Intertainment Aktiengesellschaft: NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG über 10 Millionen Euro und Vorwürfe gegen Ex Vorstand Dr. Maaß und Rechtsanwaltskanzlei Heisse Kursawe Eversheds

Natürlich schaut man sich solch ein Unternehmen dann einmal an, wenn die BaFin dazu eine Mitteilung auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Hier ging es um die Verhängung eines „geringen Bußgeldes“ gegenüber dem Unternehmen. Schaut man sich dann einmal die Bilanz und die darin gemachten Äußerungen/Feststellungen an, dann scheint in dem Unternehmen so manches nicht stimmig zu sein.Intertainment Aktiengesellschaft

München

Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2016

I. Allgemeines

Der Konzernlagebericht und der Lagebericht des Mutterunternehmens, der Intertainment AG, für das Geschäftsjahr 2016 werden gemäß § 315 Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 3 HGB zusammengefasst. Aus diesem Grund wird in den einzelnen Abschnitten eine differenzierte Darstellung nach einzelnen Konzernunternehmen vorgenommen, sofern es dem besseren Verständnis dient. Im Folgenden wird der Intertainment Konzern auch als Intertainment bezeichnet. Die Ausführungen zur Intertainment AG und ihren Tochterunternehmen sind jeweils als solche benannt.

II. Grundlagen des Unternehmens

Die Intertainment AG ist ein auf den Erwerb und die Verwertung von Filmrechten, den Handel mit Filmlizenzen sowie die Produktion und Co-Produktion von Filmen und das Merchandising Geschäft ausgerichtetes Unternehmen. Dabei konzentrierte sich Intertainment in der Vergangenheit insbesondere darauf, US-amerikanische Filmproduktionen über die Vertriebswege Kino, DVD, Pay-TV und Free-TV auszuwerten. Intertainment erwarb dabei Rechte an Filmen und veräußerte sie über die verschiedenen Verwertungsstufen weiter. Intertainment war in diesem Zusammenhang europaweit tätig. Aufgrund eines bereits im Jahr 2000 aufgedeckten Budgetbetrugs in den USA zu Lasten von Intertainment und den daraus folgenden langjährigen Rechtsstreitigkeiten ist das vorstehend skizzierte operative Geschäft von Intertainment in den vergangenen Jahren allerdings schrittweise nahezu zum Erliegen gekommen. Seither werden Umsätze nur noch durch die Verwertung der aus den Vorjahren bestehenden Rest-Filmbibliothek in sehr geringer Höhe erzielt.

Allerdings hat Intertainment im Verlauf des Geschäftsjahres 2016 erste Schritte für den Wiederaufbau des operativen Geschäfts unternommen und dabei einen Strategieschwenk vollzogen. Künftig wird sich Intertainment nicht mehr ausschließlich auf die Auswertung US-amerikanischer Filmproduktionen konzentrieren, sondern auch die Rechte anderer internationaler sowie deutscher Produktionen auswerten. Auch bemüht sich Intertainment nicht mehr unbedingt um die Erstverwertungsrechte von Filmen. Vielmehr gehört es zur neuen Strategie, auch Filmrechte im Rahmen einer Zweit- und Drittverwertung zu erwerben. Im Rahmen des Wiederaufbaus des operativen Geschäfts wird Intertainment zunächst in kleinen Schritten vorgehen. In diesem Zusammenhang hat Intertainment 2016 zwei kleinere Filmpakete mit älteren Filmrechten erworben. Grundlage für den Erwerb dieser Filmrechte war insbesondere eine Kapitalerhöhung im Volumen von 1 Mio. Euro, die Ende 2015 abgeschlossen wurde. Vertriebserlöse aus den neu erworbenen Filmrechten wurden 2016 noch nicht erzielt.

III. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die deutsche Wirtschaft hat 2016 den Wachstumskurs des Vorjahres beibehalten, auch wenn die Dynamik im Jahresverlauf etwas nachließ. Das Statistische Bundesamt errechnete für die ersten drei Monate 2016 ein Wirtschaftswachstum von 0,7 Prozent. Die weiteren Quartale brachten eine Steigerung des Bruttoinlandsprodukts um 0,5, 0,1 beziehungsweise 0,4 Prozent. Insgesamt ergab sich damit für das Jahr 2016 ein BIP-Wachstum um 1,9 Prozent (kalenderbereinigt 1,8 Prozent). 2015 war das BIP um 1,7 (kalenderbereinigt 1,4) Prozent angestiegen.

Die Zahl der Kinobesucher in Europa ist 2016 weiter gewachsen, wobei der prozentuale Anstieg nach einem starken Jahr 2015 nicht mehr so deutlich ausfiel wie zuvor. Wie bereits im Vorjahr war die Steigerung auf einen Anstieg der Besucherzahlen auf breiter Front zurückzuführen, 2016 verzeichneten 19 der 24 EU-Länder ein Plus. Die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle zählte 2016 insgesamt 994 Millionen Kinobesucher, 1,6 Prozent mehr als 2015. Dies war der höchste Stand seit 2004. Dabei betrug das Besucher-Plus in Spanien 7,5 Prozent, in Italien 5,4 Prozent und in Frankreich, wo 2015 sinkende Besucherzahlen zu vermelden waren, 3,6 Prozent. Allerdings weisen mit Deutschland (-13 Prozent) und Großbritannien (-2,1 Prozent) zwei der fünf großen EU-Kinomärkte geringere Absatzzahlen bei Kinotickets aus. Die Russische Föderation blieb auch 2016 zweitgrößter europäischer Kinomarkt und verzeichnete nach drei Jahren mit rückläufigen oder stagnierenden Besucherzahlen einen erheblichen Zuwachs; die Zahl der verkauften Kinotickets stieg 2016 um 9,6 Prozent.

Die deutsche Videobranche musste 2016 einen erheblichen Umsatzrückgang hinnehmen. Der Videogesamtmarktumsatz ging laut Bundesverband Audiovisuelle Medien (BVI) um 10 Prozent zurück und betrug 1,45 Milliarden Euro, nach 1,61 Milliarden Euro in 2015. Allerdings führt der BVI dieses Ergebnis vor allem auf das im vergangenen Jahr geringere Angebot an interessanten Top-Titeln zurück. Der Kaufmarkt blieb 2016 mit einem Ergebnis von 1,22 Milliarden Euro 9 Prozent unter seinem Vorjahreswert. Der Umsatz des Leihmarktes betrug rund 221 Millionen Euro, was ein Minus von ca. 15 Prozent gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Dabei übertraf der Umsatz mit digitalen Abrufen (101 Millionen Euro) erstmals den der herkömmlichen Videotheken, die 99 Millionen Euro umsetzten. 21 Millionen Euro Umsatz wurden durch Internetbestellung und postalischen Versand physischer Bildtonträger generiert, so der BVI.

Die Bruttowerbeumsätze haben auch 2016 zugelegt, und zwar um 4,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Laut Nielsen lagen die gesamten Bruttowerbeausgaben im vergangenen Jahr bei 30,9 Milliarden Euro. Unverändert gegenüber den Vorjahren entfiel auch 2016 der größte Anteil der Werbeausgaben auf den Bereich Fernsehen, 14,9 Milliarden Euro flossen in die Werbung hier, was ein Plus von 6,8 Prozent gegenüber 2015 bedeutet. Das Medium mit dem größten Zuwachs bei den Werbeeinnahmen war Mobile, hier stieg der Werbeumsatz im Vergleich zu 2015 um 72,4 Prozent auf 0,5 Milliarden Euro. Die Ausgaben für Internet-Werbung gingen 2016 um 4,2 Prozent auf 2,9 Milliarden Euro zurück.

2. Geschäftsverlauf

Die Intertainment AG hat im Geschäftsjahr 2016 damit begonnen, ihr operatives Geschäft wieder aufzubauen. Dies hatte allerdings noch keinen Einfluss auf die Umsatzentwicklung des Konzerns. So erzielte Intertainment 2016 lediglich einen sehr geringen Umsatz von wenigen hundert Euro. Dieser stammt aus der Verwertung von Alt-Filmlizenzen. Der Konzernjahresfehlbetrag reduzierte sich gegenüber dem Vorjahr um 218 TEuro auf 232 TEuro. Der Jahresfehlbetrag der Intertainment AG beläuft sich für 2016 auf 233 TEuro. Im Vorjahr hatte er noch bei 1,8 Mio. Euro gelegen.

Im Folgenden stellen wir die Entwicklung der relevanten Themengebiete von Intertainment im Geschäftsjahr 2016 dar.

2.1 Kauf von Filmpaketen

Wie unter Absatz II beschrieben, plant das Management von Intertainment, das in den Vorjahren nahezu zum Erliegen gekommenen operative Geschäft wieder aufzubauen.

Mitte Juli 2016 erwarb Intertainment in diesem Zusammenhang von der Vif Babelsberger Filmproduktion GmbH & Co. Zweite KG ein Filmpaket mit 31 Einzeltiteln; es umfasst überwiegend die weltweiten TV-, Videogramm- und On-Demand-Rechte der deutschsprachigen Fassungen der Filme. Bei diesen handelt es sich um internationale und deutsche Filme, die zwischen 1980 und 2001 produziert wurden. Die Laufzeit der Lizenzen ist bei rund zwei Dritteln der Filme unbegrenzt. Intertainment hat mit der Verwertung der Filme noch nicht begonnen.

Ebenfalls Mitte Juli erwarb Intertainment zudem von der Vif Babelsberger Filmproduktion GmbH & Co. Zweite KG 75 Prozent der überwiegend weltweiten TV-Rechte (Free TV, Pay TV, Pay-per-View, Internet TV), Video on Demand- und Videogramm-Rechte an zehn Spielfilmen. Die Lizenzzeit für diese Filme endet zum 31. Dezember 2024. Das Paket umfasst die Filme

To Kill a King, UK2003, Regie: Mike Barker

Bright Young Things, UK 2003, Regie: Stephen Fry

Dr. Sleep, UK 2002, Regie: Nick Willing

Love’s Brother (Eine italienische Hochzeit), Australien/D 2004, Regie: Jan Sardi

Superstition, UK 2001, Regie: Kenneth Hope

Animals, USA 1997, Regie: Michael Di Jiacomo (nur TV-Rechte GSA)

Titanic Town, UK 1998, Regie: Roger Michell (nur TV-Rechte GSA)

Obsession, verfügbar ab 31. August 2018

Carolina, verfügbar ab 1. August 2018

Ina Savage Land, verfügbar ab 15. November 2021.

Mit der Verwertung dieses zweiten Filmpakets wurde die Aktis Film GmbH, Leipzig, beauftragt. Diese hatte auch die restlichen 25 Prozent an dem Paket erworben.

Im Geschäftsjahr 2016 hat Intertainment noch keine Vertriebserlöse durch die Auswertung der neu erworbenen Filmrechte erzielt. Im Zusammenhang mit dem zweiten Filmpaket verweisen wir zudem auf Ziffer VIII.1 dieses Lageberichts.

2.2 Beteiligung an SightSound Technologies Holding LLC

Das Finanzanlagevermögen der Intertainment AG beinhaltet unverändert zu den Vorjahren eine vollständig abgeschriebene Beteiligung in Höhe von 10,6 Prozent an dem US-Unternehmen SightSound Technologies Holding LLC.

SightSound ist im Besitz von US-Patenten für den digitalen Download von Audio- und Video-Dateien aus dem Internet. Diese Patente waren lange Zeit umstritten. Im Rahmen eines Verfahrens zwischen Apple und SightSound hatte das Patent Trial and Appeal Board (PTAB) der US-Patentbehörde im Oktober 2014 zwei SightSound-Patente als nicht patentierbar verworfen. Mitte Dezember 2015 bestätigte zudem das United States Court of Appeals for the Federal Circuit die vorangegangene Entscheidung des PTAB gegen SightSound. Gegen diese Entscheidung ging SightSound mit einer Petition vor. Diese wurde im Januar 2017 abgelehnt. Demensprechend erwartet Intertainment künftig keine Mittelzuflüsse aus den SightSound-Patenten.

2.3 Finanzierung des Intertainment Konzerns

Zur Sicherstellung der Geschäftstätigkeit und zum Wiederaufbau des operativen Geschäfts hatte Intertainment Ende 2015 eine Kapitalerhöhung in Höhe von 1 Mio. Euro durchgeführt. Im Geschäftsjahr 2016 erfolgten keine weiteren Kapitalmaßnahmen.

Am 30. Juni 2016 wurde zudem die Laufzeit der von der MK Medien Beteiligungs GmbH gewährten Darlehen samt Zinsen bis zum 30. Juni 2018 verlängert. Der Zinssatz wurde unverändert mit 0,75 Prozent über Euribor festgelegt. Für die Darlehen samt Zinsen liegen unbefristete qualifizierte Rangrücktritte vor.

2.4 Insolvenz der PM Abwicklungsgesellschaft

Die Intertainment Tochtergesellschaft PM Abwicklungsgesellschaft mbH (früher Phoenix Media GmbH) hatte am 30. November 2011 Insolvenz angemeldet. Das Insolvenzverfahren wurde nach Schlussverteilung des Vermögens durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 27. Mai 2016 aufgehoben.

2.5 Vorstand – Ausscheiden von Dr. Maaß und Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten

Am 26. Februar 2016 legte Dr. Oliver Maaß sein Amt als Vorstandsmitglied der Intertainment AG aus gesundheitlichen Gründen mit sofortiger Wirkung nieder. Felix Petri, seit November 2015 neben Herrn Maaß Vorstandsmitglied von Intertainment, übernahm daraufhin die Aufgaben von Herrn Maaß und ist seitdem Alleinvorstand des Unternehmens.

Am 26. April 2016 teilte die Intertainment AG mit, dass sie die zum 30. April geplante Veröffentlichung ihres Jahresabschlusses und den Termin für die ordentliche Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2015 verschiebe. Im Anschluss an das Ausscheiden von Herrn Maaß aus dem Vorstand hatte sich herausgestellt, dass sich bestimmte Geschäftsunterlagen der Gesellschaft noch in seinem Besitz befinden und der amtierende Vorstand der Gesellschaft auf diese Unterlagen keinen Zugriff hat. Die Gesellschaft führte zum Zeitpunkt der Verschiebungs-Veröffentlichung Gespräche über die Herausgabe dieser Unterlagen. Auch bis zum Zeitpunkt der Fertigstellung dieses Lageberichts für das Geschäftsjahr 2016 hat der amtierende Vorstand noch keinen Zugang zu diesen Dokumenten erhalten.

Am 29. April 2016 teilte Intertainment zudem mit, dass dem Aufsichtsrat der Gesellschaft konkrete Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten in der Amtsführung durch Herrn Maaß vorliegen. Unter anderem hat Intertainment Gelder für Leistungen bezahlt, die von Intertainment nicht in Auftrag gegeben wurden und für die Intertainment auch nie Leistungen erhalten hat.

Zudem hat Intertainment in der Amtszeit von Herrn Maaß nach Auffassung von Intertainment zu Unrecht Ansprüche an Dritte abgetreten sowie ebenfalls nach Auffassung von Intertainment zu Unrecht Rechnungen der Anwaltskanzlei Heisse Kursawe Eversheds bezahlt, für die kein Leistungsnachweis vorlag.

Intertainment hat gegenüber Herrn Maaß bislang Schadensersatzansprüche von 165 TEuro geltend gemacht. Davon hat Dr. Maaß bislang einen Betrag von brutto 12,5 TEuro zurückerstattet. Aufgrund der Ungewissheit der Einbringlichkeit der Forderungen wurden Wertberichtigungen in Höhe von 123 TEuro gebildet.

Die Rechtsanwaltskanzlei Heisse Kursawe Eversheds wiederum, für die Dr. Maaß tätig ist, machte gegenüber Intertainment Mitte 2016 Forderungen in Höhe von 104 TEuro aus den Jahren 2011 und 2012 geltend. Über diese lagen Intertainment bis dahin keine Informationen vor. Über den Bestand dieser Forderungen und deren mögliche Höhe bestehen unterschiedliche Auffassungen.

2.6 Mitarbeiter

Intertainment beschäftigte im Geschäftsjahr 2016 im Durchschnitt unverändert keine Mitarbeiter.

2.7 Grundzüge des Vergütungssystems von Vorstand und Aufsichtsrat

Sowohl der Vorstand als auch der Aufsichtsrat erhalten eine ausschließlich feste Vergütung. Eine variable Vergütung, die an bestimmte Kennzahlen gekoppelt ist, ist derzeit nicht vorgesehen. Der Vorstand erhält zudem Reisekostenersatz in Höhe der steuerlichen zulässigen Beträge. Eine betriebliche Altersvorsorge oder Aktienoptionen sind zurzeit nicht Bestandteil der Vorstandsvergütung. Die Höhe der Vorstandsvergütung wird durch den Aufsichtsrat bestimmt.

Die Höhe der Aufsichtsratsvergütung wird jährlich durch die Hauptversammlung festgelegt. Der Aufsichtsrat hat neben der festen Vergütung noch Anspruch auf Reisekostenersatz.

2.8 Bericht für das Geschäftsjahr 2016 über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach § 312 AktG

Der Vorstand der Intertainment AG hat in seinem Bericht für das Geschäftsjahr 2016 über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach § 312 AktG (Abhängigkeitsbericht) folgende Erklärung abgegeben:

„Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Insbesondere lagen nach Auffassung des Vorstandes im Berichtszeitraum keine ausgleichspflichtigen Rechtsgeschäfte vor. Die Gesellschaft wurde durch Maßnahmen, die getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt.“

2.9 Prüfung durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung und Fehlerkorrektur im Abschluss 2015

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hatte Intertainment Ende November 2013 mitgeteilt, dass sie eine anlassunabhängige Stichprobenprüfung durchführen und in diesem Zusammenhang den Konzern- und Jahresabschluss einschließlich zusammengefasstem Lage- und Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2012 überprüfen werde. Mit Schreiben vom 15. Dezember 2014 hatte die DPR Intertainment mitgeteilt, dass sie eine fehlerhafte Rechnungslegung festgestellt habe, da eine finanzielle Verbindlichkeit in Höhe von 1,4 Mio. US-Dollar und die dazugehörige Zinsverpflichtung in Höhe von mindestens 1 Mio. US-Dollar fälschlicherweise nicht aufgeführt werde. Das Management von Intertainment schloss sich dieser Auffassung nicht an und stimmte der Fehlerfeststellung deshalb nicht zu. Daraufhin ordnete die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Bescheid vom 10. Februar 2015 eine erneute Prüfung des Jahresabschlusses und Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012 sowie des zusammengefassten Lageberichtes zum Geschäftsjahr 2012 der Intertainment AG durch die BaFin an.

Die BaFin teilte der Intertainment AG am 7. Dezember 2015 nach Abschluss ihrer Prüfung mit, dass sie sich der Feststellung der DPR anschließe und dass im Jahres- und Konzernabschluss der Intertainment AG die Verbindlichkeiten gegenüber einem Filmunternehmen aus einem Settlement Agreement um mindestens 1,5 Mio. Euro zu gering ausgewiesen seien. Die Fehlerfeststellung wurde wie vorgeschrieben unter anderem am 29. Dezember 2015 im Bundesanzeiger veröffentlicht und damit der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Bis zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses 2016 war aufgrund fehlender Kooperationsbereitschaft des Filmunternehmens keine Verständigung auf die tatsächliche Höhe der Verbindlichkeit möglich. Wie bereits bei der Erstellung des Jahresabschlusses 2015 hat der Vorstand deshalb auch im Rahmen der Erstellung des Abschlusses 2016 Annahmen hinsichtlich der Entwicklung der Einspielergebnisse und der Zinsen getroffen und dies entsprechend im Jahresabschluss berücksichtigt.

IV. Erläuternder Bericht des Vorstands nach §§ 289 Abs. 4 i. V. m. 315 Abs. 4 HGB

1. Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Das Grundkapital der Gesellschaft betrug im Geschäftsjahr 2016 16.296.853,00 Euro und war eingeteilt in 16.296.853 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien, die am Grundkapital der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag von 1 Euro beteiligt waren.

Im Geschäftsjahr 2016 fanden keine Kapitalmaßnahmen statt.

Mit allen Aktien sind jeweils die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme.

2. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen

Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand der Intertainment AG nicht bekannt.

3. Beteiligungen am Kapital, die 3 Prozent der Stimmrechte überschreiten

Die MK Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing, hatte dem Vorstand der Intertainment AG am 29. Juni 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Intertainment AG die Meldeschwelle von 50 Prozent berührt und unterschritten hat und zu diesem Tag 7.540.095 Stimmrechte (entspricht 49,81 Prozent der Gesamtzahl der Stimmrechte) betragen hat.

Am 31. Dezember 2015 hatte Felix Wilhelm Petri Intertainment mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Intertainment AG am 23. Dezember 2015 die Schwelle von 5 Prozent überschritten hat und zu diesem Tag 883.220 Stimmrechte (entspricht 5,42 Prozent der Gesamtzahl der Stimmrechte) betragen hat.

Am 8. November 2016 teilte Jürgen Hartwig Intertainment mit, dass sein Stimmrechtsanteil an der Intertainment AG am 7. November 2016 die Schwelle von 3 Prozent überschritten hat und zu diesem Tag 510.951 Stimmrechte (entspricht 3,14 Prozent der Gesamtzahl der Stimmrechte) betragen hat.

Nach Kenntnis des Vorstands bestanden zum 31. Dezember 2016 keine weiteren direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital, die 3 Prozent der Stimmrechte überschreiten.

4. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht.

5. Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben

Es sind keine Arbeitnehmer am Kapital der Gesellschaft beteiligt, die einer Stimmrechtskontrolle unterliegen.

6. Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung

Der Vorstand besteht gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung i. V. m. § 76 Abs. 2 S. 1 AktG aus einer oder mehreren Personen. Der Vorstand wird grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften (insbesondere § 84 AktG) und § 7 Abs. 2 der Satzung vom Aufsichtsrat der Gesellschaft bestellt und abberufen. In besonderen Fällen entscheidet das Gericht über die Bestellung eines Vorstandsmitglieds (§ 85 AktG). Der Aufsichtsrat bestellt Vorstandsmitglieder auf höchstens fünf Jahre. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig.

Die Satzung kann durch Beschluss der Hauptversammlung geändert werden. Die Änderung wird mit der Eintragung in das Handelsregister wirksam. Nach § 16 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen und Ergänzungen der Satzung zu beschließen, soweit diese nur die Fassung betreffen. Die Satzung der Gesellschaft wurde zuletzt am 17. Dezember 2015 (mit Eintragung am 23. Dezember 2015) geändert.

7. Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen

Die Hauptversammlung am 12. Juni 2015 hatte der Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals I und II zugestimmt und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals I (Genehmigtes Kapital 2015) gebilligt. Damit war der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 11. Juni 2020 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 7.568.426,00 Euro gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. Davon hat Intertainment durch zwei Kapitalerhöhungen im Geschäftsjahr 2015 bislang 1,16 Mio. Euro genutzt. Der Vorstand ist damit weiterhin ermächtigt, bis zum 11. Juni 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender nennwertloser Stückaktien gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen um weitere 6.408.426,00 Euro zu erhöhen.

Den Aktionären ist dabei grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Dieses kann allerdings auch ausgeschlossen werden, unter anderem um Spitzenbeträge auszugleichen oder auch, wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage 10 Prozent des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet.

Eine Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien besteht derzeit nicht.

8. Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen

Bei öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Aktien der Intertainment AG gelten ausschließlich Gesetz (insbesondere die Bestimmungen des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes) und Satzung. Es gibt keine wesentlichen Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen.

9. Entschädigungsvereinbarungen, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind

Es gibt keine Entschädigungsvereinbarungen, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder den Arbeitnehmern getroffen wurden.

10. Wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Da die Gesellschaft im Moment über keine komplexen Prozesse und über keine Mitarbeiter verfügt, hat der Vorstand die alleinige Verantwortung für das Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf die Rechnungslegung. Die notwendige Kontroll- und Überwachungsfunktion ist vom Aufsichtsrat auszuführen.

V. Erklärung zur Unternehmensführung

1. Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Intertainment AG haben im Dezember 2016 die nach § 161 AktG geforderte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 5. Mai 2015 abgegeben und den Aktionären auf der Website der Gesellschaft (www.intertainment.de) dauerhaft zugänglich gemacht.

2. Relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken

Die Intertainment AG bekennt sich zu ihrer sozialen Verantwortung und ist überzeugt, dass soziale Verantwortung ein wichtiger Faktor für den langfristigen Erfolg des Unternehmens ist. Das Engagement in den Bereichen Umwelt, Soziales und Wirtschaft beruht auf dem Verständnis für Eigeninitiative und Eigenverantwortung. Nur international wettbewerbsfähige und wirtschaftlich gesunde Unternehmen sind in der Lage, ihren Beitrag zur Lösung gesellschaftlicher Probleme zu leisten. Die gesellschaftliche Verantwortung, die ein Unternehmen wahrnimmt, ist abhängig von der Branche und den Märkten, in denen das Unternehmen operiert. Die von einem Unternehmen gesetzten Schwerpunkte auf bestimmte ökologische und soziale Aktivitäten führen zu einem Wettbewerb der nachhaltigsten Unternehmenspraktiken. Good-Practice-Beispiele, externe Kodizes, Leitlinien oder Standards können Unternehmen eine Orientierung geben, um interne Prinzipien zu formulieren und Managementsysteme zu errichten.

Für die Intertainment AG bedeutet wirtschaftliches, ökologisches und sozial verantwortliches Handeln die Sicherung der Zukunftskompetenz und Innovationsfähigkeit auf Basis ökonomischen Erfolgs.

3. Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen

Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten eng und vertrauensvoll im Interesse der Intertainment AG zusammen. Der Vorstand leitet die Gesellschaft und führt deren Geschäfte. Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand regelmäßig. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Unternehmensplanung einschließlich der Finanz-, Investitions- und Personalplanung, die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft und des Konzerns, Risikolage, Risikomanagement sowie Compliance und kommt somit seiner Berichtspflicht umfassend nach. Weicht der Geschäftsverlauf von den ursprünglich aufgestellten Plänen und Zielen ab, unterrichtet der Vorstand den Aufsichtsrat unverzüglich hierüber. Dies gilt auch, wenn sich Änderungen in der Strategie und der Entwicklung des Konzerns ergeben. Darüber hinaus berichtet der Vorstand regelmäßig schriftlich sowie mündlich umfassend und zeitnah über alle Vorgänge, die für das Unternehmen von wesentlicher Bedeutung sind. Für bedeutende Geschäftsvorgänge hat der Aufsichtsrat Zustimmungsvorbehalte vorgesehen.

In sämtliche Entscheidungen wird der Aufsichtsrat frühzeitig eingebunden. Auch außerhalb der Sitzungen besprechen sich der Vorstand und der Aufsichtsrat regelmäßig zu Fragen zur Strategie und Planung sowie zur aktuellen Geschäftsentwicklung der Gesellschaft. Dazu zählen insbesondere auch Themen wie die Liquiditäts- und Eigenkapitalsituation und die Überwachung von insolvenzrechtlichen Verpflichtungen der Gesellschaft sowie die Erschließung möglicher künftiger Geschäftsfelder und deren Finanzierungsanforderungen. Der regelmäßige, umfassende und enge Informationsaustausch zwischen Vorstand und Aufsichtsrat dient auch dazu, ggf. zeitnah erforderliche bzw. als sinnvoll erachtete Maßnahmen einzuleiten.

Bezüglich der Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats verweisen wir auf die Angaben im Anhang und Konzernanhang.

Die Intertainment AG verzichtet auf die Bildung von gesonderten Ausschüssen, da aufgrund der Anzahl der Mitglieder eine Bildung von Ausschüssen nicht sinnvoll wäre.

VI. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Intertainment Konzerns für das Geschäftsjahr 2016 nach IFRS

1. Vermögenslage

Die Vermögenslage des Intertainment Konzerns ist im Geschäftsjahr 2016 von einem deutlichen Rückgang der Bilanzsumme geprägt. Diese hat sich um rund 41 Prozent von 1.162 TEuro zum Bilanzstichtag 2015 auf 655 TEuro zum 31. Dezember 2016 reduziert.

Die Aktivseite der Bilanz umfasst nach wie vor nur sehr wenige wesentliche Positionen. Größte Position unter den kurzfristigen Vermögenswerten sind dabei unverändert die Zahlungsmittel. Diese haben sich aufgrund von Mittelabflüssen im Geschäftsjahr 2016 um 618 TEuro auf 393 TEuro reduziert. Die kurzfristigen sonstigen Vermögenswerte sind von 109 TEuro auf 128 TEuro gestiegen. Sie umfassen insbesondere Schadensersatzansprüche gegenüber einem früheren Vorstandsmitglied in Höhe von 152 TEuro – hierauf wurde eine Wertberichtigung in Höhe von 123 TEuro gebildet – sowie Steuererstattungsansprüche. Die im Vorjahr unter den kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesenen Filmrechte aus der Alt-Filmbibliothek in Höhe von 32 TEuro wurden nach Wertberichtigung in Höhe von 16 TEuro entsprechend ihrer geänderten Zweckbestimmung in die langfristigen Vermögenswerte- und hier in die immateriellen Vermögensgegenstände – umgegliedert. Unter diesen sind auch die im Geschäftsjahr neu erworbenen Filmrechte aufgeführt. Insgesamt belaufen sich die immateriellen Vermögensgegenstände zum Bilanzstichtag 2016 auf 130 (i.V. 0) TEuro.

Auf der Passivseite der Bilanz haben sich die kurzfristigen Schulden weiter reduziert. Sie betragen zum Bilanzstichtag 2016 1.438 TEuro nach 1.751 TEuro zum 31. Dezember 2015. Größte Position unter den kurzfristigen Schulden sind die kurzfristigen Rückstellungen. Sie haben sich um 200 TEuro auf 1.366 TEuro verringert und betreffen mit 1.035 TEuro im Wesentlichen Verpflichtungen aus einem Vergleich mit einem Filmproduzenten. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf Ziffer III.2.9 dieses Lageberichts.

Die langfristigen Schulden haben sich von 9.826 TEuro auf 9.864 TEuro erhöht. Sie beziehen sich ausschließlich auf Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen.

Das gezeichnete Kapital blieb gegenüber dem Vorjahres-Bilanzstichtag mit 16.297 TEuro ebenso unverändert wie die Kapitalrücklage mit 1.286 TEuro und die Gesetzliche Rücklage mit 116 TEuro. Der Konzernbilanzverlust hat sich dagegen aufgrund des Jahresfehlbetrags in Höhe von 232 TEuro von -28.114 TEuro auf -28.346 TEuro erhöht.

2. Finanzlage

Zum Jahresende 2016 verfügte der Intertainment Konzern über Zahlungsmittel in Höhe von 393 (i.V. 1.011) TEuro. Die Liquidität des Konzerns wurde im Berichtsjahr insbesondere durch laufende Verwaltungskosten und durch den Kauf von zwei Filmpaketen (vgl. Ziffer III.2.1 dieses Lageberichts) belastet. Für die Geschäftsjahre 2017 und 2018 liegt ein detaillierter Finanzplan vor. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Finanzplanung und die Fortbestehensprognose mit den unter Abschnitt XI. „Chancen- und Risikobericht des Intertainment Konzerns“ genannten Risiken behaftet sind. Insbesondere verweisen wir an dieser Stelle auf die bestandsgefährdenden Risiken unter Ziffer XI.1 dieses Lageberichts.

3. Ertragslage

Intertainment hat im Geschäftsjahr 2016 noch keine Umsatzerlöse aus der Verwertung der neu erworbenen Filmrechte und so gut wie keine Umsatzerlöse aus der Verwertung der AltFilmbibliothek erzielt. Im Vorjahr lag der Konzernumsatz noch bei 6 TEuro. Die sonstigen betrieblichen Erträge haben sich von 200 TEuro auf 251 TEuro erhöht. Sie enthalten insbesondere Erträge, die im Rahmen der Vergleichsvereinbarung mit einem Filmproduzenten auf die möglicherweise bestehende Verbindlichkeit angerechnet werden.

Die Aufwendungen für bezogene Leistungen haben sich um 16 TEuro auf 26 TEuro erhöht.

Der Personalaufwand hat sich von 42 TEuro auf 35 TEuro reduziert. Er betrifft die Vergütung des Vorstands.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind um 177 TEuro von 538 TEuro auf 361 TEuro gesunken. Sie umfassen insbesondere die laufenden Verwaltungskosten des Konzerns, wie die Kosten der Hauptversammlung, die Kosten der Börsennotierung, Rechts- und Beratungskosten sowie Aufwendungen für Abschlusserstellung und -prüfung, für Aufsichtsratvergütungen und Aufwendungen aus Währungsumrechnung.

Das Zinsergebnis beläuft sich auf -40 TEuro (i.V. -66 TEuro). Es umfasst insbesondere die Zinsaufwendungen für die von der MK Medien Beteiligungs GmbH gewährten verzinslichen Darlehen sowie Zinsaufwendungen aus einem Vergleich mit einem Filmproduzenten. Bei der Berechnung des Zinsaufwandes war der Vorstand aufgrund der fehlenden Kooperationsbereitschaft des Filmunternehmens auf Schätzungen angewiesen.

Intertainment weist für das Geschäftsjahr 2016 einen Konzernjahresfehlbetrag in Höhe von -232 TEuro aus. Damit hat Intertainment den Jahresfehlbetrag des Vorjahres in Höhe von -450 TEuro deutlich reduziert. Der Verlust je Aktie beläuft sich auf -0,01 Euro nach -0,03 Euro für das Geschäftsjahr 2015.

VII. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Intertainment AG für das Geschäftsjahr 2016 nach HGB – Einzelabschluss

1. Vermögenslage

Die Bilanzsumme der Intertainment AG hat sich gegenüber dem Vorjahr leicht reduziert. Zum Bilanzstichtag 2016 betrug sie 11.301 TEuro nach 11.578 TEuro zum 31. Dezember 2015.

Wesentliche Position im Anlagevermögen sind die Immateriellen Vermögensgegenstände Sie belaufen sich auf 130 TEuro nach 0 TEuro im Vorjahr. Unter dieser Position hat Intertainment das Filmvermögen zusammengefasst. Es umfasst sowohl die im Geschäftsjahr 2016 neu erworbenen Filmpakete als auch die Alt-Filmbibliothek. Diese wurde entsprechend ihrer geänderten Zweckbestimmung aus dem Umlaufvermögen umgebucht, nachdem sie aufgrund der zu erwartenden Einspielergebnisse um 16 TEuro abgewertet wurde.

Unverändert zum Vorjahr weist die Intertainment AG im Anlagevermögen zudem einen Buchwert von 1 Euro für Anteile an verbundenen Unternehmen und ebenfalls von 1 Euro für Beteiligungen aus. Die Intertainment AG hatte in den Vorjahren sowohl ihre Beteiligung an der PM Abwicklungsgesellschaft mbH (ehemals Phoenix Media GmbH) als auch an der MH Media Holding GmbH sowie die Beteiligung an dem US-Unternehmen SightSound Technologies Holding LLC vollständig abgeschrieben.

Innerhalb des Umlaufvermögens haben sich die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände von 117 TEuro auf 128 TEuro erhöht. Sie umfassen unter den sonstigen Vermögensgegenständen im Wesentlichen Steuerforderungen und Schadensersatzansprüche (nach Wertberichtigung) gegenüber einem ehemaligen Vorstandsmitglied. Wir verweisen hierzu auf Abschnitt III.2.5 dieses Lageberichts.

Die Guthaben bei Kreditinstituten sind von 1.011 TEuro auf 392 TEuro gefallen. Die Liquidität der AG wurde im Berichtsjahr insbesondere durch laufende Verwaltungskosten und durch den Kauf von zwei Filmpaketen (vgl. Ziffer III.2.1 dieses Lageberichts) belastet.

Auf der Passivseite blieben sowohl das Gezeichnete Kapital mit 16.297 TEuro als auch die Kapitalrücklage mit 1.328 TEuro und die gesetzliche Rücklage mit 116 TEuro unverändert. Der Bilanzverlust hat sich von -28.156 TEuro zum Bilanzstichtag des Vorjahres auf -28.388 TEuro erhöht. In der Erhöhung spiegelt sich der Jahresfehlbetrag von -233 (i.V. -1.885) TEuro wider. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag beläuft sich auf -10.648 TEuro, nach -10.415 TEuro zum 31. Dezember 2015.

Die sonstigen Rückstellungen betragen 1.366 (i.V. 1.566) TEuro und beinhalten im Wesentlichen die möglichen Verpflichtungen aus einem Vergleich mit einem Filmproduzenten, die Vergütung der Aufsichtsräte, die Kosten für die Erstellung und Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses 2016 sowie weitere sonstige Verpflichtungen, die noch nicht abgerechnet wurden.

Die Verbindlichkeiten haben sich von 10.012 TEuro auf 9.936 TEuro reduziert. Sie umfassen als wesentliche Position Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 9.864 (i.V. 9.906) TEuro. Diese beziehen sich auf von der MK Medien Beteiligungs GmbH erhaltene Darlehen einschließlich Zinsen. Für die Darlehen haben die MK Medien Beteiligungs GmbH und die Intertainment AG in 2016 die Fälligkeit bis zum 30. Juni 2018 verlängert.

2. Finanzlage

Zum Jahresende 2016 verfügte die Intertainment AG über Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 392 TEuro nach 1.011 TEuro zum 31. Dezember 2015.

Für die Geschäftsjahre 2017 und 2018 liegt ein detaillierter Finanzplan der Intertainment AG vor. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Finanzplanung und die Fortbestehensprognose mit den unter Abschnitt XII. „Chancen- und Risikobericht der Intertainment AG“ genannten Risiken behaftet sind. Insbesondere verweisen wir an dieser Stelle auf die bestandsgefährdenden Risiken unter Ziffer XII.1 dieses Lageberichts.

3. Ertragslage

Die Intertainment AG erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2016 lediglich geringe Umsatzerlöse in Höhe von 0,3 (i.V. 6) TEuro aus der Verwertung von Filmrechten. Die sonstigen betrieblichen Erträge reduzierten sich von 281 TEuro auf 250 TEuro. Sie enthalten insbesondere Erträge aus einem langfristigen Vertrag mit einem Filmproduzenten. Aufgrund der mangelnden Kooperationsbereitschaft des Filmunternehmens, die korrekten Zahlen festzustellen, beruhen diese auf Schätzungen.

Der Materialaufwand hat sich um 16 TEuro auf 26 TEuro erhöht. Er beinhaltet für 2016 im Wesentlichen Filmlagergebühren.

Der Personalaufwand ist von 42 TEuro auf 35 TEuro gefallen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich von 1.976 TEuro auf 366 TEuro reduziert. Sie umfassen im Wesentlichen die laufenden Verwaltungskosten der Gesellschaft, unter anderem laufende Rechts- und Beratungskosten, die Kosten der Hauptversammlung, die Kosten der Börsennotierung, Aufwendungen für die Prüfung des Jahresabschlusses sowie Aufwendungen aus Währungsumrechnung. Im Vorjahr waren 1.561 TEuro aus der Fehlerberichtigung im Zusammenhang mit der Fehlerfeststellung der DPR enthalten.

Das Zinsergebnis von insgesamt -36 (i.V. -62) TEuro umfasst Zinserträge aus der Verzinsung der Konzernverrechnungskonten und Zinsaufwand insbesondere für die Verzinsung der von der MK Medien Beteiligungs GmbH erhaltenen Darlehen sowie den Zinsaufwand, der sich aufgrund des Vergleichs mit einem Filmproduzenten ergibt. Dieser wurde aufgrund der schwierigen Kooperationsbereitschaft des Filmunternehmens, die korrekten Zahlen festzustellen, geschätzt.

Die Intertainment AG weist für das Berichtsjahr 2016 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von -233 (i. V. -1.885) TEuro aus.

VIII. Nachtragsbericht

1. Insolvenz von Aktis Film

Mitte Februar 2017 reichte die Filmverwertungsgesellschaft Aktis Film GmbH, Leipzig, einen Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenzgericht ein. Am 23. März 2017 wurde daraufhin das Insolvenzverfahren eröffnet.

