INFINUS Skandal: Zwischenstand zu den Prozessen gegen ehemalige vertraglich gebundene Vermittler der INFINUS AG

Last Updated: Freitag, 31.07.2015By Tags: , , , ,

Aufgrund einiger Medienberichte und Erklärungen anderer Rechtsanwälte, sehen sich Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Daniel Blazek (Partner bei BEMK Rechtsanwälte, Bielefeld) und Rechtsanwalt Nikolaus Sochurek (Partnervon Peres & Partner Rechtsanwälte, München) dazu veranlasst, in einer gemeinsamen Erklärung einige Fakten zu betonen. Sowohl Peres & Partner, als auch BEMK sind als Kanzleien vom ehemaligen Haftungsdach den ehemaligen vertraglich gebundenen Vermittler empfohlen worden, um deren Interessen in den erwarteten Haftungsprozessen zu vertreten.

Seither führen beide Kanzleien unter der jeweiligen Federführung von Daniel Blazek und Nikolaus Sochurek erfolgreich Prozesse im Bereich der Haftungsabwehr vor vielen deutschen Landgerichten. Bislang konnte kein Anleger einen Prozess gegen einen von Sochurek oder Blazek vertretenen Vermittler gewinnen.

Daniel Blazek: „Irgendwann wird es sicher auch mal einen Fall geben, in welchem die Eigenhaftung des Vermittlers aufgrund besonderer Umstände gegeben ist. Bislang jedoch brennt nichts an.“

Nikolaus Sochurek: „Eine Eigenhaftung käme nur bei besonderem persönlichen Vertrauen in Betracht oder bei Delikt. Das lag in meinen Fällen noch nie vor.“

Umso kritischer finden beide Rechtsanwälte, dass die Anlegeranwälte mit eher gewöhnlichen Vorhalten ein deliktisches Verhalten sowie die Inanspruchnahme besonderen persönlichen Vertrauens behaupten. In den meisten Klagen geht es am Ende nämlich nur um behauptete gewöhnliche Pflichtverletzungen, die jedoch nicht zum Ziel der Eigenhaftung des Vermittlers führen können.

„Es ist teilweise erstaunlich, mit welcher Argumentation Anwaltskollegen die Anleger im INFINUS Komplex ins Rennen schicken. Das Skurrilste war bislang eine behauptete deliktische Haftung des Vermittlers, auf welche eine direkte Haftung der mitverklagten Versicherung des Haftungsdachsaufbauen sollte. Doch wäre dies zum einen materiell ausgeschlossen, zum anderen bestünde kein

Direktanspruch. Es ging um 300.000,00 Euro.“so Rechtsanwalt Blazek. Die Rechtsanwälte bearbeiten viele großvolumige INFINUS–‐Fälle, der größte, von Blazek vertretene Fall, beläuft sich auf mehrere Millionen Euro.

Die Kanzleien führen derzeit auch Prozesse vor folgenden Obergerichten: OLG Düsseldorf, OLG Hamm, OLG Köln, OLG Stuttgart und weiteren Oberlandesgerichten. Aktuell liegen eine positive Entscheidung des OLG Schleswig vor und ein PKH–‐Beschluss des OLG Düsseldorf, in welchem die Eigenschaft der vertraglich gebundenen Vermittler grundsätzlich erkannt wird, nicht selbst für etwaige Pflichtverletzungen zu haften.

Rechtsanwalt Sochurek betreut gegenwärtig einen Prozess für einen vertraglich gebundenen Vermittler vor dem Bundesgerichtshof. Andere Kanzleien haben dies aufgegriffen, allerdings ohne zu erwähnen, dass sie selbst mit diesem Prozess nichts zu tun haben. „Das ehrt uns eigentlich“, so Sochurek, „aber auf wahrheitsgetreue Berichterstattung sollte schon geachtet werden.“

Sowohl Nikolaus Sochurek als auch Daniel Blazek sind sich nach den Erfahrungen aus ihren Prozessen sicher, dass Anlegerklagen gegen gebundene Vermittler auch weiterhin keinen Erfolg haben werden.

Es wird sich kaum verhindern lassen, dass einzelne Anleger ihren Fall für besonders halten und ihr Glück auf dem Rücken einer Rechtsschutzversicherung suchen. Dennoch ist die Gesamtzahl der erhobenen Klagen aktuell rückläufig. Die Erfolgsaussichten derartiger Prozesse mit gewöhnlichen Pflichtverletzungsinhalten beurteilen beide Rechtsanwälte als nahezu aussichtslos für die Klägerseite.

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