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Die Laufzeit beträgt jeweils nicht länger als ein Jahr, eine Abzinsung war deshalb nicht vorzunehmen.

Fremdwährungsbeträge werden, soweit zulässig, zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Erträge und Aufwendungen werden mit den abgerechneten Fremdwährungskursen berücksichtigt.

III. Angaben zu den Posten der Bilanz

1. Forderungen an Kunden

Die Forderungen an Kunden in Höhe von TEUR 5.008 (Vorjahr TEUR 3.044) entfallen auf Forderungen aus Vergütungsabrechnungen mit Fondsgesellschaften und deren Objektgesellschaften.

2. Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens und die Abschreibungen des Geschäftsjahres werden in der Anlage 1 zum Anhang dargestellt.

3. Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2020 gesamt 31.12.2020 verbundene Unternehmen 31.12.2019 gesamt 31.12.2019 verbundene Unternehmen
TEUR TEUR TEUR TEUR
Forderung Cash Pooling 992 992 0 0
Darlehen 24 15 382 353
Steuererstattungsforderungen 82 0 169 0
Weiterberechnungsforderungen 27 27 615 615
übrige 0 0 371 0
1.125 1.034 1.537 968

Die Posten haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

4. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet im Wesentlichen Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit.

5. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beinhalten die Inanspruchnahme des Kontokorrentkredites bei der Kreissparkasse Heilbronn und sind täglich fällig.

6. Sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2020 gesamt 31.12.2020 verbundene Unternehmen 31.12.2019 gesamt 31.12.2019 verbundene Unternehmen
TEUR TEUR TEUR TEUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.550 1.365 1.112 697
Verbindlichkeiten aus Steuern 375 0 448 0
Verbindlichkeiten Cash Pooling 0 0 1.115 1.115
Darlehen 2 2 109 109
Übrige 0 0 1 0
2.927 1.367 2.785 1.921

Die sonstigen Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig.

Die Verbindlichkeiten aus Steuern betreffen in Höhe von TEUR 349 Umsatzsteuer und in Höhe von TEUR 25 Lohnsteuer.

7. Steuerrückstellungen

Es wurden Steuerrückstellungen für Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer in Höhe von TEUR 193 (Vorjahr TEUR 15) gebildet.

8. Andere Rückstellungen

Die anderen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten in Höhe von TEUR 116 (Vorjahr TEUR 38), Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von TEUR 30 (Vorjahr TEUR 0) sowie Urlaubs- und Überstundenrückstellungen in Höhe von TEUR 24 (Vorjahr TEUR 11).

9. Eigenkapital

Das gezeichnete und vollständig einbezahlte Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 1.125.000,00 (Vorjahr EUR 1.125.000,00). Die gesetzliche Rücklage wurde entsprechend der Vorschriften des Aktiengesetzes in Höhe von EUR 57.802,41 dotiert.

IV. Angaben zu Posten der Gewinn und Verlustrechnung

1. Zinserträge

Die Zinserträge resultieren aus der Verzinsung kurzfristiger Darlehen und Cash Pooling Guthaben in Höhe von TEUR 3 (Vorjahr TEUR 1) und betreffen ausschließlich verbundene Unternehmen.

2. Zinsaufwendungen

Die Zinsaufwendungen resultieren aus der Verzinsung kurzfristiger Darlehen und Cash Pooling Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 3 (Vorjahr TEUR 6) und betreffen ausschließlich verbundene Unternehmen.

3. Provisionserträge

Sämtliche Provisionserträge wurden im Inland erzielt und setzen sich wie folgt zusammen:

2020 2019
TEUR TEUR
Vergütung für Konzeption und Marketing 4.121 1.592
Vergütung für Rechts- und Steuerberatung 954 641
Summe Initialvergütungen 5.075 2.233
Transaktionsgebühren 245 135
Laufende Verwaltungsvergütung 1.110 1.158
Mehrerlösbeteiligungen 269 227
Summe Asset- und Objektmanagement 1.624 1.520
Summe Provisionserträge 6.699 3.753

4. Provisionsaufwendungen

Die Provisionsaufwendungen in Höhe von TEUR 869 (Vorjahr TEUR 1.139) enthalten im Wesentlichen von Dritten bezogene Rechts- und Beratungsleistungen für die Verwaltung, insbesondere für die Konzeption, das Marketing und das Portfoliomanagement der Fondsvermögen.

5. Sonstige betriebliche Erträge

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind als wesentliche Beträge Erträge aus Weiterbelastungen an verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 104 (Vorjahr TEUR 318), Verrechnung von Sachbezügen des Personals in Höhe von TEUR 39 (Vorjahr TEUR 42) und Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 10 (Vorjahr TEUR 47) enthalten.

6. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen

Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

2020 2019
TEUR TEUR
Personalaufwand 1.071 1.108
Inanspruchnahme konzerninterner Dienstleistungen 1.435 636
Beratungskosten 1.110 108
Softwarepflege 255 21
Werbungs- und Reisekosten 164 79
Raumkosten 81 77
Kraftfahrzeugkosten 80 71
Übrige 283 304
4.479 2.404

7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer.