Aktis verwertet seit mehreren Jahren Filme aus der Filmbibliothek von Intertainment. Daraus schuldet Aktis Intertainment noch Verwertungserlöse in mittlerer vierstelliger Höhe. Intertainment hat diese Forderung im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses 2016 vollständig abgeschrieben.

Intertainment hatte zudem Mitte 2016 zusammen mit Aktis Film ein Rechtepaket an zehn Filmen erworben Dabei hatte Intertainment 75 Prozent des Filmpakets erworben und Aktis die restlichen 25 Prozent. Wir verweisen auf Absatz III.2.1 dieses Lageberichts.

2. Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2015

Am 16. Januar 2017 führte Intertainment die ordentliche Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2015 durch. Die Einberufung zu der Hauptversammlung hatte sich aufgrund der verspäteten Aufstellung des Jahresabschlusses der Intertainment AG sowie des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 verzögert. Bei der Hauptversammlung informierte das Management die anwesenden Aktionäre ausführlich über die aktuelle Lage des Unternehmens. Dabei ging der Vorstand vor allem auch auf die Gründe für die verzögerte Aufstellung der Abschlüsse ein. Diese waren so schwerwiegend, dass der Wirtschaftsprüfer sowohl den Konzernabschluss als auch den Einzelabschluss der Intertainment AG für das Geschäftsjahr 2015 mit einem Versagungsvermerk versehen und der Aufsichtsrat den Jahresabschluss nicht festgestellt hatte.

Im Rahmen der Hauptversammlung folgten die Aktionäre dem Vorschlag der Verwaltung und stellten den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 fest. Zudem billigten sie den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2015.

Sie entlasteten darüber hinaus den aktuellen Alleinvorstand Felix Petri für das Geschäftsjahr 2015. Zudem entlasteten sie auch die im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Aufsichtsratsmitglieder. Dem ehemaligen Vorstandsmitglied Dr. Oliver Maaß wurde dagegen in Übereinstimmung mit der Empfehlung von Vorstand und Aufsichtsrat die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 verweigert.

Mit der Hauptversammlung schieden Henning Graf von Hardenberg und Frank Posnanski aus dem Aufsichtsrat aus. Zu neuen Aufsichtsratsmitgliedern wählten die Aktionäre Bianca Krippendorf und Jörg Lang.

Die Aktionäre legten zudem die Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2015 fest. Dabei folgten sie dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat. Danach erhält jedes Aufsichtsratsmitglied für seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2015 eine pauschale Vergütung in Höhe von brutto 7.000 Euro, der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Doppelte dieses Betrages, also 14.000 Euro, und sein Stellvertreter das Eineinhalbfache, also 10.500 Euro.

3. Aufsichtsrat

In seiner konstituierenden Sitzung am 16. Januar 2017 wählte der Aufsichtsrat Bernd Pöllinger zu seinem Vorsitzenden. Herr Pöllinger hatte dieses Amt bereits zuvor inne. Zur stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats wurde Bianca Krippendorf gewählt.

4. Klage gegen HV-Beschlüsse

Im Februar 2017 hat ein Aktionär Anfechtungsklage vor dem Landgericht München I gegen einige der auf der ordentlichen Hauptversammlung am 16. Januar 2017 gefassten Beschlüsse eingereicht. Die Klage richtet sich gegen die Beschlussfassungen zu Tagesordnungspunkt 2 (Entlastung des Vorstands), Tagesordnungspunkt 3 (Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats), Tagesordnungspunkt 5a (Wahl von Bianca Krippendorf zum Mitglied des Aufsichtsrats) und Tagesordnungspunkt 5b (Wahl von Jörg Lang zum Mitglied des Aufsichtsrats).

5. Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016

Auf Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat von Intertainment bestellte das Amtsgericht München am 6. Februar 2017 die K&M Kreitinger Maierhofer GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016.

IX. Prognosebericht

1. Allgemeines

Nach Meinung führender Wirtschaftsforschungsinstitute wird sich die deutsche Wirtschaft im Jahr 2017 weiter positiv entwickeln, wobei das Wachstum etwas schwächer als 2016 ausfallen dürfte. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) beispielsweise geht von einem Anstieg des Bruttoinlandsprodukts (BIP) um 1,0 Prozent aus, das Institut für Weltwirtschaft in Kiel (IfW) prognostiziert ein BIP-Wachstum von 1,7 Prozent, und die Bundesbank rechnet mit 1,8 Prozent. Die EU-Kommission sieht für Deutschland ein Anstieg des BIP um 1,6 Prozent und für die Europäische Union insgesamt um 1,8 Prozent.

Vor dem Hintergrund der allgemeinwirtschaftlichen Prognosen und der Entwicklung im Jahr 2016 geht das Management von Intertainment aktuell davon aus, dass auch die europäischen Werbeumsätze weiter im niedrigen einstelligen Bereich wachsen. Auch die europäischen filmspezifischen Märkte werden nach Auffassung von Intertainment ein leichtes Wachstum aufweisen. Speziell für den deutschen Markt erwartet Intertainment ein überdurchschnittliches Wachstum. Allerdings gehen wir nicht davon aus, dass der Markt nach dem deutlichen Kinobesucher-Rückgang im Vorjahr bereits 2017 wieder das Niveau von 2015 erreichen wird.

2. Künftige Entwicklung des Intertainment Konzerns

Die Intertainment AG steht unverändert zu den Vorjahren vor der Herausforderung, ihr operatives Geschäft wieder aufzubauen. In diesem Zusammenhang liegt der Fokus von Intertainment im Geschäftsjahr 2017 vor allem darauf, erste Auswertungserlöse mit den im Vorjahr erworbenen Filmpaketen zu erzielen. Darüber hinaus beabsichtigt Intertainment die Filmbibliothek durch weitere Rechtekäufe weiter auszubauen, sofern sich gute Gelegenheiten dafür bieten. In diesem Fall beabsichtigt das Management – falls nötig – auch Kapitalmaßnahmen zur Finanzierung der Rechtekäufe durchzuführen.

Mittelfristiges Ziel von Intertainment ist es, durch den Wiederaufbau des operativen Geschäfts nicht mehr auf die finanzielle Unterstützung der Großaktionäre angewiesen zu sein und aus eigener Kraft wachsen zu können.

3. Künftige Entwicklung der Intertainment AG

Die künftige Entwicklung der Intertainment AG wird im Wesentlichen parallel zur Entwicklung des Intertainment Konzerns verlaufen. Wir verweisen auf Ziffer IX.2.

X. Chancen- und Risikobericht des Intertainment Konzerns

Mit der künftigen Entwicklung von Intertainment sind Chancen und Risiken verbunden. Intertainment hat die Geschäftsprozesse untersucht und die daraus resultierenden Chancen und Risiken identifiziert, analysiert und bewertet sowie Maßnahmen entwickelt, um die Risiken im Rahmen einer permanenten Risikoüberwachung zu minimieren. Darauf aufbauend wird das Risikoüberwachungssystem zur Erkennung von gefährdenden Einflüssen weiterentwickelt und ergänzt.

1. Bestandsgefährdende Risiken

Der vorliegende Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2016 wurde unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit („Going Concern“) aufgestellt. Das Management von Intertainment geht von einer positiven Fortführungsprognose aus, so dass Intertainment mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im laufenden und den folgenden Geschäftsjahren seine geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen fortführen kann. Insgesamt ist die nachhaltige Einschätzung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aber von der wesentlichen Unsicherheit geprägt, dass der Vorstand zum Aufbau der Geschäftstätigkeit auf Finanzmittel von Dritten, wie z. B. der MK Medien Beteiligungs GmbH, angewiesen ist. Ferner ist eine Einigung mit einem Filmunternehmen erforderlich, um die Unsicherheit über eine mögliche Verpflichtung gegenüber diesem zu beseitigen. Die im Geschäftsjahr 2016 erworbenen Filmtitel sind ein erster Schritt zum Wiederaufbau des operativen Geschäfts, sichern jedoch noch nicht den langfristigen Bestand des Unternehmens, so dass Intertainment weiter auf zusätzliche Finanzmittel angewiesen sein wird.

Sollten die Prämissen der Finanzplanung der Intertainment AG und ein weiterer mit neuem Kapital zu erfolgender Erwerb von weiteren Filmbibliotheken nicht wie geplant eintreten, ist der Fortbestand der Intertainment AG gefährdet.

2. Weitere Risiken der künftigen Entwicklung des Konzerns

2.1 Risiko weiterer Mittelabflüsse an Vertragspartner

Durch die Anfang des Geschäftsjahres 2004 erfolgten Reorganisationsmaßnahmen wurden ein Rahmenvertrag mit einem US-Produzenten neu strukturiert und gegenseitige Verpflichtungen neu geregelt. Hierbei wurden Ansprüche aus abgeschlossenen Lizenzverkäufen des Filmtitels „Twisted“ an den Produzenten abgetreten. Darüber hinaus werden laufende Auswertungsergebnisse aus bestimmten Territorien auf den Saldo von Intertainment angerechnet. Es besteht die Möglichkeit, dass es in Zukunft aus diesen als Rückstellungen erfassten Verpflichtungen zu Zahlungsabflüssen bei der Intertainment AG kommen kann. Der Vorstand geht zum aktuellen Zeitpunkt jedoch unverändert davon aus, dass die künftigen Erlöse aus der Auswertung von bestimmten Territorien den bislang noch nicht erwirtschafteten Zwischensaldo decken.

2.2 Währungsrisiko

Wechselkursschwankungen zwischen US-Dollar und Euro können bedeutende Auswirkungen auf die Bilanzpositionen, die Geschäftstätigkeit, die Finanz- und Ertragslage und insbesondere Gewinnmargen durch Wechselkursgewinne oder -verluste haben. Gegenwärtig ergeben sich Währungskursrisiken fast ausschließlich aus dem in 2004 geschlossenen Vergleich mit dem US-Filmproduzenten sowie der diesbezüglichen Rechtsberatung.

XI. Chancen- und Risikobericht der Intertainment AG

1. Bestandsgefährdende Risiken der Intertainment AG

Für die Erläuterung der bestandsgefährdenden Risiken der Intertainment AG verweisen wir auf unsere Ausführungen zum Intertainment Konzern unter Ziffer X.1 dieses Lageberichts.

2. Weitere Risiken der künftigen Entwicklung der Intertainment AG

Für die Erläuterung der weiteren Risiken der künftigen Entwicklung der Intertainment AG verweisen wir auf unsere Ausführungen zum Intertainment AG Konzern unter Ziffer X.2.

 

München, 28. März 2017

Intertainment Aktiengesellschaft

Felix Petri, Vorstand

Bilanzeid des Vorstands

Ich versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahres- und Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und des Konzerns vermittelt und in zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage der Gesellschaft und des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft und des Konzerns beschrieben sind.

 

München, 28. März 2017

Intertainment Aktiengesellschaft

Felix Petri, Vorstand

Konzernbilanz zum 31. Dezember 2016 nach International Financial Reporting Standards (IFRS)

Aktiva

31.12.2016
TEuro
31.12.2015
TEuro
A. Kurzfristige Vermögenswerte
I. Zahlungsmittel VI.1.1 393 1.011
II. Forderungen und sonstige Vermögenswerte
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen VI.1.2 2 9
2. Sonstige Vermögenswerte VI.1.2 128 109
III. Filmrechte VI.1.3 0 32
Summe kurzfristige Vermögenswerte 523 1.161
B. Langfristige Vermögenswerte
I. Immaterielle Vermögensgegenstände VI.2 130 0
II. Sachanlagen VI.2 2 1
Summe langfristige Vermögenswerte 132 1
Aktiva gesamt 655 1.162

Passiva

31.12.2016
TEuro
31.12.2015
TEuro
A. Kurzfristige Schulden
I. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen VI.3 66 75
II. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen VI.3 0 80
III. Sonstige Verbindlichkeiten VI.3 6 30
IV. Rückstellungen VI.3 1.366 1.566
Summe kurzfristige Schulden 1.438 1.751
B. Langfristige Schulden
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen VI.4 9.864 9.826
Summe langfristige Schulden 9.864 9.826
C. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital VI.5.1 16.297 16.297
II. Kapitalrücklage VI.5.2 1.286 1.286
III. Gewinnrücklage VI.5.3
Gesetzliche Rücklage 116 116
IV. Konzernbilanzverlust VI.5.4 -28.346 -28.114
Summe Eigenkapital -10.647 -10.415
Passiva gesamt 655 1.162

Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 nach International Financial Reporting Standards (IFRS)

1.1.-31.12.2016
TEuro
1.1.-31.12.2015
TEuro
1. Umsatzerlöse VII.1 0 6
2. Sonstige betriebliche Erträge VII.2 251 200
251 206
3. Materialaufwand VII.3
Aufwendungen für bezogene Leistungen -26 -10
-26 -10
4. Personalaufwand VII.4
a) Gehälter -35 -39
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 0 -3
-35 -42
5. Abschreibungen auf Filmrechte und Sachanlagen VII.5 -21 0
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen VII.6 -361 -538
7. Zinsergebnis VI.7 -40 -66
8. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -232 -450
9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag VII.8 0 0
10. Konzernjahresfehlbetrag -232 -450
11. Verlustvortrag -28.114 -27.664
12. Anpassung Fehlerkorrektur 0 0
13. Konzernbilanzverlust -28.346 -28.114
Ergebnis je Aktie -0,01 -0,03
Verwässertes Ergebnis je Aktie -0,01 -0,03

Das Konzernperiodenergebnis entspricht dem Konzerngesamtperiodenergebnis.

Sowohl im Geschäftsjahr 2016 als auch in 2015 gab es keine direkt im Eigenkapital erfassten Aufwendungen und Erträge.

Kapitalflussrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 nach International Financial Reporting Standards (IFRS)

1.1.-31.12.2016
TEuro
1.1.-31.12.2015
TEuro
Periodenergebnis vor gezahlten Zinsen und gezahlten Steuern -232 -450
Abschreibungen auf Filmrechte und Sachanlagen 21 0
Veränderung der übrigen Rückstellungen -200 29
Veränderung sonstige Aktiva -13 -56
Veränderung sonstige Passiva -113 -9.741
Mittelabfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit -537 -10.218
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -119 -1
Mittelzufluss aus Investitionsstätigkeit -119 -1
Einzahlungen aus Kapitalerhöhung 0 1.160
Kosten der Kapitalerhöhung 0 -22
Ausreichung („+“)/Tilgung („-„) von Gesellschafterdarlehen 0 80
Mittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit 0 1.218
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds -656 -9.001
Finanzmittelfonds zu Beginn der Periode -8.815 186
Umwidmung Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehme 9.864
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 393 -8.815

Zusammensetzung des Finanzmittelfonds

31.12.2016
TEuro
31.12.2015
TEuro
Zahlungsmittel 393 1.011
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0 -9.826
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 393 -8.815

Eigenkapitalveränderungsrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 nach International Financial Reporting Standards (IFRS)

Grundkapital
TEuro
Kapitalrücklage
TEuro
Gewinnrücklage
TEuro
Konzernbilanzverlust
TEuro
Gesamt
T Euro
Stand 1.1.2015 15.137 1.308 116 -27.664 -11.103
Kapitalerhöhung 1.160 -22 0 0 1.138
Konzernjahresfehlbetrag 0 0 0 -450 -450
Stand 31.12.2015 16.297 1.286 116 -28.114 -10.415
Stand 1.1.2016 16.297 1.286 116 -28.114 -10.415
Konzernjahresfehlbetrag 0 0 0 -232 -232
Stand 31.12.2016 16.297 1.286 116 -28.346 -10.647

Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2016 nach International Financial Reporting Standards (IFRS)

I. Allgemeine Angaben

Die Intertainment AG (im Folgenden auch als „Intertainment“ oder „Konzern“ bezeichnet) ist unter HRB-Nr. 122257 im Handelsregister des Amtsgerichts München eingetragen, wurde im Februar 1999 am neuen Markt zugelassen und wechselte am 15. Januar 2003 in den Geregelten Markt, Teilsegment „Prime Standard“, der Frankfurter Wertpapierbörse. Seit dem 14. Dezember 2006 befindet sich die Intertainment AG im „General Standard“ (Regulierter Markt ohne Zulassungsfolgepflichten) der Frankfurter Wertpapierbörse.

Wesentlicher Geschäftsgegenstand des Konzerns sind der Erwerb und die Verwertung von Filmrechten, der Handel mit Filmlizenzen sowie die Produktion und Co-Produktion von Filmen und das Merchandising-Geschäft. Aufgrund der langjährigen bedeutenden Rechtsstreitigkeiten in den USA ist das operative Geschäft nahezu zum Erliegen gekommen.

Sitz der Intertainment AG ist Odeonsplatz 18 in 80539 München.

Der Vorstand der Intertainment AG hat am 28. März 2017 den Konzernabschluss aufgestellt und unverzüglich dem Aufsichtsrat vorgelegt. Dieser hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und dann zu erklären, ob er den Konzernabschluss billigt. Vorstand und Aufsichtsrat können beschließen, die Billigung des Konzernabschlusses der Hauptversammlung zu überlassen.

Intertainment stellt die Zahlen in diesem Anhang jeweils in tausend Euro (TEuro) dar. Neben den Werten für das Geschäftsjahr 2016 werden zur Vergleichbarkeit auch die entsprechenden Vorjahreswerte angegeben. Diese sind in Klammern dargestellt. Die Abkürzung „i.V.“ steht dabei für „im Vorjahr“. Außerdem weist der Konzern eine zusätzliche Bilanz zu Beginn der frühesten Vergleichsperiode aus, wenn er eine Rechnungslegungsmethode rückwirkend anwendet oder Posten im Abschluss rückwirkend anpasst oder umgliedert.

II. Rechnungslegungsgrundsätze

Die Intertainment AG, München, stellt ihren Konzernabschluss entsprechend § 315a Abs. 1 HGB nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) des International Accounting Standards Board (IASB) auf, wie sie in der Europäischen Union verpflichtend anzuwenden sind. Der Konzernabschluss wurde um weitere nach HGB bzw. AktG erforderliche Erläuterungen ergänzt.

Dem konsolidierten Abschluss liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde. Intertainment leitet alle im Konsolidierungskreis befindlichen, auf Basis der lokalen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellten Einzelabschlüsse auf die internationale Rechnungslegungsnorm IFRS über und erstellt auf dieser Grundlage einen Konzernabschluss.

Erstmals angewandte relevante Standards und Interpretationen

Aus der verpflichtenden Anwendung der folgenden Vorschriften und Interpretationen ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernjahresabschluss:

Standard/Interpretation ab
Änderungen an IAS 1 Angabeninitiative 1.1.2016
Änderungen an IAS 16 und IAS 38 Klarstellung akzeptabler Abschreibungsmethoden 1.1.2016
Änderungen an IAS 16 und IAS 41 Landwirtschaft: Fruchttragende Pflanzen 1.1.2016
Jährliches Verbesserungsprojekt 2012-2014 1.1.2016
Änderungen an IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer 1.2.2015
Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 28 Investmentgesellschaften: Anwendung der Konsolidierungsausnahme 1.1.2016
Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 28 Investmentgesellschaften: Anwendung der Konsolidierungsausnahme 1.1.2016
Änderungen an IAS 27 Equity-Methode im separaten Abschluss 1.1.2016

Die folgenden neuen bzw. geänderten Standards/Interpretationen wurden vom IASB bereits verabschiedet, sind aber noch nicht verpflichtend in Kraft getreten. Die Gesellschaft hat die Regelungen nicht vorzeitig angewandt:

Standard/ Interpretation Übernahme EU-Kommission Anzuwenden ab
IFRS 9 Finanzinstrumente 22.11.2016 1.1.2018
IFRS 14 Regulatorische Abgrenzungsposten Nein 1.1.2016
IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden 22.9.2016 1.1.2018
IFRS 16 Leasingverhältnisse Nein 1.1.2019
Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture Nein unbestimmt verschoben
Änderungen an IAS 12 Ansatz latenter Steueransprüche für unrealisierte Verluste Nein 1.1.2017
Änderungen an IAS 7 Angabeninitiative Nein 1.1.2017
Klarstellung zu IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden nein 1.1.2018
Änderung an IFRS 2 Klassifizierung und Bewertung von anteilsbasierten Vergütungs-Vereinbarungen nein 1.1.2018
Änderung an IFRS 4 Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente gemeinsam mit IFRS 4 Versicherungsverträge nein 1.1.2018

Von Bedeutung für zukünftige Konzernabschlüsse der Intertainment AG sind die folgenden neuen Standards bzw. Änderungen:

IFRS 9 Finanzinstrumente

Am 24. Juli 2014 hat das IASB die endgültige Fassung von IFRS 9 Finanzinstrumente veröffentlicht. In dieser Fassung wurden die Ergebnisse der Phasen Klassifizierung und Bewertung, Wertminderung und Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen, in denen das Projekt zur Ersetzung von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung, abgearbeitet wurden, zusammengebracht.