V. Sonstige Angaben

1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Aus Miet- und Leasingverträgen bestehen die folgenden sonstigen finanziellen Verpflichtungen:

in TEUR Verpflichtungen
2021 2022-2025 ab 2026 Gesamt
Büroräume 45 157 275 477
KFZ 52 61 0 113
Bürotechnik 1 0 0 1
98 218 275 591

2. Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer

Im Jahresdurchschnitt wurden 9 (Vorjahr 9) Arbeitnehmer (jeweils inklusive 4 Vorstandsmitgliedern) beschäftigt

3. Organe der Gesellschaft

3.1. Vorstand

Zu Vorständen waren während des gesamten Geschäftsjahres bestellt:

Thorsten Eitle, Brackenheim, (Vorsitzender)

CEO, Vorstand Portfolioverwaltung

Ingo Burkhardt, Neckarwestheim, (Stellvertreter)

Vorstand Portfolioverwaltung

Prof. Dr. Arnd Verleger, Meerbusch

Vorstand Risikomanagement

Simon Alexander Kreuels, Heilbronn (bis 31. Januar 2022)

Vorstand Portfolioverwaltung

Zum 1. Mai 2021 wurde zum Vorstand bestellt:

Holger Pfleger, Ketsch

Vorstand Anlegerbetreuung, Vertrieb

Die Bezüge der Mitglieder des Vorstands betragen für das Geschäftsjahr 2020 TEUR 714.

3.2. Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen:

Christian Hamann, Güglingen, Wirtschaftsprüfer (Vorsitzender)

Wolfgang Peter Leonhard Schuhmann, Bensheim, Dipl. Kaufmann (Stellvertreter)

Dr. Jan-Axel Nieswiodek, Wiesbaden, Dipl. Volkswirt

Die Bezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats betragen für das Geschäftsjahr 2020 TEUR 1.

4. Honorar für Leistungen des Abschlussprüfers

Das im Geschäftsjahr 2020 als Aufwand erfasste Honorar für den Abschlussprüfer nach § 285 Nr. 17 HGB setzt sich wie folgt zusammen:

TEUR
Abschlussprüfungsleistungen 75
Sonstige Leistungen 101
Summe 176

5. Konzernverhältnisse

Der Einzelabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens hep global GmbH, Güglingen, einbezogen. Der Konzernabschluss der Muttergesellschaft ist an deren Firmensitz in Güglingen erhältlich.

6. Ergebnisverwendung

Der Vorstand schlägt vor, den nach Einstellung von EUR 57.802,41 in die gesetzliche Rücklage nach § 150 Abs. 2 AktG verbleibenden Bilanzgewinn 2020 von EUR 1.688.043,13 in voller Höhe in das neue Geschäftsjahr vorzutragen.

7. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Im Verlauf des Jahres 2021 wurden auf Grund der Coronavirus-Epidemie sich zuspitzende Entwicklungen auf den Weltmärkten beobachtet. Bezogen auf die verwalteten Investmentvermögen machen sich die Turbulenzen der Märkte insbesondere in den USA bei der Materialbeschaffung von Solarmodulen, Trägersystemen, Kabeln usw. bemerkbar. Neuere Analysen haben ergeben, dass wir bei verwalteten Investmentvermögen mit mittel- bis langfristigen Folgen dieser Entwicklungen rechnen müssen. Diese können sich vorrangig in Bauverzögerungen der Solarparks und damit verspäteten Netzanschlussterminen bemerkbar machen. Erhöhte Preise in der Materialbeschaffung sowie verzögerte Netzanschlusstermine könnten sich entsprechend auf die Rendite der Investitionsobjekte durchschlagen. Wir sind zuversichtlich, dass wir durch eine intensive Marktbeobachtung und frühzeitigen Gegenmaßnahmen Stabilität in unseren Fonds erhalten können.

Am 24. Februar 2022 kam es zum Ausbruch des Krieges zwischen Russland und der Ukraine. Damit kann es zu nachhaltig erhöhten deutlichen Unsicherheiten in Bezug auf die wirtschaftliche Entwicklung kommen. Demzufolge wurde der Lagebericht um weitere Details im Bereich der Risikoberichterstattung ergänzt.

 

Güglingen, den 04. März 2022

HEP Kapitalverwaltung AG

Thorsten Eitle, Vorstand

Ingo Burkhardt, Vorstand

Prof. Dr. Arnd Verleger, Vorstand

Holger Pfleger, Vorstand

Anlagenspiegel 2020 der HEP Kapitalverwaltung AG, Güglingen

historische Anschaffungskosten
01.01.2020 Zugänge Abgänge 31.12.2020
EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Anlagewerte
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 44.245,00 25.566,00 0,00 69.811,00
44.245,00 25.566,00 0,00 69.811,00
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 90.111,74 10.765,88 1.021,38 99.856,24
90.111,74 10.765,88 1.021,38 99.856,24
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0 0,00 0,00
2. Beteiligungen 600,00 0 0,00 600,00
600,00 0,00 0,00 600,00
134.956,74 36.331,88 1.021,38 170.267,24
kumulierte Abschreibungen
01.01.2020 Abschreibungen des Geschäftsjahres Abgänge 31.12.2020
EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Anlagewerte
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 18.541,00 15.114,00 0,00 33.655,00
18.541,00 15.114,00 0,00 33.655,00
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 26.845,74 10.644,88 1.021,38 36.469,24
26.845,74 10.644,88 1.021,38 36.469,24
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 0,00
45.386,74 25.758,88 1.021,38 70.124,24
Buchwerte
31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR
I. Immaterielle Anlagewerte
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 36.156,00 25.704,00
36.156,00 25.704,00
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 63.387,00 63.266,00
63.387,00 63.266,00
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00
2. Beteiligungen 600,00 600,00
600,00 600,00
100.143,00 89.570,00

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die HEP Kapitalverwaltung AG, Güglingen

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der HEP Kapitalverwaltung AG, Güglingen – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der HEP Kapitalverwaltung AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalverwaltungsgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalverwaltungsgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, ein-schließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, den 8. März 2022

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Schobel, Wirtschaftsprüfer

Nebelung, Wirtschaftsprüferin

Sonstige Angaben

Der Jahresabschluss wurde am 5.04.2022 festgestellt.

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