Der Standard ersetzt alle früheren Fassungen von IFRS 9 und tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung ist möglich. Die Intertainment AG prüft gegenwärtig die möglichen Auswirkungen der Umsetzung der Änderungen.

IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden

Die Zielsetzung von IFRS 15 besteht darin, Prinzipien zu schaffen, die ein Unternehmen bei der Berichterstattung von entscheidungsnützlichen Informationen an Abschlussadressaten über die Art, die Höhe, den zeitlichen Anfall sowie die Unsicherheit von Umsatzerlösen und resultierenden Zahlungsströmen aus einem Vertrag mit einem Kunden anzuwenden hat. Das Kernprinzip wird mit einem fünfstufigen Rahmenmodell umgesetzt:

Identifizierung des Vertrags mit dem Kunden

Identifizierung der eigenständigen Leistungsverpflichtungen in dem Vertrag

Bestimmung des Transaktionspreises

Verteilung des Transaktionspreises auf die Leistungsverpflichtungen des Vertrags

Erlöserfassung bei Erfüllung der Leistungsverpflichtungen durch das Unternehmen.

Es gibt neue Leitlinien, ob Erlöse zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen Zeitraum hinweg zu erfassen sind. Zudem bietet der Standard Regelungen zu Sachverhalten, wie beispielsweise der Identifizierung eigenständiger Leistungsverpflichtungen, der Bilanzierung von Vertragsänderungen, der Bilanzierung des Zeitwerts des Geldes, Kosten zur Erfüllung und Erlangung eines Vertrages sowie Veräußerungen mit Rückgaberechten. Der Standard erfordert umfangreiche zusätzliche Angaben, die zu den Erlösen im Abschluss offenzulegen sind. IFRS 15 muss in den ersten Jahresabschlüssen angewendet werden, die ein Unternehmen für Berichtsperioden erstellt, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Die Intertainment AG prüft gegenwärtig die möglichen Auswirkungen der Umsetzung der Änderungen.

IFRS 16 Leasingverhältnisse

Für den Leasingnehmer sieht der Standard ein einziges Bilanzierungsmodell vor. Dieses Modell führt beim Leasingnehmer dazu, dass sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Leasingvereinbarungen in der Bilanz zu erfassen sind, sofern die Laufzeit 12 Monate übersteigt oder es sich um keinen geringwertigen Vermögenswert handelt. Der Leasinggeber unterscheidet weiterhin zwischen Finanzierungs- oder Mietleasingvereinbarungen. Der neue Standard ist erstmals in Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen, anzuwenden. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung ist möglich, sofern auch IFRS 15 zu diesem Zeitpunkt bereits angewandt wird. Die Intertainment AG prüft gegenwärtig die möglichen Auswirkungen der Umsetzung der Änderung.

Änderungen zu IAS 7 Offenlegungsinitiative

Die Änderung von IAS 7 Kapitalflussrechnung ist Teil der Offenlegungsinitiative des IASB und verpflichtet Unternehmen Angaben zu machen, die es dem Abschlussadressaten ermöglichen, sowohl zahlungswirksame als auch zahlungsunwirksame Änderungen der Schulden, die aus der Finanzierungstätigkeit resultieren, nachzuvollziehen. Bei erstmaliger Anwendung der Änderungen müssen Unternehmen keine Vergleichsinformation für vorherige Berichtsperioden angeben. Die Änderung ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen.

Klarstellung zu IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden

Mitte April 2016 hat das IASB die finalen Klarstellungen zu seinem neuen Standard zur Erlösrealisierung IFRS 15 veröffentlicht. Mit den Änderungen werden Implementierungsfragen geklärt. Diese Fragen betreffen die Identifizierung von Leistungsverpflichtungen, die Anwendungsleitlinien für Principal-Agent-Verhältnisse und Lizenzen für geistiges Eigentum sowie Übergangsbestimmungen. Darüber hinaus sollen mit der Änderung eine einheitliche Vorgehensweise bei der Umsetzung von IFRS 15 sichergestellt und die mit dessen Anwendung verbundenen Kosten und Komplexität verringert werden. Die Änderungen treten am 1. Januar 2018 in Kraft. Unternehmen müssen diese Änderungen rückwirkend anwenden.

III. Konsolidierungskreis und Konsolidierungsmethoden

1. Konsolidierungskreis

Der Konzernabschluss umfasst alle in- und ausländischen Tochterunternehmen, über die die Intertainment AG die Kontrolle ausübt. Eine Ausübung der Kontrolle wird unterstellt, soweit die Intertainment AG bei der betreffenden Gesellschaft mehr als 50 % der Stimmrechte besitzt, die Finanzierungs- und Geschäftspolitik bestimmt oder die Mehrheit des Aufsichts- oder Verwaltungsrats stellen kann.

Ergeben sich aus Sachverhalten und Umständen Hinweise darauf, dass sich eines oder mehrere der drei Beherrschungselement verändert haben, muss der Konzern erneut prüfen, ob er ein Beteiligungsunternehmen beherrscht. Die Konsolidierung eines Tochterunternehmens beginnt an dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Unternehmen erlangt. Sie endet, wenn der Konzern die Beherrschung über das Unternehmen verliert.

In den Konsolidierungskreis werden im Berichtsjahr die Intertainment AG und ihre Tochtergesellschaft, die MH Media Holding GmbH, einbezogen.

Das Eigenkapital der Gesellschaften gemäß der Einzelabschlüsse stellt sich wie folgt dar:

Gesellschaft
in TEuro
Gezeichnetes Kapital (Vorjahr) Eigenkapital 2016 (Vorjahr) Jahresergebnis 2016 (Vorjahr) Anteil
%
Beschreibung
Intertainment AG, München 16.297 -10.648 -233 Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Verwertung von Filmrechten, der Handel mit Filmrechten, die Produktion und Co-Produktion von Filmen, das Merchandising, der Vertrieb und die Übertragung von Medieninhalten im Audio- und Videobereich über Kommunikationsmittel aller Art, die Lizenzvergabe hierauf sowie die Ausführung artverwandter Geschäfte. Zudem agiert die Gesellschaft als Finanzholding.
(16.297) (-10.415) (-450)
MH Media Holding GmbH, München 358 -948 -5 100 Unternehmensgegenstand ist der Handel mit Merchandising- und mit Zeichentrickfilmrechten sowie der Erwerb von sonstigen Rechten.
(358) (-943) (-7)

2. Stichtag des Konzernabschlusses

Stichtag für den Konzernabschluss ist der 31. Dezember 2016. Der Jahresabschluss der Intertainment AG und der Jahresabschluss des in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmens datieren auf diesen Stichtag.

3. Konsolidierungsmethoden

Grundlage für den Konzernabschluss sind die nach konzerneinheitlichen Regeln zum 31. Dezember 2016 und für die Vergleichsperiode zum 31. Dezember 2015 aufgestellten Jahresabschlüsse der einbezogenen Gesellschaften.

Konzerninterne Forderungen, Verbindlichkeiten, Erträge und Aufwendungen sowie Zahlungsströme aus Geschäftsvorfällen, die zwischen Konzernunternehmen stattfinden, werden im Rahmen der Konsolidierung vollständig eliminiert. Konsolidierungspflichtige Zwischengewinne aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen lagen nicht vor.

Eine Veränderung der Beteiligungshöhe an einem Tochterunternehmen ohne Verlust der Beherrschung wird als Eigenkapitaltransaktion bilanziert. Verliert der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen, so erfolgt eine Ausbuchung der damit verbundenen Vermögenswerte (einschließlich Geschäfts- oder Firmenwert), Schulden, nicht beherrschenden Anteile und sonstigen Eigenkapitalanteile. Jeder daraus entstehende Gewinn oder Verlust wird in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Jede zurückbehaltene Beteiligung wird zum beizulegenden Wert bilanziert.

Bei ergebniswirksamen Konsolidierungsvorgängen werden die ertragsteuerlichen Auswirkungen berücksichtigt.

IV. Fehlerberichtigungen im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2015

Im Vorjahresabschluss wurden die folgenden Fehlerberichtigungen nach IAS 8 für die Vorjahre vorgenommen

1. Vereinbarung mit einem Filmunternehmen

Im Rahmen einer Prüfung nach § 342 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 HGB durch die BaFin/DPR wurde festgestellt, dass im Jahres- und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2012 die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber einem Filmunternehmen aus einem Vergleich um mindestens 1,5 Mio. Euro zu gering ausgewiesen sind. Aus diesem Grund wurden die Zahlen der Vorjahre angepasst. Die Intertainment AG hat daraufhin versucht mit diesem Filmunternehmen eine Einigung darüber zu erzielen, in welcher Höhe tatsächlich Verbindlichkeiten bestehen. Da aufgrund fehlender Unterlagen und schwieriger Kooperation des Vertragspartners eine Abstimmung der Verbindlichkeit nicht möglich war, musste der Vorstand der Intertainment AG zur Abschätzung der Höhe der Verbindlichkeit Annahmen treffen. Da daher weder der Zeitpunkt der Fälligkeit noch die genaue Höhe der Verbindlichkeit feststehen, erfolgt der Ausweis weiterhin unter Rückstellungen. Im Berichtsjahr konnte mit dem Filmunternehmen noch immer keine Einigung erzielt werden, so dass der Vorstand der Gesellschaft die Höhe der Verbindlichkeit unter Fortführung der gleichen Annahmen wie im Vorjahr angenommen hat.

2. Korrektur der Verbindlichkeit an eine Anwaltskanzlei

Seitens einer Anwaltskanzlei wurden Forderungen aus Vorjahren geltend gemacht, die bisher nicht bekannt waren. Über den Bestand dieser Forderungen und deren mögliche Höhe bestehen unterschiedliche Auffassungen. Die geforderten Beträge wurden unter den Rückstellungen ausgewiesen. Die Höhe der geltend gemachten Forderungen betragen für die Jahre 2011 und 2012 104 TEuro. Die Fehlerkorrektur erfolgte zum 1. Januar 2014. Mit der Anwaltskanzlei konnte noch keinerlei Einigkeit erzielt werden, die Rückstellung wurde beibehalten.

3. Schadensersatzansprüche gegen ein früheres Vorstandsmitglied

Im Jahr 2016 hat sich herausgestellt, dass in Vorjahren Sachverhalte durch ein früheres Mitglied des Vorstands unrichtig dargestellt worden waren (vgl. Ad-hoc-Mitteilung vom 29. April 2016). Der Aufsichtsrat hat diese Vorfälle untersucht und die daraus resultierenden Schadenersatzansprüche geltend gemacht. Die Forderungen von ursprünglich 167 TEuro waren zum 31. Dezember 2015 unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen. Aufgrund der Ungewissheit der Einbringlichkeit der Forderungen wurden Wertberichtigungen in Höhe von 123 TEuro gebildet. In dieser Position gab es nur kleinere Veränderungen, da aufgrund von erhaltenen Zahlungen sich der Forderungsbetrag auf 152 TEuro vermindert hat. Die Wertberichtigung wurde in unveränderter Höhe beibehalten.

V. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Grundsätze

Der Konzernabschluss basiert auf dem Anschaffungskostenprinzip. Soweit nicht besonders vermerkt, erfolgt ein Ansatz der Aktiv- und Passivposten zum Nominalwert abzüglich notwendiger Wertberichtigungen. Die Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung innerhalb der Konzern-Gesamtergebnisrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den im Vorjahr angewandten Methoden.

Der Konzern gliedert seine Vermögenswerte und Schulden in der Bilanz in kurz- und langfristige Vermögenswerte bzw. Schulden. Ein Vermögenswert ist als kurzfristig einzustufen, wenn

die Realisierung des Vermögenswerts innerhalb des normalen Geschäftszyklus erwartet wird oder der Vermögenswert zum Verkauf oder Verbrauch innerhalb dieses Zeitraums gehalten wird

der Vermögenswert primär für Handelszwecke gehalten wird

die Realisierung des Vermögenswerts innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag erwartet wird

oder

es sich um Zahlungsmittel oder Zahlungsmitteläquivalente handelt, es sei denn, der Tausch oder die Nutzung des Vermögenswerts zur Erfüllung einer Verpflichtung ist für einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag eingeschränkt.

Alle anderen Vermögenswerte werden als langfristig eingestuft.

Eine Schuld ist als kurzfristig einzustufen, wenn:

die Erfüllung der Schuld innerhalb des normalen Geschäftszyklus erwartet wird

die Schuld primär für Handelszwecke gehalten wird

die Erfüllung der Schuld innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag erwartet wird oder

das Unternehmen kein uneingeschränktes Recht zur Verschiebung der Erfüllung der Schuld um mindestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag hat.

Alle anderen Schulden werden als langfristig eingestuft.

Latente Steueransprüche und -schulden werden als langfristige Vermögenswerte bzw. Schulden eingestuft.

2. Going Concern

Der vorliegende Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2016 wurde unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit („Going Concern“) aufgestellt. Das Management von Intertainment geht von einer positiven Fortführungsprognose aus, sodass Intertainment mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im laufenden und den folgenden Geschäftsjahren seine geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen fortführen kann. Nach den Kapitalerhöhungen im Vorjahr über insgesamt 1.160 TEuro wurden im Juli und Oktober 2016 zwei Filmpakete mit insgesamt 41 Einzeltiteln erworben, darunter befinden sich 10 Spielfilme. Intertainment betrachtet die beiden Paketkäufe als ersten Schritt zum Wiederaufbau des operativen Geschäfts.

Zum Bilanzstichtag liegen für einen Betrag von 9.864 TEuro qualifizierte, bis Juni 2018 befristete Rangrücktrittserklärungen der MK Medien Beteiligungs GmbH zugunsten der Intertainment AG vor.

Der Vorstand hat eine Fortbestehensprognose erstellt und ist der Meinung, dass insbesondere unter Berücksichtigung der oben erwähnten Schritte zur Wiederaufnahme des Geschäftes vom Fortbestand des Unternehmens auszugehen ist. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die MK-Medien Beteiligungs GmbH am 30. Juni 2018 die dann auslaufenden Kredite nicht fällig stellt. Trotz fehlender schriftlicher Zusage, geht der Vorstand davon aus, dass diese Kredite auch über den Fälligkeitszeitpunkt hinaus prolongiert werden.

Zum 31. Dezember 2016 weist die Intertainment AG einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 10,6 Mio. Euro aus.

Zum Bilanzstichtag liegen für sämtliche Forderungen der MK Medien Beteiligungs GmbH qualifizierte Rangrücktrittserklärungen zugunsten der Intertainment AG vor.

3. Währungsumrechnung

Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung des Mutterunternehmens, aufgestellt. Für jedes Unternehmen legt der Konzern die funktionale Währung fest. Die im Abschluss des jeweiligen Unternehmens enthaltenen Posten werden unter Verwendung dieser funktionalen Währung bewertet.

Fremdwährungstransaktionen werden von Konzernunternehmen zu dem Zeitpunkt, zu dem der Geschäftsvorfall erstmalig ansetzbar ist, mit dem jeweils gültigen Kassakurs in die funktionale Währung umgerechnet.

Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zu jedem Stichtag unter Verwendung des Stichtagskassakurses in die funktionale Währung umgerechnet.

Differenzen aus der Abwicklung oder Umrechnung monetärer Posten werden erfolgswirksam erfasst. Hiervon ausgenommen sind monetäre Posten, die als Teil einer Absicherung der Nettoinvestition des Konzerns in einen ausländischen Geschäftsbetrieb designiert sind. Diese werden bis zur Veräußerung der Nettoinvestition im sonstigen Ergebnis erfasst; erst bei ihrem Abgang wird der kumulierte Betrag in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Aus den Umrechnungsdifferenzen dieser monetären Posten resultierende Steuern werden ebenfalls direkt im sonstigen Ergebnis erfasst.

Nichtmonetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet, solche, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, mit dem Kurs, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gilt. Die bilanzielle Behandlung des Gewinns bzw. Verlusts aus der Umrechnung von zum beizulegenden Zeitwert bewerteten, nichtmonetären Posten orientiert sich an der Erfassung des Gewinns bzw. Verlusts aus der Änderung des beizulegenden Zeitwerts des Postens (d. h. Umrechnungsdifferenzen aus Posten, bei denen der Gewinn oder Verlust aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bzw. erfolgswirksam erfasst wird, werden ebenfalls im sonstigen Ergebnis bzw. erfolgswirksam erfasst).

Die Vermögenswerte und Schulden der ausländischen Geschäftsbetriebe werden im Rahmen der Konsolidierung zum Stichtagskurs in Euro umgerechnet. Die Umrechnung von Erträgen und Aufwendungen erfolgt zu dem am Datum der jeweiligen Transaktion geltenden Wechselkurs. Die im Rahmen der Konsolidierung hieraus resultierenden Umrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Der für einen ausländischen Geschäftsbetrieb im sonstigen Ergebnis erfasste Betrag wird bei der Veräußerung dieses ausländischen Geschäftsbetriebs in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.

Jeglicher im Zusammenhang mit dem Erwerb eines ausländischen Geschäftsbetriebs entstehende Geschäfts- oder Firmenwert und sämtliche am beizulegenden Zeitwert ausgerichtete Anpassungen der Buchwerte der Vermögenswerte und Schulden, die aus dem Erwerb dieses ausländischen Geschäftsbetriebs resultieren, werden als Vermögenswerte und Schulden des ausländischen Geschäftsbetriebs behandelt und zum Stichtagskassakurs umgerechnet.

4. Verwendung von Annahmen und Schätzungen

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses wurden Annahmen getroffen und Schätzungen zugrunde gelegt, die sich auf die Höhe und den Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden bzw. der Erträge und Aufwendungen ausgewirkt haben. Die Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Bewertung der Filmrechte und die Rückstellung für die Verbindlichkeit gegenüber einem Filmproduzenten.

Alle wesentlichen Schätzungen werden fortlaufend neu bewertet und basieren auf den Erfahrungen des Managements und den Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis berücksichtigt.

Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden nachstehend erläutert:

Finanzanlagevermögen

Das Finanzanlagevermögen ist mit den Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen auf den beizulegenden Zeitwert bilanziert. Das Finanzanlagevermögen beinhaltet unverändert zum Vorjahr die vollständig abgeschriebene 10,6-%-Beteiligung an dem US-Unternehmen SightSound Technologies Holding LLC. Intertainment wird diese Bewertung beibehalten, da das Management nicht mehr mit Mittelzuflüssen aus den SightSound-Patenten rechnet. Zudem ist die im Jahr 2013 entkonsolidierte PM Abwicklungsgesellschaft mbH (ehemals Phoenix Media GmbH), die vollständig abgeschrieben ist, im Finanzanlagevermögen enthalten.

Filmrechte

Nach einer Analyse der zu erwartenden Einspielergebnisse wurden die bisher in Veräußerungsabsicht gehaltenen Filmrechte um 16 TEuro abgewertet. Sie werden nun entsprechend ihrer geänderten Zweckbestimmung im Anlagevermögen ausgewiesen.

Rückstellungen

Für rechtliche oder faktische Verpflichtungen, deren Höhe oder Zeitpunkt der Erfüllung unsicher ist, sind nach IAS 37 Rückstellungen anzusetzen, wenn der Mittelabfluss zur Begleichung der Verbindlichkeiten wahrscheinlich und zuverlässig schätzbar ist. Der Wertansatz der Rückstellungen wird im Wege der Schätzung ermittelt und basiert auf denjenigen Beträgen, die erforderlich sind, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen, erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen des Konzerns abzudecken. Zum Bilanzstichtag sind insbesondere Rückstellungen für ausstehende Rechnungen für bereits erbrachte Leistungen bzw. für Leistungen, die im abgelaufenen Geschäftsjahr verursacht wurden, bilanziert.

Für die Berechnung der Rückstellung der Verpflichtung gegenüber einem Filmproduzenten wurden hinsichtlich der anrechenbaren Einspielergebnisse Schätzungen, die auf den durchschnittlichen Einspielergebnissen der Vorjahre beruhen, getroffen. Die Berechnung der Zinsen wurde anhand des auf diese Weise ermittelten Saldos, basierend auf dem Verständnis der Gesellschaft hinsichtlich des Vergleichs, vorgenommen. Da von der Gesellschaft hier Annahmen getroffen werden mussten, könnten sich in den Folgejahren aufgrund von Anpassungen wesentliche Änderungen ergeben.

5. Zahlungsmittel

Die Zahlungsmittel werden zum Nennwert bilanziert.

6. Finanzinstrumente

Finanzielle Vermögenswerte im Sinne von IAS 39 werden entweder als finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als Kredite und Forderungen, als bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen oder als zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte klassifiziert. Die Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte nimmt Intertainment mit dem erstmaligen Ansatz vor und überprüft diese Zuordnung am Ende jedes Geschäftsjahres, soweit dies zulässig und angemessen ist.

Käufe oder Verkäufe finanzieller Vermögenswerte, die die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines Zeitraums vorsehen, der durch Vorschriften oder Konventionen des jeweiligen Markts festgelegt wird (marktübliche Käufe), werden am Handelstag erfasst, d. h. an dem Tag, an dem der Konzern die Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf des Vermögenswerts eingegangen ist.

In der Bilanz enthaltene finanzielle Vermögenswerte umfassen Beteiligungen, Zahlungsmittel und sonstige finanzielle Vermögenswerte. Die in der Bilanz enthaltenen finanziellen Vermögenswerte – mit Ausnahme der Beteiligungen – wurden als „Forderungen“ klassifiziert.

Die finanziellen Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Folgebewertung der als Forderung klassifizierten finanziellen Vermögenswerte erfolgt zu den fortgeführten Anschaffungskosten. Die zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte werden mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert in der Folge bilanziert.

Die Einzelheiten zu den Ansatz- und Bewertungskriterien werden in den Anhangsangaben zu den einzelnen Positionen offengelegt.

Der Konzern ermittelt an jedem Stichtag, ob eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts vorliegt. Bestehen objektive Anhaltspunkte dafür, dass eine Wertminderung bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Vermögenswerten eingetreten ist, ergibt sich die Höhe des Wertminderungsverlusts als Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswerts. Der Wertminderungsverlust wird erfolgswirksam erfasst.

Verringert sich die Höhe der Wertberichtigung in den folgenden Berichtsperioden und kann diese Verringerung objektiv auf einen nach der Erfassung der Wertminderung auftretenden Sachverhalt zurückgeführt werden, wird die früher erfasste Wertberichtigung rückgängig gemacht. Der neue Buchwert darf jedoch die fortgeführten Anschaffungskosten zum Zeitpunkt der Wertaufholung nicht übersteigen. Die Wertaufholung wird erfolgswirksam erfasst.

Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird ausgebucht, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: (i) die vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus einem finanziellen Vermögenswert sind erloschen, (ii) der Konzern hat seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert an Dritte übertragen oder eine vertragliche Verpflichtung zur sofortigen Zahlung der Cashflows an eine dritte Partei im Rahmen einer Vereinbarung, die die Bedingungen von IAS 39.19 erfüllt (Durchleitungsvereinbarung), übernommen und dabei entweder (a) im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum an dem finanziellen Vermögenswert verbunden sind, übertragen oder (b) zwar im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum an dem finanziellen Vermögenswert verbunden sind, weder übertragen noch zurückbehalten, jedoch die Verfügungsmacht über den Vermögenswert übertragen.

Sämtliche finanziellen Verbindlichkeiten werden von Intertainment gemäß IAS 39 als Verbindlichkeiten klassifiziert, die bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert und in der Folgebewertung mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt werden.

Verzinsliche Darlehen werden bei der erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung abzüglich der mit der Kreditaufnahme direkt verbundenen Transaktionskosten bewertet. Sie werden nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert. Nach der erstmaligen Erfassung werden die verzinslichen Darlehen unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Schulden ausgebucht werden, sowie im Rahmen von Amortisationen.

Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrundeliegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist. Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell verschiedenen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird erfolgswirksam erfasst.

7. Filmrechte

Filmrechte, deren Erwerb für einen begrenzten Zeitraum erfolgt und nicht zur Weiterveräußerung bestimmt sind, sind in den langfristigen Vermögenswerten bilanziert. Der Bewertung liegen die Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen für ausgewertete Teilrechte zugrunde.

Die Aktivierung der Filmrechte erfolgte zum Zeitpunkt der technischen Abnahme des angelieferten Filmmaterials durch ein unabhängiges Labor.

8. Wertminderungen

Die Buchwerte der Vermögenswerte werden zum Bilanzstichtag daraufhin überprüft, ob Indikatoren für eine Wertminderung (Impairment) vorliegen. Wenn solche Indikatoren vorliegen, wird der erzielbare Betrag der Vermögenswerte geschätzt und gegebenenfalls eine Abwertung erfolgswirksam vorgenommen.

9. Rückstellungen

Für rechtliche oder faktische Verpflichtungen, deren Höhe oder Zeitpunkt der Erfüllung unsicher ist, sind nach IAS 37 Rückstellungen anzusetzen, wenn der Mittelabfluss zur Begleichung der Verbindlichkeiten wahrscheinlich und zuverlässig schätzbar ist.

Der Wertansatz der Rückstellungen wird im Wege der Schätzung ermittelt und basiert auf denjenigen Beträgen, die erforderlich sind, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen, erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen des Konzerns abzudecken.

10. Eigenkapital

In der Kapitalrücklage ist der Betrag enthalten, der bei der Ausgabe von Anteilen über den Nennbetrag hinaus – nach Abzug der Transaktionskosten – erzielt wird.

11. Umsatzrealisation

Erträge werden erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen wird und die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann, unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung. Erträge werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung oder zu beanspruchenden Gegenleistung, wobei Steuer oder andere Abgaben unberücksichtigt bleiben, bewertet.

Bei der Umsatzrealisation ist zwischen dem Lizenzverkauf und der Auswertung von Filmrechten zu unterscheiden.

Im Falle des Lizenzverkaufs werden Umsätze realisiert, wenn eine bindende vertragliche Beziehung mit dem Lizenznehmer entstanden ist. Diese setzt voraus, dass die Abnahme der lizenzierten Filmrechte vorliegt, die Lizenzgebühr für jedes lizenzierte Filmrecht bekannt ist und eine ausreichende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der wirtschaftliche Nutzen, die Lizenzgebühr, bei Fälligkeit zufließt.

Im Falle der Auswertung von Filmrechten wird der Umsatz bei Vorliegen der tatsächlichen Einspielergebnisse der jeweiligen Teilrechte des Auswertungszeitraums erfasst.

12. Zinsen

Da im Konzern keine qualifizierten Vermögenswerte und damit keine Aktivierungspflicht von Fremdkapitalkosten vorliegen, werden die Zinsen zum Zeitpunkt ihrer Entstehung als Aufwand bzw. Ertrag erfasst.

13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie latente Steuern

Die Ermittlung der Ertragsteuern erfolgt nach IAS 12.

Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für laufende und frühere Perioden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten.

Aktive und passive latente Steuern werden dann angesetzt, wenn künftige steuerliche Auswirkungen zu erwarten sind, die auf temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten bestehender Aktiva und Passiva nach IFRS und Steuerbilanzwerten sowie auf erfolgswirksame Konsolidierungsmaßnahmen zurückzuführen sind. Latente Steuern auf Verlustvorträge werden im Rahmen der Realisierbarkeit der Steuervorteile gebildet.

Aktive latente Steuern werden periodisch auf ihre Werthaltigkeit hin überprüft.

Aktive und passive latente Steuern werden unter Verwendung der Steuersätze errechnet, die voraussichtlich aufgrund der derzeit geltenden Steuergesetze für steuerpflichtige Erträge in den Jahren gelten, in denen diese zeitlichen Differenzen umgekehrt oder ausgeglichen werden. Die Steuerwirkung wird nach IAS 12 und unter Beachtung der aktuellen Gesetzeslage mit einem zum Vorjahr unveränderten Steuersatz in Höhe von 33 % berücksichtigt.

VI. Erläuterungen zur Konzernbilanz

1. Kurzfristige Vermögenswerte

1.1 Zahlungsmittel

Die flüssigen Mittel in Höhe von insgesamt 393 (i.V. 1.011) TEuro bestehen aus laufenden Kontokorrentkonten.

1.2 Forderungen und sonstige Vermögenswerte

Die kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen 2 (i.V. 9) TEuro, die sonstigen Vermögenswerte 128 (i.V. 109) TEuro. Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten insbesondere Schadensersatzanspruch an ein früheres Vorstandsmitglied (152 TEuro, davon wertberichtigt 123 TEuro) und Steuererstattungsansprüche.

Im Berichtsjahr wurde aufgrund der Insolvenz von Aktis Film International GmbH ein Betrag von 7 TEuro wertberichtigt.

Die Forderungen gegen die PM Abwicklungsgesellschaft mbH (früher Phoenix Media GmbH) betragen 113.965 TEuro und sind zum Bilanzstichtag, unverändert zum Vorjahr, vollständig wertberichtigt.

1.3 Filmrechte

Die bisher im Umlaufvermögen ausgewiesenen Filmrechte wurden entsprechend ihrer geänderten Zweckbestimmung in das Anlagevermögen umgegliedert.

2. Langfristige Vermögenswerte

Zur Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens verweisen wir auf den Anlagenspiegel. Die immateriellen Vermögensgegenstände betreffen ausschließlich Filmrechte. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Rechten wurden weitere 41 Titel erworben. Mit der Auswertung der Rechte wurde bis zum Bilanzstichtag noch nicht begonnen.

Das Finanzanlagevermögen beinhaltet unverändert zum Vorjahr die vollständig abgeschriebene 10,6-%-Beteiligung an dem US-Unternehmen SightSound Technologies Holding LLC. Intertainment wird diese unveränderte Bewertung beibehalten, da das Management nicht mehr mit Mittalzuflüssen aus den SightSound-Patenten rechnet. Zudem ist die im Jahr 2013 entkonsolidierte PM Abwicklungsgesellschaft mbH (früher Phoenix Media GmbH), die ebenfalls vollständig abgeschrieben ist, im Finanzanlagevermögen enthalten.

3. Kurzfristige Schulden

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen 66 (i.V.75) TEuro und resultieren insbesondere aus Zahlungsverpflichtungen für bezogene Leistungen. Sie sind nicht verzinslich und haben eine Fälligkeit von bis zu 30 Tagen. Der Buchwert dieser im Konzern erfassten finanziellen Verbindlichkeiten entspricht den Nennwerten.

Die sonstigen Verbindlichkeiten weisen zum 31. Dezember 2016 einen Betrag von 6 (i.V. 30) TEuro aus. Sie enthalten insbesondere das Gehalt des Vorstands für Dezember 2016 sowie Reisekostenerstattungen. Der Buchwert dieser finanziellen Verbindlichkeiten entspricht den Nennwerten der Verpflichtungen.

Die kurzfristigen Rückstellungen belaufen sich auf 1.366 (i.V. 1.566) TEuro. Sie betreffen im Wesentlichen mögliche Verpflichtungen aus einem Vergleich mit einem Filmproduzenten sowie weitere Verpflichtungen, die das Geschäftsjahr 2016 und Vorjahre betreffen und noch nicht abgerechnet wurden. Bei der Berechnung der Rückstellung aus einem Vergleich mit einem Filmproduzenten mussten vom Vorstand Annahmen getroffen werden (vgl. Ziffer IV.1). Sollten diese Annahmen nicht so eintreffen, besteht die Möglichkeit, dass sich der Betrag wesentlich ändert.

Die Rückstellungen haben sich insgesamt wie folgt entwickelt:

in TEuro 1.1.2016 Verbrauch Auflösung Zuführung 31.12.2016
Abschlusserstellung und -prüfung 85 60 13 56 68
Verpflichtung Filmstudio 1.238 203 *) 0 0 1.035
Ausstehende Rechnungen und sonstige weitere Verpflichtungen 243 57 4 81 263
Gesamt 1.566 320 17 137 1.366

*) Minderung durch geschätzte Einspielergebnisse

4. Langfristige Schulden

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen belaufen sich insgesamt auf 9.864 (i.V. 9.826) TEuro und enthalten die Darlehensverpflichtungen gegenüber der MK Medien Beteiligungs GmbH. Der Ausweis der Verpflichtungen gegenüber der MK Medien Beteiligungs GmbH erfolgt aufgrund der Einbeziehung in den Konzernabschluss bei der Obergesellschaft unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen.

Hinsichtlich der Fälligkeiten, der Besicherung und der Verzinsung der Darlehensverpflichtung verweisen wir auf unsere Ausführungen zu den Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen (sog. Related Parties) unter Ziffer VIII.10. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind langfristig.

5. Eigenkapital

Bezüglich der Entwicklung des Eigenkapitals verweisen wir insbesondere auf die Veränderungsrechnung des Konzerneigenkapitals. Intertainment besaß zum 31. Dezember 2016, ebenso wie im Vorjahr, keine eigenen Aktien.

5.1 Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital beträgt zum Bilanzstichtag unverändert 16.297 TEuro und verteilt sich auf insgesamt 16.296.853 ausgegebene nennwertlose Stückaktien.

Genehmigtes Kapital

Die Hauptversammlung am 12. Juni 2015 hat die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals gebilligt. Danach ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 11. Juni 2020 das Grundkapital einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 7.568.426,00 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015/I).

Das genehmigte Kapital beträgt zum 31. Dezember 2016 nach teilweiser Ausschöpfung 6.408.426,00 Euro.

Bedingtes Kapital

Die Hauptversammlung am 10. Juli 2014 beschloss, das Bedingte Kapital ersatzlos aufzuheben.

Options- und/oder Bezugsrechte auf Aktien aus dem Bedingten Kapital bestanden nach Erklärungen von Vorstand und Aufsichtsrat zum Zeitpunkt der Beschlussfassung nicht mehr.

5.2 Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage beträgt zum Bilanzstichtag unverändert 1.286 TEuro.

5.3 Gewinnrücklage

Die Gewinnrücklage besteht unverändert in Höhe von 116 TEuro und betrifft die gesetzliche Rücklage.

5.4 Konzernbilanzverlust

Zum 31. Dezember 2016 besteht ein Konzernbilanzverlust in Höhe von 28.346 (i.V. 28.114) TEuro. Der Konzernjahresfehlbetrag beläuft sich auf 232 (i.V. 450) TEuro.

VII. Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung

1. Umsatzerlöse

Intertainment realisierte im Berichtsjahr aus der Verwertung des Filmrechtebestands keine nennenswerten Umsatzerlöse (i.V. 6 TEuro).

2. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge betragen 251 (i.V. 200) TEuro und enthalten insbesondere Erträge, die im Rahmen der Vergleichsvereinbarung mit einem Filmproduzenten auf die möglicherweise bestehende Verbindlichkeit angerechnet werden.

3. Materialaufwand

Der Materialaufwand beläuft sich auf 26 (i.V. 10) TEuro und beinhaltet Lagerkosten für Filmkopien.

4. Personalaufwand

Der Personalaufwand beträgt 35 (i.V. 42) TEuro und beinhaltet mit 35 (i.V. 39) TEuro Gehälter und mit 0 (i.V. 3) TEuro soziale Abgaben und Aufwendungen für die Altersversorgung.

5. Abschreibungen

Die Abschreibungen betragen 21 (i.V. 9) TEuro und beinhalten im Wesentlichen die Abschreibungen auf Filmrechte.

6. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen 361 (i.V. 538) TEuro und enthalten im Wesentlichen die laufenden Verwaltungskosten des Konzerns, wie Kosten der Hauptversammlung, Kosten der Börsennotierung, Rechts- und Beratungskosten sowie Aufwendungen für Abschlussprüfung und für Aufsichtsratsvergütungen sowie Aufwendungen aus Währungsumrechnung.

7. Zinsergebnis

Das Zinsergebnis beläuft sich auf -40 (i.V. -66) TEuro und beinhaltet Zinsaufwendungen aus einem Vergleich mit einem Filmproduzenten sowie der Verzinsung der von der MK Medien Beteiligungs GmbH erhaltenen Darlehen.

8. Steuern

Insgesamt weist der Konzern kein zu versteuerndes Einkommen für 2016 aus. Der Konzernsteuersatz entspricht grundsätzlich dem durchschnittlichen inländischen Steuersatz, da das Konzernergebnis vor Steuern im Inland generiert wird. Er beträgt unter Berücksichtigung der Gewerbesteuer sowie der Körperschaftsteuer inklusive des Solidaritätszuschlags insgesamt ca. 33 %. Intertainment rechnet zum Bilanzstichtag mit einem Körperschaftsteuersatz inklusive Solidaritätszuschlag in Höhe von ca. 16 % und mit einem Gewerbesteuersatz in Höhe von ca. 17 %.

Es bestehen zum 31. Dezember 2016 ca. 144 Mio. Euro körperschaftsteuerliche Verlustvorträge und ca. 226 Mio. Euro gewerbesteuerliche Verlustvorträge. Die genannten aufgelaufenen Verluste sind nach der geltenden Gesetzeslage im Grundsatz unbeschränkt vortragsfähig. Allerdings können laufende Gewinne einer Periode, die 1 Mio. Euro übersteigen, nur zu 60 % mit Verlustvorträgen verrechnet werden (Mindestbesteuerung). Da das Management nicht mit einer ausreichenden Wahrscheinlichkeit davon ausgeht, dass das Ergebnis der zukünftigen Geschäftstätigkeit ausreichende zu versteuernde Gewinne abwerfen wird, um die vorhandenen Verlustvorträge zu realisieren, wurden zum 31. Dezember 2016 keine aktiven latenten Steuern für Verlustvorträge gebildet.

Überleitung vom erwarteten zum tatsächlichen Steuerergebnis:

in TEuro 31.12.2016 31.12.2015
Ergebnis vor Ertragsteuern -232 -450
Konzernsteuersatz 33 % 33 %
Erwartete Ertragsteuer (+) Ertrag / (-) Aufwand 77 149
Steuerauswirkungen durch:
Nicht aktivierungsfähige latente Steuern aus Verlusten des laufenden Jahres -77 -149
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0 0

9. Haftungsverhältnisse, Eventualverbindlichkeiten sowie sonstige finanzielle Verpflichtungen

Am 2. März 2011 erklärte die MK Medien Beteiligungs GmbH einen Forderungsverzicht mit Besserungsschein in Gesamthöhe von 979 TEuro. Die erloschenen Forderungen leben wieder auf, sobald und soweit ihre Erfüllung der Intertainment AG aus einem Vermögenszuwachs möglich ist und frei verfügbare Finanzmittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen.

VIII. Sonstige Angaben

1. Finanzierungsrisiken

Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2016 wurde unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit („Going Concern“) aufgestellt. Zu den Finanzierungsrisiken verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Ziffer 2. Going Concern und unter V. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

2. Segmentberichterstattung

Der Konzern verfügt über keine berichtspflichtigen Segmente. Sämtliche Angaben betreffen den Filmlizenzrechtehandel.

3. Finanzinstrumente

Gemäß der Vorschrift des IFRS 7 werden zu den Finanzinstrumenten neben den bereits in den jeweiligen Bilanzpositionen enthaltenen Erläuterungen folgende Zusatzangaben gemacht:

Die folgende Übersicht zeigt die innerhalb der Finanzinstrumente ausgewiesenen finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Schulden gegliedert nach den Kategorien des IAS 39:

in Teuro 31.12.2016 31.12.2015
Finanzielle Vermögenswerte
Kateaorie: Forderungen
Zahlungsmittel 393 1.011
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 130 118
Finanzielle Schulden
Kategorie: Finanzverbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 66 75
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 9.864 9.826
Sonstige Verbindlichkeiten 6 30

Unter der Position „Beteiligungen“ bei der Entwicklung des Anlagevermögens auf der letzten Seite des Anhangs werden die Anteile an der SightSound Technologies Holding LLC gezeigt, deren Marktwert nicht zuverlässig ermittelt werden kann. Die Bewertung wird zu fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen.

Folgende Ergebnisse aus den Finanzinstrumenten beeinflussten das Jahresergebnis des Konzerns

in Teuro 2016 2015
Kategorie: Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Verbindlichkeiten
Zinsergebnis:
Verzinsung erhaltene Darlehen -38 -63
Verzinsung Ansprüche Filmstudio -2 -3
Summe -40 -66
Nettoergebnis -40 -66

Die folgende Übersicht zeigt die Buchwerte sowie die beizulegenden Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Schulden, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet sind:

in TEuro 31.12.201B 31.12.2015
Buchwert Marktwert Buchwert Marktwert
Finanzielle Vermögenswerte
Kategorie: Forderungen
Zahlungsmittel 393 393 1.011 1.011
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 130 130 118 118
Finanzielle Schulden
Kategorie: Finanzverbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 66 66 75 75
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 9.864 9.864 9.826 9.826
Sonstige Verbindlichkeiten 6 6 30 30

4. Ergebnis pro Aktie

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich aus der Division des Ergebnisanteils der Aktionäre der Intertainment AG und der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der während des Geschäftsjahres im Umlauf befindlichen Aktien. Eine Verwässerung des Ergebnisses je Aktie resultiert aus sogenannten „potenziellen Aktien“.

Für das Geschäftsjahr 2016 ergibt sich eine gewichtete durchschnittliche Aktienanzahl von 16.296.853 (i.V. 15.238.964). Der Konzern erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2016 einen Konzernjahresfehlbetrag in Höhe von 232 (i.V. 450) TEuro. Das Ergebnis je Aktie für 2016 beläuft sich auf -0,01 Euro nach -0,03 Euro im Vorjahr. Das verwässerte Ergebnis je Aktie besteht in gleicher Höhe.

5. Mitarbeiterbeteiligungsprogramm

Der Vorstand war durch die Aktienoptionsprogramme 1999, 2001 und 2003 der Intertainment AG ermächtigt, Arbeitnehmern oder Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern und Mitgliedern der Geschäftsführung verbundener Unternehmen mit Zustimmung des Aufsichtsrats Rechte zum Bezug von nennwertlosen auf den Inhaber lautenden Stückaktien anzubieten.

Die Gesellschaft beschäftigt seit Jahren keine Mitarbeiter. Zum Zeitpunkt der Hauptversammlung am 10. Juli 2014 existierten keine Optionsrechte mehr. Das für das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm geschaffene bedingte Kapital wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10. Juli 2014 ersatzlos aufgehoben.

Zum 31. Dezember 2016 bestanden keine Aktienoptionen mehr.

6. Zielsetzung und Methoden des Finanzrisikomanagements

Die von Intertainment verwendeten Finanzinstrumente umfassen die als finanzielle Vermögenswerte erfassten Finanzanlagen, Zahlungsmittel sowie die sonstigen finanziellen Vermögenswerte. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie gegenüber verbundenen Unternehmen und die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten stellen die finanziellen Schulden des Intertainment-Konzerns dar.

Der Hauptzweck dieser Finanzinstrumente ist die Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Konzerns.

Entsprechend den konzerneinheitlichen Vorgaben wurde in den Geschäftsjahren 2016 und 2015, und wird auch künftig, kein Handel mit Derivaten betrieben. Das Risikomanagement des Konzerns in Bezug auf Finanzinstrumente wird durch das Management der Intertainment AG ausgeübt. Die sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns umfassen insbesondere Liquiditäts-, Währungs- und Kreditrisiken. Die Unternehmensleitung hat Strategien und Verfahren zur Steuerung einzelner Risikoarten beschlossen, die im Folgenden dargestellt werden.

Liquiditätsrisiko

Als Liquiditätsrisiko ist das Risiko bezeichnet, finanzielle Verpflichtungen nicht fristgerecht erfüllen zu können. Der Konzern überwacht laufend im Rahmen monatlicher Reportings aller Konzerngesellschaften das Risiko eines etwaigen Liquiditätsengpasses. Das Ziel des Konzerns ist es, ein Gleichgewicht zwischen der kontinuierlichen Deckung des Finanzmittelbedarfs und der Sicherstellung der Flexibilität durch die Nutzung von Eigenkapital- und Schuldinstrumenten zu wahren.

Der Konzern verfügt zum Bilanzstichtag über kurzfristige Vermögenswerte in Höhe von 523 (i.V. 1.161) TEuro. Dem stehen 1.438 (i.V. 1.751) TEuro an kurzfristigen Schulden gegenüber. Ziel des Managements ist es, neben dem Aufbau der operativen Geschäftstätigkeit weitere Darlehensprolongationen, insbesondere von der MK Medien Beteiligungs GmbH, zu erhalten, um den Aufbau des Geschäftsbetriebs sicherzustellen.

Intertainment steuert die Liquidität über regelmäßig aktualisierte Finanzplanungen, um Liquiditätsengpässe rechtzeitig zu identifizieren und bewerten zu können. Zu den Fälligkeiten und der Analyse der Finanzinstrumente verweisen wir auf unsere Ausführungen zu den einzelnen Bilanzpositionen in diesem Konzernanhang.

Währungs- und Zinsrisiko

Das Marktrisiko in Bezug auf die Finanzinstrumente beinhaltet das Risiko einer Veränderung des beizulegenden Zeitwerts der bestehenden Finanzinstrumente. Dieses Risiko untergliedert sich in das Währungs- und das Zinsänderungsrisiko.

Die möglichen Verpflichtungen gegenüber einem Filmunternehmen in den USA, für die eine Rückstellung gebildet wurde, unterliegen einem Währungsrisiko. Die Erhöhung des USD-Kurses gegenüber dem Euro um 1 % hätte eine Erhöhung der Rückstellung und damit eine Verschlechterung des Konzernergebnisses um 10 TEuro zur Folge. Eine Verminderung des USD-Kurses um 1 % hätte eine Verbesserung des Konzernergebnisses um 10 TEuro zur Folge.

Intertainment nimmt keine spezifischen Sicherungsgeschäfte für die Absicherung der Währungsrisiken vor.

Bezüglich des Zinsänderungsrisikos ist anzumerken, dass Intertainment bei den finanziellen Verbindlichkeiten, insbesondere den Verpflichtungen aus der Darlehensgewährung von der MK Medien Beteiligungs GmbH, einem Zinsrisiko ausgesetzt ist. Eine Erhöhung des EURIBOR-Satzes um 1 % würde den Zinsaufwand um 39 TEuro steigen lassen und das Ergebnis in dieser Höhe belasten. Eine Verminderung des EURIBOR- Satzes um 1 % würde den Zinsaufwand um 39 TEuro mindern und das Ergebnis in gleicher Höhe verbessern.

Die Vereinbarung mit einem Filmunternehmen in den USA sieht eine auf LIBOR basierende Verzinsung des laufenden Saldos mit Intertainment vor. Eine Erhöhung des LIBOR um 1 % würde den Zinsaufwand und das Ergebnis mit 2 TEuro belasten.

Kreditrisiko

Das Kreditrisiko betrifft bei Intertainment die ausgewiesenen finanziellen Vermögenswerte. Diese Positionen werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Ausfallrisiken können dabei entstehen, wenn Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Das maximale Ausfallrisiko von Intertainment entspricht der Höhe der ausgewiesenen Forderungen und finanziellen Vermögenswerte.

Über die beschriebenen Risiken hinaus liegen keine weiteren wesentlichen Preisänderungsrisiken oder Risiken aus Zahlungsstromschwankungen vor. Hinsichtlich der quantitativen Angaben verweisen wir auch auf die Ausführungen zu den einzelnen Bilanzpositionen.

Kapitalmanagement

Aufgrund der aktuellen Lage des Konzerns ist das Kapitalmanagement vorrangig auf den Erhalt der Intertainment AG ausgerichtet.

7. Risikomanagement und internes Kontrollsystem

Intertainment hat die Geschäftsprozesse untersucht und die daraus resultierenden Risiken identifiziert, analysiert sowie bewertet und Maßnahmen entwickelt, um diese im Rahmen einer permanenten Risikoüberwachung zu minimieren. Darauf aufbauend wird das Risikoüberwachungssystem zur Erkennung von gefährdenden Einflüssen weiterentwickelt und ergänzt. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf die dargestellten Risiken der künftigen Entwicklung im Konzernlagebericht. Zudem bestehen fest definierte Prozesse des internen Kontrollsystems.

8. Ergänzende Angaben zur Cashflow-Rechnung nach IAS 7

Die Kapitalflussrechnung wird nach der indirekten Methode dargestellt. Die Zahlungsströme sind in die Bereiche Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit, Cashflow aus Investitionstätigkeit und Cashflow aus Finanzierungstätigkeit aufgeteilt.

Im Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit sind die nicht zahlungswirksamen operativen Aufwendungen und Erträge eliminiert.

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit beinhaltet im Berichtsjahr die Tilgung des Gesellschafterdarlehens in Höhe von 80 (i.V. 0) TEuro. Im Vorjahr wurden Gesellschafterdarlehen in Höhe von 1.160 Teuro ausgereicht.

Im Geschäftsjahr 2016 wurden wie im Vorjahr keine Zahlungen für Ertragsteuern geleistet. Die erfassten Zinsaufwendungen, insbesondere aus erhaltenen Darlehen von der MK Medien Beteiligungs GmbH, führten in der Berichtsperiode zu keinen Auszahlungen.

In den Geschäftsjahren 2016 und 2015 fanden keine „nicht zahlungswirksamen Transaktionen“ statt, die ausschließlich das Eigenkapital betreffen.

9. Organe der Gesellschaft

Dem Vorstand gehörten im Jahr 2016 an:

Herr Dr. Oliver Maaß, Rechtsanwalt, München (bis zum 26. Februar 2016)

Herr Felix Petri, Finanzökonom, Aschaffenburg Dr. Oliver Maaß war im Berichtsjahr 2016 zudem:

Aufsichtsratsvorsitzender der arivis AG, Unterschleißheim

Aufsichtsratsvorsitzender der Fritz Nols AG, Frankfurt am Main

Aufsichtsrat der Funkwerk AG, Kölleda

Aufsichtsratsvorsitzender der GTM Good Time Music AG, München

Aufsichtsratsvorsitzender der Nevira Vermögensverwaltung AG, München

Aufsichtsratsvorsitzender der Superwise Video Technologies AG, Wolfratshausen

Aufsichtsrat der MBB Clean Energy AG, Unterhaching.

Aufsichtsratsvorsitzender der Gramax Capital AG, München

Aufsichtsrat der Vivian Entertainment Media AG, Leinfelden-Echterdingen.

Der Aufsichtsrat setzte sich im Geschäftsjahr 2016 wie folgt zusammen:

Bernhard Pöllinger, Dipl. Wirtschaftsingenieur/Dipl. Kaufmann, Ebersberg, (Vorsitzender)

Frank Posnanski, Kaufmann, Berlin, (stellvertretender Vorsitzender)

Ernst-Henning Graf von Hardenberg, Bankdirektor a. D.

Frank Posnanski war im Berichtsjahr 2016 zudem:

Aufsichtsrat der EMI European Media Investment AG, München.

Ernst-Henning Graf von Hardenberg war im Berichtsjahr 2016 zudem:

Aufsichtsrat der Fritz Nols AG, Frankfurt am Main.

10. Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen (sog. Related Parties)

Als „Related Parties“ im Sinne des IAS 24 kommen vor allem die Vorstands- und die Aufsichtsratsmitglieder der Intertainment AG sowie die Anteilseigner der Gesellschaft, die einen beherrschenden und maßgeblichen Einfluss haben, und die Tochtergesellschaften der Intertainment AG in Betracht.

a) Vorstand

Die Vorstandsbezüge für das Geschäftsjahr 2016 beliefen sich insgesamt auf 35 (i.V. 35) TEuro.

b) Aufsichtsrat

Für das Geschäftsjahr 2016 wurden innerhalb der Rückstellungen insgesamt Aufsichtsratsbezüge in Höhe von 30 TEuro aufwandswirksam erfasst. Nach § 14 der Satzung der Intertainment AG beschließt über die Vergütung des Aufsichtsrats für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr diejenige Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr abstimmt. Danach erhält der Vorsitzende die doppelte Vergütung eines einfachen Mitglieds, der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache. Zusätzlich wird ein Sitzungsgeld vergütet. Im Geschäftsjahr 2016 erhielt Frau Bianca Krippendorf 1,8 TEuro als Vergütung für das Geschäftsjahr 2015.

c) Tochtergesellschaften der Intertainment AG

Die Intertainment AG besitzt zu 100 % die Geschäftsanteile an der PM Abwicklungsgesellschaft mbH (früher: Phoenix Media GmbH) und der MH Media Holding GmbH. Die Tochtergesellschaften werden über Verrechnungskonten vom Mutterunternehmen finanziert. Der Nominalbetrag des Verrechnungskontos zur PM Abwicklungsgesellschaft mbH beträgt zum 31. Dezember 2016 unverändert zum Vorjahr insgesamt 113 Mio. Euro, der zur MH Media Holding GmbH insgesamt 0,9 (i.V. 0,9) Mio. Euro. Die Verrechnungskonten (für die PM Abwicklungsgesellschaft mbH bis zum 31. Dezember 2011) werden mit einem Zinssatz von 1 % p. a. verzinst. Die Verrechnungskonten sind zum Bilanzstichtag zu 100 % wertberichtigt. Das Insolvenzverfahren der PM Abwicklungsgesellschaft mbH ist aufgehoben.

d) MK Medien Beteiligungs GmbH

Die MK Medien Beteiligungs GmbH ist aufgrund der Höhe ihres Anteilsbesitzes an der Intertainment AG als nahestehendes Unternehmen zu beurteilen. Folgende Beziehungen hat der Konzern mit der MK Medien Beteiligungs GmbH:

Die MK Medien Beteiligungs GmbH gewährte im Geschäftsjahr 2009 der Intertainment AG verzinste Darlehen in Höhe von insgesamt 2.340 TEuro. Für diese Darlehen wurden in 2016 Zinsen in Höhe von 9 TEuro erfasst. Auszahlungen erfolgten hierfür nicht.

Im Geschäftsjahr 2010 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere Darlehen über insgesamt 700 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich in 2016 auf 3 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.

Im Geschäftsjahr 2011 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere verzinsliche Darlehen über insgesamt 1.990 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich in 2016 auf 8 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.

Im Geschäftsjahr 2012 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere verzinsliche Darlehen über insgesamt 425 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich in 2016 auf 2 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.

Die Intertainment AG hat für sämtliche vorgenannten Darlehen die Filmbibliotheken bzw. Lizenzen sowie die Erlöse aus deren Verwertung und die Ansprüche aus der Abwicklung der Insolvenz der Franchise-Pictures-Gruppe zur Sicherung an die Darlehensgeberin abgetreten.

Zudem ist die Intertainment AG als Gesamtschuldner mit einer Tochtergesellschaft verpflichtet, gewährte Darlehen bis zu einer Höhe von 4.000 TEuro an die MK Medien Beteiligungs GmbH zu tilgen. Die Zinsen auf dieses Darlehen beliefen sich in 2016 auf 16 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.

Die gewährten Darlehen samt der gesamtschuldnerischen Verpflichtung waren bis 30. Juni 2016 zur Rückzahlung verlängert. Am 30.06.2016 erfolgte eine weitere Verlängerung bis 30. Juni 2018.

Sämtliche Darlehen werden mit einem einheitlichen Zinssatz in Höhe des EURIBOR zuzüglich 0,75 % verzinst.

Die MK Medien Beteiligungs GmbH und die Intertainment AG vereinbarten zudem einen qualifizierten Rangrücktritt auf die bestehenden Darlehen sowie auf die gesamtschuldnerische Verpflichtung samt Zinsen.

Die MK Medien Beteiligungs GmbH hat zusätzlich das Recht zur Fälligstellung sämtlicher oben genannter Verbindlichkeiten, wenn und soweit die Intertainment AG etwa aus dem Investment SightSound Technologies Holding LLC freie bedeutende Finanzmittel erhält und wenn und soweit trotz der Fälligstellung/Rückzahlung der Geschäftsbetrieb insolvenzfrei aufrechterhalten werden kann.

e) ML Media Invest GmbH

Gesellschafter und Geschäftsführer der ML Media Invest GmbH ist Herr Dr. Oliver Maaß, der zugleich Vorstand von Intertainment war. Die Gesellschaft ist somit als nahestehendes Unternehmen einzustufen.

f) JOBKIT GmbH

Gesellschafter und Geschäftsführer der JOBKIT GmbH ist Herr Felix Petri, der zugleich Vorstand von Intertainment ist. Die Gesellschaft ist somit als nahestehendes Unternehmen einzustufen. JOBKIT GmbH hat Intertainment am 2. Dezember 2015 ein kurzfristiges Darlehen bis zum Zufluss der Mittel aus der Kapitalerhöhung gewährt. Das Darlehen wurde Anfang 2016 zurückbezahlt.

g) Vif Babelsberger Filmproduktion GmbH & Co. Zweite KG

Die Intertainment AG erwarb am 21. Juli 2016 Verwertungsrechte an 31 Filmen von der Vif Babelsberger Filmproduktion GmbH & Co. Zweite KG. Die erworbenen Rechte umfassen überwiegend die weltweiten TV-, Videogramm- und On-Demand-Rechte der deutschsprachigen Fassungen der Filme. Sie sind bei rund zwei Dritteln der Filme zeitlich unbegrenzt. Die Vif Babelsberger Filmproduktion GmbH & Co. Zweite KG befindet sich zu 94 % im Eigentum der MK Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing, deren alleinige Gesellschafterin Dr. Doris Apell Kölmel ist. Frau Dr. Apell Kölmel war zum Zeitpunkt des Erwerbs der Filmrechte mit einem Anteil von unter 50 % an der Intertainment AG beteiligt.

Die Intertainment AG erwarb am 21. Juli 2016 75 Prozent der Verwertungsrechte an zehn Spielfilmen von der Vif Babelsberger Filmproduktion GmbH & Co. Zweite KG. Die erworbenen Rechte umfassen überwiegend die weltweiten TV-Rechte (Free TV, Pay TV, Pay-per-View, Internet TV), Video on Demand- und Videogramm-Rechte der Filmen. Die Lizenzzeit endet zum 31. Dezember 2024. Die Vif Babelsberger Filmproduktion GmbH & Co. Zweite KG befindet sich zu 94 % im Eigentum der MK Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing, deren alleinige Gesellschafterin Dr. Doris Apell Kölmel ist. Frau Dr. Apell Kölmel war zum Zeitpunkt des Erwerbs der Filmrechte mit einem Anteil von unter 50 % an der Intertainment AG beteiligt.

11. Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr 2016 beschäftigte der Konzern, wie im Geschäftsjahr 2015, neben dem Vorstand keine Arbeitnehmer.

12. Sitz der Gesellschaft

Die Intertainment AG ist in 80539 München, Odeonsplatz 18, ansässig.

13. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Zu den berichtspflichtigen Ereignissen, die nach dem Bilanzstichtag 2016 eingetreten sind, verweisen wir auf unsere Ausführungen im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2016 unter VIII. Nachtragsbericht.

14. Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Intertainment AG haben die nach § 161 AktG geforderte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben und den Aktionären auf der Website der Gesellschaft (www.intertainment.de) dauerhaft zugänglich gemacht.

15. Honorare des Abschlussprüfers

Die K&M Kreitinger Maierhofer GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München wird für die Jahres- und Konzernabschlussprüfung 2016 ein Honorar von 50 TEuro erhalten.

Im Geschäftsjahr 2016 wurden insgesamt 50 TEuro für die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses 2015 an den Abschlussprüfer bezahlt.

 

München, 28. März 2017

Intertainment Aktiengesellschaft

Felix Petri, Vorstand

Entwicklung des Anlagevermögens (Bruttodarstellung)

Anschaffungs- oder Herstellungskosten
01.01.2016
TEuro
Zugänge
TEuro
Abgänge
TEuro
31.12.2016
TEuro
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Filmrechte 134 *) 134
II. Sachanlagen
1. Betriebs- und Geschäftsausstattung 2 1 3
II. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 9.359 9.359
2. Beteiligungen 20.048 20. 048
Anlagevermögen gesamt 29.409 135 29.544
Kumulierte Abschreibungen
01.01.2016
TEuro
Zugänge
TEuro
Abgänge
TEuro
31.12.2016
TEuro
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Filmrechte 4 4
II. Sachanlagen
1. Betriebs- und Geschäftsausstattung 1 1
II. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 9.359 9.359
2. Beteiligungen 20.048 20.048
Anlagevermögen gesamt 29.407 5 29.412
Buchwert
31.12.2016
TEuro
31.12.2015
TEuro
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Filmrechte 130
II. Sachanlagen
1. Betriebs- und Geschäftsausstattung 2 1
II. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
2. Beteiligungen
Anlagevermögen gesamt 132 1

*) davon Umgliederung aus Umlaufvermögen: TEuro 16

Versagungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir wurden beauftragt, den von der Intertainment Aktiengesellschaft, München, aufgestellten Konzernabschluss – bestehend aus Konzernbilanz, Konzern-Gesamtergebnisrechnung, Konzernanhang, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalveränderungsrechnung – sowie den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 zu prüfen.

Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen und aktienrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.

Als Ergebnis unserer Prüfung stellen wir fest, dass wir nach Ausschöpfung aller angemessenen Möglichkeiten zur Klärung des Sachverhalts aus folgenden Gründen nicht in der Lage waren, ein Prüfungsurteil abzugeben:

1. Die in Zusammenhang mit einem Filmproduzenten stehende Rückstellung musste aufgrund mangelnder Kooperationsbereitschaft des Vertragspartners unter Berücksichtigung von Schätzungen und Annahmen bewertet werden. Die hohe Anzahl und Sensitivität dieser Annahmen führt zu einem Bewertungsrahmen, der es unmöglich macht, eine hinreichende Sicherheit über die wahrscheinliche Höhe der Rückstellung zu erzielen.

2. Es war uns nicht möglich, ein Prüfungsurteil über die Fortführung der Unternehmenstätigkeit abzugeben. Der vom Vorstand aufgestellte Finanzplan geht davon aus, dass die vorhandenen Finanzmittel zur Finanzierung des laufendenden Geschäfts bis 2018 ausreichen. Für eine darüber hinaus gehende Finanzierung des laufenden Geschäfts gibt es derzeit noch keine verbindliche Zusage. Da auch in der Vergangenheit insbesondere durch den Hauptaktionär MK Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing, rechtzeitig Finanzmittel zur Verfügung gestellt wurden, geht der Vorstand der Muttergesellschaft davon aus, dass auch künftig die benötigten Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden. Des Weiteren besteht erhebliche Unsicherheit hinsichtlich des angenommenen Mittelabflusses der in Zusammenhang mit einem Filmproduzenten stehenden Rückstellung, welcher im Finanzplan nicht berücksichtigt ist. Für diesen nicht geplanten Mittelabfluss stehen nach derzeitigem Stand keine Finanzmittel bzw. Finanzierungszusagen zur Verfügung. Der Konzernabschluss wurde dennoch unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Sollten die geplanten Prämissen nicht eintreten, die Finanzmittel für das laufende Geschäft nicht zur Verfügung gestellt werden und bzw. oder sich die Verpflichtung gegenüber dem Filmproduzenten konkretisieren, ohne dass dafür bis zum Fälligkeitstermin eine Finanzierung zur Verfügung steht, kann Konzern seine laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen, so dass die Fortführung der Unternehmenstätigkeit des Konzerns gefährdet wäre. Wir konnten durch unsere Prüfungshandlungen keine hinreichende Sicherheit erzielen, dass die zugrunde gelegten Prämissen im hinreichenden Umfang eintreten werden, Finanzierungen sichergestellt werden können und der Konzernabschluss demzufolge zu Recht unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt wurde.

Aufgrund der Bedeutung der dargestellten Prüfungshemmnisse versagen wir den Bestätigungsvermerk.

Aussagen darüber, ob der Konzernabschluss den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzenden nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen und aktienrechtlichen Vorschriften entspricht und unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, sind wegen der dargestellten Prüfungshemmnisse nicht möglich. Ebenso kann nicht beurteilt werden, ob der Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt.

 

München, den 26. April 2017

K&M Kreitinger Maierhofer GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Klaus Maierhofer, Wirtschaftsprüfer

Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Konzernabschlusses in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Versagungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; wir verweisen insbesondere auf § 328 HGB.

Bilanz zum 31. Dezember 2016

AKTIVA

(in UR) 31.12.2016 31.12.2015
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 129.649,98 0,00
II. Sachanlagen
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.856,00 1.382,00
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1,00 1,00
2. Beteiligungen 1,00 1,00
2,00 2,00
131.507,98 1.384,00
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte
Filmrechte 0,00 32.500,00
0,00 32.500,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1911,14 8629,81
2. Sonstige Vermögensgegenstände 126.318,38 108.101,32
128.229,52 116.731,13
III. Guthaben bei Kreditinstituten 391.892,88 1.010.637,45
520.122,40 1.159.868,58
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 1.715,00 1.389,00
D. NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG 10.648.077,54 10.414.984,49
11.301.422,92 11.577.626,07

PASSIVA

(In EUR) 31.12.2016 31.12.2015
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 16.296.853,00 16.296.853,00
II. Kapitalrücklage 1327878,71 1327878,71
III. Gewinnrücklagen
Gesetzliche Rücklage 115.806,59 115.806,59
IV. Bilanzverlust -28.388.615,84 -28.155.522,79
V. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 10.648.077,54 10.414.984,49
0,00 0,00
B. RÜCKSTELLUNGEN
Sonstige Rückstellungen 1.365.668,39 1.565.682,96
1.365.668,39 1.565.682,96
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 66.399,69 75.099,98
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 9.864.271,73 9.906.451,73
3. Sonstige Verbindlichkeiten 5.083,11 30.391,40
davon aus Steuern: EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 0)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 0)
9.935.754,53 10.011.943,11
11.301.422,92 11.577.626,07

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016

2016
EUR
2015
EUR
1. Umsatzerlöse 258,25 5.919,22
2. Sonstige betriebliche Erträge 250.746,96 281.410,27
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Filmrechte und dazugehörige Leistungen 0,00 0,00
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -26.262,71 -9.798,47
4. Personalaufwand
a) Gehälter -34.603,34 -38.672,00
b) Soziale Abgaben 0,00 -2.897,10
5. Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -4.760,72 -111,09
davon außerplanmäßige Abschreibung EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 0)
b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten -16.477,19 0,00
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -366.175,30 -2.058.143,83
davon Aufwendungen aus Währungsumrechnung: EUR 34.029,98 (Vorjahr: TEUR 148263,37)
7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 3.778,00 6.347,16
davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 3.778,00 (Vorjahr: TEUR 6)
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -39.597,00 -68.831,38
davon an verbundene Unternehmen: EUR 37.820,00 (Vorjahr: TEUR 65)
9. Ergebnis nach Steuern -233.093,05 -1.884.777,22
10. Jahresfehlbetrag -233.093,05 -1.884.777,22
11. Verlustvortrag aus dem Vorjahr -28.155.522,79 -26.270.745,57
12. Bilanzverlust -28.388.615,84 -28.155.522,79

Anhang für das Geschäftsjahr 2016

I. Allgemeine Angaben

Die Intertainment AG (im Folgenden auch als „Intertainment“ oder „Gesellschaft“ bezeichnet) ist unter Nr. HRB 122257 im Handelsregister des Amtsgerichts München eingetragen und wurde im Februar 1999 am Neuen Markt zugelassen. Sie wechselte am 15. Januar 2003 in den Geregelten Markt, Teilsegment „Prime Standard“, der Frankfurter Wertpapierbörse. Seit dem 14. Dezember 2006 befindet sich die Intertainment AG im „General Standard“ (Regulierter Markt ohne Zulassungsfolgepflichten) der Frankfurter Wertpapierbörse.

Intertainment ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Intertainment stellt die Zahlen in diesem Anhang in tausend Euro (TEuro) dar. Die Abkürzung „i.V.“ steht dabei für „im Vorjahr“.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsansätze nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Durch Anwendung der neuen Bilanzierungsvorschriften nach BilRuG müssen die Gliederungsvorschriften angepasst werden, da die Posten „außerordentliche Aufwendungen“, „außerordentliche Erträge“ und „außerordentliches Ergebnis“ sowie das „Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit“ gestrichen wurde. Hinzugekommen ist das „Ergebnis nach Steuern“, das zwischen dem Posten „Steuern vom Einkommen und vom Ertrag“ und dem Posten „sonstige Steuern“ auszuweisen ist. Die Vorjahreswerte bezüglich der weggefallenen Posten sowie die diesbezüglichen Zwischenergebnisse müssen auf das neue Gliederungsschema i.d.F. BilRuG umgegliedert werden. Die Stetigkeit wird dadurch nicht durchbrochen.

Im Vorjahr wurde aufgrund einer Fehlerfeststellung der BAFin/DPR eine Verbindlichkeit aus einer Vergleichsvereinbarung mit einem Filmproduzenten in den Rückstellungen erfasst. Die Korrektur des Fehlers erfolgte in laufender Rechnung. In 2015 wurde diese Fehlerkorrektur in Höhe von TEuro 1.237 ergebniswirksam erfasst, wodurch 2016 mit 2015 nur eingeschränkt vergleichbar ist.

Fremdwährungstransaktionen werden zu dem Zeitpunkt, zu dem der Geschäftsvorfall erstmalig ansetzbar ist, mit dem jeweils gültigen Kassakurs in Euro umgerechnet

1. Going Concern

Der vorliegende Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016 wurde unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit („Going Concern“) aufgestellt. Das Management von Intertainment geht von einer positiven Fortführungsprognose aus, so dass Intertainment mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im laufenden und den folgenden Geschäftsjahren seine geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen fortführen kann. Nach den Kapitalerhöhungen im Vorjahr über insgesamt 1.160 Teuro wurden im Juli 2016 zwei Filmpakete mit insgesamt 41 Einzeltiteln erworben. Diese beinhalten unter anderem 75 Prozent der weltweiten Nutzungs- und Verwertungsrechte an zehn Spielfilmen. Intertainment betrachtet die beiden Paketkäufe als ersten Schritt zum Wiederaufbau des operativen Geschäfts.

Zum Bilanzstichtag liegen für einen Betrag von TEuro 9.864 qualifizierte Rangrücktrittserklärungen der MK Medien Beteiligungs GmbH zugunsten der Intertainment AG vor.

Der Vorstand hat eine Fortbestehensprognose erstellt und ist der Meinung, dass insbesondere unter Berücksichtigung der oben erwähnten Schritte zur Wiederaufnahme des Geschäftes vom Fortbestand des Unternehmens auszugehen ist. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die MK-Medien Beteiligungs GmbH am 30. Juni 2018 die dann auslaufenden Kredite nicht fällig stellt. Trotz fehlender schriftlicher Zusage, geht der Vorstand davon aus, dass diese Kredite auch über den Fälligkeitszeitpunkt hinaus prolongiert werden.

2. Anlagevermögen

Filmrechte, die zur langfristigen Verwertung bestimmt sind, werden unter den immateriellen Vermögensgegenständen ausgewiesen. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen ist.

Die Bilanzierung der Sach- und Finanzanlagen erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen ist.

3. Umlaufvermögen

Filmrechte, die zur Veräußerung bestimmt sind, sind im Umlaufvermögen bilanziert. Der Bewertung liegen die Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen für ausgewertete Teilrechte zugrunde. Die Abschreibung erfolgt im Rahmen der verlustfreien Bewertung, wenn der prognostizierte Veräußerungserlös unter dem aktivierten Restbuchwert eines Filmrechts liegt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung von angemessenen Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.

Die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nominalwert bilanziert.

4. Rechnungsabgrenzungsposten

Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Auszahlungen vor dem Stichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

5. Fremdkapital

Die sonstigen Rückstellungen enthalten sämtliche am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Erläuterungen zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Zur Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens verweisen wir auf den beigefügten Anlagespiegel.

Die Finanzanlagen beinhalten die Tochtergesellschaften PM Abwicklungsgesellschaft mbH (früher Phoenix Media GmbH) und MH Media Holding GmbH. Beide Beteiligungen sind zum 31. Dezember 2016, unverändert zum Vorjahr, vollständig abgeschrieben.

Der Eigenkapitalstand der Tochterunternehmen ist folgender Übersicht zu entnehmen.

Beteiligung
in TEuro
Sitz Anteil
in %
Gezeichnetes Kapital 31.12.2016 Eigenkapital 31.12.2016 Jahresergebnis 2016
PM Abwicklungsgesellschaft mbH (vormals Phoenix Media GmbH) München 100 946 (*) -133.245 (*) -35.334 (*)
MH Media Holding GmbH München 100 358 -947 -5

(*) Die Angaben beziehen sich auf 2011, da aufgrund der Insolvenz keine aktuelleren Daten vorliegen.

Das Finanzanlagevermögen beinhaltet zudem die vollständig abgeschriebene 10,6 %-Beteiligung an dem US-Unternehmen SightSound Technologies Holding LLC. Die Intertainment AG behält diese Bewertung zum aktuellen Bilanzstichtag unverändert aufgrund der bedeutenden Unsicherheiten bei.

2. Filmrechte

Die bisher im Umlaufvermögen ausgewiesenen Filmrechte wurden entsprechend ihrer geänderten Zweckbestimmung nach Abwertung um 16 TEuro in das Anlagevermögen umgegliedert.

3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Intertainment AG weist keinen Buchwert für Forderungen gegen verbundene Unternehmen aus, da sämtliche Posten vollständig wertberichtigt wurden.

Die Forderungen gegen die PM Abwicklungsgesellschaft mbH (früher Phoenix Media GmbH) betragen 113.965 TEuro und sind zum Bilanzstichtag vollständig wertberichtigt. Das Insolvenzverfahren der PM Abwicklungsgesellschaft mbH wurde nach Schlussverteilung des Vermögens durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 27.05.2016 aufgehoben. Die Forderungen gegen die MH Media Holding GmbH betragen insgesamt 947 TEuro, wovon ebenfalls 947 TEuro wertberichtigt wurden. Die Intertainment AG erklärte gegenüber der PM Abwicklungsgesellschaft mbH (früher Phoenix Media GmbH) einen qualifizierten Rangrücktritt in Höhe von insgesamt 100.000 TEuro. Zusätzlich erklärte die Intertainment AG einen qualifizierten unbefristeten Rangrücktritt auf die gesamten bestehenden Forderungen gegen die MH Media Holding GmbH.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen 2 TEuro. Der Buchwert der sonstigen Vermögensgegenstände beläuft sich auf 126 TEuro und enthält im Wesentlichen Steuerforderungen und Forderungen gegen ein früheres Vorstandsmitglied aus Unregelmäßigkeiten im Rahmen der Geschäftsführung in Höhe von 152 TEuro; aufgrund der

Unsicherheit hinsichtlich der Werthaltigkeit wurde eine Wertberichtigung in Höhe von 123 TEuro gebildet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wiesen im Vorjahr insgesamt eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr auf. Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

4. Guthaben bei Kreditinstituten

Die Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von insgesamt 392 TEuro betreffen ausschließlich Kontokorrentguthaben.

5. Eigenkapital

5.1 Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital beträgt zum Bilanzstichtag unverändert gegenüber dem Vorjahr 16.297 TEuro und verteilt sich auf insgesamt 16.296.853 ausgegebene nennwertlose Stückaktien.

Genehmigtes Kapital

Die Hauptversammlung am 12. Juni 2015 hat die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals gebilligt. Danach ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 11.06.2020 das Grundkapital einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 7.568.426,00 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015/I).

Das genehmigte Kapital beträgt zum 31.12.2016 nach teilweiser Ausschöpfung 6.408.426,00 Euro.

Bedingtes Kapital

Die Hauptversammlung am 10. Juli 2014 beschloss, das Bedingte Kapital ersatzlos aufzuheben.

Options- und/oder Bezugsrechte auf Aktien aus dem Bedingten Kapital bestanden nach Erklärungen von Vorstand und Aufsichtsrat zum Zeitpunkt der Beschlussfassung nicht mehr.

Eine Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien besteht derzeit nicht.

5.2 Rücklagen

Die Kapitalrücklage beträgt zum Bilanzstichtag unverändert 1.328 TEuro.

Die Gewinnrücklage beläuft sich unverändert auf 116 TEuro und betrifft die gesetzliche Rücklage.

5.3 Bilanzverlust

Die Intertainment AG weist zum 31. Dezember 2016 einen Bilanzverlust in Höhe von 28.389 TEuro aus. Der Jahresfehlbetrag beläuft sich für das Geschäftsjahr 2016 auf 233 TEuro.

6. Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betragen 1.366 TEuro und beinhalten im Wesentlichen die möglichen Verpflichtungen aus einem Vergleich mit einem Filmproduzenten, die Kosten für die Prüfung des Jahresabschlusses 2016, die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für die Jahre 2015 und 2016 sowie weitere Verpflichtungen, die das abgelaufene Berichtsjahr betreffen, aber noch nicht abgerechnet wurden. Die Verbindlichkeit aus einem Vergleich mit einem Filmproduzenten geht zurück auf eine Vereinbarung im Jahre 2004 und war in den Vorjahren unter den sonstigen finanziellen Verpflichtungen ausgewiesen. Aufgrund einer Fehlerfeststellung der BaFin/DPR sei diese als Verbindlichkeit zu erfassen. Da aufgrund fehlender Unterlagen und mangelnder Kooperation des Vertragspartners eine Abstimmung der Verbindlichkeit nicht möglich war, musste der Vorstand der Gesellschaft zur Abschätzung der Höhe der Verbindlichkeit Annahmen treffen. Da weder der Zeitpunkt der Fälligkeit noch die genaue Höhe der Verbindlichkeit feststehen, erfolgt der Ausweis unter den Rückstellungen.

Die Restlaufzeit aller Rückstellungen beträgt mit 331 TEuro weniger und mit 1.035 TEuro mehr als ein Jahr und weniger als fünf Jahre. Bei der Rückstellung für den Vergleich mit einem Filmproduzenten wurde aufgrund der Erfahrung der Vergangenheit angenommen, dass der Betrag nicht innerhalb eines Jahres fällig ist.

7. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen 66 TEuro und resultieren insbesondere aus Zahlungsverpflichtungen für bezogene Leistungen.

Aufgrund der Einbeziehung der Intertainment AG in den Konzernabschluss der MK Medien Beteiligungs GmbH werden die Verbindlichkeiten gegenüber dieser als Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen. Diese betragen zum Bilanzstichtag 9.864 TEuro und enthalten Darlehen einschließlich Zinsansprüche. Die MK Medien Beteiligungs GmbH und die Intertainment AG vereinbarten zudem für einen Betrag von 9.864 TEuro qualifizierte Rangrücktritte auf die bestehenden Darlehen samt Zinsen. Am 2. März 2011 erklärte die MK Medien Beteiligungs GmbH einen Forderungsverzicht mit Besserungsschein in der Gesamthöhe von 979 TEuro. Die erloschenen Forderungen leben wieder auf, sobald und soweit ihre Erfüllung der Intertainment AG aus einem Vermögenszuwachs möglich ist und frei verfügbare Finanzmittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen.

Die Verbindlichkeiten, mit Ausnahme der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, weisen insgesamt eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr auf.

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

1. Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse belaufen sich auf 0,3 TEuro und resultieren aus der Vermarktung von Restposten aus der Filmrechtebibliothek der Gesellschaft.

2. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge betragen 251 TEuro. Sie enthalten insbesondere geschätzte Erträge aus einem langfristigen Vertrag mit einem Filmproduzenten (siehe III.6).

3. Materialaufwand

Der Materialaufwand beläuft sich auf 26 TEuro und beinhaltet ausschließlich Filmlagergebühren.

4. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen insgesamt 366 TEuro und umfassen im Wesentlichen Aufwendungen aus Währungsumrechnung, Kosten der Hauptversammlung, Kosten der Börsennotierung, Rechts- und Beratungskosten sowie Aufwendungen für die Prüfung des Jahresabschlusses und Aufsichtsratsvergütungen.

5. Zinsergebnis

Das Zinsergebnis in Höhe von -36 TEuro setzt sich aus Zinserträgen in Höhe von 4 TEuro und Zinsaufwendungen in Höhe von -40 TEuro zusammen. Die Zinserträge enthalten die Verzinsung der Verrechnungskonten gegen verbundene Unternehmen. Die Zinsaufwendungen beinhalten ausschließlich die Verzinsung der von der MK Medien Beteiligungs GmbH erhaltenen Darlehen.

6. Außergewöhnliche Erträge und Aufwendungen

Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind außergewöhnliche sonstige betriebliche Erträge in Höhe von 233 TEuro angefallen, die ausschließlich auf den Vergleich mit einem Filmproduzenten aus dem Jahr 2004 zurückzuführen sind.

Darstellung von außergewöhnlichen Erträgen und Aufwendungen:

a) außergewöhnliche Erträge TEuro
– aus Vergleich mit Filmproduzenten aus 2004 233
b) außergewöhnliche Aufwendungen
– Währungsumrechnung der Verpflichtung aus Vergleich mit Filmproduzenten aus 2004 34

V. Sonstige Angaben

1. Haftungsverhältnisse, Eventualverbindlichkeiten sowie sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es liegt ein qualifizierter Rangrücktritt auf die Forderungen gegen die MH Media Holding GmbH in Höhe von 947 TEuro vor.

Am 2. März 2011 erklärte die MK Medien Beteiligungs GmbH einen Forderungsverzicht mit Besserungsschein in der Gesamthöhe von 979 TEuro. Die erloschenen Forderungen leben wieder auf, sobald und soweit ihre Erfüllung der Intertainment AG aus einem Vermögenszuwachs möglich ist und frei verfügbare Finanzmittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen.

2. Mitarbeiter

Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2016 neben dem Vorstand keine Mitarbeiter.

3. Zusammensetzung und Bezüge der Organe

Dem Vorstand gehörten im Jahr 2016 an:

Herr Dr. Oliver Maaß, Rechtsanwalt, München, (bis zum 26.02.2016)

Herr Felix Petri, Finanzökonom, Aschaffenburg (seit 01.11.2015).

Herr Dr. Oliver Maaß war im Berichtsjahr 2016 zudem:

Aufsichtsratsvorsitzender der arivis AG, Unterschleißheim

Aufsichtsratsvorsitzender der Fritz Nols AG, Frankfurt am Main

Aufsichtsrat der Funkwerk AG, Kölleda

Aufsichtsratsvorsitzender der GTM Good Time Music AG, München

Aufsichtsratsvorsitzender der Nevira Vermögensverwaltung AG, München

Aufsichtsratsvorsitzender der Superwise Video Technologies AG, Wolfratshausen

Aufsichtsrat der MBB Clean Energy AG, Unterhaching.

Aufsichtsratsvorsitzender der Gramax Capital AG, München

Aufsichtsrat der Vivian Entertainment Media AG, Leinfelden-Echterdingen.

Die Bezüge von Herrn Petri betrugen im Berichtsjahr 30 TEuro. Herr Dr. Maaß hat 5 TEuro erhalten.

Der Aufsichtsrat setzte sich im Geschäftsjahr 2016 wie folgt zusammen:

Bernhard Pöllinger, Dipl. Wirtschaftsingenieur/Dipl. Kaufmann, Ebersberg, (Vorsitzender),

Frank Posnanski, Kaufmann, Berlin, (stellvertretender Vorsitzender)

Ernst-Henning Graf von Hardenberg, Bankdirektor a. D.

Herr Frank Posnanski war im Berichtsjahr 2016 zudem:

Aufsichtsrat der EMI European Media Investment AG, München.

Herr Ernst-Henning Graf von Hardenberg war im Berichtsjahr 2016 zudem:

Aufsichtsrat der Fritz Nols AG, Frankfurt am Main.

Für das Geschäftsjahr 2016 wurden innerhalb der Rückstellungen insgesamt Aufsichtsratsbezüge in Höhe von 30 TEuro aufwandswirksam erfasst. Nach § 14 der Satzung der Intertainment AG beschließt über die Vergütung des Aufsichtsrats für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr diejenige Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr abstimmt. Danach erhält der Vorsitzende die doppelte Vergütung eines einfachen Mitglieds, der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache. Zusätzlich wird ein Sitzungsgeld vergütet. Wegen der zeitlichen Verzögerung der Hauptversammlung für das Jahr 2015 wurden im Geschäftsjahr 2016 keine Vergütungen an den Aufsichtsrat bezahlt. Die Rückstellung für die Aufsichtsratsvergütung für das Jahr 2015 ist deshalb unverändert.

4. Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen

MK Medien Beteiligungs GmbH

Als nahestehendes Unternehmen der Intertainment AG kommt die MK Medien Beteiligungs GmbH in Betracht, die über die Mehrheit der Aktien an der Intertainment AG verfügt. Auf eine gesonderte Darstellung der Geschäftsbeziehungen zu 100%igen Tochtergesellschaften der Intertainment AG wird verzichtet.

Die MK Medien Beteiligungs GmbH ist aufgrund der Höhe ihres Anteilsbesitzes an der Intertainment AG als nahestehendes Unternehmen zu beurteilen. Folgende Beziehungen hat der Konzern mit der MK Medien Beteiligungs GmbH:

Die MK Medien Beteiligungs GmbH gewährte im Geschäftsjahr 2009 der Intertainment AG verzinste Darlehen in Höhe von insgesamt 2.340 TEuro. Für diese Darlehen wurden in 2016 Zinsen in Höhe von 10 TEuro erfasst. Auszahlungen erfolgten hierfür nicht.

Im Geschäftsjahr 2010 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere Darlehen über insgesamt 700 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich in 2016 auf 3 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.

Im Geschäftsjahr 2011 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere verzinsliche Darlehen über insgesamt 1.990 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich in 2016 auf 8 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.

Im Geschäftsjahr 2012 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere verzinsliche Darlehen über insgesamt 425 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich in 2016 auf 2 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.

Am 08.10.2015 wurde von der MK Medien Beteiligungs GmbH ein kurzfristiges Darlehen von 80 TEuro bis zum Zufluss der Mittel aus der Kapitalerhöhung gewährt. Das Darlehen wurde Anfang 2016 zurückbezahlt.

Die Intertainment AG hat für sämtliche vorgenannten Darlehen die Filmbibliotheken bzw. Lizenzen sowie die Erlöse aus deren Verwertung und die Ansprüche aus der Abwicklung der Insolvenz der Franchise-Pictures-Gruppe zur Sicherung an die Darlehensgeberin abgetreten.

Zudem ist die Intertainment AG als Gesamtschuldner mit einer Tochtergesellschaft verpflichtet, gewährte Darlehen bis zu einer Höhe von 4.000 TEuro an die MK Medien Beteiligungs GmbH zu tilgen. Die Zinsen auf dieses Darlehen beliefen sich in 2016 auf 16 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.

Die gewährten Darlehen samt der gesamtschuldnerischen Verpflichtung waren bis 30. Juni 2016 zur Rückzahlung verlängert. Am 30.06.2016 erfolgte eine weitere Verlängerung bis 30. Juni 2018.

Sämtliche Darlehen werden mit einem einheitlichen Zinssatz in Höhe des EURIBOR zuzüglich 0,75 % verzinst. Der Zinssatz war bei Gewährung der Darlehen nicht marktunüblich, jedoch angesichts der Zinsentwicklung und der kurzen Zinsbindungsfristen von 12 Monaten in den letzten Jahren aus heutiger Sicht ungewöhnlich niedrig.

Die MK Medien Beteiligungs GmbH und die Intertainment AG vereinbarten zudem einen qualifizierten Rangrücktritt auf die bestehenden Darlehen sowie auf die gesamtschuldnerische Verpflichtung samt Zinsen, mit Ausnahme des in 2015 gewährten Darlehens in Höhe von 80 TEuro.

Die MK Medien Beteiligungs GmbH hat zusätzlich das Recht zur Fälligstellung sämtlicher oben genannter Verbindlichkeiten, wenn und insoweit die Intertainment AG etwa aus dem Investment SightSound Technologies Holding LLC freie bedeutende Finanzmittel erhält und wenn und soweit trotz der Fälligstellung/Rückzahlung der Geschäftsbetrieb insolvenzfrei aufrechterhalten werden kann.

JOBKIT GmbH

Gesellschafter und Geschäftsführer der JOBKIT GmbH ist Herr Felix Petri, der zugleich Vorstand von Intertainment ist. Die Gesellschaft ist somit als nahestehendes Unternehmen einzustufen. Die JOBKIT GmbH hat Intertainment am 02. Dezember 2015 ein kurzfristiges Darlehen von 30 TEuro bis zum Zufluss der Mittel aus der Kapitalerhöhung gewährt, das Anfang 2016 zurückbezahlt wurde.

Vif Babelsberger Filmproduktion GmbH & Co. Zweite KG

Die Intertainment AG erwarb am 21. Juli 2016 Verwertungsrechte an 34 Filmen von der Vif Babelsberger Filmproduktion GmbH & Co. Zweite KG. Die erworbenen Rechte umfassen überwiegend die weltweiten TV-, Videogramm- und On-Demand-Rechte der deutschsprachigen Fassungen der Filme. Sie sind bei rund zwei Dritteln der Filme zeitlich unbegrenzt. Die Vif Babelsberger Filmproduktion GmbH & Co. Zweite KG befindet sich zu 94 % im Eigentum der MK Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing, deren alleinige Gesellschafterin Dr. Doris Apell Kölmel ist. Frau Dr. Apell Kölmel war zum Zeitpunkt des Erwerbs der Filmrechte mit einem Anteil von unter 50 % an der Intertainment AG beteiligt.

Die Intertainment AG erwarb am 21. Juli 2016 75 Prozent der Verwertungsrechte an 10 Spielfilmen von der Vif Babelsberger Filmproduktion GmbH & Co. Zweite KG. Die erworbenen Rechte umfassen überwiegend die weltweiten TV-Rechte (Free TV, Pay TV, Pay-per-View, Internet TV), Video on Demand- und Videogramm-Rechte der Filme. Die Lizenzzeit endet zum 31. Dezember 2024. Die Vif Babelsberger Filmproduktion GmbH & Co. Zweite KG befindet sich zu 94 % im Eigentum der MK Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing, deren alleinige Gesellschafterin Dr. Doris Apell Kölmel ist. Frau Dr. Apell Kölmel war zum Zeitpunkt des Erwerbs der Filmrechte mit einem Anteil von unter 50 % an der Intertainment AG beteiligt.

5. An den Abschlussprüfer gewährte Honorare

Die K&M Kreitinger Maierhofer GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München wird für die Jahres- und Konzernabschlussprüfung 2016 ein Honorar von 50 TEuro erhalten. Im Berichtsjahr ist davon noch nichts bezahlt worden.

Es wurden im Geschäftsjahr 2016 insgesamt 50 TEuro für die Jahres- und Konzernabschlussprüfung 2015 an die K&M Kreitinger Maierhofer GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bezahlt.

6. Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Intertainment AG haben die nach § 161 AktG geforderte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben und den Aktionären auf der Website der Gesellschaft (www.intertainment.de) dauerhaft zugänglich gemacht. Vorstand und Aufsichtsrat veröffentlichten die Erklärung im Dezember 2015.

7. Konzernabschluss

Die Intertainment Aktiengesellschaft stellt als Muttergesellschaft gemäß § 315a Abs. 1 HGB einen Konzernabschluss nach International Financial Reporting Standards (IFRS), so wie sie in der EU anzuwenden sind, unter Einbeziehung ihrer Tochterunternehmen für den kleinsten Kreis an Unternehmen auf.

Die Intertainment Aktiengesellschaft wird wiederum in den Konzernabschluss für den größten Kreis an Unternehmen der MK Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing, Deutschland, einbezogen.

8. Angabe der Beteiligungen, die nach § 20 Abs 1 oder Abs 4 mitgeteilt worden sind:

Herr Jürgen Hartwig hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 08.11.2016 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Intertainment AG am 07.11.2016 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Tag 510.951 Stimmrechte (entspricht 3,14% der Gesamtzahl der Stimmrechte) beträgt.

Herr Felix Wilhelm Petri, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 31.12.2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Intertainment AG am 23.12.2015 die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Tag 883.220 Stimmrechte (entspricht 5,42% der Gesamtzahl der Stimmrechte) beträgt.

487.565 Stimmrechte (entspricht 2,99% der Gesamtzahl der Stimmrechte) werden dabei nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG der JOBKIT GmbH, Aschaffenburg, Deutschland, zugerechnet.

Die Arthaus Musik GmbH, Halle (Saale), Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 16.09.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Intertainment AG am 29.06.2007 die Schwellen von 50 % , 30 %, 25 %, 20 %, 15 %, 10 %, 5 % und 3 % unterschritten hat und zu diesem Tag 0 Stimmrechte (entspricht 0 % der Gesamtzahl der Stimmrechte) betragen hat.

Die MK Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 29.06.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Intertainment AG am 24.06.2015 die Schwelle von 50 % berührt und unterschritten hat und zu diesem Tag 7.540.095 Stimmrechte (entspricht 49,81% der Gesamtzahl der Stimmrechte) beträgt.

Frau Dr. Doris Apell Kölmel, Feldafing, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 29.06.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Intertainment AG (ISIN: DE0006223605) am 24.06.2015 die Schwelle von 50 % berührt und unterschritten hat und zu diesem Tag 7.540.095 Stimmrechte (entspricht 49,81% der Gesamtzahl der Stimmrechte) beträgt. 7.540.095 Stimmrechte (entspricht 49,81% der Gesamtzahl der Stimmrechte) werden Frau Dr. Doris Apell Kölmel gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG von der MK Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing, Deutschland, zugerechnet.

Herr Felix Wilhelm Petri, Deutschland, hat der Gesellschaft am 31.12.2015 gemäß § 15 a WpHG den Kauf von 49.155 Stückaktien (ISIN: DE 0006223605) an der Intertainment AG, Perusastraße 7, 80333 München, zum 23.12.2015 zum Preis von € 1,- je Aktie (Geschäftsvolumen: € 49.155) mitgeteilt. Der Kauf erfolgte im Rahmen einer Kapitalerhöhung der Gesellschaft mit Bezugsrecht der Aktionäre und Überbezug. Zur Mitteilung gemäß §15a WpHG war Felix Wilhelm Petri verpflichtet, da er Vorstandsmitglied der Intertainment AG ist.

Die JOBKIT GmbH, Aschaffenburg, hat der Gesellschaft am 31.12.2015 gemäß § 15 a WpHG den Kauf von 73.015 Stückaktien (ISIN: DE 0006223605) an der Intertainment AG, Perusastraße 7, 80333 München, zum 23.12.2015 zum Preis von € 1,- je Aktie (Geschäftsvolumen: € 73.015) mitgeteilt. Der Kauf erfolgte im Rahmen einer Kapitalerhöhung der Gesellschaft mit Bezugsrecht der Aktionäre und Überbezug sowie im Rahmen einer Privatplatzierung. Zur Mitteilung gemäß §15a WpHG war die JOBKIT GmbH verpflichtet, da sie mit dem Vorstandsmitglied der Intertainment AG, Herrn Felix Wilhelm Petri, in enger Beziehung steht.

9. Ergebnisverwendungsvorschlag

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von TEuro 233 zusammen mit dem Verlustvortrag in Höhe von 28.156 TEuro auf neue Rechnung vorzutragen.

 

München, 28. März 2017

Intertainment Aktiengesellschaft

Felix Petri, Vorstand

Entwicklung des Anlagevermögens (Bruttodarstellung)

Anschaffungs- oder Herstellungskosten
01.01.2016
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
31.12.2016
Euro
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Filmrechte 133.523 133.523
II. Sachanlagen
1. Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.493 1.362 2.855
II. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 9.359.382 9.359.382
2. Beteiligungen 20.048.362 20.048.362
Anlagevermögen gesamt 29.409.237 134.885 29.544.122
Kumulierte Abschreibungen
01.01.2016
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
31.12.2016
Euro
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Filmrechte 3.873 3.873
II. Sachanlagen
1. Betriebs- und Geschäftsausstattung 111 888 999
II. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 9.359.381 9.359.381
2. Beteiligungen 20.048.361 20.048.361
Anlagevermögen gesamt 29.407.853 4.761 29.412.614
Buchwert
31.12.2016
Euro
31.12.2015
Euro
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Filmrechte 129.650
II. Sachanlagen
1. Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.856 1.382
II. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1 1
2. Beteiligungen 1 1
Anlagevermögen gesamt 131.508 1.384

*) davon Umgliederung aus Umlaufvermögen: Euro 16.023

Versagungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir wurden beauftragt, den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Intertainment Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 zu prüfen. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.

Als Ergebnis unserer Prüfung stellen wir fest, dass wir nach Ausschöpfung aller angemessenen Möglichkeiten zur Klärung des Sachverhalts aus folgenden Gründen nicht in der Lage waren, ein Prüfungsurteil abzugeben:

1. Die in Zusammenhang mit einem Filmproduzenten stehende Rückstellung musste aufgrund mangelnder Kooperationsbereitschaft des Vertragspartners unter Berücksichtigung von Schätzungen und Annahmen bewertet werden. Die hohe Anzahl und Sensitivität dieser Annahmen führt zu einem Bewertungsrahmen, der es unmöglich macht, eine hinreichende Sicherheit über die wahrscheinliche Höhe der Rückstellung zu erzielen.

2. Es war uns nicht möglich, ein Prüfungsurteil über die Fortführung der Unternehmenstätigkeit abzugeben. Der vom Vorstand aufgestellte Finanzplan geht davon aus, dass die vorhandenen Finanzmittel zur Finanzierung des laufendenden Geschäfts bis 2018 ausreichen. Für eine darüber hinaus gehende Finanzierung des laufenden Geschäfts gibt es derzeit noch keine verbindliche Zusage. Da auch in der Vergangenheit insbesondere durch den Hauptaktionär MK Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing, rechtzeitig Finanzmittel zur Verfügung gestellt wurden, geht der Vorstand davon aus, dass auch künftig die benötigten Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden. Des Weiteren besteht erhebliche Unsicherheit hinsichtlich des angenommenen Mittelabflusses der in Zusammenhang mit einem Filmproduzenten stehenden Rückstellung, welcher im Finanzplan nicht berücksichtigt ist. Für diesen nicht geplanten Mittelabfluss stehen nach derzeitigem Stand keine Finanzmittel bzw. Finanzierungszusagen zur Verfügung. Der Jahresabschluss wurde dennoch unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Sollten die geplanten Prämissen nicht eintreten, die Finanzmittel für das laufende Geschäft nicht zur Verfügung gestellt werden und bzw. oder sich die Verpflichtung gegenüber dem Filmproduzenten konkretisieren, ohne dass dafür bis zum Fälligkeitstermin eine Finanzierung zur Verfügung steht, kann die Gesellschaft ihre laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen, so dass die Fortführung der Unternehmenstätigkeit der Gesellschaft gefährdet wäre. Wir konnten durch unsere Prüfungshandlungen keine hinreichende Sicherheit erzielen, dass die zugrunde gelegten Prämissen im hinreichenden Umfang eintreten werden, Finanzierungen sichergestellt werden können und der Jahresabschluss demzufolge zu Recht unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt wurde.

Aufgrund der Bedeutung der dargestellten Prüfungshemmnisse versagen wir den Bestätigungsvermerk.

Aussagen darüber, ob der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entspricht und ein unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt, sind wegen der dargestellten Prüfungshemmnisse nicht möglich. Ebenso kann nicht beurteilt werden, ob der Lagebericht in Einklang mit einem den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Jahresabschluss steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt.

 

München, den 26. April 2017

K&M Kreitinger Maierhofer GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Klaus Maierhofer, Wirtschaftsprüfer

Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses und Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Versagungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; wir verweisen insbesondere auf § 328 HGB.

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